Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kapitalertragsteuer-Einbehalt

Rn. 1053b Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 8 EStG wird die 25 %ige KapSt auf inländische und ausländische Erträge erhoben. Die für ein Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien und angefallenen Nebenkosten sind zum Zeitpunkt der Zahlung als negativer KapErtr in den sogenannten Verlustverrechnungstopf iSd § 43a Abs 3 S 2 EStG einzustellen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitliche Einführungsregelungen für die Abgeltungsteuer

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne regelte der Gesetzgeber zunächst durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 in einen eigens eingefügten § 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne" (bis 31.07.2014). Nach § 52a Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der Abgeltungsteuer

Rn. 4 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Kapitalertragsteuer

Rn. 73 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Das s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 (Einzelfragen zur AbgSt) Tz 170 ff bezieht sich im Anwendungsschreiben zur AbgSt auf Wertpapierpensionsgeschäft und Wertpapierleihe. Nach den obigen Ausführungen dürfte mE bei der Wertpapierleihe vielmehr das Wertpapierdarlehen gemeint sein. Für den Einbehalt der KapSt liegt nach BMF v 19.05.2022, aa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Entnahmen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Vor Inkrafttreten des MoPeG beschränkte § 122 Abs. 1 HGB aF das Entnahmerecht eines persönlich haftenden Gesellschafters auf 4 % seines für das letzte GJ festgestellten Kapitalanteils bzw. seines diesen Betrag übersteigenden Gewinnanteils, soweit dies nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht. Die wenig praxistaugliche und meist durch gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vollrisikopapiere

Rn. 1368 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG werden auch Spekulationserträge besteuert, bei denen die Rückzahlung des KapVerm oder die Ertragserzielung oder beides unsicher sind (Vollrisikopapiere). Nach alter Rechtslage (bis VZ 2008, zur zeitlichen Anwendung s Rn 1367) wurden die Wertveränderungen außerhalb der Jahresfrist steuerlich nur erfasst, wenn d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundzüge des Halb-/Teileinkünfteverfahrens

Rn. 21 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ab dem VZ 2002 wurde das Anrechnungsverfahren bei Anteilseignern zugunsten eines sog Halbeinkünfteverfahrens abgeschafft. Die Besteuerung der Ausschüttungen bei einem Gesellschafter wurde völlig von der Besteuerung des Gewinns bei der Körperschaft losgelöst. Der KSt-Satz wurde generell, dh unabhängig von der Ausschüttung, auf seinerzeit 25 %...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Sonstige Kapitalforderungen, die keine Finanzinnovationen sind

Rn. 1366 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Weiterhin erfasst § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG auf der Vermögensebene realisierte Wertzuwächse (und Wertminderungen) bei Kapitalforderungen, die nach der Rechtlage bis VZ 2008 nur innerhalb der einjährigen Behaltefrist nach § 23 EStG aF (bis VZ 2008) besteuert wurden (zB Gewinne aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere). Rn. 1367 Stand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundzüge des KSt-Anrechnungsverfahrens

Rn. 20 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkommens- und Progressionssituation erfolgte. Die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 180 [Autor/Zitation] Hierunter fallen derzeit: Steuern vom Einkommen: Körperschaftsteuer (KSt), Steuern vom Ertrag: Gewerbeertragsteuer, ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen. Die von Dividendenerträgen und dergleichen einbehaltenen Kapitalertragsteuern sowie die sich nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG ergebenden Anrechnungsbe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Inhalt des Steueraufwands

Tz. 155 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter Steueraufwand sind hier lediglich Ertragsteueraufwendungen zu verstehen. Die bilanzielle Abbildung von Ertragsteuern ist in IAS 12 geregelt, wohingegen für sonstige Steuern keine expliziten Vorschriften in den IFRS enthalten sind. Die sonstigen Steuern werden in der IFRS-Rechnungslegung vor dem Ergebnis vor Steuern ausgewiesen und könn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu Regelungen des internationalen Steuerrechts

Rn. 28 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für beschränkt StPfl ist der sachliche Anwendungsbereich der Einkünfte aus KapVerm auf inländische Einkünfte nach § 49 Abs 1 Nr 4 EStG reduziert. Der Einbehalt von KapSt hat – ähnlich wie bei der AbgSt – nach § 50 Abs 2 S 1 EStG abgeltende Wirkung. Diese Quellensteuer wird zT noch durch DBA reduziert (s Art 10 Abs 2 u 11 Abs 2 DBA-MA). § 50d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 445 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 1 Nr 2 EStG erfasst als Einkünfte aus KapVerm Bezüge, die nach Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung iSd Abs 1 anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Wie bei § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören Bezüge nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Erträge

Rz. 145 [Autor/Zitation] Als Erträge kommen in erster Linie Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen, ferner Erträge aufgrund von Dividendengarantien sowie Gutschriften von Gewinnanteilen, die nicht ausgeschüttet werden, in Betracht. Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn (§ 59 AktG) sind Gewinnausschüttungen. Zinsen auf beteiligungsähnliche Darlehen gehören zum Post...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Renten von ausländischen Versicherungsträgern

Rn. 106 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bezieht ein im Inland wohnender StPfl eine Rente von einem ausländischen Versicherungsträger, unterliegt die Rente grds ebenfalls gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG mit dem darin genannten Besteuerungsanteil oder nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem Ertragsanteil (s Rn 172 ff) der Besteuerung (BFH BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) KapSt-Einbehalt und Besteuerungsgrundsätze

Rn. 722 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Auf Leistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG wird eine 25 %ige KapSt erhoben (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7a EStG iVm § 43a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), soweit es sich um inländische KapErtr handelt. Eine Freistellung von der AbgSt scheitert am klaren Wortlaut des § 44a Abs 1 EStG, der sich nicht auf § 43 Abs 1 S 1 Nr 7a EStG bezieht. Der Einbehalt der KapESt hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 1504 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Verlustverrechnung iRd KapSt-Abzugs ist in § 43a Abs 3 EStG geregelt. Die die KapErtr auszahlende Stelle (zB Kreditinstitut, depotführendes Kreditinstitut) wird zu Folgendem verpflichtet (§ 43a Abs 3 EStG): Sie hat die ausländischen Steuern auf KapErtr nach Maßgabe des § 32d Abs 5 EStG zu berücksichtigen (S 1). Sie hat im Kj negative KapE...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter dies...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tadschikistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Tadschikistan (Hauptstadt: Duschanbe; Amtssprachen: Tadschikisch und Russisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien mit Grenzen zu > Usbekistan im Westen und Nordwesten, zu > Kirgisistan im Nordosten, zur Volksrepublik > China im Osten und zu > Afghanistan im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 27...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Seer, Die persönliche Zurechnung von Einkünften bei Treuhandverhältnissen, FR 1992, 637; Grandpierre, Die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen bei einer Mehrheit von Treugebern, DStR 1999, 1970. Verwaltungsanweisungen: OFD He EStK § 20 3.6 (Zurechnung von KapErtr aus Anderkonten). Rn. 76 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Erzielt der neue Inhaber von Wertpapieren die E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches/Entwicklung der Rechtsnorm

Rn. 1450 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Mit dem durch das JStG 2009 v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794 eingeführten § 20 Abs 4a EStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die AbgSt für StPfl und für Quellensteuerabzugsverpflichtete, insbesondere für Kreditinstitute praktikabel auszugestalten. Insbesondere bei Kapitalmaßnahmen, bei denen die Erträge nicht als Geldzahlung, sondern insbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, China

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Volksrepublik (VR) China (Hauptstadt: Peking; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch) ist ein Staat in Ostasien. China grenzt im Norden an die > Mongolei, im Norden und Osten an > Russland, im Südosten an > Nordkorea, im Süden an > Vietnam, > Laos, > Myanmar und > Bhutan, im Südwesten an > Nepal und > Indien, im Westen an > Tadschikistan u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Costa Rica

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Costa Rica (Hauptstadt: San José; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Mittelamerika. Er hat Landgrenzen zu > Nicaragua im Norden sowie > Panama im Süden und liegt am Pazifik im Westen sowie der Karibik im Osten. Zwischen Deutschland und Costa Rica besteht ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit Protokoll (vgl G...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Taiwan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik China, überwiegend Taiwan genannt (Regierungssitz: Taipeh; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch), ist ein nur von wenigen Staaten diplomatisch anerkannter Inselstaat in Ostasien; auch Deutschland pflegt keine offiziellen diplomatischen Beziehungen (> Rz 2). Taiwan liegt im Pazifik, östlich der Volksrepublik > China, von der es d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Turkmenistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Turkmenistan (Hauptstadt: Aşgabat; Amtssprache: Turkmenisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen und Landgrenzen zu > Kasachstan und > Usbekistan im Norden, > Afghanistan im Südosten sowie zum > Iran im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 29.08.2016 (BGBl 2017 II, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Türkei (Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch) ist ein Staat in Südeuropa und Vorderasien zwischen dem Schwarzen Meer im Norden sowie dem Mittelmeer im Westen und Süden mit Landgrenzen zu > Griechenland und > Bulgarien im Nordwesten, > Georgien im Nordosten, > Armenien im Osten > dem Irak im Osten und Süden sowie > Syrien im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Verpflichtete Person

