Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 06/2009, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der Höhe des Unterhalts nicht enthalten. Das gilt auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes. Die in einer Kindereinrichtung anfallend...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung über den Kindesunterhalt

BGB § 329 § 1606 § 1614 Leitsatz Aus einer von den Eltern vereinbarten Begrenzung des Kindesunterhalts, die schon mangels Beteiligung der betroffenen Kinder für diese keine Wirkung entfaltet, kann auf ein – konkludentes – Freistellungsversprechen der die Kinder betreuenden Mutter zugunsten des Vaters (über die Differenz zum gesetzlichen Unterhalt) nicht allein deswegen geschlo...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / V. Titel über dynamischen Kindesunterhalt

1. Individuelle Anpassung Urteile und nicht rechtskraftfähige Unterhaltstitel, etwa gerichtliche Vergleiche, über den Kindesunterhalt sind wegen individuellen Änderungen nach den oben behandelten Grundsätzen an die Rechtslage auf Grund des UÄndG 2007 anzupassen, soweit eine wesentliche Änderung der Unterhaltsverpflichtung eintritt und die Änderung dem anderen Teil unter Berüc...mehr

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AGS 02/2009, Einheitlicher Auftrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt und Umgangsrecht rechtfertigt zweimalige Abrechnung der Beratungshilfe

RVG §§ 15, 44 Leitsatz Leistet ein Rechtsanwalt aufgrund eines einheitlichen Auftrags gleichzeitig Beratungshilfe für die Geltendmachung von Kindesunterhalt und für ein Umgangsrecht betreffend ein nichteheliches Kind, so handelt es sich kostenrechtlich nicht um eine Angelegenheit, so dass hierfür zwei Mal Beratungshilfe abgerechnet werden kann (Fortführung von 5 T 44/02 – Rp...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fiktiver Einkünfte aus Nebentätigkeit beim Kindesunterhalt

BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1 Leitsatz a) Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt voraus, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte. b) Trotz der nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigerten Unterh...mehr

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FF 05/2009, Berücksichtigung des Splittingvorteils aus neuer Ehe beim Kindesunterhalt

BGB § 1603 Abs. 2 § 1610 Abs. 1 Leitsatz Der aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen resultierende Splittingvorteil ist sowohl bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder gem. § 1610 Abs. 1 BGB als auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen i.S.v. § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen, soweit er auf seinem alleinigen Einkom...mehr

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FF 01/2011, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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FF 06/2009, Aus der aktuell... / VII. Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten bei Berücksichtigung ehegemeinsamer Schulden beim Ehegatten- und Kindesunterhalt (Senatsurteile vom 26. September 2007 – XII ZR 90/05 – FamRZ 2007, 1975 und vom 9. Januar 2008 – XII ZR 184/05 – FamRZ 2008, 602)

Haben Ehegatten gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, für das sie im Außenverhältnis gemeinsam haften, das aber einer von ihnen im Innenverhältnis allein tilgt, stellt sich die Frage, ob er hierfür vom anderen Ehegatten einen Ausgleich verlangen kann. (Gleiches gilt übrigens auch für ein Darlehen, was ein Ehegatte zwar allein, aber zur Entschuldung eines früheren ehegemeinsame...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach der für den Verwandtenunterhalt und damit auch für Kinder geltenden Vorschrift des § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Kindesunterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Merkmale für eine eigene Lebensstellung sind insbesondere die Ausbildung, der erwählte Beruf, die berufliche Stellung und das zur Ve...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / b) Kindesunterhalt

Im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 246 FamFG kann auch der in § 1610 Abs. 1 BGB geregelte volle Unterhalt für ein Kind geltend gemacht werden. Da nach der Trennung der Eltern diesen die elterliche Sorge ohne eine abweichende gerichtliche Entscheidung gemeinsam zusteht, kann derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das minderjährige Kind befindet, gemäß § 1629 Abs...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen, von denen heute drei volljährig sind. Das älteste Kind, die Tochter J., lebt inzwischen beim Kläger, die übrigen Kinder leben seit der Trennung bei der Beklagten. Die Parteien streiten um Rückgriffsansprüche und – teilweise – Freistellung vom Kindesunterhalt auf Grund einer vom K...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / Leitsatz

Aus einer von den Eltern vereinbarten Begrenzung des Kindesunterhalts, die schon mangels Beteiligung der betroffenen Kinder für diese keine Wirkung entfaltet, kann auf ein – konkludentes – Freistellungsversprechen der die Kinder betreuenden Mutter zugunsten des Vaters (über die Differenz zum gesetzlichen Unterhalt) nicht allein deswegen geschlossen werden, weil es der Mutter...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Abweisung der Klage. I. Das Berufungsgericht hat im angefochtenen Urteil die Auffassung des Amtsgerichts, dass die Vereinbarung vom 7. März 2003 eine Freistellungsverpflichtung der Beklagten enthalte, im Ergebnis geteilt. Die Vereinbarung sei für die Kinder nicht verbindlich u...mehr

