Fachbeiträge & Kommentare zu IT-Recht

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§ 24 IT-Recht / 2. Gewährleistung bei Vertriebslizenzverträgen

Rz. 25 Der Lizenzgeber muss dem Lizenznehmer nicht nur für den Bestand der Vertriebsrechte, sondern grundsätzlich auch in bestimmtem Umfang für sog. Beschaffenheitsmängel[55] des Immaterialgutes einstehen. Dies ist bei der Vertragsgestaltung und auch bei der Bewertung der Risikostruktur von Vertriebslizenzverträgen zu berücksichtigen. Beschaffenheitsmängel stellen dabei solch...mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Abgrenzung zum Softwareüberlassungsvertrag

Rz. 56 Ist der Auftragnehmer des Pflegevertrages bereits Lieferant der EDV-Anlage oder von Teilen davon, kann die Abgrenzung der pflegevertraglichen Pflichten zu den Gewährleistungspflichten aus dem Vertrag über die Überlassung der EDV-Anlage schwierig sein.[110] In der Praxis führt dies teilweise dazu, dass für die Dauer der Gewährleistungsfrist aus dem Überlassungsvertrag ...mehr

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§ 24 IT-Recht / d) Umsatzsteuer

Rz. 5 Die entgeltliche Überlassung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. c UStG dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Urheber oder Nutzungsberechtigte dem Leistungsempfänger die in § 69c UrhG bezeichneten Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung nicht nur als Nebenfolge einräumt. Dagegen ist die bloße zustimmungspflichtig...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Verbraucherverträge über digitale Produkte

Rz. 32 Seit dem 1.1.2022 gelten die neuen Regelungen der § 327 ff. BGB, welche besondere Regelungen über Verbraucherverträge über digitale Produkte enthalten. Der Gesetzgeber hat sich dagegen entschieden, einen eigenen Vertragstypus im Besonderen Teil des BGB einzufügen und stattdessen die Vorgaben der zugrundeliegenden Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte un...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 12 Bei Einbindung des freien Mitarbeiters in ein Gesamtprojekt schuldet dieser in der Regel eine Dienstleistung. Damit liegt allerdings nicht zwingend ein Dienstvertrag vor, da auch diese Dienstleistung Gegenstand eines Werkvertrags sein kann, sofern deren Erfolg geschuldet wird, § 631 Abs. 2 BGB. Für die vertragstypologische Einordnung ist daher entscheidend, ob der fre...mehr

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§ 24 IT-Recht / d) Möglichkeiten der Überprüfung urheberrechtswidriger Nutzung

Rz. 42 Softwarelizenzverträge enthalten häufig Regelungen über Kontroll- und Besichtigungsrechte ("Auditrechte") des Lizenzgebers. Auditrechte sollen dem Lizenzgeber ermöglichen, zu prüfen, ob sich die Nutzung beim Kunden auf den vereinbarten Nutzungsumfang beschränkt. Umfang, Verpflichtungsinhalt und Detaillierungsgrad entsprechender Klauseln variieren stark. Soweit Auditre...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Softwarelizenzvertrag für Unternehmen

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.6: Softwarelizenzvertrag für Unternehmen Softwarelizenzvertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenzgeberin – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenznehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Vertragsgegenstand sind die Einräumung von Nutzungsrechten und die dauerhafte Überlassung ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Vertriebslizenzvereinbarung zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenzgeberin – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenznehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Lizenzgeberin hat die Software _________________________ (nachfolgend bezeichnet ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Aufspaltung von Vertriebswegen und Vertriebsbeschränkungen

Rz. 26 Hersteller von Software versuchen häufig, Vertriebswege für ihre Computerprogramme inhaltlich zu trennen (OEM, Schulversion, Vollversion als Update), um dadurch eine stärkere Preisdifferenzierung zu ermöglichen. Eine Einräumung entsprechend beschränkter Nutzungsrechte gem. § 31 UrhG und damit die urheberrechtlich-dingliche Aufspaltung der Vertriebswege ist dabei aller...mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 2 Bei Verträgen über die Entwicklung von Software handelt es sich klassischerweise um Verträge, die zwischen Unternehmen geschlossen werden. Verbraucherschutzrechtliche Gestaltungsschranken bestehen daher in der Regel nicht, insbesondere sind die neu ins BGB eingefügten Regelungen über Verträge über digitale Produkte nicht anwendbar, es sei denn, es kommt ein Regress übe...mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Rahmenvertrag über eine freie Mitarbeit

