Fachbeiträge & Kommentare zu Heilmittel

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / V. Musterfall zur außergerichtlichen Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse

Rz. 296 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.2: Außergerichtliche Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse Kfz-Haftpflichtversicherer Postfach 12345 Musterstadt 2.9.2024 Mandant ./. Versicherer Schaden-Nr.: _________________________ Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf die bisher in obiger Sache geführte Korresp...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / E. Fallerkennung: Welcher Sachverhalt ist für das Reha-Management geeignet?

Rz. 30 Aspekte, die einen Sachverhalt als geeignet für das Personenschadensmanagement erscheinen lassen, sind trotz des Unfallereignisses neben der beruflichen Qualifikation die physische und psychische Leistungsfähigkeit, Selbstvertrauen und Dynamik. Rz. 31 Im Bereich der medizinischen Rehabilitation ist die Erkennung des geeigneten Falls recht einfach: Bei schweren und schw...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / VIII. Vermehrte Bedürfnisse/Pflegekosten

Rz. 22 Hinter dem Trennstreifen mit der Beschriftung "vermehrte Bedürfnisse/Pflegekosten" werden alle Belege gesammelt, die der Mandant im Laufe der Regulierung zur Akte reicht, weil er unfallbedingt Ausgaben für die Anschaffung von Hilfs-/Heilmitteln hatte. Hierhin gehören auch die Abrechnungen mit dem Pflegedienst bzw. eingeholte Pflegegutachten. Sämtliche Belege, die zur ...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / VI. Muster: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten

Rz. 130 Alle in diesem Abschnitt genannten Fundstellen und Gerichtsurteile sind rein fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.4: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Frau _________________________ (Geschädigte) A-Straße 1 12345 Musterstadt 1.2.2025 Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 4. Schlussfolgerung

Rz. 30 Die voranstehenden Ausführungen verdeutlichen nochmals, dass es absolut realistisch und auch angemessen ist, den Effektivzinssatz, d.h. den Zinsfuß, der tatsächlich am Ende im Rahmen der Berechnung des Kapitalwerts anzuwenden ist, aktuell mit einem Wert zwischen 1,5 % und 2 % anzusetzen. Rz. 31 Ein Blick in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, zeigt, d...mehr

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Schell, SGB IX § 109 Leistu... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 3 In Abs. 1 wird für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf die in § 42 Abs. 2 und 3 sowie § 64 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 genannten Leistungen verwiesen. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende ("insbesondere") Verweisung. Dies sind u. a. Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsich...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 4 Angebotsspektrum

Als bKV werden im Wesentlichen die auch auf dem freien Markt erhältlichen privaten Kranken-Zusatzversicherungen angeboten. Das sind beispielsweise: Wahlleistungen im Krankenhaus (freie Klinikwahl, Chefarztbehandlungen, Ein- oder Zweibettzimmer, Ersatz-Tagegeld bei Verzicht auf den Chefarzt). Zahnersatz-Zusatzversicherung (Zuschüsse nur zur Regelversorgung oder auch zu höherwer...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Personenbedingte Kündigung

Rz. 445 Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Eine personenbedingte Kündigung[792] liegt vor, wenn die Störung vom Arbeitnehmer nicht gesteuert werden kann, z.B. bei einer schweren Erkrankung, bei konstitutionell bedingtem Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Trunk- u...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 24 Eine Kostenerstattung nach Abs. 3 setzt nicht prinzipiell voraus, dass ein zugelassener Leistungserbringer in Anspruch genommen wurde (BSG, Urteil v. 11.9.2018, B 1 KR 1/18 R; BSG, Urteil v. 10.5.1995, 1 RK 14/94 ). Dieses Erfordernis ergibt sich ebenfalls aus dem Grundsatz, dass der Kostenerstattungsanspruch nur an die Stelle des Sachleistungsanspruchs tritt und daher...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.3 Besatzungsmitglieder (Abs. 3)

