Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 3/2016, Von der Crux, ei... / 2 I.

Die Verfasser des Regierungsentwurfes stapeln tief, indem sie erklären, dass es sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von geringer Bedeutung handele.[1] Zwar wird in verschiedenen Bereichen (lediglich) eine gesetzgeberische Klarstellung erreicht. Teilweise werden aber nicht unerhebliche Rechtsänderungen vorgenommen. Dies gilt z.B. für den Fall des Einstellungsantr...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 3. Reichweite des Anspruchsübergangs (Abs. 1 S. 1, S. 4)

Keineswegs einheitlich geregelt sind die vom Anspruchsübergang erfassten Ansprüche. Während die cessio legis im SGB XII, UVG, BAföG und SGB III auf Unterhaltsansprüche beschränkt ist, gehen nach § 33 SGB II alle Ansprüche des Leistungsempfängers auf das Job-Center über. Dies betrifft zivilrechtliche Ansprüche – u.a. Pflichtteils- und Zugewinnansprüche sowie das Recht auf Sch...mehr

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FF 3/2016, Kompetenz von Jugendämtern und Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

Praxis-Beispiel Fall: Ein Paar lebt in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Nach zwei Jahren bekommt die Frau am 25.2.2013 ein Kind aus dieser Beziehung. Gut ein Jahr später am 1.5.2014 endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft, der Mann verlässt seine Freundin. Die Mutter, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, geht daraufhin zum örtlichen Jugendamt und macht Ansp...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / A. Einleitung

An keiner Stelle sind alle Beteiligten so untrennbar in die Wechselwirkungen zweier Rechtsgebiete verstrickt, wie an der Nahtstelle von Existenzsicherungs- und Familienrecht. Wer einen Beleg sucht, findet ihn bereits in den Motiven des BGB. Diese beziehen sich zur Begründung der Unterhaltspflichten u.a. auf die Lasten für die öffentlichen Armenkassen.[1] Umgekehrt hat der Ge...mehr

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FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr

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FF 3/2016, Aufstockungsunte... / 2 Anmerkung

Der Streitfall ist dadurch gekennzeichnet, dass dem unterhaltsberechtigten Ehegatten seit der Scheidung – zunächst neben einem Teilunterhalt gemäß § 1570 BGB – durchgängig Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB zuerkannt wurde; insoweit war der Anspruch durch Vergleich tituliert. Der unterhaltspflichtige Ehegatte verfügte durchgängig über höhere Einkünfte, als der unt...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt eines Strafgefangenen beim Kindesunterhalt

BGB § 1603 Abs. 2; JVollzGB BW III §§ 15 ff., 33 ff., 47 ff.; StVollzG §§ 17 ff., 41 ff.; ZPO §§ 850, 850c, 850k; InsO §§ 89, 287 Abs. 2, 304 ff. Leitsatz 1. Von dem Arbeitsentgelt, das ein im Vollzug arbeitender Strafgefangener erhält, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung (Fortführung der Senatsurt. v. 20.2.2002 – XII ZR 104/00, FamRZ 2002, 81...mehr

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FF 2/2016, Umschreibung ein... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 23.9.2015 befasst sich mit der Frage, ob ein vom Land erstrittener Titel über Kindesunterhalt nach der Einstellung der Unterhaltsvorschussleistungen auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden kann. Inhalt der Entscheidung Der Antragsgegner war durch ein Urteil verpflichtet worden, für seine am 7.5.2005 geborene Tochter, die...mehr

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FF 2/2016, Umschreibung ein... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner ist der unterhaltspflichtige Vater der Antragstellerin. Er wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Teilausfertigung eines vom Land Baden-Württemberg gegen ihn erstrittenen Urteils, durch das er verpflichtet wurde, für die am 7.5.2005 geborene Antragstellerin Unterhalt i.H.v. monatlich 100 % des jeweilig...mehr

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FF 2/2016, FF 2/2016 / Ehegattenunterhalt

Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbricht die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt auch dann nicht, wenn die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen infolge der Arbeitslosigkeit so weit absinken, dass sich zeitweilig kein Unterschiedsbetrag mehr zwischen dem – durch den Einkommensrückgang beeinflussten – vollen Unterhalt nach den eheliche...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist überzeugend begründet und sorgt für Klarheit hinsichtlich der Frage, in welchem Maß ein inhaftierter Schuldner für Kindesunterhalt leistungsfähig ist. Ausgangspunkt der Prüfung ist § 1603 Abs. 1 BGB, nach dem der eigene angemessene Unterhalt des Schuldners grundsätzlich die Grenze seiner Leistungsfähigkeit ist. Im hier gegebenen Mangelfall muss er...mehr

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FF 2/2016, Zur Wirksamkeit ... / 1. Vaterschaftsanerkennung

Es besteht jedoch die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung nach §§ 1594, 1592 Nr. 2 BGB. Die Anerkennung der Vaterschaft kommt auch in Betracht, wenn der anerkennende Vater als biologischer Erzeuger sicher ausscheidet.[3] Deswegen kann durch die Vaterschaftsanerkennung auch im Fall der heterologen Insemination eine verbindliche verwandtschaftliche Beziehung im familienrec...mehr

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FF 1/2016, Kindesunterhalt: Neufassung von § 1612a BGB und Erlass der Mindestunterhaltsverordnung zum 1.1.2016

I. Überblick Der Deutsche Bundestag hat am 15.10.2015 das "Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften" verabschiedet, das am 20.11.2015 verkündet wurde.[1] Die das materielle Kindesunterhaltsrecht betreffende Änderung des § 1612a BGB ist zum 1.1.2016 wirksam geworden...mehr

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FF 1/2016, FF 1/2016 / Kindesunterhalt

a) Wenn der Unterhaltspflichtige Leistungen nach dem SGB II bezieht, kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass er erwerbsunfähig ist, weil SGB-II-Leistungen nur gewährt werden, soweit der Leistungsempfänger imstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 8 Abs. 1 SGB II). (Rn 8) b) Die fikt...mehr

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FF 1/2016, Kindesunterhalt:... / II. Die Regelung im Einzelnen

1. Hintergrund Der Mindestunterhalt als Bezugsgröße für den Unterhalt minderjähriger Kinder wurde erst im Jahr 2008 mit der Neufassung von § 1612a BGB durch die Unterhaltsrechtsreform 2008 geschaffen.[6] Rein formal betrachtet, leitet sich der Mindestunterhalt aus dem steuerlichen Existenzminimum nach § 32 Abs. 6 EStG und dem dort geregelten Kinderfreibetrag ab (§ 1612a Abs. ...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage I). 11.1. In den Tabellenbeträgen sind Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht enthalten. 11.2. Die Tabelle weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus,...mehr

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FF 1/2016, Kindesunterhalt:... / 2. Bewertung der Neuregelung

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Neuregelung von der Unterhaltspraxis ausgesprochen positiv aufgenommen wurde:[13] Tatsächlich dürfte die Neuregelung, bei der es sich auf den ersten Blick eher um eine rein technische Änderung ohne sachlich-inhaltliche Auswirkungen auf die Praxis zu handeln scheint, zu mehr Rechtssicherheit beim Kindesunterhalt und ...mehr

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FF 1/2016, Kindesunterhalt:... / 3. Düsseldorfer Tabelle

Die Neuregelung lässt die bewährte Düsseldorfer Tabelle im Grundsatz unberührt: Ähnlich wie das schon bislang, nach der Anknüpfung des Mindestunterhalts an den steuerrechtlichen Kinderfreibetrag der Fall war, werden die Werte der neuen Mindestunterhaltsverordnung auch künftig die Basis bilden, auf der die Düsseldorfer Tabelle aufbaut; sie finden sich wieder in den Tabellenwe...mehr

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FF 1/2016, Kindesunterhalt:... / 1. Hintergrund

