Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7.2 Rechtsbehelfe

Rz. 36 Für das Vollstreckungsgericht ist allein der Inhalt des Grundbuches für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung relevant. Es hat Einwendungen der übrigen Miteigentümer gegen die Zwangsversteigerung nicht zu prüfen, sofern sich diese nicht aus dem Grundbuch ergeben. Ist ein Miteigentümer der Auffassung, es gebe ein der Versteigerung entgegenstehende...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 3 Während einer bestehenden Ehe kommt es zwangsläufig zum Erwerb von Miteigentum an beweglichen Sachen, aber oftmals auch an Immobilien und Grundstücken. Dadurch begründen die Eheleute eine Art Gemeinschaft, in der durch interne (stillschweigende) Verabredungen eindeutig ist, wer die damit verbundenen Lasten trägt. Erst wenn die Ehe scheitert, rückt die Frage der Eigentu...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.3 Rechte und begrenzte Verfügungsbefugnis aufgrund der Ehe

Rz. 5 Die Ehegatten haben aufgrund ihres Miteigentums eine Berechtigung zur Mitbenutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Gegenstände. Es ist davon auszugehen, dass die Eheleute ausdrücklich oder stillschweigend die gemeinsame Nutzung als Nutzungsart beschlossen haben (§§ 744 f. BGB). Dies gilt für alle beweglichen und unbeweglichen, im gemeinschaftlichen Eigentum stehe...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.2 Schulden im Interesse nur eines Ehegatten

Rz. 52 Bei Verbindlichkeiten, die ausschließlich im Interesse eines Ehegatten eingegangen worden sind, ist ebenfalls eine anderweitige Bestimmung dergestalt anzunehmen, dass derjenige, in dessen Interesse die Verbindlichkeit begründet wurde, diese auch alleine weiter tragen muss.[1] Dies kann der Fall sein bei der Mithaftung von Krediten für Immobilien, die im Alleineigentum...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 4 Alleinige Schulden

Rz. 72 Fraglich ist, wie die Konstellation zu bewerten ist, in der ein Ehegatte ein von ihm im Außenverhältnis allein aufgenommenes Darlehen für den Erwerb von Miteigentum zur Verfügung stellt. Scheitert die Ehe, wird für die Zinsbelastung § 748 BGB herangezogen, um eine hälftige Beteiligung des anderen Ehegatten zu bewirken. Der Tilgungsanteil ist von dieser Vorschrift jedo...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.1 Allgemeines

Rz. 340 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft gab es in der Gesellschaft seit jeher, eine wirkliche Akzeptanz erfährt sie jedoch erst seit den 1970er Jahren. Seither ist die Zahl derer, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, rapide gestiegen. Dies macht eine nähere Befassung mit den zwischen den nichtehelichen Lebensgefährten bestehenden Rechtsbeziehungen und...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.5 Bausparverträge/Bausparkonten

Rz. 88 Bausparkonten können genau wie das klassische Girokonto als Einzel- oder Gemeinschaftskonto geführt werden. Das Guthaben auf dem Bausparkonto steht im Innenverhältnis nur dem einen Ehegatten zu, wenn ein Einzelkonto vorliegt, der Bausparvertrag und das Bausparkonto also auf den Namen nur eines Ehegatten laufen. Wenn nur der Nichtinhaber Einzahlungen auf das Konto vorg...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.2 Zuwendung

Rz. 96 Bei der Prüfung, ob es sich bei den übertragenen Gegenständen um eine Zuwendung handelt, muss der Begriff der Zuwendung zunächst näher definiert werden. Eine Zuwendung liegt dann vor, wenn jemand einen anderen aus seinem Vermögen im Regelfall durch Übertragung von Sachen oder Rechten bereichert. Dadurch muss beim Zuwendenden eine Vermögensminderung und beim Empfänger ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.3.1 Ehebezogene Zuwendung

Rz. 99 Der BGH[1] nimmt in ständiger Rechtsprechung eine ehebezogene Zuwendung an, "wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben u...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3 Schuldentilgung nach Scheitern der Ehe (Wegfall der anderweitigen Bestimmung)

Rz. 44 Der während intakter Ehe bestehende und von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Verteilungsmaßstab kann nicht mehr angenommen werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt nämlich die aus der ehelichen Lebensgestaltung abgeleitete anderweitige Bestimmung. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Eingreifen der Haftung zu gleichen Anteilen (§ 426...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.1 Zuwendungen des Ehegatten an die Schwiegereltern