Rz. 28 Nach Abs. 3 ruht der Anspruch auf Leistungen auch dann, wenn durch das Seearbeitsgesetz – SeeArbG (bis zum 1.8.2013 Seemannsgesetz – SeemG), das durch das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 20.4.2013, BGBl. I S. 868, eingeführt worden ist, eine Vorsorge für den Fall der Erkrankung oder Verletzung getroffen...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.1 Überblick

Rz. 56 Die Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, Träger der Sozialen Entschädigung, Träger der Soldatenentschädigung) übernehmen die Kosten des Funktionstrainings für Menschen mit Behinderung und diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind (vgl. § 2), als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX. Frühere Soldaten können die...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.2 Wesen und Ziel des Funktionstrainings

Rz. 59 Das Funktionstraining wirkt insbesondere bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane. Funktionstraining wird speziell für Menschen mit einer rheumatischen oder muskuloskelettalen Erkrankung ärztlich verordnet. Dazu gehören entzündliche und degenerative Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule und chronische Schmerzzustände. Hier w...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. Dem Grunde nach ist klar, dass die Kosten von der Krankenversicherung nur finanziert werden, solange der Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. Das ergibt sich schon aus dem Wirtschaftl...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.1 Überblick

Rz. 17 Die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, die Träger der Sozialen Entschädigung und die Träger der Soldatenentschädigung erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Soldaten, die aus dem Wehrdienst ausgeschieden sind, können die Leistungen des Rehabilitationssportes im Auftrag der Bundeswehrverwaltung von der "Unfa...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.18 § 9 EStG (Werbungskosten)

• 2021 Abzug von Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie/§ 4 Abs. 4 EStG/§ 9 EStG/§ 33 EStG Fraglich ist, ob Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie ertragsteuerlich berücksichtigungsfähig sind. Handelt es sich um Aufwendungen, die nicht mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen, dürfte ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Heilmittel

Aufwendungen für Brillen, Bruchbänder, Hörapparate usw. sind unter dem Gesichtspunkt der Krankheitskosten abziehbar. Einzelheiten s. "Krankheitskosten".mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Krankheitskosten

– Zwangsläufigkeit der Aufwendungen Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen oder deren Folgen zu lindern, erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig.[1] Eine Krankheit liegt nicht bei jeder körperlichen Unregelmäßigkeit vor, sondern nur dann, wenn Körperfunktionen beeinträcht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Tätigkeit als Physiotherapeut

Rz. 97 Physiotherapeuten (Krankengymnasten) sind Personen, die durch Maßnahmen der Bewegungstherapie, der physikalischen Therapie und durch Massagen verschiedene Krankheitsbilder behandeln. Die Tätigkeit eines Physiotherapeuten i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG besteht darin, Störungen des Bewegungssystems zu beheben und die sensomotorische Entwicklung zu fördern. Ein Teilb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Tätigkeit als Arzt

Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 119 Sozialp... / 2.3 Bestimmtheit und Inhalt der Ermächtigung

Rz. 5a Zulässig ist eine Ermächtigung nur, wenn sie bestimmt genug ist. Sie muss die Abgrenzung zu den niedergelassenen Kinderärzten und den Frühförderungsstellen erkennen lassen. Dadurch sollen Interessenkollisionen mit niedergelassenen Ärzten vermieden werden (Loose, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 119 Rz. 11). Kritisch gesehen wird (Hänlein, SGb 2025, 119, 145), wenn der Zugang...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.4.1 Leben in einem Wohnheim

Die Kosten, die einem Steuerpflichtigen für die eigene altersbedingte Unterbringung in einem Altersheim (Altenwohnheim, Seniorenwohnstift) entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Es handelt sich um typische Kosten der Lebensführung. Denn es erscheint nicht außergewöhnlich, dass ein älterer Mensch in einem Altersheim lebt, weil er nicht mehr für sich s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 5.5 Mutterschaftshilfe

