Fachbeiträge & Kommentare zu Hebamme

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Tätigkeit als Heilpraktiker

Rz. 95 Neben (Zahn-)Ärzten und Psychotherapeuten dürfen Heilpraktiker als Angehörige der Heilberufe eigenverantwortlich körperliche und seelische Leiden behandeln. Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde am Menschen (ohne als Arzt "bestellt" zu sein) – ausgenommen Zahnheilkunde – durch den Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG.[1...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 4 Entgelte der Auszubildenden, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten und Hebammen

In der Tarifrunde 2025 haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, dass sich das Entgelt für Auszubildende, die unter den TVAöD fallen, Studierende, die unter den TVSöD fallen und Praktikanten, die unter den TVPöD und Hebammen, die unter den TVHöD fallen, jeweils um einen Festbetrag i. H. v. 75 EUR zum 1.4.2025 und zum 1.5.2026 erhöhen.mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 9 Ausgeschiedene Beschäftigte

Zur Frage, für welche Beschäftigten die tariflichen Änderungen gelten, ist der Stichtag 6.4.2025 von großer Bedeutung. Sind Beschäftigte spätestens mit Ablauf des 6.4.2025 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, gelten die Änderungen nur, wenn sie dies bis spätestens zum 30.9.2025 schriftlich beantragen. Sind diese Beschäftigten jedoch aus eigenem Verschulden ausgeschieden,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesamtschuld kraft Gleichstufigkeit.

Rn 8 Gesamtschuldner sind: Architekt u Bauunternehmer bzw Handwerker bzgl der gemeinsam zu verantwortenden Baumängel (BGHZ 43, 227, 232 ff; 51, 275, 277; NJW-RR 08, 176, 178; Saarbr NJW 16, 3186, 3191, aber anders, wenn der Architekt nur seine Pflicht zur Objektbegehung zum Zwecke der nachträglichen Feststellung von Mängeln verletzt hat, BGHZ 235, 215), Architekt u Statiker ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Überwachung, Aufsicht.

Rn 18 Über den Gesetzeswortlaut hinaus sind Überwachungs- und Aufsichtspflichten des Geschäftsherrn anerkannt (zB RGZ 78, 107, 109 f; BGHZ 8, 239, 243; NJW 03, 288, 290). Sie sind die logische Fortsetzung der Pflicht zu sorgfältiger Auswahl, die sich nicht in der Erstauswahl erschöpft, sondern über die Zeit der gesamten Tätigkeit fortdauert, weil sich der Entlastungsbeweis a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss von Vertragsstrafen.

Rn 7 Die Vertragsstrafe ist für den Versprechenden insofern gefährlich, als er regelmäßig davon ausgeht, es werde nicht zu einem Verfall kommen. Daher gibt es Beschränkungen: Nach § 555 kann sich der Wohnungsvermieter vom Mieter keine Vertragsstrafe versprechen lassen (zur Abgrenzung BGH NJW 10, 859 [BGH 14.10.2009 - VIII ZR 272/08]). § 344 erklärt Strafversprechen für unwir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemein.

Rn 3 Parteien des Behandlungsvertrags sind der Behandelnde und der Patient. Als Behandelnde sind neben den Angehörigen ärztlicher Heilberufe (Ärzte und Zahnärzte) ebenfalls Angehörige nichtärztlicher Heilberufe wie Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Vertreter anderer Heil(hilfs)- und Gesundheitsberufe wie Hebammen, Masseure, med...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einflussbereich des Geschäftsherrn: Weisungsgebundenheit des Verrichtungsgehilfen.

Rn 9 Zweck dieses Merkmals ist die Zuordnung des Verrichtungsgehilfen zur Sphäre des Geschäftsherrn zur Legitimierung der Haftung nach § 831. Entscheidend ist die Bindung des Verrichtungsgehilfen an Weisungen des Geschäftsherrn. Sie ist va gekennzeichnet durch Eingliederung in die Herrschafts- und Organisationssphäre des Geschäftsherrn (insb BGHZ 45, 311, 313; NJW-RR 98, 250...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Standard der Behandlung.

