Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Handelsbilanz und Steuerbilanz und die Gebäude-AfA nach Inkrafttreten des BilMoG (dh grdsl für nach dem 31.12.2009 endende Wj)

a) Rechtslage nach dem Inkrafttreten des BilMoG (dh grds für nach dem 31.12.2009 endende Wj) Rn. 312 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102; s Rn 89) müssen die Wahlrechte in HB und StB nicht mehr synchron ausgeübt werden, dh, die Gebäudeabschreibung in HB und StB kann differieren. Zu den K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Handelsbilanz

Rn. 292a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie bereits unter s Rn 16 und 20 erläutert, ist die degressive AfA eine "planmäßige" iSd § 253 Abs 3 S 2 HGB und in der HB. Somit kann (muss aber nicht) auch in der HB degressiv abgeschrieben werden (glA von Glasenapp, BB 2020, 1899; Althoff, BB 2020, 2352) und kann somit eine Divergenz von HB und StB vermieden werden, andernfalls droht uU...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Handelsbilanz

Rn. 294a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Aus der Tatsache, dass auch in der HB degressiv abgeschrieben werden kann (s Rn 292a), muss dies nicht nur für die Abschreibung dem Grunde nach, sondern auch der Höhe nach gelten, dh, die AfA-Beträge können (müssen aber nicht!) gleich hoch sein für HB und StB (wohl auch von Glasenapp, BB 2020, 1899). Rn. 294b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Handelsbilanz

Rn. 43 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieses Wahlrecht räumt § 7g EStG nur für die StB ein, für die HB besteht dieses nicht, dh, dort darf kein IAB gebildet werden (Schubert/Adrian in Beck-BilKo, § 274 HGB Rz 157 (14. Aufl 2024); Krudewig, NWB 37/2013, 2946; NWB 38/2013, 3022; Happe in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 1 (10/2024)). Rn. 44 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Konseque...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Der Umfang der Herstellungskosten nach Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rn. 121 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 HK: Bzgl der HK sind folgende Unterschiede zwischen HB und StB zu beachten (zum Sonderfall des selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des AV nach § 255 Abs 2a HGB s dort und Küting/Ellmann, DStR 2009, 1300; Schülke, DStR 2010, 992. S auch ausführlich Hayn/Waldersee/Benzel, HGB/HGB/BilMoG/Steuerbilanz im Vergleich, 67; Zwirner...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 55. Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985, BStBl I 85, 704

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz erfolgt die Umsetzung der 4. (Bilanzrichtlinie), 7. (Konzernabschlußrichtlinie) und 8. (Bilanzprüferrichtlinie) EG-Richtlinie in deutsches Recht. Die 4. EG- Richtlinie hätte bis zum 01.08.1980 umgesetzt werden müssen; Umsetzungsfrist für die 7. und 8. EG- Richtlinie ist der 31.12.1987. Das EStG wurde in folgen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Handelsrecht und Steuerrecht

a) Steuerbilanz Rn. 218 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 5 ff EStG räumt dem StPfl ein Wahlrecht ("können") ein, ob er von der Sonderabschreibung Gebrauch machen will oder nicht. Dies betrifft nur die StB. Rn. 219 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei PersGes übt diese und nicht der einzelne Gesellschafter dieses Wahlrecht aus (§ 7a Abs 7 EStG) (Lechner/Bührer, NWB 23/2016, 1712)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das Verhältnis zur AfA nach § 7 EStG

Rn. 216 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Neben der Sonderabschreibung nach § 7g Abs 5 ff EStG ist zwingend die "normale" AfA nach § 7 EStG vorzunehmen. Abweichend von § 7a Abs 4 EStG (s Rn 228) kann der StPfl neben (§ 7g Abs 5 EStG: "neben") der Sonderabschreibung abschreiben: linear (§ 7 Abs 1 EStG) oder degressiv (§ 7 Abs 2 EStG), soweit zeitlich anwendbar – dazu s § 7 Rn 282 (Han...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerbilanz

Rn. 218 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 5 ff EStG räumt dem StPfl ein Wahlrecht ("können") ein, ob er von der Sonderabschreibung Gebrauch machen will oder nicht. Dies betrifft nur die StB. Rn. 219 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei PersGes übt diese und nicht der einzelne Gesellschafter dieses Wahlrecht aus (§ 7a Abs 7 EStG) (Lechner/Bührer, NWB 23/2016, 1712). Bei unterjährig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das steuerliche Wahlrecht zwischen § 7 Abs 4 und Abs 5 EStG (soweit noch anwendbar)