Rz. 127 Praxis-Beispiel Die Eheleute M und F leben gemeinsam mit den Eltern der F unentgeltlich in einem im Eigentum der Eltern stehenden Haus. M baut während der Ehe das Familienheim der Schwiegereltern aus, damit die ausgebauten Räume auch von seiner Familie weiter genutzt werden können. Für diesen Umbau investiert M 50.000 EUR. M und F trennen sich und M verlangt nun die ...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 4 Geschütztes Vermögen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Auch im Rahmen des Elternunterhalts muss der Unterhaltsschuldner grundsätzlich den Stamm seines Vermögens einsetzen. Einschränkungen ergeben sich aber daraus, dass er seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge nicht zu gefährden braucht.[1] Bei der Vermögensverwertungspflicht sind auch die sonstigen Verbindlichkeiten und Verpflicht...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.1 Aufwendungen für Miteigentum

Rz. 50 Werden nach der Trennung der Eheleute in einer nur noch von einem Ehegatten bewohnten Immobilie Erhaltungsmaßnahmen notwendig, so können diese auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten durchgeführt werden, § 744 Abs. 2 BGB, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eheleute diese zulassen und während bestehender Ehe eine solche Entscheidung ebenfalls getroffen worde...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.6 Vorgehensweise

Rz. 142 Praxis-Tipp Vor Rechtskraft der Ehescheidung können die Beteiligten nicht wirksam eine allumfassende Regelung zum Zugewinnausgleichs- und Rückforderungsanspruch treffen, da das in § 1378 Abs. 3 Satz 3 BGB verankerte Verbot, durch Dritte auf das Scheidungsverfahren einzuwirken, greift.[1] Folgenden Möglichkeiten bestehen: Da Vereinbarungen vor Rechtskraft der Ehescheidu...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.5 Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich

Rz. 61 Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Ehegatten wird vom Zugewinnausgleich keinesfalls verdrängt, er ist vielmehr eine Art "Vorstufe" vor der Durchführung des Zugewinnausgleichs.[1] Dies ist auch unabhängig davon, ob die gemeinsame Schuld bei der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens schon von einem der Ehegatten getilgt worden ist oder nicht. Bei richtiger Ha...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.1.1 Zustandekommen

Rz. 347 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommt nicht alleine schon deshalb in Betracht, weil Personen zusammen leben und wirtschaften. Aus diesem Grunde kann eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung auch nicht umfassend über das Gesellschaftsrecht abgewickelt werden. Rz. 348 Nach älterer Rechtsprechung des II. Senats des BGH[1] soll eine Abwicklung nac...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.3 Rückforderung der Schenkungen seitens des Sozialamts

Ein Herausgabeanspruch nach § 528 BGB steht auch dem Sozialhilfeträger zu, gegebenenfalls auch noch nach dem Tod des Schenkers.[1] Dem Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers und der Überleitung dieses Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe im Hinblick auf die von diesem dem Schenker zu leistende Hilfe zum Lebensunterhalt steht es nicht entgegen, dass das Gesch...mehr

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REIT – ABC IntStR / 2.1 REIT AG

Ein REIT ist als AG grundsätzlich ein KSt- und GewSt-Subjekt. Allerdings ergeben sich nach dem REITG für die Besteuerung einige Besonderheiten. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein REIT gem. § 16 Abs. 1 REITG unter bestimmten Umständen von der KSt und GewSt befreit ist. Die Steuerfreiheit des REITG tritt nur dann ein, wenn die Erfordernisse hinsichtlich der Börs...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.2 Nationales Recht

Nach nationalem Recht unterliegen Veräußerungsgewinne nur teilweise anderen Regelungen als laufende Einkünfte. Sofern die Veräußerungsgewinne in einer Betriebsstätte erzielt werden, sind darin je nach Belegenheit der Betriebsstätte inl. Einkünfte[1] oder ausl. Einkünfte[2] zu sehen. Hier ist für die Zuordnung der Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte auf...mehr

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REIT – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Real Estate Investment Trusts sind Aktiengesellschaften, die Einkünfte aus der Bewirtschaftung von Immobilien erzielen. Nach deutschem Recht gelten für sie besondere steuerliche Regelungen, die im REITG enthalten sind. Gesellschaftsrechtlich handelt es sich bei einem REIT um eine AG, die grundsätzlich den Vorschriften des AktG unterliegt.[1] Insbesondere im Ausland sind REIT-...mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 3 Hinweise

