Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (1) Grundsätzliches

Rz. 239 Wie die steuerlichen Verhältnisse des idealen Erben zu bestimmen sind, hat die Rechtsprechung bislang nicht einheitlich entschieden. Klare Vorgaben hierzu existieren (noch) nicht.[682] Insofern stellt sich zunächst die Frage nach dem anzuwendenden Steuersatz – aber auch nach anderen persönlichen (Besteuerungs-)Merkmalen. Im Bereich des Güterrechts (Zugewinnausgleich) ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundsätzliches – AWH-Standard

Rz. 188 Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben führt die Ertragswertmethode nach IDW S 1 oft zu unbefriedigenden und nicht realitätsgerechten Ergebnissen. Das liegt vielfach daran, dass der Detaillierungsgrad der verfügbaren Planungsdaten nicht ausreicht und die Abhängigkeit des Unternehmenswerts von individuellen Eigenschaften des Inhabers, b...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 32 Steuererstattungsansprüche sind Nachlassaktiva, Steuernachzahlungsverpflichtungen bilden Passiva.[150] Das gilt auch für Steuerschulden aufgrund der Abgeltungssteuer auf bis zum Todestag erzielte Kapitalerträge (§ 20 EStG).[151] War der Erblasser verheiratet und wurde er mit seinem Ehegatten zusammenveranlagt, gilt Folgendes: Haben beide Ehegatten verdient, ist eine Au...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Grundsätzliches

Rz. 236 Festzuhalten ist, dass eine allgemeingültige Regel zur Bestimmung der Höhe der fiktiven ("latenten") Steuerbelastungen derzeit nicht auszumachen ist; hier besteht in der Praxis ein erhebliches Streitpotenzial.[674] Rz. 237 Ein Weg, das Problem zu lösen, könnte darin bestehen, auf die steuerlichen Verhältnisse des Erblassers abzustellen. Dies scheint auch das OLG Olden...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 222 Laufende Einkünfte unterliegen im Regelfall der Einkommensteuer. In einer zunehmenden Zahl von Konstellationen sind allerdings auch Gewinne im Rahmen der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere solcher, mit deren Hilfe Einkünfte erzielt wurden, einkommensteuerpflichtig. Das gilt nicht nur bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (§ 16 EStG), von sog. wese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerfreie Einnahmen

Tz. 52 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 3 EStG (Anhang 10) ist teilweise auch bei den körperschaftsteuerpflichtigen Personen anzuwenden. Bei Vereinen bleiben z. B. Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Steuern vom Einkommen

Tz. 57 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Steuern vom Einkommen, die von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen bei der Unterhaltung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs entrichtet werden müssen, sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben (s. § 10 Nr. 2 KStG, Anhang 3, R 10.1 KStR 2022, Anhang 4). Das Verbot der Abziehbarkeit bedeutet im Falle einer ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / bb) Zinslose Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 48 Zweifelhaft sind die Folgen der zinslosen Stundung des Pflichtteilsanspruchs.[60] Im Grundsatz ist von der Rechtsprechung des BFH anerkannt und überzeugend, dass der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung eines Anspruchs eine freigebige Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist, die eine entsprechende Schenkungsbesteuerung auslösen kann.[61] Dieser Sichtweise liege...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / b) Dogmatische Einordnung

Rz. 229 Entgegen der Auffassung des BGH, dass die latente (oder fiktive) Steuer im Rahmen der Bewertung der Aktiva erfasst werden müsse, hat das OLG Oldenburg[668] angenommen, die im Falle der Veräußerung von Kapitalanlagen anfallende Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG) sei eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach bereits in der Person des Erblassers entstanden und da...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Tabelle zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Tz. 69 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Das zu versteuernde Einkommen einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist wie nachfolgend zu ermitteln (s. R 7.1 Abs. 1 KStR 2022):mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Übrige Steuern

Tz. 59 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Als übrige Steuern kommen die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Betracht (s. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, Anhang 12e). Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer entsprechen (Quellensteuer), sind ebenfalls vom Abzug ausgeschlossen (s. auch die in H 10.1 KStH 2022, Anhang 4 zitierten BFH-Urteile).mehr

