Fachbeiträge & Kommentare zu IT

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Ressortaufteilung in der GmbH / 1 Rechtverbindliche Ressort-Aufteilung

Nur wenn alle Vertragswerke der GmbH (Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag, Geschäftsordnung) richtig aufeinander abgestimmt sind, ist sicher, dass der Geschäftsführer nur für seine Aufgaben in die Verantwortung genommen werden kann: Voraussetzung ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern bzw. den Geschäftsführern untereinander vertrag... mehr

Beitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.5 Effizienzsteigerung

Die Höhe der Personalkosten hängt auch von der Zahl der Mitarbeiter ab. Wird die Effizienz an einzelnen Arbeitsplätzen gesteigert, kann die gleiche Arbeit mit weniger Menschen erledigt werden. Das senkt die Personalkosten, sobald die Effizienzsteigerung in Personalabbau umgesetzt werden konnte. Im gewerblichen Bereich bietet sich zur Leistungssteigerung der Einsatz von Autom... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht

A. Entwicklung von Software I. Entwicklung von Individualsoftware mit umfassender Rechtsübertragung an Auftraggeber 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software nach dessen Bedürfnissen. Der Auftraggeber beabsichtigt zwar in erster Linie, die Software für eigene Zwecke in seinem Unternehmen einzusetzen. Er möchte jedoc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 46 Nicht immer verfügen Nutzer über ausreichend Kapazitäten, eigene Server zu unterhalten und eigene Software auf diesen Servern ablaufen zu lassen. Zudem – und das ist heute oft der entscheidende Punkt – lassen sich mit der eigenen Infrastruktur und auf der Grundlage der "on premise"-Lizenzmodelle der Standardsoftwarehersteller oft keine oder nur geringe Skalierungseffe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Vertragsrechtliche Überlegungen Rz. 55 Der Softwarepflegevertrag ist ein Vertrag sui generis. Je nachdem, ob nach der Parteiabsprache die Pflegeleistungen – wie dies vielfach der Fall ist – erfolgsbezogen ausgestaltet sind oder ob sie sich ausnahmsweise auf die gewissenhafte Durchführung der Maßnahmen beschränken, weist der Softwarepflegevertrag im ersten Falle eher werkve... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / I. Kauf von Software

1. Typischer Sachverhalt Rz. 30 Der Softwareanwender erwirbt vom Händler eine Software, die er zeitlich unbefristet nutzen können soll. Der Erwerber soll dabei einmalig einen bestimmten Betrag zahlen; wiederkehrende Zahlungspflichten werden nicht vereinbart. Es handelt sich um ein vielfach wiederkehrendes Geschäft ("Massenverkehr"), das sowohl im unternehmerischen Verkehr als... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / I. Entwicklung von Individualsoftware mit umfassender Rechtsübertragung an Auftraggeber

1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software nach dessen Bedürfnissen. Der Auftraggeber beabsichtigt zwar in erster Linie, die Software für eigene Zwecke in seinem Unternehmen einzusetzen. Er möchte jedoch die Nutzungsrechte möglichst weitgehend erwerben, etwa um die Nutzung der Software durch Konkurrenten auszuschli... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / II. Softwarelizenzvertrag für Unternehmen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 38 Ein Unternehmen erwirbt vom Softwarehersteller oder von einem Händler eine bestimmte Software, die auf einer festgelegten Anzahl von Rechnern in näher bestimmtem Umfang genutzt werden darf. Innerhalb dieser Art von Verträgen haben sich einige Klauseln entwickelt, die nicht zuletzt der Möglichkeit einer stärkeren Preisdifferenzierung dienen solle... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / II. Vertrag über die freie Mitarbeit an einer Software

1. Typischer Sachverhalt Rz. 10 Ein Softwareunternehmen entwickelt eine bestimmte Software. Da die eigenen personellen Ressourcen des Unternehmens nicht ausreichen oder bestimmtes Know-how nicht vorhanden ist, soll ein Dritter von außen als freier Mitarbeiter in das Entwicklungsprojekt eingebunden werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass das Softwareunternehmen möglichs... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Abgrenzung von freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern Rz. 11 Softwareentwicklung kann vor dem Hintergrund der komplexen Anforderungen an die Software häufig nicht von einzelnen Personen erbracht werden, sondern bedarf des Zusammenwirkens mehrerer. Auftraggeber im Bereich der Softwareentwicklung versuchen daher vielfach, die Auftragnehmer in unterschiedlichem Umfang in besti... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / III. Software as a Service-Vertrag

