Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.3 Versendung an Prozessbevollmächtigte?

Rz. 66 Die Regelungen zu Art und Weise der Akteneinsicht bei einer führenden Papierakte in § 78 Abs. 3 FGO sind nicht abschließend. Das Akteneinsichtsrecht ist Ausdruck rechtlichen Gehörs und muss dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes[1] genügen.[2] Allerdings sind durch die gesetzliche Neuregelung seit 1.1.2018 Ausnahmen von der gesetzlichen Art und Weise der Ak...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.10 Nebeneinander mehrerer Gesetzesverletzungen

Rz. 33 Im Fall der Tateinheit (Idealkonkurrenz), wenn also durch dieselbe Handlung gleichzeitig mehrere Bußgeldvorschriften verletzt werden, wird gem. § 19 Abs. 1 OWiG entsprechend der Regelungen im Strafrecht nur eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe dieser Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das die höchste Geldbuße androht, § 19 Abs. 2 OWiG. Rz. 34 Die in § 20 OWiG entha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.6 Handeln für einen anderen

Rz. 16 Durch die Regelung des § 9 OWiG werden Handlungen, die ein Vertreter (z. B. der Geschäftsführer einer juristischen Person) für einen anderen vorgenommen hat und die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen – wie im allgemeinen Strafrecht durch § 14 StGB –, dem Vertretenen zugerechnet. Folglich kann z. B. der handelnde Geschäftsführer nicht nur belangt werden, ...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu V. Rechtstatsächliche Erhebung

Soweit ersichtlich fehlt es bislang an statistischen Erhebungen zu folgenden Fragestellungen: Bei den Amtsgerichten Wie setzt sich die Familienabteilung aktuell zusammen? W...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 3 Der Praxistipp

Prozessrecht bei Daten: zwischen Auskunft und Herausgabe In der zunehmend automatisierten und digitalisierten Arbeitswelt kommt auch das Vollstreckungsrecht an seine Grenzen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Zwangsvollstreckung schon im Erkenntnisverfahren beginnt, muss der Bevollmächtigte des Gläubigers schon bei der Abfassung des Klageantrages bedenken, wie er den Ans...mehr

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FF 5/2018, Atemlos

Eva Becker … fegte der Gesetzgeber im letzten Jahr über das Familienrecht hinweg! Nach der Bereinigung des Rechts der Lebenspartner im Jahr 2015 und der Änderung des Sachverständigenrechts und des FamFG im Jahr 2016, das auch die neuen EU- Güterrechtsverordnungen brachte, überschlugen sich im Jahr 2017 die Gesetzesänderungen: Nach der "Bekämpfung von Kinderehen" mit dem Mittel ...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 5. Grenzen

Verstärkt würden diese Unzuträglichkeiten noch, wenn einer im Schrifttum vertretenen Meinung zu folgen wäre, wonach die Partei im Zivilprozess nicht zu einer wahrheitsgemäßen Erklärung verpflichtet sein soll, wenn ihr diese zur Unehre gereichen oder die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit herbeiführen würde.[33] Die dem zugrunde liegende Gleich...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / III. Schlussfolgerungen für die Praxis

"Fake News" und "alternative Fakten" haben im Zivilprozess nichts zu suchen. Nicht mit der Wahrheit übereinstimmender Parteivortrag missbraucht die Justiz zu unlauteren, eigennützigen Zwecken. Dies gilt für unwahre Behauptungen ebenso wie für wider besseres Wissen erklärtes Bestreiten, denn solches führt zu unnötigen Beweisaufnahmen, längerer Prozessdauer und unter Umständen...mehr

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zfs 4/2018, Jura novit curia – oder?

