Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 10. Altersvorsorge/-versorgung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begrenzungen der Hinzurechnung

Rn. 156 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieses (gewinnerhöhende) Hinzurechnungswahlrecht ist doppelt begrenzt: § 7g Abs 2 S 1 Hs 1 EStG: maximal 40/50 % (s Rn 5) der AK/HK (inkl nachträgliche AK/HK, s BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 28). § 7g Abs 2 S 1 Hs 2 EStG: Hinzurechnung darf nicht höher sein als Summe nach Abs 1 und noch nicht nach Abs 2–4 hinzugerechnete oder rückgän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Durchführung der Hinzurechnung

Rn. 159 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Hinzurechnung wirkt gewinnerhöhend; bei Bilanzierern erfolgt dies außerbilanziell (BFH BStBl II 2019, 466; BFH v 27.05.20, XI R 12/18, BStBl II 2020, 779; BFH v 16.1.2025, IV R 28/23, DB 2025, 984; BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 55; auch s Rn 32) Rn. 159a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Konsequenz der außerbilanziellen Hinzurechnung (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewinnerhöhende Hinzurechnung der Anschaffungskosten/Herstellungskosten nach § 7g Abs 2 S 1 EStG

a) Allgemeines Rn. 154 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Seit StÄndG 2015 besteht für den StPfl ein Wahlrecht ("können") zur Hinzurechnung – allerdings nur für die StB, nicht für die HB, weil dort schon kein IAB gebildet werden darf (s Rn 43). Aus dieser geänderten Formulierung ergibt sich lt Gesetzgeber (BT-Drs 18/4902, 43) Folgendes: Die Hinzurechnung ist nicht mehr wie bisher zwin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unterbleiben der Hinzurechnung

Rn. 160 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hat der StPfl zwar im späteren Jahr der Investition den innerbilanziellen Abzug von den AK nach § 7g Abs 2 S 2 EStG (aF) vorgenommen, aber die Hinzurechnung nach § 7g Abs 2 S 1 EStG unterlassen, kann das FA den IAB im Jahr seines Abzugs rückgängig machen (§ 7g Abs 3 S 1 ff EStG; BFH BStBl II 2020, 276). Hier lauert also eine erhebliche Stol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Gewinnerhöhende Hinzurechnung der AK/HK und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der AK/HK (§ 7g Abs 2 EStG)

1. Überblick über die Regelungen Rn. 153 Stand: EL 185 – ET: 12/2025mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 154 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Seit StÄndG 2015 besteht für den StPfl ein Wahlrecht ("können") zur Hinzurechnung – allerdings nur für die StB, nicht für die HB, weil dort schon kein IAB gebildet werden darf (s Rn 43). Aus dieser geänderten Formulierung ergibt sich lt Gesetzgeber (BT-Drs 18/4902, 43) Folgendes: Die Hinzurechnung ist nicht mehr wie bisher zwingend (wegen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine Überkompensation (§ 7g Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 7g Abs 2 S 2 Hs 1 EStG dürfen "die AK/HK des WG ... um bis zu 40 %/50 % (s Rn 43), höchstens jedoch um die Hinzurechnung nach S 1 gewinnmindernd herabgesetzt werden". Das Hinzurechnungswahlrecht ist somit doppelt im Umfang begrenzt: maximal 40/50 % ("bis zu") der AK/HK (s Rn 43) inkl nachträgliche AK/HK ( BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Auswirkungen auf § 15a EStG

Rn. 209 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie bereits unter s Rn 32,159, 159a ausgeführt, hat die Bildung des IAB außerbilanziellen Charakter. BFH v 16.01.2025, IV R 28/23, DB 2025, 984 mit Anm Stutzmann, DStR 2025, 761 hat die Ansicht der FinVerw (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 57) bestätigt: Das Kapitalkonto iSd § 15a EStG ändere sich aufgrund der außerbilanziellen Abzüge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungskosten/Herstellungskosten nach § 7g Abs 2 S 3 EStG

a) Allgemeines Rn. 167 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 2 S 3 EStG (der bisherige S 2, geändert durch Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) sieht vor, dass die Gewinnhinzurechnung lt s Rn 154–159 (§ 7g Abs 2 S 1 EStG) durch den StPfl wieder (teilweise oder vollständig) neutralisiert werden kann, indem er die AK/HK (ursprüngl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen durch das JStG 2020

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber nahm durch Art 1 Nr 4 JStG 2020 (v 28.12.2020, BGBl I 2020, 3095) erhebliche Änderungen an § 7g EStG vor (s LfSt Niedersachsen v 16.09.2022, S 2183-b-St 226–2207/2022–2667/2022, DB 2022, 2380; Weiss, BB 2020, 1963; Meinert/Heeke, NWB 29/2021, 2139):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die Regelungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Eintritt der Unanfechtbarkeit

