Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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Portugal / I. Vorbemerkung

Rz. 219 Die EuErbVO hat keinen Einfluss auf die Besteuerung der Erbfolge. Entscheidend für die Prüfung der steuerlichen Pflichten ist vielmehr die Frage, ob Erblasser bzw. Erben nach steuerrechtlichen Kriterien in Portugal und/oder Deutschland ansässig sind oder über einen Wohnsitz verfügen. Die Definition der steuerlichen Ansässigkeit und des Wohnsitzes ist nicht gleichbede...mehr

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Großbritannien: England und... / a) Nachlassspaltung

Rz. 3 Das englische IPR, das gesetzlich nicht normiert ist, folgt im Erbrecht (succession) dem in fast allen Common-Law-Staaten verbreiteten Prinzip der territorialen Nachlassspaltung: Während für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass (succession to immovables) das jeweilige Belegenheitsrecht (lex rei sitae) Anwendung findet, gilt für die Erbfolge in den beweglichen Nac...mehr

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Belgien / 8. Teilung, Auseinandersetzung (Art. 4.65 ff. ZGB und Art. 1205 ff. GGB) und Zurückführung (Art. 4.83 ff. ZGB)

Rz. 128 Gemäß Art. 4.66 ZGB kann niemand gezwungen werden, in ungeteilter Rechtsgemeinschaft zu bleiben, und die Teilung kann jederzeit gefordert werden, ungeachtet jeglicher anderslautenden Verbote und Verträge. Man kann jedoch vereinbaren, dass die Teilung während einer begrenzten Frist ausgesetzt bleiben soll; diese Übereinkunft kann nicht über fünf Jahre verbindlich sein...mehr

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Russische Föderation / I. Objektive Anknüpfung des Erbstatuts

Rz. 2 Gemäß Art. 1224 ZGB knüpft das Erbstatut grundsätzlich an den letzten Wohnsitz des Erblassers an. Hiervon wird bei Immobilien jedoch eine Ausnahme gemacht, die u.U. zu einer Nachlassspaltung führen kann: Für Immobilien gilt grundsätzlich das Recht des Belegenheitsstaates, also bei Immobilien, die in der Russischen Föderation registriert sind, zwingend russisches Recht....mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / b) Grundsatz der Einheitlichkeit

Rz. 70 Das Güterstatut knüpft an personenbezogene Umstände an (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, engste Verbindung der Eheleute). Daher gilt dieses Recht für das gesamte Vermögen der Eheleute, gleich welcher Art und wo belegen (Grundsatz der Einheitlichkeit des Güterstatuts). Dennoch können sich Durchbrechungen der Einheitlichkeit ergeben:mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / 2. Nachlassabkommen mit der Türkei

Rz. 43 In der Praxis am wichtigsten ist das zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vereinbarte Nachlassabkommen, das die Anlage zu Art. 20 des Deutsch-Türkischen Konsularvertrages vom 28.5.1929 bildet.[39] Dieses Abkommen gilt laut Bekanntmachung vom 26.2.1952[40] nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges wieder. § 14 des Nachlassabkommens bestimmt das auf di...mehr

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Belgien / 6. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 188 Für den Erwerb durch Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und gesetzlich Zusammenwohnenden ist die erste Tarifstufe steuerfrei. Der Freibetrag entspricht also 12.500 EUR. Wenn der Nettowert, den einer dieser Erben erwirbt, den Betrag von 125.000 EUR nicht überschreitet, beläuft sich der Basisfreibetrag auf 25.000 EUR für den jeweiligen Erben. Bei Kindern des Erblass...mehr

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Großbritannien: Schottland / 1. Prior Rights

Rz. 6 Zunächst erhält der überlebende Ehegatte (bzw. der längerlebende Civil Partner)[8] als sog. prior rights folgende Nachlassgegenstände:[9]mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / V. Weiterverweisung auf das Recht eines Drittstaates

