Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 04/2008, In den nächsten Ausgaben

Finke : Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich : Patientenautonomie am Lebensende Hauß : Elternunterhalt Klinkhammer : Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Kogel : Reform des Zugewinnausgleichsrechts – quo vadis? Niebling : Neues Unterhaltsrecht: bleibt alles beim Alten? – Zur Auslegung von § 1570 BGB Offermann-Burckart : Wahrnehmung widerstreitender Inte...mehr

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FF 02/2008, In den nächsten Ausgaben

Balloff: "Vom Gehilfen zum Vermittler?" – Die Rolle des Sachverständigen im Verfahren Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Offermann-Burckart: Wahrnehmung w...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / a) Kindesbedarf (§ 1610 BGB)

Zur Vermeidung eines unangemessenen Ergebnisses kann der Bedarf der Kinder nicht ohne Berücksichtigung der weiteren Unterhaltspflichten ermittelt werden, d.h im Beispiel bei einem Einkommen von 3.000 EUR nicht nach der 5. Stufe der Düsseldorfer Tabelle, sondern nur nach der 1. Stufe, weil für drei Kinder und drei Erwachsene Unterhalt zu leisten ist. Zahlbeträge[8] von 225 EUR...mehr

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FF 01/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Graba: Die Abänderung von Unterhaltstiteln und Unterhaltsvereinbarungen nach dem UÄndG 2007 Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friederici: Verfahren vor einem (Familien-)Schiedsgericht Friedrich: Patientenautonomie am L...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / g) Vermeidung von Nachteilen für den Unterhaltspflichtigen

Um Nachteile für den Mandanten zu vermeiden, ist es dringend erforderlich, rechtzeitig die benötigten Informationen zusammenzutragen, damit dann ggf. umgehend eine Abänderungsklage erhoben werden kann. Die konkrete Höhe des geschuldeten Unterhaltes ist aber auch entscheidend abhängig von dem Einkommen des anderen Elternteils. Eltern, deren Haftungsanteile für den Kindesunterh...mehr

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AGS 08/2011, Rechtsmittel g... / Leitsatz

Das Rechtsmittel gegen die (teilweise) Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags in Familienstreitsachen bestimmt sich nach den §§ 127 Abs. 2, 567 bis 572 ZPO. Wird die Beiordnung eines Rechtsanwalts vom Gericht abgelehnt, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft, auch wenn die Entscheidung im zugehörigen Hauptsacheverfahren (hier: einstweilige Anordnung über Kin...mehr

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FF 03/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen nach dem Tode des Unterhaltsschuldners unter Berücksichtigung der sich aus § 1586b BGB ergebenden Besonderheiten Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstre...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenskost... / 1 Sachverhalt

Das antragstellende Land macht gegen den Antragsgegner aus übergegangenem Recht gem. § 7 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger Ansprüche auf Kindesunterhalt für die beiden Kinder des Antragsgegners geltend. Der Antragsgegner hat, anwaltlich vertreten, Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt erhoben u...mehr

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FF 05/2008, Befristung und ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der 1959 geborene Antragsteller (Ehemann) und die 1955 geborene Antragsgegnerin (Ehefrau) haben 1986 vor dem Standesbeamten in … die Ehe geschlossen. Bereits seit 1981 waren sie als Paar miteinander verbunden. Gemeinsame Wohnung nahmen sie Ende 1984/Anfang 1985 auf. 1990 wurde die gemeinsame Tochter geboren, die bei der Ehefrau lebt. Durch Jugendamtsurkunde hat si...mehr

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FF 05/2011, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 13.1.2011, mit dem er verpflichtet wurde, der Antragstellerin, seiner minderjährigen Tochter, eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 120 EUR zu zahlen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung und, soweit es um die Einzelheiten des Beschwerdevorbringen...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Bis zum Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts am 1. Januar 2008 war der Unterhaltsanspruch der zweiten Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten, auch wenn sie Kinder betreute, gem. § 1582 BGB a.F. in Mangelfällen gegenüber dem Unterhaltsanspruch der geschiedenen kinderbetreuenden Ehefrau nachrangig, obwohl nach § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. die Unterhaltsansprü...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB sind Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, die ihren Unterhalt nicht aus dem Stamm ihres Vermögens decken können, verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem Unterhalt und zum Unterhalt der Kinder zu verwenden. Durch § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Leistungsfähigkeit der Eltern nach der Rechtsprechung des BGH[1] über...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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FF 07_08/2008, Unterhalt be... / Aus den Gründen

