Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalvermögen

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (§ 24 Nr. 3)

Rz. 117 Die Vorschrift grenzt die dort genannten Nutzungsvergütungen und Zinsen zum Zweck ihrer tariflichen Begünstigung (§ 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG) von den übrigen Einkünften ab (zur Entstehung der Vorschrift s. Rz. 1)[1]; hierin erschöpft sich ihr Regelungsgehalt. Einkunftserzielung setzt keine Handlungsfreiheit des Leistenden voraus, auch durch die erzwungene Überlassung vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.5 Einkünfte aus ehemaligem Rechtsverhältnis

Rz. 89 Als Einkünfte aus einem ehemaligen Rechtsverhältnis kommen insb. solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, aber auch sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 EStG in Betracht. Nachträgliche Einkünfte gem. § 20 EStG entstehen z. B., wenn dem Anteilseigner nach Veräußerung seiner Anteile von der Kapitalgesellschaft noch Ausschüttungen zufließen, oder durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.1 Begünstigung gemäß § 34 EStG nur bei Zusammenballung

Rz. 52 Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB sind keine Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) und b EStG. Sie gehören zum laufenden, der GewSt unterliegenden Gewinn, und zwar auch dann, wenn sie mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs zusammenfallen.[1] Die Begünstigung der Ausgleichszahlung erfolgt also auch bei Veräußerung oder Aufgabe des Betri...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entgelt für die drittnützige Verpfändung eines Bankguthabens und die Einräumung eines Abrufdarlehens

Leitsatz 1. Bei einer entgeltlichen drittnützigen Verpfändung eines Bankguthabens erzielt der Sicherungsgeber als Vertragspartner des Sicherungsbestellers Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes – EStG –) und keine Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. 2. Einkünfte aus Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG erzielt auch, wer einem anderen ein (nich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbarkeit des geldwerten Vorteils aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft

Leitsatz 1. Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. 2. Eine verbindliche Auskunft gilt in persönlicher Hinsic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.12 485

Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist § 15a EStG bei vermögensverwaltenden KG sinngemäß anzuwenden. Mit Urteil v. 2.9.2014 – IX R 52/13 (BStBl. II 2015, 263) hat der BFH zur Anwendung von § 15a EStG auf eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft entschieden, dass der einem Kommanditisten zuzurechnende, nicht ausgeglichene oder abgezogene Werbungskostenüberschuss mit Überschü...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums

Leitsatz Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums ("zu Beginn des 31.12.") veräußert, kann sie die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war. Normenkette § 9 Nr. 1 Sätze 1 und 2 GewS...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.1.1 529

Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Die gewerbesteuerliche Mehrbelast...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.2.1 502

Die im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung mit zu behandelnde verdeckte Gewinnausschüttung[1] hat aber neben der körperschaftsteuerlichen Seite[2] auch eine die Kommanditisten betreffende einkommensteuerliche Seite. Werden ihre Gewinnanteile fiktiv zugunsten der GmbH gemindert, so ist damit entschieden, dass die GmbH fiktiv mehr hätte erhalten müssen, sie also zug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.1.1 501

Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig davon, ob sich die Beteiligung in einem B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.2.2 453

Ausgehend von der neueren BFH-Rechtsprechung ergeben sich nach Auffassung der OFD Frankfurt/Main nach der o. g. Verfügung v. 12.12.2022 je nach Fallgestaltung folgende Beurteilungen. Keine Beteiligung der Komplementär-GmbH am Vermögen sowie Gewinn und Verlust der KG Kommanditanteil nicht größer als 50 % Die wirtschaftliche Bedeutung der Beteiligung an der Komplementär-GmbH für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 5 Sparer-Pauschbetrag nutzen

