Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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AGS 6/2014, Ermessensfehler... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Anfechtung der getroffenen Kostenentscheidung. Die minderjährigen Antragsteller, vertreten durch den Kindesvater hatten beantragt, ihre Mutter, die Antragsgegnerin, im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung monatlichen Unterhalts von jeweils 200,00 EUR ab Mai 2013 zu verpflichten. Die Kindeseltern waren miteinander verheirate...mehr

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AGS 6/2014, Mutwilligkeit d... / 1 Sachverhalt

Die am 26.8.2008 geborene Antragstellerin beabsichtigt, vertreten durch die Kindesmutter, ihren Vater auf Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Mindestunterhalts in Anspruch zu nehmen. Die Kindeseltern sind rechtskräftig voneinander geschieden. In dem vor Einleitung des Verfahrens geführten Schriftverkehr hat der Antragsgegner ausgeführt, er sei nur zur Zahlung e...mehr

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AGS 6/2014, Keine Mutwillig... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Zwischen ihnen ist die Höhe der vom Antragsgegner an die Antragstellerin sowie die beiden gemeinsamen Kinder zu leistenden Unterhaltszahlungen streitig. Insoweit hat sich der Antragsgegner bereits außergerichtlich von seinem jetzigen Verfahrensbevollmächtigten vertreten lassen. Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner nunmehr...mehr

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FF 6/2014 / Ehegattenunterhalt

a) Bei einem betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifika...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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FF 6/2014, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Reinhardt Wever6. Aufl. 2014, 544 Seiten, 59,00 EUR, FamRZ Buch 8, Gieseking Verlag Die Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten neben der in der Regel unproblematischen Hausratsteilung und dem gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich hat in den letzten Jahren in der gerichtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für die in diesem Buch anstehenden Themen, insbesondere ...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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AGS 6/2014, Ermessensfehler... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statthaft. In Ehesachen und Familienstreitsachen bestimmt sich die Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung nach den Vorschriften der ZPO, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG. Grundsätzlich ist die isolierte Kostenentscheidung danach unanfechtbar, § 99 Abs. 1 ZPO. Anders verhält es sich bei der Antragsrücknahme, § 269...mehr

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FF 5/2014, / Kindesunterhalt

a) Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann der Tatrichter die in diesem Zusammenhang getätigten außergewöhnlich hohen Aufwendungen, die als reiner Mehraufwand für die Ausübung des erweiterten Umgangsrechts dem Anspruch des Kindes auf Zahlung von Unterhalt nicht als bedarfsdeckend entgegengehalten werde...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / IV. Kindesunterhalt

1. Örtliche und internationale Zuständigkeit Die internationale Zuständigkeit folgt aus Art. 3 UntVO. Zuständig ist daher das Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltes des Berechtigten oder des Beklagten (Art. 3a, 3b UntVO). Ebenso ergibt sich die Zuständigkeit aus Art. 3c UntVO. Danach kann das Verfahren am Sitz des Gerichtes durchgeführt werden, an dem das Verfahren über den Per...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / III. Unterhaltsrecht ohne Kindesunterhalt

1. Internationale Zuständigkeit a) Die internationale Zuständigkeit für Unterhaltsverfahren bestimmt sich nach der Verordnung EG Nr. 4/2009 vom 18.12.2009 = UntVO. Die Unterhaltsverordnung gilt universell (Art. 1 der UntVO). Sie gilt für sämtliche Unterhaltsansprüche und damit auch für den Verwandtenunterhalt. Zweifelhaft ist zwar, ob die Verordnung auf Unterhaltsansprüche au...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 3. Sonstige von der Verordnung und dem Haager Unterhaltsprotokoll erfasste Ansprüche

Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Unterhaltsanspruches. Für ihn gelten daher sowohl die Regelungen der Unterhaltsverordnung, als auch die des Haager Unterhaltsprotokolls.[13] Erstattungsansprüche aus dem begrenzten Realsplitting sind ebenfalls Bestandteil von Unterhaltsansprüchen.[14] Auch diese Ansprüche fallen daher unter die Unterhaltsverordnun...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 2. Anwendbares Recht