Ich wollte an dieser Stelle eigentlich aus zwei landgerichtlichen Urteilen zitieren, die mir im Verlauf des letzten halben Jahres auf den Schreibtisch gekommen sind. Eines davon erging aus der Position des Kammervorsitzes. Um jedoch auszuschließen, dass eine Identifizierung erfolgen kann, habe ich mich dafür entschieden, den Inhalt lediglich sinngemäß wiederzugeben. Im Ergeb...mehr

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AGS 4/2018, Keine Pflicht z... / 3 Anmerkung

Es ist schon erstaunlich, auf welche abstrusen Ideen Urkundsbeamte und Bezirksrevisoren kommen und sich das Leben selbst schwer machen. In Anbetracht solcher Verfahren verwundert es nicht, dass die Justiz hoffnungslos überlastet ist. Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig. Das Gesetz sieht gerade keine Verpflichtung vor, auch eine Versicherung abzugeben, dass zukünftige Zahlunge...mehr

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AGS 4/2018, Gebührenstreitw... / 3 Anmerkung

Ein Parteiwechsel kann sowohl auf Seiten des Klägers als auch auf Seiten des Beklagten vorkommen. Auf Seiten des Klägers erfolgt der Wechsel durch Eintritt eines neuen Klägers und durch Ausscheiden des bisherigen Klägers. Auf Seiten des Beklagten erfolgt der Parteiwechsel dadurch, dass der Kläger erklärt, die Klage richte sich fortan nicht mehr gegen den bisherigen Beklagten...mehr

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FoVo 3/2018, Anfrage an den... / 3 Der Praxistipp

Verzicht auf die Vermögensauskunft nicht mehr möglich So klar, wie der BGH ausführt, dass bis zum 26.11.2016 ein Verzicht auf die Zuleitung der Vermögensauskunft zulässig war, so eindeutig spricht er jetzt in einem obiter dictum, d.h. in einem eigentlich für diesen Fall nicht relevanten Satz aus, dass ein Verzicht auf die Zuleitung nach dem inzwischen geltenden Recht unbeacht...mehr

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zfs 3/2018, Deutscher Verke... / Arbeitskreis I

Privates Inkasso nach Verkehrsverstößen im Ausland Das private Inkasso nach Verkehrsverstößen im europäischen Ausland hat bei mehr als 450.000 Fällen in Deutschland im Jahr 2017 inzwischen eine wesentliche Bedeutung bekommen. Für die betroffenen Touristen besonders belastend ...mehr

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zfs 3/2018, Wirksamkeit des... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG statthaft und auch sonst zulässig, insb. in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingelegt und begründet worden." In der Sache hat sie keinen Erfolg. Die Überprüfung des Urteils nach Maßgabe der Rechtsbeschwerdebegründung und der Gegenerklärung vom 23.10.2017 hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betr. ergeben. 1. ...mehr

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AGS 3/2018, Ade/Alexander, Mediation und Recht – Eine praxisnahe Darstellung der Mediation und ihrer rechtlichen Grundlagen

Von Juliane Ade und Nadja Alexander. 1. Aufl., 2017. Wolfgang Metzner Verlag, Frankfurt am Main. 178 S., 34,90 EUR Die sogenannte alternative Streitbeilegung gewinnt in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Zum einen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass in vielen Fällen eine streitige Auseinandersetzung nicht immer der beste Weg ist, sondern dass eine einvernehmliche Rege...mehr

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Konkrete Bedarfsberechnung ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.6.2016 befasst sich mit der konkreten Bedarfsberechnung beim Kindesunterhalt und mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung der gemeinsamen Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Aus der im Jahr 2005 geschlossenen Ehe der Antragstellerin, die als Leiterin ...mehr

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zfs 2/2018, Das Hinterblieb... / 1. Bewertung des Gesetzgebers

Auch der Gesetzgeber hat sich im Rahmen verschiedener Stellungnahmen und der Gesetzesbegründung mit dieser Rechtsprechung als Orientierungspunkt auseinandergesetzt. Der Entwurf des Bayrischen Staatsministeriums der Justiz, welcher die ersten Grundlagen für die spätere Entwicklung des Gesetzes über die Fähigkeit eines Hinterbliebenengeldes geschaffen hat, lässt hierzu die Auf...mehr

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AGS 2/2018, VSBG – Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, Kommentar

Herausgegeben von Matthias Roder, Christoph Althammer und Caroline Meller-Hannich. 1. Aufl., 2017. Wolfgang Metzner Verlag. XXII, 507 S., 79,00 EUR Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge schließen, haben seit dem 1.2.2017 Hinweispflichten aus dem VSBG zu beachten (die allgemeinen aus § 36 VSBG grundsätzlich ab einer Beschäftigtenzahl von 11 Mitarbeitern; die nachvertragli...mehr

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FF 2/2018, Großelternkonstellationen, Wechselmodell und Patchworkfamilie

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Berlin (23.–25.11.2017) Die Herbsttagung war diesmal schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und for...mehr

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FF 2/2018, Geschäftsbericht 2016/2017

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitglieder-versammlung am 25.11.2017 in Berlin Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 26.11.2016 in Nürnberg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.503 Mitgliedern (Stand 11/2017) u...mehr

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FF 2/2018, Scheidung ohne Gericht?

Dutta/Schwab/Henrich/Gottwald/Löhnig (Hrsg.)2017 (Beiträge zum europäischen Familien- und Erbrecht, Band 18), 377 Seiten, 84 EUR, Gieseking Verlag Der umfangreiche Tagungsband fasst die Vorträge zusammen, die bei der Tagung in Regensburg im Oktober 2016 gehalten wurden. Im Kern geht es darum, ob die Ehescheidung in Zukunft durch Standesbeamte durchgeführt werden soll oder ob e...mehr

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AGS 2/2018, Mehrere Widersp... / 2 Aus den Gründen

Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung durch den Berichterstatter entscheiden, weil die Beteiligten zu dieser Entscheidungsform ihr Einverständnis erklärt haben, § 124 Abs. 2 SGG i.V.m. § 155 Abs. 4 u. Abs. 3 SGG. Die Berufung ist zulässig. Namentlich steht ihr entgegen der Einschätzung des Beklagten kein wie auch immer geartetes missbräuchliches Verhalten der Kläger entge...mehr

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§ 5 Informations- und Mitte... / b) Bildsymbole

Rz. 18 Gemäß Art. 12 Abs. 7 DSGVO können neben den Informationen, die den betroffenen Personen gemäß den Art. 13 und 14 DSGVO bereitzustellen sind, auch "standardisierte Bildsymbole bereitgestellt werden", um die Nachvollziehbarkeit für den Betroffenen "in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klarer" Form überblicksartig zu vermitteln. Soweit sich ein Verantwortlicher hi...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 299 Wird wechselseitig Zugewinnausgleich, beantragt, so werden die Werte von Antrag und Widerantrag addiert (§ 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Es liegt nicht derselbe Gegenstand i.S.d. § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG vor.[83] Zwar schließt der Zugewinnausgleichsanspruch des einen Ehegatten den des anderen aus; es fehlt jedoch an einer wirtschaftlichen Identität. Unzutreffend ist daher d...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Kinderfreibeträge

Rz. 40 Kinderfreibeträge sind vom Nettoeinkommen unstreitig nicht abzuziehen, selbst wenn man einen Abzug bei der Ehesache (siehe oben Rdn 23) befürwortet.[80] Beispiel 11: Versorgungsausgleich, mehrere Anrechte Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt 2.000,00 EUR, das der Ehefrau 1.000,00 EUR. Aus der Ehe sind zwei gemeinschaftliche Kinder hervorgegangen. Beide E...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Schriftlicher Vergleich

Rz. 125 Schließlich kann eine Terminsgebühr nach Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs anfallen, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, und zwar sowohl in der Ehesache als auch in den Folgesachen[114] (siehe hierzu Rdn 124 und Beispiel 53). Die Terminsgebühr entsteh...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IV. Unzulässige Anträge