Wegen des Sparer-Pauschbetrags ist es oft lukrativ, durch Änderung des Sachverhalts Kapitalvermögen zu bilden und danach Kapitalerträge bis zur Höhe dieses Pauschbetrags zu erzielen, selbst wenn das an anderer Stelle eine Kreditaufnahme nötig macht. Voraussetzung ist allerdings, dass die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 1 Grundzüge

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden, auch soweit sie der ­Abgeltungsteuer unterliegen, um den einheitlichen Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 bzw. 2.000 EUR gekürzt.[1] Der Sparer-Pauschbetrag stellt im Ergebnis eine Steuerbefreiung für Kapitaleinnahmen bis zu den genannten Grenzen dar. Deshalb darf der Abzug nicht zu einem Verlust führen. Anlass für die Einführung war die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / Zusammenfassung

Begriff Von den Einkünften aus Kapitalvermögen wird der Sparer-Pauschbetrag abgezogen. Er beträgt bei Einzelveranlagung 1.000 EUR, bei Zusammenveranlagung 2.000 EUR. Damit sollen die Geldentwertung ausgeglichen und eventuelle Werbungskosten abgegolten werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzlich geregelt ist der Sparer-Pauschbetrag in § 20 Abs. 9 EStG.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 3 Freistellungsauftrag

Den Sparer-Pauschbetrag kann der Steuerpflichtige bereits im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs in Anspruch nehmen, indem er dem Gläubiger bzw. der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Wird der Sparer-Pauschbetrag auf diesem Weg nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung beantragen, dass die Abgeltungssteuer im Rahmen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 4 Verlagern von ­Einkünften auf Kinder

Der Sparer-Pauschbetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu, auch minderjährigen oder studierenden Kindern. Das macht es besonders interessant, Einkünfte in Form von Kapitaleinnahmen auf Kinder zu verlagern: Diese können dann neben dem Grundfreibetrag auch den ihnen zustehenden Sparer-Pauschbetrag nutzen. Führen die gesamten Einkünfte bei dem Kind nicht zum Entstehen einer Steu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Besteuerung von Leistungen einer Schweizer Familienstiftung

Leitsatz 1. Die wirtschaftliche Vergleichbarkeit einer Stiftungsleistung mit einer Gewinnausschüttung erfordert, dass die Stellung des Leistungsempfängers wirtschaftlich derjenigen eines Anteilseigners entspricht. Die Leistung muss sich außerdem als Verteilung des erwirtschafteten Überschusses darstellen (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 28.02.2018 ‐ VIII R 3...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 155 Ob nun dem Nießbrauchbesteller oder dem Nießbraucher Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind, hängt davon ab, wer von beiden den Tatbestand der Einkünfteerzielung, der über das bloße Einziehen von Erträgen hinausgeht, erfüllt.[1] Demnach "erzielt Einnahmen aus Kapitalvermögen derjenige, der das Kapitalvermögen gegen Entgelt zur Nutzung überlässt".[2] In einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / 2. Überschusseinkünfte

Ein typischer Fall von Einkünften aus Gemeinschaftsvermögen sind die Zinserträge aus Bankguthaben des Gemeinschaftsvermögens (insbesondere aus der Anlage der Mittel der Erhaltungsrücklage). Diese Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) erzielen nach der Verwaltungsauffassung (R 21.2 Abs. 2 EStR) die "Beteiligten" der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ab dem 1.12....mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 10 Private Nutzung des Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Nutzt der GmbH-Gesellschafter den Firmenwagen seiner GmbH für private Fahrten und erfolgt die private Nutzung nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und auch nicht im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags, dann ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, die der Gesellschafter als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern hat. Die verdeckte Gewinnauss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.4 Verdeckte Einlagen

Rz. 81 Unter einer verdeckten Einlage versteht die Steuerrechtsprechung[1] eine Zuwendung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft nicht einräumen würde. Diese Definition impliziert drei Kriterien:[2] Es liegt eine unmittelbare oder mittelbare Zuwendung vor. Die Zuwendun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.3 Steuerliche Besonderheiten