Der Mindestunterhalt als Bezugsgröße für den Unterhalt minderjähriger Kinder wurde erst im Jahr 2008 mit der Neufassung von § 1612a BGB durch die Unterhaltsrechtsreform 2008 geschaffen.[6] Rein formal betrachtet, leitet sich der Mindestunterhalt aus dem steuerlichen Existenzminimum nach § 32 Abs. 6 EStG und dem dort geregelten Kinderfreibetrag ab (§ 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB a...mehr

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FF 1/2016, Kindesunterhalt:... / I. Überblick

Der Deutsche Bundestag hat am 15.10.2015 das "Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften" verabschiedet, das am 20.11.2015 verkündet wurde.[1] Die das materielle Kindesunterhaltsrecht betreffende Änderung des § 1612a BGB ist zum 1.1.2016 wirksam geworden. Sie betrif...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.7 Anlagen

Anlage I Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt Stand : 1.1.2016 II. Kindergeldanrechnungstabelle Anlage II Umrechnung dynamischer Titel nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neue...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 741]

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / 1. Vereinbarung der Eheleute

Sinnvoll wäre für den O als Landesbeamten hier der Abschluss zumindest einer Verrechnungsabrede nach §§ 6 ff. VersAusglG im Umfang eines korrespondierenden Kapitalwerts von 30.000 EUR. Dies führt im Ergebnis dazu, dassmehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

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FF 12/2015, FF 12/2015 / Kindesunterhalt

a) Eine Vereinbarung, mit welcher ein Mann die Einwilligung zu einer heterologen künstlichen Befruchtung einer Frau mit dem Ziel erteilt, die Vaterstellung für das zu zeugende Kind einzunehmen, enthält regelmäßig zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten Vertrag zugunsten des aus der künstlichen Befruchtung hervorgehenden Kindes, aus dem sich für den Ma...mehr

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FF 12/2015, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung führt die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Elternunterhalt konsequent fort. Bedarf des Elternteils Das Maß des geschuldeten Unterhaltes bestimmt sich nach der Lebensstellung des Elternteils (§ 1610 BGB), wird also – anders als beim Kindes- oder Ehegattenunterhalt – nicht abgeleitet von den Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen (Kindesunterhalt...mehr

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FF 11/2015, FF 11/2015 / Unterhalt

In die künstliche Befruchtung seiner Lebensgefährtin durch Samenspende eines Dritten einwilligender Mann muss für Kindesunterhalt aufkommen, auch wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat (BGH, Urt. v. 23.9.2015 – XII ZR 99/14).mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / a) Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Wenn wir vom Selbstbehalt sprechen, müssen wir uns bewusst machen, dass sich der einheitlich verwendete Begriff zwar jeweils auf den angemessenen Bedarf des Unterhaltspflichtigen bezieht, dieser aber aus einem unterschiedlichen Blickwinkel beurteilt wird. Die oft schmerzhaften Einschnitte in die Lebensgestaltung beim Kindes- und Ehegattenunterhalt folgen aus dem Abhängigkeit...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / e) Angemessenheit im Lebensverlauf

Im Unterhaltsrecht gilt allgemein das Prinzip der Zeitidentität zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Die Lebensstellung wird jedoch stark durch langfristig wirkende Abläufe beeinflusst. Alle Beurteilungen einer als angemessen angesehenen Belastung nehmen das im Unterhaltszeitraum tatsächlich oder vermeintlich verfügbare Einkommen zum Maßstab. Akzeptiert werden früh...mehr

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FF 9/2015 / Kindesunterhalt

a) Von dem Arbeitsentgelt, das ein im Vollzug arbeitender Strafgefangener erhält, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung (Fortführung der Senatsurt. v. 20.2.2002 – XII ZR 104/00, FamRZ 2002, 813; v. 9.6.1982 – IVb ZR 704/80 –, FamRZ 1982, 913, und v. 21.4.1982 – IVb ZR 696/80, FamRZ 1982, 792). b) Für die Bemessung des dem Strafgefangenen gegen...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / B. Kindesunterhalt

