Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsrecht

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.6.2 Beginn des Fristenlaufs

Rz. 41 Aus Vereinfachungsgründen hat das HGB einen individuellen Beginn des Fristenlaufs vermieden und knüpft daran an, dass das auslösende Ereignis (z. B. die Entstehung des Belegs) in einem bestimmten Kalenderjahr eintritt. Der Beginn des Fristenlaufs beginnt dann mit Ablauf des letzten Tages dieses Kalenderjahrs, also mit Ablauf des 31.12.[1] Das kann zu einer faktischen ... mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.1 Ansatz in der Handelsbilanz

Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund und Bodens als eigengewerblich ... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen

2.3.1 Überblick Rz. 8 § 257 Abs. 1 HGB zählt folgende aufbewahrungspflichtige Unterlagen auf: Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, die empfangenen Handelsb... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.5 Aufbewahrung im Original

2.5.1 Allgemeines Rz. 29 Ursprünglich sah das HGB stets eine Aufbewahrung der Originalunterlagen vor. Auf die ständig steigende Menge an aufbewahrungspflichtigen Unterlagen musste der Gesetzgeber schließlich mit Erleichterungen reagieren. Bei wichtigen Unterlagen bleibt es indessen bei der Aufbewahrung im Original: Eröffnungsbilanzen und andere Abschlüsse[1] müssen gem. § 257... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.6 Dauer der Aufbewahrung

2.6.1 Überblick Rz. 38 Das Handelsrecht sieht Aufbewahrungsfristen von 6 bzw. 10 Jahren vor. Für die steuerrechtlichen Regelungen gelten grundsätzlich die gleichen Fristen, es können sich aber durch Ablaufhemmungen tatsächlich längere Fristen ergeben. Rz. 39 Die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt für die in § 257 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 HGB genannten Unterlagen, das sind die... mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.2 Bewertung in der Handelsbilanz: Anlagevermögen

Rz. 30 Der Grund und Boden ist in der Handelsbilanz grundsätzlich höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten anzusetzen. Der Umfang der Anschaffungskosten richtet sich nach § 255 Abs. 1 HGB, der Umfang der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Regelmäßig dient der Kaufpreis unter Berücksichtigung der Nebenkosten als Bewertungsmaßstab. Nach dem Einzelbew... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.3 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen

Rz. 56 Der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO wird grundsätzlich begrenzt durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen ist somit akzessorisch. Eine eigenständige Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, die nicht mit einer Pflicht zur Aufzeichnung von Daten in Zusammenhang stehen, ist ... mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 1.2.1 Bestimmungen für alle Personenhandelsgesellschaften

Hinsichtlich der Verpflichtung und des Umfangs, einen Jahresabschluss nach Handelsrecht zu erstellen, ist zu differenzieren zwischen solchen Personengesellschaften, die zumindest eine natürliche Person als voll haftenden Gesellschafter zum Bilanzstichtag haben (klassische Personengesellschaften), und zwischen den sonstigen Personengesellschaften, insbesondere den Kapitalgesell... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 4 Im Dritten Buch (Dritter Unterabschnitt) des HGB sind in den §§ 257 bis 261 die Aufbewahrung und die Vorlage von Unterlagen der Rechnungslegung geregelt. § 257 HGB trifft die Regelungen zur Aufbewahrung von Unterlagen und zu den Aufbewahrungsfristen. § 261 HGB bestimmt insoweit ergänzend, dass der Aufbewahrungspflichtige, der von Erleichterungen Gebrauch macht, auf sei... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 29 Ursprünglich sah das HGB stets eine Aufbewahrung der Originalunterlagen vor. Auf die ständig steigende Menge an aufbewahrungspflichtigen Unterlagen musste der Gesetzgeber schließlich mit Erleichterungen reagieren. Bei wichtigen Unterlagen bleibt es indessen bei der Aufbewahrung im Original: Eröffnungsbilanzen und andere Abschlüsse[1] müssen gem. § 257 Abs. 3 Satz 1 HG... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.1 Überblick

Rz. 8 § 257 Abs. 1 HGB zählt folgende aufbewahrungspflichtige Unterlagen auf: Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, die empfangenen Handelsbriefe, Wiedergab... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.4 Buchungsbelege

Rz. 21 Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt 10 Jahre. Erhaltene oder abgesandte Handelsbriefe, für die grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren gilt, sind folglich 10 Jahre aufzubewahren, sofern sie gleichzeitig als Buchungsbeleg dienen (z. B. durch Hinzufügung von Buchungsanweisungen oder Kontierungsstempel).[1] Rz. 22 Die bekannte Buchführungsregel "k... mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung: Gesetzliche Vorschriften im Jahresabschluss