Rz. 81 Das IPR des Aufenthaltsstaates kann auch das Recht eines weiteren Drittstaates für anwendbar erklären. Gemäß Art. 34 Abs. 1 lit. b EuErbVO ist nach Verweisung auf das Recht eines Drittstaates die Verweisung des IPR dieses Drittstaates auf das Recht eines weiteren Drittstaates zu befolgen, wenn dieser sein eigenes Recht anwenden würde. Rz. 82 Beispiel 4 Der Erblasser is...mehr

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Türkei / IX. Probleme bei der Vererbung ländlicher Grundstücke an Ausländer

Rz. 102 Hinsichtlich der Errichtung der dinglichen Rechte auf Immobilien zwischen Deutschland und der Türkei ist die Gegenseitigkeit, die in Art. 35 des türkischen Grundbuchgesetzes als Voraussetzung zum Erwerb der Immobilien durch Ausländer vorgesehen ist, gegeben.[168] Obwohl es keine Hindernisse dafür gibt, dass Ausländer in der Türkei erben können, gibt es manche Beschrä...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. joint tenancy

Rz. 106 Ausgenommen von der Nachlassabwicklung sind insbesondere Vermögensgegenstände, an denen eine joint tenancy besteht. In der Praxis ist diese Form beim Erwerb von Immobilien durch Ehegatten üblich, kann aber auch an beweglichen Gegenständen begründet werden. Im Gegensatz zur tenancy in common, die dem deutschen Bruchteilseigentum entspricht, handelt es sich dabei um ei...mehr

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Rumänien / III. Erbfälle, die vor dem 1.10.2011 eingetreten sind

Rz. 3 Vor dem Inkrafttreten des neuen Codul Civil Nou wurde das IPR durch das Gesetz über die Verhältnisse des Internationalen Privatrechts (IPRG) vom 22.9.1992[1] geregelt. Die objektive Anknüpfung des Erbstatuts differenzierte danach, ob es sich um bewegliche oder unbewegliche Nachlassgegenstände handelte (Nachlassspaltung). Für Fahrnis wurde das Erbstatut an die Staatsang...mehr

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Luxemburg / 3. Haftung und Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 137 Die Passiva des Nachlasses umfassen nicht nur Verbindlichkeiten des Erblassers (dettes),[68] sondern auch Erbfallschulden (charges), namentlich Erbfallkosten und Erfüllung von Vermächtnissen. Rz. 138 Zu deren Erfüllung sind sowohl die gesetzlichen Erben wie auch die eingesetzten Vermächtnisnehmer von Universal- und Erbteilvermächtnissen verpflichtet, die in ihrer Eins...mehr

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Irland / 3. Rechtslage vor Inkrafttreten der EuErbVO

Rz. 17 Nach früherer Rechtslage (bis 16.8.2015) unterlag die Rechtsnachfolge von Todes wegen aus deutscher Sicht gemäß Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. – vorbehaltlich einer Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. bzw. eines vorrangigen Einzelstatuts gemäß Art. 3a Abs. 2 EGBGB – dem Heimatrecht des Erblassers im Todeszeitpunkt. Da auch eine Anknüpfung des Erbstatuts für Immobilie...mehr

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Bulgarien / 5. Gläubigerstellung

Rz. 79 Zum Schutz der Gläubiger des Erblassers bestimmt das Erbgesetz, dass ein Erbe, der die Annahme nach Verzeichnis vorgenommen hat, den Nachlass mit der Sorgfalt verwalten muss, die in eigener Sache üblich ist. Ferner ist der Erbe den Gläubigern zur Rechenschaft verpflichtet und kann innerhalb von fünf Jahren nach Annahme des Nachlasses keine Immobilien aus dem Nachlass ...mehr

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Estland / 2. Nachlassverwaltung

Rz. 36 Das Gericht beschließt im Erbfall eine Nachlassverwaltung,[24] wenn: Das Gericht bestimmt auf eigene Initiative oder auf An...mehr

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Frankreich / cc) Erbteilvermächtnis

