Fachbeiträge & Kommentare zu Hebamme

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 279 regelt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für selbständig tätige Hebammen mit Niederlassungserlaubnis (Abs. 1) und Alleinhandwerker (Abs. 2). 2.1 Hebammen mit Niederlassungserlaubnis Rz. 5 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der selbständig tätigen Hebammen § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 anzuwenden. Für den Personenkreis der Hebam...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger

Zusammenfassung Begriff "Hebamme" ist die Berufsbezeichnung für Frauen, die werdende Mütter während der Schwangerschaft und bei der Entbindung sowie Mutter und Kind nach der Geburt betreuen. Männer in diesem Beruf führen die Bezeichnung "Entbindungspfleger". Die Tätigkeit als Hebamme/Entbindungspfleger und die Führung der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger bedü...mehr

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Hebamme/Entbindungspfleger / 4 Beitragshöhe

Pflichtbeiträge sind für die ersten 3 Kalenderjahre nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nach dem halben Regelbeitrag zu zahlen.[1] Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Regelbeitrag maßgebend.[2] Die Hebamme oder der Entbindungspfleger kann auch den Antrag stellen, einkommensgerechte Beiträge zu zahlen.[3] In der 3-jährigen Existenzgründungsphase kann die Hebamme o...mehr

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Hebamme/Entbindungspfleger / Zusammenfassung

Begriff "Hebamme" ist die Berufsbezeichnung für Frauen, die werdende Mütter während der Schwangerschaft und bei der Entbindung sowie Mutter und Kind nach der Geburt betreuen. Männer in diesem Beruf führen die Bezeichnung "Entbindungspfleger". Die Tätigkeit als Hebamme/Entbindungspfleger und die Führung der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger bedürfen der Zulass...mehr

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Hebamme/Entbindungspfleger / 1 Hebammenhilfe

Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die bei Schwangerschaft und Mutterschaft ein Anspruch besteht.[1] Leistungen, die die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger erbringen, sind nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung (HebGV) abzugelten. Neben dem Ersatz von Auslagen und dem Wegegeld stehen der Hebamme oder dem Entbindung...mehr

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Hebamme/Entbindungspfleger / 3 Beitragspflicht

Beitragspflicht besteht, solange Versicherungspflicht vorliegt. Die Hebamme oder der Entbindungspfleger trägt die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in voller Höhe allein. Die Beitragszahlung ist in der Rentenversicherungs-Beitragszahlungsverordnung geregelt.mehr

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Hebamme/Entbindungspfleger / 8.1 Nachweis des Arbeitseinkommens

Für den Nachweis des Arbeitseinkommens sind bei einkommensgerechter Beitragszahlung die sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ergebenden Einkünfte, d. h. der Gewinn aus der Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger, maßgebend. Dies gilt so lange, bis die Hebamme oder der Entbindungspfleger einen neuen Einkommensteuerbescheid vorlegt. Ein neuer Einkommensteuerbesch...mehr

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Hebamme/Entbindungspfleger / 10 Übergangsregelung

Beitragspflichtige Einnahmen für selbstständig tätige Hebammen mit Niederlassungserlaubnis im Sinne des Hebammengesetzes betragen mindestens 40 % der monatlichen Bezugsgröße. Diese Regelung gilt nicht für Hebammen ohne Niederlassungserlaubnis und für Entbindungspfleger. Bei Tätigkeit im Beitrittsgebiet ist die Bezugsgröße (Ost) heranzuziehen.mehr

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Hebamme/Entbindungspfleger / 8.3 Berücksichtigung der Änderung des Arbeitseinkommens

Änderungen des Arbeitseinkommens werden vom Ersten des auf die Vorlage des Einkommensteuerbescheids bzw. des auf die Vorlage der Bescheinigung des Finanzamts folgenden Kalendermonats, spätestens aber vom Beginn des 3. Kalendermonats nach Ausfertigung des Einkommensteuerbescheids an, berücksichtigt. Für eine Hebamme, die aufgrund ihres Arbeitseinkommens den Höchstbeitrag, d. h...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 8 Einkommensbezogene Beitragsberechnung

Die Hebamme oder der Entbindungspfleger kann bestimmen, dass der Beitragsberechnung das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen zugrunde gelegt wird. Das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Es kann die Bezugsgröße oder die halbe Bezugsgröße (Bezugsgröße [Ost]), die als fiktives Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 2 Rentenversicherung

