Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 765 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 700 ff. [2] Im Wege der zunehmenden Globalisierung können Stpfl. leichter Anlagen über Finanzinstitute außerhalb ihres Ansässigkeitsstaats tätigen, halten und verwalten. Auf diese Weise wurden und werden seit Jahren hohe Geldbeträge im Ausland angelegt und bleiben unversteuert, soweit die Stpfl. den steuerlichen Pflichten in ihrem Staat ode...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3 Haftung für Kapitalertragsteuer

3.1 Grundsatz Eine weitere Haftungsnorm nach dem EStG besteht für die abzuführende Kapitalertragsteuer. Die Regelung ähnelt von ihrer Grundstruktur der Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer nach § 42d EStG, da auch bei der Kapitalertragsteuer eine Steuer an das Finanzamt für einen Dritten abzuführen ist. Grundsätzlich sind dabei der Schuldner der Kapitalerträge, die den...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3.2 Primärhaftung

Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG haften primär der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder die die Kapitalerträge auszahlende Stelle für die einzubehaltende und abzuführende Kapitalertragsteuer. Nur ausnahmsweise wird nach § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG der Gläubiger der Kapitalerträge in Haftung genommen.[1] Keine Haftung besteht nach dieser Best...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3.1 Grundsatz

Eine weitere Haftungsnorm nach dem EStG besteht für die abzuführende Kapitalertragsteuer. Die Regelung ähnelt von ihrer Grundstruktur der Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer nach § 42d EStG, da auch bei der Kapitalertragsteuer eine Steuer an das Finanzamt für einen Dritten abzuführen ist. Grundsätzlich sind dabei der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauft...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3.3 Haftung des Gläubigers der Kapitalerträge

Ausnahmsweise kommt nach § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG eine Haftung[1] des Gläubigers der Kapitalerträge in Betracht, wenn: der Schuldner der Kapitalerträge oder eine andere der in § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG genannten Stellen die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat[2], der Gläubiger weiß, dass der Schuldner oder eine andere der in § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG genannten Stellen...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die Haftungstatbestände behandelt, die sich direkt aus Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergeben. Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Haftung nach Steuerrecht finden sich in der Abgabenordnung (AO). Dort ist insbesondere auch die formelle Durchsetzung der Haftung geregelt, also die Art und Weise, wie der Staat sein...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 4 Haftung für falsche Steuerbescheinigungen

§ 45a Abs. 7 EStG normiert eine Haftung bei der Ausstellung fehlerhafter Steuerbescheinigungen über die abgeführte Kapitalertragsteuer. 4.1 Allgemeines Nach § 45a Abs. 2 EStG ist der Schuldner der Kapitalerträge grundsätzlich verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen nach amtlich vorgeschriebenem Muster Folgendes zu bescheinigen: Namen und Anschrift des Gläub...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 4.2 Haftung bei fehlerhafter Bescheinigung

Nach § 45a Abs. 6 Satz 1 EStG haftet der Aussteller einer Steuerbescheinigung, die nicht § 45a Abs. 2 bis 4 EStG entspricht, für die aufgrund der falschen Bescheinigung verkürzte Steuer oder die zu Unrecht gewährten Steuervorteile.[1] Voraussetzung der Haftung ist also, dass es tatsächlich zu einem Steuerausfall gekommen ist. Ein Verschulden ist nicht erforderlich, dieses ist...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 6.2 Haftung

Kommt der Gläubiger seiner Pflicht zu Anmeldung und Abführung der Steuer nicht nach, haftet er in allen Fällen nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG primär für die Einbehaltung und Abführung der Steuer. Anders als in vergleichbaren Fällen, z. B. bei der Kapitalertragsteuer, findet sich im Gesetz keine Haftung für eine fehlerhafte Ausstellung der Bescheinigung über die einbehaltene u...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 4.1 Allgemeines

Nach § 45a Abs. 2 EStG ist der Schuldner der Kapitalerträge grundsätzlich verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen nach amtlich vorgeschriebenem Muster Folgendes zu bescheinigen: Namen und Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge, Art und Höhe der Kapitalerträge, unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs, den Zahlungstag der Kapitalerträge, den Betrag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung für (Spe... / c) Rechtsfolge

Soweit alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die Investmentanteile als zum gemeinen Wert veräußert. Eine Kapitalertragsteuer ist nach § 19 Abs. 3 S. 5 InvStG nicht zu erheben. Besonderheiten bei den AK ergeben sich dabei nach § 19 Abs. 3 S. 3 InvStG i.V.m. § 17 Abs. 2 S. 3 EStG, wonach bei einem vorangehenden Zuzug die erhöhten AK zu berücksichtigen sein könn...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / c) Rechtsfolgen

Soweit alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die Spezial-Investmentanteile als zum gemeinen Wert veräußert. Eine Kapitalertragsteuer ist nach § 49 Abs. 5 S. 7 InvStG nicht zu erheben. Der Anleger hat den Spezial-Investmentfonds gem. § 49 Abs. 5 S. 8 InvStG unverzüglich über die Veräußerung zu informieren. Soweit ein vorangehender Zuzug des Anlegers erfolgt i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertrag- und verfahrensrecht... / c) KiSt-Ordnungen/-beschlüsse

Das staatliche KiSt-Recht wird durch kirchliche Bestimmungen sodann weiter ausdifferenziert. Diese Regelungen sind KiSt-Ordnungen und KiSt-Beschlüsse. Diese kirchlichen Bestimmungen bedürfen aber der staatlichen Anerkennung (§ 16 KiStG NRW und § 6 KiStGDV NRW). KiSt-Ordnungen: In den KiSt-Ordnungen sind geregelt: ob und welche Art der KiSt erhoben wird, wer Steuerschuldner ist, Beg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.2 Nicht wesentliche Beteiligung

Wird die Beteiligungsschwelle mit 1 % nicht erreicht, ist eine Veräußerung von GmbH-Anteilen dennoch steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt dann aber im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG. Damit zwischen den beiden Normen § 17 bzw. § 20 EStG kein Konkurrenzverhältnis entsteht, hat der Gesetzgeber die Erfassung als Einkünfte aus Kapit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.3 Kapitalerträge

Rz. 112 Kapitalerträge (Zinseinkommen ohne Freibeträge nach Abzug der Kapitalertragsteuer und notwendiger Ausgaben, auch aus Bausparverträgen, vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.4.2012, L 1 AS 5113/11) sind als Einkommen zu berücksichtigen, sofern über sie verfügt werden kann. Die Freistellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V ist zu beachten. Rz. 113 Zinsgutschriften a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer / 2 Lohnsteuerabzug und -anmeldung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer im Zeitpunkt der Lohnzahlung zu ermitteln, einzubehalten und zu bestimmten Terminen an das Finanzamt abzuführen. Anmeldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat.[1] Sofern die vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer für das Vorjahr mehr als 1.080 EUR und nicht mehr als 5.000 EUR beträgt, ist der Anmeldungszeitraum das Kalen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf den von einem inländischen Arbeitgeber gezahlten Arbeitslohn erhoben. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn und Gehalt seiner Arbeitnehmer ein und führt sie an das örtliche Finanzamt ab. Er ist insoweit für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortli...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Inanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer

Leitsatz 1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist "Dritter" im Sinne des § 171 Abs. 15 der Abgabenordnung (AO). Die Fiktion in § 44 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs. 15 AO zu beachten mit der Maßgabe, dass der fiktive Gläubiger der Kapitalerträge, die Trägerkörperschaft, zugleich als Steuerschuldner (Schuldner der Kapitalertragsteuer) und der fiktive Schuldner der Kapitalerträge, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, zugleich als Steuerent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 3 Kürzung um die zumutbare Belastung

Die außergewöhnlichen und zwangsläufigen Aufwendungen werden nach dem Willen des Gesetzgebers um eine zumutbare Belastung gekürzt. Wegen der Frage, ob diese Regelung im Fall von Krankheitskosten als verfassungsgemäß angesehen werden kann, war gegen die ablehnende Entscheidung des BFH[1] Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, die jedoch vom BVerfG nicht zur Entscheidung ange...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 3 Verkauf der Immobilie gegen Kaufpreisraten

Kaufpreisraten werden vereinbart, wenn der Veräußerungspreis für eine Immobilie in Teilbeträgen zu zahlen ist. Werden die Kaufpreisraten verzinst, sind die Zinsen beim Verkäufer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[1] Kaufpreisraten, deren Laufzeit mehr als 1 Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, werden steuerlich auch ohne diesbezüglich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 5. Latente Steuerlast bei depotverwahrten Wertpapieren

Ergänzter Anzeigenumfang für die Mitteilung von Kreditinstituten? Im Zusammenhang mit der latenten Steuerlast bei depotverwahrten Wertpapieren wird es bereits aus pragmatischen Erwägungen unvermeidbar und im Interesse von Verwaltung und Beratung auch wünschenswert sein, den Anzeigenumfang für die Mitteilung von Kreditinstituten gem. § 33 Abs. 1 ErbStG zu ergänzen, indem das Mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 7 Sonderausgaben im Einzelnen

Die folgenden Aufwendungen gehören zu den Sonderausgaben: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.[1] Unter weiteren Voraussetzungen können auch Zahlungen an den im EU- oder EWR-Ausland lebenden Ehegatten abgezogen werden.[2] Unter weiteren Voraussetzungen lebenslange und wiederkehrende private Versorgungsleistungen, wenn der Empfänger...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 1.2 Steuerliche Behandlung

Übertragen Eltern einem Kind ein zu ihrem Privatvermögen gehörendes Gebäude gegen auf festbestimmte Zeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen, die unabhängig von der Lebenserwartung des Rentenberechtigten sind, handelt es sich um ein entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft gegen Ratenzahlungen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn die Ratenzahlungen der Versorgung des Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten / 1.2.3 Wahl der Zuflussbesteuerung bei Betriebsveräußerung

Veräußerungen vor dem 1.1.2004: Wählt der Veräußerer die Zuflussbesteuerung, liegt ein steuerpflichtiger Zufluss erst vor, wenn die Rentenzahlungen sein steuerliches Kapitalkonto im Zeitpunkt der Veräußerung – zuzüglich der von ihm getragenen Veräußerungskosten – übersteigen.[1] Dem Veräußerer entsteht dann kein Veräußerungsgewinn, sondern er erzielt nachträgliche gewerbliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 6. Weitere wichtige Entscheidungen

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / Zusammenfassung

Begriff Die sog. Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG stellt entgegen der oftmals verwendeten Bezeichnung keine eigenständige Steuer dar, sondern ist vielmehr eine besondere Art der Gewinnermittlung für Handelsschiffe im internationalen Verkehr; die Tonnagebesteuerung wird nur auf Antrag des Steuerpflichtigen angewendet. Statt der üblichen Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 3.2.2 Besteuerung des Unterschiedsbetrags

Erheblich komplexer als die Besteuerung des laufenden Gewinns nach der Tonnage stellt sich die steuerliche Behandlung des Unterschiedsbetrags dar. Auch wenn, wie oben dargestellt, dieser Unterschiedsbetrag bei Anwendung der aktuellen Rechtslage keine so erhebliche Bedeutung mehr hat, soll dennoch das Problem dargestellt werden, da die alte Rechtslage immer noch für Unsicherh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.3.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 92 Erbringt eine inl. Körperschaft Leistungen an einen inl. oder ausl. Anteilseigner, der ebenfalls eine Körperschaft ist, gehören die Bezüge nach Abs. 1 bei dem Empfänger zwar nicht zum Einkommen und sind daher steuerlich nicht belastet; es stellt sich aber die Frage, ob KapESt einzubehalten ist. Nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegen ausdrücklich auch die Bezüge, die n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.1 Beseitigung der Europarechtswidrigkeit

Rz. 455 Die Steuerpflicht von Ausschüttungen bei Streubesitzbeteiligungen von weniger als 10 % nach § 8b Abs. 4 KStG wurde durch Gesetz v. 21.3.2013[1] eingeführt, um die Europarechtswidrigkeit[2] der bisherigen Rechtslage zu beseitigen.[3] Vor Einführung des § 8b Abs. 4 KStG war zwar sowohl auf Ausschüttungen an inländische Anteilseigner als auch an ausländische Anteilseign...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.3 Rechtsfolge

Rz. 548 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 5, dass 5 % der nach Abs. 1 steuerlich nicht erfassten Bezüge als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gelten. Die Vorschrift regelt damit den Tatbestand (Vorliegen der mit den steuerlich nicht erfassten Einnahmen in Zusammenhang stehenden Betriebsausgabe) und die Rechtsfolge (Nichtabziehbarkeit). Abs. 5 verdrängt damit § 3c EStG in volle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.5 Ausschluss bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und steuerbefreiten Körperschaften

Rz. 677 Die Regelung des Abs. 10 beruht darauf, dass die Erträge aus den Wertpapieren bei der überlassenden Körperschaft grundsätzlich unter die Steuerfreistellung des Abs. 1, 2 fallen, diese Steuerfreistellung aber aufgrund der Abs. 7, 8 nicht eingreift. Diese Situation liegt bei nicht steuerbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. nach § 5 KStG steuerbefrei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.1 Begünstigte Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 45 § 8b Abs. 1 KStG enthält keine Beschränkung hinsichtlich der Steuersubjekte, die Einnahmen steuerfrei beziehen können. Daraus folgt, dass die Vorschrift auf alle KSt-Subjekte nach § 1 KStG anwendbar ist. Begünstigte KSt-Subjekte sind daher nicht nur Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, sondern auch Genossenschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG, VVaG und Pe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.1 Übersicht

Rz. 519 Sind die Einkünfte aus einer Beteiligung nicht im Einkommen enthalten, fragt sich, wie damit zusammenhängende Betriebsausgaben steuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich regelt § 3c EStG, dass Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Diese Regelung wirft aber me...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.1.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 19 Abs. 1 regelt, dass – vorbehaltlich des Abs. 4 – bestimmte Bezüge aus einer Beteiligung an einer Körperschaft bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, wenn der Anteilseigner selbst eine Körperschaft ist. Im Ergebnis werden diese Ausschüttungen damit von der KSt (vollständig) freigestellt. Damit soll eine Kumulierung der Steuerbelastung bei der Durchschü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.3.2 DBA

Rz. 463 Das körperschaftsteuerliche Schachtelprivileg steht neben dem Schachtelprivileg der DBA.[1] Auch wenn § 8b Abs. 4 KStG die Steuerfreistellung einer (ausl.) Dividende versagt, kann sich diese aus einem DBA ergeben. Regelmäßig sieht ein DBA für Dividenden kein ausschließliches Besteuerungsrecht des Quellenstaats vor. Vielmehr reduzieren einige DBA das Recht zur Erhebun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8b KStG enthält eine Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Bei der Einkommensermittlung nach § 8b KStG werden bestimmte Einnahmen bei Erreichen einer Schwelle von 10 % (Abs. 1) bzw. Veräußerungsgewinne (Abs. 2) abgezogen bzw. bestimmte Gewinnminderungen (Abs. 3) hinzugerechnet und dadurch aus der Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung ausgeschieden. Nach der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.1 Anwendungsbereich

Rz. 641 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde die Steuerfreistellung nach Abs. 1–6 bei Steuergestaltungen unter Nutzung bestimmter Finanztransaktionen durch sonst nicht nach Abs. 1–6 berechtigte Körperschaften ausgeschlossen. Diese Gestaltungen werden als nicht gerechtfertigte Umgehungen der Steuerpflicht unterworfen. Die Vorschrift hat daher den Charakter einer Norm zur Verhin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.2 Anwendungszeitraum

Rz. 457 Gem. § 34 Abs. 7a S. 2 KStG a. F. ist § 8b Abs. 4 KStG erstmals auf Ausschüttungen anzuwenden, die nach dem 28.2.2013 zufließen. Damit gilt die Regelung für alle Ausschüttungen, die seit der Zustimmung des Bundesrats am 1.3.2013 zugeflossen sind. Für zuvor zugeflossene Bezüge kann eine EU-/EWR Kapitalgesellschaft eine Erstattung der einbehaltenen KapESt beantragen.[1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.2 Fehlende Vorbelastung beim Leistenden

Rz. 110 Abs. 1 S. 2 macht die Anwendung des S. 1, d. h. die Steuerfreistellung von Bezügen einer Körperschaft, davon abhängig, dass diese Bezüge das Einkommen der auskehrenden Körperschaft nicht gemindert haben. Rz. 111 Anwendbar ist diese Regelung auf alle Bezüge, die gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG steuerfrei sind, also nicht mehr nur auf verdeckte Gewinnausschüttungen als sonst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.3.3 Mutter-Tochter-Richtlinie

Rz. 464 § 8b Abs. 4 KStG wurde eingeführt, um die Europarechtswidrigkeit der bestehenden Rechtslage zu beseitigen.[1] Grenzüberschreitende Ausschüttungen sind aber nicht nur an der Kapitalverkehrsfreiheit, sondern auch an der Mutter-Tochter-Richtlinie als Sekundärrecht zu messen. Jede nationale Regelung muss daher die Vorgaben der Mutter-Tochter-Richtlinie umsetzen, um nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.3.1 Steuerfreistellung der Bezüge

Rz. 79 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 1, dass die genannten Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben. Sie sind daher im Einkommen, das die Bemessungsgrundlage für die Anwendung des Tarifsteuersatzes bildet, nicht mehr enthalten und werden damit im Ergebnis von der Steuer freigestellt. Allerdings bestimmt das Gesetz als Rechtsfolge nicht ausdrücklich Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.5 Fehlende Vorbelastung bei internationalen Schachteldividenden (S. 4)

Rz. 129 Infolge der Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 hat das durch die DBA ab einer bestimmten Beteiligungshöhe (regelmäßig 25 %) und u. U. bei Erfüllung einer Aktivitätsklausel eingeräumte "internationale Schachtelprivileg" seine Bedeutung weitgehend verloren, da Abs. 1 S. 1 die Steuerfreistellung – solange keine Streubesitzbeteiligung i. S. v. Abs. 4 von weniger als 10 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Nicht erfasst werden allerdings Genussrechte, die nicht beteiligungsähnlich sind. Bei Wand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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