Rz. 106 Gemäß Art. 1010 Abs. 1 C.C. ist ein Erbteilvermächtnis (legs à titre universel) eine letztwillige Anordnung, die auf die Zuwendung eines Vermögensbruchteiles oder auf die Zuwendung aller Mobilien oder Immobilien oder auf die Zuwendung eines Bruchteils der Mobilien oder Immobilien gerichtet ist. Auch die Zuwendung eines Nießbrauchs kann ein legs à titre universel sein...mehr

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Frankreich / I. Hinweis auf das frühere Internationale Erbrecht

Rz. 1 Seit 17.8.2015 gilt für Frankreich die EuErbVO. Im französischen IPR existieren generell nur wenige kollisionsrechtliche Gesetzesvorschriften.[1] Von Bedeutung ist neben vorrangigen Staatsverträgen vor allem Art. 3 C.C. Dieser bestimmt in seinem Absatz 2, dass Immobilien, selbst wenn sie im Eigentum von Ausländern stehen, dem französischen Recht unterliegen, und in Abs...mehr

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Griechenland / 4. Insbesondere: Grundstücksabwicklung und Auszahlung von Bankguthaben

Rz. 94 Grundstücks- bzw. Immobilienabwicklung: Nach griechischem Recht muss für den Erwerb einer Immobilie die Eintragung ("Transkription") eines entsprechenden "Titels" ins Grundbuch vorgenommen werden. Dies gilt auch für den Erwerb von Todes wegen. In diesem Fall kann der "Titel" entweder eine notarielle oder (ab 1.9.2024) eine anwaltliche Erbschaftsannahme oder ein Erbsch...mehr

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Luxemburg / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 179 Für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen von Todes wegen wird grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) zum Zeitpunkt des Todestages als Bemessungsgrundlage angesetzt. Im Einzelnen besteht eine Vielzahl von Regelungen, siehe Art. 11 L.27.12.1817. Bei Gesellschaftsbeteiligungen ist zu unterscheiden: Anteile an Personengesellschaften werden als transparent be...mehr

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Kroatien / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 73 Vererbte Immobilien unterfallen nicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern der Grunderwerbsteuer. Diese ist im Gesetz über die Besteuerung des Immobilienverkehrs geregelt.[50] Die Grunderwerbsteuer geht also der Erbschaftsteuer vor.[51] Seit dem 1.1.2019 gilt ein Steuersatz von 3 % (Art. 12 ImmVStG), nachdem dieser sukzessive im Rahmen einer Steuerreform von 5 ...mehr

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Estland / II. Einkommensteuer

Rz. 65 Die Erbschaft unterliegt nach dem Einkommensteuergesetz [44] keiner direkten Einkommensteuer.[45] Werden Gegenstände aus dem Nachlass verkauft, die nicht im persönlichen Gebrauch[46] des Erben waren, so fällt darauf Einkommensteuer an.[47] Wird eine geerbte Immobilie verkauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht Wohnsitz des Verkäufers war, fällt auch darauf Einkomme...mehr

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Belgien / b) Objekt der Erbschaftsteuer

Rz. 169 Objekt der Erbschaftsteuer ist das Weltvermögen des Erblassers, der an seinem Todestage Einwohner Belgiens war. Alles, was aus dem Nachlass von Todes wegen erworben wird, unterliegt der Erbschaftsteuer, d.h. insbesondere: Rz. 170 (1) Immobilien, die grundsätzlich mit dem objektiven Verkaufswert (valeur vénale) am Todestag zu bewerten sind. Bei ausländischem Immobilien...mehr

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Bulgarien / E. Erbschaftsteuer

Rz. 91 Die Erbschaftsteuer ist eine Kommunalsteuer. Dies bedeutet, dass das Steueraufkommen den Kommunen zufließt und die Steuerschuld von der Kommunalverwaltung eingetrieben wird. Einschlägig ist das Gesetz über die Kommunalsteuern und -gebühren aus dem Jahre 1998. Rz. 92 Steuerpflichtige Objekte sind durch bulgarische Staatsangehörige gesetzlich oder testamentarisch geerbte...mehr

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Dänemark / III. Wertzuwachssteuern

