Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / II. Verfahrensrechtliche Folgen eines Wechselmodells

Kommt man zu dem Ergebnis, dass ein Wechselmodell vorliegt, die Eltern sich aber über Fragen des Kindesunterhalts nicht verständigen können, so stellt sich zunächst die Frage, wie eine gerichtliche Klärung erreicht werden kann.[18] Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern macht der Elternteil, "in dessen Obhut sich das Kind befindet", gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB als Vertreter d...mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Kindesunterhalt

Auch wenn subjektive Erwerbsbemühungen nicht ausreichend dargelegt worden sind und auch zu dem Fehlen einer realen Beschäftigungschance nicht ausreichend vorgetragen worden ist, kann das Gericht nicht ohne weitere Feststellungen zu den aus einer Aushilfstätigkeit erzielbaren Einkünften und den aktuellen Mindestlöhnen der verschiedenen Branchen annehmen, der Unterhaltspflicht...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 3. Anspruch des Kindes

Zum Fortbestehen des Betreuungsunterhaltsanspruchs bei Wiederheirat gelangte man schließlich auch dann, wenn man diesen Anspruch nicht als Anspruch des betreuenden Elternteils begriffe,[29] sondern – wie vereinzelt gefordert[30] – als Anspruch des Kindes, also beim Kindesunterhalt ansiedelte. Gegen eine solche Veränderung spricht jedoch, dass sie sich nicht ohne Weiteres in ...mehr

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FF 2/2015, Berechnung des S... / 1 Aus den Gründen:

Die gemäß §§ 59 FamGKG, 32 Abs. 2 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnervertreterin hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist der Gegenstandswert für die Folgesache Unterhalt nicht lediglich auf 1.000 EUR, sondern auf 31.213 EUR festzusetzen. Die Antragsgegnerin hat in der Folgesache Unterhalt am 4.1.2012 ein...mehr

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FF 2/2015, Düsseldorfer Tabelle

Stand: 1.1.2015 A. Kindesunterhalt Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Anmerkungen: Anm. d. Red.: Die kompletten Ausführungen zur Düsseldorfer Tabelle (Teile A bis E) stehen auf www.olg-duesseldorf.nrw.de zu...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / I. Einleitung

Spricht man vom Betreuungsunterhalt, steht das Kind im Zentrum aller Überlegungen. Der Betreuungsunterhalt wird im Interesse des Kindes geschuldet. Er darf vertraglich grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Er steht nicht zur freien Disposition des Unterhaltsberechtigten, sondern dient der Gewährleistung der notwendigen persönlichen Betreuung des Kindes. Manch einer ford...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / V. Schluss

Will man das Kindeswohl auch in den Fällen einer Wiederheirat bestmöglich absichern, wäre eine Nachjustierung des Betreuungsunterhalts in Form einer – geringfügigen – Änderung der §§ 1586, 1586a BGB zu erwägen. Ein Bedarf, diesen beim Kindesunterhalt zu verorten, besteht deswegen allerdings nicht. Dieser Beitrag ist zunächst erschienen in: Familie – Recht – Ethik: Festschrift...mehr

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FF 2/2015, Kein Versäumnisb... / 1 Gründe:

[1] I. Die 2004 geborene Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren Vater, für die Zeit ab März 2012 auf Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts in Anspruch. [2] Der Antragsgegner hat sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen. Er ist Vater von drei weiteren minderjährigen Kindern und lebt mit deren Mutter und deren drei weiteren Kindern aus früheren ...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / II. Rechtslage

Ein kleiner Fall mag die hier zu erörternde Problemstellung veranschaulichen: EM1 und EF sind verheiratet. EM1 verdient recht gut, weshalb EF keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen braucht und das gemeinsame Kind persönlich betreuen kann. Als das Kind ein Jahr alt wird, lassen sich die Eltern scheiden. Grund hierfür ist EM2, den EF nach ihrer Scheidung heiratet. Anders als EM1 e...mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Kindesunterhalt

Unterlässt es die Kindesmutter, den biologischen Vater des Kindes über die Schwangerschaft und die Geburt des Kindes zu informieren und die Vaterschaft feststellen zu lassen, obwohl ihr dies möglich ist, so hat sich das minderjährige Kind diese Entscheidung mit der Folge zurechnen zu lassen, dass der Unterhaltsanspruch für die Vergangenheit verwirkt sein kann (OLG Saarbrücke...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 6. Kindesunterhalt

Jahreswert ist maßgebend Anträge auf Zahlung von Kindesunterhalt sind nach §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Da zulässigerweise im Verbund nur zukünftige Ansprüche für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden können, gelten hier immer die Beträge, die für die ersten zwölf Monate nach Rechtskraft der Scheidung verlangt werden, soweit nicht Unterhalt fü...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute, aus deren Ehe zwei Töchter hervorgegangen sind. Auf die vorprozessuale Aufforderung, für beide Kinder Unterhaltstitel in dynamischer Form über jeweils 100 % des Mindestunterhalts nach der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle erstellen zu lassen, verpflichtete sich der Antragsgegner durch statische Jugendamtsurkunden, für seine...mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Beistandschaft

Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig (BGH, Beschl. v. 29.10.2014 – XII ZB 250/14).mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / Leitsatz

Die Rechtsverteidigung gegen einen Stufenantrag auf Kindesunterhalt ist zumindest teilweise erfolgversprechend, wenn einem Abweisungsantrag bezüglich des Auskunftsanspruchs bereits durch Beschluss des Gerichts teilweise stattgegeben wurde. Eine Einschränkung der (einheitlichen) Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im Hinblick darauf, dass der Antragsgegner Auskünfte nicht in...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner begehrt die Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen einen Stufenantrag seiner getrennt lebenden Ehefrau auf Auskunft und gegebenenfalls Kindesunterhalt. Der 59-jährige Antragsgegner ist derzeit ohne Beschäftigung und bezieht Hartz IV-Leistungen, nachdem sein letztes (Probe-)Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Die Antragstellerin trägt vor, dass ...mehr

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FF 1/2015, Düsseldorfer Tabelle

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AGS 1/2015, Abänderung eins... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen eine Verpflichtung zur Erstattung von Verfahrenskosten in Höhe von 627,67 EUR an die Antragsgegner. Mit der Antragsschrift v. 28.5.2013 beantragte der Antragsteller, "bei einer von dem Antragsgegner im schriftlichen Vorverfahren nicht rechtzeitig angezeigten Verteidigungsabsicht durch Versäumnisentscheidung ...mehr

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AGS 1/2015, Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht. Kommentar zum gesamten Kostenrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert und RiLG Peter Fölsch. Verlag Nomos, 1. Aufl. 2014. 3410 S. 135,00 EUR

Der das Kostenrecht von Justiz, Anwaltschaft und Notariat behandelnde Kommentar hat auf 3.275 Seiten mehrere wichtige Gesetze wie das GKG nebst Kostenverzeichnis auf immerhin 944 Seiten, das FamGKG mit Kostenverzeichnis, das GNotKG auf 668 Seiten, das RVG mit Vergütungsverzeichnis abgedruckt und kommentiert. Bei einigen Gesetzen wurden die einschlägigen Kostenvorschriften mi...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / a) Beschluss vom 18.4.2012 ("Drei Kinder und Fahrdienst")

Aus der 1992 geschlossenen Ehe der Beteiligten waren drei Kinder hervorgegangen, die im September 1992, im Dezember 1994 und im September 1997 geboren wurden. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem OLG (März 2010) waren alle Kinder noch minderjährig und lebten im Haushalt der Kindesmutter. Die Eheleute trennten sich im Oktober 2006, die Scheidung ist seit 1.10.2009...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Die Beiordnung der von dem Antragsgegner gewählten Rechtsanwältin ist erforderlich (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 121 Abs. 2 ZPO). Erforderlich ist eine Beiordnung, wenn Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der zur Entscheidung anstehenden Sache zu der Befürchtung Anlass geben, der auf Verfahrenskostenhilfe angewiesene Beteiligte werde ohne anwaltliche Hilf...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / 2. Instanzgerichte

(1) Das OLG Oldenburg [21] ("Kein Ganztag am Wohnort") hatte über einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes nach Ablauf der "Basiszeit" zu entscheiden. Die Kindesmutter hatte vor der Geburt des Kindes den Realschulabschluss gemacht, anschließend (ohne Erfolg) die höhere Handelsschule besucht und war als ungelernte Bürokraft in einer...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Kindesunterhalt

Im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht ist vom Unterhaltsschuldner im Hinblick auf den nicht gesicherten Mindestunterhalt seines Kindes auch zu verlangen, dass er neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit eine ihm mögliche und zumutbare Nebentätigkeit ausübt (BGH, Beschl. v. 24.9.2014 – XII ZB 111/13). Auch eine Vereinbarung, mit der ein nicht verheirateter Mann sein...mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 1 I. Der Fall

Titulierung von Kindesunterhalt Mit rechtskräftigem Urteil wurde der Antragsgegner verpflichtet, für die damals minderjährige Antragstellerin zu Händen der seinerzeit als Klägerin auftretenden Kindesmutter ab Januar 2004 Kindesunterhalt zu zahlen. Nach der Scheidung der Ehe der Kindeseltern erstritt der Antragsgegner gegen die Antragstellerin ein rechtskräftiges Urteil, in we...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / a) Anhaltende und über unüberbrückbare Differenzen

Wenn zwischen den Eltern Differenzen bestehen, die die Belange des Kindes direkt berühren, und deshalb damit zu rechnen ist, dass die Eltern auch in Zukunft es nicht schaffen werden, Streitigkeiten betreffend das Kind ohne Mithilfe dritter Personen, wie zum Beispiel des Gerichtes oder des Jugendamtes, zu regeln, dann fehlt eine Basis für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerec...mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 2 II. Die Entscheidung

Richtiges Ergebnis, aber falsche Begründung Die Rechtspflegerin hat die beantragte weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom 26.11.2004 (Az. 5 F 198/04 – Amtsgericht Lahnstein) im Ergebnis zu Recht, wenngleich nicht mit zutreffender Begründung zurückgewiesen. Der Antrag ist bereits unzulässig. Wer ist Titelgläubiger? Nicht die Antragstellerin ist als Gläubigerin in de...mehr

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FF 11/2014, Bemessung des U... / 1 Gründe:

[1] I. Die im Januar 1995 und Dezember 1996 geborenen und in Deutschland lebenden Antragsteller begehren von ihrem in der Schweiz lebenden, wiederverheirateten Vater, dem Antragsgegner, in Abänderung bereits bestehender Jugendamtsurkunden höheren Kindesunterhalt. [2] Ausweislich der Jugendamtsurkunden vom 6.10.2005 ist der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragsteller jewe...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die mittlerweile im Rentenalter stehenden Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren um die Abänderung einer Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt für den Zeitraum seit dem 7.4.2011. [2] Der 1942 geborene Antragsteller und die 1946 geborene Antragsgegnerin heirateten am 30.12.1975. Ihre Ehe, aus der eine im Jahre 1978 geborene Tochter hervorgegangen ist, wurd...mehr

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AGS 11/2014, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit Schriftsatz v. 8.2.2012 haben die Antragsteller zunächst Verfahrenskostenhilfe für einen beabsichtigten Stufenantrag beantragt. Durch Beschluss des FamG v. 7.5.2012 ist den Antragstellern Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden. Sodann sind dem Antragsgegner die beglaubigten Abschriften des Stufenantrages zugestellt worden. Durch Teilbeschluss v. 28.6.2012 ist der Antragsg...mehr

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AGS 11/2014, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert beträgt 12.788,00 EUR. 1. Bei einem Stufenantrag ist nach § 38 FamGKG der Verfahrenswert der höchsten Stufe maßgeblich. Dies ist hier – wie im Regelfall – der Leistungsantrag, da die Werte der Hilfsansprüche geringer sind bzw. von vornherein nur mit einem Bruchteil des erwarteten Leistungsanspruchs angesetzt werden (vgl. Keske, Handbuch des Fachanwalts Fami...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtssuchenden Beratungshilfe für die so bezeichnete Angelegenheit "finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung)" gewährt. Die Rechtssuchende hat sich von ihrem Anwalt beraten und außergerichtlich vertreten lassen. Die Tätigkeit des Anwalts umfasste die Bereiche Kindes- und Trennungsunteru...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Vollstreckung

Im Vollstreckungsverfahren findet grundsätzlich keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gerichtlichen – zu vollstreckenden – Entscheidung statt. Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels ausnahmsweise zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels gestützt ist und gewichtige Anhal...mehr

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AGkompakt 11/2014, Verfahre... / F. Auskunft

Wird Auskunft verlangt, richtet sich der Verfahrenswert nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden Leistungsantrags zu bewerten, je nachdem, wie sehr der Antragsteller auf die Auskunft zur Geltendmachung und Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs angewiesen ist. In der Regel ist von 20 % des zu erwartenden Leistungsantrags auszugehen (Siehe Schne...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Antragspflicht

Rn 7 Der Entschluss Restschuldbefreiung zu beantragen ist freiwillig (vgl. § 305 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbs.). Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Beantragung. Rn 8 Eine Verpflichtung besteht dagegen für gesetzliche Vertreter und Unterhaltsverpflichtete. Alle Personen, denen eine Fürsorgepflicht auch im Hinblick auf die Vermögenssorge/Vertretung bei Behörden und Geric...mehr

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AGS 10/2014, Keine Entschäd... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller (ein Jobcenter) nahm den Antragsgegner aus übergegangenem Recht auf Kindesunterhalt in Anspruch. Im Beschwerdeverfahren wurden die Verfahrenskosten erster Instanz dem Antragsteller zu 17 % und dem Antragsgegner zu 83 % und die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Antragsteller zu 11 % und dem Antragsgegner zu 89 % auferlegt. Im Kostenfestsetzungsverfahren hat...mehr

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AGS 10/2014, Wert des Besch... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 70 Abs. 1 FamFG aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte (vgl. Senatsbeschl. v. 13.11.2013 – XII ZB 414/13, FamRZ 2014, 109) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Nach Auffassung des Beschwerdegerichts übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR nicht (§ 61 Abs. 1 FamFG). Es handele sich um ei...mehr

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FF 9/2014, Nebengebiete

– damit wollen wir uns auf der Herbsttagung befassen. Ja, es ist wieder soweit: Vom 20.–22.11.2014 findet die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg statt. Tatsächlich sind es nicht die Standardsituationen – sieht man einmal von der Frage der Höhe und Dauer des zu zahlenden nachehelichen Unterhaltes ab –, die uns Kopfzerbrechen bereiten: In welcher Höhe ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterhalt: Verwirkung titulierter Ansprüche

Leitsatz Im Rahmen des bei der Verwirkung zu berücksichtigenden Umstandsmoments kommt es bei bestehender Unterhaltspflicht auch darauf an, inwieweit sich der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, (titulierten) Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen; diesbezüglich reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter e...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 1 I. Der Fall

Unterhaltstitel und Insolvenz Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil über Kindesunterhalt von zuletzt monatlich 249 EUR. Der Antragsteller ist der Vater der Antragsgegnerin. Wegen Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers wurde im Jahr 2006 ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet, das im Jahr 2010 mit der vorzeitigen Rest...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / Leitsatz

Im Rahmen des bei der Verwirkung zu berücksichtigenden Umstandsmoments kommt es bei bestehender Unterhaltspflicht auch darauf an, inwieweit sich der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, (titulierten) Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen; diesbezüglich reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter erfahrung...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 2 II. Die Entscheidung

Verwirkung: Zeitmoment Der Unterhalt für die Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 ist wegen nicht zeitnaher Geltendmachung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwirkt. Das für die Verwirkung erforderliche Zeitmoment ist vorliegend für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 erfüllt. Nichts anderes gilt unter Berücksichtigung des Anwaltsschreibens vom 15.2.2010, in dem...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 3 III. Der Praxistipp

Kurze Verjährung beachten Bei titulierten Unterhaltsansprüchen muss – abgesehen von der Hemmung bei minderjährigen Unterhaltsberechtigten – die ohnehin kurze dreijährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 2 BGB gesehen werden. Sie verlangt es, dass jeweils vor Ablauf von drei Jahren dem Schuldner entweder ein Anerkenntnis abverlangt wird oder eine Vollstreckung eingeleitet wird...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 2 Aus den Gründen:

… [23] Das Oberlandesgericht hat die geltend gemachten Ansprüche aufgrund der Vereinbarungen vom 25.2.2005 und vom 7.4.2006 als rein vertragliche Unterhaltsansprüche angesehen. Das steht mit der Rechtsprechung des Senats nicht im Einklang. Vielmehr stellen die Vereinbarungen auch aufgrund der vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen lediglich Modifizierungen des gese...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / Leitsatz

Zur Anpassung einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt bei späterem Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt). BGH, Beschl. v. 19.3.2014 – XII ZB 19/13 (OLG Karlsruhe, AG Singen)mehr

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AGS 7/2014, Wert des Beschw... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller nimmt – vertreten durch seine Mutter – den Antragsgegner, seinen Vater, im Wege des Stufenantrags auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Der Antragsgegner hat in erster Stufe den Auskunftsanspruch nur hinsichtlich seines Einkommens anerkannt. Das FamG hat den Antragsgegner über das Anerkenntnis hinaus verpflichtet, Auskunft auch über sein Vermögen am ...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 3 Anmerkung

Der BGH hat sich in diese Entscheidung zur Anpassung einer – privatschriftlichen – Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt mit einem interessanten Sachverhalt auseinanderzusetzen: Der Antragsgegner war früher einmal verheiratet. In der Zeit von 1993 bis 2005 war er dann wieder verheiratet. In diesem Zeitraum wurde der hier zur Überprüfung anstehende Vertrag abgeschlossen. E...mehr

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AGS 7/2014, Kostenentscheid... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 269 Abs. 5, 567 ff. ZPO zulässig (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 472; Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., § 243, Rn 11, jeweils m.w.Nachw.) und begründet. Unangegriffen und rechtsbedenkenfrei hat das FamG in der vorliegenden Unterhaltssache seine Kostenentscheidung auf § 243 FamFG gegründet. Die Ausübu...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit 2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der 1980 geschlossenen Ehe sind vier mittlerweile volljährige Kinder (K, T, K1, B) hervorgegangen. Nach wie vor zahlt der Antragsteller für seine Kinder B und K Unterhalt in Höhe von 488 EUR bzw. 480 EUR monatlich. Der Antragsteller arbeitet als Ingenieur bei der Firma I in P. Die Antragsgegnerin ist ge...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / bb) Der Zeitraum nach Ablauf des ersten Trennungsjahrs

Rz. 113 Nach Ablauf des ersten Trennungsjahrs ist für die Höhe der Nutzungsvergütung die ortsübliche Vergleichsmiete für eine entsprechende Wohnung maßgebend (siehe oben Rn 111 f., sowie die dazugehörige Fußnote). Allerdings ist die Nutzungsvergütung grundsätzlich nur in Höhe der Hälfte der ortsüblichen Vergleichsmiete zu gewähren.[332] Dies gilt unabhängig von den Rechtsver...mehr

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FF 6/2014 / Kindesunterhalt

a) Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen ist für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume grundsätzlich nach den in dieser Zeit tatsächlich erzielten Einkünften zu bestimmen. Aus Vereinfachungsgründen können u.U. Jahresdurchschnittsbeträge gebildet werden. b) Bei einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse infolge der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit e...mehr

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FF 6/2014, Reale Beschäftig... / 1 Gründe:

[1] I. Der minderjährige Antragsteller macht gegen den Antragsgegner, seinen Vater, den Mindestunterhalt geltend. [2] Der Antragsteller wurde am 8.10.2004 geboren. Der Antragsgegner ist türkischer Staatsangehöriger kurdischer Herkunft. Er ist im Jahr 2001 nach Deutschland gekommen. Er verfügt über einen Realschulabschluss, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Er arbeit...mehr