Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 05/2008, Befristung und ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der 1959 geborene Antragsteller (Ehemann) und die 1955 geborene Antragsgegnerin (Ehefrau) haben 1986 vor dem Standesbeamten in … die Ehe geschlossen. Bereits seit 1981 waren sie als Paar miteinander verbunden. Gemeinsame Wohnung nahmen sie Ende 1984/Anfang 1985 auf. 1990 wurde die gemeinsame Tochter geboren, die bei der Ehefrau lebt. Durch Jugendamtsurkunde hat si...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Leitsatz

Dem gem. § 623 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestellten Antrag eines Ehegatten auf Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache ist grundsätzlich zu entsprechen. Bei Unterhaltsfolgesachen (§ 623 Abs. 2 Satz 3 ZPO) ist einem Abtrennungsantrag dagegen nur dann stattzugeben, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen elterlicher Sorge und Kindesunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt besteht, der eine...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 3. Betreuender Elternteil und minderjährige Kinder

Zu den üblichen Situationen im Bereich des Familienrechts gehört die gemeinsame Vertretung des betreuenden Elternteils und minderjähriger Kinder in Unterhaltsangelegenheiten. Hier geht es um einen Sonderfall der Vertretung gleichgerichteter nicht konkurrierender Interessen.[15] Die Vertretungsvollmacht des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet, resultiert aus §...mehr

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AGS 12/2009, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Der Kostengläubigerin ist vom AG ein für die Rechtsuchende ausgestellter Beratungshilfeschein übersandt worden und zwar für die "Geltendmachung von Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Hausratteilung, Auflösung der Ehewohnung". Das LG hat unter Zulassung der weiteren Beschwerde auf die Beschwerde der Kostengläubigerin antragsgemäß die Vergütung der von der Kostengläubigerin i...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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AGS 04/2011, Verfahrenskost... / 1 Sachverhalt

Das antragstellende Land macht gegen den Antragsgegner aus übergegangenem Recht gem. § 7 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger Ansprüche auf Kindesunterhalt für die beiden Kinder des Antragsgegners geltend. Der Antragsgegner hat, anwaltlich vertreten, Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt erhoben u...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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FF 09/2009, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Ein österreichisches Urteil auf Kindesunterhalt, das einen bestehenden deutschen Unterhaltstitel nach Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Unterhaltsberechtigten nach Österreich abändert, den rechtskräftig feststehenden Unterhaltstitel mit einbezieht und von dem nach österreichischem Recht geschuldeten Unterhalt absetzt (Art. 34 Nr. 1 und 3 Brüssel I-VO), verstößt au...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Parteien sind seit Februar 1997 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der Ehe der Parteien sind drei Kinder hervorgegangen, K, geb. am 26.8.1985, P, geb. am 14.3.1988, und A-L, geb. am 6.7.1995. Der Beklagte hat erneut geheiratet. Aus seiner zweiten Ehe stammen die Kinder J, geb. am 9.3.1999, und N, geb. am 28.8.2001. Durch einen vor dem AG Münster a...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 1. Gegen die Ablehnung der Unterhaltsfestsetzung

Hat der Rechtspfleger den Antrag des Gläubigers auf Festsetzung des Unterhalts im VV nach den § 249 FamFG (teilweise) zurückgewiesen, so ist die Zurückweisung nicht anfechtbar, § 250 Abs. 2 Satz 3 FamFG. Das schließt aber die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RpflG zum Familiengericht nicht aus. Sie findet binnen der für die Beschwerde geltenden Frist statt. Trotz der Befri...mehr

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AGS 04/2011, Beiordnung für... / 1 Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses des FamG ist der Antragsgegner verpflichtet, ab Dezember 2009 Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt zu bezahlen, dessen Höhe sich aus dem Beschluss ergibt. Aus diesem Titel sind bis zum Juni 2010 Rückstände in Höhe von 4.938,60 EUR aufgelaufen. In Höhe eines Betrages von 4.465,70 EUR ist gem. § 33 SGB II ein Anspruchsübergang auf das Job-Center Land...mehr

