Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verjährungshemmende Wirkung einer Steuerfahndungsprüfung

Leitsatz Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO endet – auch im Falle einer nach Abgabe der Steueranmeldung wegen § 168 Satz 2 AO noch nicht festgesetzten Steuer – erst, wenn die aufgrund der Ermittlungen der Fahndungsprüfung zu erlassenden Bescheide unanfechtbar geworden sind. Normenkette § 149 Abs. 1, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 167 Abs. 1 Satz 1, § 168 Satz 2, § 169 Abs....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

Leitsatz 1. Im Insolvenzverfahren einer KG, die ihre Tätigkeit bereits vor Insolvenzeröffnung eingestellt hatte, ist über den Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters nach der früheren Unternehmenstätigkeit der KG zu entscheiden. 2. Der Insolvenzverwalter hat seine Leistung erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erbracht. Ein Vorsteuerabzug bereits im I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Entstehung der Hauptforderung nach Eröffnung des Verfahrens (Nr. 1)

Rn 4 In dem in Nr. 1 geregelten Fall wird im Gegensatz zu § 95 die Forderung der Insolvenzmasse (Hauptforderung), gegen die aufgerechnet werden soll, nach Verfahrenseröffnung überhaupt erst begründet. Die dadurch vollständig erst nach Verfahrenseröffnung entstehende Aufrechnungslage ist nicht schutzwürdig, da der aufrechnende Insolvenzgläubiger bis zur Verfahrenseröffnung nu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Diese Vorschrift ist durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7.12.2011 (ESUG)[1] eingefügt worden und gilt nach Art. 103g EGInsO für alle Insolvenzverfahren, für die der Eröffnungsantrag ab dem 1.3.2012 gestellt wurde. Für alle Verfahren, die vor diesem Zeitpunkt beantragt wurden, bleibt es bei der unbefriedigenden Rechtsprechung de...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / § 26a InsO Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

(1) Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, setzt das Insolvenzgericht die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss fest. (2) 1Die Festsetzung erfolgt gegen den Schuldner, es sei denn, der Eröffnungsantrag ist unzulässig oder unbegründet und den antragstellenden Gläubiger trifft ein grobes Verschulden. 2In diesem Fall...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Anfechtbare Aufrechnungslage vor Verfahrenseröffnung (Nr. 3)

Rn 11 § 96 Abs. 1 Nr. 3 verdrängt die von § 94 verheißene Aufrechnungsberechtigung.[27] Die Vorschrift enthält eine Ergänzung bzw. Erweiterung der Regelungen über die Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. Gleichzeitig wurde damit die bisher schon von der Rechtsprechung über den reinen Wortlaut des § 55 Nr. 3 KO hinaus entwickelte Reichweite dieser eigentlich anfechtungsrechtl...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / § 96 Unzulässigkeit der Aufrechnung

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Erwerb der Gegenforderung nach Verfahrenseröffnung (Nr. 2)

Rn 10 Des Weiteren besteht kein Vertrauensschutz, wenn ein Insolvenzgläubiger seine Forderung erst nach Eröffnung des Verfahrens von einem anderen Insolvenzgläubiger erworben hat und der Erwerber gleichzeitig Schuldner der Insolvenzmasse ist. In diesem Fall musste der Erwerber als Schuldner der Insolvenzmasse bei Verfahrenseröffnung davon ausgehen, dass er die von ihm geschu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Anwendung der Personengruppentheorie zur Begründung eines für die Eigentümerhaftung erforderlichen Grund- oder Stammkapitals

Leitsatz Mit der für die Betriebsaufspaltung entwickelten Personengruppentheorie lässt sich eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen i.S.d. § 74 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zusammenrechnung der von mehreren Familienmitgliedern gehaltenen Anteile nicht begründen. Normenkette § 74 AO Sachverhalt Der Kläger war als Kommanditist zu 13,125 % an einer KG und als Gesellschafter a...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Rechtsfolge

Rn 15 In allen zuvor abgehandelten Fallkonstellationen erklärt das Gesetz eine gleichwohl erklärte Aufrechnung für unzulässig. Damit soll jedoch nicht in die allgemeinen zivilrechtlichen Aufrechnungsvoraussetzungen oder Forderungszuständigkeiten eingegriffen werden, vielmehr soll lediglich der Aufrechnungserklärung die Tilgungswirkung genommen werden.[67] Es geht wie auch be...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Keine Verfahrenseröffnung

