Fachbeiträge & Kommentare zu Hausgeld

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Schwarz/Pahlke, AO § 53 Mil... / 3 Wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit

Rz. 4 § 53 Nr. 2 AO legt die Grenzen der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit fest. Ausgangspunkt ist der Regelsatz der Sozialhilfe nach § 28 SGB XII. Es dürfen danach grundsätzlich nur Personen unterstützt werden, deren Bezüge das Vierfache dieses Regelsatzes nicht überschreiten. Etwaige im SGB XII vorgesehene Zuschläge wegen eines Mehrbedarfs (Erwerbsunfähige, werdende Mütt... mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.2 Zahlungspflichten nach Wirtschaftsplan

Insbesondere für den Verwalter ist der Zeitpunkt des Eigentümerwechsels nicht nur hinsichtlich der Ladung des neuen Eigentümers zu Eigentümerversammlungen von erheblicher Bedeutung, sondern insbesondere auch im Hinblick auf die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschlossenen Zahlungspflichten auf Grundlage des Wirtschaftsplans. Stets ist derjenige zur Beitragszahlung nach dem jewe... mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.4.1 Gesetzliche Öffnungsklauseln

Praxisrelevante gesetzliche Öffnungsklauseln sind folgende Bestimmungen: § 12 Abs. 4 WEG § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG (§ 21 Abs. 5 WEG) § 28 Abs. 3 WEG § 12 Abs. 4 WEG: Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung Wie bereits ausgeführt, kann die Veräußerung von Sondereigentum von der Zustimmung eines Dritten abhängig gemacht werden. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung der Wohnungseigentüm... mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.3 Verweigerung der Zustimmung

Grundsätzlich kann die Zustimmung zur Veräußerung nur aus wichtigem Grund versagt werden. Der wichtige Grund muss dabei immer in der Person des Erwerbers liegen. Wichtige Gründe in der Person des Veräußerers sind grundsätzlich unbeachtlich.[1] Anderes wäre auch schlicht widersinnig. Hat etwa der Veräußerer erhebliche Hausgeldrückstände auflaufen lassen, können die Wohnungsei... mehr

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Verwalterhonorar / 3.1.4 Rechtsstreitigkeiten

Verwalter führt Verfahren selbst Unproblematisch kann im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für das Führen sowohl von Aktivverfahren des Verwalters für die GdWE als auch in gegen die GdWE gerichteten Verfahren geregelt werden, wenn dies im Verwaltervertrag transparent und ausdrücklich geregelt ist. Verwalter führt Verfahren selbst Für den Fall, dass ein Verwalter das Verfahren ... mehr

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Verwalterhonorar / 3.1.7 Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren

Die Wohnungseigentümer können nach § 28 Abs. 3 WEG beschließen, dass die Hausgelder im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen sind. Nehmen nicht alle Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren teil, entsteht für Verwalter ein Zusatzaufwand wegen der Überprüfung der Zahlungseingänge. Insoweit kann für den Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ein entsprechendes So... mehr

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Verwalterhonorar / 3.1.10 Eigentümerwechsel

Ab und an sehen Musterverwalterverträge auch ein Sonderhonorar für den Fall eines Eigentümerwechsels vor. Eine entsprechende Klausel wurde für ungültig gehalten. Ein Eigentümerwechsel ist für den Verwalter zwar mit einem gewissen formalen Aufwand verbunden, stellt aber dennoch ein typisches Ereignis dar, das mit dem vereinbarten Honorar abgegolten ist. Es ist typischerweise ... mehr

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Verwalterhonorar / 3.1.8 Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer

Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer stellen unzweifelhaft einen Zusatzaufwand für den Verwalter dar. Insoweit war sich die Rechtsprechung Jahrzehnte lang darüber einig, dass dieser Zusatzaufwand mit der Verwaltergrundvergütung nicht abgegolten ist. Dem Verwalter wurde für Mahnungen ein Zusatzhonorar zugebilligt. Soweit sich dieses in einer Höhe von 10 bis 15 EUR bewegt hat... mehr

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Kindererziehungsleistung / 2 Höhe

