Fachbeiträge & Kommentare zu Heizung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.5 Konkrete Angemessenheit (§ 35 Abs. 3 Satz 1)

Rz. 86 Während sich die abstrakt angemessenen Aufwendungen nach wohnungsmarktbezogenen (abstrakten) Umständen (Referenzmiete, Wohnraumgröße, Vergleichsraum und abstrakt angemessener Wohnstandard) bestimmen (s. o.), kommt es im Rahmen der konkreten Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft (und Heizung) auf personenbezogene (konkrete) Umstände im Einzelfall an (vgl. zur dogma...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.3 Angemessenheit von Nebenkosten

Rz. 84 Die kalten Betriebskosten sind Bestandteil der Unterkunftskosten und nicht – wie die Heizkosten – getrennt zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 19.10.2010, B 14 AS 50/10 Rz. 33 f. m. w. N.). Auch insoweit ist schlüssig eine abstrakte Angemessenheitsgrenze zu ermitteln, wobei der Aufwand nicht so hoch ist wie bei der Grundmiete. Die Nebenkosten können auch bereits bei de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2 Abstrakt angemessene Aufwendungen

Rz. 61 Die Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen hat unter Anwendung der Produkttheorie ("Wohnungsgröße in Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis") in einem mehrstufigen Verfahren zu erfolgen: 1. Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), 2. Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, 3. Ermittlu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.2 Wohnungsstandard

Rz. 66 Nach Feststellung der Obergrenze der angemessenen Wohnungsgröße ist als weiterer Faktor der Wohnungsstandard zu berücksichtigen. Dieser ist angemessen, wenn die Wohnung nach Ausstattung, Lage, Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht, ohne gehobenen Wohnstandard aufzuweisen (BSG, Urteil v. 18.11.2014, B 4 AS 9/14 R Rz. 18). Wohnungen, die nicht ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.4 Keine Besonderheiten bei Wohneigentum

Rz. 85 Die Bemessung der Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten bei Haus- oder Wohnungseigentum erfolgt nach denselben Kriterien wie bei Leistungsberechtigten, die in Mietwohnungen leben. Eine unterschiedliche Beurteilung ist weder angezeigt noch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil v. 15.4.2008, B 14/7b AS 34/06 R Rz. 35, und bereits Urte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.1 Angemessenheit der Grundmiete

Rz. 60 Das BSG (vgl. Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R Rz. 19 – Grundsatzentscheidung – sowie nachfolgend z. B. Urteil v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R Rz. 15; Urteil v. 13.4.2011, B 14 AS 106/10 R Rz. 15; Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R Rz. 14) hat für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte fortführ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.1 Begriff der Unterkunft

Rz. 18 Unter einer Unterkunft versteht das BSG (Urteil v. 14.4.2011, B 8 SO 19/09 R Rz. 10, sowie Urteil v. 19.5.2021, B 14 AS 19/20 R Rz. 18 jeweils zu § 22 SGB II) jede Einrichtung oder Anlage, die geeignet ist, vor den Unbilden des Wetters und der Witterung zu schützen und eine gewisse Privatsphäre (einschließlich der Möglichkeit, private Gegenstände zu verwahren) zu gewä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.7 Sonderregelung für besondere Wohnformen und sonstige Unterkünfte (Abs. 6)

Rz. 14 Abs. 6 verweist in den Sätzen 1 und 2 auf Sonderregelungen in § 42a für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel des SGB XII, die in einer besonderen Wohnform nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 oder in einer sonstigen Unterkunft nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 leben. Beide Sätze sind gegenüber der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung unverändert geblieben, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.9 Übermittlung und Verarbeitung von Daten (Abs. 8)

Rz. 16 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus der Erhebung von qualifizierten Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II, die zum 1.7.2022 in Kraft getreten sind. Ebenfalls zum 1.7.2022 wurde in dem damaligen Abs. 6 des § 35 bestimmt, dass § 22 Abs. 11 und 12 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.5 Konkreter Wohnungsmarkt

Rz. 83 Steht nach alledem fest, auf welchen Betrag sich die (abstrakt) angemessenen Unterkunftskosten in dem jeweiligen Fall belaufen, ist schließlich zu prüfen, ob die Berechtigten nach der Struktur des jeweiligen örtlichen Wohnungsmarktes tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben (bzw. in dem jeweils streitigen Zeitraum hatten), eine abstrakt als angemessen eingestuf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.1 Unterkunftskosten bei Mietwohnungen

Rz. 20 Bei Anmietung einer Mietwohnung zählen zu den Aufwendungen der Unterkunft der vertraglich geschuldete Mietzins einschließlich aller Nebenkosten. Das sind insbesondere die Betriebskosten i. S. d. BetrKV (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 22.9.2009, B 4 AS 8/09 R Rz. 16 und 19 m. w. N., sowie Urteil v. 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R Rz. 33 f., und § 556 Abs. 1 BGB) sowie die Koste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 47 In den Genuss der Karenzzeit kommen zunächst Personen, die erstmals nach Einführung der Karenzzeit zum 1.1.2023 Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII erhalten. Dass es sich dabei um Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel handeln muss, ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 2 ("Leistungen nach diesem Buch"), jedoch aus ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.1 Tatsächliche (Un-)Zumutbarkeit der Kostensenkung

Rz. 93 § 35 Abs. 3 Satz 2 unterscheidet zwischen 3 Varianten, die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu senken: einen Wohnungswechsel, Vermieten oder "auf andere Weise". Diese müssen jeweils nicht nur objektiv möglich, sondern auch subjektiv zumutbar sein. Rz. 94 Ein Wohnungswechsel ist (objektiv) nur möglich, wenn eine angemessene Wohnung tatsächlich zur Verfügung steht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6 Senkung der Unterkunftskosten (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 90 Nach Abs. 3 Satz 2 können die Aufwendungen der Unterkunft nach Ablauf der Karenzzeit und die Aufwendungen für Heizung (für die keine Karenzzeit gilt; s. o.) nur für eine Übergangszeit übernommen werden, sofern sie nach entsprechender Beurteilung (der abstrakten und konkreten Angemessenheit) als unangemessen hoch anzusehen sind. Die Betroffenen trifft eine Obliegenheit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.2 Unterkunftskosten bei Wohneigentum

Rz. 31 Welche Aufwendungen im Falle eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (grundsätzlich) als Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind, wurde früher in Anlehnung an § 7 Abs. 2 der Verordnung zu § 76 BSHG ermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 2.9.1993, 5 C 18/90). Hieran hält die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 7.7.2011, B 14 AS 51/10 R Rz. 12 m. w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.8 Übermittlung und Nutzung von Daten aus Mietspiegeln (Abs. 8)

Rz. 164 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II. § 22 Abs. 11 Satz 1 SGB II bestimmt, dass die nach Landesrecht für die Erstellung von Mietspiegeln nach § 558c Abs. 1 BGB zuständigen Behörden befugt sind, die in Art. 238...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.4 Referenzmiete

Rz. 70 Die Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen Vergleichsraum muss nach einem sog. schlüssigen Konzept erfolgen (s. o.). Das vom BSG in einer Vielzahl von Entscheidungen entwickelte schlüssige Konzept soll die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtliche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.3 Örtlicher Vergleichsraum

Rz. 68 In einem dritten Schritt ist die angemessene Nettokaltmiete in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem sog. schlüssigen Konzept festzustellen (s. o.). Dabei ist zunächst zu bestimmen, auf welchen räumlichen Vergleichsmaßstab (= örtlicher Vergleichsraum) abzustellen ist. Im Anschluss daran ist das Mietpreisniveau (die Referenzmiete) im örtlichen Vergleichs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.1 Abstrakt angemessene Wohnfläche

Rz. 62 Bei der Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße, die sich nach der Zahl leistungsberechtigter Personen mit in der Wohnung zu deckendem Unterkunftsbedarf richtet (BSG, Urteil v. 21.7.2021, B 14 AS 31/20 Rz. 30), ist die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße in Quadratmetern zugrunde zu legen (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 20.12...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35b Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die in den §§ 22a bis 22c SGB II zum 1.4.2011 geschaffene Möglichkeit an, die Kommunen zu ermächtigen, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Durch § 35b gilt eine nach den §§ 22a bis 22c SGB II erlassene Satzung zur Bestimmung der Höhe der Kosten von Unterkunft und H...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3 Direktzahlungen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte (Abs. 3)