Rn 4 Voraussetzung ist zunächst, dass es nicht zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens gekommen ist, da ansonsten die §§ 21, 63 Abs. 3, 64, 65 InsO in Verbindung mit §§ 8, 10, 11 InsVV gelten, die allerdings auch ergänzend zur vorliegenden Vorschrift zur Anwendung kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verfahrenseröffnung wegen einer Rücknahme des Eröffnungsantrags o...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 96 zeigt unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten die Grenzen der nach den §§ 94, 95 in der Insolvenz zulässigen Aufrechnung auf und rundet damit das Regelwerk ab, indem das zu einer Aufrechnung grundsätzlich berechtigende Gegenseitigkeitsverhältnis nach den insolvenzspezifischen Bedürfnissen eingeschränkt wird. Grundsätzlich folgt die Regelung den schon in § 55 KO nied...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Aufrechnung mit neuen Forderungen gegen den Schuldner (Nr. 4)

Rn 14 § 96 Abs. 1 Nr. 4 beruht auf dem Prinzip, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine strenge Trennung zwischen Insolvenzmasse und Insolvenzschuldner vollzogen wird. Wie sich aus § 80 ergibt, kann der Schuldner ab diesem Zeitpunkt die Insolvenzmasse nicht mehr verpflichten. Insofern stellt die Vorschrift nur die sich ohnehin aus § 80 ergebenden Konsequenzen nochmal...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Einschränkung der Aufrechnungsverbote bei Verfügungen über Finanzsicherheiten und bei EU-Zahlungssystemen

Rn 16 Mit Gesetz vom 8. 12. 1999[70] wurde § 96 zunächst ein umfangreicher Absatz 2 angefügt. Die Gesetzesänderung beruhte auf der EG-Richtlinie 98/26 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. 5. 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen.[71] Indes kommt diese Neuregelung und die damit verbundene Privileg...mehr

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Klagebefugnis zur Korrektur der Mitteilung einer Finanzbehörde gegenüber der Gemeinde für Zwecke der Gewerbesteuer

Leitsatz Für eine allgemeine Leistungsklage einer (vermeintlichen) Organgesellschaft, mit der das FA verurteilt werden soll, eine von ihm im Besteuerungsverfahren des (vermeintlichen) Organträgers gemachte Mitteilung an die zur Festsetzung der Gewerbesteuer zuständige Gemeinde inhaltlich zu korrigieren, fehlt die Klagebefugnis. Normenkette § 40 Abs. 2 FGO, , § 30, § 73, § 184...mehr

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Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO – zeitliche Anwendung

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte – insbesondere auch für das Ertragsteuerrecht – mit Schreiben vom 20.5.2015[1] zu den Auswirkungen der Änderung der InsO Stellung genommen und in diesem Zusammenhang bei der Umsatzsteuer auch die Grundsätze aus der Rechtsprechung des BFH aus 2014[2] angewendet. Danach werden aufgrund der Bestellung des schwachen vorläufigen Insolvenzverwa...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Mit Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013[1] wurde für alle ab dem 1.7.2014 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren der bisherige Treuhänder durch einen nunmehr einheitlich tätigen Insolvenzverwalter ersetzt. Für diesen gelten daher direkt die Vorschriften des Ersten Abschnittes. Werden dagegen in e...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Notwendigkeit der öffentlichen Bekanntmachung

Rn 4 Die öffentliche Bekanntmachung ist an zahlreichen Stellen des Gesetzes angeordnet, siehe dazu die Auflistung unter Rn. 10. Auch wenn eine öffentliche Bekanntmachung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, steht es im Ermessen des Gerichts, andere Entscheidungen und Maßnahmen im Insolvenzverfahren öffentlich bekannt zu machen,[5] sei es neben oder sei es anstelle einer Ei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, InsO, InsVV § 19 Übergangsregelung

Gesetzestext (1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1.1.2004 eröffnet wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis zum Inkrafttreten der Verordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) am 7. Oktober 2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Auf Vergütungen aus vorläufigen Insolvenzverwaltungen, die zum 29. Dezember 2006 bereits rechtskräftig abgerechnet...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Maßgebliche Masse

Rn 9 Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 erhält der Treuhänder im Regelfall eine Vergütung in Höhe von 15 % der von ihm verwalteten Insolvenzmasse. Die Regelung knüpft also anders als § 11, 12 für die Bruchteilsberechnung nicht an eine hypothetische Verwaltervergütung an, die nach den §§ 1-3 zu berechnen wäre, sondern an den Begriff der Insolvenzmasse, wie er sich sowohl in § 63 Satz 2 ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt Form, notwendigen Inhalt und Rechtswirkungen von öffentlichen Bekanntmachungen im Verlauf des Insolvenzverfahrens einschließlich des Insolvenzeröffnungsverfahrens. Die öffentliche Bekanntmachung soll eine größtmögliche Publizität des Insolvenzverfahrens bewirken und den Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Anordnung von Siche...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Rechtsfolgen unterlassener Recherche

Rn 15 Nach § 82 wird der Leistende von der ihm obliegenden Leistungsverpflichtung frei, wenn er zur Zeit der Leistung die Verfahrenseröffnung nicht kannte. Sofern er vor der öffentlichen Bekanntmachung geleistet hat, wird vermutet, dass der Leistende diese Eröffnung nicht kannte. Bei einer Leistung nach der öffentlichen Bekanntmachung hat dagegen der Leistende seine Unkenntn...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Übersicht zu den gesetzlich angeordneten Fällen der öffentlichen Bekanntmachung

Rn 10 Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung muss sich daran ausrichten, dass die Adressaten in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen, derentwegen die Bekanntmachung erfolgt.[20] Die öffentliche Bekanntmachung ist u. a. ausdrücklich für folgende Entscheidungen und Maßnahmen vorgeschrieben:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung

Rn 11 Unabdingbare Voraussetzung für den Ersatz der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 ist, dass die getroffene Entscheidung in der öffentlichen Bekanntmachung zutreffend bezeichnet wird.[21] Unabdingbare Voraussetzung ist weiter, dass die getroffene Entscheidung selbst in ihrem wesentlichen Inhalt zutreffend öffentlich bekannt gemacht wird.[22] Ang...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Abweichungen von der Regelvergütung (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2)

Rn 19 § 13 Abs. 2 bestimmt ausdrücklich, dass entgegen der umfassenden Verweisung in § 10 die Regelung über Zu- bzw. Abschläge auf die Vergütung in § 3 keine Anwendung findet. Rn 20 § 13 Abs. 1 Satz 2 enthält zunächst eine spezielle Regelung für einen Abschlag von der Vergütung des Treuhänders. Danach soll ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz gerechtfertigt sein, wenn das v...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / 2. Zeitpunkt der Schlussrechnung

§ 63 S. 2 InsO, § 1 Abs. 1 S. 1 InsVV zielen als Anspruchsgrundlage auf den Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens ab. § 1 Abs. 1 S. 2 InsVV nennt daneben Alternativen für den Fall, dass das Verfahren vorzeitig eingestellt oder mittels Insolvenzplan beendet wird. Das "reguläre" Ende des Verfahrens ergibt sich mit Schlussrechnungslegung und Be...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Anwendbarkeit sonstiger Vorschriften

Rn 28 § 13 Abs. 2 nimmt lediglich die § 2, 3 von einer Anwendbarkeit auf die Berechnung der Treuhändervergütung aus. Dagegen bleibt die Vorschrift über die Ermittlung der Berechnungsgrundlage nach § 1 überwiegend anwendbar.[39] Rn 29 Daneben gilt auch für den Treuhänder der § 4 uneingeschränkt.[40] Rn 30 Entgegen der in der Verordnungsbegründung vorschnell geäußerten Auffassun...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 16 Hafemeister, Nutzerfreundlichere Gestaltung der Suchmaske für Insolvenzbekanntmachungen im Internet, NZI 2014, 77; ders., BGH fordert nutzerfreundliche Gestaltung der Suchmaske für Insolvenzbekanntmachungen, ZInsO 2014, 447 ff.; Heyer, Insolvenzbekanntmachungen und Datenschutz, ZVI 2015, 45; ders., Löschung von Schuldnerdaten über eine erteilte Restschuldbefreiung im D...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

Werden in einem Verfahren nach dem Neunten Teil der Insolvenzordnung die Unterlagen nach § 305 Absatz 1 Nummer 3 der Insolvenzordnung von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt, ermäßigt sich die Vergütung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 auf 800 Euro. Bis 30.6.2014 geltende Regelung: § 13 a. F.: (1) 1Der Treuhänder erhält in der Regel 15 vom Hundert der Insolvenzmasse. 2Ein Zur...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 6. Teilungsmasse

Erbe und Pflichtteilsberechtigter haben beide Erbrechte, die sich aus Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG ergeben.[31] Da sie sich den Wert des Nachlasses teilen, bilden sie verfassungsrechtlich sozusagen eine Erbengemeinschaft. Ihre Erbrechte sind gleichwertig, keines ist besser als das andere. Daher begegnet eine Rechtsmeinung, wonach der Pflichtteilsberec...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Abweichungen vom Regelsatz (Satz 2)

Rn 12 Nach der Verordnungsbegründung kann von dem Vergütungsspielraum des § 17 Satz 1 auch abgewichen werden, damit im Einzelfall eine Vergütung festgesetzt werden kann, die dem Umfang der Tätigkeit Rechnung trägt. Dies wurde in § 17 Satz 2 ausdrücklich festgelegt. Dabei sind insbesondere die Schwierigkeit des jeweiligen Verfahrens und die Intensität der Mitwirkung des einze...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Einzelfälle

Rn 7 Mangels Vergleichbarkeit findet die Regelung über eine Mehrvergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 auf den vorläufigen Insolvenzverwalter grundsätzlich ebenso wenig Anwendung wie die in § 1 Abs. 2 genannten Abzugspositionen bei der Bestimmung der für die Vergütung des vorläufigen Verwalters maßgeblichen Masse. Rn 8 § 1 Abs. 2 Nr. 1 kann nicht auf den Sachwalter bei der insolvenz...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Regelvergütung

Rn 16 Von der so ermittelten Insolvenzmasse als Berechnungsgrundlage i. S. d. § 13 Abs. 1 Satz 1 erhält der Treuhänder als Regelvergütung 15 %. Zugrunde gelegt wurde vom Verordnungsgeber also der Normalfall eines reinen Verbraucherinsolvenzverfahrens ohne besondere Schwierigkeiten und mit einem gegenüber dem des Insolvenzverwalters stark reduzierten Tätigkeitsbereich des Tre...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / II. Die Bestimmung

Die im Folgenden gezeigte Bestimmung regelt die Berechnungsgrundlage. Die Länge und die Formulierung des Paragraphen zeigen bereits, dass eine Vielzahl von Einzelfällen und Besonderheiten eine "einfache" und "zügige" Berechnung der Bemessungsgrundlage kaum möglich machen. Ab Abschnitt III dieser Abhandlung sollen die wichtigsten Punkte kurz und praxisgerecht erläutert werden...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / 2. Die Berechnung

Nach der Formulierung des Verordnungsgebers gilt Folgendes: "Massegegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind, werden berücksichtigt, wenn sie durch den Verwalter verwertet werden. Der Mehrbetrag der Vergütung, der auf diese Gegenstände entfällt, darf jedoch 50 vom Hundert des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten ihrer Feststellung in die Masse geflossen...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / I. Allgemeines

Nach § 63 Abs. 1 S. 2 InsO errechnet sich die Insolvenzverwaltervergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Die gesetzliche Formulierung ist dabei irreführend, denn zum Zeitpunkt der Beendigung – den der Gesetzgeber zeitlich nach einer Verteilung der erwirtschafteten Masse an die Insolvenzgläubiger eines Schuldners setzt – ist ...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / d) Masseverbindlichkeiten

Nach dem Willen des Verordnungsgebers werden Masseverbindlichkeiten grundsätzlich gem. §§ 55, 123 Abs. 2 InsO wie auch die Kosten des Insolvenzverfahrens gem. § 54 InsO bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage nicht in Abzug gebracht.[51] Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme. Der Verordnungsgeber selbst regelt unmittelbar zwei Ausnahmen davon: a) Beträge, die der Verwalter n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Die Vergütung des "vorläufigen Treuhänders"

Rn 35 Stellt der Verbraucherschuldner i.S.d. § 304 InsO einen Eigenantrag auf Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens nach den §§ 305, 311 ff. InsO, so ruht nach § 306 Abs. 1 InsO dieses Verfahren bis zur Entscheidung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nach den §§ 307 ff. InsO, soweit das Gericht nicht nach § 306 Abs. 1 Satz 3 InsO vorgeht. Dieses Ruhen s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Regelmäßige Zeitvergütung (Satz 1)

Rn 6 Wie bereits § 73 Abs. 1 Satz 1 InsO bestimmt auch § 17 Satz 1, dass Mitglieder des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit eine Vergütung beanspruchen können. Voraussetzung ist deshalb zunächst in formeller Hinsicht eine ordnungsgemäße Bestellung zum Gläubigerausschussmitglied. Diese wird entweder nach § 67 InsO vom Insolvenzgericht mit Einsetzung eines vorläufigen Gläu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Nachlassinsolvenzverwalters

Leitsatz Dient ein Insolvenzverfahren über einen Nachlass sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des vormals als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigten Erblassers wie auch der Befriedigung von dessen Privatverbindlichkeiten, ist der Gesamtrechtsnachfolger aus den Leistungen des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.3 Steuerklasse III

Rz. 16 In die Steuerklasse III werden unbeschränkt stpfl. Arbeitnehmer eingeordnet, die nach der Splittingtabelle zu besteuern sind. Es sind dies Ehegatten, die die Zusammenveranlagung wählen, verwitwete Ehegatten für das Jahr, das auf das Todesjahr des Ehegatten folgt, und Ehegatten für das Jahr der Auflösung der Ehe. Die Steuerklasse III steht aufgrund der Gleichstellung i...mehr

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AGS 10/2015, Bindungswirkun... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war seit dem 28.1.2008 bei der Beklagten als Torwarttrainer und Koordinator für das Torwarttraining der Nachwuchstorhüter im Nachwuchsleistungszentrum tätig. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben v. 3.9.2012 zum 15.10.2012. Das ArbG hat mit Urt. v. 22.2.2013 festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung v. 3.9.2012 n...mehr

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FF 10/2015, Schmerzensgelda... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kläger ist der Vater des am … 2006 geborenen Kindes X. Sorgeberechtigt für das Kind war zunächst vorläufig und dann seit dem 4.11.2009 die Mutter des Kindes, Frau X2. [2] Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7.12.2010 wurde dem Kläger ein Umgangsrecht mit X alle 14 Tage mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingeräumt. Zugleich wurde beschlossen, dass die ...mehr

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AGS 10/2015, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das LAG hat die sofortige Beschwerde der Beklagten im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen. Entgegen der Auffassung des LAG kommt es für die Einordnung des Kostenerstattungsanspruchs als Insolvenz- oder Masseforderung im vorliegenden Fall allerdings nicht auf den Zeitpunkt der Mandatierung des Klägervertreters für das Rechtsmittelv...mehr

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AGS 10/2015, Bindungswirkun... / Leitsatz

Wird in einem Rechtsstreit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kostengrundentscheidung getroffen, ist darin – auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren – über die Einordnung der Verfahrenskosten als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung zu entscheiden. Werden dem Insolvenzverwalter als Partei die Kosten des Verfahrens – ganz oder teilweise – auferlegt, ist die...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geschäftsführerhaftung wegen Verletzung steuerlicher Pflichten

Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH haftet, wenn er trotz Kenntnis von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft die vollen Löhne auszahlt, auch wenn die Lohnsteueranmeldung unter Umständen falsch war. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Diese stellte im April 2004 ihren Geschäftsbetrieb ein, bereits im Februar 2003 waren ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte; Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 13 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Eink aus KapV ergeben sich bis zum VZ 2008 aus den Einnahmen abz der tats WK oder des Sparer-Freibetrags. Ab dem VZ 2009 ist gem § 20 Abs 9 EStG bei der Ermittlung der Eink aus KapV als WK ein Betrag von 801EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten: von 1602EUR) abzuziehen (sog Sparer-Pauschbetrag). Der Abzug der tats WK ist ab 2009 ausgesc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO

Leitsatz Die Verletzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Insolvenzverwalter kann dazu führen, dass ihm im Rahmen des § 82 InsO eine Berufung auf die Zurechnung des Wissens des ehemals örtlich zuständigen Finanzamts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwehrt ist. Normenkette §§ 80, 82 InsO, § 173 Abs. 1, § 9 Abs. 1 AO Sachverhalt Über das Vermögen des X (...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Verhältnis von Feststellungsbescheid (§ 251 Abs. 3 AO) und Insolvenzfeststellungsklage und zum Feststellungsinteresse bei der Insolvenzfeststellungsklage

Leitsatz 1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners ist die Feststellung der vor Insolvenzeröffnung mit Einspruch und Klage angefochtenen und im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter bestrittenen Steuerforderung durch das FA nicht mit Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO, sondern nur durch Aufnahme des unterbrochenen Klageverfahren...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / III. Weitere bedeutsame Verordnungen

Rz. 47 Auf dem Gebiete des Verfahrensrechts sind weitere Verordnungen in Kraft, von Bedeutung sind vor allem:mehr