Das anwendbare Recht bestimmt sich grundsätzlich nach Art. 3 HUP. Danach ist auf das Recht am Aufenthaltsort des Berechtigten zurückzugreifen. Ist danach kein Unterhaltsanspruch begründet, kann nach Art. 4 Abs. 2 HUP auf das Recht am Ort des angerufenen Gerichtes zurückgegriffen werden. Ist auch danach keine Unterhaltsverpflichtung begründet, kann äußerst hilfsweise auf das R...mehr

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AGS 5/2014, Umfang der Wert... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte ihren Vater auf Zahlung monatlichen Kindesunterhalts in Höhe von 110 % des Mindestbedarfs für die Zeit ab September 2013 in Anspruch genommen (wobei es sich für die Zeit bis einschließlich Oktober 2013 um rückständigen Unterhalt handelt). In einem Parallelverfahren hatte hat das FamG dem Kindesvater durch einstweilige Anordnung nach § 246 Abs. 1 FamF...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 1. Örtliche und internationale Zuständigkeit

Die internationale Zuständigkeit folgt aus Art. 3 UntVO. Zuständig ist daher das Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltes des Berechtigten oder des Beklagten (Art. 3a, 3b UntVO). Ebenso ergibt sich die Zuständigkeit aus Art. 3c UntVO. Danach kann das Verfahren am Sitz des Gerichtes durchgeführt werden, an dem das Verfahren über den Personenstand stattfindet oder über die elterli...mehr

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FF 5/2014, Fachanwaltschaften und anwaltliche Berufspflichten

Interview mit Dr. Hubert W. van Bühren, Rechtsanwalt und langjähriger Präsident der RAK Köln Dr. Hubert W. van Bühren FF/Schnitzler: Sie waren in Ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit immer bestrebt über den Tellerrand zu schauen, also nicht nur in Ihrer eigenen Praxis, sondern auch in Anwaltsorganisationen tätig zu sein. Sie waren fast 30 Jahre lang im Kammervorstand der R...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 4. Abänderung von Unterhaltsansprüchen

Die internationale Zuständigkeit richtet sich ebenso, wie bei der erstmaligen Geltendmachung nach der EU-Unterhaltsverordnung.[18] Der Abänderungsanspruch kann daher sowohl am Gerichtsort des Anspruchsgegners (Unterhaltsberechtigter oder Unterhaltsverpflichteter), als auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Berechtigten geltend gemacht werden.[19] Ausländische Unterhaltsents...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 1. Internationale Zuständigkeit

a) Die internationale Zuständigkeit für Unterhaltsverfahren bestimmt sich nach der Verordnung EG Nr. 4/2009 vom 18.12.2009 = UntVO. Die Unterhaltsverordnung gilt universell (Art. 1 der UntVO). Sie gilt für sämtliche Unterhaltsansprüche und damit auch für den Verwandtenunterhalt. Zweifelhaft ist zwar, ob die Verordnung auf Unterhaltsansprüche aus Lebensgemeinschaften ohne Ehe...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 2. Anwendbares Recht

Das nach der Unterhaltsverordnung anwendbare Recht ergibt sich aus Art. 15. Art. 15 verweist auf das Haager Unterhaltsprotokoll von 2007 (Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007 HUP). Auch das HUP gilt universell (Art. 2). Es ist für sämtliche Verfahren anzuwenden, die nach dem 18.6.2011 eingeleitet wurden. Das Unterhaltsprotokoll ersetzt...mehr

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FF 4/2014, Schadensersatz w... / 1 Gründe:

Der Antragsteller begehrt die Rückzahlung angeblich zu Unrecht vereinnahmter Unterhaltsbeträge durch die Antragsgegnerin. Die Ehe der Beteiligten wurde durch Urteil des AG – Familiengericht – Merzig vom 24.2.2005 – 20 F 502/04, rechtskräftig seit 26.4.2005, geschieden. Aus der Ehe sind die beiden Kinder …, geb. am 10.3.1999, und …, geb. am 27.6.2003, hervorgegangen. Die Kinde...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / I. Allgemeines

