Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Auswahl und Bestellung

Rn 5 Auch nach Inkrafttreten der InsO gestaltet sich bis heute das Verfahren der Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters im Einzelfall vielerorts höchst unterschiedlich, vor allem aber meist intransparent. So gab es so genannte geschlossene Listen, in die ein Verwalterkandidat nur aufgenommen wurde, wenn ein bisher regelmäßig bestellter Verwalter aus der Liste ausschi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rn 31 Bei diesem Verständnis von der Begründung der Rechtsstellung des Verwalters ergeben sich dessen Aufgaben und Pflichten nach seiner Ernennung im eröffneten Verfahren direkt aus der geltenden Insolvenzordnung. Es soll deshalb nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Pflichten des Insolvenzverwalters gegeben werden. Seine ihm nach der Insolvenzordnung zugewiesene Re...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Eignung

Rn 11 Bei der Ausübung seines pflichtgemäßen Auswahlermessens im Einzelfall hat das Insolvenzgericht zu prüfen, ob der in Aussicht genommene Verwalterkandidat für die Abwicklung des konkreten Insolvenzverfahrens ausreichend geeignet erscheint. Angesichts der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung und der vorrangigen Interessen der Schuldner und Gläubiger an einer zügig...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Darf das Insolvenzgericht ein bereits eröffnetes Insolvenzverfahren nach § 3 Abs. 1 nicht fortsetzen, so stellt es von Amts wegen das Verfahren zugunsten der Gerichte des anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ein. 2Das Insolvenzgericht soll vor der Einstellung den Insolvenzverwalter, den Gläubigerausschuss, wenn ein solcher bestellt ist, und den Schuldner hören...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Art. 102 § 1 Abs. 1 EGInsO

Rn 1 Die internationale Zuständigkeit wird bei europäischen Insolvenzverfahren durch Art. 3 EuInsVO (Art. 3 EuInsVO n. F.) festgelegt. Gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO (Art. 3 Abs. 1 EuInsVO n. F.) ist in dem Mitgliedstaat das Hauptinsolvenzverfahren zu eröffnen, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen (centre of main interests, COMI) hat. Rn 2 Für d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Hat das Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet, so ist, solange dieses Insolvenzverfahren anhängig ist, ein bei einem inländischen Insolvenzgericht gestellter Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens unzulässig. 2Ein entgegen Satz 1 eröffnetes Verfahren darf nicht fortgesetzt werden. 3Gegen die Eröffnung de...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Kommt in einem Insolvenzverfahren den deutschen Gerichten nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. EG Nr. L 160 S. 1) die internationale Zuständigkeit zu, ohne dass nach § 3 der Insolvenzordnung ein inländischer Gerichtsstand begründet wäre, so ist das Insolvenzgericht ausschließlich zuständig, in d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 34 Anders, Messbarkeit der Qualität der Verwaltertätigkeit aus der Sicht eines Insolvenzverwalters, NZI 2008, 522 ff.; Bluhm, Der Ausschluss juristischer Personen vom Insolvenzverwalteramt: Ein Verstoß gegen Verfassungs- und Europarecht, ZIP 2014, 555; Bork, Die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters ist nicht disponibel, ZIP 2013, 145; Deckenbrock/Fleckner, Verschwiegenh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Bestellung des Insolvenzverwalters, der zentralen Figur des Insolvenzverfahrens.[1] Sie lehnt sich an die früheren Regelungen in § 38 VerglO und § 5 Nr. 2 GesO an[2] und ergänzt diese um das Merkmal einer Eignung für den jeweiligen Einzelfall. Damit soll dem erheblich erweiterten Aufgabenbereich des Insolvenzverwalters nach der Insolvenzordnung...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Art. 102 § 4 Abs. 2 EGInsO

Rn 6 Wirkungen des deutschen Insolvenzverfahrens (z. B. §§ 104, 115, 116, 117 InsO, aber auch durch die Restschuldbefreiung oder einen Insolvenzplan), die vor der Einstellung eingetreten sind und nicht auf die Dauer des Verfahrens beschränkt sind, bleiben auch wirksam, wenn sie den Wirkungen des ausländischen Verfahrens nach der fremden lex fori concursus widersprechen. Rn 7...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Aufsatzliteratur

Rn 6 Pannen/Riedemann, Die deutschen Ausführungsbestimmungen zur EuInsVO – Ein Überblick zu den Regelungen des Art. 102 EGInsO n. F., NZI 2004, 301; Vallender, Aufgaben und Befugnisse eines deutschen Insolvenzrichters in einem Insolvenzverfahren nach der EuInsVO, KTS 2005, 283; Wehdeking, Reform des Internationalen Insolvenzrechts in Deutschland und Österreich, DZWiR 2003, 1...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Art. 102 § 2 EGInsO

Rn 1 Gemäß Art. 102 § 2 EGInsO soll das deutsche Insolvenzgericht seine tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu seiner internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsbeschluss für den Fall kurz darstellen,[1] dass möglicherweise auch ein anderer Mitgliedstaat international zuständig sein könnte.[2] Rn 2 Der Eröffnungsbeschluss sollte deshalb hinsichtlich der internationalen Z...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Vorläufiger Gläubigerausschuss (Abs. 1)

Rn 2 Nach dieser Vorschrift kann das Insolvenzgericht im eröffneten Insolvenzverfahren vor der ersten Gläubigerversammlung einen Gläubigerausschuss einsetzen; zur Einsetzung bereits im Eröffnungsverfahren vgl. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1a, 22a. Durch diese Kannbestimmung wird zum Ausdruck gebracht, dass die Entscheidung über das Ob eines Ausschusses ausschließlich im pflichtgemäßen E...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Sonderinsolvenzverwalter

Rn 24 Nachdem im Gesetzgebungsverfahren § 77 des RegE gestrichen wurde, in dem die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters erstmals ausdrücklich geregelt wurde,[77] bleiben die früher zur KO für die Bestellung eines Sonderkonkursverwalters von der Praxis entwickelten Kriterien weiter anwendbar.[78] Ein Sonderinsolvenzverwalter wird immer dann bestellt werden müssen, wenn ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Regelung zur Einsetzung des Gläubigerausschusses entspricht im Wesentlichen den vergleichbaren früheren Vorschriften der KO. Allerdings unterscheidet die InsO mittlerweile drei Arten von Gläubigerausschüssen. Zum einen muss oder kann das Gericht bereits im Eröffnungsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit einem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung nach §§ 27...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, InsO, EGInsO § 11 Unterrichtung der Gläubiger

Gesetzestext 1Neben dem Eröffnungsbeschluss ist den Gläubigern, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz haben, ein Hinweis zuzustellen, mit dem sie über die Folgen einer nachträglichen Forderungsanmeldung nach § 177 der Insolvenzordnung unterrichtet werden. 2 § 8 der Insolvenzordnung gilt entsprechend. Rn 1 D...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Art. 102 § 4 Abs. 1 EGInsO

Rn 1 Wenn in Deutschland ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wurde, obwohl in einem anderen Mitgliedstaat bereits ein Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners anhängig ist (etwa aus Unkenntnis des ausländischen Hauptinsolvenzverfahrens oder weil das deutsche Insolvenzgericht irrtümlich eine Zweigniederlassung als Hauptniederlassung gewertet hat[1]), so darf ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 oder § 213 ist öffentlich bekanntzumachen. 2Er ist in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen, im Falle des § 213 sind die zustimmenden Erklärungen der Gläubiger beizufügen. 3Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch g...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag auf öffentliche Bekanntmachung des wesentlichen Inhalts der Entscheidungen nach Artikel 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 ist an das nach § 1 zuständige Gericht zu richten. 2Das Gericht kann eine Übersetzung verlangen, die von einer hierzu in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union befugten Person zu beglaubigen ist. 3 § 9 Abs. 1 und 2 und ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Zum Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist. 2Die Bereitschaft zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen kann auf bestimmte Verfahr...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Bekanntmachung des Antrags (§ 214 Abs. 1 Satz 1)

Rn 3 Das Insolvenzgericht ist verpflichtet, einen Antrag des Schuldners auf Einstellung des Insolvenzverfahrens öffentlich bekannt zu machen und – im Falle des § 213 – zusammen mit den Zustimmungen der Gläubiger auf der Geschäftsstelle niederzulegen. In der Bekanntmachung sollte das Gericht auf die Frist des § 214 Abs. 1 Satz 3 und wiederum ggf. auf die Tatsache der Niederle...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Art. 102 § 1 Abs. 2 EGInsO

Rn 10 Die inländische Niederlassung, die für Territorialinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 2 EuInsVO (Art. 3 Unterabs. 2 EuInsVO n. F.) international zuständigkeitsbegründend ist, ist auch für die örtliche Zuständigkeit maßgebend, Art. 102 § 1 Abs. 2 EGInsO. Rn 11 Art. 102 § 1 Abs. 2 EGInsO wird relevant, wenn Vermögenswerte des Schuldners (z. B. Grundstücke) nicht nur am O...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Rechtsstellung des Insolvenzverwalters

Rn 27 Nach § 27 Abs. 1 ernennt das Insolvenzgericht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzverwalter. Gleichwohl beginnt das Amt des Verwalters nicht mit dieser Ernennung im Eröffnungsbeschluss, sondern mit Aushändigung der Ernennungsur-kunde und Annahme des Amtes. [91] Es empfiehlt sich daher für den Verwalter schon aus haftungsrechtlichen Gründen, in einem Sch...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Art. 102 § 4 Abs. 3 EGInsO

Rn 12 Um auch tatsächlich den Insolvenzbeschlag gemäß Art. 17 EuInsVO (Art. 20 EuInsVO n. F.) des ausländischen Insolvenzverfahrens sicherzustellen, muss gemäß Art. 102 § 4 Abs. 3 EGInsO das deutsche Insolvenzgericht vor der Einstellung nach Art. 102 § 4 Abs. 1 EGInsO das ausländische Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, über die bevorstehende Einstellung unterrichte...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Art. 102 § 5 Abs. 2 EGInsO

Rn 6 Gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EuInsVO n. F.) kann jeder Mitgliedstaat, in dem der Schuldner eine Niederlassung besitzt, eine obligatorische Bekanntmachung vorsehen. Rn 7 Mit Art. 102 § 5 Abs. 2 EGInsO hat der deutsche Gesetzgeber von dieser Befugnis Gebrauch gemacht. Wenn der Schuldner in Deutschland eine Niederlassung[6] hat, müssen das ausl...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Art. 102 § 6 Abs. 1 EGInsO

Rn 1 Die Eröffnung eines ausländischen Hauptinsolvenzverfahrens ist auf Antrag des Insolvenzverwalters gemäß Art. 22 Abs. 1 EuInsVO (Art. 29 Abs. 1 EuInsVO n. F.) "in das Grundbuch, das Handelsregister und alle sonstigen Register" in Deutschland einzutragen. Rn 2 Damit sind aber nur die öffentlichen Register gemeint, in die nach der lex fori concursus eine Eintragung zu erfol...mehr

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Haftung für bestandskräftig festgesetzte Lohnsteuern mangels Widerspruch im Insolvenzverfahren

Leitsatz Der in Haftung genommene GmbH-Geschäftsführer ist im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen die formell bestandskräftigen Lohnsteuern ausgeschlossen, wenn er im Insolvenzverfahren den im Prüfungstermin angemeldeten Forderungen des Finanzamts nicht widersprochen hat. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen am 1.1.201...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vermeiden ... / 1 I. Aus dem Sachverhalt

Rückständiger Unterhalt wird tituliert Der Schuldner war verheiratet, hatte zwei Kinder und zahlte nach der Trennung 1994 keinen Unterhalt, so dass die Unterhaltsberechtigten bis 1996 Leistungen nach dem BSHG erhielten. Die Gläubigerin beantragte wegen der auf sie nach § 91 Abs. 3 BSHG übergegangenen Unterhaltsansprüche zunächst einen Vollstreckungsbescheid und erhielt nach d...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Kindergeld... / 3 Der Praxistipp

Beim Vertragsschluss beginnt das Forderungsmanagement Der Gläubiger kann nach der Entscheidung des BGH auch im Zusammenhang mit unterhaltsrelevanten Waren oder Dienstleistungen für Kinder nicht erwarten, seine Lösung im Vollstreckungsrecht zu finden. Die Regelung des § 76 EStG ist eindeutig: Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kin...mehr

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FF 7+8/2016, Expertenkritik an Sachverständigenreform

Deutscher Bundestag: Recht und Verbraucherschutz – Anhörung Im Ziel, aber nicht in der Ausführung haben bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses die geladenen Experten einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6985) zugestimmt, mit dem das Sachverständigenrecht reformiert sowie einige Änderungen bei Familiengerichtsverfahren vorgenommen werden sollen. Im Sachve...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis d... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Strenge Anforderungen an den Nachweis der Privilegierung Der Gläubiger, der eine nach § 850d Abs. 1 ZPO privilegierte Zwangsvollstreckung betreiben möchte, muss dem Vollstreckungsorgan einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – die Qualifikation des zugrunde liegenden Anspruchs als Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art...mehr

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Übertragung eines Dauernutzungsrechts: Wann muss zugestimmt werden?

Leitsatz Bedarf die Übertragung eines Dauernutzungsrechts der Zustimmung eines Dritten, so ist auch die Bestellung eines Nießbrauchs an ihm regelmäßig nur mit Zustimmung dieses Dritten möglich. Normenkette §§ 12, 31, 35 WEG Das Problem Die Erbbauberechtigte E räumt H an einem baulich getrennten, noch zu errichtenden Parkhausteil das Recht zur alleinigen Dauernutzung als Stellp...mehr

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Insolvenzverfahren mit Anordnung der Eigenverwaltung

Leitsatz Die sog. Doppelrechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt auch bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Sachverhalt Die Klägerin war eine GmbH. Am 10.5.2012 stellte sie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht bestellte am 16.5.2012 einen vorläufigen Sachwalter und auch einen vorläufigen Gläubigerausschuss. Am 18....mehr

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Beendigung der D&O-Versicherung: Keine Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber Vorständen und Geschäftsführern

Zusammenfassung Gegenüber Geschäftsführern und Vorständen von insolventen Gesellschaften ist der Insolvenzverwalter nicht zur Aufrechterhaltung von Haftpflichtversicherungen verpflichtet. Das gilt unabhängig davon, ob er selbst den Geschäftsführer in Anspruch nimmt und ob diese Haftung von der betreffenden Versicherung abgedeckt gewesen wäre. Hintergrund Der klagende Geschäfts...mehr

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Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des ­Insolvenzverfahrens

Leitsatz 1. Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien (Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, insolvenzfreies Vermögen) betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden (Anschluss an BFH, Urteil vo...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / 1 I. Aus dem Sachverhalt

Insolvenzverfahren gegen den Schuldner Gegen den Schuldner wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und auf seinen Antrag die Restschuldbefreiung angekündigt. Er erzielt laufende Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeits- und zwei Unfallrenten in einer Höhe von – im Jahr 2011 – monatlich insgesamt 1.057,74 EUR. Das Insolvenzgericht hat die Reihenfolge, in der der nach § 850c ZPO un...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen/Praxistipp

Entscheidung gilt auch in der Einzelvollstreckung Anders als das LG folgt der BGH der Argumentation des AG und stellt dessen Entscheidung wieder her. Sie ist zwar im Insolvenzverfahren ergangen, betrifft im Ergebnis aber das Verständnis von § 850i ZPO, d.h. die Frage, wie mit sonstigen Einkünften des Schuldners umzugehen ist und in welchem Umfang diese pfändungsfrei sind. Bet...mehr

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AGS 6/2016, Geschäftsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG grundsätzlich statthafte sofortige Beschwerde begegnet in formeller Hinsicht keinen Bedenken; insbesondere ist der Beschwerdewert von 200,00 EUR aus § 33 Abs. 3 RVG erreicht. Das zulässige Rechtsmittel hat auch in der Sache selbst Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG umfasst die bewilligte Beratungshilfe die Durchführung des Schulden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.2 Vollstreckungsverfahren

Rz. 4 Das Vollstreckungsverfahren i. S. d. §§ 337–346 AO ist das Verfahren der Finanzbehörde zur zwangsweisen Durchsetzung des Anspruchs aus dem Steuerpflichtverhältnis, der nicht freiwillig erfüllt worden ist. Aus den gebührenpflichtigen Maßnahmen (s. Rz. 3) folgt, dass insoweit nur das Vollstreckungsverfahren wegen Geldforderungen der Behörde in das bewegliche Vermögen ber...mehr

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Änderung der Bemessungsgrundlage im Insolvenzverfahren (zu § 17 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 17.1 UStAE . Die Finanzverwaltung hatte schon im Mai 2015[1] zu der zum 1.1.2011 in Kraft getretenen Änderung in § 55 Abs. 4 InsO Stellung genommen und in diesem Zusammenhang bei der Umsatzsteuer auch die Grundsätze aus der Rechtsprechung des BFH aus 2014[2] angewendet. Danach werden aufgrund der Bestellung des schwachen vorläu...mehr

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Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Forderungsausfall aufgrund Insolvenz des Käufers

Leitsatz Der teilweise Ausfall der Kaufpreisforderung und der vereinbarten Stundungszinsen aufgrund Insolvenz des Käufers führt nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer für den Grundstückskauf. Normenkette § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 3 GrEStG, § 12 BewG, § 165 Abs. 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Sachverhalt Eine GmbH erwarb ein Grundst...mehr

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zerb 5/2016, Verpflichtung ... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Klage ist unbegründet. 1. Dem Kläger steht ein Auskunftsanspruch duch Vorlage eines von einem Notar aufgenommenen Verzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB gegen die Beklagte nicht zu. Die Beklagte durfte aufgrund der Dürftigkeit des Nachlasses die Einholung eines kostenpflichtigen notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB analog verwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.2 Regelungsanordnung

Rz. 6 Die Regelungsanordnung erfordert einen Anspruch auf Regelung eines einstweiligen Zustands zur Sicherung des Rechtsfriedens bis zur Entscheidung in der Hauptsache.[1] Die bloße Sicherung des bisherigen Rechtsstatus reicht hierfür nicht aus, weil darüber hinaus Rechte beansprucht werden. Beispiele hierfür sind: Stundung der Steuernachforderung[2], Erteilung einer Unbedenkli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.8 Insolvenzantrag des Finanzamts

Rz. 17 Unabhängig davon, dass gegen den Eröffnungsbeschluss und gegen die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Zivilrechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist, beruht der Antrag des FA gem. §§ 13f. InsO auf einer Ermessensentscheidung, deren Rechtmäßigkeit im finanzgerichtlichen Verfahren zu überprüfen ist.[1] Der BFH lässt hierbei die Fr...mehr

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Verdeckte Sacheinlage unabhängig von Zahlungsreihenfolge

Zusammenfassung Für die verdeckte Sacheinlage eines GmbH-Gesellschafters spielt die Reihenfolge der Zahlungen keine Rolle. Auch wenn zunächst die Gesellschafterforderung getilgt und in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang danach eine Bareinlage geleistet wird, wird der Gesellschaft im Ergebnis keine neue Liquidität zugeführt. Hintergrund Der beklagte Gesellschafter-Ges...mehr

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Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften

Leitsatz Sale-and-lease-back-Geschäfte können als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu steuerpflichtigen sonstigen Leistungen führen. Normenkette § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 9 Satz 1, § 14c, § 13 UStG, Art. 14 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 EG-RL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin wurde als GbR zu dem Zwe...mehr

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AGS 4/2016, Bewertungszeitp... / 1 Sachverhalt

Die Kläger erwarben drei Kommanditbeteiligungen an einer Fonds KG. Die S. GmbH (fortan: Schuldnerin) ist Gründungsgesellschafterin und Komplementärin des Fonds. Die Kläger machten Schadensersatzansprüche aus dem Erwerb der Kommanditbeteiligungen gegen die Schuldnerin geltend. Das AG eröffnete mit Beschluss vom 26.4.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldneri...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.5 Anwendbarkeit von § 18 im Insolvenzverfahren

Rn 21 Indem § 19 ausdrücklich normiert, dass – wenn noch kein gemeinsamer Vertreter der Schuldverschreibungsgläubiger bestellt ist – das Insolvenzgericht eine Gläubigerversammlung zur Wahl desselben einzuberufen hat, ergibt sich daraus zwangsläufig, dass jedenfalls die erste Gläubigerversammlung nach Insolvenzeröffnung nicht gemäß § 18 durchgeführt werden kann. Bei späteren ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Besonderheiten im Insolvenzverfahren

5.1 Zulässigkeit von Mehrheitsbeschlüssen Rn 17 Ob auch noch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten Mehrheitsbeschlüsse gefasst werden können, wird unterschiedlich beurteilt. Für die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters folgt die Möglichkeit schon aus § 19 Abs. 2 Satz 2. Wenn es dort (allein) heißt, dass die Gläubiger zur Wahrnehmung ihre...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8. Insolvenzverfahren

Rn 24 Während eines laufenden Insolvenzverfahrens kann eine Versammlung der Gläubiger, die der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters dienen soll, nur als Präsenzgläubigerversammlung stattfinden. Das ergibt sich aus § 19 Abs. 2 Satz 2.mehr