Rz. 82 Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen.[100] Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf Unterhalt für die Zeit der Trennung, auf Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung (unabhängig davon, ob für die Zeit der Trennung od...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 124 Darüber hinaus ist eine Terminsgebühr nach Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowohl in der Ehesache als auch in den Folgesachen möglich, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[113] Beispiel 53: Verbundverfahren mit schriftlichem Verfahren Das Scheidungsve...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / h) Kein Höchstwert

Rz. 48 Ein Höchstwert ist nicht vorgesehen.[91] In einem der ersten Gesetzesentwürfe war eine Deckelung enthalten. Diese ist aber später fallen gelassen worden. Daher kann der Wert des Versorgungsausgleichs auch den Wert der Ehesache übersteigen.[92] Eine Billigkeitskorrektur ist insoweit nicht angebracht.[93] Beispiel 20: Versorgungsausgleich über 100 % Das einfache zusammen...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / e) Stufenanträge

Rz. 151 Insbesondere in Unterhaltsverfahren kommen häufig Stufenanträge vor, also Verfahren, in denen ein Anspruch auf Auskunft über die eigenen Einkommensverhältnisse und/oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem zunächst unbezifferten Leistungsantrag verbunden wird (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). In diesen Fällen liegt eine objektive Antragshäufun...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, Art. 17 Abs. 3 lit. a) DSGVO

Rz. 96 Ein Löschungsanspruch der betroffenen Person und eine Löschpflicht des Verantwortlichen besteht nicht, soweit die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information weiterhin erforderlich ist. Rz. 97 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass zum effektiven Persönlichkeitsschutz auch der sog. Indiskretionsschut...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 286 Geht der Antragsteller im Wege des Stufenantrags nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO vor, verlangt er also Auskunft und/oder eidesstattliche Versicherung sowie einen nach Auskunftserteilung noch zu beziffernden Betrag, so gilt § 38 i.V.m. §§ 35, 42 Abs. 1 FamGKG. Der Wert des Auskunftsanspruchs berechnet sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG (siehe Rdn 280), der Wer...mehr

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§ 9 Ehesache / 2. Terminsgebühr

Rz. 25 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV hinzu. Rz. 26 Die Terminsgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 6: Scheidungsverfahren mit Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau den Scheidungsantrag ein (Wert: 9.000,00 EUR). Nach mündlicher Verhandlung wird die...mehr

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr ... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger ...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Terminsgebühr

Rz. 116 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 45: Verfahren mit gerichtlichem Termin Der Anwalt ist beauftragt für die Ehefrau die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind zu beantragen. Über den Antrag wird mündlich verhandelt. Der Anwalt erhält eine...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Anrechnung in Fällen des § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 163 Achtzugeben ist, wenn im Verbundverfahren eine volle und eine ermäßigte Verfahrensgebühr anfallen, so dass nach § 15 Abs. 3 RVG zu kürzen sein kann. Nach einhelliger Rspr.[120] ist erst anzurechnen und dann zu kürzen. Beispiel 88: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei voller und ermäßigter Verfahrensgebühr Der Anwalt ist im Scheidungsverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR; Ver...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Berücksichtigung von Sozialleistungen

Rz. 20 Strittig ist, ob und inwieweit Sozialleistungen – insbesondere Leistungen nach dem SGB II – als Einkommen zu berücksichtigen sind. Die Rspr. verhält sich hierzu sehr unterschiedlich und divergiert zum Teil sogar innerhalb desselben Gerichts. Rz. 21 Eine verbindliche Bewertungsmethode gibt es nicht. Das liegt daran, dass alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werd...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mehrwertvergleiche außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 21 Auf andere Familiensachen ist die Regelung des § 48 Abs. 3 RVG nicht – auch nicht analog – anwendbar. Sie erstreckt sich daher nicht auf isolierte Familiensachen. Dafür muss gesondert Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet werden. Beispiel 17: Vereinbarung im Verfahren der elterlichen Sorge auch über Umgang Im Verfahren über die ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Besonderheiten bei Stufenanträgen