Rz. 21 In erster Linie greift die Anlaufhemmung für diejenigen Fälle ein, in denen der Stpfl. selbst zur Abgabe der Erklärung, der Steueranmeldung oder zur Erstattung der Anzeige verpflichtet ist, es also um die Abgabenverpflichtung desjenigen geht, der die Erklärung usw. abzugeben hat. Die Anlaufhemmung tritt nur gegenüber derjenigen Person ein, die gesetzlich verpflichtet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.7 Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen, Abs. 6

Rz. 75 § 170 Abs. 6 AO [1] enthält eine besondere Anlaufhemmung für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die aus dem Ausland stammen. Diese Anlaufhemmung greift nach Art. 97 § 10 Abs. 13 EGAO für alle Festsetzungsfristen ein, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Nach Abs. 1 beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Da Abs. 6 d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Länderbezogene Angaben

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den allg. Angaben des § 342h Abs. 1 widmen sich § 342h Abs. 2f. den länderbezogen auszuweisenden Angaben. Für welche Länder und Steuerhoheitsgebiete ein getrennter Ausweis zu erfolgen hat und wie die Angaben den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzuordnen sind, ist hingegen separat in § 342i geregelt. Konzeptionell werden die länderbezoge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kapitalertragsteuer durch d... / Hintergrund

Ein Berufsverband, der neben seinem steuerbefreiten Bereich auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhielt, wurde vom Finanzamt aufgefordert, eine Steueranmeldung zur Kapitalertragsteuer (KapESt) für die Streitjahre einzureichen. Nachdem der Verband dieser Aufforderung nachkam, erließ das Finanzamt einen Haftungsbescheid, da die KapESt nicht abgeführt worden war. De...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kapitalertragsteuer durch den Träger eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs – Wer haftet?

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Haftungsbescheid wegen nicht abgeführter Kapitalertragsteuer ins Leere geht, wenn die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist. Im vorliegenden Fall war die Verjährung eingetreten, da die Voraussetzungen für eine Hemmung der Festsetzungsfrist nicht vorlagen. Hintergrund Ein Berufsverband, der neben seinem steue...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kapitalertragsteuer durch d... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Haftungsbescheid wegen nicht abgeführter Kapitalertragsteuer ins Leere geht, wenn die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist. Im vorliegenden Fall war die Verjährung eingetreten, da die Voraussetzungen für eine Hemmung der Festsetzungsfrist nicht vorlagen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kapitalertragsteuer durch d... / Entscheidung

Der BFH wies die Revision des Klägers zurück und stellte fest, dass der Haftungsbescheid ins Leere ging, da die Festsetzungsfrist für die Kapitalertragsteuer der Streitjahre bereits abgelaufen war. Die Festsetzungsfrist für die KapESt beträgt grundsätzlich vier Jahre. Eine Verlängerung auf zehn Jahre wegen Steuerhinterziehung war im vorliegenden Fall nicht gegeben. Im Streitfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.5 Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer nach dem Grund- bzw. Splittingtarif.[1] Dabei können Ehegatten zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung wählen. Bei ersterer werden die Einkünfte zusammengerechnet und dann der Splittingtarif angewendet. Beantragt allerdings mindestens ein Ehegatte die Einzelveranlagung, wird die Steuer nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 1. Einführung

Kapitalmarktgestaltungen: Die zunehmende Komplexität kapitalmarktbezogener Gestaltungen stellt Finanzverwaltung weltweit vor erhebliche Herausforderungen. Steuerpflichtige und Berater bewegen sich oft in einem Spannungsfeld zwischen legitimer Steuerplanung und potentiellen Gestaltungsmissbräuchen. Vor diesem Hintergrund gewinnt der internationale Austausch steuerrelevanter I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / c) (Rück-)Übermittlung durch das BZSt (Abs. 3)

Sachverhaltserkenntnisse: Nach § 88c Abs. 3 S. 1 AO ist das BZSt berechtigt, den für die Verwaltung der Kapitalertragsteuer zuständigen Finanzbehörden seine erlangten Sachverhaltserkenntnisse zu übermitteln und im dazu erforderlichen Umfang auch personenbezogene Daten offenzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die gewonnenen Erkenntnisse veranlagungsunterstützend e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / a) Übermittlung kapitalmarktbezogener Steuergestaltungen an das BZSt (Abs. 1)

Meldepflichten: § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstlich erfahrene Tatsachen im Bereich der Kapitalertragsteuer. Bei diesen Informationen muss es sich nicht ausschließlich um abstrakte oder anonyme Daten handeln. Ebenso sind personenbezogene Daten denkbar, die i.d.R. dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Einkommensteuer ist die größte Steuereinnahmequelle in Deutschland, noch vor der Umsatzsteuer. Steuerschuldner sind alle natürlichen Personen mit ihren Einkünften im In- und Ausland. Besondere Erhebungsformen sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Die Einkommensteuer zählt zu den Ertragsteuern. Ihre Bemessungsgrundlage ist der wirtschaftliche Erfolg. Kri...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 2. Zweck und Inhalt des § 88c AO

Informationsaustausch: § 88c AO regelt den Austausch von Informationen, die potentiell bestimmte Steuergestaltungen, die die Erlangung eines Steuervorteils aus der Erhebung oder Entlastung von Kapitalertragsteuer mit erheblicher Bedeutung zum Gegenstand haben, zwischen den Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Inhalt und Struktur des § 88c AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 6. Untersuchungsergebnisse und Ausblick

Die Einführung von § 88c AO markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Transparenz und Effizienz im Besteuerungsverfahren im Kapitalmarktbereich. Die Norm bietet einen strukturierten rechtlichen Rahmen für die Übermittlung und Verarbeitung von Informationen über kapitalmarktbezogene Steuergestaltungen und eröffnet der Finanzverwaltung neue Möglichkeiten zur gezielte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen

Erfährt das Finanzamt im Laufe eines Jahres, dass die Einkünfte des Steuerpflichtigen voraussichtlich höher ausfallen werden als im Vorjahr, kann es die für das laufende Jahr festgesetzten Vorauszahlungen erhöhen. Diese Änderung setzt zusätzlich voraus, dass die Vorauszahlungen für den einzelnen noch ausstehenden Vorauszahlungszeitpunkt um mindestens 100 EUR angehoben werden...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine (Pflicht-)Veranlagung bei Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist

Leitsatz 1. Der Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entfaltet keine anlaufhemmende Wirkung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), wenn er zusammen mit Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO gestellt wird. 2. Kapitaleinkünfte, die dem besonderen Steuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG aber nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, sind in die "positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte"...§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStGmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.3 Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)

Rz. 39 Jede Kapitalgesellschaft muss ein steuerliches Einlagekonto führen; § 27 KStG bestimmt (Abs. 1): Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen. Die unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft hat die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto (steuerliches Einlagekonto) auszuweisen. Das steuerliche E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 7.4 Erträge nach § 7 UmwStG lösen eine zwingende Kapitalertragsteuerpflicht aus

Die fiktive Auskehrung unterliegt nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG der Kapitalertragsteuer i. H. von 25 %.[1] Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Verrechnung mit Übernahmeverlusten. Übernimmt die übertragende Kapitalgesellschaft diese Kapitalertragsteuer, wäre darin eine weitere Ausschüttung an die Gesellschafter zu sehen.[2] Es gilt daher Folgendes: Abbildung 8 Schuldnerin der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 7.1 Versteuerung der Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen (ohne den Bestand des steuerlichen Einlagekontos i. S. des § 27 KStG) werden nach § 7 UmwStG als Kapitalertrag besteuert: Abbildung 6 Für natürliche Personen als Anteilseigner führt dies nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren (mit 60 %), wenn die Anteile zu einem Betriebsvermögen gehören. Soweit die Anteile zum...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 1.4 Ertragsteuerrechtliche Vorteile durch Umwandlung

Werden die Gewinne der Kapitalgesellschaft regelmäßig zeitnah ausgeschüttet, so kann eine Versteuerung bei der Personengesellschaft günstiger sein. Praxis-Beispiel Sachverhalt Die X-GmbH erzielt jährliche Gewinne in Höhe von 100.000 EUR. Diese werden immer in vollem Umfang an den Alleingesellschafter A ausgeschüttet. Erträge aus dem Unternehmen werden durchschnittlich mit Steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 15.2 Behandlung bei den Gesellschaftern der übernehmenden Personengesellschaft

Bei allen Anteilseignern der übertragenen Kapitalgesellschaft ist nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UmwStG i. V. mit § 7 UmwStG in Höhe ihrer Beteiligung an den Rücklagen der Gesellschaft ein entsprechender Kapitalertrag i. S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Ebenfalls ist für alle Anteilseigner, die die Voraussetzungen des § 5 UmwStG erfüllen, nach den allgemeinen Grundsä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.1.3 Vor dem Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungen beim übernehmenden Rechtsträger

Beim übernehmenden Rechtsträger stellt der Abfluss der Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum grundsätzlich eine erfolgsneutrale Erfüllung einer Ausschüttungsverbindlichkeit dar.[1] Die Auszahlung der Ausschüttung durch die Personengesellschaft ist daher wie folgt zu verbuchen: Ausschüttungsverbindlichkeit / Bank. Die übernehmende Personengesellschaft oder natürliche Perso...mehr