1. Typischer Sachverhalt Rz. 46 Nicht immer verfügen Nutzer über ausreichend Kapazitäten, eigene Server zu unterhalten und eigene Software auf diesen Servern ablaufen zu lassen. Zudem – und das ist heute oft der entscheidende Punkt – lassen sich mit der eigenen Infrastruktur und auf der Grundlage der "on premise"-Lizenzmodelle der Standardsoftwarehersteller oft keine oder nur... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vertragsrechtliche Einordnung Rz. 47 Die vertragsrechtliche Einordnung von SaaS-Verträgen war und ist umstritten.[91] Weit überwiegend wird davon ausgegangen, dass es sich um einen gemischten Vertrag mit miet- und dienstvertraglichen Komponenten handelt, aufgrund dessen der Vermieter (der Softwareanbieter) verpflichtet ist, die Mietsache (die Software) in einem dem vertrag... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / C. Verträge mit Endanwendern

I. Kauf von Software 1. Typischer Sachverhalt Rz. 30 Der Softwareanwender erwirbt vom Händler eine Software, die er zeitlich unbefristet nutzen können soll. Der Erwerber soll dabei einmalig einen bestimmten Betrag zahlen; wiederkehrende Zahlungspflichten werden nicht vereinbart. Es handelt sich um ein vielfach wiederkehrendes Geschäft ("Massenverkehr"), das sowohl im unternehm... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / A. Entwicklung von Software

I. Entwicklung von Individualsoftware mit umfassender Rechtsübertragung an Auftraggeber 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software nach dessen Bedürfnissen. Der Auftraggeber beabsichtigt zwar in erster Linie, die Software für eigene Zwecke in seinem Unternehmen einzusetzen. Er möchte jedoch die Nutzungsrechte möglic... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / III. Hinterlegung von Quellcode

1. Typischer Sachverhalt Rz. 17 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software. Die Pflege der Software und die Fehlerbeseitigung sollen anschließend grundsätzlich durch den Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Parteien wollen jedoch auch Vorsorge für den Fall treffen, dass Pflege und Fehlerbeseitigung im weiteren Zeitverlauf nicht mehr durch den ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zugang zum Quellcode Rz. 18 Fehlen ausdrückliche Vereinbarungen, hat der Erwerber eines Computerprogramms vielfach keinen Anspruch auf eine Herausgabe des (korrespondierenden, kommentierten) Quellcodes und – soweit überhaupt noch separat vorliegend – der dazugehörigen Dokumentation.[39] Anderes kann sich z.B. in Fällen ergeben, in denen der Besteller die Fehlerbeseitigung ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / B. Vertriebslizenzvereinbarung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 23 Ein Softwarehersteller schließt mit einem Vertriebsunternehmen einen Vertrag über die Herstellung von Vervielfältigungsstücken einer Software sowie den anschließenden Vertrieb der Vervielfältigungsstücke. Innerhalb dieser grundsätzlichen Gestaltung werden dabei in der Praxis eine Reihe sehr unterschiedlicher Vertriebsbindungen vereinbart, die zu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Vertragsrechtliche Überlegungen Rz. 24 Computerprogramme sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt (vgl. Rdn 3). Dieser Schutz von Computerprogrammen durch das Urheberrecht schafft für den Rechtsinhaber insb. dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Stellung, dass diesem zugleich Möglichkeiten eingeräumt werden, über die gewährten Rechtspositionen zu verfügen. Damit kann d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / D. Service und Support: Softwarepflegevertrag

I. Typischer Sachverhalt Rz. 54 Die Parteien schließen einen Vertrag, aufgrund dessen der Auftragnehmer für den Auftraggeber eine bestimmte Software[107] pflegen soll. Dabei können sowohl periodisch wiederkehrende, allgemeine Pflegeleistungen vereinbart werden als auch die Beseitigung von Funktionsstörungen innerhalb bestimmter Fristen. Der Auftraggeber soll im Wesentlichen z... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 31 Die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen Einmalentgelt wird von der Rechtsprechung regelmäßig als Kauf qualifiziert.[64] Im Bereich des B2C-Geschäfts sind neben den AGB-rechtlichen Beschränkungen der Vertragsfreiheit insb. auch die Regelungen der §§ 327 BGB zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte und zum Verbrauchsgüterkauf (§ 474 ff. BGB) samt der g... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 4. Datenschutz