Da die Stiftung im Ausland im Regelfall ebenfalls der Besteuerung unterliegt, kann über die Anrechnung nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 AStG eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Hierfür gelten die allgemeinen Grundsätze des § 34c Abs. 1 EStG entsprechend, bei Anwendung der Abgeltungsteuer ist § 32d Abs. 5 und 6 EStG zu beachten. Durch § 15 Abs. 3 AStG werden Unternehmer- un...mehr

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Progressionsvorbehalt – ABC... / 2 Inhalt

§ 32b Abs. 1 EStG sieht vor, dass nach einem DBA (Nr. 3) sowie nach anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen (Nr. 4) freigestellte Einkünfte bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes zu berücksichtigen sind. Der Progressionsvorbehalt ist für unbeschränkt und erweitert beschr. Stpfl., und nur in Ausnahmefällen für beschr. Stpfl. anwendbar; vgl. "Unbeschränkte Steuerpf...mehr

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Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 2.1 Spezielle Aktivitätsklauseln

Grundsätzlich sind im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung alle Einkünfte passiv, es sei denn, sie fallen unter eine der in § 8 Abs. 1 AStG aufgezählten Einkunftsarten. Innerhalb dieser Einkunftsarten gibt es wiederum Ausnahmen, die zur Passivität der Einkünfte führen, wobei dazu wiederum Gegenausnahmen möglich sind. Spezielle Aktivitätsklauseln bestehen für Einkünfte aus dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.1 Gesellschaften (§ 705 BGB)

Rz. 24 § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählt zu den rechtsfähigen Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, also die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaften. Nach § 705 Abs. 1 BGB wird die Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.1 Abkommensrecht

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen unterfällt abkommensrechtlich nicht den Regelungen über laufende Gewinne. Mit Art. 13 OECD-MA besteht eine gesonderte Vorschrift, die allerdings auch auf die allgemeinen Anknüpfungskriterien abstellt. Art. 13 OECD-MA wird sich allerdings nur auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beziehen, da die Veräußerung von Umlaufvermögen z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Photovoltaik-Großanlage / 8 Besteuerung

Auch steuerliche Aspekte sind bei PV-Großanlagen zu berücksichtigen. Sie können die Wirtschaftlichkeit der Anlage erheblich beeinflussen. Abschreibungen Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für PV-Anlagen können als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer der Anlage, die vom Bundesfinanzministerium auf 20 Jahre festgelegt wur...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2.1 Zuordnung von Immobilien in das Anlage- und Umlaufvermögen

Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung der Immobilie sowie des Grund und Boden entsprechend der kaufmännischen Zweckbestimmung. Gemäß § 247 Abs. 2 HGB sind im Anlagevermögen nur die Grundstücke und Gebäude auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen.[1] Für eine Zuordnung zum Anlagevermögen müssen folgenden Kriterien positiv beurteilt werden: Die Grundstücke sowie die ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2 Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden im Anlagevermögen sowie die Zuordnung von Immobilien in das Anlage- und Umlaufvermögen

2.1 Zuordnung von Immobilien in das Anlage- und Umlaufvermögen Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung der Immobilie sowie des Grund und Boden entsprechend der kaufmännischen Zweckbestimmung. Gemäß § 247 Abs. 2 HGB sind im Anlagevermögen nur die Grundstücke und Gebäude auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen.[1] Für eine Zuordnung zum Anlagevermögen müssen folgenden...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen errichtete im Jahr 1960 eine Immobilie mit mehreren Wohnungen in einem sehr beliebten Stadtteil von München. Die Herstellungskosten beliefen sich auf 800 TEUR. Die Immobilie wurde gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2b) mit jährlich 2 % abgeschrieben. Im Jahr 20X4 ist die Immobilie voll abgeschrieben. Mittlerweile ist das Gebäude sehr in die...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 06 Anlagen im Bau

Mit Beginn der Erstellung der baulichen Anlagen werden im Anlagevermögen die Gruppe der Konten 07 "Bauvorbereitungskosten" auf die Gruppe 06 "Anlagen im Bau" umgebucht.[1] Unter der Kontengruppe 06 "Anlagen im Bau" sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Kosten (Grundstücks- und Gebäudekosten) für alle noch nicht fertiggestellten Anlagen sowie umfassende Modernisierungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen erwirbt ein Mehrfamilienwohnhaus, die Wohnungen sollen weiterhin vermietet werden. In diesem Fall dient die Immobilie dauerhaft dem Unternehmenserfolg und erzielt Mieterträge, daher ist das Mehrfamilienwohnhaus unter Position A II 1 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" zu aktivieren. Eine Aufteilung auf Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 Das Wohnungsunternehmen möchte sein Geschäftsfeld erweitern und Einfamilienwohnhäuser schlüsselfertig verkaufen. Hierzu hat die Gesellschaft bereits ein Grundstück bebaut und komplett veräußert. Nun ist die Gesellschaft auf der Suche nach weiteren geeigneten Grundstücken zur Bebauung und Veräußerung. Im Jahr 20X2 werden einige Grundstücke besichtigt ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 210 Forderungen aus Grundstücksverkäufen

Dieses Konto enthält sowohl die Forderungen aus dem Verkauf von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken des Umlaufvermögens und des Anlagevermögens. Während der Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens ohne Saldierung mit dem (Rest-)Buchwert als Umsatzerlös in der Kontengruppe 61 (610 bzw. 611) erfasst wird ("Brutto-Ausweis"), kommt es bei der Veräußerung von Immob...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen ist Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses und vermietet die Wohnungen. Nun haben sich die Geschäftsführung sowie die Gesellschafterversammlung mit Beschluss dazu entschieden, das Mehrfamilienwohnhaus zu veräußern. Der Beschluss datiert auf den 20.04.20X1. Die Wohnungen werden weiter vermietet. Ein Verkäufer wurde im Jahr 20...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2.2 Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden

Aktivierungsvoraussetzungen für die baulichen Maßnahmen an bestehenden Gebäuden sind folgende: Herstellung eines Vermögensgegenstandes, Erweiterung eines Vermögensgegenstandes oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstandes, die über dessen ursprünglichen Zustand hinausgeht.[1] Im Folgenden wird anhand einzelner Beispiele die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und H...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 (A) Gemäß der neuen Vorgabe in einigen Bundesländern zur Solarpflicht muss das Wohnungsunternehmen nun eine Photovoltaikanlage auf dem alleinstehenden Mehrfamilienwohnhaus errichten. Es wählt eine Aufdach-Photovoltaikanlage. Die Kosten für den Kauf sowie die Installation der Aufdach-Photovoltaikanlage sind unter A II 2 "Grundstücke und grundstücksgle...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 12 Bauvorbereitungskosten

Es gelten die Ausführungen, wie sie bereits zu Konto 070 "Bauvorbereitungskosten" gemacht wurden. Abweichend hiervon sind Bauvorbereitungskosten dieser Gruppe zunächst als Aufwand zu erfassen und über die Kosten "Bestandserhöhungen" zu aktivieren. Auf die Buchungsbeispiele in Kapitel 3.3.1 wird verwiesen. Im Umlaufvermögen werden die unbebauten Grundstücke wie auch die Bauvor...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen besitzt ein Gebäude, das 1972 erbaut wurde. Seit seiner Fertigstellung wurden keine Erneuerungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Folgenden werden die dringend zu beseitigenden Mängel aufgelistet: Die Holzfenster (Einfachverglasung) sind undicht. Alle Bäder in den Wohnungen besitzen einen Durchlauferhitzer für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

Hierunter gehören die auf eigenem Grund und Boden und auf Erbbaugrundstücken selbst erstellten, der Nutzung zugeführten sowie erworbene Miethäuser, Wohnheime, Altenwohnanlagen. Ferner sind hier die nach der Verkehrsanschauung als Teile der Wohnanlage anzusehenden Kindergärten, Parkplätze, Garagen, Jugendheime, Gemeinschaftshäuser, Stätten der Begegnung und Privatstraßen zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 070 Bauvorbereitungskosten

Zu den Bauvorbereitungskosten, die entweder als Teil der Anschaffungskosten für den Grund und Boden oder als Teil der Herstellungskosten für das zu errichtende Gebäude zu aktivieren sind, zählen sämtliche Aufwendungen zur Vorbereitung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie von Aus- und Umbaumaßnahmen, die sich dem jeweiligen Bauvorhaben zuordnen lassen.[1] Als Baumaßnah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.4 Überlassung von Rechten an Immobilien (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 bezieht sich allein auf die relevante Tätigkeit in Form der Überlassung unbeweglichen Vermögens.[1] Diese Vorschrift soll große Anbieter von Hotelunterkünften freistellen, die mindestens 2.000 relevante Tätigkeiten pro Meldezeitraum und inseriertem Objekt erbringen.[2] Denn die Steuerverwaltungen sind regelmäßig in der Lage, die Erfüllung der steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Informationen bei Überlassung von Rechten an Immobilien (Abs. 4)