Ein Unterhaltsberechtigter hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterhaltsanspruch der Höhe nach bemessen wird. Dies schließt bei abgeleiteter Lebensstellung auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen mit ein. I. Unterhalt für minderjährige Kinder 1. Mindestunterhalt Von dem allgemeinen Grundsatz der D...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / I. Unterhalt für minderjährige Kinder

1. Mindestunterhalt Von dem allgemeinen Grundsatz der Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs gibt es Ausnahmen für minderjährige Kinder. Ein minderjähriges Kind muss seinen Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestbedarfs nicht näher darlegen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 1612a BGB in der Fassung ab dem 1.1.2008 unter Berück...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 2. Unterhalt, der über den Mindestunterhalt hinausgeht

Verlangt ein minderjähriges Kind Unterhalt, der über den Mindestunterhalt der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht, hat das Kind für den über den Mindestunterhalt hinausgehenden Unterhaltsbedarf die sich aus den allgemeinen Grundsätzen ergebende Darlegungs- und Beweislast, insbes. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen.[43]mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 3. Bedarf oberhalb der Düsseldorfer Tabelle

Will das minderjährige Kind einen besonders hohen Bedarf geltend machen, z.B. weil das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils die Höchstgrenze der Düsseldorfer Tabelle (Einkommensstufe 10 mit 5.100 EUR Nettoeinkommen) überschreitet, hat es seinen Bedarf substanziiert darzulegen und zu beweisen. Erforderlich ist eine konkrete Bedarfsberechnung. Jedoch dürfen an di...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 4. Mehrbedarf und Sonderbedarf

Mehrbedarf ist ein Teil des Lebensbedarfs i.S.d. § 1610 Abs. 2 BGB, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraums, anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst werden kann. Da er aber kalkulierbar ist, kann er bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden. Bei Mehrbedarf handelt...mehr

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FF 9/2015, Isolierte Kosten... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller, vertreten durch seine Mutter, hat seinen Vater, den Antragsgegner, auf rückständigen und künftigen Kindesunterhalt in Höhe von 136 % des Mindestunterhalts in Anspruch genommen. Die Mutter hat sich mit dem Antragsgegner vor dem Amtsgericht – Familiengericht – Bremen-Blumenthal gemäß § 278 Abs. 6 ZPO über ihre dort geltend gemachten eigenen Unterhaltsansp...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 1. Mindestunterhalt

Von dem allgemeinen Grundsatz der Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs gibt es Ausnahmen für minderjährige Kinder. Ein minderjähriges Kind muss seinen Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestbedarfs nicht näher darlegen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 1612a BGB in der Fassung ab dem 1.1.2008 unter Berücksichtigung der früh...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / II. Unterhalt für volljährige Kinder

Ein volljähriges Kind ist für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs darlegungs- und beweispflichtig. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und ihre Lebensstellung gemäß § 1610 Abs. 1 BGB noch von den Eltern ableiten, ergibt sich der Unterhaltsbedarf auf der Grundlage des zusammengerechneten Einkommens beider barunterhaltspflichtigen Eltern nach der...mehr

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FF 7+8/2015 / Kindesunterhalt

a) Zu dem erforderlichen Vortrag eines gesteigert Unterhaltspflichtigen, der sich darauf beruft, aufgrund von Depressionen nicht bzw. nicht voll arbeitsfähig zu sein und deshalb keinen Kindesunterhalt leisten zu können. b) Zur Zurechnung fiktiver Einkünfte in einem solchen Fall. c) Bei der Zurechnung fiktiver Einkünfte sind auch "fiktive Verbindlichkeiten" wie beispielsweise...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 3. Leistungsfähigkeit

Der Unterhaltsanspruch besteht nur, soweit die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gegeben ist (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1603 Abs. 1 BGB). Der diesem gegenüber dem anderen Elternteil zu belassende Selbstbehalt beträgt seit dem 1.1.2015 1.200 EUR. Bei der Prüfung seiner Leistungsfähigkeit sind grundsätzlich alle Einkünfte heranzuziehen.[76] Abzugsfähig sind Aufwendungen fü...mehr