Gründe: Die Klägerin zu 1. (im Folgenden: Klägerin) und der Beklagte sind die Eltern des am 14.7.2005 geborenen, bei der Klägerin lebenden Klägers zu 2. (im Folgenden: Kläger). Sie waren und sind nicht miteinander verheiratet. Nachdem sie sich Anfang 2003 kennen gelernt hatten, haben sie zunächst eine Wochenendbeziehung geführt. Im April 2005 hat die Klägerin ihr zweites jur...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / I. Betreuungsunterhalt

Der Betreuungsunterhalt ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung für das Kind. angenommen 34:0:0 Der Betreuungsunterhalt ist als Teil des Kindesunterhalts zu begreifen. angenommen 16:12:5 Notwendige Drittbetreuungskosten sind Teil des Kindesunterhalts. angenommen 30:2:3 Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist dadurch zu verwirklichen, dass der Betreuungs...mehr

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FF 11/2009, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Klinkhammer (Hrsg.) 5. Aufl. 2009, 105 EUR, Luchterhand Verlag Das renommierte Praxishandbuch des materiellen und prozessualen Unterhaltsrechts, "Der Unterhaltsprozess", ist im März 2009 in fünfter, komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. Das umfangreiche Werk nimmt eine fundierte Gesamtdarstellung des Unterhaltsrechts vor, das von insgesamt si...mehr

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AGS 07/2009, Prozesskostenh... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist begründet. In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird die der Antragsgegnerin im Beschluss des FamG für das Verfahren der Ehescheidung bewilligte Prozesskostenhilfe auf den Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung erstreckt. Nach § 48 Abs. 3 RVG erstrecken sich die Prozesskostenhilf...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / V. Freie Rollenverteilung in der Ehe

Ein weiterer problematischer Punkt ist das Vertrauen in die freie Rollenverteilung bei bestehender Ehe. Im Urteil vom 18.11.2009 geht der BGH[59] (insofern nicht anders als früher) im Rahmen der Unterhaltsbemessung davon aus, dass der Unterhaltsbedarf des neuen Ehepartners so zu berechnen ist, wie er sich im Fall der hypothetischen Scheidung berechnen würde. Nach dieser Ents...mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet, im Übrigen unbegründet. Die Antragstellerin hat die Vergütung für die Beratung von Frau D. nicht in einer, sondern in zwei Angelegenheiten verdient. Die Antragstellerin hat die Vergütung jedoch nicht für die Beratung in vier Angelegenheiten verdient. 1. Mit dem LG kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob § 16 N...mehr

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AGkompakt 04/2009, Die Werte im Verbundverfahren nach dem FamGKG

Gerichtskosten in Familiensachen berechnen sich künftig nach dem FamGKG Die Gerichtskosten in Familiensachen berechnen sich künftig nicht mehr nach dem GKG, sondern ausschließlich nach dem FamGKG, ausgenommen die Gerichtsgebühr im Mahnverfahren, das weiterhin vor dem Mahngericht stattfindet und für das folglich das GKG gilt (§ 1 S. 3 FamGKG). Daher werden auch die Wertvorschr...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch um Ansprüche der Klägerin zu 1 (im Folgenden: Klägerin) auf Betreuungsunterhalt für die Zeit ab März 2003. Die Klägerin und der Beklagte hatten sich 1996 kennen gelernt, als die Klägerin von ihrem früheren Ehemann getrennt lebte und den am 1.3.1995 geborenen ehelichen Sohn K. versorgte. Vor der Geburt dieses Kindes hatte sie als Fernmeld...mehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Eintrittspflicht des barunterhaltspflichtigen Elternteils für die Kosten der Unterbringung eines Kindes in einer privaten Internatsschule. Die (am 26.10.1993 geborene) Klägerin ist die nichteheliche Tochter des Beklagten. Dieser ist auf Grund der Jugendamtsurkunde der Stadt Kempten (Allgäu) vom 9.12.1998, Urkunden-Nr. 415/1998, verpfl...mehr