Selbstständige Hebammen sind seit dem 1.10.1929, Entbindungspfleger seit dem 1.7.1985, rentenversicherungspflichtig.[1] Die Versicherungspflicht beginnt am Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.mehr

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Hebamme/Entbindungspfleger / 11 Meldepflicht

Rentenversicherungspflichtige Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger zu melden. Damit dieser die Versicherungspflicht ordnungsgemäß feststellen kann, sind dessen Vordrucke zu verwenden.[1] Im weiteren Verlauf der Versicherung ist der Rentenversicherungsträg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 6 Regelbeitrag

Regelbeitrag ist der Beitrag, den die Hebamme oder der Entbindungspfleger kraft Gesetzes nach Ablauf der 3-jährigen Existenzgründungsphase zu zahlen hat, sofern er nicht beantragt, dass die Beiträge einkommensgerecht erhoben werden. Beitragsbemessungsgrundlage für den Regelbeitrag ist ein fiktives Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße (2024: 3.535 EUR; 2023: 3.395 EUR). Wi...mehr

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Hebamme/Entbindungspfleger / 5 Halber Regelbeitrag

Die Hebamme oder der Entbindungspfleger zahlt ohne Nachweis des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens in den ersten 3 Jahren der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit den halben Regelbeitrag. Beitragsbemessungsgrundlage für den halben Regelbeitrag ist ein fiktives Arbeitseinkommen in Höhe der halben monatlichen Bezugsgröße (2024: 3.535 : 2 = 1.767,50 EUR; 2023:...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 8.2 Dynamisierung des geschätzten Arbeitseinkommens

Das letzte nachgewiesene – bei Aufnahme der Tätigkeit als Hebamme das geschätzte – Arbeitseinkommen wird dynamisiert. Die Dynamisierung erfolgt mit dem Faktor, der sich aus dem Verhältnis des vorläufigen Durchschnittsentgelts (für das aktuelle Kalenderjahr) zum Durchschnittsentgelt des letzten Veranlagungsjahres bzw. bei Schätzung wegen erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit des...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 7 Regelbeitrag in der Existenzgründungsphase

Der Regelbeitrag kann auf Antrag des Selbstständigen anstelle des halben Regelbeitrags auch in der 3-jährigen Existenzgründungsphase gezahlt werden. Die Zahlung des Regelbeitrags ist erst vom Tag des Eingangs des Antrags beim zuständigen Rentenversicherungsträger an zulässig. Unabhängig vom Tag der Antragstellung bestimmt sich der Zeitraum, für den die Zahlung des halben Reg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 9 Beiträge für Teilmonate

Bei Aufnahme oder Beendigung der selbstständigen Tätigkeit sind die zu zahlenden Beiträge für den jeweiligen Teilmonat zu leisten. Der Beitrag für den Teilmonat wird ermittelt, indem der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag durch die Anzahl der Kalendertage zu teilen ist, auf den er entfällt. Samstage, Sonntage und Feiertage sind mitzuzählen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 2.2.3 Selbstständige

Für Selbstständige, die kraft Gesetzes (z. B. Handwerker, Hebammen, Krankenpflegepersonen, Lehrer und Erzieher, Solo-Selbstständige) und auf Antrag (Antragspflichtversicherung) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, gilt, sofern die Beiträge nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen gezahlt werden, eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage i. H. v. 538 EU...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstständige (einkommensb... / 1 Personenkreis

Von den Sonderbestimmungen der einkommensbezogenen Beitragsbemessung zur gesetzlichen Rentenversicherung sind folgende in §§ 2 Satz 1 und 4 Abs. 2 SGB VI genannten Personengruppen betroffen: Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säugli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 4 Dauer der Zahlung

Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten 6 Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder bei Kindern mit Behinderung nach der Entbindung gezahlt. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum der Schutzfrist, der vor der Entbindung nicht in Anspr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 1.1 Personenkreis

Die Verpflichtung zur Erteilung einer medizinischen Auskunft richtet sich an den Arzt (auch Zahnarzt) sowie an die Angehörigen eines anderen Heilberufs.[1] Des Weiteren richtet sie sich an Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.[2] Die Angehörigeneigenschaft eines anderen Heilberufs liegt vor, wenn dieser für die Berufsausübung oder Führung der Berufs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Vergütung und... / 1.2 Höhe und Berechnung