Gesetzlich versicherte Frauen erhalten bei Schwangerschaft und Mutterschaft durch die Krankenkassen folgende Leistungen: Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, stationäre Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 2 AU-Richtlinien

Von Bedeutung sind ferner die für alle Beschäftigten geltenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V, in Kraft getreten am 28.1.2014, in der Fassung vom 14.11.2013, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 27.1.2014 B4) (Arbeitsunfähigkeits-...mehr

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Sauer, SGB IX § 31 Leistung... / 2.1 Ausführung von Sach- und Dienstleistungen im Ausland (Satz 1)

Rz. 3 Leistungen zur Teilhabe sind grundsätzlich im Inland zu erbringen (BT-Drs. 14/5074 S. 103). § 31 regelt vorbehaltlich der rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (vgl. § 7 Abs. 1, Rz. 17) und des speziell geregelten zwischen- und überstaatlichen Rechts (Rz. 18) die Voraussetzungen, unter denen Sach- und Dienstleistungen (§ 11 SGB I) im Ausland zur Verfügung gestell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 3.1.2 Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V, Aufnahme in den Leistungskatalog des § 92 SGB V

Sinn der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG ist die Entlastung der Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger.[1] Deshalb kann die o. g. Vergleichbarkeit mit einem Katalogberuf als "Befähigungsnachweis" nicht allein ausschlaggebend sein. Praxis-Tipp Krankenkassenzulassung als Indiz für das Vorliegen einer heilberuflich ähnlichen Tätigkeit Fehlt es an einer berufsrechtlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 13 Schwimm- und Heilbäder, Kureinrichtungen – § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Der ermäßigte Steuersatz kommt in Betracht für die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbundenen Umsätze, die Verabreichung von Heilbädern und die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist. Unter Schwimmbädern sind insbesondere Freibäder, Hallenbäder und Schwimmbäder mit besonderer Funktion, z. B. Lehrschwimmbäder oder ...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.11 Zweitangegangener Rehabilitationsträger und dessen Aufgaben (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 88 Erhält ein Rehabilitationsträger von dem erstangegangenen Rehabilitationsträger einen Antrag auf Teilhabeleistungen weitergeleitet, wird er zweitangegangener und damit i. d. R. zugleich "leistender" Rehabilitationsträger. Eine nochmalige Weiterleitung ist nur ausnahmsweise und nur unter den in § 14 Abs. 3 genannten Bedingungen (vgl. Rz. 77 ff.) zulässig. Rz. 89 Der zwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. j UStG

Rz. 92 Nach § 2 der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung) umfassen durch interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren ausgeführte Leistungen nach § 46 SGB IX zur Früherkennung und Frühförderung noch nicht eingeschulter behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterilisation / 2 Leistungsumfang

Zu den Leistungen gehören ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen zur Feststellung der Voraussetzungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation, ärztliche Behandlungen, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie Krankenhauspflege. Ein Krankengeldanspruch besteht, sofern die wegen Krankheit erforderliche Sterilisation Arbeitsunfähigkeit im Sinne der ges...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Becker, Soziales Entschädigungsrecht – Bestand, Grundsätze, Neuordnung, Monographie, 2018. Bischofs, Der Anspruch der Opfer von Gewalttaten im Lichte des neuen SGB XIV – eine Annäherung, SGb 2022, 21. Bittner, SGB XIV – Ausblick auf die kommenden Veränderungen, MEDSACH 2023, 68. Grühn, Schutz des Kindes im Sozialen Entschädigungsrecht – vom vorsätzlichen, rechtswidrigen ...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.3 Heilmittel, häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege (Satz 3)

Rz. 4 Die erhöhte Zuzahlung der Versicherten beträgt nach Satz 3 bei Heilmitteln (§ 32) 10 % der Kosten je Anwendung/Leistungstag zuzüglich 10,00 EUR pro Verordnung. Werden auf einem Rezept verschiedene Heilmittel (z. B. Massage und Fangopackung) verordnet, hat der Versicherte als Zuzahlung 10,00 EUR für jede Verordnung sowie 10 % der Heilmittelkosten zu leisten. Bei Heilmit...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.7 Abgrenzung zu den solitären Heilmitteln und zur solitären Heilpädagogik