Rn. 166 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Diese IAB-Sperre betrifft nur die Zeit nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der erstmaligen Steuerfestsetzung oder erstmaligen gesonderten Feststellung (s § 7g Abs 7 EStG). Eine solche Unanfechtbarkeit tritt zB ein nach Ablauf der Einspruchsfrist (§ 355 Abs 1 S 1 AO) iR eines Änderungsantrags nach § 164 Abs 2 S 2 AO (BT-Drs 19/22850, 80; s au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 167 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 2 S 3 EStG (der bisherige S 2, geändert durch Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) sieht vor, dass die Gewinnhinzurechnung lt s Rn 154–159 (§ 7g Abs 2 S 1 EStG) durch den StPfl wieder (teilweise oder vollständig) neutralisiert werden kann, indem er die AK/HK (ursprüngliche und nacht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonderregelung für nach Unanfechtbarkeit in Anspruch genommene Investitionsabzugsbeträge (§ 7g Abs 2 S 2 EStG)

a) Rechtsentwicklung Rn. 161 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) fügte in § 7g Abs 2 einen neuen S 2 ein, so dass der bisherige S 2 zu S 3 wurde (s Rn 5, 167). Rn. 162 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungszeitraum s Rn 5. Rn. 163 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber (BT-Drs 19/22850, 79) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Aufbau der Vorschrift

Rn. 34 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelungen über die IAB sind wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Rechtsfolgen der Neutralisierung für die Abschreibungen (§ 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 172 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG befasst sich – mE nur deklaratorisch, weil sich dies schon aus allg Grundsätzen ergibt – mit den Rechtsfolgen einer durchgeführten Neutralisierung. Es mindern sich, weil sich dies schon durch die Neutralisierung steuermindernd ausgewirkt hat: die AfA-Bemessungsgrundlagen für jede Art von Abschreibung (linear, degress...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das Wahlrecht des Steuerpflichtigen

Rn. 169 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie bei § 7g Abs 1 EStG besteht ein Wahlrecht ("können", BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 27) jedoch nur für die StB, nicht für die HB (s Rn 43), jedoch wiederum zweifach, und zwar dem Grunde nach (die Frage des "Ob" der Neutralisierung), der Höhe nach (die Frage des Umfangs der Neutralisierung, begrenzt durch das Verbot der Überkompens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Was ist rückgängig zu machen?

Rn. 199 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 4 S 1 Hs 2 EStG regelt, was rückgängig zu machen ist: Rn. 199a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Es handelt sich bei § 7g Abs 4 EStG (wie Abs 3, s Rn 193) um eine spezielle Korrekturvorschrift...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 227. Verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung, BMF v 26.02.2021, IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 [2021/0231247], DB 2021, 539: Untergesetzliche Regelung ohne Änderung des EStG

Rn. 247 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Zudem ist politisch gewollt, dass die angestrebte Digitalisierung mittelbar eine zusätzliche steuerliche Förderung erhält. Deshalb wurde die seit über 20 Jahren geltende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Hard- und Software iSv ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hf) Die Ermittlung des Gewinns bei PersGes als Mitunternehmerschaft (§ 7g Abs 7 EStG aF)

Rn. 116 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entsprechend den allg Grundsätzen war der Gewinn auf Gesamthands- und Sonder-BV-Ebene zusammenzurechnen und dann zu prüfen, ob das Größenmerkmal TEUR 100 überschritten war oder nicht. Rn. 117 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieses Größenmerkmal war auch relevant, wenn die Investition im Sonder-BV vorgenommen werden sollte (mE zutreffend BMF v 20....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 241 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 EStG erlaubt eine Sonderabschreibung von insgesamt maximal Rechtslage bei Anschafffung/Herstellung bis 31.12.2023: 20 % der AK/HK; Rechtslage bei Anschaffung/Herstellung nach dem 31.12.2023: 40 % der AK/HK (s Rn 9); Zur Behandlung nachträglicher AK/HK s § 7a Abs 1 EStG; zum Mindest- und Höchstwertansatz bei HK in der StB s § 7 Rn 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 161 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) fügte in § 7g Abs 2 einen neuen S 2 ein, so dass der bisherige S 2 zu S 3 wurde (s Rn 5, 167). Rn. 162 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungszeitraum s Rn 5. Rn. 163 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber (BT-Drs 19/22850, 79) will damit ungewollt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Ausnahme

Rn. 25 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 4 S 1 EStG sieht vor, die Herabsetzung der AK/HK, die Verringerung der Bemessungsgrundlage und die Hinzurechnung rückgängig zu machen, wenn ein nach § 7g Abs 2 EStG begünstigtes WG nicht bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs (fast) ausschließlich betrieblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG sieht als Grundsatz vor, dass der IAB nur beansprucht werden kann ("IAB können nur in Anspruch genommen werden, wenn…"), wenn der StPfl Folgendes nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch DFÜ ans FA übermittelt (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 20; Meinert/Heeke, NWB 29/2021, 2139): Die Summen der Abzug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Höhe der Gewinngrenze (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 124 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie bereits unter s Rn 120 ausgeführt, wurde die Gewinngrenze im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens von TEUR 150 auf TEUR 200 erhöht, was positiv zu werten ist. Es sollen ja nicht bloß allerkleinste Betriebe gefördert werden. Der Gesetzgeber sollte allerdings die Grenze noch weiter erhöhen, weil mittlere Betriebe auch zum Förderkreis gehören...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.9 Verfahren und Höhe