Der Anspruch auf die Kindererziehungsleistung besteht unabhängig von einer Rentenzahlung. Die Kindererziehungsleistung wird stufenweise nach Geburtsjahrgängen gezahlt. Begonnen wurde am 1.10.1987 mit den Jahrgängen vor 1907. Die letzten Jahrgänge (1917 bis 1920) schlossen am 1.10.1990 an; ist für alle Mütter gleich hoch und wird ebenso wie die Renten alljährlich angepasst. Sie... mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 1.2 Andere Einkünfte sind zu berücksichtigen

Die Bedürftigkeit ist immer Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch und muss zudem konkret dargelegt werden.[1] So muss jeder geschiedene Ehepartner all seine Einkünfte einsetzen, um sich zu unterhalten (z. B. Kapitalerträge aus dem Zugewinn; Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung).[2] Es kommt nicht darauf an, woher das den Ertrag bringende Vermögen stammt (z. B. Erbsc... mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.7 Wohngeld / Heizkostenzuschuss

Wohngeld ist grundsätzlich unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen.[1] Etwas anderes gilt nur, wenn das Wohngeld einen erhöhten Wohnkostenbedarf ausgleicht. Dabei muss der Wohngeldempfänger darlegen, dass das Wohngeld im konkreten Fall erhöhte Wohnkosten ausgleicht. Der durch Gesetz vom 29.4.2022 eingeführte Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz ist ausschließ... mehr

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Trennungsunterhalt / 2 Unterhaltsrelevantes Einkommen

Zur Verfügung steht grundsätzlich nur das bereinigte Nettoeinkommen. Bei der Bedarfsermittlung aufgrund der beiderseitigen Einkommensverhältnisse ist es Aufgabe der Familienrichter, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.[1] Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind also ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel... mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.7 Wohngeld / Heizkostenzuschuss

Wohngeld ist grundsätzlich unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen.[1] Etwas anderes gilt nur, wenn das Wohngeld einen erhöhten Wohnkostenbedarf ausgleicht. Dabei muss der Wohngeldempfänger darlegen, dass das Wohngeld im konkreten Fall erhöhte Wohnkosten ausgleicht. Der durch Gesetz vom 29.4.2022 eingeführte Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz ist ausschließ... mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.1.1 Erhöhung des Selbstbehaltes

In bestimmten Fällen kann sich der Unterhaltspflichtige auf einen erhöhten Selbstbehalt berufen. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn er für die Deckung seines Wohnbedarfs dauerhaft unvermeidbare Mehrkosten in erheblichen Umfang aufbringen muss, wenn also der im Tabellensatz ausgewiesene Mietanteil von 520 EUR beim notwendigen Selbstbehalt bzw. 650 EUR beim angemessenen... mehr

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Mehrhausanlage / 3.1 Im Außenverhältnis gegenüber Dritten

Auch bei einer Mehrhauswohnanlage handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft. Deshalb fließen die Hausgelder der Eigentümer der einzelnen Hauseinheiten – unabhängig vom etwa vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel – in das Gemeinschaftsvermögen der Gesamtgemeinschaft. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig ist und ihr das Verwaltungsvermögen gemäß § 9a Abs. 3 ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Grenzen der Verpflichtung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 12 Eine Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Finanzbehörden bereits aufgrund anderer Vorschriften von den Vorgängen Mitteilung erhalten haben bzw. die Regeln der Abzugsbesteuerung hierauf Anwendung finden.[1] In diesen Fällen besteht kein weiterer Verifikationsbedarf, der ein zusätzliches Mitteilungsverfahren rechtfertigen könnte. Die Mitteilungspflicht gilt ferner ... mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 10.3 OLG Köln, Beschl. v. 12.12.2024 – 10 WF 134/24

Wohnkosten, die erst durch einen im Laufe des Verfahrens vollzogenen Umzug in eine teurere Wohnung entstehen, sind grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig. Anderes kann gelten, wenn ein parallel hierzu steigendes Wohngeld auf der Einkommensseite den "Saldo" von Ein- und Ausgaben minimiert. mehr

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Unternehmergesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Art der GmbH und hat sich etabliert. Sie ermöglicht Existenzgründern die Vorteile der GmbH, also die Haftungsbeschränkung, wobei die Gesellschafter jeweils maximal nur einen Euro als Nennbetrag auf das Stammkapital erbringen müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 2, 5, 5a GmbHG; ab dem 1.... mehr