Rz. 200 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 174 ff. Bezug genommen werden. Hier gelten allerdings einige Besonderheiten. Rz. 201 Bei Stufenanträgen ist zu differenzieren. Auch hier kann es zu einem geringeren Wert für die Terminsgebühr oder auch die Einigungsgebühr kommen. Dabei sind drei Grundfälle zu unterscheiden. Rz. 202 Wird sowohl über den Auskun...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / II. Grundrechtecharta

Rz. 7 Die durch Art. 6 Abs. 1 EUV in Bezug genommene Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)[7] kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. Sie wurde ursprünglich vom ersten Europäischen Konvent unter dem Vorsitz von Roman Herzog erarbeitet. Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlic...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / 6

Anmerkung Anm. d. Red.: Vgl. auch Familienrechtsausschuss des DAV, Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen von Februar 2017, FF 2017, 181 ff.; Ey, Kinderehe (Editorial), FF 2017, 381 sowie neuerdings Lentz, Islamisches Recht vor deutschen Familiengerichten – ein Überblick von 2009–2017, FuR 2017, 597 ff. (601). Autor: Dr. Sabine Sütte...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / III. Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

Die politische Diskussion um eine Neuregelung nahm, auch befördert durch die – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung des OLG Bamberg sowie die erhebliche Zunahme von registrierten ausländischen Minderjährigenehen, im Laufe der ersten Jahreshälfte 2016 an Fahrt auf. So wurde die Problematik am Rande der Justizministerkonferenz im Juni 2016 erörtert. In mehreren Landtagen w...mehr

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FoVo 12/2017, Das sagt der BGH zur Forderungsaufstellung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Komplizierte Forderungsaufstellung Der BGH muss sich immer wieder mit der Forderungsaufstellung im Formular zum Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beschäftigen. Der Grund liegt darin, dass die Forderungsaufstellung nicht einmal alle Standardfälle der Praxis, geschweige denn durchaus nicht seltene Konstellationen besonderer Art erfasst. Hinweis Das Bundesminist...mehr

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FF 11/2017, Änderung der Mindestunterhaltsverordnung

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.9.2017 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BGBl I S. 3525) wurde aufgrund des § 1612a Abs. 4 BGB der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612a Abs. 1 BGB zum 1.1.2018 und 1.1.2019 neu festgelegt. Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die zum 1.1.2018 zu er...mehr

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FF 11/2017, Geschäftsbericht 2016

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitglieder-versammlung am 26.11.2016 in Nürnberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.656 Mitgliedern (Stand 11/2016) u...mehr

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AGS 11/2017, Rückfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat der angegriffene Beschluss den Erinnerungsführer im Wege der Kosten(rück)festsetzung zur Zahlung von 303,62 EUR nebst Zinsen an den Erinnerungsgegner verpflichtet. Nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts kann der Begünstigte – wie hier ge...mehr

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AGS 10/2017, Kostenerhebung... / 2 Aus den Gründen

Der Rechtsweg richtet sich hier nach §§ 124 JustG NW i.V.m. § 22 JVKostG, weil der angegriffene Kostenansatz auf das Kostenverzeichnis zum JVKostG gestützt ist. Die weitere Beschwerde ist gem. § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG aufgrund der Zulassung durch das LG zulässig; über sie entscheidet nach § 66 Abs. 4 S. 3 GKG das OLG. In der Sache hat die weitere Be...mehr

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FF 10/2017, Herbsttagung undMitgliederversammlung 2017

23. bis 25. November 2017 in Berlin Programm Donnerstag, 23. November 2017mehr