Rz. 178 Aus dem Nachlass ist grundsätzlich für die gesamten Einnahmen des Verstorbenen und des Nachlasses Nachlasssteuer zu entrichten. Zu dem zu versteuernden Einkommen zählt alles, was der Verstorbene selber empfangen hat, darunter auch Zinseinnahmen sowie Gewinne aus Wertpapieren und Immobilien. Allerdings werden beispielsweise nach § 27 Abs. 2 des Nachlasssteuergesetzes ...mehr

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Dänemark / I. Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 15 Das dänische Erbkollisionsrecht ist nicht kodifiziert. Es erschließt sich aus Gewohnheitsrecht, Rechtsprechung und Literatur. Die dänischen IPR- und IZVR-Normen werden als Sachnormverweisungen verstanden. Ein Renvoi des ausländischen Rechts wird nicht angenommen. Rz. 16 Nach dem geltenden Domizilprinzip ist das dänische Erbgesetz auf alle in Dänemark mit festem und dau...mehr

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Bosnien und Herzegowina / III. Testamentsformwirksamkeit

Rz. 6 Das Haager Testamentsformübereinkommen ist in Bosnien-Herzegowina seit dem 6.3.1992 in Kraft, und zwar aufgrund der Staatsnachfolge. Das ehemalige Jugoslawien hat diese Konvention bereits im Jahre 1962 ratifiziert.[18] Bezüglich der Testamentsgültigkeitsvoraussetzungen hat das IPRG die alternative Kollisionsnorm aus diesem Übereinkommen übernommen, so dass sie auch dan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 3 Vermögensfreibeträge nach der Karenzzeit

Ist die Karenzzeit abgelaufen, muss eine Vermögensprüfung durchgeführt werden. Diese wird aber sowohl vereinfacht, als auch werden die Freibeträge für die Bürgergeldbezieher angehoben. Insbesondere folgende Verbesserungen erfolgen: Erhöhung der Freibeträge je Person auf einheitlich 15.000 EUR; nicht ausgenutzte Freibeträge sind innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zudem übertrag...mehr

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Belgien / 8. Begünstigung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

Rz. 232 Gemäß Art. 60bis ErbStGB BH gilt in der Region Brüssel-Hauptstadt ein Steuersatz von 3 % (für Erben in gerader Linie, Ehegatten oder gesetzlich Zusammenwohnende) oder 7 % (für alle anderen Erben) für:mehr

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Griechenland / 1. Grundsatz

Rz. 119 Als Wert der erworbenen Gegenstände gilt deren Kaufwert zur Zeit des Vermögensanfalls (Art. 9 Abs. 1 grErbStG). Spezielle Regelungen gelten je nach erworbenem Objekt (Immobilien, Forderungen, Aktien, bewegliche Sachen, Nießbrauch usw.).mehr

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Italien / V. Erbschaftsteuererklärung, Festsetzung, Erhebung

Rz. 319 Die Erben und die Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, auf einem amtlichen Vordruck innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall beim aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers zuständigen Finanzamt eine von mindestens einem Erben oder Vermächtnisnehmer zu unterzeichnende Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Bis zum 13.12.2014 galt eine Ausnahme, wenn sich im Nachlass k...mehr

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Luxemburg / 1. Erbstatut nach dem luxemburgischen Internationalen Privatrecht

Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (IPR) Luxemburgs ist nur marginal kodifiziert, ein Gesetz über das Internationale Privatrecht, vergleichbar dem deutschen EGBGB, gibt es nicht. Rz. 2 Neben der Grundregel des Art. 3 Abs. 2 Cciv wurden durch den luxemburgischen Gesetzgeber nach und nach Einzelregelungen vor allem im Internationalen Familienrecht in das luxemburgische Bürger...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Vertrag über den Unterhalt zu Lebzeiten (Leibrentenvertrag)

Rz. 85 Der Leibrentenvertrag ist zwar im Erbgesetz in dem Abschnitt Erbverträge geregelt, stellt aber keinen Erbvertrag, sondern einen schuldrechtlichen Vertrag mit gewissen erbrechtlichen Folgen dar. In der Praxis ist er ein gängiger Vertrag. Er ist gegenseitig verpflichtend und entgeltlich. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich eine Partei die andere Vertragspartei bis zu...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Gegenständlich gespaltene Rückverweisung