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AGS 7/2015, Abhilfemöglichk... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller, vertreten durch seine Mutter, hat seinen Vater, den Antragsgegner, auf rückständigen und künftigen Kindesunterhalt in Höhe von 136 % des Mindestunterhalts in Anspruch genommen. Die Mutter hat sich mit dem Antragsgegner vor dem FamG gem. § 278 Abs. 6 ZPO über ihre dort geltend gemachten eigenen Unterhaltsansprüche aus § 1615l BGB verglichen. In diesem Vergl...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 4. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit (§§ 1581, 1603 BGB). Will er geltend machen, er könne den Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Lebensbedarfs nicht decken, hat er die Voraussetzungen einer unterhaltsrechtlich relevanten Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit darzulegen ...mehr

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FF 7+8/2015, Verträge in Familiensachen

Ludwig Bergschneider 5. Auflage 2014, 336 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 9, Gieseking Verlag Das Buch des Münchener Kollegen Bergschneider, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, enthält als weitere Überschrift Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Damit ist im Grunde genommen schon erschöpfend dargestellt, womit sich dieses Buch, das jetz...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Gleichrang

Steht der Unterhaltsanspruch des neuen Ehegatten wegen der Geburt eines Kindes mit dem Anspruch des geschiedenen Ehegatten aus langer Ehe in gleichem Rang, liegt ein relativer Mangelfall vor, der zu einer Kürzung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten nach Billigkeit führt. Dabei ist die vom Tatrichter gewählte Methode der Dreiteilung des vorhandenen Gesamteinkom...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Vertraglicher oder gesetzlicher Unterhalt

Der BGH[50] bekräftigt seine ständige Rechtsprechung,[51] wonach der Wille, den Unterhaltsanspruch auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und ihm damit das Wesen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zu nehmen, nur bei besonderen dafür sprechenden Umständen angenommen werden kann. Selbst wenn der gesetzliche Unterhaltsanspruch in verschiedener Hinsicht, vor allem in Bez...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 3. Vertretung des Kindes durch Jugendamt

Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine (kostenfreie) Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt im Namen des Kindes nach § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB zulässig. Die Vorschrift des § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB steht dem nicht entgegen.[25]mehr

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FF 6/2015, Symposium zum Unterhaltsrecht bei Wechselmodell und erweitertem Umgang

Staatssekretärin Dr. Hubig hat am 4. Mai 2015 ein Symposium zum Unterhaltsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eröffnet. Das Symposium behandelt die Frage, wie im Unterhaltsrecht auf eine wachsende Zahl von Fällen erweiterten Umgangs zu reagieren ist. Nach § 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bislang vorgesehen, dass "in der Regel" ein Elternteil...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / VI. § 1581 BGB

In einem entschiedenen Fall[44] geht es um das Zusammentreffen des Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau aus einer langen Ehe mit dem Anspruch der neuen Ehefrau vor und nach der Geburt eines Kindes und das für die Bemessung des Kindesunterhalts maßgebliche Einkommen. Beide geschiedenen Ehegatten sind im Rentenalter. 1. Vorrang des geschiedenen Ehegatten Der wegen langer...mehr

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FF 5/2015, Einsatz eines lohnsteuerrechtlichen Splitting-Vorteils für den Kindesunterhalt

BGB § 1601 § 1603 Leitsatz Gegenüber einem unterhaltsberechtigten minderjährigen Kind muss der Unterhaltsschuldner den Vorteil einsetzen, der sich aus der Wahl einer günstigeren Steuerklasse für ihn ergibt. Beim Splitting-Vorteil (Wahl der Steuerklassen 3/5) aus einer neuen Ehe ist der Gesamtvorteil dabei auf den Unterhaltsschuldner und den Ehegatten der neuen Ehe im Verhältni...mehr