Fachbeiträge & Kommentare zu Heilmittel

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.18 § 9 EStG (Werbungskosten)

• 2021 Abzug von Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie/§ 4 Abs. 4 EStG/§ 9 EStG/§ 33 EStG Fraglich ist, ob Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie ertragsteuerlich berücksichtigungsfähig sind. Handelt es sich um Aufwendungen, die nicht mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen, dürfte ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / V. Musterfall zur außergerichtlichen Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse

Rz. 296 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.2: Außergerichtliche Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse Kfz-Haftpflichtversicherer Postfach 12345 Musterstadt 2.9.2024 Mandant ./. Versicherer Schaden-Nr.: _________________________ Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf die bisher in obiger Sache geführte Korresp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Personenschadensmanagement / E. Fallerkennung: Welcher Sachverhalt ist für das Reha-Management geeignet?

Rz. 30 Aspekte, die einen Sachverhalt als geeignet für das Personenschadensmanagement erscheinen lassen, sind trotz des Unfallereignisses neben der beruflichen Qualifikation die physische und psychische Leistungsfähigkeit, Selbstvertrauen und Dynamik. Rz. 31 Im Bereich der medizinischen Rehabilitation ist die Erkennung des geeigneten Falls recht einfach: Bei schweren und schw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Mandatierung beim P... / VIII. Vermehrte Bedürfnisse/Pflegekosten

Rz. 22 Hinter dem Trennstreifen mit der Beschriftung "vermehrte Bedürfnisse/Pflegekosten" werden alle Belege gesammelt, die der Mandant im Laufe der Regulierung zur Akte reicht, weil er unfallbedingt Ausgaben für die Anschaffung von Hilfs-/Heilmitteln hatte. Hierhin gehören auch die Abrechnungen mit dem Pflegedienst bzw. eingeholte Pflegegutachten. Sämtliche Belege, die zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / VI. Muster: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten

Rz. 130 Alle in diesem Abschnitt genannten Fundstellen und Gerichtsurteile sind rein fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.4: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Frau _________________________ (Geschädigte) A-Straße 1 12345 Musterstadt 1.2.2025 Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 4. Schlussfolgerung

Rz. 30 Die voranstehenden Ausführungen verdeutlichen nochmals, dass es absolut realistisch und auch angemessen ist, den Effektivzinssatz, d.h. den Zinsfuß, der tatsächlich am Ende im Rahmen der Berechnung des Kapitalwerts anzuwenden ist, aktuell mit einem Wert zwischen 1,5 % und 2 % anzusetzen. Rz. 31 Ein Blick in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, zeigt, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / k) Personenbedingte Kündigung

Rz. 445 Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Eine personenbedingte Kündigung[792] liegt vor, wenn die Störung vom Arbeitnehmer nicht gesteuert werden kann, z.B. bei einer schweren Erkrankung, bei konstitutionell bedingtem Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Trunk- u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 3.3 Leistungen der Krankenkasse

Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch ist die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse eingeschränkt. Im Fall eines derartigen Abbruchs der Schwangerschaft haben Versicherte einen Anspruch auf ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, ärztliche Behandlung mit Ausnahme der Vornahme des Abbruchs und der Nachbeha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 109 Leistun... / 2.2 Umfang der Leistungen (Abs. 2)

Rz. 8 Die Vorschrift übernimmt die bisherige Regelung des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGB XII. Damit entsprechen die medizinischen Rehabilitationsleistungen der Träger der Eingliederungshilfe nach Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen an ihre Versicherten. Damit können medizinische Leistungen der Träger der Eingliederungshilfe wie bisher keine Ausfallbürgschaft...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 109 Leistun... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 3 Rechtssystematisch ordnet § 109 Abs. 1 die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach Maßgabe von §§ 42 Abs. 2, 3, 69 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 dem Kreis der Eingliederungshilfeleistungen zu. Mit der Formulierung, dass unter Leistungen i. S. d. § 109 "insbesondere" Leistungen i. S. v. §§ 42 Abs. 2, 3, 69 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 zu verstehen sind, wird zum Ausdruck gebracht, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.14 Landesverträge über kurortspezifische Heilmittel und Heilmittel in Schulen (Abs. 7)

