Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis

Leitsatz 1. Die von einer AG (als Organgesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz‐)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften sind in vollem Umfang in die gewerbesteuerrechtliche Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag) einzubeziehen. 2. Einem Abzug der ausländischen Quellensteuern nach § 34c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG – (ausschl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.4 Bei mittelbarer Beteiligung gilt die Abgeltungssteuer

Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Diese Regelung gilt nach dem Urteil des BFH vom 20.10.2016 aber nur für unmittelbare Beteiligungen. Wird die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nur mittelbar gehalten, gilt die Abgeltungssteuer.[1] Im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Cum/Ex-Verfahren: Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer

Die A-GmbH handelt mit Finanzinstrumenten und ist als Eigenhändlerin an verschiedenen Börsen tätig. Streitig ist (im AdV-Verfahren) die Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapErtrSt) von um den Dividendenstichtag herum durchgeführten Börsengeschäften. Die KapErtrSt bei Cum/Ex-Geschäften ist – so das FG – nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Sparer-Pauschbetrag / 1 Grundzüge

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden, auch soweit sie der ­Abgeltungsteuer unterliegen, um den einheitlichen Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 bzw. 2.000 EUR gekürzt.[1] Der Sparer-Pauschbetrag stellt im Ergebnis eine Steuerbefreiung für Kapitaleinnahmen bis zu den genannten Grenzen dar. Deshalb darf der Abzug nicht zu einem Verlust führen. Anlass für die Einführung war die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Sparer-Pauschbetrag / 5 Sparer-Pauschbetrag nutzen

Wegen des Sparer-Pauschbetrags ist es oft lukrativ, durch Änderung des Sachverhalts Kapitalvermögen zu bilden und danach Kapitalerträge bis zur Höhe dieses Pauschbetrags zu erzielen, selbst wenn das an anderer Stelle eine Kreditaufnahme nötig macht. Voraussetzung ist allerdings, dass die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können....mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.3 Besteuerung beim Gesellschafter

Die Versteuerung der Zinseinkünfte beim Gesellschafter erfolgt nicht im Rahmen der 25 %igen Abgeltungsteuer. Es gilt der persönliche Steuersatz. Dabei gilt bei einem Gesellschafterdarlehen nicht – wie bei Privatpersonen üblich – der Zeitpunkt des Zuflusses. Denn der Mehrheitsgesellschafter kann i. d. R. den Zeitpunkt des Zuflusses selbst bestimmen. Es liegen in dem Zeitpunkt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Geltung des EZB-Referenzkurses für Umrechnung der in Fremdwährung entstandenen Dividenden

Streitig ist der steuerlich zutreffende Ansatz von Wechselkursen i.R.d. Bezugs ausländischer Dividenden sowie der Anrechnung ausländischer Quellensteuer. Das FG entschied: Die in Euro zu ermittelnden Anschaffungskosten einer in einer Fremdwährung begründeten Forderung (hier: Dividende einer chinesischen Gesellschaft) sind anhand des bei Entstehen der Forderung geltenden Refer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Sparer-Pauschbetrag / 3 Freistellungsauftrag

Den Sparer-Pauschbetrag kann der Steuerpflichtige bereits im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs in Anspruch nehmen, indem er dem Gläubiger bzw. der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Wird der Sparer-Pauschbetrag auf diesem Weg nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung beantragen, dass die Abgeltungssteuer im Rahmen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Sparer-Pauschbetrag / 4 Verlagern von ­Einkünften auf Kinder

Der Sparer-Pauschbetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu, auch minderjährigen oder studierenden Kindern. Das macht es besonders interessant, Einkünfte in Form von Kapitaleinnahmen auf Kinder zu verlagern: Diese können dann neben dem Grundfreibetrag auch den ihnen zustehenden Sparer-Pauschbetrag nutzen. Führen die gesamten Einkünfte bei dem Kind nicht zum Entstehen einer Steu...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / b) Abrundung der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist auf den nächsten vollen Euro abzurunden (vgl. § 44 Abs. 1 Satz 6 EStG). Beraterhinweis Im Gegensatz dazu werden der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer mangels vergleichbarer Regelung centgenau einbehalten und abgeführt.mehr

