Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / 2. Höhe

Dem Unterhaltspflichtigen darf auch bei einem Verstoß gegen seine Erwerbsobliegenheit nur ein Einkommen zugerechnet werden, welches von ihm nach realistischer Schätzung zu erzielen ist.[61] Hinsichtlich der Höhe der erzielbaren Einkünfte gilt als untere Grenze der jeweilige tarifliche Mindestlohn. Dieser ist nicht identisch mit dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,50 E...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / VI. Vollständiges Entfallen der Unterhaltspflicht

Ein vollständiges Entfallen der Verpflichtung zur Leistung von Barunterhalt des nicht betreuenden Elternteils mit der Folge, dass der betreuende Elternteil zusätzlich zu seinen Betreuungsleistungen auch noch den Barunterhalt für das Kind aufbringen muss, kommt nach der Rechtsprechung des BGH[73] in Betracht, wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhal...mehr

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FF 9/2016, Die Crux mit der einstweiligenAnordnung

Die einstweilige Anordnung ist – anders als noch vor dem 1.9.2009, dem Inkrafttreten des FamFG – ein selbstständiges Verfahren, auch wenn eine Hauptsache anhängig ist. Dies sieht § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung sind grundsätzlich glaubhaft zu machen. In vielen Fällen fehlt es gerade in Antragsverfahren, also in allen Un...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / bb) Vorsorgeaufwendungen

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören die Ausgaben für Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit. Bei Einkünften aus abhängiger Arbeit des Unterhaltspflichtigen fallen hierunter alle gesetzlichen Abzüge für Krankheit, Pflege, Unfall und Arbeitslosigkeit, soweit sie vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Die Höhe dieser Aufwendungen ist regelmäßig aus der...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / VII. Darlegungs- und Beweislast für mangelnde Leistungsfähigkeit

Die Darlegungs- und Beweislast für seine mangelnde Leistungsfähigkeit liegt beim Unterhaltspflichtigen. 1. Dies gilt zunächst für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance.[81] Der Unterhaltspflichtige hat sich unter Einsatz aller zumutbaren und möglichen Mittel nachhaltig darum zu bemühen, eine angemessene Tätigkeit zu finden.mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / cc) Mehrkosten im paritätischen Wechselmodell

Praktizieren die Eltern ein paritätisches Wechselmodell, bemisst sich der Unterhaltsbedarf des Kindes nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern, weil beide barunterhaltspflichtig sind. Der Bedarf des Kindes umfasst neben dem sich daraus ergebenden regelmäßig erhöhten Bedarf insbesondere die Mehrkosten des Wechselmodells (Wohn- und Fahrtkosten, Kosten für die doppelten per...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / IV. Kindesunterhalt

1. Ausbildungsunterhalt a) Voraussetzungen Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bringt Volker in FuR 2015, 570 einen umfassenden Überblick. b) Wechsel des Studienganges Mit dem OLG Saarbrücken (FamRB 2015, 453 m. Hinw. Liceni-Kierstein) ist davon auszugehen, dass es sich noch um den Beginn einer Erstausbildung handelt, wenn das Kind den überobligationsmä...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / IV. Kindesunterhalt

1. Ausbildungsunterhalt/Gegenseitigkeitsverhältnis Der Verpflichtung des Unterhaltsschuldners auf Ermöglichung einer angemessenen Berufsausbildung steht aufseiten des unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes die Obliegenheit gegenüber, sie planvoll aufzunehmen, sich alsbald um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, die Ausbildung mit Fleiß und Ernsthaftigkeit zu betreiben und s...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 1. Kindesunterhalt

a) Kindergeldausgleich beim Wechselmodell Die Aufteilung des gesetzlichen Kindergeldes beim Vorliegen eines Wechselmodells ist umstritten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 267; OLG Schleswig FamRZ 2015, 965; OLG Dresden FamRZ 2016, 470). Unstreitig ist, dass kein Gesamtgläubigeranspruch gegenüber der Familienkasse besteht, da nach § 3 Abs. 1 BKGG das Kindergeld nur ein Elternt...mehr

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ZAP 7/2017, Kindesunterhalt: Wechselmodell