§ 1601 BGB gibt nicht nur den Kindern gegen die Eltern, sondern auch den Eltern gegen das Kind einen lebenslangen Tatbestand für Unterhaltsansprüche.[1] Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch sind hierbei die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Elternteils (§ 1602 BGB) und Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes (§ 1603 BGB), welche zeitgleich vorliegen ...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / IV. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

Wie beim Kindesunterhalt ist auch beim Elternunterhalt das tatsächlich vorhandene Einkommen anzusetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verwandtenunterhalt findet nach § 1603 Abs. 1 BGB dort ihre Grenze, wo der Unterhaltspflichtige bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt des Berecht...mehr

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FF 4/2014, Aufhebung des fr... / 1 Gründe:

I. [1] Auf den am 20.7.2010 zugestellten Antrag hat das Familiengericht die am 13.4.1995 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt. [2] Im Zeitpunkt der Eheschließung waren die Ehefrau 29 Jahre und der Ehemann 48 Jahre alt. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen, von denen eine beim E...mehr

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FF 4/2014, Aufhebung des fr... / 2 Anmerkung

Der Leitsatz der Entscheidung lässt nicht erkennen, dass nicht nur eine Aussage zu § 33 VersAusglG in der Entscheidung enthalten ist, sondern auch schon entschiedene Probleme des neuen Ausgleichsrechts bestätigt und vertieft werden. Der BGH bestätigt seine Entscheidung vom 13.2.2013 zum Wegfall des sog. Rentner- bzw. Pensionärsprivileg.[1] Er weist erneut darauf hin, dass die...mehr

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AGS 3/2014, Maßgeblicher Ze... / 1 Sachverhalt

Die minderjährigen, durch das Jugendamt als Beistand vertretenen Antragstellerinnen haben im vorliegenden Verfahren den Antragsgegner als ihren Vater auf Kindesunterhalt für die Zeit ab Februar 2008 in Anspruch genommen. Dazu hatten sie zunächst am 27.4.2011 einen Antrag im sog. "Vereinfachten Verfahren" über den Unterhalt Minderjährigen gem. §§ 249 ff. FamFG gestellt. Nach ...mehr

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AGS 3/2014, Abgrenzung von ... / 2 Aus den Gründen

Die Versagung der Verfahrenskostenhilfe hält einer Nachprüfung nicht stand. Die Antragstellerin kann allein aus dem Umstand, dass dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe nicht zusteht, keinen uneingeschränkten Anspruch der Antragstellerin auf einen Verfahrenskostenvorschuss gegen ihn herleiten. Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der e...mehr

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AGS 3/2014, Maßgeblicher Ze... / 2 Aus den Gründen

1. Der Verfahrenswert für das vorliegende Verfahren richtet sich – da es sich um eine Unterhaltssache und eine Familienstreitsache handelte – nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG. Nach § 51 Abs. 1 FamGKG ist zunächst der für die ersten zwölf Monate nach "Einreichung des Antrages" geforderte Betrag maßgeblich. Nach § 51 Abs. 2 FamGKG sind diesem Wert die bei "Einreichung des Antrage...mehr

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FF 3/14, Keine Wiedereinset... / 1 Gründe:

I. Der anwaltlich vertretene Antragsgegner wurde mit Versäumnisbeschluss vom 16.7.2012, zugestellt am 30.7.2012, zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Die dem Beschluss beigefügte Rechtsmittelbelehrung lautete auszugsweise: "Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. [ … ]" Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftl...mehr

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FF 2/2014, FF / Kindesunterhalt

Zur konkreten Bedarfsbemessung beim Kindesunterhalt (instruktiv OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 12.7.2013 – 4 UF 265/12, juris = NZFam 2014, 31 [Schwolow]).mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 4. Kindesunterhalt

Auch nachrangige volljährige Kinder sind bei der Bemessung des Ehegattenbedarfs zu berücksichtigen. Allerdings kann die Angemessenheitsbetrachtung unter Einbeziehung des Ehegattenunterhalts dazu führen, dass Kindesunterhalt nicht einer höheren, sondern der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen ist.[35]mehr

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FF 2/2014, Beistandschaft d... / 1 Tatbestand