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Anmeldung und Abführung von... / a) Fälligkeit der Kapitalertragsteuer

Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sind die Steuerbescheide, denen Steueranmeldungen nach § 168 AO gleichstehen (vgl. § 218 Abs. 1 AO). Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist eine Steuererklärung i.S.d. des § 155 Abs. 1 Satz 3 AO und als Steueranmeldung i.S.d. § 168 AO anzusehen (s. VII. [Teil II]). Gesetzlicher Termin: Die durch de...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 3. Anmeldezeitraum und Entrichtung der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist nach § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG innerhalb der nach § 44 Abs. 1 oder Abs. 7 EStG bestimmten Frist zu übermitteln. Abführung: Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die innerhalb eines Monats einbehaltene Kapitalertragsteuer jeweils bis zum 10. des folgenden Monats (Monatsanmeldung) an das FA abzuführen. Dem Schuldner der Kapitalerträge, der den V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Entstehung der Kapitalertragsteuer

Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Für den Zufluss gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln des § 11 Abs. 1 EStG. Danach flie...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / II. Zeitpunkt der Abgabe der Kapitalertragsteuer-Anmeldung

1. Allgemeines Die Abgabe einer Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist erst dann notwendig, wenn die Kapitalertragsteuer entstanden ist. 2. Entstehung der Kapitalertragsteuer Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in ...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / I. Anmeldung und Abführung von Kapitalertragsteuer

1. Rechtliche Grundlagen Anmeldepflicht: Nach § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Anmeldung der durch den zum Steuerabzug Verpflichteten einbehaltenen Kapitalertragsteuer dem FA nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Regelungen zur Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden gem. § 72a Abs. 1 bis 3 AO, zur Verwendung siche...mehr

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Anmeldung und Abführung von Kapitalertragsteuer – Teil I (ErbStB 2024, Heft 10, S. 295)

Steuerabzugsverfahren, Rechtsgrundlagen und aktuelle Entwicklungen Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Das Verfahren zur Anmeldung und Entrichtung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist in den §§ 44 und 45a EStG geregelt. Hierbei regelt § 44 EStG insb. den Zeitpunkt der Entstehung und den Zeitpunkt der Abführung der entstandenen Kapitalertragsteuer. In § 45a Abs. 1 ESt...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 1. Allgemeines

Die Abgabe einer Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist erst dann notwendig, wenn die Kapitalertragsteuer entstanden ist.mehr

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Anmeldung und Abführung von... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Das Verfahren zur Anmeldung und Entrichtung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist in den §§ 44 und 45a EStG geregelt. Hierbei regelt § 44 EStG insb. den Zeitpunkt der Entstehung und den Zeitpunkt der Abführung der entstandenen Kapitalertragsteuer. In § 45a Abs. 1 EStG ist zum einen die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / c) Unbare Kapitalerträge (u.a. Sachleistungen und Vorabpauschalen)

Reicht der in Geld geleistete Kapitalertrag nicht zur Deckung der Kapitalertragsteuer aus, hat der Gläubiger der Kapitalerträge dem Steuerabzugsverpflichteten den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen (§ 44 Abs. 1 Satz 7 EStG). Die Kapitalertragsteuer ist dabei stets in Geld zu leisten. Bis einschl. 2024 gilt hierbei noch folgende Regelung: Kommt der Gläubiger der Kapitalerträ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 1. Rechtliche Grundlagen

Anmeldepflicht: Nach § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Anmeldung der durch den zum Steuerabzug Verpflichteten einbehaltenen Kapitalertragsteuer dem FA nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Regelungen zur Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden gem. § 72a Abs. 1 bis 3 AO, zur Verwendung sicherer Verfahren bei Übermi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / d) Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen i.S.d. § 14 Abs. 3 KStG (§ 44 Abs. 7 EStG)

§ 44 Abs. 7 EStG regelt die Entstehung und Entrichtung von Kapitalertragsteuer auf Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben. Diese Mehrabführungen gelten als Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger, vgl. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG. Die Kapitalertragsteuer entsteht im Zeitpunkt der Feststellung der Handelsbilanz der Organgesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / a) Zufluss von Gewinnanteilen (§ 44 Abs. 2 EStG)