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AGS 04/2011, Erstreckung de... / 3 Anmerkung

I. Umfang der Beiordnung Eine Besonderheit für das Verbundverfahren, die häufig übersehen wird, ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), dermehr

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FF 05/2008, Zu der Frage, ob die für den ganztägigen Besuch des Kindergartens anfallenden Kosten einen Mehrbedarf des Kindes begründen

Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und der barunterhaltspflichtige Elternteil hierfür aufzukommen hat. Der Beklagte ist der Vater der am 21. August 2001 nichtehelich geborenen Klägerin. Er ist verheiratet ...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / A. Gilt der Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: für den Unterhaltspflichtigen, der gegen eine weitere Vollstreckung vorgehen will und für den Unterhaltsberechtigten, der weiterhin Unterhalt erlangen und ggf. auch noch eine Erhöhung durchsetzen will. Hierzu hat das OLG Hamm[1] folgende Entscheidung getroffen: “Der Unterhaltsschuldner ka...mehr

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FF 09/2008, Unterhaltsrecht aktuell – Die Auswirkungen der Unterhaltsreform auf die Beratungspraxis

Lore Maria Peschel-Gutzeit, 1. Aufl. 2008, 171 Seiten, 29 EUR, Nomos Verlag Der von der Verfasserin gewählte Untertitel ist zugleich Programm: Die Unterhaltsreform wird aus der Sicht des Praktikers für den Praktiker und dessen Beratungsalltag dargestellt. Dieses durchaus ehrgeizige Unterfangen geht die Verfasserin nach einem den Ablauf der Reform kurz darstellenden Vorwort dur...mehr

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FF 12/2009, Bericht über den 18. Deutschen Familiengerichtstag in Brühl

Im Anschluss an den Bericht 17. DFGT 2007 FF 2007, 291 ff. vom 16.–19.9.2009 Der diesjährige Familiengerichtstag stand unter dem Eindruck der zum 1.9.2009 wirksam gewordenen Reformen zum FamFG, zum Güterrecht und zum Versorgungsausgleich. Die umfassende Form des Unterhaltsrechts ist auch erst 1 ¾ Jahr alt. Der Vorsitzende des DFGT Herr Prof. Brudermüller hatte somit genügend A...mehr

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FF 10/2009, Fremdbetreuungs... / I. Praktische Auswirkungen

Wie mit den Kosten für andere Betreuungsarten zu verfahren ist, lässt sich der Formulierung des BGH nicht entnehmen. Ihre Behandlung hängt eng damit zusammen, wie man die Fremdbetreuungskosten qualifiziert, d.h. wem man sie zuordnet. Restriktionen gegenüber der Anerkennung der Kosten für eine Betreuung in einer kindgerechten Einrichtung ließen sich allerdings nicht begründen...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / 3 Anmerkung

Die mit Spannung erwartete erste Entscheidung des BGH zum neuen Unterhaltsrecht betrifft den Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter, die 2 Kinder im Alter von 9 und 7 Jahren betreut, die aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft hervorgegangen sind. Das Urteil enthält eine Reihe von wichtigen Aspekten, die allerdings im Rahmen dieser ersten Rezension nur kurz aufgegr...mehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 2 Entscheidungsgründe:

[6] Die Revision ist nicht begründet. [7] 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Jena 2008, 823 veröffentlicht ist, hat angenommen, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf grobe Information über die Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau zustehe (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Beklagten sei der Unterhalt...mehr

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FF 12/2008, Vorrang wegen K... / VII. Vergleich mit dem Betreuungsunterhalt nach § 1615l II 2 BGB