(BGH, Beschl. v. 11.1.2017 – XII ZB 565/15) • Der Unterhaltsbedarf bemisst sich beim Wechselmodell nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst neben dem sich daraus ergebenden Bedarf (Regelbedarf) insb. die Mehrkosten des Wechselmodells. Dass zur Ermittlung des Bedarfs nach der Düsseldorfer Tabelle die Einkommen beider Elternteile einbezogen werden müssen, folgt...mehr

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ZAP 12/2016, Kindesunterhalt: Keine Unterhaltszahlungen von Arbeitslosengeld II-Empfänger

(LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 21.1.2016 – L 6 AS 1200/13) • Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Arbeitslosengeld II-Empfänger aus seinen Grundsicherungsleistungen keinen Unterhalt an seine Kinder zahlen muss. Dies gilt auch dann, wenn er eigenes Einkommen hat und nur ergänzend Arbeitslosengeld II erhält. Zwar steht ihm dann ein Erwerbs...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Bedarf bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern/Vorwegabzug des Kindesunterhalts

Bei der Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Umstände zu berücksichtigen, die das für Unterhaltszwecke verfügbare Einkommen vor Rechtskraft der Ehescheidung beeinflusst haben. Dazu gehört auch die Barunterhaltsplicht für gemeinsame Kinder (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Bestehen weitere Unterhaltspflichten, so ist im Rahmen einer Angemessenhei...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 4 Petitionsausschuss befürwortet Änderungen beim Kindesunterhalt

Nachdem bereits kürzlich der Deutsche Anwaltverein grundlegende Reformen beim nachehelichen Unterhalt angemahnt hatte (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 4/2017, S. 160 f.), unterstützt nun auch der Petitionsausschuss des Bundestages Überlegungen zur Änderungen im Unterhaltsrecht, insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells im Kindesunterhaltsrecht. Während ei...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 10/2017, Kinderunterhalt: Umfang des Ausbildungsunterhalts

(BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 192/16) • Im Rahmen der Unterhaltspflicht wird eine Berufsausbildung geschuldet, die der Begabung und den Fähigkeiten des Kindes am besten entspricht. Eltern, die ihrem Kind eine solche Berufsausbildung gewährt haben, sind grds. nicht mehr verpflichtet, Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen. Für Ausbildungsabläufe, in denen nach einem ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bringt Volker in FuR 2015, 570 einen umfassenden Überblick.mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Wechselmodell

Wenn sich ein Schwerpunkt der Betreuung nicht ermitteln lässt, weil die Eltern das sog. Wechselmodell praktizieren, kommt entweder die Bestellung eines Ergänzungspflegers in Betracht oder derjenige Elternteil, der den anderen für barunterhaltspflichtig hält, muss gem. § 1628 BGB die familiengerichtliche Übertragung der Entscheidung zur Geltendmachung von Kindesunterhalt herb...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Keine Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen bei Bezug von Elterngeld

Während des Bezugs von Elterngeld ist nach allg. Meinung keine Erwerbspflicht des das Kleinkind betreuenden Elternteils anzunehmen. Dies entspricht der früheren Rechtsprechung des BGH zum Erziehungsgeld (vgl. BGH FamRZ 2006, 1010), das durch das am 1.1.2007 eingeführte Elterngeld ersetzt worden ist. Das Elterngeld ersetzt während des Bezugszeitraums wie das frühere Erziehungs...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 4. Wechselmodell und erweitertes Umgangsrecht

a) Wechselmodell Ein Wechselmodell liegt vor, wenn die Eltern sich in der Betreuung abwechseln, so dass auf jeden von ihnen etwa die Hälfte der Pflege und Versorgung entfällt. Seiler befasst sich in FamRZ 2015, 1845 ausführlich mit den unterhaltsrechtlichen Fragen beim Wechselmodell, berechnet die Höhe des Unterhalts bei verschiedenen Konstellationen und führt aus: Der Bedarf d...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Ausbildungsunterhalt

a) Voraussetzungen Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bringt Volker in FuR 2015, 570 einen umfassenden Überblick. b) Wechsel des Studienganges Mit dem OLG Saarbrücken (FamRB 2015, 453 m. Hinw. Liceni-Kierstein) ist davon auszugehen, dass es sich noch um den Beginn einer Erstausbildung handelt, wenn das Kind den überobligationsmäßig früh begonnenen Stu...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 5. Obhutswechsel

Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinschaftlich zu, so kann gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Das OLG Koblenz (FamRZ 2015, 1902 = MDR 2015, 836) stellt klar, dass mit einem Obhutswechsel eines Minderjährigen aus dem Haushalt des ei...mehr

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ZAP 4/2016, Unterhaltsrecht: Zeitraumbezogene Unterhaltsermittlung

(BGH, Beschl. v. 11.11.2015 – XII ZB 7/15) • Ein Anspruch auf (Aufstockungs-)Unterhalt kann auch dadurch entstehen, dass das Einkommen des für den Kindesunterhalt barunterhaltspflichtigen Ehegatten durch den Vorwegabzug des Kindesunterhalts unter das Einkommen des kinderbetreuenden Ehegatten absinkt. Unterhalt ist stets zeitbezogen zu ermitteln und im Verfahren geltend zu ma...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltsmagazin / Initiative zur Reform des nachehelichen Unterhalts

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat kürzlich Reformvorschläge für den nachehelichen Ehegattenunterhalt formuliert, mit denen er die Hoffnung auf ein einfacher strukturiertes, überschaubares und planbares Unterhaltsrecht verbindet. Wesentliche Bausteine der DAV-Initiative, die inzwischen auch dem Bundesjustizministerium sowie den zuständigen Ausschüssen des Bundestags zugelei...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 1. Ausbildungsunterhalt/Gegenseitigkeitsverhältnis

Der Verpflichtung des Unterhaltsschuldners auf Ermöglichung einer angemessenen Berufsausbildung steht aufseiten des unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes die Obliegenheit gegenüber, sie planvoll aufzunehmen, sich alsbald um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, die Ausbildung mit Fleiß und Ernsthaftigkeit zu betreiben und sie mit der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessen...mehr

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgeb...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 4. Barunterhaltsplicht beider Eltern in Sonderfällen

a) Hohe Einkünfte des betreuenden Elternteils Hinweis: Siehe Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 850. In Ausnahmefällen ist auch der betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig. Gemäß § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB trifft den einem minderjährigen Kind Barunterhaltspflichtigen keine erhöhte Unterhaltspflicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Bei ihm kann es sic...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Zielstrebigkeit

Das OLG Saarbrücken (FamRZ 2015, 331) erörtert diese Grundsätze und die Zubilligung einer Orientierungsphase nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Es hebt hervor, dass der Auszubildende seine Obliegenheit sich um die Aufnahme einer Berufsausbildung zu bemühen, nicht dadurch erfüllt, dass er lediglich die Möglichkeit von Praktika nutzt, aber keine konkrete Berufsausbi...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 3. Erwerbsobliegenheit

a) Gesteigerte Unterhaltsplicht Gegenüber minderjährigen Kindern obliegt dem nicht betreuenden Elternteil gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sie entfällt grundsätzlich nicht bei der Betreuung weiterer Kinder. Nach Auffassung des OLG Schleswig (NJW 2015, 1538) sind zur Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit für die im Haushalt des Unterhaltsschuldne...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / d) Verletzung der Ausbildungsobliegenheit

Ein Kind, das aus krankheitsbedingten Gründen nicht in der Lage ist, seiner Erkrankung gegenzusteuern sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Ausbildungsfähigkeit zu ergreifen, behält nach Auffassung des KG (FamRB 2015, 371 m. Hinw. Liceni-Kierstein) trotz Verletzung seiner Ausbildungsobliegenheit seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt und muss auch...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum 1.1.2018 ist ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

Die Aufteilung des gesetzlichen Kindergeldes beim Vorliegen eines Wechselmodells ist umstritten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 267; OLG Schleswig FamRZ 2015, 965; OLG Dresden FamRZ 2016, 470). Unstreitig ist, dass kein Gesamtgläubigeranspruch gegenüber der Familienkasse besteht, da nach § 3 Abs. 1 BKGG das Kindergeld nur ein Elternteil beziehen kann, und dass sich ein Ansp...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2016

Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrecht pp. (UntKostRÄndG vom 20.11.2015; BGBl I, S. 2018) ist § 1612a BGB zum 1.1.2016 dahin geändert worden, dass auf das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum des minderjährigen Kindes abgestellt wird und der BMJV zu einer Rechtsverordnung ermächtigt wird, den Betrag des Mindestunterh...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Vertretungsberechtigung im Unterhaltsverfahren des Kindes