Bei Gewinnanteilen und anderen Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen die Kapitalerträge dem Gläubiger an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. Wurde der Zeitpunkt der Auszahlung im Beschluss nicht bestimmt, gilt gem. § 44 Abs. 2 Satz 2 EStG als Zuflusszeitpu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / b) Zufluss bei stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen (§ 44 Abs. 3 EStG)

Wie der Zufluss von Gewinnanteilen (s.o. II. 2. a)) sieht die Spezialregelung in § 44 Abs. 3 EStG für den Zufluss bei stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen ebenfalls eine mehrstufige Prüfung des Zuflusszeitpunktes vor. Wurde im Beteiligungs- oder Darlehensvertrag ein konkreter Ausschüttungszeitpunkt benannt, gelten die Erträge zu diesem Zeitpunkt als zugeflossen....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / c) Zufluss in Stundungsfällen (§ 44 Abs. 4 EStG)

§ 44 Abs. 4 EStG stellt eine Ausnahme auf den Zeitpunkt der Vornahme des Steuerabzugs dar. Für den Fall, dass Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vor dem Zufließen der Kapitalerträge ausdrücklich Stundung des Kapitalertrags vereinbaren, weil der Schuldner der Kapitalerträge vorübergehend nicht zur Zahlung in der Lage ist, wird der Steuerabzug erst mit Ablauf der Stund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Anmeldung bei Abstandnahme vom Steuerabzug

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nicht oder nicht in voller Höhe vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Abstandnahme vom Steuerabzug oder dem Absehen vom Steuerabzug erfüllt sind. Insbesondere bestehen folgende Möglichkeiten, keinen oder einen niedrigeren Steuerabzug vorzunehmen: Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle sind im Zeitpunkt d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 3. Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen

§ 43 Abs. 1 Satz 1 EStG umfasst eine abschließende Aufzählung der Kapitalerträge, welche dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kapitalerträge (auf Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a, 7b, 7c und 12 EStG wird i.R.d. Beitrags nicht näher eingegangen):mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 4. Personen, die zum Steuerabzug verpflichtet sind

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG entweder durch den Schuldner der Kapitalerträge, durch die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen. Der Kapitalertragsteuerabzug hat unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Einkommensteuer

Rz. 25 Nach § 36 Abs. 1 EStG entsteht die ESt, soweit im EStG nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, d. h. des Kalenderjahres.[1] Das gilt auch bei Wegfall der ESt-Pflicht während des Kalenderjahres[2], z. B. durch den Tod des Stpfl.[3] Abweichende Regelungen gelten für die verschiedenen Erhebungsformen der ESt. Vorauszahlungen entstehen nach § 37 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines zur Kapitalertragsteuer

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Während Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften (wie Dividendenbezüge) schon seit Jahrzehnten einem Kapitalertragsteuerabzug unterlagen, erfolgte seit 1989 eine immer stärkere Ausweitung des Kapitalertragsteuerabzugs auf immer mehr Kapitaleinkünfte. Nachdem im Rahmen der "Zinsabschlagsteuer" zunächst auch auf Zinseinnahmen ein Kapitalertrags...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kapitalertragsteuer

I. Allgemeines zur Kapitalertragsteuer Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Während Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften (wie Dividendenbezüge) schon seit Jahrzehnten einem Kapitalertragsteuerabzug unterlagen, erfolgte seit 1989 eine immer stärkere Ausweitung des Kapitalertragsteuerabzugs auf immer mehr Kapitaleinkünfte. Nachdem im Rahmen der "Zinsabschlagsteuer" zunächst auc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Besonderheiten bei ausländischen steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024 (BGBl I 2024, Nr. 108) wurde für ausländische steuerbegünstigte Körperschaften die Möglichkeit geschaffen, dass diese auf Antrag die auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden usw.) einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet bekommen (§ 32 Abs. 6 KStG). Damit wird der in der Vergangenheit gege...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besonderheiten für steuerbefreite Körperschaften

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei steuerbefreiten Körperschaften gilt die Körperschaftsteuerbefreiung nicht für die inländischen Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3). Mit dem Kapitalertragsteuerabzug gilt für die Einkünfte, die dem Steuerabzug unterworfen wurden, die Körperschaftsteuer als abgegolten (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG, Anhang...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Besonderheiten für steuerpflichtige Körperschaften

1. Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG) Tz. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, wie z. B. die GmbH oder AG, Genossenschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erzielen ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG, Anhang 3). Daher werden die erzielten Kapitalerträge den gewerblichen Einkünften (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG)

Tz. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, wie z. B. die GmbH oder AG, Genossenschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erzielen ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG, Anhang 3). Daher werden die erzielten Kapitalerträge den gewerblichen Einkünften (§ 20 Abs. 8 EStG, Anhang 10) zugeordnet. Erfolgt bei diesen Körpersc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr

Leitsatz 1. Ob der Betrag der Einlagenrückgewähr in der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) überhöht ausgewiesen ist (§ 27 Abs. 5 Satz 4 KStG), richtet sich nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG (Einlagenrückgewähr) und dem gesondert festgestellten Bestand des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des vorangegangenen Jahres; der Bescheid über die...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2006 (BR-Drucks. 542/06)

Rz. 26 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 29 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) [...] „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ermittlung des Abzugsbetrags

Tz. 118 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ab dem 01.01.2007 wurde der Abzug von Zuwendungen vereinfacht und besser ausgestaltet. Während es bis zum 31.12.2006 verschiedene begünstigte Zwecke gab, die einen unterschiedlichen Abzug nach sich zogen, ist nun der Abzug für alle Zwecke gleich. So sind bei der Einkommensteuer Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. v. §§ ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 21.4.2006

Rz. 24 [Autor/Stand][...] Artikel 6 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.4.4 Tonnagebesteuerung

Geht ein Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland für seinen Betrieb(steil) von Handelsschiffen im internationalen Verkehr unwiderruflich zur Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG über, ist zum Schluss des Übergangs(wirtschafts)jahrs für jedes betroffene Wirtschaftsgut der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen. Dieser Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der "grenzüberschreitenden Steuergestaltung"

Rz. 459 [Autor/Stand] Eine "Steuergestaltung" i.S.d. §§ 138d ff. AO ist ein Schaffensprozess, bei dem durch den Nutzer oder für den Nutzer eine bestimmte Struktur, ein bestimmter Prozess oder eine bestimmte Situation bewusst und aktiv herbeigeführt oder verändert wird und diese Struktur, dieser Prozess oder diese Situation dadurch eine steuerrechtliche Bedeutung bekommt, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Kabinettsentwurf v. 12.7.2006

Rz. 25 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist § 17 des Einkommensteuergesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 8.11.2006 (BT-Drucks. 16/3315)

Rz. 31 [Autor/Stand] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Lässt eine Körperschaft im Rahmen von Veranstaltungen ausländische Künstler, Sportler, Kulturorchester etc. auftreten, kann nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG (Anhang 10) für die gewährten Vergütungen eine Steuer-Abzugsverpflichtung für die steuerbegünstigte Körperschaft entstehen. In diesen Fällen ist auf Rechnung der auslandsansässigen Künstler o...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkünfte aus der Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG (Anhang 10) bestimmt, dass im Ausland ansässige Personen (natürliche Personen oder andere Steuerpflichtige), die in Deutschland künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen ausüben oder verwerten, mit den hieraus erzielten Einkünften steuerpflichtig sind, unabhängig davon, wem die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Hinweise

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zur Vermeidung einer Quellensteuerhaftung des Vereins sollte bei der Verpflichtung von auslandsansässigen Künstlern, Sportlern, Kulturorchestern etc. vorab geklärt werden, ob der Auftritt eine deutsche (Quellen-)Besteuerung auslöst, ob der Kulturorchestererlass greift und/oder ob eine Freistellungsbescheinigung des BZSt vorliegt oder eingeho...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum: Akmann/Reder, Geldwäscheprävention in Kreditinstituten nach Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie, WM 2009, 158, 200; Bach, Die Wahrheit hinter § 379 I S. 1 Nr. 2 AO, JA 2007, 534; Bärsch/Engelen/Färber, Neue Dokumentations-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten für deutsche Konzerngesellschaften zur Erhöhung der Steuertransparenz, Der Konzern 2016, 338; Baum...mehr