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AGS 04/2011, Beratungshilfe... / Leitsatz

Von einer einheitlichen Angelegenheit i.S.d. § 2 Abs. 2 BerHG ist auch dann auszugehen, wenn in dem einen Verfahren der Antragsteller einen Unterhaltsanspruch für ein bei ihm lebendes Kind geltend machen will und in dem anderen Verfahren der Antragsteller einen Unterhaltsanspruch für ein weiteres, nicht bei ihm lebendes Kind abwehren will. In einfach gelagerten Fällen ist die...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung von... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind Eheleute und leben getrennt. Aus ihrer Ehe ist eine Tochter hervorgegangen, die bei der Antragstellerin lebt und die Schule besucht. Die Antragstellerin hatte den Antragsgegner zunächst zur Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zum Zweck der Berechnung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes sowie gegebenenfalls des Zugewinnausgleichs aufgefordert. Spät...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Kläger ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision führt zur teilweisen Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Ber...mehr

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AGS 04/2011, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte den Antragstellern für die Ehesache Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt und einen Rechtsanwalt beigeordnet. Zunächst machte der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin eine Auskunftsklage wegen Kindesunterhalts als Folgesache anhängig und beantragte hierfür Prozesskostenhilfe. Nach erteilter Auskunft stellte er einen Antrag auf Leistung ...mehr

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FF 12/2008, Vorrang wegen K... / VIII. Zwei Beispielsrechnungen mit und ohne Berücksichtigung des Nachrangs des Aufstockungsunterhalts

An drei Beispielen soll gezeigt werden, welche Folgen Berücksichtigung und Nichtberücksichtigung des Nachrangs von Aufstockungsunterhalt hätten. Beispiel 2: M verdient 2700 EUR und ist seiner ersten Frau F1 unterhaltspflichtig, welche das 6-jährige gemeinsame Kind K1 betreut und einen 400 EUR-Job annehmen müsste, einen solchen aber auf dem örtlichen Arbeitsmarkt nicht findet. ...mehr

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FoVo 04/2009, Fehler des Sc... / 1 Der Fall

Vollstreckung Auskunftsanspruch zum Kindesunterhalt Die Kinder als Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung gegen den Kindesvater als Schuldner. Im Rahmen einer Unterhaltsstufenklage auf Auskunft und nach Auskunftserteilung noch zu beziffernden Nachehelichen- und Kindesunterhalt wurde der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil verurteilt, Auskunft zu erteilen und bestimmte...mehr

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FF 05/2009, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Entscheidung des 12. Senats vom 30.7.2008 Die Entscheidung des 12. Senats des BGH vom 17.9.2008 zur Berücksichtigung des Splittingvorteils aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus früherer Ehe steht in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang, aber auch in inhaltlicher Abgrenzung zur vorausgegangenen Entscheidung des 12. Senats vom 30.7.2008[1] zur Berücksichtigung des Sp...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Revision ist zulässig, auch wenn sie sich allein gegen die erfolgte Abtrennung der Scheidungsfolgesachen elterliche Sorge und nachehelicher Unterhalt aus dem Verbund richtet. Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies im Fall einer Abtrennung nach § 628 ZPO nach der Rspr. des Senats...mehr

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AGS 04/2011, Beratungshilfe... / 1 Aus den Gründen

Das Gericht nimmt Bezug auf die zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss, die es sich zu Eigen macht. Lediglich ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: Das vorliegende Verfahren ist dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 2 Abs. 2 BerHG wie die Sache 103 II 4710/10, in welcher der Antragstellerin bereits Beratungshilfe bewilligt worden ist. Zu Recht geht der angefocht...mehr

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AGS 04/2011, Beratungshilfe... / 2 Anmerkung

"Einmal im Leben" hieß in den 70er Jahren eine Fernsehserie. Daran fühlt man sich erinnert, wenn man solche Entscheidungen zur Bewilligung von Beratungshilfe liest. Was hier alles unter einem einheitlichen Rahmen und einem inneren Zusammenhang zusammengefasst wird, ist – wie hier – oft nicht nachzuvollziehen. Man hat manchmal den Eindruck, dass allein die Zahlungspflicht der ...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / 1. Prozessstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 BGB

Wird während der Trennungszeit Kindesunterhalt geltend gemacht, vertritt derjenige Elternteil das Kind, der es in seiner Obhut hat (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB).[16] Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, besteht also eine gesetzliche Prozessstandschaft für die Geltendmachung des Minderjährigenunterhaltes (§ 1629 Abs. 3 BGB). Folglich ...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / a) Klassische Methode