Rz. 11 Grundsätzlich ist für deutsche Aktiengesellschaften eine Überleitung vom Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn oder Bilanzverlust gemäß § 158 Abs. 1 AktG verpflichtend. Dabei sind die Einstellungen in die bzw. Entnahmen aus den Rücklagen differenziert jeweils nach den einzelnen Rücklagenarten anzugeben. Diese Aufgliederung kann nach § 158 Abs. 1 Satz... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 4 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 78 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach Handelsrecht führt zu keinen direkten Sanktionen.[1] Anders ist dies aus strafrechtlicher Sicht. Eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe droht demjenigen, der vor Ablauf der gesetzlichen (handelsrechtlichen) Aufbewahrungsfrist Handelsbücher oder sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen beiseiteschaf... mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.2 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke

Rz. 210 Die Bilanzierung richtet sich nach den allgemeinen Kriterien des Frameworks. Eher im Sinne einer Klarstellung verlangt IAS 16.7, dass der Grund und Boden als Vermögenswert ausschließlich des sachlichen Anlagevermögens anzusehen ist, wenn mit Wahrscheinlichkeit künftiger ökonomischer Nutzen für das Unternehmen dem Grund und Boden zugeordnet werden kann und die Anschaffu... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.2 Handelsbücher, Inventare usw.

Rz. 10 § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB erfasst das eigentliche Buchungswerk einschließlich des zur Buchführung gehörenden Jahresabschlusses, wie es sich aus der systemgerechten Verarbeitung (Buchung) der Buchungsbelege und dem periodengerecht aufgestellten Jahresabschluss ergibt. Dazu gehören notwendige Arbeitsanweisungen und andere Organisationsunterlagen, ohne die die Bücher und Ab... mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.3 Gründe für die Teilwertabschreibung

Rz. 178 Der Ansatz des niedrigeren Teilwerts (im steuerlichen Sprachgebrauch die Teilwertabschreibung oder gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB die außerplanmäßige Abschreibung) erfordert eine dauernde Wertminderung. Der Begriff der voraussichtlichen dauernden Wertminderung ist dem Handelsrecht entlehnt.[1] Rz. 179 Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. U... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.6.3 Aufbewahrung bei Beendigung der kaufmännischen Tätigkeit

Rz. 46 Die Buchführungspflicht endet zwar mit dem Wegfall der Kaufmannseigenschaft, die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen, die während der Dauer der kaufmännischen Tätigkeit entstanden sind, besteht aber fort, solange die entsprechenden Aufbewahrungsfristen laufen. Rz. 47 Beim Tode des Kaufmanns tritt der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die Aufbewahrungspflichten... mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.5 Gebäudeabbruchkosten, die zu Anschaffungskosten beim Grund und Boden führen

Rz. 113 Die Finanzverwaltung hat zu den hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Abbruchkosten und des Restbuchwertes unter Angabe der BFH-Rechtsprechung eine Aufteilung auf die zu unterscheidenden Fälle, wann sofort abziehbare Betriebsausgaben, Herstellungskosten bei neu errichteten Gebäuden oder Anschaffungskosten des Grund und Bodens vorliegen, vorgenommen (H 6.4 EStH... mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.12 Aufteilung des Gesamtkaufpreises

Rz. 157 Grundsätzliches Wer ein bebautes Grundstück erwirbt, muss den Kaufpreis aufteilen in Anschaffungskosten für den Grund und Boden und Anschaffungskosten des Gebäudes. Dabei sind zunächst die Boden- und Gebäudewerte gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in den Anschaffungskosten für den Grund- und Boden sowie ... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.3 Handelsbriefe

Rz. 17 Empfangene Handelsbriefe sowie Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren. Nach der Definition des § 257 Abs. 2 HGB sind unter Handelsbriefen nur Schriftstücke zu verstehen, die ein Handelsgeschäft betreffen, d. h. sämtliche Schriftstücke mit Außenwirkung ohne Rücksicht auf die postalischen Versendungsformen.[1] Bei Nichtkaufleuten (anderen Ge... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.4 Geordnete Aufbewahrung

Rz. 26 Das HGB schreibt eine geordnete Aufbewahrung vor. Da die Dokumentation der Nachprüfbarkeit und der Beweissicherung der Rechnungslegung dient und nach § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB die Buchführung so beschaffen sein muss, dass eine Prüfung innerhalb einer angemessenen Zeit möglich sein muss, wird dadurch die Art und Weise der Aufbewahrung vorgegeben: Es muss ein entsprechend... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.5.2 Erleichterungen durch Einsatz von Bild- und sonstigen Datenträgern

Rz. 31 Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse können sämtliche Unterlagen auch als Wiedergaben auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Dabei müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:[1] bei empfangenen Handelsbriefen und bei den Buchungsbelegen muss – wegen der... mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 1 Begrifflichkeit