Fortzuzahlen ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (= 13 Wochen) vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Die Berechnung vollzieht sich in folgenden Schritten: Ermittlung des Schwangerschaftsbeginns: Grundsätzlich gibt das Zeugnis des Arztes oder der Hebamme nach § 15 MuSchG den Ausschlag. Ist dort ein Datum nicht angegeben, ist das Dat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 6 Antrag

Die Haushaltshilfe ist vor der Inanspruchnahme bei der Krankenkasse zu beantragen. In dringenden Fällen kann vom Antrag vor der Inanspruchnahme abgesehen werden. Dem Antrag ist – soweit erforderlich – eine ärztliche Bescheinigung mit dem Grund sowie die Dauer der Haushaltshilfe beizufügen.[1] Die Bescheinigung kann bei Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Entbindung im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 3.3 Leistungsdauer

Der Anspruch auf Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung ist zeitlich nicht befristet. Sie ist so lange zu gewähren, wie die Haushaltshilfe von einem Arzt oder einer Hebamme für notwendig und begründet erachtet wird. Für die Zeit vor der Entbindung kann Haushaltshilfe z. B. bei drohender Frühgeburt in Betracht kommen.[1] Für den Haushaltshilfeanspruch nach der Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2.1 Hebammenhilfe-Vertrag

Der GKV-Spitzenverband schließt mit den Berufsverbänden der Hebammen (DHV und BfHD) gemeinsam und einheitlich Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, abrechnungsfähigen Leistungen unter Berücksichtigung einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser), Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 3.1 Ambulant/stationär

Die Versicherte hat kann zwischen einer ambulanten Entbindung, z. B. im Krankenhaus, in einer von Hebammen/Entbindungspfleger geleiteten Vertragseinrichtung oder im Rahmen einer Hausgeburt und stationären Entbindung, z. B. im Krankenhaus oder von einer Hebamme/Entbindungspfleger geleitete Vertragseinrichtung frei wählen. Bei einer Hausgeburt kann die Leistung von einem Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / Zusammenfassung

Begriff Hebammenhilfe umfasst die Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung durch eine staatlich geprüft und anerkannte Hebamme bzw. einen Entbindungspfleger. Die Leistungserbringung regelt der Hebammenhilfe-Vertrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Hebammenhilfe sind §§ 24c und 24d SGB V. Weiteres bestimmt das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2.3 Abrechnung

Die Hebamme kann nach Aufnahme in die "Vertragspartnerliste Hebamme" mit den Krankenkassen abrechnen. Eine rückwirkende Abrechnung ist nicht möglich. Die erbrachten Hebammenleistungen sind von den Versicherten zu bestätigen. Weitere Regelungen zur Abrechnung sind in der Anlage 2 des Vertrages vereinbart. Die Abrechnungsdaten sowie ggf. rechnungsbegründende Unterlagen (z. B. un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2 Leistungserbringung

Hebammen leisten bei der Entbindung vorrangig Hilfe. Die Hebammen benötigen zur Berufsausübung in der Entbindungshilfe eine Erlaubnis. 2.1 Hebammenhilfe-Vertrag Der GKV-Spitzenverband schließt mit den Berufsverbänden der Hebammen (DHV und BfHD) gemeinsam und einheitlich Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, abrechnungsfähigen Leistungen unter Berücksichtigung einer Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 5.2 Dauer des Anspruchs

Eine Begrenzung der Haushaltshilfe ist nicht vorgesehen. Sie ist deshalb solange zu gewähren, wie sie von einem Arzt oder einer Hebamme für notwendig und begründet erachtet wird. Für die Zeit vor der Entbindung kann Haushaltshilfe, z. B. bei drohender Frühgeburt, in Betracht kommen. Für die Zeit nach der Entbindung liegt die Notwendigkeit nur so lange vor, wie die Frau durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufshaftpflichtversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung gibt es für Freiberufler (Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, Hebamme etc.) sowie Gewerbetreibende (z. B. Immobilienkreditvermittler, Makler). Mit der Berufshaftpflichtversicherung sollen Risiken für Vermögensschäden sowie im Personen- und Sachbereich versichert werden, die aus der Ausüb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 1 Hebammenhilfe