Denkbare Lösung nach herkömmlicher Herangehensweise:mehr

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AGS 04/2011, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

II. Die vom Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin eingelegte befristete Beschwerde ist statthaft. Zwar ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss nur dann gegeben, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG) und dies ist hier nicht der Fall, da die Differenz zwischen der Vergütung, die der ...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenskost... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts gem. § 121 Abs. 2 ZPO liegen entgegen der Ansicht des FamG vor. § 121 ZPO ist im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) gem. § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 112 Nr. 1, § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG anwendbar. 1. Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO sieht in Verfahren ohne Anwaltszwang eine ...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / b) Drittelmethode

Will man allerdings der oben besprochenen Rechtsprechung des BGH[88] Rechnung tragen und der neuen Rangfolge bereits auf der Bedarfsebene Geltung verleihen, führt wohl kein Weg an der Drittelmethode vorbei. Diese von Gerhardt und Gutdeutsch [89] konkretisierte Methode, die auch in die Leitlinien des OLG Hamm[90] Eingang gefunden hat, trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die ...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtsuchenden einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen" erteilt. Die Rechtsuchende hat sich in der Folgezeit von Rechtsanwalt R beraten lassen und ihn mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. In Ausübung dieses Auftrages hat sich Rechtsanwalt R schriftlich an den Ehemann der Beteiligten ...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / 1. Individuelle Anpassung

Urteile und nicht rechtskraftfähige Unterhaltstitel, etwa gerichtliche Vergleiche, über den Kindesunterhalt sind wegen individuellen Änderungen nach den oben behandelten Grundsätzen an die Rechtslage auf Grund des UÄndG 2007 anzupassen, soweit eine wesentliche Änderung der Unterhaltsverpflichtung eintritt und die Änderung dem anderen Teil unter Berücksichtigung seines Vertra...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdegegnerin hat mit am 27.5.2010 beim FamG eingegangenen Schriftsatz rückständigen Kindesunterhalt in Höhe von 482,00 EUR für die Zeit von Februar 2010 bis Mai 2010 sowie laufenden Kindesunterhalt in Höhe von 105 % des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, abzüglich des hälftigen Kindergeldes (Zahlbetrag: 241,00 EUR), für die Zeit ab 1.6.2010 ge...mehr

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FF 12/2009, Sonderbedarf fü... / Aus den Gründen

Gründe: I. Es wird zunächst zur Sachdarstellung auf das angefochtene Urteil Bezug genommen, durch das der Beklagte verurteilt wurde, für die Babyerstausstattung der Klägerin 2.268,00 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Der Beklagte trägt vor: Bei dem Sonderbedarf für die Babyerstausstattung handelte es sich um einen Unterhaltsbedarf des Kindes, der frühestens mit der Geburt entstehe....mehr

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AGS 06/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte mit ihrem im Januar 2011 eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt, den Antragsgegner zu verpflichten, monatlich ab Januar 2011 Ehegattenunterhalt i.H.v. 742,00 EUR, Kindesunterhalt i.H.v. 289,00 EUR und Mehrbedarf von 450,00 EUR, insgesamt also monatlich 1.481,00 EUR zu zahlen. Das Gericht verpflichtete den Antragsgegner...mehr

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AGS 06/2011, Keine Beiordnu... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend geht das AG davon aus, dass im Streitfall die Voraussetzungen für eine Anwaltsbeiordnung weder ersichtlich noch von der Antragstellerin dargetan sind. 1. Anders als vom AG angenommen sind für die Frage einer etwaigen Anwaltsbeiordnung vorliegend allerdings nicht § 113 FamFG, § 121 Abs. 2 ZPO maßgeblich, sondern vielmehr § 78 Abs. 2 FamFG. Gem. § 231 Abs. 2 S. 1 FamF...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Das gem. §§ 58 ff. FamFG als Beschwerde zu bewertende Rechtsmittel ist zulässig, aber unbegründet. Ob gegen die Entscheidung über die Kosten nach vorherigem Anerkenntnis in einer Familienstreitsache die sofortige Beschwerde nach §§ 99 Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG statthaft ist, ist streitig. Nach einer Auffassung sind bei allen Fa...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung bei Juris (OLG Naumburg – 4 UF 33/06) veröffentlicht ist, hat die Klage für zulässig und begründet erachtet. Der im Zeitpunkt seiner Entscheidung 16-jährige Kläger sei bedürftig, weil er sich nicht selbst unterhalten könne und auch nicht über Vermögen verfüge. Der Beklagte könne sich gegenüber dem Anspruch auf...mehr