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AGS 04/2011, Erstreckung de... / Leitsatz

Erstreckt sich die für eine Ehesache bewilligte Prozesskostenhilfe gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG auf den Abschluss eines Vergleichs über eine nicht rechtshängige Angelegenheit, so stehen dem Prozessbevollmächtigten bezüglich dieser Angelegenheit neben der 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV auch die 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV und die Terminsgebühr nach...mehr

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FF 04/2008, In den nächsten Ausgaben

Finke : Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich : Patientenautonomie am Lebensende Hauß : Elternunterhalt Klinkhammer : Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Kogel : Reform des Zugewinnausgleichsrechts – quo vadis? Niebling : Neues Unterhaltsrecht: bleibt alles beim Alten? – Zur Auslegung von § 1570 BGB Offermann-Burckart : Wahrnehmung widerstreitender Inte...mehr

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FF 02/2008, In den nächsten Ausgaben

Balloff: "Vom Gehilfen zum Vermittler?" – Die Rolle des Sachverständigen im Verfahren Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Offermann-Burckart: Wahrnehmung w...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / a) Kindesbedarf (§ 1610 BGB)

Zur Vermeidung eines unangemessenen Ergebnisses kann der Bedarf der Kinder nicht ohne Berücksichtigung der weiteren Unterhaltspflichten ermittelt werden, d.h im Beispiel bei einem Einkommen von 3.000 EUR nicht nach der 5. Stufe der Düsseldorfer Tabelle, sondern nur nach der 1. Stufe, weil für drei Kinder und drei Erwachsene Unterhalt zu leisten ist. Zahlbeträge[8] von 225 EUR...mehr

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FF 03/2009, Betreuungsunter... / 2. Instanzgerichte

(1) Das OLG Celle [20] ("Unsubstantiiert I") hatte über Betreuungsunterhalt in einem Fall zu entscheiden, in dem das Kind 1999 geboren war. Zu kind- oder elternbezogenen Gründen habe die Kindesmutter nicht ansatzweise vorgetragen; die Klage sei deshalb unschlüssig und für die Zeit ab Anfang 2008 ohne weiteres abweisungsreif. Im Übrigen liege seit März 2006 auf Seiten der Kind...mehr

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FF 01/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Graba: Die Abänderung von Unterhaltstiteln und Unterhaltsvereinbarungen nach dem UÄndG 2007 Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friederici: Verfahren vor einem (Familien-)Schiedsgericht Friedrich: Patientenautonomie am L...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / g) Vermeidung von Nachteilen für den Unterhaltspflichtigen

Um Nachteile für den Mandanten zu vermeiden, ist es dringend erforderlich, rechtzeitig die benötigten Informationen zusammenzutragen, damit dann ggf. umgehend eine Abänderungsklage erhoben werden kann. Die konkrete Höhe des geschuldeten Unterhaltes ist aber auch entscheidend abhängig von dem Einkommen des anderen Elternteils. Eltern, deren Haftungsanteile für den Kindesunterh...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / VIII. Rechtsmittel, Abänderung

Das Rechtsmittel der Beschwerde ist nach § 57 FamFG für die einstweiligen Verfahren auf Zahlung von Unterhalt ausgeschlossen. Die einstweiligen Anordnungen sind zwar unanfechtbar, erwachsen aber nicht in materielle Rechtskraft. Eine Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung kann im Verfahren nach § 54 FamFG erfolgen. Entscheidungen, die in den einstweiligen Anor...mehr

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FF 09/2008, Rechtsprechung ... / Prozesskostenhilfe

Die Erledigung der Hauptsache führt zum Wegfall der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Prozesskostenhilfe darf in solchen Fällen grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden (OLG Köln, Beschl. v. 18.2.2008 – II-4 WF 24/08, FamRZ 2008, 1259). Die Leistungsklage auf den gesamten Kindesunterhalt ist mutwillig i.S.d. § 114 ZPO, wenn der Verpflichtete freiwillig zah...mehr

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FF 06/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Bei der Bemessung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind spätere Einkommensänderungen grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt oder auf welcher Seite sie eingetreten sind. Steigerungen des verfügbaren Einkommens sind nur zu berücksichtigen, wenn sie schon in der Ehe a...mehr

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FF 03/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen nach dem Tode des Unterhaltsschuldners unter Berücksichtigung der sich aus § 1586b BGB ergebenden Besonderheiten Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstre...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / a) Anspruchsberechnung

Die ersten nach der Entscheidung des BVerfG vorgelegten Berechnungen[89] zeigen auf, dass auch bei Anwendung der neuen Kriterien deutlich andere Ergebnisse als nach der früheren Drittelmethode nur bei Vorrang der geschiedenen Ehefrau herauskommen. Sofern noch Kindesunterhalt (für minderjährige oder privilegiert volljährige Kinder) zu berücksichtigen ist (entweder schon beim ...mehr

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FoVo 04/2009, Fehler des Sc... / 2 Die Entscheidung

Formale Voraussetzungen des § 888 ZPO? Das Gericht bejaht zunächst die formalen Voraussetzungen des Vollstreckungsantrages. Dem ist auch der Schuldner nicht entgegengetreten. Ohne Erfolg wendet der Schuldner aber ein, zu weitergehender Auskunft bzw. Belegvorlage deshalb nicht verpflichtet zu sein, weil er an die Gläubiger Kindesunterhalt nach den Höchstsätzen der Düsseldorfer...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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FF 07_08/2008, Unterhalt be... / Aus den Gründen

Gründe: Die Klägerin zu 1. (im Folgenden: Klägerin) und der Beklagte sind die Eltern des am 14.7.2005 geborenen, bei der Klägerin lebenden Klägers zu 2. (im Folgenden: Kläger). Sie waren und sind nicht miteinander verheiratet. Nachdem sie sich Anfang 2003 kennen gelernt hatten, haben sie zunächst eine Wochenendbeziehung geführt. Im April 2005 hat die Klägerin ihr zweites jur...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Bis zum Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts am 1. Januar 2008 war der Unterhaltsanspruch der zweiten Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten, auch wenn sie Kinder betreute, gem. § 1582 BGB a.F. in Mangelfällen gegenüber dem Unterhaltsanspruch der geschiedenen kinderbetreuenden Ehefrau nachrangig, obwohl nach § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. die Unterhaltsansprü...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB sind Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, die ihren Unterhalt nicht aus dem Stamm ihres Vermögens decken können, verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem Unterhalt und zum Unterhalt der Kinder zu verwenden. Durch § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Leistungsfähigkeit der Eltern nach der Rechtsprechung des BGH[1] über...mehr

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FF 05/2011, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 13.1.2011, mit dem er verpflichtet wurde, der Antragstellerin, seiner minderjährigen Tochter, eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 120 EUR zu zahlen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung und, soweit es um die Einzelheiten des Beschwerdevorbringen...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / I. Betreuungsunterhalt

Der Betreuungsunterhalt ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung für das Kind. angenommen 34:0:0 Der Betreuungsunterhalt ist als Teil des Kindesunterhalts zu begreifen. angenommen 16:12:5 Notwendige Drittbetreuungskosten sind Teil des Kindesunterhalts. angenommen 30:2:3 Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist dadurch zu verwirklichen, dass der Betreuungs...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / A. Gilt der Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: für den Unterhaltspflichtigen, der gegen eine weitere Vollstreckung vorgehen will und für den Unterhaltsberechtigten, der weiterhin Unterhalt erlangen und ggf. auch noch eine Erhöhung durchsetzen will. Hierzu hat das OLG Hamm[1] folgende Entscheidung getroffen: “Der Unterhaltsschuldner ka...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / V. Freie Rollenverteilung in der Ehe

Ein weiterer problematischer Punkt ist das Vertrauen in die freie Rollenverteilung bei bestehender Ehe. Im Urteil vom 18.11.2009 geht der BGH[59] (insofern nicht anders als früher) im Rahmen der Unterhaltsbemessung davon aus, dass der Unterhaltsbedarf des neuen Ehepartners so zu berechnen ist, wie er sich im Fall der hypothetischen Scheidung berechnen würde. Nach dieser Ents...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet, im Übrigen unbegründet. Die Antragstellerin hat die Vergütung für die Beratung von Frau D. nicht in einer, sondern in zwei Angelegenheiten verdient. Die Antragstellerin hat die Vergütung jedoch nicht für die Beratung in vier Angelegenheiten verdient. 1. Mit dem LG kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob § 16 N...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / IV. Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts (Senatsurteile vom 12. April 2006 – XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006; 25. Oktober 2006 – XII ZR 190/03 – FamRZ 2007, 200; vom 28. Februar 2007 – XII ZR 37/05 – FamRZ 2007, 793; vom 26. September 2007 – XII ZR 11/05 – FamRZ 2007, 2049 und – XII ZR 15/05 – FamRZ 2007, 2052; vom 23. Mai 2007 – XII ZR 245/04 – FamRZ 2007, 1232; vom 14. November 2007 – XII ZR 16/07 – FamRZ 2008, 134; vom 16. April 2008 – XII ZR 107/06 – FamRZ 2008, 1325; vom 26. November 2008 – XII ZR 131/07 – FamRZ 2009, 406)

1. Nach § 1573 Abs. 2 a.F. BGB konnte ein geschiedener Ehegatte, auch wenn er wieder voll berufstätig war, Aufstockungsunterhalt in Höhe der Differenz seiner eigenen Einkünfte zu dem Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 a.F. BGB) verlangen. Dieser Unterhaltsanspruch konnte allerdings nach dem 1986 eingeführten § 1573 Abs. 5 a.F. BGB zeitlich begren...mehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Eintrittspflicht des barunterhaltspflichtigen Elternteils für die Kosten der Unterbringung eines Kindes in einer privaten Internatsschule. Die (am 26.10.1993 geborene) Klägerin ist die nichteheliche Tochter des Beklagten. Dieser ist auf Grund der Jugendamtsurkunde der Stadt Kempten (Allgäu) vom 9.12.1998, Urkunden-Nr. 415/1998, verpfl...mehr

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FF 07_08/2011, Umgangsregel... / 2 Anmerkung

Leitsatz 1: Im Unterhaltsrecht wird der Bedarf für den Unterhalt minderjähriger Kinder nach Unterhaltstabellen bestimmt. Sie dienen, als technisches Hilfsmittel, zur Bestimmung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten, sind, auch für außergerichtliche Vereinbarungen, eine Orientierungsrichtlinie und gewährleisten zugleich die Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit von Unter...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / f) Fallgruppen

In welchen Fallgruppen eine unzumutbare grobe Unbilligkeit zu bejahen ist und nicht lediglich eine hinzunehmende einfache Unbilligkeit, bedarf weiterer Klärung. Eine Ausnahme von der Präklusion könnte bei Alttatsachen anerkannt werden, die im Vorverfahren keine Rolle spielten, aber aus Gründen der zukünftigen Rechtskraft des Urteils nach § 258 ZPO und des Zwecks des § 323 ZP...mehr

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AGS 02/2011, Beratungshilfe... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung des LG ist im Hinblick darauf zulässig, dass das LG diese mit dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat – § 56 i.V.m. § 33 Abs. 6 RVG. Ob das OLG gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG bereits für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig gewesen wäre, kann im Hinblick auf die Zulassung der weiteren Beschwerde d...mehr

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FF 05/2008, Zu der Frage, ob die für den ganztägigen Besuch des Kindergartens anfallenden Kosten einen Mehrbedarf des Kindes begründen

Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und der barunterhaltspflichtige Elternteil hierfür aufzukommen hat. Der Beklagte ist der Vater der am 21. August 2001 nichtehelich geborenen Klägerin. Er ist verheiratet ...mehr