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.2: Rahmenvertrag über eine freie Mitarbeit Rahmenvertrag über eine freie Mitarbeit zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – und _________________________ (Name, Anschrift) – Auftraggeber – § 1 Vertragsparteien und Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber ist ein Unternehmen, welches auf ...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Insolvenzfestigkeit der Hinterlegungsabrede

Rz. 19 Das zentrale Problem bei der Gestaltung von Hinterlegungsvereinbarungen ist die Frage der Insolvenzfestigkeit solcher Abreden,[42] obwohl gerade die Herstellerinsolvenz vielfach wesentlicher Antriebsfaktor für den Abschluss einer Hinterlegungsvereinbarung ist. Um Probleme mit der Insolvenzfestigkeit von vornherein auszuschließen, sollte jeweils überlegt werden, ob Her...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Vertrag über die Hinterlegung von Software

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.3: Vertrag über die Hinterlegung von Software Vertrag über die Hinterlegung von Software zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – Präambel Die Parteien haben mit Datum vom _________________________ einen Vertrag über die ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: SaaS-Vertrag

Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.7: SaaS-Vertrag Vertrag über die Bereitstellung von Software zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Anbieter – und _________________________ (Name, Anschrift) – Kunde – § 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Produktbeschreibung dur...mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / b) Immaterialgüterrechtlicher Schutz

Rz. 3 Bei der Vertragsgestaltung stets zu beachten ist der umfassende urheberrechtliche Schutz von Software: Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind, § 69a Abs. 3 UrhG.[10] Diese Vorschrift wird regelmäßig als Absage an die hohen Schutzanforderungen de...mehr

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§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Softwarepflegevertrag

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.8: Softwarepflegevertrag Softwarepflegevertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die Pflege der Software _________________________ (nachfol...mehr

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§ 24 IT-Recht / d) Weiterveräußerung erworbener Software

Rz. 34 Zu erheblichen Diskussionen hat die Frage geführt, ob Inhaber von Softwarelizenzen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen können ("Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen"). Der BGH hat in diesem Zusammenhang im Februar 2011 dem EuGH verschiedene Fragen zur Auslegung der Computerprogrammrichtlinie (RL 2009/24/EG) vorgelegt.[71] Auch beim schlichten Softwarek...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Allgemeine Geschäftsbedingungen der _________________________ (Firma, Anschrift) – Verkäuferin – für den Softwareverkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Softwarekaufverträge der Verkäuferi...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Softwareentwicklungsvertrag bei klassischem Vorgehensmodell

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.1: Softwareentwicklungsvertrag Softwareentwicklungsvertrag zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind die Planung der in Anlage 1 näher spezifizierten Software ("Softwa...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Kaufgegenstand

Rz. 8 Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Kauf von Sachen, Rechten und sonstigen Gegenständen (§§ 433 Abs. 1, 453 Abs. 1 BGB). § 433 Abs. 1 BGB bezieht sich auf den Sachkauf. Sachen gem. § 90 BGB sind körperliche, im Raum abgrenzbare Gegenstände in jedem Aggregatzustand (z.B. Auto, Fruchtsaft oder Gasflasche). Gegenstand eines Kaufs können gem. § 453 Abs. 1 BGB auch Rechte...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 81. Lieferung 10.2023, Seite 7192. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Bei der ertragsteuerlichen Einkünftequalifikation von Krypto-Transaktionen kommen insbesondere folgende Einkunftsarten in Betracht: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften na...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / 4.2.1 All-in-one oder doch Einzellösungen

Nun sind die Anforderungen und der Optimierungsbedarf beschrieben und es ist klar, welche Funktionen eine neue HR-Lösung haben sollte. Aber was, wenn es mehrere Tools benötigt, um alle Bedürfnisse zu digitalisieren? Eines für alles, oder Viele für alles? Eine Frage, die zwar nicht so alt wie die Menschheit ist, jedoch seit der Erfindung der ersten Unternehmenssoftware unzähli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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AGS 04/2025, Köhler/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Jörn Feddersen, LL.M., Prof. Dr. Christian Alexander, Bernd Odörfer, LL.M., und Prof. Dr. Inge Scherer. 43. neu bearb. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XLI, 3.001 S., 225,00 EUR Mit der Neuauflage des Köhler/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG sind zahlreiche gesetzliche Neuerungen verarbeitet worden, insbesondere die bis zum 27.3...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Rahmenbetriebsvereinbarung