Leben die Eltern getrennt so ist gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, zur Wahrung der Interessen des minderjährigen Kindes bei Unterhaltsansprüchen gegenüber dem anderen Elternteil allein vertretungsberechtigt. Die Frage, bei wem sich das Kind i.S.v. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB in Obhut befindet, richtet sich danach, bei wem von...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / c) Freiwilligendienst

Faber gibt in FuR 2015, 697 einen Überblick über die Probleme des Unterhaltsanspruchs des Kindes während seines Freiwilligendienstes und die noch unterschiedliche Rechtsprechung hierzu. Im Jugendfreiwilligendienst (BGBl I, S. 842) können Jugendliche zwischen 16 und 27 Jahren ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten. Personen über 27 Jahren bietet das Bundesfreiwilligengesetz...mehr

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Verzögerung durch Kindesbetreuung

Hat dagegen die verzögerte Aufnahme der Berufsausbildung ihren Grund in der Geburt von Kindern und ihrer anschließenden Betreuung, so kann nach einer Entscheidung des OLG Jena (MDR 2015, 400 = FamRB 2015, 206 m. Hinw. Liceni-Kierstein; hier: Verzögerung von sieben Jahren nach der Geburt von vier Kindern) auch nach längerer Zeit noch ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt best...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Gesteigerte Unterhaltsplicht

Gegenüber minderjährigen Kindern obliegt dem nicht betreuenden Elternteil gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sie entfällt grundsätzlich nicht bei der Betreuung weiterer Kinder. Nach Auffassung des OLG Schleswig (NJW 2015, 1538) sind zur Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit für die im Haushalt des Unterhaltsschuldners lebenden Kinder zumutbare Fr...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Bedarf volljähriger Behinderter

Der angemessene Unterhalt eines in gerader Linie Verwandten, der sich nicht selbst unterhalten kann, bemisst sich nach seiner Lebensstellung (§§ 1601, 1602 Abs. 2, 1610 Abs. 1 u. 2 BGB). Hiervon ausgehend ermittelt das OLG Koblenz (FamRZ 2015, 1811) den Gesamtbedarf eines volljährigen Behinderten nach einem festen Satz für den Elementarbedarf und erhöht diesen um den konkret...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Einwilligung zur künstlichen Befruchtung

Der BGH (FamRZ 2015, 2134 m. Anm. Wellenhofer = NJW 2015, 3434 = MDR 2015, 1301) hat überzeugend dem Grundsatz Rechnung getragen, dass ein Mann, der mit Rechtsbindungswille die Mitverantwortung für die Zeugung eines Kindes übernimmt, auch unterhaltsrechtlich für das Kind verantwortlich einzustehen hat. Eine mit der Kindesmutter getroffene Vereinbarung, mit welcher ein Mann di...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Wechselmodell

Hinweis: Siehe Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 873–875. Ob ein Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt und damit seine Unterhaltsplicht i.S.d. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB bereits durch die Erziehung und Pflege erfüllt, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung. Dabei kommt der zeitlichen Komponente der von ihm übernommenen Betreuung zwar eine Indizwirkung zu, ohne das...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Erweitertes Umgangsrecht

Verschiedene Lösungen werden in den Fällen eines erweiterten Umgangsrechts vorgeschlagen, wenn also der Umgangsanteil des nicht betreuenden Elternteils zwischen einem Residenz- und einem Wechselmodell liegt. Der BGH geht hierbei vom Residenzmodell und der Alleinhaftung des nicht betreuenden Elternteils entsprechend den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle aus. Er trägt dem erweit...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Sitzmann, 50 Fälle zum Unterhaltsrecht, 3. Aufl. 2016, 576 S., Deutscher Anwaltverlag, 49 EUR

Das Unterhaltsrecht anhand von konkreten Fällen verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten ist eine pfiffige Idee, die sich gut durchgesetzt hat. Daher erscheint das praxisgerechte Buch von Sitzmann bereits in dritter Auflage. Ausgangspunkt sind solche Fallsituationen, die in der familienrechtlichen Praxis häufig vorkommen. In erster Linie befasst sich das Buch mit Kinde...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Auch der betreuende Elternteil kommt als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter in Betracht, wenn er in der Lage ist unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen neben der Betreuung des Kindes auch dessen Barunterhalt ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Selbstbehalts aufzubringen (vgl. § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB). Um die Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und ...mehr