Die steuerlichen Besonderheiten der KGaA ergeben sich daraus, dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine Mischform handelt. Die Gesellschaft selber unterliegt als juristische Person der Körperschaftsteuer, die Gesellschafter an sich werden aber unterschiedlich behandelt. Während die Kommanditaktionäre Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, wird der persönlich haftende Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.3 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rz. 76 Für die Fähigkeit von Nutzungsrechten zur Einlage i. S. v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird in der Literatur[1] zwischen beschränkt dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten unterschieden. Beschränkt dingliche Nutzungsrechte können unter der Voraussetzung der Einlagefähigkeit, unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht am Gegenstand des betreffenden Gesellschafters oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 3.2 3 Varianten bei der privaten Nutzung

Kauft die GmbH einen Pkw, handelt es sich immer um einen Firmenwagen, der im Betriebsvermögen der GmbH auszuweisen ist. Zu der Frage, wie die Abgrenzung bei der privaten Pkw-Nutzung durch die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH vorzunehmen ist, hat das BMF in seinem Schreiben vom 3.4.2012[1] Stellung genommen. Sofern eine ausschließliche private Nutzung durch den Gesel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / II. Nachkalkulation im Rahmen einer Außenprüfung (§ 162 AO)

Wenn nach der Überzeugung des FG die Buchführung auch materiell unrichtig ist, weil nicht sämtliche Einnahmen erfasst sind, kann nach den Grundsätzen des geminderten Beweismaßes auch eine vGA (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG) angenommen werden, wenn der Sachverhalt dies nahelegt. So ist es nicht zu beanstanden, dass die Zurechnung eines Mehrgewinns nach einer Betriebsprüfung bei einer ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

Leitsatz 1. Ob das wirtschaftliche Eigentum an GmbH-Anteilen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen ist, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht und daher wegen § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend. 2. Ist der Vorbehaltsnießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablös...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.5 Laufende Besteuerung der Destinatäre

Rz. 240 Leistungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG stpfl., wenn die Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Rspr. bejaht dies jedenfalls dann, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen können.[1] D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.2 Errichtung und Beendigung

Rz. 232 Die Errichtung einer Familienstiftung durch Übertragung von Vermögen von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) oder zu Lebzeiten (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) ist erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig. Als stpfl. Erwerb gilt gem. § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung der Stiftung, soweit sie nicht steuerfrei ist. Das ErbStG enthält zahlreiche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.3 Gleichverteilung unter den Erben

Rz. 125 Bei allen Gestaltungsmodellen sollte die wertmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben beachtet werden, um nachträgliche Belastungen durch mögliche Ausgleichsansprüche zu vermeiden. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge bei 4 Erbberechtigten U ist Inhaber eines mittelständischen Bauunternehmens. Er verwaltet zudem Immobilien für seine Kunden, weil er sämtliche Ba...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.3 Laufende Besteuerung der Stiftung

Rz. 236 Der KSt unterliegen sämtliche Einkünfte einer Familienstiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die KSt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die KSt beträgt aktuell 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) zzgl. 5,5 % SolZ davon (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.3 Summe aller positiven Einkünfte

In die "Summe aller positiven Einkünfte" im Sinne der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags gehen nur die Einkünfte ein, die in der "Summe der Einkünfte" i. S. v. § 2 Abs. 3 EStG enthalten sind. Dieser Aspekt ist insbesondere hinsichtlich der Einkünfte aus Kapitalvermögen von Bedeutung. Denn seit dem Veranlagungszeitraum 2009 scheiden die der Abgeltungsteuer nach § 32d ESt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 2 Charakteristik der Steuerermäßigung

