Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / aa) Geänderter Ansatz

Die vollständige Abschaffung des Altersphasenmodells[153] (siehe oben unter 2. a) und die Aussage, dass die einzelnen Altersphasen nicht einmal mehr als erste Orientierung und Rahmen dienen können,[154] passen nicht besonders gut dazu, dass die Rechtsprechung im Unterhaltsrecht als eine Art "Massengeschäft" angesehen werden kann[155] und von daher eine gewisse Schematisierun...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / cc) Kurskorrektur durch das BVerfG

Durch Beschluss vom 25.1.2011 wurde die vom BGH entwickelte Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" vom BVerfG[81] wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungswidrig erklärt. Vom Gericht wurde die geäußerte Kritik dahin bestätigt, dass mit der Berücksichtigung des Unterhalts des neuen ...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Kindesunterhalt

Allein der Umstand, dass das unterhaltsberechtigte Kind während eines von der Unterhaltsvorschusskasse betriebenen vereinfachten Verfahrens in den Haushalt des Unterhaltspflichtigen wechselt, lässt die Zulässigkeit dieses Verfahrens für Unterhaltsansprüche aus der Zeit bis zum Obhutswechsel unberührt [Fortführung von Senatsbeschl. v. 21.12.2005 – XII ZB 258/03, FamRZ 2006, 4...mehr

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AGS 5/2017, Kindergeld als ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegnerin ist im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren vom AG ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden. Bei der Berechnung der wirtschaftlichen Voraussetzungen hat das AG das von der Antragsgegnerin für den Sohn bezogene Kindergeld allein als Einkommen des Kindes angesehen. Der Betrag, mit dem das Kindergeld neben dem Kindesunterhalt den Freibetrag für d...mehr

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AGS 5/2017, Kindergeld als ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG. 1. Nach Auffassung des OLG ist das Kindergeld nicht als Einkommen der Antragsgegnerin zu berücksichtigen. Zwar habe der BGH entschieden, dass Kindergeld, das die um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei beziehe, als deren Einkommen zu berüc...mehr

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AGS 5/2017, Prüfung der Erf... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte wegen der Angelegenheit "…/…, Kindesunterhalt/Herabsetzungsverlangen" die Erinnerungsführerin zu Rate gezogen und ihr einen Auftrag zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen erteilt. Die Erinnerungsführerin hat daraufhin mit der geschiedenen Ehefrau des Antragstellers und dem Jugendamt der Stadt … korrespondiert. Auf den Antrag zur nachträglichen ...mehr

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FF 4/2017, Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt

BGB § 313 § 1601 § 1606 Abs. 3 S. 1; FamFG § 239; SGB VIII § 59 Leitsatz 1. Die Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses sind nicht daran gehindert, im gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlichen Unterhaltstitel außergerichtlich durch einen neuen Vollstreckungstitel i.S.v. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu ersetzen. 2. Beruht die Erstellung einer volls...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / d) Geltendmachung des Kindesunterhalts im paritätischen Wechselmodell

Der Unterhaltsanspruch kann von dem Kind gegen den besser verdienenden Elternteil geltend gemacht werden und ist, soweit keine anderweitige Bestimmung durch die Eltern erfolgt ist, nach § 1612 Abs. 2 BGB auf Geld gerichtet.[19]mehr

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FF 4/2017, Abänderung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt. [2] Der im Februar 1995 geborene Antragsteller ist Student ohne eigenes Einkommen und wohnt im Haushalt seiner Mutter, die unstreitig ein monatliches Nettoeinkommen von 3.270 EUR bezieht. Der Antragsgegner ist sein Vater. Erstmals im Jahr 1995 hat sich der Antragsgegner mit einer J...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / c) Qualifizierung als Unterhaltsanspruch

Das Verfahren beinhaltet die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes; es geht nicht um einen Ausgleichsanspruch der Eltern untereinander. Der Anspruch bleibt Unterhaltsanspruch, auch wenn er sich nur auf die Differenz der von den Eltern nicht gedeckten Anteile richtet. Dies stellt sich als Begrenzung des Anspruchs dar und erklärt sich aus der Annahme, dass jeder El...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Der Verfahrensbeistand ist befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. b) Das Kind hat aus Art. 2 Abs. 1, 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG Anspruch auf Schutz des Staates, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. c) Liegen nach Einschätzung eines Sachverständigen und der beteiligten Fachkräfte Anhaltspunkte für eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung vor, so is...mehr

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FF 4/2017, Abänderung einer... / Leitsatz

1. Die Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses sind nicht daran gehindert, im gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlichen Unterhaltstitel außergerichtlich durch einen neuen Vollstreckungstitel i.S.v. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu ersetzen. 2. Beruht die Erstellung einer vollstreckbaren Jugendamtsurkunde auf einer Unterhaltsvereinbarung der Betei...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / I. Ersetzung eines gerichtlichen Titels bei einvernehmlicher Neutitulierung durch Jugendamtsurkunde