Rn 8 Der Behandelnde schuldet dem Patienten nach § 276 vertraglich wie deliktisch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Die Bestimmung dieses Standards, der neben der Art und Weise der Behandlung ua auch organisatorische und personelle Planungen umfasst, richtet sich weitgehend nach dem medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebietes (BGH NJW 87, 1479, 1480 [BGH 10.02.19...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.3 Hebammen und Entbindungspfleger (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 58 In Satz 1 Nr. 3 ist die Versicherungspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger geregelt. Von der Versicherungspflicht der Nr. 3 werden nur die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger erfasst. Sie bedürfen nach §§ 1 bis 4 HebG der Erlaubnis zur Berufsausübung in der Entbindungshilfe. Zu ihren Tätigkeiten gehört die Beratung der Schwangeren, das Leiten d...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3 Meldepflichten; § 190a u. a.

Rz. 99 Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 68 Abs. 1) eine verschärfte Regelung zur – im Übrigen bußgeldbewehrten – Meldepflicht in § 190a von versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen eingeführt (zur Bedeutung dieser Meld...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot

Stellt der Arzt (kann auch der Hausarzt sein) fest, dass die Gesundheit einer schwangeren Frau oder ihres Kindes bei einer Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist, kann er ein Beschäftigungsverbot verhängen (§ 16 Abs. 1 MuSchG). Wichtig Keine Beschäftigungsverbote durch Hebamme Die Hebamme kann zwar das Bestehen einer Schwangerschaft feststellen, sie ist aber nicht befugt, e...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 3 Pflichten der schwangeren und stillenden Frau

Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. Eine stillende Frau soll ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen, dass sie stillt (§ 15 Abs. 1 MuSchG). Auf Verlangen des Arbeitgebers soll als Nachweis über die Schwangerschaft ein ärztliches Zeugnis oder d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgegenstand.

Rn 3 Die Regelung legt ausdr fest, dass der Kindesunterhalt für die ersten 3 Lebensmonate sowie der Unterhaltsanspruch der Mutter nach § 1615l I BGB , der bereits in seinem Tatbestand eine zeitliche Begrenzung (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes) enthält, auch vor der Geburt des Kindes geltend gemacht und zugesprochen werden können. Von dem in Anspruch genom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

Rn 21f Aufbewahrungspflichten sind insb in steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (zB § 147 AO; § 41 I 9 EStG; § 14b UStG; § 257 HGB) und für den Gesundheitsbereich (Ärzte, Hebammen etc) normiert. Eine vertraglich begründete Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen genügt nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die einzelnen Sachgebiete des Abs 1.

Rn 3 Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, wie sie Abs 1 Nr 1 regelt, verlangen zunächst in persönlicher Hinsicht (Rn 2e aE) die Beteiligung einer Bank, einer Sparkasse, eines Kredit- oder Finanzinstituts (Hambg MDR 18, 1327; Bambg WM 18, 2243). Ein entspr Institutsregister im Internet führt die BaFin (§ 32 V KWG). Sachlich muss es um einen Anspruch gehen, der einem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 7 § 850i I 1 schafft in beiden Regelungsalternativen Schutzbestimmungen für alle natürlichen Personen aus jeglichen Berufsgruppen. Die zentrale Zielsetzung der Regelung, den Pfändungsschutz Selbständiger zu verbessern, schließt den gleichwertigen Schutz anderer Personengruppen nicht aus. Es wäre verfehlt, die Regelung über nicht wiederkehrend gezahlte Vergütungen für pers...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 1 Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Krankengymnast, Hebamme (sog. Katalogberufe)

1.1 Allgemeines Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus ...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 1.4 Kleinunternehmer – Keine Erhebung der Umsatzsteuer

Die auf die o. g. steuerpflichtigen Umsätze entfallende Umsatzsteuer erhebt das Finanzamt nicht, wenn der Arzt ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist. Kleinunternehmer ist ein Arzt, wenn er im Vorjahr steuerpflichtige Umsätze von weniger als 22.000 EUR (bis 2019: 17.500 EUR) erzielte (die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreien Umsätze werden insoweit nicht berücksichtigt). Zu de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 3.1.1 Vergleichbarkeit mit den Katalogberufen des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG

Ein Heilberuf ist steuerfrei, wenn er einem der in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG genannten Katalogberufe (Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme usw.) ähnlich ist und das typische Bild des Katalogberufs mit seinen wesentlichen Merkmalen mit dem Gesamtbild des zu beurteilenden Berufs vergleichbar ist. Dies macht vergleichbare berufsrechtliche Regelungen[1] über Ausb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / Zusammenfassung

Überblick Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können durchgeführt werden im Rahmen der Tätigkeit als Arzt (vgl. Tz. 1), Zahnarzt (vgl. Tz. 1 und 2), Heilpraktiker (vgl. Tz. 1), Physiotherapeut (vgl. Tz. 1), Hebamme (vgl. Tz. 1) oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit (vgl. Tz. 3) Dagegen sind andere, nicht in der Heilbehandlung bestehende Umsät...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.3 Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen

Soweit der Heilberufler für seine steuerfreien Ausgangsumsätze Eingangsumsätze tätigt, erhält er hieraus keinen Vorsteuerabzug (Vorsteuerabzug/Ausschluss). Entfallen jedoch die Eingangsumsätze auf steuerpflichtige Ausgangsumsätze, ist der Vorsteuerabzug insoweit unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG zulässig. Da viele Praxisgeräte, PCs usw. für beide Tätigkeiten ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.2 Gutachten, Sachverständigen/Zeugentätigkeit, Betriebsärzte

Die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens ist nur steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.[1] Nicht steuerfrei sind u. a. Gutachten für rechtliche Verfahren bzw. für Verfahren der Sozialversicherungen[2] (weil nicht die medizinische Betreuung der Patienten im Vordergrund steht)[3]: Alkohol-Gutachten; Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Punktuelle Änderungen nach dem UStG 1980

Rz. 13 Durch Art. 12 Nr. 2 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 1992 v. 25.2.1992[1] war mWv 1.1.1992 der einleitende Satzteil von § 4 Nr. 16 UStG geändert und § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG angefügt worden. Seitdem sprach die Steuerbefreiungsvorschrift von den mit dem Betrieb der begünstigten Einrichtungen "eng verbundenen Umsätzen" statt der vorangegangenen Formulierung "üblic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 4 Dauer der Zahlung

Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten 6 Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder bei Kindern mit Behinderung nach der Entbindung gezahlt. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum der Schutzfrist, der vor der Entbindung nicht in Anspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 1.2 Partner

Von besonderer Bedeutung bei der PartG ist die Frage, wer Partner in dieser Gesellschaftsform sein kann. Dieser elementare Punkt ist gesetzlich geregelt.[1] Danach ist der Zugang in eine PartG nur für Angehörige der freien Berufe möglich. Folgende selbstständig ausgeübte Berufe werden vom Gesetz konkret als freie Berufe aufgeführt – zur besseren Übersicht untergliedert in die...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.4 Anspruchsdauer

Rz. 56 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 SGB V für die Zeit der Schutzfrist nach § 3 MuSchG sowie für den Entbindungstag gezahlt. Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 6 MuSchG ist der Begriff "Entbindung" wie folgt definiert: "Eine Entbindung ist eine Lebend- oder Totgeburt. Die Regelungen zur Entbindung finden im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerscha...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.3 Anspruchsdauer (Abs. 3)

Rz. 52 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 für die Zeit der Schutzfrist nach § 3 MuSchG sowie für den Entbindungstag gezahlt. Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 6 MuSchG ist der Begriff "Entbindung" wie folgt definiert: "Eine Entbindung ist eine Lebend- oder Totgeburt. Die Regelungen zur Entbindung finden im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 34 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. Entbindungspflegers maß...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 30 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflege...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.4 Inhalt der Leistung – Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend. Das bedeutet, dass auch für die Kinder- und Jugenduntersuchungen Voraussetzung ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, das Vor- und das Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind, die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfas...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unternehmerversicherung / 1 Versicherung kraft Gesetzes

Kraft Gesetzes gegen Unfall versichert sind Hausgewerbetreibende, Zwischenmeister, landwirtschaftliche Unternehmer und Küstenschiffer und Küstenfischer einschließlich der im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner[1], die nicht bereits selbst als Beschäftigte versichert sind, sowie Unternehmer im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege (z. B. Altenpfleger, K...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Grundlagen un... / 2.2 Zeugnis über Schwangerschaft

Ein Zeugnis eines Arztes, einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers wird im Rahmen der Mitteilungspflichten der Schwangeren zweifach erwähnt. Zunächst heißt es, dass werdende Mütter auf Verlangen des Arbeitgebers das Zeugnis vorlegen sollen.[1] Ferner heißt es, dass es den voraussichtlichen Tag der Entbindung enthalten soll.[2] Wie die gesetzliche Mitteilungspflicht ist au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Grundlagen un... / 2 Mitteilungspflichten/Benachrichtigungspflichten

Nach § 15 MuSchG sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers vorlegen. Geschieht dies, so hat der Arbeitgeber die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mit...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.1 Allgemeine Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