Rz. 15 § 14 Abs. 4 PStTG erweitert die zu meldenden Informationen, sofern ein meldepflichtiger Anbieter relevante Tätigkeiten in Form der Überlassung unbeweglichen Vermögens erbringt. Rz. 16 Die Übermittlung der Informationen nach § 14 Abs. 4 Nrn. 4, 5 und 6 PStTG ist nur erforderlich, sofern dem meldenden Plattformbetreiber diese Informationen vorliegen. Der Plattformbetreib...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen (Nr. 1)

Rz. 5 § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PStTG erklärt die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Immobilien zu einer relevanten Tätigkeit i. S. des PStTG. Der Begriff umfasst zwar grundsätzlich eine Vielzahl denkbarer Immobilien, so etwa einzelne Wohnungen, Zimmer, Parkplätze oder sonstige Arten von unbeweglichem Vermögen.[1] Ungeachtet des weitgefassten Wortlauts zielt die Vor...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Entscheidung

Der BFH bestätigte, dass die erweiterte Gewerbesteuer-Kürzung in den Streitjahren zu Recht gewährt wurde. Die erweiterte Kürzung steht Unternehmen zu, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen. Sie entfällt jedoch, wenn das Unternehmen durch häufige Grundstücksverkäufe die Schwelle zum gewerblichen Grundstückshandel überschreitet. Ein gewerblicher Grundstücks...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die erweiterte Gewerbesteuerkürzung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Grundstücksunternehmen gelegentlich Immobilien veräußert, solange die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel nicht überschritten wird. Maßgeblich ist dabei eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre, insbesondere die Einhaltung der sog. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2 Erbringung persönlicher Dienstleistungen (Nr. 2)

Rz. 7 Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PStTG stellt auch die Erbringung "persönlicher Dienstleistungen" eine relevante Tätigkeit dar. Kennzeichnend für persönliche Dienstleistungen ist nach der Gesetzesdefinition in § 5 Abs. 3 PStTG, dass auf vorherige Anforderung eines Kunden eine zeitlich begrenzte oder eine auf eine bestimmte Aufgabe bezogene Tätigkeit von einer oder mehrere...mehr

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Nachweis einer niedrigeren ... / Hintergrund

Der Kläger wurde im Streitjahr 2020 allein zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehrerer Immobilien. Ein neu erworbenes Grundstück war mit einem Mehrfamilienhaus mit 4 im Streitjahr vermieteten Wohneinheiten bebaut. In der Einkommensteuererklärung des Streitjahres erklärte der Kläger ...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Hintergrund

Die Klägerin, eine A-GmbH, verwaltete eigenen Grundbesitz und hielt Immobilien im Anlagevermögen. Im Jahr 2013 veräußerte sie erstmals Grundstücke, die sie zuvor erworben hatte. In den Gewerbesteuererklärungen der Streitjahre beantragte die A-GmbH die erweiterte Gewerbesteuerkürzung. Das Finanzamt erkannte die Kürzung zunächst an, versagte sie jedoch nach einer Außenprüfung. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.1 Allgemeines

Rz. 15 Der Plattformbetreiber hat nicht jeden Anbieter auf seiner Plattform als meldepflichtigen Anbieter[1] zu melden, das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen beziehen sich auf sog. "freigestellte Anbieter"[2] und sehen[3] – auf Antrag gem. § 11 PStTG – sogar eine entsprechende Feststellung der Freistellung von den Meldepflichten des Plattformbetreibers vor.[4] Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Erhebung bei Überlassung von Rechten an Immobilien (Abs. 3)

Rz. 5 § 17 Abs. 3 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. E der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 6 Überlässt ein nicht freigestellter Anbieter die Nutzung an unbeweglichem Vermögen, hat der Plattformbetreiber die Anschrift des inserierten Objekts und, sofern beim Anbieter vorhanden, die Grundbuchnummer oder eine vergleichbare Angabe nach dem Recht des Mitg...mehr