Rz. 53 Abs. 3 regelt – abweichend von dem Grundsatz, dass Leistungen nach dem SGB XII (auch) für Unterkunft und Heizung an die leistungsberechtigte Person zu zahlen sind – die direkte Zahlung von (Geld-)Leistungen für Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte. Er entspricht inhaltlich im Wesentlichen § 35 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 in der bis zum 31.1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35b Satzung / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 § 35b regelt in drei Sätzen Inhalt und Umfang der Geltung einer im Rahmen der §§ 22a bis 22c SGB II erlassenen Satzung für den Bereich des SGB XII. Dabei sehen § 22 a Abs. 1 und Abs. 2 SGB II die Möglichkeit vor, landesrechtliche Satzungsermächtigungen einerseits für die Bestimmung der Höhe der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 1) sowie andererseits ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35b Satzung / 3 Literatur

Rz. 12 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten von Unterkunft und Heizung, SGb 2011, 619 (Teil I) und 678 (Teil II). ders., Akuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft, info also 2014, 243 (Teil I) und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der zum 1.1.2023 in § 35a neu eingefügte Abs. 1 enthält Regelungen über die Anerkennung von Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur selbst bewohnten Wohnungseigentums, das nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 geschützt ist. Die Vorschrift entspricht inhaltlich vollständig § 22 Abs. 2 SGB II, der bereits zum 1.1.2011 in Kraft getreten ist, allerdings zum 1.1.2023 um Satz 3 ergä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.1. Zustimmung zum Wohnungswechsel (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Nach Satz 2 sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Unterkunft nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen, es sei denn, der zuständige Sozialhilfeträger am Ort der neuen Unterkunft hat den darüber hinausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt. Rz. 20 Bezüglich der Angemessenheit der Aufwendungen wird auf die Kommentierung zu § 3...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.3 Direktzahlung bei Gefahr zweckwidriger Verwendung (Satz 2 und 3)

Rz. 56 Gemäß Satz 2 sollen Direktzahlungen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte erfolgen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Hintergrund der Regelung ist die missliche, in der Praxis aber nicht selten vorkommende Situation, dass leistungsberechtigte Personen die ihnen zur Deckung ihrer Unterkunfts...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.3 Umzug während der Karenzzeit (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 32 Nach dem zum 1.1.2023 neu aufgenommenen Satz 4 werden innerhalb der Karenzzeit nach § 35 Abs. 1 Satz 2 nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der Träger der Sozialhilfe die Anerkennung vorab zugesichert hat. Während § 35 Abs. 1 Sätze 2 und 3 unter den dort genannten Voraussetzungen die Übernahme der tatsächlichen Aufwen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.2 Direktzahlung auf Antrag (Satz 1)

Rz. 55 Nach Satz 1 HS 1 sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Direktzahlung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu decken. Diese hat also einen (gebundenen) Anspruch darauf, dass der Träger der Sozialhilfe die Leistungen an die in Satz 1 genannten Personen zahlt (vgl. BT-Drs. 17/3404 S. 98 zu der inhaltsgleiche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung durch Art. 3 Nr. 13 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 (vgl. Art. 14 Abs. 3 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten; Sätze 1 und 2 wurden durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Bu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.5 Entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 (Abs. 3 Satz 1 HS 2)

Rz. 65 Der zum 1.1.2023 in Satz 1 eingefügte HS 2 bestimmt, dass § 43a Abs. 3 , der Direktzahlungen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII regelt, entsprechend gilt. Zwar hat der Gesetzgeber die entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 in Satz 1 verortet, der lediglich Direktzahlungen auf Antrag der leistungsbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.1. Mitteilungspflicht bei Wohnungswechsel (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 13 Nach Abs. 2 Satz 1 haben leistungsberechtigte Personen vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 und 2 maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen. Damit bekommt der Träger die Möglichkeit, vorab eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die neuen Kosten der Unterkunft angemessen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.4 Rechtsfolge

Rz. 63 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 2 vor, hat der Träger der Sozialhilfe die Leistungen für Unterkunft und Heizung i. d. R. direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es handelt sich um einen Fall des gebundenen Ermessens ("sollen"). Abweichendes gilt daher nur dann, wenn besondere (atypische) Umstände des Einzelfalls eine andere Beurte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.2 Zustimmung des örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers

Rz. 46 Die Übernahme der in Satz 5 genannten Kosten setzt nach seinem Wortlaut ("bei vorheriger Zustimmung") ferner die vorherige Zustimmung des Sozialhilfeträgers voraus (offen gelassen vom BSG, Urteil v. 15.11.2012, B 8 SO 25/11 R Rz. 19 zu § 29 Abs. 1 Satz 7 a. F.). Unter welchen Voraussetzungen eine solche Zustimmung zu erteilen ist und was Gegenstand der Zustimmung sein ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2. Unterkunftswechsel während des Leistungsbezugs (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 bis 4 bilden die Parallelvorschriften zu § 22 Abs. 4, weichen hiervon aber deutlich ab. Eine Übertragung der Rechtsprechung zu den dort getroffenen Regelungen ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Satz 1 statuiert eine Mitteilungsobliegenheit der leistungsberechtigten Person gegenüber dem Träger der Sozialhilfe, wenn sie beabsichtigt, die Unterkunft zu w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2. Übernahme unangemessener Aufwendungen (Abs. 2 Satz 2 bis 4)

Rz. 18 Abs. 2 regelt in den Sätzen 2 bis 4 Ausnahmen von dem Grundsatz, dass Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Wohnung nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen sind. Eine solche Ausnahme besteht, wenn der Sozialhilfeträger dem Umzug zuvor zugestimmt hat (Sätze 2 und 3). Zudem werden nach einem Umzug innerhalb der Karenzzeit nach § 35 A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.1 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 36 Nach Satz 5 können Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen und Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden. Es handelt sich insofern prozessual um eigenständige, abtrennbare Streitgegenstände, über die isoliert entschieden werden kann (vgl. BSG, Urteil v...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Energieeffizienz in Unterne... / 2.2 Wärmeerzeugung, -verteilung und -übergabe (Prozess- und Raumwärme)

Der Verständlichkeit halber wird von Wärmeerzeugern gesprochen, auch wenn diese physikalisch gesehen keine Wärme erzeugen, sondern diese umwandeln (bspw. von einem Stück Scheitholz in die vom Kachelofen abgegebene Strahlungswärme). Dem Wärmeerzeuger nachgelagert ist die Wärmeverteilung (bspw. über wasserführende Rohre) und die Wärmeübergabe (bspw. über Heizkörper). Nur wenn d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Energieeffizienz in Unterne... / 2.5 Pumpen und elektrische Motoren

Elektrische Motoren sind in vielzähligen Anwendungen verbaut, z. B. in Lüftungsanlagen und Kälteanlagen. In diesem Kapitel geht es speziell um Pumpen und allgemein Elektromotoren die bspw. in Produktionsanlagen verbaut sind. Die Effizienz bei Elektromotoren wird über die Effizienzklassen IE1 bis IE5 (höchste Effizienz) angegeben. Der Wirkungsgrad steigt von mindestens 92,1 % ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 3.4 Heizung (Heizleistung)

An dieser Stelle soll es um die Heizleistung eines Gebäudes, deren Berechnung und Optimierung gehen (zum Heizen mit erneuerbaren Energien siehe bereits Kap. 5.2). 3.4.1 Heizleistung Die exakte Berechnung der Heizleistung eines Gebäudes stellt eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und sparsame Beheizung der Räumlichkeiten dar. Es ist absolut erforderlich, dass die Heiz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 1.4 Zustand der Heizung und Warmwasserversorgung

Die Heizungsanlage ist oft das Herzstück eines Gebäudes und einer der größten Energieverbraucher. Es ist wichtig, den Zustand, das Alter und die Effizienzklasse der vorhandenen Anlage zu kennen. Gleiches gilt für die Warmwasserversorgung. Hier sollte auch der Zustand der Rohrleitungen und ihre Isolierung überprüft werden. Überblick: Unterschiede der Heizungssysteme Heizungss...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.3 Wärmepumpen und Heizungen