Das Mutterschutzgesetz kennt neben einer Reihe von "Ausübungsuntersagungen" allgemeine Beschäftigungsverbote. Neben allgemeinen Beschäftigungsverboten kann auch ein Verbot bestehen, wenn ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.[1] Beschäftigungsverbot vor der Entbindung Die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung ist verboten. Die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Vergütung und... / 1.2 Höhe und Berechnung

Fortzuzahlen ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (= 13 Wochen) vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Die Berechnung vollzieht sich in folgenden Schritten: Ermittlung des Schwangerschaftsbeginns: Grundsätzlich gibt das Zeugnis des Arztes oder der Hebamme nach § 15 MuSchG den Ausschlag. Ist dort ein Datum nicht angegeben, ist das Dat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Berechnung des voraussichtlichen Tages der Entbindung

Rz. 7 Für die Berechnung der Schutzfrist ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis ergibt. Neben dem ärztlichen Zeugnis steht gleichrangig das Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungshelfers. Die Feststellung eines voraussichtlichen Geburtstermins ist immer eine vage Prognose, jedoch kalendermäßig vorläufig angegeben u...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Die Erklärung der Schwangeren zur Arbeitsleistung (§ 3 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 In den letzten 6 Wochen vor dem errechneten und bestimmten Entbindungstermin greift das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1. Dieses Verbot ist rein an den Kalender gekoppelt und soll die bevorstehende Entbindung und deren Vorbereitung erleichtern. Je nach individueller Konstitution kann die werdende Mutter auch in den letzten 6 Wochen der Arbeitsleistung nachkommen, ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Die Erklärung zur Weiterarbeit nach Tod des Kindes (§ 3 Abs. 4)

Rz. 29 Der Arbeitgeber darf eine Frau nach dem Tod ihres Kindes bereits nach Ablauf der ersten 2 Wochen nach der Entbindung beschäftigen, wenn 2 Voraussetzungen geben sind. Zum einen muss die Frau dies ausdrücklich verlangen und ein ärztliches Zeugnis darf dem nicht widersprechen. Es ist dabei unerheblich, aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt der Tod des Kindes festg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.4.1 Einsatz von Familienhebammen nach Satz 1

Rz. 18 Abs. 4 Abs. 1 regelt den Einsatz von Familienhebammen. Dies sind staatlich examinierte Hebammen mit landesgesetzlich geregelter Zusatzqualifikation. Mit ihrer Schlüsselrolle und ihrer besonderen Qualifikation kommt den Familienhebammen eine Lotsenfunktion im Rahmen von regionalen Netzwerken Früher Hilfen zu (hierauf verwies auch der Gesetzgeber in BR-Drs. 202/11 S. 27...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1 Leistungsumfang und Leistungsgrundsätze

Rz. 8 Alle werdenden Mütter bzw. Wöchnerinnen, die in der GKV versichert sind, haben Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Zum Leistungsumfang zählen eine umfassende medizinische Betreuung durch einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und für die Zeit der Nachsorge einschließlich medizinischer Vor- und Nachsorgeuntersuchungen (vgl. §...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Rz. 10 Die in § 24c aufgeführten Leistungen decken sich inhaltlich mit denen, die § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I aufführt. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in § 24c, also im Anwendungsbereich des SGB V, nicht vorgesehen. Diese ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 4 Rechtsprechung

Rz. 20 Der Anspruch auf stationäre Behandlung anlässlich einer Entbindung (§ 24f SGB V) setzt die Aufnahme in ein zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenes Krankenhaus voraus.[1] Seit dem 30.10.2012 ist nach dieser Vorschrift alternativ die Entbindung in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung, einer Hebammenpraxis oder im Rahmen einer Hausgeburt zulasten der GKV mögl...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsversorgungsstärk... / 2 Umsetzung

Die Ziele sollen durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden: Stärkung der Vertretungen: Die Interessenvertretungen der Pflegeberufe und der Patienten werden gestärkt, und die Mitsprachemöglichkeiten der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und anderer relevanter Akteure werden ausgebaut. Effizientere Selbstverwaltung: Die Möglichkeit zur Durchführung hybrider und di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3 Frankreich

Für private Ruhegehälter und Leibrenten hat der Ansässigkeitsstaat des Bezugsberechtigten das ausschließliche Besteuerungsrecht[1], d. h. bei einem in Deutschland ansässigen Pensionär wird das Welteinkommensprinzip nicht eingeschränkt. Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen unterliegen hingegen dem Kassenstaatsprinzip.[2] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhe...mehr