Fachbeiträge & Kommentare zu IT-Recht

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Arten von Auslagerungen

Rz. 1 Adam Smith demonstrierte vor über zweihundert Jahren, dass sich die Produktion von Stecknadeln erheblich steigern lässt, wenn der gesamte Herstellungsprozess in einzelne Abschnitte unterteilt wird und diese Abschnitte spezialisierten Arbeitern zugewiesen werden.[1] Das viel beschworene Stecknadelbeispiel von Smith hat später berühmte Nachahmer gefunden (z. B. bei der F... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 2019, 241; Ba... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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HR Digitalisierung: So geli... / 4.2.1 All-in-one oder doch Einzellösungen

Nun sind die Anforderungen und der Optimierungsbedarf beschrieben und es ist klar, welche Funktionen eine neue HR-Lösung haben sollte. Aber was, wenn es mehrere Tools benötigt, um alle Bedürfnisse zu digitalisieren? Eines für alles, oder Viele für alles? Eine Frage, die zwar nicht so alt wie die Menschheit ist, jedoch seit der Erfindung der ersten Unternehmenssoftware unzähli... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Blockchain-Testamente und S... / a) Fehlerhafte Oracles

Oracles sind Datenschnittstellen für Informationen und Anknüpfungspunkte außerhalb der Blockchain, die in die Smart Contracts eingespeist werden, damit eine automatische Ausführung des Smart Contracts gewährleistet ist (Guggenberger in Hoeren/Sieber/Holznagel, MMR-HdB, Stand: 62. EL 6/2024, Teil 13.7 Rz. 3). Schwieriger wird es beim Einsatz unbestimmter Rechtsbegriffe (Simmch... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Deliktische Eingriffe Dritt... / bb) Kein Schadensersatzanspruch des Kunden aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB oder Art. 82 DS-GVO

Das OLG verneinte auch einen Schadensersatzanspruch der B-GmbH gegenüber der Klägerin aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB i.H. der Überweisung von 13.500 EUR. Der Senat konnte zunächst nicht feststellen, dass die nach § 280 Abs. 1 BGB darlegungs- und beweispflichtige B-GmbH den Nachweis erbracht hatte, dass die A-GmbH eine Nebenpflicht verletzt hatte, die dazu führen würde, da... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.1 Eignungsaspekte bei Einstellungsuntersuchungen

Im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung wird sich der Arbeitgeber die Frage beantworten lassen, ob der Bewerber aus gesundheitlicher Sicht die vorgesehene Tätigkeit verrichten kann und kein Risiko für Sicherheit und Gesundheit für sich oder andere Mitarbeitende darstellt. Dabei darf die ärztliche Untersuchung nur Fragen klären, die der Arbeitgeber berechtigterweise dem Bewe... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Bei der ertragsteuerlichen Einkünftequalifikation von Krypto-Transaktionen kommen insbesondere folgende Einkunftsarten in Betracht: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften na... mehr

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AGS 01/2026, Köhler/Feddersen, UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Jörn Feddersen, Prof. Dr. Christian Alexander, Bernd Odörfer und Prof. Dr. Inge Scherer. 44. neu bearb. Aufl., 2026. C.H. Beck, München. XLIII, 3061 S., 225,00 EUR Die Neuauflage des Köhler/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG berücksichtigt bereits den Regierungsentwurf vom 3.9.2025 zur Umsetzung der sog. EmpCo-Richtlinie – Empowering Co... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.1.2 Arbeitsrechtliche Bezugspunkte der KI-VO

Arbeitgeber, die KI im Unternehmen einsetzen, gelten als Betreiber.[1] Nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO ist "Betreiber" einer KI "eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet". Damit ist der ... mehr

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§ 24 IT-Recht

A. Entwicklung von Software I. Entwicklung von Individualsoftware mit umfassender Rechtsübertragung an Auftraggeber 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software nach dessen Bedürfnissen. Der Auftraggeber beabsichtigt zwar in erster Linie, die Software für eigene Zwecke in seinem Unternehmen einzusetzen. Er möchte jedoc... mehr