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Rechnungslegung / 1.2 Ausgeschiedener Verwalter

Der Verwalter ist ganz allgemein nach Beendigung des Verwalteramts zur Rechnungslegung verpflichtet. Diese Pflicht resultiert aus den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen über das Auftragsrecht nach §§ 675, 666 BGB. Nach § 666 BGB hat der Beauftragte "nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen". Den ausgeschiedenen oder abberufenen Verwalter trifft die Pflich... mehr

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Rechnungslegung / 2.1 Formbild entsprechend Jahresgesamtabrechnung

Die Rechnungslegung ist in Bezug auf Inhalt und Form mit der Jahresgesamtabrechnung vergleichbar. Grundsätzlich muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten. Sie ist eine schlichte Einnahmen- und Ausgabenberechnung, welche die tatsächlich angefallenen Beträ... mehr

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Nachschuss-Beschluss: Behan... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K zahlt kein Hausgeld. Um die dadurch bedrohte Liquidität der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wieder herzustellen, wird daher im Jahr 2017 beschlossen, der Erhaltungsrücklage 10.000 EUR zu entnehmen und diese als Mittel für die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer umzuwidmen. Als K im Jahr 2018 die offenen 10.000 EUR zahlt, wird die Zahlung b... mehr

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Miteigentum: Substanzlos / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, wie man substanzlose Miteigentumsanteile beseitigen kann. Substanzloses Miteigentum Die rechtsgeschäftliche Begründung eines substanzlosen – auch isoliert genannten – Miteigentumsanteils ist unzulässig. Denn nach § 3 Abs. 1 WEG, der für den Teilungsvertrag gilt, und § 8 Abs. 1 WEG, der für die Teilungserklärung gilt, ist je... mehr

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Anfechtungsklage: Rechtsmis... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K, eine KG, zahlt kein Hausgeld, sodass es zu einem erheblichen Liquiditätsmangel gekommen ist. Es ist nicht absehbar, ob und wann K eine Zahlung wieder aufnehmen kann. Um diese Liquiditätslücke bis zum Jahresende zu schließen, bestimmen die Wohnungseigentümer einen Vorschuss ohne Wirtschaftsplan (= eine Sonderumlage) i. H. v. 100.000 EUR. Diese ist zum ... mehr

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Anfechtungsklage: Rechtsmis... / 4 Die Entscheidung

Die zulässige Klage sei unbegründet! K sei wegen Rechtsmissbrauchs von ihrer rechtlichen Befugnis, den in Rede stehen Beschluss anzufechten, ausgeschlossen. Das führe zu einer Abweisung der Klage als unbegründet. Die Geltendmachung an sich gegebener Antrags-, Beschlussanfechtungs- oder anderer Rechte eines Wohnungseigentümers könne wegen der angestrebten Ziele rechtsmissbräu... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1.2 Ausschluss vom Wohngeld

Rz. 13 Der Anspruch auf Wohngeld kann für bestimmte Personen ausgeschlossen sein. Das ist einerseits dann der Fall, wenn andere (Sozial)Leistungen tatsächlich gewährt werden und die Kosten der Unterkunft dort bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden (z. B. bei Bürgergeld nach dem SGB II; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; vgl... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1 Wohngeld

Rz. 7 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird in der Vorschrift nur allgemein darauf verwiesen, dass es Wohngeld als Sozialleistung gibt. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird erst durch die Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet damit keine materiell-rechtliche Re... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.3 Beantragung des Wohngeldes

Rz. 28 Nach § 22 WoGG wird Wohngeld nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet. Sind mehrere Personen, die zugleich Haushaltsmitglieder (i. S. d. § 5 WoGG) sind, vorhanden, die für denselben Wohnraum wohngeldberechtigt i. S. d. § 3 Abs. 1 und 2 WoGG wären, ist nur eine dieser Personen wohngeldberechtigt (§ 3 Abs. 3 WoGG). In diesem Fall bestimmen diese Personen... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1.1 Anspruch auf Wohngeld

Rz. 11 § 26 und § 1 WoGG beschreiben lediglich, dass nach dem WoGG ein Zuschuss zur Miete oder ein Zuschuss zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum als Wohngeld in Anspruch genommen werden kann. Wer das Wohngeld als Sozialleistung beantragen und verlangen kann, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 WoGG, wonach wohngeldberechtigte Person für den Mietzuschuss jede natürliche... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2 Höhe des Wohngeldes

Rz. 17 Die Höhe des Wohngeldes wird nach der Formel (1,15 x (M – (a + b x M + c x Y) x Y) EUR in § 19 WoGG berechnet. In dieser Formel steht "M" für die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro, "Y" für das monatliche Gesamteinkommen in Euro und "a", "b" und "c" für die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die Rechenschritte sind dabei nach... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 Wohngeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerzusatz (Verweis auf die §§ 1 bis 8 des... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.4 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 31 Obwohl das Wohngeld, in § 7 als Zuschuss für eine angemessene Wohnung in Bezug genommen, eine Sozialleistung und das Wohngeldgesetz ein besonderer Teil des SGB ist (vgl. § 68 Nr. 10) und daher auch das SGB X Anwendung findet, ist für Streitigkeiten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben (§ 40 Abs. 1 VwGO). Diese Klageverfahren sind nach § 188 Satz 2 HS 1 Vw... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 39 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002, 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007, 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992, 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis 2002,... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2.4 Höchstzulässige Miete

Rz. 25 Der monatliche Höchstbetrag für Miete und Belastung bestimmt sich nach § 12 Abs. 1 Satz 1 WoGG aus der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§ 6 WoGG) sowie der jeweiligen Mietenstufe. Der Höchstbetrag ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle der Anlage 1 (zu § 12 Abs. 1 WoGG) unter Berücksichtigung der beiden Bestimmungsgrößen. Dabei werden anhand des... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2.1 Miete oder Belastung; Begrenzung

Rz. 18 Unter Miete ist vom Grundsatz her der Betrag zu berücksichtigen, der sich aus dem Mietvertrag oder einer diesen Vertrag ergänzenden Vereinbarung ergibt (§ 9 Abs. 1 WoGG). Zur Miete gehören auch Beträge, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder mietähnlichen Nutzungsverhältnis aufgrund eines Vertrages mit dem Vermieter oder einem Dritten an einen Dritten zu zahlen sind, ... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 ist eine Einweisungsvorschrift, aus der sich ergibt, dass es Wohngeld gibt und dieses nach dem Wohngeldrecht in Anspruch genommen werden kann. Die in Abs. 1 genannten Ansprüche auf Wohngeld sind Sozialleistungen i. S. d. § 11. Als Einweisungsvorschrift sollte § 26, wie die §§ 18 bis 29 insgesamt, den Bürgern eine Orientierungshilfe hinsichtlich der geltenden Sozia... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2.3 Haushaltsmitglieder

Rz. 24 Für die Höhe des Wohngeldes ist nach der Formel in § 19 WoGG auch die Anzahl der dem Haushalt zugehörenden Personen zu berücksichtigen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 WoGG ist Haushaltsmitglied in erster Linie die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Zu den Haushaltsmitgliedern gehören aber... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.5 Zuständige Stellen (Abs. 2)

Rz. 38 Die für das Wohngeld zuständigen Behörden werden durch Landesrecht bestimmt (§ 26 WoGG). Abs. 2 verweist daher für die Zuständigkeit auf die für die Leistungen des Wohngeldes durch nach Landesrecht bestimmten Stellen. Eine solche Verweisung unter Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen stellt allerdings keine wirkliche Erleichterung für den Bürger dar, der sich über mög... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wohngeld Rz. 7 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird in der Vorschrift nur allgemein darauf verwiesen, dass es Wohngeld als Sozialleistung gibt. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird erst durch die Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet damit keine materiell-r... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2.2 Gesamteinkommen

Rz. 21 Für die Berechnung des Wohngeldes ist nach der Formel des § 19 WoGG auch das monatliche Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Dieser wohngeldrechtliche Begriff des Gesamteinkommens entspricht nicht dem Gesamteinkommensbegriff des § 16 SGB IV . Nach § 13 Abs. 1 WoGG umfasst dieses Gesamteinkommen als Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) die Einkünfte aller zu berücksichtigenden Ha... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerzusatz (Verweis auf die §§ 1 bis 8 des Zweiten Wohngeldge... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Die Anrechnung von Entgeltersatzleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 40 Während die Leistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und das Elterngeld aus dem gleichen Anlass, nämlich der Geburt eines Kindes gewährt werden, weisen die unter § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 zu subsumierenden Einnahmen diese Verknüpfung nicht auf.[1] Die Nähe zum Elterngeld liegt jedoch darin begründet, dass es sich bei den Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.2 Steuerfreie Bezüge

Rz. 129 Nach § 3 EStG ist eine Reihe von wiederkehrenden Bezügen steuerfrei[1], u. a.: Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG); Bezüge nach § 3 Nr. 6 EStG, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte u. a. ausgezahlt werden... mehr

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Versorgungssperre im Mietve... / 3.1 Die Befugnisse der Gemeinschaft gegenüber dem vermietenden Wohnungseigentümer bei Verzug mit der Wohngeldzahlung

Nach der Rechtsprechung des BGH kann die Gemeinschaft die Versorgung einer Eigentumswohnung mit Wärme einstellen, wenn der Wohnungs(= Sonder)eigentümer keine Wohngeldzahlungen leistet. Das Zurückbehaltungsrecht ergibt sich in einem solchen Fall aus § 273 BGB. Der danach erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang besteht aus dem Recht des Säumigen auf Bezug von Wärme und dess... mehr

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Zwangsverwaltung (Miete) / 1 Funktion des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter ist nicht Vertreter des Vermieters, sondern ein amtliches, vom Gericht bestelltes Organ. Im Rahmen der Zwangsverwaltung ist der Zwangsverwalter berechtigt, Mietverträge im eigenen Namen abzuschließen, Mieterhöhungsverlangen auszusprechen und Mietverhältnisse zu kündigen. Wichtig Eintritt in bestehendes Mietverhältnis In die bereits bestehenden Mietverhältnisse... mehr

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Zwangsverwaltung / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung spielt neben einer etwaigen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eine nicht unerhebliche Rolle. Der Gläubiger wird hier nicht aus der Substanz eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung, sondern aus den laufenden Erträgen, wie beispielsweise den Mieteinnahmen, befriedigt. Das Eigentum an der Wohnung verbleibt dem s... mehr

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Zwangsverwaltung / 6.1 Verwaltung des Wohnungseigentums

Rechtlich tritt der Zwangsverwalter praktisch in die Stellung des Wohnungseigentümers ein. Im Interesse der Gläubigerbefriedigung ermächtigt § 152 Abs. 1 ZVG den Zwangsverwalter, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Wohnung in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu nutzen. Der Zwangsverwalter ist also vor allem verpflichtet, das... mehr

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Zwangsverwaltung / 5.1 Dennoch Hausgeldanspruch

Hieraus folgt natürlich, dass die Maßnahme der Zwangsverwaltung bei einer von dem Wohnungseigentümer selbst bewohnten Eigentumswohnung auf den ersten Blick denkbar ungeeignet ist. Andererseits sollte aber im Interesse der Eigentümergemeinschaft in einem derartigen Fall neben der Zwangsversteigerung stets auch die Zwangsverwaltung beantragt werden. Grund: Die Eigentümergemein... mehr

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Zwangsverwaltung / 4 Vermietete Eigentumswohnung

Ist die Wohnung des säumigen Eigentümers vermietet, so stehen sämtliche Mieteinnahmen ab dem Zeitpunkt der Zwangsverwaltung nicht mehr dem Wohnungseigentümer, sondern ausschließlich dem Zwangsverwalter zu. Irrtümlich noch an den Eigentümer gezahlter Mietzins ist von diesem an den Zwangsverwalter weiterzuleiten. Achtung Hausgeldschulden beitreiben Grundsätzlich sind Hausgeldsch... mehr

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Zwangsversteigerung / 6 Forderungsdurchsetzung

Die Initiative zur Zwangsversteigerung kann von einem außenstehenden Dritten als Gläubiger eines Wohnungseigentümers ausgehen, und sie kann ebenso von der Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelnen Wohnungseigentümern selbst betrieben werden. Im einen Fall vollstreckt ein Gläubiger des Wohnungseigentümers, im anderen Fall die Gemeinschaft als solche in aller Regel wegen r... mehr