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AGS 03/2009, Streitwert in ... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 32 Abs. 2 RVG, 68 Abs. 1 S. 1 GKG zulässige Beschwerde hat Erfolg. a) Nach § 48 Abs. 2 GKG ist der Streitwert in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Er darf bei ein...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt. Die Parteien heirateten am 3.8.1970. Aus der Ehe stammen die Zwillingsschwestern A. und V. (geb. 10.5.1987). Die Ehe der Parteien ist seit dem 9.2.1998 rechtskräftig geschieden. Der Kläger (geb. 26.8.1946) ist ärztlicher Direktor in einem Universitätsklinikum (Besoldungss...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / aa) Unterschiedlich hohes Einkommen der Unterhaltsberechtigten

Grandel [95] weist allerdings zu Recht darauf hin, dass die Drittelmethode bei verschieden hohen Einkommen der Unterhaltsberechtigten zu nicht vertretbaren Verschiebungen im Bedarf führt. Es ist nicht gerechtfertigt, dass eine Ehefrau mit geringerem oder gar keinem Einkommen an der Bedarfserhöhung partizipiert, die erst durch das Eigeneinkommen der anderen Frau erreicht wird....mehr

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AGS 02/2011, Anfechtung ein... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten, beide Deutsche, streiten im Beschwerdeverfahren darüber, ob das FamG zu Recht die erstinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich dem Antragsgegner auferlegt hat. Aus der rechtskräftig geschiedenen Ehe der Betreuerin des Antragstellers und des Antragsgegners gingen der Antragsteller, geboren am 12.12.1987, und die Tochter M., geboren am 12.10.1993, hervor. M...mehr

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FF 05/2009, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Eine Klage auf Kindesunterhalt in gesetzlicher Prozessstandschaft nach § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB wird nach einem Obhutswechsel des Kindes unzulässig; der als Kindesunterhalt zunächst eingeklagte Anspruch kann aber als familienrechtlicher Ausgleichsanspruch im Wege der Klageänderung geltend gemacht werden (OLG Köln, Beschl. v. 30.7.2008 – 4 WF 88/08, FamRZ 2009, 619). In Fällen d...mehr

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FF 01/2009, Keine Nachholun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Abänderungsklage ist zulässig. Der Kläger behauptet, die Beklagte sei seit Vollendung des 16. Lebensjahres der Tochter am … 2007 zu einer Volltagsbeschäftigung verpflichtet. Da sie – die Klägerin – keinen Beruf erlernt habe, sei es ihr zuzumuten, jede Arbeit aufzunehmen. Gegenwärtig sei sie als Sachbearbeiterin beim Bezirksamt tätig. Demzufolge sei si...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / 2. Dynamische Titel

Dynamische Titel und Vereinbarungen (§ 1612a BGB) werden ohne gesondertes Verfahren, allein durch Umrechnung in das neue Recht überführt. Der vom Unterhaltsschuldner zu zahlende Betrag, der dem Kind zur Verfügung stehende Betrag und die Dynamisierung bleiben dabei gleich. Einer neuen Vollstreckungsklausel bedarf es nicht.[40] Zur Umstellung wird gem. § 36 Nr. 3 EGZPO der Reg...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / bb) Bestehende Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Entsprechend dem in § 1570 BGB und § 1615l BGB aufgenommenen Gebot, die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen, ist der Unterhaltsanspruch dann zu verlängern, wenn es für die Mutter keine Möglichkeit gibt, ihr betreuungsbedürftiges Kind fremd betreuen zu lassen, etwa weil ein Kindergartenplatz zu weit von der Wohnung bzw. vom Arbeitsplatz der Mutter...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt. Dieser ist für die jeweils maßgebliche Altersstufe ...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / Sachverhalt

Tatbestand: Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Die Eltern des am 9.1.2002 geborenen Klägers lebten bis Februar 2003 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Seitdem lebt der Kläger bei seiner alleinsorgeberechtigten Mutter, die mit ihm im Sommer 2004 – während des Unterhaltsrechtsstreits – in die Schweiz verzogen ist. Der Kläger,...mehr

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FF 11/2008, Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein. Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit grundlegenden Fragen des Kindesunterhaltsrechts zu befassen, die im ...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / ee) Neues Kind des Unterhaltsberechtigten

Gegen die Ansicht des BGH zugunsten des Unterhaltspflichtigen spricht ein Blick auf denselben Fall aufseiten des Unterhaltsberechtigten, der bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gleich zu behandeln ist. Es kann doch wohl nicht sein, dass der wegen Krankheit nur halbtags tätige und nach § 1572 BGB unterhaltsberechtigte Ehegatte den Unterhalt für sein Kind au...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wenden sich lediglich gegen die Entscheidung des OLG zum Betreuungsunterhalt der Klägerin. Beide Rechtsmittel sind begründet und führen in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. II. Das Berufu...mehr