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§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

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§ 24 IT-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Vertragsrechtliche Überlegungen Rz. 55 Der Softwarepflegevertrag ist ein Vertrag sui generis. Je nachdem, ob nach der Parteiabsprache die Pflegeleistungen – wie dies vielfach der Fall ist – erfolgsbezogen ausgestaltet sind oder ob sie sich ausnahmsweise auf die gewissenhafte Durchführung der Maßnahmen beschränken, weist der Softwarepflegevertrag im ersten Falle eher werkve... mehr

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§ 24 IT-Recht / I. Kauf von Software

1. Typischer Sachverhalt Rz. 30 Der Softwareanwender erwirbt vom Händler eine Software, die er zeitlich unbefristet nutzen können soll. Der Erwerber soll dabei einmalig einen bestimmten Betrag zahlen; wiederkehrende Zahlungspflichten werden nicht vereinbart. Es handelt sich um ein vielfach wiederkehrendes Geschäft ("Massenverkehr"), das sowohl im unternehmerischen Verkehr als... mehr

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§ 24 IT-Recht / I. Entwicklung von Individualsoftware mit umfassender Rechtsübertragung an Auftraggeber

1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software nach dessen Bedürfnissen. Der Auftraggeber beabsichtigt zwar in erster Linie, die Software für eigene Zwecke in seinem Unternehmen einzusetzen. Er möchte jedoch die Nutzungsrechte möglichst weitgehend erwerben, etwa um die Nutzung der Software durch Konkurrenten auszuschli... mehr

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§ 24 IT-Recht / II. Softwarelizenzvertrag für Unternehmen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 38 Ein Unternehmen erwirbt vom Softwarehersteller oder von einem Händler eine bestimmte Software, die auf einer festgelegten Anzahl von Rechnern in näher bestimmtem Umfang genutzt werden darf. Innerhalb dieser Art von Verträgen haben sich einige Klauseln entwickelt, die nicht zuletzt der Möglichkeit einer stärkeren Preisdifferenzierung dienen solle... mehr

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§ 24 IT-Recht / II. Vertrag über die freie Mitarbeit an einer Software

1. Typischer Sachverhalt Rz. 10 Ein Softwareunternehmen entwickelt eine bestimmte Software. Da die eigenen personellen Ressourcen des Unternehmens nicht ausreichen oder bestimmtes Know-how nicht vorhanden ist, soll ein Dritter von außen als freier Mitarbeiter in das Entwicklungsprojekt eingebunden werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass das Softwareunternehmen möglichs... mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Abgrenzung von freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern Rz. 11 Softwareentwicklung kann vor dem Hintergrund der komplexen Anforderungen an die Software häufig nicht von einzelnen Personen erbracht werden, sondern bedarf des Zusammenwirkens mehrerer. Auftraggeber im Bereich der Softwareentwicklung versuchen daher vielfach, die Auftragnehmer in unterschiedlichem Umfang in besti... mehr

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§ 24 IT-Recht / III. Software as a Service-Vertrag

1. Typischer Sachverhalt Rz. 46 Nicht immer verfügen Nutzer über ausreichend Kapazitäten, eigene Server zu unterhalten und eigene Software auf diesen Servern ablaufen zu lassen. Zudem – und das ist heute oft der entscheidende Punkt – lassen sich mit der eigenen Infrastruktur und auf der Grundlage der "on premise"-Lizenzmodelle der Standardsoftwarehersteller oft keine oder nur... mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vertragsrechtliche Einordnung Rz. 47 Die vertragsrechtliche Einordnung von SaaS-Verträgen war und ist umstritten.[91] Weit überwiegend wird davon ausgegangen, dass es sich um einen gemischten Vertrag mit miet- und dienstvertraglichen Komponenten handelt, aufgrund dessen der Vermieter (der Softwareanbieter) verpflichtet ist, die Mietsache (die Software) in einem dem vertrag... mehr

