Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger

Tz. 794 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803 ff. Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen einer OG aufgrund einer Ha...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 4 Hinzurechnungsbetrag, Auszubildende

Sachverhalt Ein Auszubildender beginnt am 1.9. seine Ausbildung. Seine Lehrlingsvergütung beträgt im 1. Lehrjahr 600 EUR monatlich. An den Wochenenden legt er seit Jahren an 2 Samstagen im Monat in einer Diskothek Platten auf. Bei seiner Einstellung hat er die Nebentätigkeit angegeben und diese ist vom Arbeitgeber ausdrücklich genehmigt worden. Die Diskothek zahlt ihm eine mo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Ausländische Schachtelbeteiligung (§ 9 Nr 7 GewStG)

Tz. 141 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zur Berechnung des Gewerbeertrags ist die Summe des Gewinns der Übernehmerin und der Hinzurechnungen zu kürzen um bestimmte Gewinnanteile aus der Beteiligung einer im Ausl (Drittstaat) ansässigen Kap-Ges, wenn die Übernehmerin zu mindestens 15 % am Nenn-Kap der TG seit Beginn des EHZ ununterbrochen beteiligt ist (s § 9 Nr 7 S 1 Hs 1 GewStG ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.2.2 Berücksichtigung von Einkommen

Das Istentgelt erhöht sich außerdem um Entgelte, die der Arbeitnehmer aus einer anderen, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (neu) aufgenommenen Erwerbstätigkeit erzielt.[1] Als Erwerbstätigkeit sind z. B. ein Minijob, eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit denkbar. Praxis-Beispiel Berücksichtigung des Einkommens bei neu aufgenommene...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.1 Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen wird mit dem Teilbetrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn des gesamten Kalenderjahres entspricht. Der Steuerabzug von sonstigen Bezügen muss jahresbezogen vorgenommen werden, weil die Besteuerung nach den für laufenden Arbeitslohn geltenden Gru...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4.1 Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit

Ist die Dauer von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen bei Beginn einer kalenderjahrüberschreitenden Beschäftigung unter Hinzurechnung von Vorbeschäftigungen noch nicht erreicht, bleibt die kalenderjahrüberschreitende Beschäftigung versicherungsfrei, wenn sie auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Praxis-Beispiel Vorbeschäftigungszeiten führen zur Versicherungspflicht Eine ...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 2 Wirkung des arbeitsrechtlichen Entgeltanspruchs auf die Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitsrechtlich ist grundsätzlich auf die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden tarifrechtlichen Regelungen abzustellen. Die fiktive Hinzurechnung von nicht gezahlten Entgeltbestandteilen[1] wird von den Prüfern der Sozialversicherung überwiegend in Branchen angewandt, in denen allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten. Jedoch ist die Vorgehensweise nicht einheitlich. Es...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Körperschaften als Einbringende

Tz. 62 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist eine Kö Einbringende nach § 20 Abs 1 UmwStG, bleibt der Gewinn grds gem § 8b Abs 2 KStG außer Ansatz und gehört auch nicht zum Gewerbeertrag der einbringenden Kö (s § 7 S 4 Hs 2 GewStG). 5 % des Gewinns unterliegen zwar gem § 8b Abs 3 S 1 KStG der KSt und gem § 7 S 1 GewStG auch der GewSt. Dies ist jedoch keine Regelung, die im Zusammenh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft

Tz. 695 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG ist eine Vorschrift iRd Eink-Ermittlung und betrifft die nach den Vorschriften des EStG und des KStG unter Berücksichtigung des DBA ermittelten negativen Eink eines Wj des OT oder einer OG. Die in § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG geregelte stliche Nichtberücksichtigung betrifft ausschl negative Eink iSd § 2 Abs 2 Nr 1 EStG e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.5 Lohnsteuerliche Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass in der Vergangenheit für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH keine Sozialversicherungspflicht bestand, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht folgende Konsequenzen: Werden die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitsförd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Inländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 2a GewStG)

Tz. 139 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist für den Tatbestand einer ertrstlichen Norm die Zurechnung eines eingebrachten WG zu einem bestimmten (singulären) Zeitpunkt (Stichtag) maßgebend und erfüllt die Übernehmerin selbst diese Voraussetzung nicht, kann unter dem Gesichtspunkt der Besitzzeitanrechnung (s § 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG; s Tz 34 ff) das Eigentum des Einbrin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erzielt werden, insoweit nicht zulässig, als die negativen Eink auf der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer...mehr

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Sonstige Bezüge / 4.3 Berechnung bei mehreren Dienstverhältnissen