Viele Leitlinien[14] und auch die Düsseldorfer Tabelle[15] legen für den Betreuungsunterhalt eines nichtehelichen Elternteils nach § 1615l II 2 BGB eine Untergrenze von 770 EUR fest. Das soll dem Problem Rechnung tragen, dass auch bei einer jungen Mutter, welche noch keinerlei Berufstätigkeit ausgeübt hat, das Existenzminimum gesichert werden muss, welches die Betreuung des ...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / IV. Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts (Senatsurteile vom 12. April 2006 – XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006; 25. Oktober 2006 – XII ZR 190/03 – FamRZ 2007, 200; vom 28. Februar 2007 – XII ZR 37/05 – FamRZ 2007, 793; vom 26. September 2007 – XII ZR 11/05 – FamRZ 2007, 2049 und – XII ZR 15/05 – FamRZ 2007, 2052; vom 23. Mai 2007 – XII ZR 245/04 – FamRZ 2007, 1232; vom 14. November 2007 – XII ZR 16/07 – FamRZ 2008, 134; vom 16. April 2008 – XII ZR 107/06 – FamRZ 2008, 1325; vom 26. November 2008 – XII ZR 131/07 – FamRZ 2009, 406)

1. Nach § 1573 Abs. 2 a.F. BGB konnte ein geschiedener Ehegatte, auch wenn er wieder voll berufstätig war, Aufstockungsunterhalt in Höhe der Differenz seiner eigenen Einkünfte zu dem Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 a.F. BGB) verlangen. Dieser Unterhaltsanspruch konnte allerdings nach dem 1986 eingeführten § 1573 Abs. 5 a.F. BGB zeitlich begren...mehr

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AGS 03/2011, Zugewinn und V... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten zweitinstanzlich über die Rückforderung gezahlten Anwaltshonorars. Der beklagte Rechtsanwalt war von der Klägerin u.a. Ende 2002 zur Geltendmachung von Trennungs- und Kindesunterhalt sowie Mitte 2003 zwecks Durchführung ihrer Ehescheidung mandatiert worden. Das Scheidungsverfahren der Klägerin und ihres damaligen Ehemanns wurde durchgeführt. Nacheheliche...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / 1. Einkommensverschlechterungen

Mit dem Gebot der Teilhabe war kaum jemals die Vorstellung verbunden, dass der Unterhaltsberechtigte einmal mehr zur Verfügung haben sollte als der Unterhaltspflichtige selbst. Der Unterhaltsberechtigte sollte nach der Gesetzesbegründung an dem erreichten höheren sozialen Status teilhaben, nicht aber an einem Status, den der Unterhaltspflichtige selber auf Grund von Einkomme...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / f) Fallgruppen

In welchen Fallgruppen eine unzumutbare grobe Unbilligkeit zu bejahen ist und nicht lediglich eine hinzunehmende einfache Unbilligkeit, bedarf weiterer Klärung. Eine Ausnahme von der Präklusion könnte bei Alttatsachen anerkannt werden, die im Vorverfahren keine Rolle spielten, aber aus Gründen der zukünftigen Rechtskraft des Urteils nach § 258 ZPO und des Zwecks des § 323 ZP...mehr

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AGS 02/2011, Beratungshilfe... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung des LG ist im Hinblick darauf zulässig, dass das LG diese mit dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat – § 56 i.V.m. § 33 Abs. 6 RVG. Ob das OLG gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG bereits für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig gewesen wäre, kann im Hinblick auf die Zulassung der weiteren Beschwerde d...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / 3 Anmerkung

I. Sachverhalt Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die in einem Pflegeheim untergebrachte Mutter des unterhaltspflichtigen Kindes trägt, verlangt von diesem aus übergegangenem Recht Unterhalt für die Zeit bis April 2008 in Höhe von 21.030 EUR, danach gestaffelt 674 EUR und 701 EUR monatlich (§§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. §§ 1601 ff. BGB). Die Mutter leidet bereits ...mehr

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FF 05/2008, Übergangsfrist ... / Aus den Gründen

Gründe: III. Nachehelicher Unterhalt Die Entscheidung beruht auf §§ 1573 Abs. 2, 1578, 1578b BGB. Grundsätzlich hat die Antragstellerin Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB. Ihre Einkünfte aus einer angemessenen Tätigkeit reichen zur Deckung des vollen Unterhalts i.S.v. § 1578 BGB nicht aus. Dieser bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Bis zu...mehr