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§ 24 IT-Recht / C. Verträge mit Endanwendern

I. Kauf von Software 1. Typischer Sachverhalt Rz. 30 Der Softwareanwender erwirbt vom Händler eine Software, die er zeitlich unbefristet nutzen können soll. Der Erwerber soll dabei einmalig einen bestimmten Betrag zahlen; wiederkehrende Zahlungspflichten werden nicht vereinbart. Es handelt sich um ein vielfach wiederkehrendes Geschäft ("Massenverkehr"), das sowohl im unternehm... mehr

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§ 24 IT-Recht / A. Entwicklung von Software

I. Entwicklung von Individualsoftware mit umfassender Rechtsübertragung an Auftraggeber 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software nach dessen Bedürfnissen. Der Auftraggeber beabsichtigt zwar in erster Linie, die Software für eigene Zwecke in seinem Unternehmen einzusetzen. Er möchte jedoch die Nutzungsrechte möglic... mehr

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§ 24 IT-Recht / III. Hinterlegung von Quellcode

1. Typischer Sachverhalt Rz. 17 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software. Die Pflege der Software und die Fehlerbeseitigung sollen anschließend grundsätzlich durch den Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Parteien wollen jedoch auch Vorsorge für den Fall treffen, dass Pflege und Fehlerbeseitigung im weiteren Zeitverlauf nicht mehr durch den ... mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zugang zum Quellcode Rz. 18 Fehlen ausdrückliche Vereinbarungen, hat der Erwerber eines Computerprogramms vielfach keinen Anspruch auf eine Herausgabe des (korrespondierenden, kommentierten) Quellcodes und – soweit überhaupt noch separat vorliegend – der dazugehörigen Dokumentation.[39] Anderes kann sich z.B. in Fällen ergeben, in denen der Besteller die Fehlerbeseitigung ... mehr

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§ 24 IT-Recht / B. Vertriebslizenzvereinbarung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 23 Ein Softwarehersteller schließt mit einem Vertriebsunternehmen einen Vertrag über die Herstellung von Vervielfältigungsstücken einer Software sowie den anschließenden Vertrieb der Vervielfältigungsstücke. Innerhalb dieser grundsätzlichen Gestaltung werden dabei in der Praxis eine Reihe sehr unterschiedlicher Vertriebsbindungen vereinbart, die zu... mehr

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§ 24 IT-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Vertragsrechtliche Überlegungen Rz. 24 Computerprogramme sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt (vgl. Rdn 3). Dieser Schutz von Computerprogrammen durch das Urheberrecht schafft für den Rechtsinhaber insb. dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Stellung, dass diesem zugleich Möglichkeiten eingeräumt werden, über die gewährten Rechtspositionen zu verfügen. Damit kann d... mehr

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§ 24 IT-Recht / D. Service und Support: Softwarepflegevertrag

I. Typischer Sachverhalt Rz. 54 Die Parteien schließen einen Vertrag, aufgrund dessen der Auftragnehmer für den Auftraggeber eine bestimmte Software[107] pflegen soll. Dabei können sowohl periodisch wiederkehrende, allgemeine Pflegeleistungen vereinbart werden als auch die Beseitigung von Funktionsstörungen innerhalb bestimmter Fristen. Der Auftraggeber soll im Wesentlichen z... mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 31 Die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen Einmalentgelt wird von der Rechtsprechung regelmäßig als Kauf qualifiziert.[64] Im Bereich des B2C-Geschäfts sind neben den AGB-rechtlichen Beschränkungen der Vertragsfreiheit insb. auch die Regelungen der §§ 327 BGB zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte und zum Verbrauchsgüterkauf (§ 474 ff. BGB) samt der g... mehr

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§ 24 IT-Recht / c) Digital Services Act

Rz. 49 Seit dem 17.2.2024 gelten für alle Unternehmen die Vorschriften des Digital Services Act[101] (im Folgenden: "DSA"). Der DSA gilt für sog. Vermittlungsdienste, welche – entsprechend der teilweise durch den DSA abgelösten E-Commerce Richtlinie[102] (im Folgenden: "ECRL") – in die drei Kategorien eingeteilt werden: reine Durchleitung, Caching und Hosting (Art. 3 lit. g)... mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Datenschutz

Rz. 58 Wenn im Rahmen von Wartungs- und Pflegemaßnahmen nicht auszuschließen (bzw. unter der DS-GVO Teil des Auftrags, vgl. Rdn 48) ist, dass auf personenbezogene Daten zugegriffen werden kann, liegt regelmäßig eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO vor.[113] mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vertragsrechtliche Überlegungen Rz. 31 Die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen Einmalentgelt wird von der Rechtsprechung regelmäßig als Kauf qualifiziert.[64] Im Bereich des B2C-Geschäfts sind neben den AGB-rechtlichen Beschränkungen der Vertragsfreiheit insb. auch die Regelungen der §§ 327 BGB zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte und zum Verbrauchsgü... mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vertragsrechtliche Überlegungen Rz. 2 Bei Verträgen über die Entwicklung von Software handelt es sich klassischerweise um Verträge, die zwischen Unternehmen geschlossen werden. Verbraucherschutzrechtliche Gestaltungsschranken bestehen daher in der Regel nicht, insbesondere sind die neu ins BGB eingefügten Regelungen über Verträge über digitale Produkte nicht anwendbar, es ... mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Nutzungsrechtseinräumungen Rz. 39 Soll der Erwerber in die Lage versetzt werden, die Software auf einer Mehrzahl von Einzelplatzrechnern oder für den Netzwerkbetrieb zu installieren und zu verwenden, bedarf es der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte; derartige Vervielfältigungen sind nicht von der bestimmungsgemäßen Benutzung i.S.d. § 69d UrhG erfasst.[83] Die konkrete... mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Vertrag über die freie Mitarbeit an einer Software

Rz. 14 Vom Mandanten sind folgende Informationen einzuholen: mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Hinterlegung von Softwarequellcode

Rz. 20 Das erste Gespräch mit dem Mandanten sollte die folgenden Punkte klären: mehr

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§ 24 IT-Recht / III. Checkliste: Softwarepflegevertrag

Rz. 59 Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Informationen einzuholen: mehr

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§ 24 IT-Recht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 30 Der Softwareanwender erwirbt vom Händler eine Software, die er zeitlich unbefristet nutzen können soll. Der Erwerber soll dabei einmalig einen bestimmten Betrag zahlen; wiederkehrende Zahlungspflichten werden nicht vereinbart. Es handelt sich um ein vielfach wiederkehrendes Geschäft ("Massenverkehr"), das sowohl im unternehmerischen Verkehr als auch im Verkehr mit pri... mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Kauf von Software

Rz. 35 Folgende Informationen sollten im ersten Mandantengespräch eingeholt werden: mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Softwarelizenzvertrag für Unternehmen

Rz. 43 Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Informationen einzuholen: mehr

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§ 24 IT-Recht / c) Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

Rz. 41 Viel diskutiert wurde in jüngerer Zeit die Zulässigkeit des Handels mit "gebrauchten" Softwarelizenzen. Zur diesbezüglichen Entscheidung des EuGH aus 2012 und 2013 vgl. bereits oben Rdn 34. mehr

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§ 24 IT-Recht / III. Checkliste: Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 27 Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Punkte zu klären: mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Abgrenzung zum Softwareüberlassungsvertrag

Rz. 56 Ist der Auftragnehmer des Pflegevertrages bereits Lieferant der EDV-Anlage oder von Teilen davon, kann die Abgrenzung der pflegevertraglichen Pflichten zu den Gewährleistungspflichten aus dem Vertrag über die Überlassung der EDV-Anlage schwierig sein.[110] In der Praxis führt dies teilweise dazu, dass für die Dauer der Gewährleistungsfrist aus dem Überlassungsvertrag ... mehr