Die Sonderabschreibungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren bis zur Höhe von insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.[1] Eine Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wegen Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 45 Innerhalb der EU führen das Erfordernis des Organträgers mit Geschäftsleitung im Inland und der "doppelte Inlandsbezug" bei der Organgesellschaft zu der Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung ausl. Tochtergesellschaften vorliegt. Erleidet eine inl. Tochtergesellschaft Verluste und besteht zu der inl. Muttergesellschaft ein Organschaftsverhältnis, kann der Organträ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage

Rz. 579 Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist auch im Organschaftsverhältnis möglich, beeinträchtigt aber nicht die Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags.[1] Bei der Behandlung der verdeckten Gewinnausschüttung ist von dem Grundsatz des § 8 Abs. 3 KStG auszugehen, wonach verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht mindern dürfen. Die Organschaft birgt insoweit k...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.7 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Rz. 604 Dem Organträger ist lediglich das stpfl. Einkommen der Organgesellschaft zuzurechnen. Auf der Ebene der Organgesellschaft sind daher alle steuerfreien Vermögensmehrungen aus der Einkommensermittlung auszuscheiden. Dazu gehören Einlagen, steuerfreie ausl. Vermögensmehrungen, die InvZul, steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG sowie etwaige Freibeträge. Ausnahmen gelten le...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.3 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 500 Der sachliche Regelungsbereich der Vorschrift hat sich durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Vorschrift erfasste das negative Einkommen des Organträgers, dem Wortlaut nach also nur den Fall, dass der Organträger ein negatives Einkommen auswies. Das Gesetz enthielt keine besonderen Voraussetzungen zur Einkommensquelle. Der Geset...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.5 Was gilt als Arbeitsentgelt bei einem Nettoarbeitsentgelt?

Wenn ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart oder von einem Nettoentgelt auszugehen ist, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.[1] Von einer Nettolohnvereinbarung ist auch dann auszugehen, wenn bei illegaler Beschäftigung Steuern und Sozial...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.10 Haftung der Organgesellschaft

Rz. 613 Die Organgesellschaft ist, abgesehen von der KSt auf das eigene Einkommen, nicht Schuldner der auf die bei ihr verwirklichten Besteuerungsgrundlagen entfallenden Steuer, für die die Organschaft von Bedeutung ist. Schuldner dieser Steuern ist der Organträger. Die Organgesellschaft haftet aber nach § 73 AO für die Steuern, für die die Organschaft von Bedeutung ist.[1] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.8 Zurechnung des Einkommens bei dem Organträger

Rz. 608 Das nach § 8 KStG i. V. m. den besonderen Vorschriften über die Ermittlung des Einkommens im Organschaftsverhältnis ermittelte Einkommen der Organgesellschaft ist nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen und dem Organträger zur Versteuerung zuzurechnen.[1] Diese Zurechnung erfolgt vorbehaltlich des § 16 KStG. Daraus folgt, dass das Einkommen dem Organträger nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7.2 Aufstockung und Umbuchung der Ausgleichsposten

Rz. 919a In § 34 Abs. 6e S. 7-20 KStG ist die Übergangslösung für die nach bisherigem Recht gebildeten aktiven und passiven Ausgleichsposten enthalten. Diese sind, wenn sie nicht zu 100 % gebildet worden waren, aufzustocken. Die Ausgleichsposten sind danach aufzulösen und auf das Beteiligungskonto umzubuchen. Dies hat in dem Wirtschaftsjahr zu erfolgen, das nach dem 31.12.20...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.7 Folgen der verunglückten Organschaft

Rz. 692 Wird die Organschaft steuerlich nicht anerkannt, etwa weil der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt wurde, treten die Rechtsfolgen der Organschaft für den Besteuerungszeitraum des Verstoßes gegen die Organschaftsvoraussetzungen bzw. wenn der 5-Jahres-Zeitraum nicht eingehalten wurde, von Beginn an nicht ein. In allen Fällen ist handelsrechtlich dennoch wie be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.2.1 Rechtslage bis Vz 2011

Rz. 39 Hatte die Muttergesellschaft weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland, war sie grundsätzlich als Organträger ausgeschlossen. Damit stellte sich die Frage, ob diese Rechtsfolge mit dem Diskriminierungsverbot nach Art. 24 Abs. 5 OECD-MA vereinbar war. Diese Vorschrift schützt allerdings nicht den Organträger, der Gesellschafter der Organgesellschaft ist, sondern die i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.1 Zweck der Organschaft

Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderregelungen für die Besteuerun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.2 Konzernsteuerumlagen

Rz. 562 Bei der Ermittlung des Handelsbilanzergebnisses der Organgesellschaft, und dann entsprechend auch des Organträgers, können Umlagen für bestimmte Steuern berücksichtigt werden, die auf Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft beruhen, für die jedoch der Organträger der Steuerschuldner ist. In Betracht kommen in erster Linie Umlagen für die Gewerbe- und die USt, ab...mehr