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FF 07_08/2011, PKH-/VKH-Bei... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im vorliegenden Verfahren als Prozessstandschafterin der gemeinsamen Tochter M. auf Kindesunterhalt in Anspruch. Das Amtsgericht hat der Antragstellerin mit Beschl. v. 28.3.2011 entsprechend Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwältin B. in H. "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" beigeordnet. Gegen diese E...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist kraft Zulassung gem. der §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthaft und zulässig. In der Sache ist das Rechtsmittel teilweise begründet. Der angefochtene Beschluss des LG hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Der Antragstellerin steht für die Beratung in insgesamt vier Angelegenheiten eine Vergütung nach § 2 Abs...mehr

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FF 09/2008, Unterhaltsrecht aktuell – Die Auswirkungen der Unterhaltsreform auf die Beratungspraxis

Lore Maria Peschel-Gutzeit, 1. Aufl. 2008, 171 Seiten, 29 EUR, Nomos Verlag Der von der Verfasserin gewählte Untertitel ist zugleich Programm: Die Unterhaltsreform wird aus der Sicht des Praktikers für den Praktiker und dessen Beratungsalltag dargestellt. Dieses durchaus ehrgeizige Unterfangen geht die Verfasserin nach einem den Ablauf der Reform kurz darstellenden Vorwort dur...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / I. Vorbemerkung

Das KindUG vom 6.4.1998[1] hat das Vereinfachte Verfahren (VV)[2] nach den §§ 645 ff. ZPO mit Wirkung vom 1.7.1998 neu eingeführt. Mit dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhalts vom 21.12.2007[3] ergaben sich einige weitere Änderungen, die im Wesentlichen auf dem in § 1612a BGB festgesetzten neuen Mindestunterhalt und der geänderten Kindergeldverr...mehr

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FF 12/2009, Bericht über den 18. Deutschen Familiengerichtstag in Brühl

Im Anschluss an den Bericht 17. DFGT 2007 FF 2007, 291 ff. vom 16.–19.9.2009 Der diesjährige Familiengerichtstag stand unter dem Eindruck der zum 1.9.2009 wirksam gewordenen Reformen zum FamFG, zum Güterrecht und zum Versorgungsausgleich. Die umfassende Form des Unterhaltsrechts ist auch erst 1 ¾ Jahr alt. Der Vorsitzende des DFGT Herr Prof. Brudermüller hatte somit genügend A...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch um Ansprüche der Klägerin zu 1 (im Folgenden: Klägerin) auf Betreuungsunterhalt für die Zeit ab März 2003. Die Klägerin und der Beklagte hatten sich 1996 kennen gelernt, als die Klägerin von ihrem früheren Ehemann getrennt lebte und den am 1.3.1995 geborenen ehelichen Sohn K. versorgte. Vor der Geburt dieses Kindes hatte sie als Fernmeld...mehr

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FF 10/2009, Fremdbetreuungs... / I. Praktische Auswirkungen

Wie mit den Kosten für andere Betreuungsarten zu verfahren ist, lässt sich der Formulierung des BGH nicht entnehmen. Ihre Behandlung hängt eng damit zusammen, wie man die Fremdbetreuungskosten qualifiziert, d.h. wem man sie zuordnet. Restriktionen gegenüber der Anerkennung der Kosten für eine Betreuung in einer kindgerechten Einrichtung ließen sich allerdings nicht begründen...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Auf das Verfahren ist nach Art. 111 FGG-ReformG das FamFG anzuwenden, weil es nach dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist. a) Das Rechtsmittel des Antragsgegners ist als sofortige Beschwerde gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 269 Abs. 5 ZPO statthaft. Während bei den FamFG-Verfahren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit Einigkeit herrscht, dass sich die isolierte Anfechtung de...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / 3 Anmerkung

Die mit Spannung erwartete erste Entscheidung des BGH zum neuen Unterhaltsrecht betrifft den Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter, die 2 Kinder im Alter von 9 und 7 Jahren betreut, die aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft hervorgegangen sind. Das Urteil enthält eine Reihe von wichtigen Aspekten, die allerdings im Rahmen dieser ersten Rezension nur kurz aufgegr...mehr