Wärmepumpen, Sammelheizungsanlagen,[1] Be- und Entlüftungsanlagen[2] oder Klimaanlagen gehören zum Bestandteil des Gebäudes und sind somit keine Betriebsvorrichtungen. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die überwiegend oder ganz dem Betriebsvorgang dienen. Dies sind bspw. Klimaanlagen in der Chemie- oder Tabakindustrie.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 3.4.1 Heizleistung

Die exakte Berechnung der Heizleistung eines Gebäudes stellt eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und sparsame Beheizung der Räumlichkeiten dar. Es ist absolut erforderlich, dass die Heizanlage in der Lage ist, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle selbst an kältesten Tagen vollständig zu kompensieren. Dies garantiert nicht nur angenehme Raumtemperaturen, sondern au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 3.1.3 Dämmung

Es gibt viele verschiedene Dämmmaterialien auf dem Markt und die Preise können erheblich variieren. Ein wichtiger Faktor bei der Auswahl des richtigen Materials ist die Wärmeleitgruppe (WLG). Ein Material mit einer niedrigeren WLG ist in der Regel effizienter, was bedeutet, dass weniger Material für die gleiche Dämmleistung benötigt wird. Das könnte zwar teurer in der Anscha...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 1.2 Wie viele Klimabereiche sind vorhanden?

Bei der energetischen Sanierung einer Immobilie ist es entscheidend, verschiedene Klimabereiche innerhalb des Gebäudes zu identifizieren und abzugrenzen. Diese Abgrenzung ist für die Planung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK) ebenso wesentlich, wie für die Auswahl von Dämmmaterialien und die Beurteilung des allgemeinen energetischen Zustands des Gebäudes.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 1.1 Welche Bausubstanz und Anlagentechnik ist vorhanden?

Der erste Schritt in Richtung einer erfolgreichen Sanierung ist die vollständige Kenntnis der vorhandenen Bausubstanz und Anlagentechnik. Hierzu gehören:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 2 Gebäudehülle

In der Welt der Energieeffizienz liegt der Fokus häufig auf der Heizungsanlage oder den verwendeten Energieträgern. Dabei wird jedoch oft übersehen, dass die Gebäudehülle eine mindestens ebenso wichtige Rolle spielt. Diese Barriere zwischen dem Innen- und Außenklima beeinflusst maßgeblich, wie viel Energie für die Klimatisierung benötigt wird. Somit geht es nicht nur darum, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 1.3.1.1 Die wichtigsten Kennzahlen

Transmissionswärmeverlust (Ht) Diese Zahl gibt an, wie viel Energie durch die Gebäudehülle verloren geht. Ein niedriger Wert ist hier wünschenswert. Endenergiebedarf Dies ist die Energiemenge, die tatsächlich verbraucht wird, um das Gebäude zu heizen, zu kühlen, zu beleuchten usw. Der Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m2·a)) angegeben. Primärenergiebed...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.6.4 Wohnungseigentümergemeinschaften

Auch Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft können die Steuerermäßigung nach § 35c EStG erhalten. Für jede Eigentumswohnung ist ein eigener Höchstbetrag von 40.000 EUR möglich (§ 35c Abs. 5 EStG), wenn eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt. Fallen die Aufwendungen für das Sondereigentum des Eigentümers (z. B. Fenster, Türen) an, sind diese Aufwendungen zu 1...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 1.6 Was muss saniert werden und was ist sinnvoll?

Einer der wichtigsten Aspekte der Bestandsaufnahme ist die Klärung der Frage, welche Maßnahmen notwendig und welche sinnvoll sind. Manche Dinge müssen aus Sicherheitsgründen oder wegen des abgelaufenen Lebenszyklus ersetzt werden. Andere Maßnahmen können aus energetischen Gründen sinnvoll sein. Ein guter Ansatz ist hier die Priorisierung nach Dringlichkeit und Wirtschaftlich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 3.4.2 Hydraulischer Abgleich

Die Bedeutung des hydraulischen Abgleichs lässt sich nicht überbewerten, besonders angesichts der Tatsache, dass Heizsysteme in privaten Haushalten einen so großen Anteil am Endenergieverbrauch haben. Wenn man sich klar darüber ist, dass die Reduzierung des Energiebedarfs für Heizzwecke eine prioritäre Maßnahme sein soll/muss, setzt hier der hydraulische Abgleich an. Was br...mehr