Rz. 58 Wenn im Rahmen von Wartungs- und Pflegemaßnahmen nicht auszuschließen (bzw. unter der DS-GVO Teil des Auftrags, vgl. Rdn 48) ist, dass auf personenbezogene Daten zugegriffen werden kann, liegt regelmäßig eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO vor.[113] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vertragsrechtliche Überlegungen Rz. 31 Die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen Einmalentgelt wird von der Rechtsprechung regelmäßig als Kauf qualifiziert.[64] Im Bereich des B2C-Geschäfts sind neben den AGB-rechtlichen Beschränkungen der Vertragsfreiheit insb. auch die Regelungen der §§ 327 BGB zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte und zum Verbrauchsgü... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vertragsrechtliche Überlegungen Rz. 2 Bei Verträgen über die Entwicklung von Software handelt es sich klassischerweise um Verträge, die zwischen Unternehmen geschlossen werden. Verbraucherschutzrechtliche Gestaltungsschranken bestehen daher in der Regel nicht, insbesondere sind die neu ins BGB eingefügten Regelungen über Verträge über digitale Produkte nicht anwendbar, es ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Nutzungsrechtseinräumungen Rz. 39 Soll der Erwerber in die Lage versetzt werden, die Software auf einer Mehrzahl von Einzelplatzrechnern oder für den Netzwerkbetrieb zu installieren und zu verwenden, bedarf es der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte; derartige Vervielfältigungen sind nicht von der bestimmungsgemäßen Benutzung i.S.d. § 69d UrhG erfasst.[83] Die konkrete... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Vertrag über die freie Mitarbeit an einer Software

Rz. 14 Vom Mandanten sind folgende Informationen einzuholen: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Hinterlegung von Softwarequellcode

Rz. 20 Das erste Gespräch mit dem Mandanten sollte die folgenden Punkte klären: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / III. Checkliste: Softwarepflegevertrag

Rz. 59 Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Informationen einzuholen: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 30 Der Softwareanwender erwirbt vom Händler eine Software, die er zeitlich unbefristet nutzen können soll. Der Erwerber soll dabei einmalig einen bestimmten Betrag zahlen; wiederkehrende Zahlungspflichten werden nicht vereinbart. Es handelt sich um ein vielfach wiederkehrendes Geschäft ("Massenverkehr"), das sowohl im unternehmerischen Verkehr als auch im Verkehr mit pri... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Kauf von Software

Rz. 35 Folgende Informationen sollten im ersten Mandantengespräch eingeholt werden: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Softwarelizenzvertrag für Unternehmen

Rz. 43 Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Informationen einzuholen: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / c) Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

Rz. 41 Viel diskutiert wurde in jüngerer Zeit die Zulässigkeit des Handels mit "gebrauchten" Softwarelizenzen. Zur diesbezüglichen Entscheidung des EuGH aus 2012 und 2013 vgl. bereits oben Rdn 34. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / III. Checkliste: Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 27 Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Punkte zu klären: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / c) Digital Services Act

Rz. 49 Seit dem 17.2.2024 gelten für alle Unternehmen die Vorschriften des Digital Services Act[101] (im Folgenden: "DSA"). Der DSA gilt für sog. Vermittlungsdienste, welche – entsprechend der teilweise durch den DSA abgelösten E-Commerce Richtlinie[102] (im Folgenden: "ECRL") – in die drei Kategorien eingeteilt werden: reine Durchleitung, Caching und Hosting (Art. 3 lit. g)... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 4. Muster: SaaS-Vertrag

Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.7: SaaS-Vertrag Vertrag über die Bereitstellung von Software zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Anbieter – und _________________________ (Name, Anschrift) – Kunde – § 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Produktbeschreibung dur... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 2. Abgrenzung zum Softwareüberlassungsvertrag

Rz. 56 Ist der Auftragnehmer des Pflegevertrages bereits Lieferant der EDV-Anlage oder von Teilen davon, kann die Abgrenzung der pflegevertraglichen Pflichten zu den Gewährleistungspflichten aus dem Vertrag über die Überlassung der EDV-Anlage schwierig sein.[110] In der Praxis führt dies teilweise dazu, dass für die Dauer der Gewährleistungsfrist aus dem Überlassungsvertrag ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / d) Umsatzsteuer

Rz. 5 Die entgeltliche Überlassung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. c UStG dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Urheber oder Nutzungsberechtigte dem Leistungsempfänger die in § 69c UrhG bezeichneten Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung nicht nur als Nebenfolge einräumt. Dagegen ist die bloße zustimmungspflichtig... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / b) Verbraucherverträge über digitale Produkte