Rz. 32 Kurortspezifische Heilmittel kommen insbesondere in anerkannten Kurorten vor, die es zwar in einigen, aber nicht in allen Bundesländern gibt. Damit können kurortspezifische Heilmittel nicht Gegenstand der Bundesverträge zur Heilmittelversorgung nach Abs. 1 der Vorschrift sein. Durch Abs. 7 Satz 1 ist den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen die Ermäc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.2 Heilmittel in der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 13 Die Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie – HeilM-RL) datiert v. 19.5 2011 und ist zuletzt geändert worden am 15.5.2025, veröffentlicht im BAnz AT 4.8.2025 B3. Das BSG (Urteil v. 12.8.2010, B 3 KR 9/09 R) hat die in den HeilM-RL enthaltenen Regelung, nach der zur Versorgung zugelassene Physiotherapeu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.3 Heilmittel in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 15 Die Richtlinie über die Verordnung von Heilmittel in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte – HeilM-RL Zahnärzte) ist in der Fassung vom 15.12.2016 im BAnz AT 14.3.2017 B2 veröffentlicht. Die HeilM-RL Zahnärzte wurde zuletzt geändert am 21.10.2021, veröffentlicht im BAnz AT 21.1.2022. Zu den Heilmitteln nach der HeilM-RL Zahnärzte gehöre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.3 Heilmittel in der zahnärztlichen Versorgung

Rz. 14 Die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) i. d. F. v. 15.12.2016, veröffentlicht im BAnz AT 14.3.2017 B2, zuletzt geändert am 21.10.2021, veröffentlicht im BAnz AT 21.2022 B2. Sie enthält in § 2a ebenfalls Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, welche zunächst befristet für alle Heilmittelverordnungen gelten, die bis zum 31.5.2020 ausgeste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.7 Berücksichtigung der Heilmittel-Richtlinie (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 19 Rechtsgrundlage für die Berechtigung, die HeilM-RL zu erlassen, ist § 92 Abs. 1 und Satz 2 Nr. 6 (BSG, Urteil v. 29.11.2006, B 6 KA 7/06 R). In dieser Vorschrift ist dem GBA ausdrücklich aufgegeben, die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.2 Heilmittel

Rz. 13 Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen (vgl. § 32 und Begriffsbestimmungen in Abschn. II Nr. 6 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – Heilmittel-Richtlinie HeilM-RL – i. d. F.v. 20.1/19.5.2011, BAnz Nr. 96, S. 2247, zuletzt geändert am 15.5.2025, BAnz AT 4.8...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.4 Heilmittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 15 Der Katalog verordnungsfähiger Heilmittel nach § 92 Abs. 6 in der vertragsärztlichen Versorgung ist Zweiter Teil der HeilM-RL. Der Katalog wird dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend in regelmäßigen Abständen ergänzt oder aktualisiert (§ 4 Abs. 1 HeilM-RL). Abs. 1 Satz 1 der Neufassung der Vorschrift, definiert wie bisher die Heilmittel als D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.9 Telemedizinische Leistungen bei der Versorgung mit Heilmitteln (Abs. 2a)

Rz. 25 Mit Wirkung zum 9.6.2021 ist durch Abs. 2a Satz 1 vorgegeben, dass in den Verträgen nach Abs. 1 auch die Einzelheiten der Versorgung mit solchen Heilmitteln zu regeln sind, die in den jeweiligen Heilmittelbereichen telemedizinisch erbracht werden können. Für die Regelung im Vertrag ist den Vertragspartnern eine Frist bis zum 31.12.2021 gesetzt worden, bis zu der sie F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 30.11.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) mit Wirkung zum 29.12.2022. § 125 befasst sich mit den Modalitäten einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Heilmittelversorgung (vgl. Hauck/Noftz/Luthe, SGB V, § 125 Rz. 2). Die Vors...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.5 Zulassungsbedingungen (Abs. 1 und 5)

Rz. 16 Obwohl die Vorschrift vom Wortlaut her auf natürliche Personen abstellt, haben auch juristische Personen einen Zulassungsanspruch, wenn das Berufsrecht die Ausübung des Berufs in dieser Form erlaubt (BSG, Urteil v. 29.11.1995, 3 RK 36/94; Butzer, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 124 Rz. 2). Die Zulassung von Heilmittelerbringern bezieht sich nach der höchstrichterlichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz v. 20.2.2022 (BGBl. I S. 2793) mit Wirkung zum 29.12.2022. Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel, 5. Abschnitt SGB V, der mit "Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.11 Zulassungsverfahren

Rz. 28 Die für die Heilmittelerbringung erforderliche Ausbildung sowie eine zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss nach Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift weist der Zulassungsbewerber der Arbeitsgemeinschaft durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift/Kopie der Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung nach, welche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.1 Vertragsebene Bund statt Land (Abs. 1)

Rz. 12 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift schließt nunmehr der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel. Das Wort "schließt" räum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.12 Weitere Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 30 Auf der Basis der Rechtsgrundlage des Abs. 2 Satz 6 darf die Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene die für die Überprüfung der Anforderungen nach den Abs. 1 und 2a erforderlichen Daten von den Leistungserbringern erheben, verarbeiten und nutzen. Gegen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten kann der zugelassene Leistungserbringer nichts unternehmen, weil die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.9 Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für Heilmittelerbringer

Rz. 25 Nach § 124 Abs. 4 i. d. F. v. 10.5.2019 ist der GKV-Spitzenverband gehalten, Empfehlungen für die Zulassungen der Heilmittelerbringer herauszugeben. Die Formulierung "gibt ab" ist für den GKV-Spitzenverband zwingend, ein Dispositionsrecht steht ihm nicht zu. Bei der Erarbeitung der Zulassungsempfehlungen sollen die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.6 Inkrafttreten der Bundesverträge (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 18 Nach Abs. 1 Satz 3 a. F. waren die Verträge mit Wirkung zum 1.10.2020 zu schließen. Durch das GPVG war das Inkrafttreten der Heilmittelverträge erneut verschoben worden, diesmal auf den 1.1.2021. Mit dem DVPMG sind die bisherigen gesetzlichen Rahmenvorgaben mit Wirkung zum 9.6.2021 nochmals strikter gefasst worden. Dies geht nach der Gesetzesbegründung darauf zurück, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.5 Vertragspartner (Abs. 1)

Rz. 17 Vertragspartner der Bundesverträge zur Heilmittelversorgung sind auf der Krankenkassenseite der GKV-Spitzenverband und auf der Seite der Heilmittelerbringer die maßgeblichen Spitzenorganisationen, welche auf der Bundesebene die Interessen der Heilmittelerbringer wahrnehmen. Der GKV-Spitzenverband handelt bei den Vertragsabschlüssen mit bindender Wirkung für die Kranke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.16 Qualitätssicherung der Weiterbildung in der Physiotherapie (Abs. 9)

Rz. 34 Mit Abs. 9 ist die bisherige Regelung des § 125 Abs. 2a (a. F.) übernommen worden. Durch Satz 1 der Vorschrift sind die Vertragspartner, der GKV-Spitzenverband und die für den Heilmittelbereich Physiotherapie maßgeblichen Spitzenorganisationen verpflichtet, auf Bundesebene einen Vertrag über eine zentrale und bundeseinheitliche Prüfung und Listung der Weiterbildungstr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.7 Zulassungsstellen (Abs. 2)

Rz. 22 Nach Abs. 2 der Vorschrift sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (bzw. die Landesvertretung des vdek) verpflichtet, eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, die mit Wirkung für alle Krankenkassen die erforderlichen Zulassungsentscheidungen per Verwaltungsakt trifft. Damit ist die mit dem HHVG 2017 eingeführte Kannbestimmung, die Entscheidung über d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.15 Versorgungsmodelle auf Landesebene (Abs. 8)

Rz. 33 Abs. 8 gibt den Krankenkassen und ihren Verbänden die Möglichkeit, auf Landesebene mit den für den jeweiligen Heilmittelbereich maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer Versorgungsmodelle zu vereinbaren, die die Qualität und Struktur in der Versorgung mit Heilmitteln weiterentwickeln. Die Bundesverträge nach Abs. 1 dürfen diesen Verträgen auf Landese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.13 Privilegierung der Krankenhäuser und vergleichbarer Einrichtungen

Rz. 31 Abs. 5 sieht im Gegensatz zu Abs. 1 eine Zulassung durch Gesetz vor. Mit diesem Absatz ist eine Privilegierung der Krankenhäuser und der sonstigen Einrichtungen geschaffen worden, weil sie von der Zulassung des Abs. 1, die durch Verwaltungsakt erfolgt, abweicht. Die Vorschrift erfasst die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser und die nicht näher definierten sonstigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.8 Anspruch auf Zulassung

Rz. 24 Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Zulassung erteilt werden, ein Dispositionsrecht besteht nicht. Deshalb spielen auch Fragen der Über- oder Unterversorgung mit Heilmittelerbringern keine Rolle, weil es keine Bedarfsprüfung gibt bzw. eine solche Prüfung gegen das Recht der freien Berufsausübung verstoßen würde. Ein Recht der bereits zugelas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.11 Barrierefreie Praxis (Abs. 4)