Steht der Arbeitnehmer nacheinander in mehreren Dienstverhältnissen, ist für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn aus all diesen Dienstverhältnissen, d. h. aus dem gegenwärtigen und aus den vorangegangenen Dienstverhältnissen, zu berücksichtigen. Steht der Arbeitnehmer gleichzeitig noch bei einem anderen Arbeitgeber in einem zweiten Diens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 1 S 1 EStG, der gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gilt, sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs abzb, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA beläuft sich nach § 4h Abs 1 S 2 EStG auf 30 % des um die Zinsaufwendungen und um die nach § 6 Abs 2 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die kstlichen Folgen der Organschaft treten nur ein, wenn ein Organschaftsverhältnis iSd § 14 KStG vorliegt und ein zivilrechtlich wirksamer, auf mind fünf Jahre abgeschlossener GAV vorliegt, der auch tats durchgeführt wird. Das Vorliegen eines wirksamen GAV iSd § 291 Abs 1 AktG ist, ebenso wie die von § 14 Abs 1 KStG geforderte Abführung de...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 5.2 Optimale Verteilung des Frei- und Hinzurechnungsbetrags

Obgleich der Wortlaut der Freibetragsregelung eine Übertragung bis zu den o. g. Beträgen zulässt, sollte der Arbeitnehmer keinen höheren Betrag beantragen, als dies zur Vermeidung des Lohnsteuerabzugs im zweiten oder weiteren Dienstverhältnis erforderlich ist. Insbesondere mit Blick auf das für das erste Dienstverhältnis zu bildende elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmal und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Altrichter-Herzberg, Auslegungstendenzen der Fin-Verw zu § 4 Abs 4a EStG – Ein Problem für Organschaften, DStR 2019, 31; von Freeden, Der Gewinn nach § 4 Abs 4a S 2 EStG bei einer OT-PersGes, FR 2020, 615. Tz. 1600 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 4 Abs 4a S 1 EStG regelt, dass Schuldzinsen einer PersGes (ggf anteilig) nabzb sind, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt StR geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Rechtssubjekt eigenständig für sich stpfl ist. Eine Ausnahme gilt für die Besteuerung sog Organschaften bei der KSt, bei der GewSt und bei der USt. Durch das Rechtsinstitut der Organschaft wird das Einkommen einer TG (OG) dem Einkommen des Gesellschafter-Unternehmens (OT) zugerechnet und bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2.2 Die Begrenzungsregelung im Einzelnen

Tz. 736 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 04.03.2020, BStBl I 2020, 256 Rn 10 und 11) ist bei der Ermittlung des fiktiv ausschüttbaren Gewinns der hr-liche Jahresüberschuss als Ausgangsgröße um solche Beträge zu bereinigen, die ohne Bestehen einer Organschaft bei einer Ausschüttung an den außenstehenden AE nicht zur Verfügung gestanden hätten. Danac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 771 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ist das Einkommen der OG, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem OT (außerhalb) der Bil zuzurechnen. Wie bereits ausgeführt (s Tz 765), ist die Verwendung des Begriffs "Einkommen" in § 14 Abs 1 S 1 KStG ungenau. Was § 14 Abs 1 S 1 KStG meint, ist das Einkommen, welches sie selbst besteuern müsste, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.1 Allgemeines

Tz. 1501 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme iVm § 14 Abs 4 und § 27 KStG ergeben sich bei verdeckten Einlagen des OT in das BV der OG in Fällen, in denen ein Ertragszuschuss nicht gem § 272 Abs 4 HGB in die Kap-Rücklage eingestellt, sondern gem § 272 Abs 2 Nr 4 HGB als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam behandelt wird (dazu s Tz 805). In diesen Fällen erhöh...mehr

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Nettoabzüge, Nettobezüge / Zusammenfassung

Begriff Abzüge vom oder Zuzahlungen zum Nettolohn werden nach der Zwischensumme "Nettoverdienst" auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt. Nettobezüge werden dem Nettolohn hinzugerechnet, Nettoabzüge vom Nettolohn abgezogen – es verbleibt der Auszahlungsbetrag. Nettobezüge und Nettoabzüge haben keine Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohnsteuer und So...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Verhältnis zu den Regelungen im GewStG

Tz. 42 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 2 S 2 GewStG gilt eine OG als BetrSt des OT, wenn sie OG iSd § 14 bzw des § 17 KStG ist. Damit sind die Organschaftsvoraussetzungen identisch. Der einzige Unterschied zwischen der kstlichen und der gewstlichen Organschaft ist, dass bei der GewSt § 16 KStG nicht anzuwenden ist, was aus der BetrSt-Fiktion folgt. Trotz der BetrSt-F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382 ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresübe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 4 S 1 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung eines Übertragungsgewinns mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Eink, einem Zinsvortrag iSd § 4h Abs 1 S 5 EStG und einem EBITDA-Vortrag iSd § 4h Abs 1 S 3 EStG (Verlustnutzung) des übertragenden Rechtsträgers nur zulässig,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 52 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei der Verschmelzung und bei der Spaltung einer TG auf die MG zu Bw stellt sich die Frage, ob in der Übertragung des BV zu Bw auf die MG eine vGA nach § 8 Abs 3 KStG liegen kann. UE ist das grds nicht der Fall, denn den umwst-rechtlichen Spezialnormen gebührt Vorrang vor den Rechtsfolgen einer vGA (so bereits Urt des BFH v 18.04.1992, BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Althuber/Mang, Ausgewählte Fragen zur neuen Gruppenbesteuerung in A, IWB (17/2004) F 5 Gr 2, 607; Gassner, Reform der Konzernbesteuerung in D und Europa – A ersetzt Organschaft durch Gruppenbesteuerung, FR 2004, 517; Lüdicke/Rödel, Generalthema II: Gruppenbesteuerung, IStR 2004, 549; Gahleitner/Furherr, Die österreichische Gruppenbesteuerung und Einsatzmöglichkeiten zur Senkung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Größenmerkmal vor JStG 2020 (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b und c EStG aF)

Rn. 302 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bis zur Einführung des JStG 2020 (vgl § 52 Abs 16 EStG) gelten für IAB die nachfolgenden Ausführungen (zur Übergangsregelung und den neuen Gewinngrenzen, s Rn 302a). Wird der Gewinn des luf Betriebs nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt, darf der Wirtschafts- bzw Ersatzwirtschaftswert am Schluss des Wj, in dem der IAB geltend gemacht wird, nicht meh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Größenmerkmal nach JStG 2020 (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG nF)

Rn. 302a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für IAB, die in nach dem 31.12.2019 endenden Wj in Anspruch genommen werden gilt § 7g EStG idF JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096. Bei nach § 4a EStG vom Kj abweichenden Wj ist die neue Gewinngrenze spätestens für IAB anzuwenden, die in nach dem 17.07.2020 endenden Wj in Anspruch genommen werden. Unabhängig von der Betriebsforum und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 760 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn alle Organschaftsvoraussetzungen erfüllt sind, ist gem § 14 Abs 1 S 1 KStG das Einkommen der OG dem OT zuzurechnen, soweit nicht die OG gem § 16 KStG wegen an Minderheitsgesellschafter geleisteter Az ein eigenes Einkommen versteuern muss. Bei einer mittelbaren Organschaft (dazu s Tz 752 ff), zB zwischen MG und EG, wird das Einkommen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 31 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 49 AEUV (Art 43 EGV) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV (Art 56 EGV). In der Lit wird die Auff vertreten, die Zinsschranke verstoße gegen diese Grundfreiheiten (zB s Körner, Ubg 2011, 610, 616; s Homburg, FR 2007, 717, 723; s Musil/Volmering, DB 2008, 12, 15 ff; s Knopf/B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Auswirkungen beim Verpächter

Rn. 197a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Verpächter ermittelt seinen Gewinn aus der eisernen Verpachtung regelmäßig nach § 4 Abs 3 EStG. Soweit er bisher bilanzierend war, ergeben sich hieraus uU Hinzurechnungen u Abrechnungen nach den in R 4.6 Abs 2 EStR 2012 aufgestellten Grundsätzen (insb durch die Auflösung etwaiger gebildeter Rückstellungen u passiver RAP). Während der B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 (Erweiterte) Kürzung bei Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr 1 GewStG)

Tz. 138 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zur Berechnung des Gewerbeertrags ist die Summe des Gewinns der Übernehmerin und der Hinzurechnungen zu kürzen um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt (inkl Gewinn aus der Veräußerung desselben), wenn das Unternehmen dies beantragt und ausschl eigenen Grundbesitz oder neben eigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 129 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als EK-Quote bezeichnet § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3 EStG das Verhältnis des EK zur Bil-Summe. Maßgebend ist die EK-Quote auf den vorangegangenen Abschlussstichtag (s § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 1 EStG; zu Anpassungsüberlegungen s Scheunemann/Socher, BB 2007, 1144, 1150). Die miteinander zu vergleichenden EK-Quoten des Konzerns und des Betrieb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betrieb iSd § 4h EStG

Tz. 45 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 4h Abs 1 S 1 EStG regelt die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen eines Betriebs, ohne den Begriff "Betrieb" näher zu definieren (s Heintges/Kamphaus/Loitz, DB 2007, 1261). Dabei kommt der Abgrenzung des Begriffs grundlegende Bedeutung zu, da damit einerseits bestimmt wird, welche Zinsaufwendungen und -erträge in die Ermittlung der Nettozins...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 4 Darlehen und Zinsen

Der Zins ist der Preis für die zeitweilige Überlassung von Geld. Der Zinssatz ist zumeist umso höher, je länger die Laufzeit des Kredits oder der Geldanlage ist. In einer 2-stufigen Prüfung muss zunächst ermittelt werden, ob und inwieweit Schuldzinsen zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören.[1] In einem weiteren Schritt muss geprüft werden, ob der Betriebsausgabe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.2 Summe Hinzu- und Abrechnungen (Zeile 109)

In Zeile 109 ist die Summe der Hinzurechnungen und der Abrechnungen (Zeilen 101 bis 108) zu bilden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / E-Fuels-only-Kfz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Gewerbesteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.20 Folgeänderung bei der GewSt, § 35b GewStG

Rz. 77 Als der der Gewerbebesteuerung zugrunde zu legende Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des EStG und des KStG ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen, anzusetzen. Für die GewSt erfolgt daher eine eigenständige Ermittlung dieses Gewinns, wenn auch nach ertragsteuerlichen Grundsätzen. ESt- und KSt-Bescheid sind daher nich...mehr