[1] Die Klägerinnen begehren von dem beklagten Land Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Kindesunterhalt durch das Jugendamt. [2] Im September 2004 übernahm das Jugendamt auf Antrag der Mutter der beiden minderjährigen Klägerinnen für diese die Beistandschaft, um Unterhaltsansprüche gegen deren Vater (im Folgenden: Streithelf...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 11. Barunterhaltspflicht neben Betreuung

Auch der betreuende Elternteil kann ein unterhaltspflichtiger Verwandter i.S.v. § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann und ohne seine Beteiligung am Barunterhalt ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstünde. Kann der an sich barunterhaltspflichtige Elternte...mehr

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FF 2/2014, DFGT: Hinweise zum Wechselmodell

Der Vorstand des DFGT hat unter dem 10.1.2014 auf seiner Homepage unter "Aktuelle Nachrichten" folgende Hinweise zum Wechselmodell eingestellt: Nach dem 20. Deutschen Familiengerichtstag im September 2013, auf dem sich zwei Arbeitskreise mit dem Wechselmodell aus kindschaftsrechtlicher und aus unterhaltsrechtlicher Sicht befasst haben, wurde der Vorstand wiederholt auf fehlen...mehr

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FF 2/2014, Fristenkontrolle... / 1 Gründe:

[1] I. Das Amtsgericht hat den Antragsgegner durch Beschl. v. 26.10.2012 verpflichtet, an die Antragstellerin übergegangenen Kindesunterhalt für seinen volljährigen Sohn zu zahlen. Dieser Beschluss ist dem Antragsgegner am 1.11.2012 zugestellt worden. Er hat dagegen am 22.11.2012 durch einen von seiner Verfahrensbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatz Beschwerde eingele...mehr

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FF 2/2014, Tabellen zur Fes... / 1. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens.[1] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereinigte Nettoeinkommen sowie das Bruttoeinkommen bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von 40 Wochens...mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

In die im Rahmen der Prüfung eines Anspruchsüberganges nach § 33 Abs. 2 S. 3 SGB II anzustellende grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung sind unabhängig vom Bestehen oder vom Rang bürgerlich-rechtlicher Unterhaltspflichten auch die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen, in der die unterhaltspflichtige Person lebt (BGH, Beschl. v. 23.10.2013 – XII ZB 570/12).mehr

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FF 1/2014, Berücksichtigung einer Abfindung für den Kindesunterhalt

BGB § 1603 Leitsatz Wird bei Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung gezahlt, so ist diese mit dem nach der sog. Fünftel-Methode zu ermittelnden Nettobetrag bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs des Kindes zur vollen Auffüllung der Einkommensdifferenz einzubeziehen, wenn das Folgeeinkommen deutlich niedriger ist. (Leitsatz der Redaktion) OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.9.2013...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / c) Erwerbsobliegenheit im Kindesunterhalt

Bei dem Unterhalt gegenüber Kindern ist zu unterscheiden: Gegenüber dem volljährigen, nicht privilegierten Kind besteht eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit.[7] Besonders streng sind die Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen oder einem privilegierten volljährigen Kind (§ 1603 Abs. 2 BGB). In diesem Unterhaltsverhältnis muss der Unterhal...mehr

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FF 12/2013, Förderunterrich... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 10.7.2013 befasst sich mit der Frage, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe im Rahmen des Kindesunterhalts ein Mehrbedarf wegen der Kosten für eine Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche bei einem privaten Lehrinstitut geltend gemacht werden können. Inhalt der Entscheidung Der am 25.7.1997 geborene Antragsteller entst...mehr

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FF 1/2014, Berücksichtigung... / 1 Gründe:

I. Der minderjährige Antragsteller, geb. am 21.1.2000, verlangt von dem Antragsgegner, seinem Vater, im Rahmen eines Abänderungsverfahrens Kindesunterhalt. Der Antragsteller lebt bei seiner Mutter, deren Ehe mit dem Antragsgegner geschieden ist. Der Antragsgegner erkannte durch Urkunde der Notarin vom 3.1.2008 an, dem Antragsteller einen Kindesbarunterhalt von 300 EUR monatl...mehr