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ZErb 08/2024, Keine Anfecht... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten darüber, ob der Insolvenzverwalter des Erben Verfügungen der Erblasserin nach § 134 InsO anfechten kann. Der Kl. ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners. Über das Vermögen des Insolvenzschuldners hat das aufgrund der Anträge vom 4.8.2021 und 7.9.2021 mit Beschl. v. 23.6.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzschuld...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Inländisches Besteuerungsrecht für einen in der Schweiz ansässigen Piloten von Flugzeugen im internationalen Luftverkehr, die von einem deutschen Luftfahrtunternehmen betrieben werden

Leitsatz 1. Die inländischen Einkünfte eines in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen Piloten aus nichtselbständiger Arbeit, die an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen Luftverkehr ausgeübt wird, das von einem Unternehmen mit Geschäftsleitung im Inland betrieben wird, können nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010 in der Bundesrepublik Deutschland ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Missbrauchsvermutung bei Kapitalertragsteuer-Erstattung

Soweit ein Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einem geltend gemachten Kapitalertragsteuer-Erstattungsanspruch gem. § 32 Abs. 5 S. 2 Nr. 4 KStG i.V.m. § 50d Abs. 3 EStG 2012 gesetzlich vermutet wird, hat die antragstellende Körperschaft die Möglichkeit, die Missbrauchsvermutung durch einen Gegenbeweis zu entkräften. Nach Auffassung des FG ist der Körperschaft vor dem Hinter...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.3 Unangemessene Vergütung

Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessene Vergütung, z. B. nicht fremdüblicher Arbeitslohn, überhöhte Zinsen für ein Darlehen etc., liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die bei ihm zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG führt. Praxis-Tipp Vorteil bei der Einkommensteuer Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung führt bei der K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Steuerrechtliche Behandlung

Rn. 98 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 vorläufig frei Rn. 99 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Seit Aufgabe des Vollanrechnungsverfahrens in 2001 beeinflussten Vorabausschüttungen, die in 2002 oder später abflossen, die Höhe des KSt-Aufwands nur noch, wenn ggf. eine KSt-Minderung oder KSt-Erhöhung nach den §§ 37 oder 38 KStG (n. F.) eintrat (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 82). Nach Vollaussch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 5. Elektronische Datenübermittlung nach Maßgabe des § 93c AO: Erfassung von verkehrsteuerlichen Vorgängen?

Zugleich zeigen diese Folgen auch auf, dass die elektronische Datenübermittlung nach Maßgabe des § 93c AO nicht ohne weiteres – neben dem hauptsächlichen Anwendungsbereich der zutreffenden Berücksichtigung von besteuerungsrelevanten Daten des Steuerpflichtigen für Veranlagungssteuern – auch auf die elektronische Übermittlung von Veräußerungsanzeigen, Mitteilungen o.Ä. für ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren

Leitsatz 1. Ein Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Halbsatz 1 i.V.m. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann für denjenigen Veranlagungszeitraum, in dem eine Beteiligung veräußert wird, als erstes Antragsjahr gestellt werden, wenn der Antragsteller in diesem Veranlagungszeitraum bis zur Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt in ausreiche...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.3 Kapitalertragsteuer

Rz. 322 Die fiktive Gewinnausschüttung unterliegt im Ausschüttungszeitpunkt dem Steuerabzug vom Kapitalertrag (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Die im Ausschüttungszeitpunkt entstandene Kapitalertragsteuer hat die optierende Gesellschaft beim zuständigen Finanzamt anzumelden und zu entrichten (§ 45a Abs. 1 S. 1 und § 44 Abs. 1 S. 2 und 3 sowie S. 5 Halbs. 2 EStG). Die für den S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.2 Hingabe von Darlehen

Rz. 287 Gesellschafterdarlehen werden nach Abs. 3 S. 2 Nr. 3 ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Option von Sondervergütungen in Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG bzw. bei einer Veräußerung der Kapitalforderung nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG umqualifiziert. Diese Einkünfte unterliegen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG regelmäßig nicht der KapESt. We...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.2 Gewinnauskehrungen, S. 2 Nr. 1

Rz. 275 § 1a Abs. 3 S. 2 KStG führt die wichtigsten Fälle von Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft auf. Nach Nr. 1 führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen des Gesellschafters aus der optierenden Gesellschaft grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also zu fiktiven Gewinnausschüttungen[1], e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.1.1 Besteuerung des Veräußerungsvorgangs

Rz. 259 Die steuerliche Behandlung der Veräußerung einer optierenden Gesellschaft hängt von der Person des Gesellschafters (natürliche Person oder KSt-Subjekt), bei natürlichen Personen von der Zugehörigkeit der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen sowie bei einer von einer natürlichen Person im Privatvermögen gehaltenen Beteil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4 Zufluss der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 5

Rz. 300 Für die Besteuerung der Gesellschafter ist von zentraler Bedeutung, wann diese steuerpflichtige Einnahmen aus ihrer Beteiligung an der optierenden Gesellschaft erzielen. Die Attraktivität der Ausübung der Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft besteht maßgeblich darin, durch Thesaurierung der von der optierenden Gesellschaft erzielten Gewinne eine gering...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.2 Verfassungs- und europarechtliche Fragen

Rz. 5 Die Einführung einer Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf, die im Ergebnis m. E. aber nicht zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen. Gleichheitsrechtlich bedenklich könnte sein, dass nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG nur Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften zur Option berechtigt sind...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 355 Nach § 1a Abs. 4 S. 1 KStG hat die Rückoption zur Folge, dass die Gesellschaft nicht mehr als Körperschaft besteuert wird. Sie kehrt also zur transparenten Besteuerung als Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft zurück. Gleichzeitig gelten die Gesellschafter nicht mehr als persönlich nicht haftende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Sie werden wieder ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.1 Rückoption als Formwechsel

Rz. 336 Die optierende Gesellschaft hat das Recht, durch Antrag wieder zur transparenten Besteuerung zurückzukehren. Der Antrag ist jederzeit möglich, d. h. durch die Option zur KSt-Besteuerung tritt keine Bindungswirkung für mehrere Jahre ein. Die Gesellschaft kann daher schon nach dem ersten Jahr der Besteuerung als Kapitalgesellschaft durch Rückoption wieder zur transpar...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.3 § 1a Abs. 4 S. 6 KStG: Verbleibender Gesellschafter erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG nicht

Rz. 397 Erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die in Rz. 389ff. beschriebenen, persönlichen Voraussetzungen, treten anstelle der Folgen der Verschmelzung nach § 1a Abs. 4 S. 6 KStG diejenigen der Liquidation entsprechend § 11 KStG ein.[1] Davon sind insbesondere Fallgestaltungen betroffen, in denen der verbleibende Rechtsträger eine Stiftung, ein Verein oder eine GbR...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.1 Anspruch auf Auszahlung der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 4 Alt. 2

Rz. 304 Durch das Wachstumschancengesetz ist § 1a Abs. 3 S. 4 Alt. 2 KStG mWv 28.3.2024 aufgehoben worden. Für eine Übergangszeit wird diese nicht mehr gültige Vorschrift weiterhin kommentiert. Eine Gewinnausschüttung wurde nach § 1a Abs. 3 S. 4 Alt. 2 KStG a. F. bereits zu dem Zeitpunkt fingiert, in dem der Gesellschafter die Auszahlung seines Gewinnanteils verlangen konnte....mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Grundzüge der steuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisen dar. Erörtert werden hierbei neben den rechtlichen Grundlagen und den Aufzeichnungspflichten, die Steuerpflichtige mit Auslandsbeziehungen zu nahe stehenden Personen zu erfüllen haben, auch die verschiedenen Methoden, die das deutsche Steuerrecht für die Prüfung der Angemessenheit ...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.7 Österreich

Österreich ist sicherlich nicht als eine typische Steueroase zu bezeichnen. Das Steuerrecht dort ist von der Struktur und der steuerlichen Belastung mit Deutschland vergleichbar[1], nur eine Erbschaftsteuer wird nicht erhoben. Abkommen mit Deutschland bestehen in Form eines allgemeinen DBA[2] und eines DBA zur Erbschaftsteuer.[3] Allerdings konnten in der Vergangenheit Zinse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Aufzubewahrende Unterlagen

Rz. 5 Die Aufbewahrungspflicht besteht nach § 147a Abs. 1 S. 1 AO für Aufzeichnungen und Unterlagen für die den Überschusseinkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten.[1] In Betracht kommt eine Aufbewahrung insbesondere für folgende Unterlagen: Einkünfte aus Kapitalvermögen: Erträgnisaufstellungen, Kontoauszüge, Abrechnungen über die Anschaffung und Veräußerung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Voraussetzungen der Aufbewahrungspflicht