Rz. 69 In vielen Rechtsordnungen wird das Erbstatut nicht einheitlich angeknüpft, also z.B. an Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Erblassers (Nachlasseinheit), sondern für Immobilien oder gar sämtliche Nachlassgegenstände dem jeweiligen Belegenheitsrecht unterstellt (siehe Rdn 198). Verteilt sich der Nachlass über mehrere Staaten, gelten für die Erbfolge der einzelnen Tei...mehr

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Großbritannien: Schottland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 5 Das schottische Erbrecht, das mit dem Succession (Scotland) Act 1964 grundlegend neugefasst wurde,[7] baut die gesetzliche Erbfolge abweichend vom englischen Recht in der Weise auf, dass der nach Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Reinnachlass in drei Schritten zu verteilen ist: 1. Prior Rights Rz. 6 Zunächst erhält der überlebende Ehegatte (bzw. der lä...mehr

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Ukraine / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Im Verhältnis zur Ukraine ist bei der Bestimmung des auf die Erbfolge anwendbaren Rechts gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen UdSSR geschlossene Konsularvertrag vom 25.4.1958[1] vorrangig zu beachten.[2] Deutschland hat mit der Ukraine insoweit die Weiteranwendung vereinbart.[3] Damit gilt gem. Art. 28 Abs. 3 des Kon...mehr

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Griechenland / III. Nachlasseinheit

Rz. 7 Art. 28 grZGB sieht für alle erbrechtlichen Verhältnisse die Anwendung des Heimatrechts des Erblassers im Todeszeitpunkt vor. Die Anknüpfung an das Heimatrecht des Erblassers gewährleistet eine einheitliche Beurteilung aller Nachlassgegenstände (Mobilien und Immobilien)[8] nach einer einzigen Rechtsordnung (Grundsatz der Nachlasseinheit). Es wird nicht zwischen verschi...mehr

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Belgien / 3. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 209 Art. 2.7.3.2.12 des Codex sieht einen Steuerfreibetrag für behinderte Erben und Vermächtnisnehmer vor. Unbebauter, in Naturschutzgebieten belegener Grundbesitz ist unter den in Art. 2.7.6.0.5. des Codex festgelegten Bedingungen (insbesondere das Bestehen eines Bewirtschaftungsplans i.S.d. flämischen Gesetzgebung) von der Erbschaftsteuer befreit. Für Erbschaften, die na...mehr

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Frankreich / cc) Der Unwandelbarkeitsgrundsatz und seine Ausnahmen

Rz. 58 Nach Art. 1395, 1396 Abs. 2 C.C. sind ehevertragliche Vereinbarungen und ihre Abänderung grundsätzlich nur vor der Ehe zulässig. Abänderungen des Ehevertrages vor Eheschließung müssen gem. Art. 1396 Abs. 1 C.C. unter gleichzeitiger Anwesenheit und Zustimmung aller am ursprünglichen Vertrag beteiligten Personen notariell beurkundet werden. Sie sind gem. Art. 1396 Abs. ...mehr

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Polen / II. Abwicklung von im Inland belegenem Nachlass deutscher Staatsangehöriger

Rz. 96 Hinterlässt ein verstorbener deutscher Staatsangehöriger ein in Polen gelegenes Vermögen, so ist Kontakt mit dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Polen aufzunehmen. Dieses wird den deutschen Staatsangehörigen, die über das hinterlassene Vermögen verfügen wollen, Hilfe leisten.[22] Rz. 97 Zur Erlangung des Erbscheins für einen in Polen verstorbenen deut...mehr

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Polen / Literaturtipps

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Portugal / V. Tarif der Stempelsteuer

Rz. 232 Der Steuersatz für die unentgeltliche Übertragung von Eigentum an jedweden Gütern durch Erbschaft beläuft sich auf 10 %.[38] Hinzu kommt bei der Übertragung von Eigentum an unbeweglichem Vermögen (Immobilien) eine Steuer von 0,8 %.[39]mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 3. Insbesondere: Geltung des Belegenheitsrechts für im Ausland belegenes Vermögen