Die Regelung lässt sich wie folgt charakterisieren: Es handelt sich um eine Steuerermäßigung, die in 3-facher Hinsicht begrenzt ist: auf den 4-fachen Gewerbesteuer-Messbetrag, auf die auf die gewerblichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer und auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Gemindert wird unmittelbar die Einkommensteuer, es wird kein Abzug von der Bemessungsgr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 6 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit stellt einen Angelpunkt des Steuerrechts dar: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der ESt (LSt). Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt zusätzlich eine USt-Pflicht (§ 2 Abs. 1 UStG) und bei einer gewerblichen neben der USt-Pflicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.5 Höhe und Zeitpunkt des Abzugs

Rz. 74 Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 EUR. Für die zeitliche Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist der Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen ohne Bedeutung. In welchem Vz die Steuerermäßigung abgezogen werden kann, bestimmt sich nach dem Kj. der jeweiligen Zahlung. Es gilt das Abflussprinzip (§ 11 Abs. 2 EStG). Regelmäßig wiederkehrend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Höhe der Steuerermäßigung nach Abs. 1

Rz. 33 Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. Abs. 1 sind, beträgt die Steuerermäßigung 20 % der gesamten Aufwendungen (einschließlich Sozialabgaben) des Stpfl., höchstens aber 510 EUR. Die Steuerermäßigung wird von der tariflichen ESt nach Abzug der übrigen Steuerermäßigungen (§§ 34c ff. EStG) abgezogen (Rz. 1). D...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Die stille Gesellschaft kann in der Praxis zu interessanten Gestaltungen genutzt werden, sowohl im Bereich der Finanzierung als auch im steuerrechtlichen Bereich. Als Rechtsform ist die stille Gesellschaft der Gruppe der Personengesellschaften zuzuordnen. Ihre Besonderheit besteht in der Stellung eines Gesellschafters – dem Stillen. Der stille Gesellschafter beteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 1.1 Definition

Grundlage einer Zebragesellschaft ist zunächst eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft. Dies kann z. B. eine GbR sein, deren Betätigung sich auf eine Vermögensverwaltung, z. B. durch die Vermietung eines Wohngebäudes, erstreckt. Damit erzielt die GbR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG; das Wohngebäude ist dem Privatvermögen zuzurechnen. Verwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.2.1 Privatvermögen

Einnahmen Besteht eine typisch stille Beteiligung, nimmt der Stille wirtschaftlich die Funktion eines Geldgebers ein. Dementsprechend ist auch seine steuerrechtliche Stellung. Der Stille bezieht grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Die Besteuerung erfolgt im Jahr des Zuflusses.[2] Die Einnahmen des Stillen umfassen seinen Gewinnanteil, der sich anhand der Zahlen aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.1.1 Erhöhung der Kapitaleinkünfte

Rz. 188 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Gesetzlich wird der Hinzurechnungsbetrag zwar den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Gleichwohl handelt es sich nach Auffassung des BFH um einen "Einkünfteerhöhungsbetra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.3 Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse (Satz 3)

Rz. 247 § 10 Abs. 2 S. 3 AStG wurde im Rahmen des ATAD-UmsG neu eingefügt. Danach ist in mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen die durch den Steuerpflichtigen unmittelbar gehaltene Beteiligung maßgeblich für die Einkünftequalifikation des Hinzurechnungsbetrags auf Ebene des Steuerpflichtigen. Wird die unmittelbare Beteiligung des Steuerpflichtigen im Privatvermögen gehalten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.10 Verhältnis zu § 32d Abs. 5 EStG

Rz. 99 Gehören die Anteile an der Zwischengesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person, gehört der Hinzurechnungsbetrag zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 10 Abs. 2 S. 1 AStG). Rz. 100 In diesem Fällen handelt es sich bei den Bezügen i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG um Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.2 Anwendungsbeispiele (natürliche Person)

Rz. 240 Die nachfolgenden Beispiele für eine natürliche Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Obergrenze 1. Die Differenzierung erfolgt anhand der Zuordnung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft zum Privat- oder Betriebsvermögen sowie der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. ...mehr