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FF 07_08/2011, PKH-/VKH-Bei... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im vorliegenden Verfahren als Prozessstandschafterin der gemeinsamen Tochter M. auf Kindesunterhalt in Anspruch. Das Amtsgericht hat der Antragstellerin mit Beschl. v. 28.3.2011 entsprechend Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwältin B. in H. "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" beigeordnet. Gegen diese E...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist kraft Zulassung gem. der §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthaft und zulässig. In der Sache ist das Rechtsmittel teilweise begründet. Der angefochtene Beschluss des LG hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Der Antragstellerin steht für die Beratung in insgesamt vier Angelegenheiten eine Vergütung nach § 2 Abs...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / I. Nicht einklagbare Ansprüche

Grundsätzlich sind Ansprüche im Familienrecht wie andere Ansprüche einklag- und durchsetzbar. Dazu zählen beispielsweise Unterhaltsansprüche der Ehegatten, des geschiedenen Ehegatten, des Kindes sowie eines sonstigen unterhaltsberechtigten Verwandten oder Ausgleichsansprüche auf den Zugewinn. Das Gesetz enthält jedoch auch zahlreiche Sonderregelungen. In gewissen Fallsituatio...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / I. Vorbemerkung

Das KindUG vom 6.4.1998[1] hat das Vereinfachte Verfahren (VV)[2] nach den §§ 645 ff. ZPO mit Wirkung vom 1.7.1998 neu eingeführt. Mit dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhalts vom 21.12.2007[3] ergaben sich einige weitere Änderungen, die im Wesentlichen auf dem in § 1612a BGB festgesetzten neuen Mindestunterhalt und der geänderten Kindergeldverr...mehr

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AGS 04/2009, Prozesskostenh... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den im Tenor genannten Beschluss ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG jedenfalls kraft ausdrücklicher Zulassung zulässig. Sie hat Erfolg und führt unter Abänderung der angefochtenen Entscheidung letztlich zur antragsgemäßen Festsetzung auch der Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV aus einem Streitwert von 5.900,00 EUR (statt 3.000,...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / 3 Anmerkung

Mit dem am 30.4.2009 veröffentlichten Urt. v. 26.11.2008 hat der BGH seine Rechtsprechung zu den Kindergartenkosten erneut geändert. Manche Formulierung in der Entscheidung lässt eine Übertragung der Argumentation auf weitere Betreuungskosten zu, was für betreuende Elternteile, deren Unterhaltsanspruch – sei es im Hinblick auf ihre frühere Erwerbsobliegenheit, sei es auf Gru...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Auf das Verfahren ist nach Art. 111 FGG-ReformG das FamFG anzuwenden, weil es nach dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist. a) Das Rechtsmittel des Antragsgegners ist als sofortige Beschwerde gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 269 Abs. 5 ZPO statthaft. Während bei den FamFG-Verfahren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit Einigkeit herrscht, dass sich die isolierte Anfechtung de...mehr

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FF 07_08/2011, Umgangsregel... / 2 Anmerkung

Leitsatz 1: Im Unterhaltsrecht wird der Bedarf für den Unterhalt minderjähriger Kinder nach Unterhaltstabellen bestimmt. Sie dienen, als technisches Hilfsmittel, zur Bestimmung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten, sind, auch für außergerichtliche Vereinbarungen, eine Orientierungsrichtlinie und gewährleisten zugleich die Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit von Unter...mehr

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Allgemeines

Bei einer von einem Ehegatten allein getragenen Gesamtschuld sind Ausgleichsansprüche nach § 426 Abs. 1 BGB regelmäßig nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Schuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts Berücksichtigung gefunden hat; anders ist es, wenn die alleinige Schuldentilgung bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts berücksichtigt worden ist. Werden hingegen Unterha...mehr

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FF 12/2010, Kein Vorrang pe... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Die 1971 geborene Antragstellerin und der 1970 geborene Antragsgegner hatten im September 1999 die Ehe geschlossen. Im September 2000 wurde der gemeinsame Sohn geboren. Nach der Trennung im März 2005 wurde die Ehe auf den im Dezember 2006 zugestellten Scheidungsantrag der Antragstellerin mit Urt. v. 22.7.20...mehr