Rz. 1 Das Handelsrecht fordert über § 246 Abs. 1 Sätze 1, 2 HGB, dass insbesondere alle Vermögensgegenstände, die im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehen, im entsprechenden Jahresabschluss bzw. in der Bilanz aufzuführen sind. Neben dem Ansatz dem Grunde nach, richtet sich der erstmalige Ansatz der Höhe nach an § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und de... mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.4 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 44 Gemäß § 248 Abs. 2 HGB können handelsrechtlich die vom Unternehmen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – mit Ausnahme der in § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB genannten selbst geschaffenen Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbaren immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – aktiviert werden. Wird das ... mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 7 Checkliste Anforderungen bei der Einführung von elektronischen Rechnungen

Punkte, die bei der Einführung eines Systems zur Erstellung elektronischer Rechnungen beachtet werden sollten: mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Besonderheiten bei den aktivischen Gesellschafterkonten in der Gesellschaftsbilanz/Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft

Rz. 1601 [Autor/Stand] Kein Problem in Bezug auf die Einordnung des zu beurteilenden Kontos besteht, wenn sein Debetsaldo ausschließlich auf die Verbuchung von Verlustanteilen zurückzuführen ist. So handelt es sich bei dem im Vierkontenmodell geführten Verlustvortragskonto zweifelsohne um einen Bestandteil des Kapitalkontos. Nichts anderes gilt aber auch dann, wenn auf einem... mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Hand- und Lehrbücher, Formularbücher, Monographien

Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Aufl. 2023 Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch Erbrecht, hrsg. von Keim/Lehmann, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch zum Bürgerlichen, Handels- und Wirtschaftsrecht, hrsg. von Gebele/Scholz, 14. Aufl. 2022 Beck’sches Handbuch der GmbH, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, 6. Au... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bitz, Aktuelle Entwicklungen bei der GmbH & Still, GmbHR 1997, 769; Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Auflage 2020; Bodden, Die atypisch stille Gesellschaft im Einkommensteuerrecht, KÖSDI 2019, 21282; Bodden, Die atypische Unterbeteiligung als Mitunternehmerschaft, KÖSDI 2020, 21942; Bolk, Festschrift für Wolfram Reiss, 2008, Einkünfte des an einer GmbH still beteil... mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Kommentare

Alternativkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 6, Erbrecht, 1990 Bamberger/Roth/Haul/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 5: §§ 1922–2385, CISG, IPR, EGBGB, 5. Aufl. 2023 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann (Hrsg.), Zivilprozessordnung, 77. Aufl. 2019 Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Loseblatt-Kommentar, 169. Ergänzungslieferung, Stand 11/2023 Bu... mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / Literaturtipps

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / b. Beschränkung der Rückzahlung auf Kapitalanteile und Sacheinlagen, § 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO

Darüber hinaus sind die nachstehenden Regelungen der Mustersatzung i.V.m. § 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO zu beachten: Zitat "Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück." bzw. Zitat "Bei Auflösung der Körperscha... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Begriff des Gesellschaftsvermögens i.S.d. Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021

Rz. 1183 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Konzeption des BGB und des HGB kam der Personengesellschaft, insb. deren Grundform: der GbR, keine Rechtsfähigkeit zu. Demzufolge konnte die Personengesellschaft nicht Träger eigenen Vermögens sein. Das in der Personengesellschaft (GbR) gebundene gemeinschaftliche Vermögen gehörte aus dieser Sicht – anders als etwa bei den Kapit... mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 3. Latente Steuern

Differenzierende Wertansätze: Falls zwischen handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerrechtlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Jahren abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB)... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 302 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. Blaurock (2020a), § 4. Begriff, Wesen und Erscheinungsformen der stillen Gesellschaft, in: Blaurock (Hrsg.), Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Aufl., Köln. Blaurock (2020b), § 5. Abgrenzung der stillen Gesellschaft gegenüber verwandten Rechtsinstituten, in: Blaurock (Hrsg.), Handbuch... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 267a wurde im Zuge des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) erstmalig in das deutsche Handelsrecht aufgenommen. Besagte (Definitions-)Norm ergänzt die drei bis dato schon existenten Grö­ßenkategorien ("klein", "mittelgroß" und "groß") des § 267 insoweit, als es ... mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 1 Grundsachverhalte zu geringwertigen Wirtschaftsgütern

Rz. 1 Bei der Fragestellung, inwieweit Vermögensgegenstände im Jahresabschluss anzusetzen, zu bewerten und auszuweisen sind, bieten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung durch § 243 Abs. 1 HGB eine Leitlinie. So ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses trotz des in § 246 Abs. 1 HGB grundsätzlich geltenden Vollständigkeitsgebots (was den Ansatz aller Vermögensgegens... mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3 Rechtsfolgen bei Vorliegen von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Rz. 24 Werden die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG erfüllt, kann der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den an deren Stelle tretenden Wert i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5–6 EStG im Jahr der Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Durch die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG wird dem Steuerpfli... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Begriff: "Andere Zuzahlungen"

Rn. 102 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 "Andere Zuzahlungen" i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 sind bestimmte Beiträge der Gesellschafter an ihre Gesellschaft, d. h. Gesellschafterleistungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Sie können vielfältiger Natur sein (bezüglich eines sog. (unechten) schuldrechtlichen Agios sei an dieser Stelle auf HdR-E, HGB § 272, Rn. 68, ver... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Einordnung

Rn. 246 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in den §§ 230 bis 236 fragmentarisch geregelte stille Gesellschaft gehört als eine besondere Ausprägung der GbR zu den PersG i. S. d. § 705 BGB. Eine gesetzliche Definition der stillen Gesellschaft existiert nicht; vielmehr konzentrieren sich die Regelungen der §§ 230ff. auf einzelne Merkmale und Rechtsfolgen, die zudem teilweise abdingb... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei Unterschreitung der Schwellenwerte können die §§ 238–241 wahlweise angewendet werden. Das Wahlrecht ist so zu verstehen, dass der Einzelkaufmann sich entscheiden kann, einzelne Vorschriften der §§ 238ff. nicht anzuwenden (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 241a HGB, Rn. 8). Zugleich besteht gemäß § 242 Abs. 4 keine Verpflichtung zur Aufstellun... mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.2 Rechnungsabgrenzung im Handelsrecht

Rz. 4 Durch die Rechnungsabgrenzungsposten findet das Periodisierungsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Anwendung, nachdem Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig von ihren jeweiligen Zahlungszeitpunkten zu berücksichtigen sind.[1] Zudem dient die Rechnungsabgrenzung der Erfüllung des Realisationsprinzips. Rz. 5 In § 250 Abs. 1–3 HGB wird die Rechnungsabgrenzu... mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.1 Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten

Rz. 53 In den Darlehensverträgen unterscheidet sich häufig der Betrag, über den der Darlehensnehmer verfügen kann (Verfügungs-, Ausgabebetrag) von dem Betrag, den er bei Fälligkeit des Darlehens zurückzuzahlen hat (Rückzahlungs-, Erfüllungsbetrag).[1] Bezogen auf den Darlehensnennbetrag, kann es sich bei dieser Differenz um ein Abgeld oder ein Aufgeld (Agio) handeln. Der Unt... mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.4 Aufgaben der Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 13 Der Anwendungsbereich liegt hauptsächlich auf dem Gebiet solcher gegenseitiger Verträge, bei denen Leistung und Gegenleistung ihrer Natur nach zeitbezogen sind, zeitlich jedoch auseinanderfallen. Das Ziel der Rechnungsabgrenzungsposten ist es in diesen Fällen, die Vorleistung des einen Vertragspartners in das Jahr zu transferieren, in dem die nach dem Vertrag geschuld... mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.4 Vorgehensweise im Fall des Unterschiedsbetrags zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten

Rz. 78 Darlehensschulden, bei denen der dem Darlehensschuldner zugefallene Betrag (Ausgabebetrag) niedriger als der Rückzahlungsbetrag ist, sind mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag (Disagio, Damnum, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren[1]) ist steuerlich als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen.[2] Hande... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.2 Arten von Bilanzierungsverstößen

Rz. 4 Bilanzierungsverstöße lassen sich zum einen nach dem Zeitpunkt ihrer Begehung klassifizieren: Sie können bereits im Rahmen der Aufstellung des Abschlusses begangen werden. Dabei ist zwischen der unterlassenen Aufstellung, bei der wiederum die Fälle völligen Unterlassens von jenen abzugrenzen sind, bei denen die Aufstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erf... mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.2.2 Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 36 Der Straftatbestand des § 283b Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB ergänzt § 283 Abs. 1 Nr. 5, 6 StGB. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn die Buchführungs-/Aufbewahrungspflichten vernachlässigt worden sind, die Buchführung nicht nachgeholt worden ist, die Mängel in der Buchführung sich noch auswirken und es zur Zahlungseinstellung oder zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. seiner... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.1.1 Mangelnde oder nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung während einer Krise

Rz. 11 Nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB macht sich strafbar, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit entgegen dem Handelsrecht Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Rz. 12 Als Täter des § 283 StGB ("wer")... mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.1.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 260 Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie jene zu schätzen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO).[1] Besteuerungsgrundlagen in diesem Sinne sind die Berechnungsgrundlagen der Steuer (wie z. B. Einnahmen, Betriebsausgaben, Umsatz, Bilanzposten etc.), nicht dagegen das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) oder gar der Steuerbetrag.[2... mehr