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FF 12/2013, Barunterhaltspf... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Eltern sind minderjährigen Kindern gegenüber nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB gesteigert unterhaltspflichtig. Die gesteigerte Haftung der Eltern tritt jedoch nicht ein, wenn weitere leistungsfähige unterhaltspflichtige Verwandte vorhanden sind, die in der Lage sind, unter Wahrung ihres eigenen angemessenen Unterhalts den Kindesunterhalt zu leisten. Ein anderer unter...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / III. Anforderungen an die Erwerbsbemühungen

Die Anforderungen an die Erwerbsbemühungen desjenigen, den eine Erwerbsobliegenheit trifft, bestehen für den Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsberechtigten grundsätzlich ebenfalls in gleichem Maße. Das hat der BGH in der Entscheidung vom 15.12.1993,[35] die zum Kindesunterhalt erging, ausdrücklich festgestellt: Zitat "Zwar ist das Bezirksgericht zutreffend davon ausgegan...mehr

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FF 12/2013, Barunterhaltspf... / Leitsatz

1. Auch der betreuende Elternteil kann ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter i.S.v. § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann und ohne seine Beteiligung an der Barunterhaltspflicht ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstünde. 2. Kann auch der an sich b...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 6. Quantität der Bewerbungen

Einen großen Platz in der Diskussion über Erwerbsbemühungen nimmt die Frage nach der Anzahl der vorzunehmenden Bewerbungen ein. Dabei kann man den Grundsatz aufstellen: Ohne eine gewisse Anzahl an Bewerbungen wird der Erwerbspflichtige seiner Darlegungslast nicht genügen, die Menge allein ist aber nicht entscheidend. Die Anzahl als solche hat keinen eigenen Wert, sondern ist...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG statthaft und insgesamt zulässig, insbesondere im eigenen Namen der Antragsgegnervertreter eingelegt, sodass die erforderliche Beschwer gegeben ist. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet. Die Festsetzung des Verfahrenswerts des gesamten Stufenantrags durch das AG in Höhe des Auffangwerts nach § 42 Abs. 3 FamGKG ist nicht zu niedrig er...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / d) Umfang der Erwerbstätigkeit

Im Minderjährigenunterhalt stellt sich die Frage, ob der gesteigert Unterhaltspflichtige ggf. mehr arbeiten muss als in den anderen Unterhaltsverhältnissen, wenn das tatsächliche oder gar das fiktiv zugerechnete Haupteinkommen nicht ausreicht. Da er in den anderen Unterhaltsverhältnissen eine vollschichtige Erwerbstätigkeit schuldet, würde das bedeuten, dass im Kindesunterha...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des FamG, mit dem dieses den Verfahrenswert auf 42.025,42 EUR festgesetzt hat, ist überwiegend begründet. Der Verfahrenswert beträgt – ohne dass sich dies gebührenrechtlich auswirkt – allerdings 32.796,00 EUR und nicht – wie die Antragsteller geltend ma...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / I. Einführung

Im Unterhaltsverhältnis stehen sich Unterhaltsberechtigter (auch Unterhaltsgläubiger) und Unterhaltspflichtiger (auch Unterhaltsschuldner) einander streitend gegenüber. Das Unterhaltsverhältnis – also der Unterhaltsanspruch und damit korrespondierend die Unterhaltspflicht – wird bestimmt durch Bedürftigkeit des Berechtigten (§§ 1577, 1602 BGB) einerseits und durch die Leistu...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / b) Ungenügende Bewerbungsbemühungen

Vielfältig sind die Entscheidungen zu den ungenügenden Bewerbungsbemühungen. Einige davon seien hier stichwortartig genannt:mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Der Wegfall des Rentnerprivilegs nach § 57 Abs. 1 S. 2 BeamtVG zum 1.9.2009 führt nur dann zu einer Kürzung oder zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach der Härteklausel gemäß § 27 VersAusglG , wenn weitere, den Ausgleichspflichtigen unangemessen belastende Umstände hinzutreten. Ein befristeter oder teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusg...mehr