Rz. 32 Seit dem 1.1.2022 gelten die neuen Regelungen der § 327 ff. BGB, welche besondere Regelungen über Verbraucherverträge über digitale Produkte enthalten. Der Gesetzgeber hat sich dagegen entschieden, einen eigenen Vertragstypus im Besonderen Teil des BGB einzufügen und stattdessen die Vorgaben der zugrundeliegenden Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte un... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / b) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 12 Bei Einbindung des freien Mitarbeiters in ein Gesamtprojekt schuldet dieser in der Regel eine Dienstleistung. Damit liegt allerdings nicht zwingend ein Dienstvertrag vor, da auch diese Dienstleistung Gegenstand eines Werkvertrags sein kann, sofern deren Erfolg geschuldet wird, § 631 Abs. 2 BGB. Für die vertragstypologische Einordnung ist daher entscheidend, ob der fre... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / d) Möglichkeiten der Überprüfung urheberrechtswidriger Nutzung

Rz. 42 Softwarelizenzverträge enthalten häufig Regelungen über Kontroll- und Besichtigungsrechte ("Auditrechte") des Lizenzgebers. Auditrechte sollen dem Lizenzgeber ermöglichen, zu prüfen, ob sich die Nutzung beim Kunden auf den vereinbarten Nutzungsumfang beschränkt. Umfang, Verpflichtungsinhalt und Detaillierungsgrad entsprechender Klauseln variieren stark. Soweit Auditre... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / b) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 40 Wird mit der Überlassung der Software und der Einräumung der erforderlichen Rechte eine dauerhafte Nutzung ermöglicht und erfolgt die Überlassung gegen Einmalentgelt, so dürfte auch auf diese Lizenzverträge – wie bei der schlichten Überlassung von Standardsoftware (vgl. Rdn 30 ff.) – ohne weiteres Kaufrecht anwendbar sein. Fehlt es an der dauerhaften Überlassung oder ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 17 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software. Die Pflege der Software und die Fehlerbeseitigung sollen anschließend grundsätzlich durch den Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Parteien wollen jedoch auch Vorsorge für den Fall treffen, dass Pflege und Fehlerbeseitigung im weiteren Zeitverlauf nicht mehr durch den Auftragnehmer durchgefüh... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / a) Zugang zum Quellcode

Rz. 18 Fehlen ausdrückliche Vereinbarungen, hat der Erwerber eines Computerprogramms vielfach keinen Anspruch auf eine Herausgabe des (korrespondierenden, kommentierten) Quellcodes und – soweit überhaupt noch separat vorliegend – der dazugehörigen Dokumentation.[39] Anderes kann sich z.B. in Fällen ergeben, in denen der Besteller die Fehlerbeseitigung und Pflege einer Indivi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / b) Datenschutzrechtliche Aspekte

Rz. 48 Ein weiteres Thema bei SaaS-Angeboten ist der Datenschutz.[97] Regelmäßig verarbeitet der Nutzer mit Hilfe der verwendeten Software personenbezogene Daten. Das bedeutet aber in aller Regel zwangsläufig, dass auch der Anbieter der Software mit den personenbezogenen Daten in Berührung kommt und diese meist auch als Auftragnehmer verarbeitet und daher als Auftragsverarbe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: SaaS-Vertrag

Rz. 51 Im Erstgespräch mit dem Mandanten sind die folgenden Informationen einzuholen: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 23 Ein Softwarehersteller schließt mit einem Vertriebsunternehmen einen Vertrag über die Herstellung von Vervielfältigungsstücken einer Software sowie den anschließenden Vertrieb der Vervielfältigungsstücke. Innerhalb dieser grundsätzlichen Gestaltung werden dabei in der Praxis eine Reihe sehr unterschiedlicher Vertriebsbindungen vereinbart, die zum Beispiel vorsehen, das... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / 1. Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 24 Computerprogramme sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt (vgl. Rdn 3). Dieser Schutz von Computerprogrammen durch das Urheberrecht schafft für den Rechtsinhaber insb. dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Stellung, dass diesem zugleich Möglichkeiten eingeräumt werden, über die gewährten Rechtspositionen zu verfügen. Damit kann der Urheber dem Erwerber eine gegen... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 IT-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 54 Die Parteien schließen einen Vertrag, aufgrund dessen der Auftragnehmer für den Auftraggeber eine bestimmte Software[107] pflegen soll. Dabei können sowohl periodisch wiederkehrende, allgemeine Pflegeleistungen vereinbart werden als auch die Beseitigung von Funktionsstörungen innerhalb bestimmter Fristen. Der Auftraggeber soll im Wesentlichen zur Zahlung einer wiederk... mehr