Versicherte haben bei Schwangerschaft und Entbindung neben der ärztlichen Behandlung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Zur Hebammenhilfe gehören: Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe, Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2.4 "Geburtshausvertrag"

Geburtshäuser (von Hebammen geleitete Einrichtungen) erhalten nach dem Geburtshausvertrag pro Geburt zusätzlich zu den Hebammenleistungen eine sog. Betriebskostenpauschale. Außerdem werden Anforderungen an die Qualitätssicherung in den Geburtshäusern geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / 2 Vertragsverhältnisse

Der Behandlungsvertrag regelt nicht nur das Vertragsverhältnis zwischen Patient und Arzt, sondern auch die Vertragsverhältnisse mit anderen Gesundheitsberufen wie etwa Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2.2 Vergütungsverzeichnis

Ein Bestandteil des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe ist das Hebammen-Vergütungsverzeichnis (Anlage 1.3 zum Vertrag nach § 134a SGB V). Neben den unter Abschn. 1 erbrachten Leistungen können auch Auslagen (z. B. notwendige Materialen und apothekenpflichtige Arzneimittel) sowie Wegekosten abgerechnet werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft werden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Dies sind: ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband und Heilmitteln, Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus gelten für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit leisten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 4 Auskunftsverweigerungsrecht

Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige selbst kein Auskunftsverweigerungsrecht. Allerdings kann der Grundsatz zur Auskunftspflicht mittelbar Beteiligter eingeschränkt werden. Zwar sind an einer Steuersache beteiligte Personen grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Angehörige eines Beteiligten können jedoch die Auskunft verweigern, soweit sie nicht selbst als Beteiligte übe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 6.5 Inanspruchnahme der Partnerfreistellung

Die Inanspruchnahme der Partnerfreistellung erfolgt gegenüber dem Arbeitgeber des Partners durch diesen selbst. Die Inanspruchnahmeerklärung ist fristlos und formlos möglich. Der Partner soll zwar seinem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen. Das ist aber keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Partnerfreistellung. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.3 Anspruchsdauer (Abs. 3)

Rz. 52 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 für die letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 SGB IX ärztlich festges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 30 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflege...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gemäß § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.4 Anspruchsdauer

Rz. 56 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 SGB V (ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989) für die letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 34 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. Entbindungspflegers maß...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Vorliegen einer Schwangerschaft als notwendige Voraussetzung

Rz. 5 Das Beschäftigungsverbot kommt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur für werdende Mütter in Betracht. Eine Schwangerschaft ist Voraussetzung für das Entstehen des Beschäftigungsverbots. Nach der medizinischen Definition liegt eine Schwangerschaft ab der Einnistung der befruchteten Eizelle vor. Auch eine Bauchhöhlenschwangerschaft führt zur Feststellung einer Schwangerscha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2 Nachweis des Stillens als Tatbestandsvoraussetzung

Rz. 6 Zur Anwendung von § 12 ist notwendig, dass die Frau stillt und dass dies dem Arbeitgeber angezeigt wird. Die Anzeige an den Arbeitgeber ist formlos. Es genügt zunächst jede Form der Mitteilung, um den Anspruch auf Stillzeiten (Freistellung, um zu Stillen) nach § 7 MuSchG geltend zu machen und den Schutzraum von § 12 zu eröffnen. Verlangt der Arbeitgeber daraufhin von d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Besonderheiten des Stillens – die Nationale Stillkommission

Rz. 3 Das Stillen wird wissenschaftlich durch die Nationale Stillkommission [1] begleitet. Hauptaufgabe der Nationalen Stillkommission (NSK) ist die Förderung des Stillens in der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission berät die Bundesregierung, gibt Richtlinien und Empfehlungen heraus und unterstützt Initiativen zur Beseitigung bestehender Stillhindernisse. Die Stillkommi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Beschäftigungsverbot durch ärztliches Zeugnis (§ 16 Abs. 1)

Rz. 2 Absatz 1 regelt den vorgeburtlichen Schutz: Wenn nach ärztlichem Zeugnis durch die Fortdauer der Tätigkeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist, darf der Arbeitgeber die Frau nicht weiter auf dem Arbeitsplatz beschäftigen. Das Beschäftigungsverbot ist unabhängig von Fristen und daher selbstständig. Das vorgeburtliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr