Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalvermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.1 Allgemeine Zuordnungsgrundsätze

Rz. 384 Bei § 20 Abs. 8 S. 1 EStG handelt es sich um eine Konkurrenznorm, die keinen eigenen Besteuerungstatbestand enthält, sondern lediglich das Verhältnis der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG, aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG, aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG und aus Vermi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.1 Überblick

Rz. 187 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.1.1 Überblick

Rz. 58 Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erzielt derjenige, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Einkünften aus Kapitalvermögen knüpft.[1] U. E. beschreiben die in den einzelnen Einkunftsarten des EStG enthaltenen Tatbestände bestimmte steuerbare Tätigkeiten (objektiver Tatbestand), die mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.2 Besonderer proportionaler Steuertarif

Rz. 41 Die deutlichste Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist der proportionale Sondertarif für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG i. H. v. lediglich 25 % (§ 32d Abs. 1 S. 1 EStG), während die Einkünfte der anderen Einkunftsarten wie bisher dem allgemeinen Progressivtarif nach § 32a Abs. 1 EStG i. H. v. bis zu 45 % u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5 Stille Gesellschaft, Partiarisches Darlehen (Nr. 4)

2.5.1 Überblick Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2 Einnahmen aus stillen Gesellschaften (S. 1 Alt. 1)

2.5.2.1 Voraussetzungen einer stillen Gesellschaft Rz. 138 Bei einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230ff. HGB handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengesellschaft, im Rahmen derer sich der Dritte mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe beteiligt und dafür einen Anteil am Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3 Gewährung von partiarischen Darlehen (S. 1 Alt. 2)

2.5.3.1 Voraussetzungen eines partiarischen Darlehens Rz. 147 Bei einem partiarischen Darlehen i. S. d. §§ 488ff. BGB handelt es sich um ein Darlehensverhältnis, bei dem der Darlehensgeber anstelle oder neben einer festen oder variablen Verzinsung einen Anteil am Gewinn des Unternehmens erhält, dem das Darlehen dient.[1] Eine Verlustbeteiligung ist bei einem partiarischen Dar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.3 Verhältnis zu den Überschusseinkünften

10.1.3.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG Rz. 397 Den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG liegt eine Tätigkeit als Arbeitnehmer zugrunde. Arbeitnehmer sind alle Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst beschäftigt sind oder waren und die aus diesem oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Ein Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3 Durchführung und Veräußerung von Termingeschäften (S. 1 Nr. 3)

3.1.3.1 Durchführung von Termingeschäften (Buchst. a) 3.1.3.1.1 Besteuerungstatbestand Rz. 232 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne bei Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt.[1] 3.1.3.1.2 Eig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6 Besondere Entgelte und Vorteile (§ 20 Abs. 3 EStG)

3.6.1 Allgemeine Regelungsaussage der Vorschrift Rz. 272 Gem. § 20 Abs. 3 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den § 20 Abs. 1 und 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG a. F. Um eine möglichst gleichgerichtete ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1 Bezüge aus Anteilen an Körperschaften (Nr. 1)

2.1.1 Anteile an Körperschaften (S. 1) 2.1.1.1 Von der Regelung erfasste Körperschaften Rz. 95 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden), und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Die Rege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2 Tatbestand der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (S. 1)

2.8.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1) Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8 Sonstige Kapitalforderungen (Nr. 7)

2.8.1 Überblick Rz. 187 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.2 Auflösung von Körperschaften, Herabsetzung des Nennkapitals (Nr. 2)

2.2.1 Auskehrung von Gewinnrücklagen und Abwicklungsgewinnen (S. 1) Rz. 127 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Bezüge, die nach der Auflösung einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG anfallen, nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen und keine Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KSt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11 Leistungen von Betrieben gewerblicher Art (Nr. 10)

2.11.1 Überblick Rz. 201 § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG enthält zwei Tatbestände: Buchst. a erfasst Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit. Buchst. b besteuert Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.12 Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften (Nr. 11)

2.12.1 Überblick Rz. 207 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden. Schließt der Stpfl. ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 2 EStG um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2 Einzelfälle

1.4.2.2.1 Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum Rz. 66 Zivilrechtlicher Eigentümer einer Kapitalanlage ist diejenige Person, der die infrage stehende Kapitalanlage nach Maßgabe des Zivilrechts zuzurechnen ist. Bei zivilrechtlichen Fragestellungen wird es häufig darauf ankommen, ob das der betreffenden Kapitalanlage zugrunde liegende materielle Recht in einem Wertpapi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2 Verhältnis zu den Gewinneinkünften

10.1.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG Rz. 386 Im Fall der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG verwirklicht der Stpfl. zunächst alle Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG. In Abgrenzung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nutzt der Stpfl. bei der Erzielung von Einkünften aus Land- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2 Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen (S. 1 Nr. 2)

3.1.2.1 Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen (Buchst. a) Rz. 219 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. a) S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.6 Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden (Nr. 5)

2.6.1 Überblick Rz. 152 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden der Besteuerung unterwirft. 2.6.2 Zinsen aus Hypotheken und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7 Rentenversicherungen, Kapitalversicherungen (Nr. 6)

2.7.1 Steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag (S. 1) Rz. 162 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG unterwirft den Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, und bei Kap...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2.2 Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen (Buchst. b)

3.1.2.2.1 Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (Buchst. b S. 1) Rz. 225 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldvers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1 Durchführung von Termingeschäften (Buchst. a)

3.1.3.1.1 Besteuerungstatbestand Rz. 232 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne bei Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt.[1] 3.1.3.1.2 Eigenständiges steuerliches Verständnis des Termingeschä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1 Anteile an Körperschaften (S. 1)

2.1.1.1 Von der Regelung erfasste Körperschaften Rz. 95 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden), und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Die Regelung wird ergänzt durch § 20 Abs. 2 S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1 Die einzelnen Besteuerungstatbestände (S. 1)

3.1.1 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften (S. 1 Nr. 1) Rz. 214 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG stellt klar, dass zu den Anteilen an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2 Steuerpflichtige Bezüge (S. 1)

2.1.2.1 Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstige Bezüge Rz. 106 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Rz. 107 einstweilen frei Rz. 108 Zu den Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.5.2 Verlustverrechnung

Rz. 86 Im Hinblick auf die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zwischen dem innerperiodischen Verlustausgleich i. S. d. § 2 Abs. 1 und 3 EStG und dem überperiodischen Verlustabzug i. S. d. § 10d Abs. 1 und 2 EStG zu differenzieren. Für beide Arten der Verlustverrechnung gelten im Verhältnis zu den Einkünften der anderen Einkunfts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 7.3 Besonderheiten bei Nießbrauch und Pfandrecht (S. 3)

Rz. 350 Nach § 20 Abs. 5 S. 3 EStG gilt ein Nießbraucher oder Pfandgläubiger als Anteilseigner, sofern ihm die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG zuzurechnen sind. Der in §§ 1030ff. BGB geregelte Nießbrauch ist ein beschränktes dingliches Recht, das den Inhaber berechtigt, die Nutzungen des mit dem Nießbrauch belasteten Gegenstands zu ziehen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 7.1 Einkünfteerzielung durch den Anteilseigner (S. 1)

Rz. 346 Nach § 20 Abs. 5 S. 1 EStG erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG der Anteilseigner. Dies ist nach § 20 Abs. 5 S. 2 EStG derjenige, dem die Anteile nach § 39 AO im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. Hintergrund des § 20 Abs. 5 EStG ist die (vermeintlich) divergierende Rspr. des I. und des VIII. Senats des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.1.2 Erhebliche Einschränkungen bei der Verlustverrechnung

Rz. 357 Die Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG unterliegt seit der Einführung der Abgeltungsteuer erheblichen Einschränkungen.[1] Diese gelten sowohl für das Steuerabzugs- als auch für das Veranlagungsverfahren. Betroffen hiervon ist zunächst der innerperiodische Verlustausgleich, also der Ausgleich von Gewinnen und Verlusten innerha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.5 Einkünftezurechnung bei Treuhandverhältnissen

Rz. 75 Ein Treuhandverhältnis ist ein Rechtsverhältnis, bei dem ein Treugeber einen ihm gehörenden Gegenstand zu treuen Händen auf einen Treunehmer überträgt. Die treuhänderische Übertragung führt dazu, dass der Treunehmer im Außenverhältnis zum Rechtsverkehr vollwertiger zivilrechtlicher Eigentümer des Gegenstands wird. Im Innenverhältnis zum Treugeber kann der Treunehmer n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.1 Überblick

Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, der den Gewinn au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG

Rz. 388 Den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG liegt nach § 15 Abs. 2 EStG eine selbstständige, nachhaltige Betätigung zugrunde, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeübt wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Außerdem darf die Betätigung nicht als Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG, selbstständige Arb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.1 Allgemeine Regelungsaussage der Vorschrift