Auch ein auf einer gerichtlichen Entscheidung beruhender oder ein urkundlicher Unterhaltstitel kann im gegenseitigen Einvernehmen der an dem betreffenden Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten durch einen neuen Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ersetzt werden. Die Beteiligten können ihre Rechtsbeziehungen kraft ihrer Privatautonomie abweichend von der r...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Vater) und 2 (im Folgenden: Mutter) sind die geschiedenen Eltern ihres im April 2003 geborenen Sohnes K. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich überwiegend bei der Mutter auf. Die Eltern trafen im Januar 2013 eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Außerdem vereinbart...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.1 Ehegatten-, Lebenspartner- oder Kindesunterhalt

Rz. 12 Voraussetzung für Abzweigung ist die Verletzung einer konkreten Pflicht zur Zahlung von Unterhalt an seine Angehörigen durch den Sozialleistungsberechtigten. Eine lediglich abstrakte, nur an das Bestehen der Ehe, der Lebenspartnerschaft oder an das Verwandtschaftsverhältnis anknüpfende gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehegatten, Lebenspartner oder seinen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3.1 Geldleistungen für Kinder (Abs. 1 Satz 2, 3)

Rz. 27 Satz 2 trifft eine Sonderregelung für den Betrag, der für Kinder abzweigbar ist, wenn der Berechtigte Leistungen erhält, die unter Berücksichtigung von Kindern höher festgesetzt wurden, z. B. Kindergeld, Kinderzulagen, Kinderzuschläge (§ 33b BVG; § 270 SGB VI und § 217 Abs. 3 SGB VII). Auch die höheren Leistungssätze beim Arbeitslosengeld bei Vorhandensein von Kindern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 5.3 Zivilrechtlicher Ausgleich bis 2003

Rz. 47 Bis 30.6.1998 war Anspruchsgrundlage für den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch für nichteheliche Kinder § 1615g BGB a. F., der analog auf die Unterhaltsverpflichtung des nicht sorgeberechtigten (geschiedenen oder getrennt lebenden) Ehegatten angewandt wurde.[1] Ab 1.7.1998 wurde die Anrechnung des Kindergelds und vergleichbarer Leistungen in §§ 1612b, 1612c BGB e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.1 Übertragung des Kinderfreibetrags (Abs. 6 S. 6)

Rz. 125 Die Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags bei jedem Elternteil kann zu unausgewogenen Verhältnissen führen, wenn ein Elternteil mangels eigenen Einkommens daraus steuerlich keinen Vorteil ziehen kann oder wenn ein Elternteil mehr als seinen im internen Verhältnis der Eltern zueinander geschuldeten Anteil am Unterhalt erbringt, ohne zugleich auch stärker steue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.2 Bedeutung der Freibeträge; Rspr. des BVerfG

Rz. 110 Der Kinderfreibetrag ist nicht ein Freibetrag i. d. S., dass zum Zweck der Begünstigung bestimmte Einkunftsteile von der Besteuerung freigestellt werden, wie z. B. in § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4 EStG. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag [1], der zur Steuervereinfachung typisierend unterstellt, dass Stpfl. mit zu berücksichtigenden Kindern durch den Kindesunter...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Kindesunterhalt

a) Die Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses sind nicht daran gehindert, im gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlichen Unterhaltstitel außergerichtlich durch einen neuen Vollstreckungstitel i.S.v. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu ersetzen. b) Beruht die Erstellung einer vollstreckbaren Jugendamtsurkunde auf einer Unterhaltsvereinbarung der Bete...mehr

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FF 3/2017, Kindesunterhalt beim Wechselmodell

BGB § 1606 Abs. 3 § 1610 § 1612 § 1612a § 1612b Abs. 1 Leitsatz a) Im Fall des Wechselmodells haben grundsätzlich beide Elternteile für den Barunterhalt des Kindes einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem die infolge des Wechselmodells entstehenden Mehrkosten (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 5.11.2014 – X...mehr

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FF 3/2017, Kindesunterhalt ... / Leitsatz

a) Im Fall des Wechselmodells haben grundsätzlich beide Elternteile für den Barunterhalt des Kindes einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem die infolge des Wechselmodells entstehenden Mehrkosten (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 5.11.2014 – XII ZB 599/13, FamRZ 2015, 236). b) Der dem Kind von einem Elter...mehr

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FF 3/2017, Kindesunterhalt ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner ist der Vater der im April 2001 und im Februar 2007 geborenen Antragsteller. Diese machen rückständigen und laufenden Kindesunterhalt für die Zeit ab September 2012 geltend. [2] Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt hatten, vereinbarten anlässlich ihrer Trennung für die Zeit ab August 2012 die ...mehr

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FF 3/2017, Kindesunterhalt ... / 2 Anmerkung

Der BGH konkretisiert die Rechtsprechung zum Wechselmodell hinsichtlich unterhaltsrechtlicher Fragen und bringt für die Praxis Klarheit. Zunächst wird nochmals darauf hingewiesen, dass auch beim paritätischen Wechselmodell grundsätzlich beide Elternteile gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB für den Barunterhalt des Kindes einzustehen haben,[1] soweit sie sich nicht gegenseitig von de...mehr

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AGS 3/2017, Beschwer des Au... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten, aus deren Ehe drei Kinder hervorgegangen sind, streiten um Zahlung von Trennungs- und Kindesunterhalt. Das FamG hat den Antragsgegner mit Teilbeschluss verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über sein Vermögen durch Vorlage eines spezifizierten Vermögensverzeichnisses über alle aktiven und passiven Vermögenswerte im In- und Ausland zum 31.12.2...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / b) Rechtsmissbräuchliche Beschränkung

Eine willkürliche Beschränkung aus Kostengründen ist unbeachtlich. Hinweis 1. Die Beschränkung des Berufungsantrags bleibt bei der Streitwertberechnung außer Betracht, wenn offenkundig ist, dass der Antrag des Berufungsklägers nicht auf die Durchführung des Rechtsmittels und eine Sachentscheidung gerichtet war, sondern allein eine Kostenminimierung bezweckt war (Anschluss BGH...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / aa) Zukünftige Leistung

Keine geringere Bedeutung bei isolierter Unterhalts-EA Auch in Unterhaltssachen dürfte je nach den Umständen ein höherer Wert anzusetzen sein, da diese für die Zeit ihrer Dauer i.d.R. endgültige Zustände schaffen. Hinweis Zwar ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung gem. § 41 S. 2 FamGKG grundsätzlich von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Hauptsachewertes auszu...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Kindesunterhalt

Zum Umfang einer Erwerbsobliegenheit des Elternteils, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht (BGH, Beschl. v. 9.11.2016 – XII ZB 227/15).mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Statischer oder dynamisierter Kindesunterhalt

Rz. 72 Ein minderjähriges Kind hat aus § 1612a BGB einen klagbaren Anspruch auf die Titulierung eines dynamisierten Unterhalts. Da dieser die praktische Handhabung erheblich vereinfacht, kann die entsprechende Abfassung eines Kindesunterhaltsanspruchs in einem Scheidungsfolgenvertrag angeraten werden. Wird lediglich ein statischer Titel errichtet, hat das Kind einen Anspruch...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / I. Vereinbarungen zum Kindesunterhalt

1. Kein Verzicht auf Kindesunterhalt Rz. 68 Es ist § 1613 BGB zu beachten und dass – ähnlich wie beim Trennungsunterhalt – das Unterschreiten einer bestimmten Grenze gem. §§ 134, 397 BGB zur Nichtigkeit der Klausel und ggf. – § 139 BGB – zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führt. Hierbei ist es einerlei, ob der unzulässige Verzicht durch Vereinbarung eines zu niedrigen Tab...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düs...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Kein Verzicht auf Kindesunterhalt

Rz. 68 Es ist § 1613 BGB zu beachten und dass – ähnlich wie beim Trennungsunterhalt – das Unterschreiten einer bestimmten Grenze gem. §§ 134, 397 BGB zur Nichtigkeit der Klausel und ggf. – § 139 BGB – zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führt. Hierbei ist es einerlei, ob der unzulässige Verzicht durch Vereinbarung eines zu niedrigen Tabellensatzes[37] oder durch eine sons...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabe...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger sowie noch im Haushalt eines Elternteils lebender volljähriger unverheirateter Kinder ist der Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zu entnehmen (siehe Anhang I). 11.1 In den Tabellensätzen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten. 11.2 Eingruppierung 11.2.1 Die Tabellensätze sind auf den Fall z...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger und volljähriger Kinder bemisst sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. 11.1 Die Tabellensätze enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Solche zusätzlich aufzubringenden Beiträge sind vorweg vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen. 11.2 Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterha...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Kindesunterhalt ist der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1. In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Studiengebühren und Semestergebühren, sowie Kindergartenbeiträge und Pri...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage I). 11.1. In den Tabellenbeträgen sind Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht enthalten. 11.2. Die Tabelle weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus,...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des Mindestunterhalts i.S.v. § 1612a BGB (= 1. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle) gelt...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Unterhaltstabelle im Anhang I (Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder gemäß § 1612 a BGB als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemac...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Tabelle im Anhang (identisch mit der Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11....mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Unterhaltstabelle im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Leitlinien. B...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage 1). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Altersstufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB. Bei minderjährigen Kindern kann der Barunterhalt al...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / c) Wechselmodell

Rz. 326 Bei diesem Modell[1201] erfolgt die Betreuung des Kindes abwechselnd und für ungefähr gleich lange zeitliche Phasen[1202] im Haushalt jeweils eines Elternteils, der in dieser Zeit für die Betreuung haupt- und eigenverantwortlich ist. Das wesentliche Problem dieses Modells besteht darin, dem Kind ausreichende Zeiträume zu eröffnen, damit es zu jedem Elternteil eine fe...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr