Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Gegenstand der Begünstigung: Wohnimmobilien

Rz. 29 Durch das Erbschaftsteuergesetz 2009 wurde erstmals die Möglichkeit in das Gesetz aufgenommen, eine Stundung auch für die auf den Erwerb von Wohnimmobilien entfallende Steuer zu erlangen. Gegenstand der Begünstigung sind bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden (§ 13d ErbStG) sowie ein selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus od...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 176 BewG regelt für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke die Zugehörigkeit eines inländischen Grundstücks zum Grundvermögen. Die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts/Vermögensgegenstands zum Grundvermögen hat eine ganz bestimmte Bewertung bzw. bestimmte Bewertungsmethoden zur Folge, siehe §§ 179, 182 f. BewG. "Grundvermögen" ist grds. eine der drei bewertungsrechtlich...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / VIII. Weitere Muster

Rz. 52 Muster 16.16: Mitteilung der Nachlassverwaltung an das Grundbuchamt Muster 16.16: Mitteilung der Nachlassverwaltung an das Grundbuchamt An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________ In der Nachlasssache _________________________ wurde ich mit Beschluss des Am...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 190 BewG wurde durch Art. 9 Nr. 3 Steueränderungsgesetz 2015 vom 2.11.2015[1] neu gefasst und wurde für Bewertungsstichtage ab 1.1.2016 von zuvor zwei auf vier Absätze erweitert und damit an die Sachwertrichtlinie vom 5.9.2012[2] angepasst. Die Vorschrift regelte die Ermittlung des Gebäudesachwerts für die Wertermittlung bebauter Grundstücke im Sachwertverfahren. Mit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 177 Abs. 1 BewG schreibt vor, dass für die Bewertung der Grundstücke des Grundvermögens der gemeine Wert zugrunde zu legen ist. Aufgrund dieses gesetzlich fixierten Bewertungsziels besteht ein grundsätzlicher Aktualisierungsbedarf der Bewertungsansätze bei der Immobilienbewertung. Aufgrund des BFH-Urteils II R 13/16,[2] welches im Kern zur Anwendung der Liegenschafts...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / Leitsatz

1. In der Regel ist davon auszugehen, dass Zuwendungen (auch) größerer Vermögenswerte unter (künftigen) Ehegatten keine "eheneutralen" Rechtsgeschäfte wie etwa Schenkungen oder Darlehen, sondern der ehelichen Lebensgemeinschaft dienende, ehebedingte Zuwendungen sind. Dies gilt, wenn die Beteiligten erkennbar die Vorstellung haben, dass der überlassene Betrag als Investition ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ii) Einheitliche Zuwendung, Kettenschenkung

Rz. 26 Bei einer Mehrzahl von Zuwendungsgegenständen ist – u.a. mit Hinblick auf § 14 ErbStG oder die Grundsätze einer gemischten Schenkung (siehe Rdn 39 ff.) – abzugrenzen, ob es sich um eine einheitliche Zuwendung oder mehrere selbstständige Zuwendungen handelt. Dies richtet sich nach dem Willen der Parteien und ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Für ei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Auflagenvollzug

Rz. 106 Bei der Schenkung im Zusammenhang mit dem Vollzug einer vom Schenker angeordneten Auflage gilt: Gegeben sind grds. zwei Schenkungen: 1. Schritt: Schenkung durch den Schenker an den Auflagenbeschwerten und 2. Schritt: Schenkung infolge der Weitergabe durch den Auflagenbeschwerten an den Auflagenbegünstigten in Vollziehung der Auflage. Rz. 107 § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG knüp...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Lebzeitige Weitergabe von Vermögen vom Vorerben an den Nacherben

Rz. 10 In der Praxis vorkommend ist die bereits lebzeitige Weitergabe des Nachlasses durch den Vorerben an den Nacherben. Dieser Fall ist jedoch nicht in § 6 ErbStG geregelt, sondern stellt einen Fall des § 7 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 ErbStG dar. In § 6 ErbStG sind nur die Fälle der Vermögensübertragung geregelt, die im Wege der Vor- und Nacherbschaft durch den Tod des Erblass...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 51 Die Regelung des § 181 BGB, das Verbot des sog. Insichgeschäfts bzw. die Möglichkeit der Befreiung von diesem Verbot darf (auch) bei der Vorsorgevollmacht nicht unterschätzt werden. Ein sog. Insichgeschäft liegt vor, wenn der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ein Rechtsgeschäftmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vergleichspreis

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendung eines Vergleichswertverfahrens ist eine ausreichende Anzahl geeigneter Vergleichspreise. Für eine Bewertung nach § 183 Abs. 1 BewG reicht es nicht aus, dass das Finanzamt den Immobilien-Preis Kalkulator der Gutachterausschüsse anwendet, es muss vielmehr auch tatsächlich vom Gutachterausschuss Vergleichspreise anfordern.[2] Näheres zur Er...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / V. Aufwendungen zur Vermögensbildung und gute Einkommensverhältnisse

Die dargestellte Rechtsprechung betrifft mit Leistungen zum Erwerb von Immobilien- und Altersvorsorgevermögen Sonderfälle vermögensbildender Aufwendungen. nämlich solche, die einen bestimmten, unterhaltsrechtlich anerkennenswerten Zweck verfolgen. Darüber hinaus sind Leistungen zur Vermögensbildung unterhaltsrechtlich bedeutsam bei guten Einkommensverhältnissen. Diese sind ge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Erfassung des nicht begünstigungsfähigen Vermögens

Rz. 20 Im Bereich des nicht begünstigungsfähigen Vermögens umfasst das (potenziell) verfügbare Vermögen sämtliche weltweit[37] vorhandenen (bzw. erworbenen) Aktiva, also sämtliche etwa vorhandenen Gegenstände, Forderungen oder/und sonstigen Rechte. Hierzu gehören selbstverständlich Immobilien (auch das Familienheim) sowie bewegliche Sachen (auch Hausrat).[38] Relevant ist hi...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / b) Grundbuchsachen

Rz. 9 Mittels einer trans- oder postmortalen Vollmacht kann keine Grundbuchberichtigung auf die Erben[16] unter Inanspruchnahme der Kostenbegünstigung der KV 14110 Abs. 1 GNotKG vollzogen werden; ebenso wenig kann der Bevollmächtigte eine Miterbengemeinschaft auseinandersetzen, weil ihm vom Erblasser nicht die Macht eingeräumt ist, in die erbrechtliche Rechtsposition der Erb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Ausländischer Grundbesitz, Abs. 7

Rz. 65 § 12 Abs. 7 ErbStG bestimmt für ausländischen Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögen, dass dessen Wert nach § 31 BewG zu ermitteln ist. Ausländischer Grundbesitz (und ausländisches Betriebsvermögen) kann mangels Zuständigkeit der deutschen Finanzverwaltung im ausländischen Belegenheitsstaat nicht Gegenstand gesonderter Feststellungen sein. Aus diesem Grunde mus...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 28 ErbStG flankiert mit seinen Stundungsregelungen die Verschonungsvorschriften der §§ 13a–13d sowie § 19a ErbStG. Diejenige Erbschaftsteuer, die nach Anwendung der Verschonungsregelungen überhaupt noch erhoben wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen – teilweise sogar zinslos – gestundet werden. Gegenüber den allgemeinen Stundungsregelungen des § 222 AO bildet § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Überlegungen zur Ausgestaltung des hinreichenden Anlasses für die Aufnahme von Vorfeldermittlungen

Rz. 221 [Autor/Stand] Ebenso wie bei der Abgrenzung einer zulässigen Verdachtsbegründung vom unzulässigen Pauschalverdacht (s. dazu Rz. 152 ff.) bedarf es auch bei der Schwelle für steuerrechtliche Ermittlungen zusätzlich zu der allgemeinen Erfahrung eines konkreten Moments, anhand dessen die Erfahrung in Bezug auf bestimmte Hinterziehungsfelder gewürdigt werden kann. Die Vo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (d) Stellungnahme

Rz. 237 Auch wenn die Sichtweise der Rechtsprechung dogmatisch nur eingeschränkt überzeugen kann, weil sie zu eng ist, bleibt festzuhalten, dass qualitative Gesichtspunkte bei der Beurteilung des Vorliegens eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs jedenfalls eine Rolle spielen können. Außerdem ist dem BFH zuzustimmen, dass die quantitative Grenze der Finanzverwaltung (jedenf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 700 [Autor/Stand] Der Begriff des Flankenschutzes, von der Fahndung selbst verwandt[2], entstammt dem Militär, demnach die Truppe zur Aufklärung und Überwachung besondere Kräfte einsetzt, welche der Unterstützung dienen. Anders [3] hält zur geschichtlichen Entwicklung fest, dass bei allen Festsetzungsfinanzämtern in Westfalen-Lippe (NRW) der Flankenschutz eingeführt worde...mehr

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ZErb 01/2023, Je reicher man ist, umso länger lebt man, oder?

Ganz so einfach scheint es nicht zu sein, jedenfalls wenn man den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts glaubt. Zwar steigt die statistische Lebenserwartung der Deutschen seit Langem stetig an und auch das vererbte bzw. verschenkte Vermögen ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Allerdings scheint eine unmittelbare Korrelation zwischen beiden Phänomenen dann...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / IV. Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die sich mit der Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils bzw. bis zur Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung befassen, enthalten – sinngemäß – den Satz: "Tilgungsleistungen, die über den positiven Wohnwert (die positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) hinausgehen, können als zusätzliche...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (c) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – Auffassung der Rechtsprechung

Rz. 235 Nach dem Urteil des BFH vom 24.10.2017[642] kann ein für die Annahme begünstigten Vermögens nach § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG erforderlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nur dann vorliegen, wenn die Gesellschaft neben der Überlassung der Wohnungen Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten und der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beispiele für zulässige Vorfeldermittlungen

Rz. 233 [Autor/Stand] Als typische Beispielsfälle für Vorfeldermittlungen sind zu nennen: Rz. 234 [Autor/Stand] Auswertung von Chiffre-Anzeigen in Zeitungen, in denen wertvolle Immobilien im Ausland zum Verkauf angeboten werden: Es besteht – so der BFH – die allgemeine Erfahrung, dass wegen der steuerlichen Erfassung inländischer Grundstücksgeschäfte ein Anreiz bestehe, unver...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben, Abs. 3

Rz. 35 Die Regelung des § 6 Abs. 3 ErbStG erfasst sämtliche Fälle, in denen die Nacherbschaft nicht mit dem Tod des Vorerben anfällt, sondern bspw. durch die Wiederverheiratung des Vorerben, die Geburt eines Kindes, die Erreichung der Volljährigkeit des Nacherben oder durch Kinderlosigkeit. Der Nacherbe kann also unter einer Bedingung oder einer Befristung eingesetzt werden,...mehr

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AGS 01/2023, Verwertung von... / II. Schonvermögen – angemessenes Hausgrundstück, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

Gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren unter III. teilweise erläuterten Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2 Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftl...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / VI. "Nicht privilegierte" Vermögensbildung

Vermögensbildung betreiben auch Eheleute, deren Einkünfte unterhalb der "Schallgrenze" von 11.000 EUR liegen, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Dezember 2021 zeigt.[42] Die Eheleute lebten in auskömmlichen wirtschaftlichen Verhältnissen; die Einkommensgrenze von 11.000 EUR war allerdings deutlich unterschritten. Der Ehemann hatte während des Zusamme...mehr

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 3 Zugewinn

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.4.2022 – 3 WF 142/21 1. Zu den rechtlichen Maßstäben für die zugewinnrechtliche Einordnung von Belastungen durch ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch, die den ausgleichspflichtigen Empfänger einer Immobilie gegenüber dem Zuwendenden treffen (Anschluss an BGH, FamRZ 2015 1268, m. Anm. Münch). 2. Ein Leibrentenversprechen des ausgleichspflichtigen Zu...mehr

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FF 01/2023, Räumung der Ehe... / Leitsatz

1. Bei dem Herausgabeverlangen der im Alleineigentum stehenden Immobilie auf der Grundlage eines in einem einstweiligen Anordnungsverfahren geschlossenen Vergleichs handelt es sich nicht um ein Verfahren auf Überlassung der Ehewohnung, sondern um eine sonstige Familiensache. 2. Einem hierauf gestützten Antrag steht nicht entgegen, dass in der Trennungszeit eine Regelung zur Ü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Wertansatz, Wertabschlag (Abs. 1)

Rz. 2 Bebaute Grundstücke und Grundstücksteile i.S.v. § 13d Abs. 3 ErbStG (siehe Rdn 8 ff.), die zu Wohnzwecken vermietet werden, werden mit 90 % ihres steuerlichen Werts angesetzt. Der Wertabschlag ist bei allen steuerbaren Erwerben, auch bei mittelbaren Grundstücksschenkungen, zu gewähren.[4] Maßgebend sind die Verhältnisse (Vorliegen eines bebauten Grundstücks, Vermietung...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Pflichtteil

Rz. 52 Der Pflichtteilsanspruch stellt für den Pflichtteilsberechtigten eine Teilhabe am Nachlass dar, der gesetzlich garantiert ist, sofern nicht Gründe vorhanden sind, die auch den Pflichtteilsanspruch entfallen lassen. Wird ein pflichtteilsberechtigter Erbe vom Erblasser durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen vom Erbe ausgeschlossen, so garantiert ihm das Pflic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Keine Behaltenspflicht

Rz. 16 Es gelten die Verhältnisse am Besteuerungszeitpunkt (§ 9 ErbStG). Eine Behaltensverpflichtung oder eine Verpflichtung zur weiteren Vermietung zu Wohnzwecken besteht nicht, d.h. der Erwerber könnte das auf ihn übergehende Mietverhältnis kündigen und das Objekt z.B. frei von Mietverhältnissen verkaufen. Die subjektiven Eigenschaften, d.h. wem das Grundstück nach dem Erw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einzelfälle

a) Anzeigen unter Chiffre Rz. 496 [Autor/Stand] Klassischerweise bieten Chiffre-Anzeigen Anlass dafür, dass die Fahndung im Wege von Vorfeldermittlungen prüft, ob die damit anonym angebotenen Geschäfte (Verkäufe, Dienstleistungen) auch steuerrechtlich deklariert wurden (allgemein dazu bereits s. Rz. 226, 233 ff.), und mit einem (Sammel-)Auskunftsersuchen an den Verlag des Anz...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Veräußerung/Entnahme von Teilbetrieben und wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 225 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG ist die Veräußerung bzw. Aufgabe von Teilbetrieben der von ganzen Gewerbebetrieben bzw. Mitunternehmeranteilen gleichgestellt.[514] Dasselbe gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG auch für wesentliche Betriebsgrundlagen.[515] Ebenfalls sanktioniert wird die Entnahme solcher Gegenstände bzw. ihre Zuführung zu betriebsfr...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 2. Anspruch aus Zweckverfehlungskondiktion

Theoretisch können voreheliche Zuwendungen auch über die Zweckverfehlungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB ausgeglichen werden. Dies setzt aber die positive Feststellung einer entsprechenden Zweckvereinbarung im Sinne einer Willensübereinstimmung voraus bezogen auf den Fortbestand der (nicht)ehelichen Lebensgemeinschaft. Der andere Teil muss also die Zweckvorstell...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Anfall und Ausschlagung

Rz. 6 Das deutsche Erbrecht wird vom Anfallsrecht bestimmt. Es bedarf also keiner ausdrücklichen Annahmeerklärungen wie dies in vielen ausländischen Erbrechtsordnungen der Fall ist.[11] Verstirbt eine Person, so findet nach § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge statt, dergestalt, dass ein oder mehrere Personen die Vermögensnachfolge der verstorbenen Person antreten. Dabei kann si...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / c) Sonderfall: Schenkungen

Rz. 94 Vorsorglich sollte ausdrücklich geklärt werden, ob und inwieweit der Bevollmächtigte (bei mehreren Bevollmächtigten siehe Rdn 101) befugt ist, Vermögenswerte des Vollmachtgebers an sich oder Dritte zu verschenken. Zwar wird davon ausgegangen, dass ein Generalbevollmächtigter (auch ohne dahingehende ausdrückliche Erklärung des Vollmachtgebers) zu Schenkungen befugt ist...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Erwerbsnebenkosten

Rz. 82 Hinsichtlich der Erwerbsnebenkosten gilt: Notar-, Grundbuch-, Maklerkosten und Grunderwerbsteuer (sog. allgemeine Erwerbsnebenkosten) werden vom Steuerwert der mittelbaren Zuwendung in Abzug gebracht (§§ 10 Abs. 5 Nr. 3, 1 Abs. 2 ErbStG).[187] Bei nur teilweiser Kostenübernahme durch den Zuwendenden kann auch nur ein anteiliger Abzug erfolgen.[188] Kosten des Steuerbe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht)

Rz. 216 Nach der gesetzlichen Regelung im Auftragsrecht bleibt die (Vorsorge-)Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers im Zweifel bestehen (§§ 168, 672 BGB). Unabhängig vom Grundverhältnis (Gefälligkeit, Auftrag, Geschäftsbesorgung, siehe Rdn 173 ff. und § 11 Rdn 19 ff.), sollte in der Vollmacht aber ausdrücklich klargestellt/geregelt werden, ob die Vollmacht über den Tod ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Andere Umstände

Rz. 31 Bei der Ermittlung des gemeinen Werts sind nach § 9 Abs. 2 S. 2 BewG alle Umstände zu berücksichtigen, die den Preis beeinflussen. Sie können tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Natur sein. Dazu gehören Altlasten[23] oder ein Altlastenverdacht, wenn er im Zeitpunkt des gedachten Verkaufs besteht.[24] Ungünstige Umwelteinflüsse wie Lärm, Gerüche, Erschütter...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Wesentliches Familieninteresse

Rz. 9 Die Stiftung i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG muss im Interesse einer oder bestimmter Familien errichtet werden. Das Merkmal "Familieninteressen" ist weit zu verstehen und erfasst alle Vermögensvorteile im weitesten Sinne,[8] die die Begünstigten aus dem Stiftungsvermögen erhalten, nicht nur die Bezugs- und Anfallsrechte. Dazu zählen auch die unentgeltliche oder verbilli...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (7) Schenkung unter (Leistungs-)Auflage

Rz. 54 Bei einer Schenkung unter (Leistungs-)Auflage gelten die Grundsätze der gemischten Schenkung entsprechend, wenn dem Bedachten Leistungen auferlegt werden, die ihm Aufwendungen im Sinne von Geld- oder Sachleistungen verursachen (sog. Leistungsauflagen).[119] Von einer Nutzungs- bzw. Duldungsauflage spricht man dagegen immer dann, wenn der Bedachte in der Verfügungsmögl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 109 Art. 11 DBA sieht grds. und ausschließlich die Anwendung der Anrechnungsmethode vor. Die im jeweils anderen Staat anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer wird auf die in dem Staat, dem nach DBA aufgrund der Ansässigkeit des bzw. der Beteiligten das vorrangige Besteuerungsrecht zusteht, angerechnet. Rz. 110 Ist der Erblasser/Schenker i.S.d. DBA in Deutschland ansäss...mehr

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AGS 01/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren. Teil 1 (Verbindung von Verfahren) war bereits in AGS 2022, 433 veröffentlicht, Teil 2 (S. 1 ff.) befasst sich mit der Trennung von Verfahren. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner die Entwicklung der Beratungshilfe in den Jahren 2021 und 2022 dar (S. 6 ff.). Einwänd...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ff) Ausführungszeitpunkt

Rz. 84 Eine mittelbare Schenkung ist ausgeführt, wenn die unmittelbare Zuwendung des Gegenstandes als ausgeführt gilt.[190] Bei der mittelbaren Grundstücksschenkung finden daher die Grundsätze für die Ausführung einer unmittelbaren Grundstücksschenkung Anwendung (vgl. § 9 ErbStG Rdn 46). Voraussetzung ist danach, dass die Parteien des abzuschließenden Grundstückskaufvertrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.2.1 Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nur möglich, wenn der Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert ist (dies würde nach IAS 36 der vorgeschaltete Indikatortest abfangen). Bei Finanzanlagevermögen besteht diesbezüglich ein Wahlrecht. Die Dauerhaftigkeit der Wertminderung wird im HGB nicht konkretisiert. In den Grundsätzen ordnungsmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / Zusammenfassung

Der Verkauf eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen ist als Geschäftsveräußerung im Ganzen vielfach nicht umsatzsteuerbar. Der Erwerber tritt dann in die Fußstapfen des Veräußerers und führt etwaige Vorsteuerberichtigungszeiträume fort. Dies kann auch für die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen (sog. Share Deals) gelten, jedoch reicht hier eine reine Übertragung...mehr