Rn. 313 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das steuerliche Wahlrecht zwischen § 7 Abs 4 und 5 EStG (s Rn 2a, 2b) konnte der StPfl nur im Jahr der Anschaffung/Herstellung ausüben. Dieses Wahlrecht ist allerdings inzwischen durch Zeitablauf obsolet geworden, weil eine degressive Gebäude-AfA nur noch in den in § 7 Abs 5 S 1 EStG genannten Zeiträumen möglich war, insb war bei Wohngebäud...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das steuerliche Wahlrecht zwischen § 7 Abs 4 und Abs 5a EStG

Rn. 313a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 7 Abs 5a EStG s Rn 2c. Aufgrund der Formulierung "kann statt ... nach Abs 4 Nr 2 Buchst a" ergibt sich ein Wahlrecht des StPfl zwischen beiden Absetzungsmethoden. Dazu s Rn 2a.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Begriff der "Sonderabschreibung"

Rn. 215 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Begriff "Sonderabschreibungen" ist nicht legaldefiniert, weder in § 7g EStG noch in § 7a EStG noch sonst wo. Insb aus dem Text einer Norm lässt sich aber ableiten, ob eine solche "Sonderabschreibung" vorliegt. Dazu s folgende Übersicht:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach dem Inkrafttreten des BilMoG (dh grds für nach dem 31.12.2009 endende Wj)

Rn. 312 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102; s Rn 89) müssen die Wahlrechte in HB und StB nicht mehr synchron ausgeübt werden, dh, die Gebäudeabschreibung in HB und StB kann differieren. Zu den Konsequenzen wegen Steuerlatenz s Rn 294b, 294c.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerbilanz

Rn. 37 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der nach s Rn 24 begünstigte StPfl kann, muss aber nicht (BFH BStBl II 2020, 779), einen IAB für künftige Anschaffungen/Herstellungen geltend machen (§ 7g Abs 1 S 1 EStG: "StPfl können …"). Dieses Recht bezieht sich nur auf die Steuerbilanz. Zur Handelsbilanz s Rn 43, 44. Rn. 38 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Wahlrecht ist zweifach ausgestalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 1.1 Ausweis in der Handelsbilanz

Gesellschafterdarlehen müssen in der Handelsbilanz grundsätzlich als Verbindlichkeit passiviert werden. Ein Hinweis darauf, dass der Darlehensgeber zugleich auch Gesellschafter ist, ist zwingend erforderlich.[1] Dies gilt auch, wenn eine Rückzahlung an den Gesellschafter nicht erfolgen darf und das Darlehen aus insolvenzrechtlicher Sicht Eigenkapital darstellt. Das Bestehen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 3.3.1 Darstellung in der Handelsbilanz

Bilanziell ergeben sich keine Unterschiede zu einem unbedingten (generellen) Forderungsverzicht, d. h., es kommt in der Handelsbilanz zur Ausbuchung der Verbindlichkeit und einem daraus resultierenden außerordentlichen Ertrag. Bei Gesellschafterdarlehen ist aber auch die Einstellung in die Kapitalrücklage zulässig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 3.3.2 Auswirkung in der Steuerbilanz

Wie in der Handelsbilanz ist die Verbindlichkeit im Zeitpunkt des Verzichts in der Steuerbilanz erfolgswirksam auszubuchen. Um eine Besteuerung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit eines Antrags auf Steuerfreiheit nach § 3a EStG bzw. § 7b GewStG. Diese gesetzlichen Regelungen haben den Sanierungserlass des BMF abgelöst. Voraussetzungen sind unter anderem die Sanierungsbedür...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 1.2 Ausweis in der Steuerbilanz

Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sind Gesellschafterdarlehen auch in der Steuerbilanz der Gesellschaften als Verbindlichkeit zu passivieren.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 2.1.1 Ansatz des Darlehens

In der Handelsbilanz ist das Gesellschafterdarlehen als Verbindlichkeit mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, der zur Erfüllung der Verpflichtung aufgebracht werden muss, hierbei sind künftige Preis- und Kostensteigerungen bzw. -minderungen zu berücksichtigen. In der Steuerbilanz muss das Gesellschafterdarlehen sinngemäß nach § 6 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 1 Bedeutung und Wirkung