Rz. 791 Im Folgenden ist ein Muster für eine Rahmenbetriebsvereinbarung[1859] abgedruckt. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.45: Rahmenbetriebsvereinbarung Präambel Die Betriebspartner sind sich einig, dass elektronische Datenverarbeitungs- und Kommunikationssysteme für die Erfüllung dienstlicher und betrieblicher Aufgaben unerlässlich sind. Beim Einsa...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Arten von Auslagerungen

Rz. 1 Adam Smith demonstrierte vor über zweihundert Jahren, dass sich die Produktion von Stecknadeln erheblich steigern lässt, wenn der gesamte Herstellungsprozess in einzelne Abschnitte unterteilt wird und diese Abschnitte spezialisierten Arbeitern zugewiesen werden.[1] Das viel beschworene Stecknadelbeispiel von Smith hat später berühmte Nachahmer gefunden (z. B. bei der F...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

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AGS 07/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG, RDGEG, RDV - Handkommentar

Herausgegeben von Michael Krenzler und Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 650 S., Hardcover, 99,00 EUR Zwischen der jetzt vorliegenden dritten und der vorangegangenen Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen sich der Rechtsdienstleistungsmarkt vielgestaltig weiterentwickelt hat, insbesondere auf dem Gebiet der Legal-Tech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Working Capital Management:... / 4.1 Aufbauorganisation

Angesichts der gesamtunternehmerischen finanziellen Bedeutung des Working Capital Managements, der Wechselwirkung der Working Capital-relevanten Geschäftsprozesse und nicht zuletzt der unternehmensübergreifenden Konfliktpotenziale sollte die Verantwortung für das Working Capital Management von einem ganzheitlich denkenden Manager übernommen werden und im obersten Management ...mehr

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AGS 03/2024, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. 42. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVII, 2.911 S., 219,00 EUR. Die Neuauflage des Köhler/Bornkamm/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG ist vor allem geprägt durch die Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG v...mehr

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AGS 01/2024, Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch mit Nebengesetzen

Bearbeitet von RiBGH Dr. Christian Grüneberg. 83. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVIII, 3.288 S., 125,00 EUR Im Jahresrhythmus arbeitet der Grüneberg aus der immensen Ansammlung aktueller Rspr. und Lit. die wesentlichen Informationen heraus und gibt dazu klare und praxisrelevante Antworten. Die Grüneberg-Webseite (GrünHome: www.grueneberg.beck.de) bietet Raum f...mehr

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AGS 01/2024, MüKo zum Wettbewerbsrecht, Band 1/1 und 1/2: Europäisches Wettbewerbsrecht / Band 2: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker; Prof. Dr. Florian Bien; Prof. Dr. Peter Meier-Beck und Dr. Frank Montag. Band 1/1 und 1/2: 4. Aufl., 2023; Band 2: 4. Aufl., 2022. C.H. Beck, München. Band 1/1: XXXIX, 2.787 S., Band 1/2: XXXIX, 1.363 S., Band 2: XXXIV, 2.276 S., 777,00 EUR Mit den Bänden 1 (zwei Teilbände) und 2 hat der Start der 4. Aufl. des ei...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Historie der Fachanwaltschaft ist geprägt von dem zähen Ringen um die Verwirklichung der Fachanwaltsbezeichnungen und um deren kontinuierliche Erweiterung. Rz. 2 Bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg mehrten sich die Stimmen in der anwaltsrechtlichen Literatur, die eine Spezialisierung der Anwälte in Form einer Fachanwaltsbezeichnung forderten.[1] Der 24. Deutsche ...mehr

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§ 12 IT-Recht

A. Muster: Löschung einer rechtswidrigen Bewertung im Internet Rz. 1 Muster 12.1: Löschung einer rechtswidrigen Behauptung im Internet Muster 12.1: Löschung einer rechtswidrigen Behauptung im Internet _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie möchten eine negative Bewertung Ihres Unternehmens überprüfen und ggf. beseitigen lassen...mehr

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§ 12 IT-Recht / E. Gewährleistungsansprüche aus Softwarekauf

I. Muster: Gewährleistungsansprüche aus Softwarekauf Rz. 7 Muster 12.5: Gewährleistungsansprüche aus Softwarekauf Muster 12.5: Gewährleistungsansprüche aus Softwarekauf _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben uns mitgeteilt, dass an der von Ihnen käuflich erworbenen Software Funktionsstörungen bestehen. Im Folgenden teile...mehr

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§ 12 IT-Recht / B. Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Muster: Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rz. 2 Muster 12.2: Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Muster 12.2: Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie baten mich, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihr Unternehmen zu erstellen. Hiermit möchte ich...mehr