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§ 24 IT-Recht / d) Umsatzsteuer

Rz. 5 Die entgeltliche Überlassung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. c UStG dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Urheber oder Nutzungsberechtigte dem Leistungsempfänger die in § 69c UrhG bezeichneten Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung nicht nur als Nebenfolge einräumt. Dagegen ist die bloße zustimmungspflichtig... mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Verbraucherverträge über digitale Produkte

Rz. 32 Seit dem 1.1.2022 gelten die neuen Regelungen der § 327 ff. BGB, welche besondere Regelungen über Verbraucherverträge über digitale Produkte enthalten. Der Gesetzgeber hat sich dagegen entschieden, einen eigenen Vertragstypus im Besonderen Teil des BGB einzufügen und stattdessen die Vorgaben der zugrundeliegenden Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte un... mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 12 Bei Einbindung des freien Mitarbeiters in ein Gesamtprojekt schuldet dieser in der Regel eine Dienstleistung. Damit liegt allerdings nicht zwingend ein Dienstvertrag vor, da auch diese Dienstleistung Gegenstand eines Werkvertrags sein kann, sofern deren Erfolg geschuldet wird, § 631 Abs. 2 BGB. Für die vertragstypologische Einordnung ist daher entscheidend, ob der fre... mehr

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§ 24 IT-Recht / d) Möglichkeiten der Überprüfung urheberrechtswidriger Nutzung

Rz. 42 Softwarelizenzverträge enthalten häufig Regelungen über Kontroll- und Besichtigungsrechte ("Auditrechte") des Lizenzgebers. Auditrechte sollen dem Lizenzgeber ermöglichen, zu prüfen, ob sich die Nutzung beim Kunden auf den vereinbarten Nutzungsumfang beschränkt. Umfang, Verpflichtungsinhalt und Detaillierungsgrad entsprechender Klauseln variieren stark. Soweit Auditre... mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 40 Wird mit der Überlassung der Software und der Einräumung der erforderlichen Rechte eine dauerhafte Nutzung ermöglicht und erfolgt die Überlassung gegen Einmalentgelt, so dürfte auch auf diese Lizenzverträge – wie bei der schlichten Überlassung von Standardsoftware (vgl. Rdn 30 ff.) – ohne weiteres Kaufrecht anwendbar sein. Fehlt es an der dauerhaften Überlassung oder ... mehr

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§ 24 IT-Recht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 17 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software. Die Pflege der Software und die Fehlerbeseitigung sollen anschließend grundsätzlich durch den Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Parteien wollen jedoch auch Vorsorge für den Fall treffen, dass Pflege und Fehlerbeseitigung im weiteren Zeitverlauf nicht mehr durch den Auftragnehmer durchgefüh... mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Zugang zum Quellcode

Rz. 18 Fehlen ausdrückliche Vereinbarungen, hat der Erwerber eines Computerprogramms vielfach keinen Anspruch auf eine Herausgabe des (korrespondierenden, kommentierten) Quellcodes und – soweit überhaupt noch separat vorliegend – der dazugehörigen Dokumentation.[39] Anderes kann sich z.B. in Fällen ergeben, in denen der Besteller die Fehlerbeseitigung und Pflege einer Indivi... mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Datenschutzrechtliche Aspekte

Rz. 48 Ein weiteres Thema bei SaaS-Angeboten ist der Datenschutz.[97] Regelmäßig verarbeitet der Nutzer mit Hilfe der verwendeten Software personenbezogene Daten. Das bedeutet aber in aller Regel zwangsläufig, dass auch der Anbieter der Software mit den personenbezogenen Daten in Berührung kommt und diese meist auch als Auftragnehmer verarbeitet und daher als Auftragsverarbe... mehr