Rz. 198 Häufigste Ursache für Probleme ist weiterhin der Fall, dass der inländische Erblasser im Ausland Immobilien hat und der Belegenheitsstaat diese der lex rei sitae unterwirft. Dies trifft insbesondere für die folgenden Staaten zu:[145]mehr

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Italien / II. Abwicklung von in Italien belegenem Nachlass

Rz. 271 Die vom Erben vorzunehmenden Verfahrensschritte hängen davon ab, ob ein Testament vorhanden ist und ob Immobilien zum Nachlass gehören oder nicht. 1. Vorliegen eines Testaments Rz. 272 Nach dem Tod des Erblassers muss jede Person, die ein eigenhändiges Testament findet oder besitzt, es einem Notar ihrer Wahl zur Veröffentlichung vorlegen (Art. 620 Abs. 1 c.c.). Beim no...mehr

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Tschechien / V. Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 159 Die Anerkennung deutscher Erbscheine richtet sich in der Tschechischen Republik nach der Regelung in der EuErbVO (Art. 39 ff.). Gemäß Art. 74 EuErbVO bedarf es hinsichtlich Urkunden, die einem EU-Mitgliedstaat nach der EuErbVO ausgestellt werden, weder Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit. Die Vollstreckung einer in einem EU-Mitgliedstaat ergangenen und in ...mehr

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Dänemark / 4. Erwerb von Besitz und Eigentum

Rz. 156 Bei einer Auseinandersetzung unter den Erben selbst verfügen diese nach der Übergabe des Nachlasses an sie gemeinsam über die Nachlasswerte (siehe Rdn 146). Sie können bereits zu diesem Zeitpunkt die Vermögenswerte verteilen. Entscheidend ist, wann die Erben gemeinsam einem einzelnen Erben die Legitimation erteilen, über bestimmte Vermögenswerte zu verfügen. Bei Akti...mehr

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Griechenland / 3. Abzug von Schulden und Lasten

Rz. 123 Der Erbschaftswert soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst als Nettowert berechnet werden. Zu diesem Zweck werden die (insb. durch öffentliche Urkunde, Gerichtsurteil, Handelsbücher) nachgewiesenen Erblasserschulden vom Erbschaftswert abgezogen (Art. 21 grErbStG). Ebenso werden die Schulden abgezogen, die durch den Erbfall entstehen, insb. die Bestattungskost...mehr

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Belgien / 8. Besteuerung des Familienwohnsitzes

Rz. 199 Falls der Nachlass wenigstens einen Eigentumsanteil an der Immobilie umfasst, in welcher der Erblasser während wenigstens fünf Jahren vor seinem Tode seinen Hauptwohnsitz hatte,[156] werden für den Erwerb dieser Rechte in gerader Linie gem. Art. 60ter ErbStGB W die folgenden Erbschaftsteuertarife auf den Nettowert des Eigentumsanteils, welcher dem Erblasser gehörte, ...mehr

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Türkei / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das türkische IPRG wurde im Jahr 2007 vom türkischen Gesetzgeber verabschiedet und ist am 12.12.2007 in Kraft getreten.[1] Die Regelung zum Erbrecht ist jedoch identisch geblieben.[2] Das IPRG enthält keine Übergangsvorschriften, da in Art. 1 EinfG zum ZGB [3] der allgemeine Grundsatz des Rückwirkungsverbots von Gesetzen festgeschrieben ist. Daher sind auf die Erbfolge d...mehr

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Frankreich / cc) Deutsches Vermächtnis an französischem Grundbesitz

Rz. 28 Aus französischer Perspektive stellt sich außerdem eine interessante Folgefrage, wenn man für die Frage des Eigentumsübergangs vom Vorrang des Erbstatuts ausgehen will. Besitzt etwa ein deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland eine Immobilie in Frankreich und hat er in seinem Testament diesbezüglich ein Vermächtnis zugunsten seiner Lebens...mehr