Handelsrechtlich gehören Sonderabschreibungen zu den "Abschreibungen auf den steuerlich zulässigen Wert". Nach Änderung des HGB durch das BilMoG[1] dürfen ausschließlich durch das Steuerrecht zugelassene Abschreibungen anders als bisher nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. in der Handelsbilanz nicht mehr ausgewiesen werden. Um die Berücksichtigung von Abschreibungen in Ausübung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden.[1] Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Drucker / 6.1 Anwendung in der Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 3 HGB sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Hieraus geht hervor, dass das Handelsrecht keine bestimmte Abschreibungsmethode vorgibt, sodass grundsätzlich sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibung möglich is...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Drucker / 6 Auswirkung auf die Handelsbilanz

6.1 Anwendung in der Handelsbilanz Nach § 253 Abs. 3 HGB sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Hieraus geht hervor, dass das Handelsrecht keine bestimmte Abschreibungsmethode vorgibt, sodass grundsätzlich sowohl die lineare als auch die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4.2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Rz. 867 Ausgleichsposten sind in der Bilanz des Organträgers auch zu bilden, wenn das Vermögen nach der Steuerbilanz von dem nach der Handelsbilanz abweicht. In diesen Fällen wird handelsrechtlich, je nach Lage des Falls, mehr oder weniger Vermögen an den Organträger abgeführt, als ihm steuerlich als Einkommen zugerechnet wird. Rz. 868 Die Fälle der Abweichung der Steuerbilan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.2 Rechtliche Natur der Ausgleichsposten

Rz. 842 Die rechtliche Natur der organschaftlichen Ausgleichsposten ist trotz der Regelung in Abs. 4 bislang nicht eindeutig geklärt. Eindeutig geklärt ist nur, dass der Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers zu bilden ist.[1] Er kann daher nicht durch entsprechende Aufzeichnungen außerhalb der Steuerbilanz ersetzt werden. Andererseits ist er in der Handelsbil...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Drucker / 6.2 Latente Steuern

Sind aufgrund von unterschiedlichen Abschreibungsmethoden die Ansätze in der Handelsbilanz andere als in der Steuerbilanz, so ist gemäß § 274 HGB ein latenter Steuerausweis zu prüfen. Eine aktive latente Steuer entsteht, wenn das handelsrechtliche Nettovermögen niedriger ist als das steuerliche. Eine passive latente Steuer entsteht, wenn das handelsrechtliche Vermögen größer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.2 Organschaftliche oder vororganschaftliche Verursachung

Rz. 1001 Ist die Organgesellschaft übernehmender Rechtsträger einer Umwandlung und fällt der Umwandlungsstichtag auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, kann die Auffassung vertreten werden , dass der Übernahmegewinn steuerlich in dem Wirtschaftsjahr entsteht, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, während er sich in der Handelsbilanz erst in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.1 Problemstellung

Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durch die Einlagelösung ersetzt. Minderabfüh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.10 Offene und verdeckte Einlage

Rz. 892 Leistet der Organträger eine verdeckte Einlage in die Organgesellschaft, die handelsrechtlich nicht als Einlage eingeordnet wird, etwa einen Ertragszuschuss, der steuerlich als verdeckte Einlage zu werten ist, ist bei der Bildung von Ausgleichsposten zu unterscheiden, ob der Ertragszuschuss handelsrechtlich in eine freie Rücklage eingestellt oder bereits im Jahr der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.6.1 Organschaftskette

Rz. 917 Besteht eine Organschaftskette, sind Minder- und Mehrabführungen im Verhältnis der jeweiligen Organgesellschaft zu dem unmittelbar vorgelagerten Organträger zu ermitteln. Innerhalb einer solchen Organschaftskette können Minder- und Mehrabführungen auf jeder Stufe der Organschaftskette entstehen. Sie führen dann bei dem jeweiligen Organträger zur Erhöhung oder Minderu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4.3 Folgewirkungen vororganschaftlicher Vorgänge

Rz. 878a Bei Organschaftsketten entstehen bei dem obersten Organträger keine Mehr- und Minderabführungen, wenn bei der unteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) ein vororganschaftlicher Vorgang i. S. d. § 14 Abs. 3 eintritt. Bei der zwischengeschalteten Organgesellschaft wird dadurch eine Einnahme aus Gewinnausschüttung angenommen, die den Steuerbilanzgewinn erhöht, sodass es...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.5 Sonderposten mit Rücklageanteil bei der Organgesellschaft