Rz. 39 Die Frühförderung eines Kindes im Rahmen einer Komplexleistung nach § 46 kommt nur dann in Betracht, wenn die Heilmittel (§ 32 SGB V) und die heilpädagogischen Leistungen (§ 79) als Einzelleistungen nicht ausreichen, um die Entwicklungsstörung bzw. -verzögerung zu beheben und somit ein interdisziplinäres Förder-/Therapieprogramm von mehreren Professionen (= multimodal...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.3.2 Inhalt der Förderung und Behandlung

Rz. 21 Die interdisziplinäre Frühförderung wird ausschließlich als Komplexleistung (vgl. Rz. 24 ff.) angeboten (§ 46 Abs. 3 Satz 2) und ist so lange notwendig, bis das individuelle Teilhabeziel (z. B. Erlangung der Schulfähigkeit) erreicht wird, endet aber spätestens mit dem Schuleintritt, also mit dem Tag vor dem ersten Schultag (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Die Förderung und Therap...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.1 Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Hilfsmittel i. S. d. Abs. 1 Satz 1 sind Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern (Satz 1 Alt. 1), einer drohenden Behinderung vorzubeugen (Satz 1 Alt. 2) oder eine Behinderung auszugleichen (Satz 1 Alt. 3). § 47 Abs. 1 SGB IX enthält eine Definition, die auch ...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.4 Quittierung durch Leistungserbringer (Satz 4)

Rz. 6 Die Regelung enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass die Leistungserbringer den Erhalt von Zuzahlungen ohne gesonderte Vergütung zu quittieren haben, d. h., für das Ausstellen einer Quittung keinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Versicherten oder der Krankenkasse besitzen. Dies gilt auch für die Krankenkassen, soweit sie selbst Zuzahlungen einziehen. Dies setzt in j...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.2.2 Diagnostik

Rz. 12 Der Zugang zu der Diagnostik in einer interdisziplinär tätigen Früherkennungs- und Frühförderstelle i. S. d. § 46 Abs. 4 (Rz. 29 ff.) erfolgt grundsätzlich über eine ärztliche Verordnung, da Leistungen der Krankenkassen grundsätzlich nur über ärztliche Verordnungen erfolgen können. Einen bundesweit geltenden Vordruck für die Verordnung bzw.- für das Anstoßen einer Dia...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 fördert individuell – also bedarfsbezogen – Kinder mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung bis zum Schuleintritt auf der Basis eines ganzheitlichen Früherkennungs- und Frühförderkonzeptes. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen bzw. -verzöger...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der "Zahlstelle"

Leitsatz 1. Bedient sich ein leistender Unternehmer zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen. 2. Der Umstand, dass die Zahlstelle den vereinnahmten Betrag nicht an den leistenden Unternehmer weiterleitet, führt nicht dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage für die vom Unternehmer an die Leistungsempfänger erbrachten...Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.02.2021 – XI R 15/19BStBl II 2021, 729, Rz 21mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.4 Kostentragung bei Zuzahlung ohne Befreiung und Eigenbeteiligung – Satz 3

Rz. 12 Satz 3 regelt die Übernahme von Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen. Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen stellen Regelbeispiele dar (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 40 Rz. 22). Auffangtatbestand ist insoweit Satz 2 (vgl. Rz. 2b). Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung; es besteht ein zwingender Rechtsanspruch...mehr

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Rabatte und Zugaben / Zusammenfassung

Überblick Rabatte und Zugaben gehören u. a. zu den Marketinginstrumenten der Unternehmen, um Kunden für sich zu gewinnen. Die restriktiven Regelungen des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sind lange (2001) abgeschafft, was weitestgehend Freiraum für Unternehmen geschaffen hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden sich i...mehr