Rz. 27 Nach Abs. 4 sollen die Vertragspartner eine gemeinsame Empfehlung zur Ausgestaltung einer barrierefreien Praxis abgeben. Eine Verbindlichkeit für den Heilmittelerbringer resultiert daraus aber nicht; er ist also nicht gezwungen, die Praxis unter Umständen mit hohen Investitionen barrierefrei zu gestalten. Die Empfehlungen dienen für die Leistungserbringer vielmehr als...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.8 Vorgaben für die Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 20 Abs. 2 enthält die gesetzlichen Vorgaben für die in den Bundesverträgen zur Heilmittelversorgung zu regelnden Inhalte. Das Wort "insbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass die in den Nr. 1 bis 11 enthaltenen Vorgaben nicht abschließend sind und ggf. weitere Vorgaben hinzukommen können. Die Vorgaben entsprechen nach der Gesetzesbegründung im Wesentlichen den b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Krankenversich... / 4 Angebotsspektrum

Als bKV werden im Wesentlichen die auch auf dem freien Markt erhältlichen privaten Kranken-Zusatzversicherungen angeboten. Das sind beispielsweise: Wahlleistungen im Krankenhaus (freie Klinikwahl, Chefarztbehandlungen, Ein- oder Zweibettzimmer, Ersatz-Tagegeld bei Verzicht auf den Chefarzt). Zahnersatz-Zusatzversicherung (Zuschüsse nur zur Regelversorgung oder auch zu höherwer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung / 1.1.3 Leistungsbeschränkung

Die Wahl der Kostenerstattung kann auf die ambulante ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, den stationären Bereich oder ärztlich/zahnärztlich veranlasste ambulante Leistungen beschränkt werden.[1] Die Leistungsbereiche können einzeln oder auch in Kombination gewählt werden. Entscheidet sich der Versicherte z. B. bei der Behandlung durch einen Allgemeinarzt für die Kostenerstat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 1.1.2 Hilfeleistung anderer Personen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 2 dürfen erforderliche Hilfeleistungen anderer Personen nur erbracht werden, wenn sie vom Arzt oder Zahnarzt angeordnet und verantwortet werden. Die von den Hilfspersonen erbrachten Leistungen gehören zur ärztlichen Behandlung (§ 28 Abs. 1 Satz 2) und gelten als Leistungen des Arztes bzw. Zahnarztes. Rz. 14 Die ärztliche bzw. zahnärztliche Anordnung mu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 24 Eine Kostenerstattung nach Abs. 3 setzt nicht prinzipiell voraus, dass ein zugelassener Leistungserbringer in Anspruch genommen wurde (BSG, Urteil v. 11.9.2018, B 1 KR 1/18 R; BSG, Urteil v. 10.5.1995, 1 RK 14/94 ). Dieses Erfordernis ergibt sich ebenfalls aus dem Grundsatz, dass der Kostenerstattungsanspruch nur an die Stelle des Sachleistungsanspruchs tritt und daher...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.3 Besatzungsmitglieder (Abs. 3)

Rz. 28 Nach Abs. 3 ruht der Anspruch auf Leistungen auch dann, wenn durch das Seearbeitsgesetz – SeeArbG (bis zum 1.8.2013 Seemannsgesetz – SeemG), das durch das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 20.4.2013, BGBl. I S. 868, eingeführt worden ist, eine Vorsorge für den Fall der Erkrankung oder Verletzung getroffen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.1 Überblick

Rz. 56 Die Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, Träger der Sozialen Entschädigung, Träger der Soldatenentschädigung) übernehmen die Kosten des Funktionstrainings für Menschen mit Behinderung und diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind (vgl. § 2), als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX. Frühere Soldaten können die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.2 Wesen und Ziel des Funktionstrainings

Rz. 59 Das Funktionstraining wirkt insbesondere bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane. Funktionstraining wird speziell für Menschen mit einer rheumatischen oder muskuloskelettalen Erkrankung ärztlich verordnet. Dazu gehören entzündliche und degenerative Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule und chronische Schmerzzustände. Hier w...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. Dem Grunde nach ist klar, dass die Kosten von der Krankenversicherung nur finanziert werden, solange der Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. Das ergibt sich schon aus dem Wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.1 Überblick

Rz. 17 Die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, die Träger der Sozialen Entschädigung und die Träger der Soldatenentschädigung erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Soldaten, die aus dem Wehrdienst ausgeschieden sind, können die Leistungen des Rehabilitationssportes im Auftrag der Bundeswehrverwaltung von der "Unfa...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflege...mehr