Rz. 272 Gem. § 20 Abs. 3 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den § 20 Abs. 1 und 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG a. F. Um eine möglichst gleichgerichtete Nummerierung von § 20 Abs. 1 und 2 EStG zu ermög...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.4 Sparer-Pauschbetrag und Verlustausgleich (S. 4)

Rz. 417 § 20 Abs. 9 S. 4 EStG sieht vor, dass der Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 2.000 EUR nicht höher sein dürfen als die nach Maßgabe des § 20 Abs. 6 EStG verrechneten Kapitalerträge. Die Vorschrift hat zur Folge, dass der Sparer-Pauschbetrag erst nach Durchführung der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapital...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.1 Grundlagen

Rz. 63 Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erzielt derjenige, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Einkünften aus Kapitalvermögen knüpft.[1] Entsprechend ist die Zurechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in Abhängigkeit vom jeweils verwirklichten Steuertatbestand differenziert zu beurteilen. Rz. 64mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.2 Kapitalrückzahlung oder Nutzungsentgelt (Halbs. 2)

Rz. 190 Nach der bis 31.12.2008 geltenden Fassung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG lagen steuerpflichtige Erträge nur dann vor, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden war. Unter einer Zusage war dabei die im Emissionszeitpunkt einer Kapitalforderung getroffene, ausdrückliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.1.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 15b EStG und Rechtsfolgen

Rz. 379 § 20 Abs. 7 S. 1 i. V. m. § 15b Abs. 1 S. 1 EStG setzt voraus, dass der Stpfl. Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell erzielt. Im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 7 S. 1 EStG müssen die Verluste als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG qualifiziert werden.[1] Aufgrund des Abzugsverbots für Werbungskosten i. S. d. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG kön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.8 Erfordernis einer Verlustbescheinigung durch die Bank (S. 7)

Rz. 375 Nach § 20 Abs. 6 S. 7 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen, die der KapESt unterliegen, nur verrechnet werden oder die Einkünfte, die der Stpfl. in den folgenden Vz aus Kapitalvermögen erzielt, nur mindern, wenn eine Bescheinigung i. S. d. § 43a Abs. 3 S. 4 EStG vorliegt. Die Vorschrift ist keine gesetzgeberische Glanzleistung, da bei Verlusten aus Kapitalvermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.3 Abzugsverbot für Werbungskosten

Rz. 43 Eine weitere Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist der Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; stattdessen gewährt der Gesetzgeber den Stpfl. einen Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG)., während bei den Einkünften der anderen Einkunftsarten Betriebsausgaben und Werb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.7 Beschränkung des Verlustausgleichs bei Kapitalverlusten (S. 6)

Rz. 374d Nach § 20 Abs. 6 S. 6 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.1.1 Genereller Ausschluss des Werbungskostenabzugs

Rz. 411 § 20 Abs. 9 S. 1 EStG sieht ein generelles Abzugsverbot für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG vor. Zu den von § 20 Abs. 9 S. 1 EStG erfassten Werbungskosten gehören nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Entgegen dem Wortlaut von § 9 Abs. 1 S. 1 EStG erfordert das Vorlie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1)

Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sach-, Werk- oder Mietleistung[1] gerichtet sind, gehören nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.12.1 Überblick

Rz. 207 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden. Schließt der Stpfl. ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 2 EStG um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.5 Veräußerung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden (S. 1 Nr. 5)

Rz. 250 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG. Rz. 251 Bei Hypotheken handelt es sich um Belastungen von Grundstücken in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.3 Stille Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 145 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG findet die Verlustverrechnungsbeschränkung i. S. d. § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG bei den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG entsprechend Anwendung. Verluste aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften dürfen daher weder mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgegl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.6.1 Überblick

Rz. 152 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden der Besteuerung unterwirft.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.1 Besteuerungstatbestand

Rz. 232 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne bei Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.3 Bezüge aus eigenkapitalähnlichen Genussrechten

Rz. 115 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Bezüge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung, wenn mit dem Genussrecht das Recht auf Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist. Zu den Bezügen aus Genussrechten gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die ein Genussrechtsinhaber von einer Kapitalge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.3 Bezeichnung und Ausgestaltung der Kapitalanlage (S. 2)

Rz. 194 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 2 EStG kommt es für das Vorliegen steuerpflichtiger Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG nicht auf die von den Beteiligten gewählte Bezeichnung und die zivilrechtliche Ausgestaltung der Kapitalanlage an. Entscheidend ist allein, dass die erzielten Erträge durch die entgeltliche Überlassung v...mehr