Rz. 3 Aufbewahrungspflichtig sind nach § 147a Abs. 1 S. 1 AO nur diejenigen Stpfl., die Überschusseinkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG haben, also: Nr. 4 – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG Nr. 5 – Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG Nr. 6 – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG oder Nr. 7 – sonstige Einkünfte nach § 22 EStG. Ob...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2.1 Umsatz

Rz. 20 Bei gewerblichen Unternehmern ergibt sich die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht stets, wenn der Umsatz mehr als 800.000 EUR betragen hat.[1] Maßgeblich ist zunächst grundsätzlich der steuerbare Umsatz.[2] Dies ist nach der Neufassung des Gesetzes durch das Gesetz zur Modernisierung der der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer[...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / d) Abwägung

Rz. 47 Der Geschädigte muss abwägen, welche Vor- und Nachteile ihm die Kapitalzahlung bringt. Dabei ist der Zinsfuß für die Errechnung des Kapitalbetrages nur ein Aspekt unter vielen. Der Geschädigte hat u.a. auch seine künftige wirtschaftliche und gesundheitliche (nicht nur die Unfallfolgen, sondern seinen gesundheitlichen Gesamtzustand betreffende) Situation abzuwägen.[43]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Kapitalisierung

Rz. 24 Bei der Kapitalisierung wird der gegenwärtige Wert laufender künftig anfallender Rentenleistungen ermittelt (Barwertberechnung einer Rente zur endgültigen Ablösung einer Rente): Es wird derjenige Kapitalbetrag bestimmt, der zusammen mit dem Zinsertrag ausreicht um während einer bestimmten Zeit (oder der durchschnittlich noch zu erwartenden Lebens- oder Erwerbsdauer) d...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.8 Durchsetzung der ESt-Schuld in der Insolvenz

Rz. 91 Hinsichtlich der Art der Durchsetzung von ESt-Schulden in der Insolvenz ist zu differenzieren zwischen den laufenden ESt-Vorauszahlungen und der ESt-Abschlusszahlung. Die ESt-Abschlusszahlungen entstehen mit dem Ablauf des Vz, also regelmäßig nach § 36 Abs. 1 EStG dem Kj. Diese Abschlusszahlung ist nach den allgemeinen Kriterien aufzuteilen. Der Teil, der auf die Zeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 251 AO, dessen Vorgängervorschrift in Teilbereichen der § 226a RAO war,[1] ist neben § 249 AO die zentrale Norm des Vollstreckungsrechts der AO.[2] Während § 249 AO bestimmt, dass Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, grundsätzlich im Verwaltungsweg vollstreckt werden können[3], regelt § 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.6 Verfahren nach dem StaRUG

Rz. 185 Zum 1.1.2021 ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) in Kraft getreten.[1] Neben Änderungen der InsO hat dieses Gesetz auch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zum Inhalt. Mit dem SanInsFoG wird im Wesentlichen die EU-Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen v. 19.6.2019[2] in deuts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6.1 Zuständigkeit

Rz. 22 Zuständig für die Niederschlagung sind die Vollstreckungsbehörden.[1] Die Niederschlagung bedarf ab bestimmten Betragsgrenzen der Genehmigung durch die OFD oder die oberste Landesfinanzbehörde. Gemäß der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 5.7.2023[2] haben die FÄ diese Genehmigung einzuholen, wenn der Niederschlagungsbetrag 125.000 EUR ü...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2 Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen in- und ausländischer Kapitalgesellschaften

Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insbesondere Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), und nach § 20 Abs. 1 Nr. 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz und sind steuerfrei. In der Gewinnermittlung wird die Ausschüttung lt. Gewinnverteilungsbeschluss vor Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags als Er...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.4 Übersicht: Steuerliche Behandlung von Beteiligungserträgen und damit zusammenhängenden Aufwendungen

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.6 Übersicht: Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und Veräußerungsverlusten

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.1 Hinzurechnung von Streubesitzdividenden

Nach dem Urteil des EuGH vom 20.10.2011[1] darf Deutschland Dividendenausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften an beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus dem EU-/EWR-Raum keiner höheren Besteuerung unterwerfen als solche, die an eine Gesellschaft mit Sitz im Inland gezahlt werden. Während insbesondere bei Streubesitzdividenden inländische Kapitalgesellsch...mehr