Rz. 600 Bildete die Organgesellschaft Sonderposten mit Rücklageanteil, entstanden unter der Geltung der §§ 247 Abs. 3, 273 HGB a. F. keine Schwierigkeiten. Da ein entsprechender Ansatz in der Handelsbilanz der Organgesellschaft erforderlich war, traten sowohl beim handelsrechtlichen Jahresüberschuss der Organgesellschaft, der an den Organträger abgeführt wird, als auch bei d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnabf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.4.3 Mehr- und Minderabführungen

Rz. 593 Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags wird das handelsbilanzielle Ergebnis der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt. Steuerlich wird dem Organträger dagegen das Einkommen zugerechnet. Beide Werte können differieren, d. h. handelsbilanziell kann mehr, aber auch weniger abgeführt werden als die nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Vermögensmehrung. Ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 764 Für Wirtschaftsjahre der Organgesellschaft, die ab 1.1.2004 enden, also deren Ergebnisse steuerlich im Vz 2004 oder später zu erfassen sind, sind Mehrabführungen, die Folgewirkungen aus der vororganschaftlichen Zeit sind, nach dem durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 14 KStG eingefügten Abs. 3 als (fiktive) Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.2 Technik der Bildung und Auflösung der Ausgleichsposten

Rz. 850 Der Grundfall, der zu einer Minderabführung mit Ursache in organschaftlicher Zeit führt, ist die Bildung einer Rücklage in der Bilanz der Organgesellschaft. Entsprechend kommt es zu einer Mehrabführung, wenn während der Laufzeit des Gewinnabführungsvertrags die Rücklage aufgelöst wird, da dann der Auflösungsbetrag von der Gewinnabführung erfasst wird. Die Technik der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.2 Ergebnisabführung und Gewinnausschüttung

Rz. 553 Die handelsrechtliche Ergebnisabführung aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ist keine Gewinnausschüttung. Es handelt sich weder um Leistungen nach § 27 Abs. 3 KStG noch um Gewinnausschüttungen nach § 37 Abs. 2 KStG, § 38 Abs. 2 KStG. Das gilt auch, wenn handelsrechtlich Gewinne aus der Zeit des Bestehens des Ergebnisabführungsvertrags nach dessen Beendigung abgefüh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.5 Ausgleichsposten bei mehrstufigen Organschaftsverhältnissen

Rz. 879 Besteht eine Organschaftskette, bei der zwischen den Gesellschaften und den Gesellschaftern jeweils Ergebnisabführungsverträge bestehen, fließen Mehr- und Minderabführungen durch die Organschaftskette bis zu dem Organträger oberster Stufe. Entsprechend sind auf jeder Stufe Ausgleichsposten zu bilden.[1] § 14 Abs. 4 KStG enthält insoweit keine ausdrücklichen Hinweise,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.3 Rückstellung für Organverluste

Rz. 626 Für drohende Verluste aus der Übernahme eines Jahresfehlbetrags der Organgesellschaft darf der Organträger steuerlich auch dann keine Rückstellung bilden, wenn eine solche Rückstellung in der Handelsbilanz gebildet worden ist.[1] Eine handelsrechtliche Rückstellung für einen zu übernehmenden Jahresfehlbetrag ist steuerlich schon deshalb nicht anzuerkennen, weil der e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.4 Auswirkungen auf ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Rz. 785 Abs. 3 hat besondere Auswirkungen auf ehemalige gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die Organgesellschaften sind. Tatsächlich war dies auch der Anlass für die Regelung.[1] Bestätigt wird dies durch § 14 Abs. 3 S. 4 KStG, der eine ausdrückliche Sonderregelung (m. E. eine Klarstellung) für diese Stpfl. enthält. Rz. 786 Gemeinnützige Wohnungsunternehmen hatten die stillen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.4.3 Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Bilanz der Organgesellschaft

Rz. 366 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann durchgeführt, wenn der ganze tatsächlich erzielte Gewinn der Organgesellschaft abgeführt oder der ganze tatsächlich angefallene Verlust übernommen wird. Handelsrechtlich sind Gewinn und Verlust aufgrund einer ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanz zu ermitteln. Maßgebend ist somit das Ergebnis, das sich auf den jeweiligen B...mehr