Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Fehlende Prozessführungsbefugnis

Rz. 12 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht oder nicht mehr (z.B. durch Freigabe oder Testamentsvollstrecker ist selbst Schuldner des Nachlasses) der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt. Dabei ist insbesondere die Feststellung des Erbrechts nach dem Erbla...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Unwirksames Vermächtnis

Rz. 2 Gegenstand eines wirksamen Vermächtnisses ist grundsätzlich nur ein bestimmter Gegenstand, der zur Zeit des Erbfalls zur Erbschaft gehört; es muss sich somit um ein Stückvermächtnis handeln.[2] Dies gilt auch, wenn das Stückvermächtnis Gegenstand eines Wahlvermächtnisses ist. Abs. 1 ist auch auf das beschränkte Gattungsvermächtnis anwendbar, wenn eine der Gattung entsp...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (4) Nachfolgeklausel

Rz. 57 Nachfolgeklauseln spielen hinsichtlich Pflichtteilsergänzungsansprüchen kaum eine Rolle, da der Gesellschaftsanteil als solcher Bestandteil des Nachlasses wird und daher bereits i.R.d. ordentlichen Pflichtteils Berücksichtigung finden kann.[225] Denn den Nachfolgeklauseln ist grundsätzlich gemein, dass sie die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben des ve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Anwendbare Vorschriften

Rz. 3 § 2179 BGB verweist auf die Vorschriften, die für den Fall gelten, dass eine Leistung unter einer aufschiebenden Bedingung geschuldet wird. Es greift somit zunächst die Haftung des Beschwerten nach § 160 Abs. 1 BGB, wenn während der Schwebezeit das von der Bedingung abhängige Recht des Vermächtnisnehmers durch das Verschulden des Beschwerten vereitelt oder beeinträchtig...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 15 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes (vgl. § 745 Abs. 1 S 1 BGB) und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen (vgl. § 745 Abs. 2 BGB). Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist nach dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Heilung des Formmangels

Rz. 13 Höchst umstritten ist die Frage, ob ein formnichtiger Erbschaftskauf durch Erfüllung geheilt werden kann. Eine Heilung des Formmangels durch Erfüllung wird von der Rspr. abgelehnt, auch soweit es um die Übertragung des Miterbenanteils nach § 2033 Abs. 1 BGB geht.[31] Die Literatur verneint eine Heilung ebenfalls ganz überwiegend beim Verkauf einer Alleinerbschaft, da ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Schuldner

Rz. 31 Die Bezahlung der Vergütung ist eine Nachlassverbindlichkeit, so dass grundsätzlich die Erben verpflichtet sind, die Vergütung aus dem Nachlass zu zahlen. Der Rechtsbegriff der "Erbfallschulden" erfasst grds. auch die Testamentsvollstreckervergütung.[66] Die Auslegung kann aber auch das Gegenteil ergeben.[67] Unter "etwaige Kosten der Vermächtniserfüllung" ist nicht o...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Erfüllungsverweigerung

Rz. 4 Der beschwerte Vermächtnisnehmer kann die Erfüllung der Beschwerung insoweit verweigern, als das ihm zugewandte Vermächtnis zur Erfüllung nicht ausreichend ist. Dabei ist darauf abzustellen, was der Hauptvermächtnisnehmer aus dem ihm zugewendeten Vermächtnis erhält, und nicht auf das, was er zu erhalten hätte, wenn das Vermächtnis ordentlich erfüllt würde.[3] Rz. 5 Der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Schadensersatz

Rz. 4 Nach Abs. 2 ist auch der befreite Vorerbe zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er (1) unentgeltlich verfügt oder (2) die Erbschaft in Benachteiligungsabsicht vermindert hat. Unentgeltliche Verfügungen (§ 2113 Abs. 2 BGB) sind auch dem befreiten Vorerben untersagt. Die Schadensersatzhaftung wegen unentgeltlicher Verfügung setzt Verschulden voraus, eine Benachteiligungs...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Gemeinschaftlich

Rz. 6 Gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten sind solche, für die alle Miterben im Verhältnis zu den Nachlassgläubigern haften.[22] Dies ist neben den bereits vom Erblasser herrührenden Schulden i.d.R. auch bei den Nachlasserbenschulden (vgl. oben Rdn 3) der Fall. So bildet der Rückforderungsanspruch von nach dem Tod des Berechtigten geleisteten Rentenzahlungen eine gem...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 2 Gemäß § 1888 Abs. 1 BGB ist die Bestimmung auch anwendbar, wenn der Erbe unter Pflegschaft steht. Für die Mitteilung an einen Betreuer enthält § 1999 S. 2 BGB die Einschränkung, dass hier die Mitteilungspflicht nur greift, wenn die Nachlassangelegenheit in den Aufgabenkreis des Betreuers fällt.[1] Steht der Erbe unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft, soll da...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Natürliche und juristische Personen

Rz. 53 Zum Testamentsvollstrecker können sowohl natürliche als auch juristische Personen ernannt werden. Das Gesetz sieht in § 2201 BGB lediglich bei den Personen eine Einschränkung vor, die zur Zeit, in denen sie das Amt anzutreten hätten, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind oder wegen Gebrechlichkeit nach § 1814 BGB (§ 1896 BGB a.F.) zur Besorgu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsfolgen betreffend den durch Vorempfang Begünstigten (§ 2056 S. 1 BGB)

Rz. 11 Für diesen Fall ordnet § 2056 BGB – klarstellend – an, dass A zur Herausgabe eines Mehrempfangs nicht verpflichtet ist.[20] Rz. 12 Exkursorisch zu den sonstigen Folgen: Die nominelle Erbquote wird nicht berührt. Der Betreffende behält – jedenfalls bis zum Vollzug der Auseinandersetzung – seine Miterbenstellung nebst Stimmrecht und Haftung für Nachlassverbindlichkeiten....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Unterschiede zwischen Pflichtteils- und Vermächtnisanspruch

Rz. 13 Zwischen Vermächtnis- und Pflichtteilsanspruch bestehen sowohl in rechtlicher als mitunter auch in tatsächlicher Hinsicht diverse Unterscheide, von denen nachfolgend einige Aspekte grob umrissen werden sollen. Je nachdem, ob bzw. welche Vorstellungen der Erblasser im Hinblick auf diese oder ähnliche Charakteristika der Zuwendung an den Pflichtteilsberechtigten hatte, k...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Innenverhältnis der Miterben

Rz. 11 Den Regelfall der Befriedigung von Nachlassverbindlichkeiten soll nach § 2046 Abs. 1 BGB deren Berichtigung aus dem Nachlass bilden. Erfolgt die Befriedigung – freiwillig oder im Wege der Vollstreckung – durch einen Miterben aus seinem Eigenvermögen, kann dieser von den übrigen Miterben Ausgleichung nach § 426 BGB verlangen. Bei diesem Ausgleichsanspruch handelt es si...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Aufgaben (Abs. 1) sowie die Verantwortlichkeit (Abs. 2) des Nachlassverwalters. Die Regelung beschränkt sich dabei darauf, die wichtigsten Aufgaben, die Verwaltung des Nachlasses und die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, zu benennen. Die Vorschrift wird durch zahlreiche Bestimmungen ergänzt (z.B. § 2012 BGB; § 991 ZPO; § 317 InsO und...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / f) Teilungsanordnung im eigentlichen Sinne

Rz. 13 Die eigentliche Teilungsanordnung bietet dem Erblasser vier Regelungsmöglichkeiten:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolge

Rz. 8 Über einen einzelnen Erbteil kann die Nachlassverwaltung nicht angeordnet werden. Die Möglichkeit der Pfändung des Erbteils bleibt hiervon aber unberührt, § 2059 Abs. 1 BGB, § 859 Abs. 2 ZPO.[15] Vereinigen sich sämtliche Anteile in der Hand eines Miterben, steht dies einer Nachlassverwaltung indessen nicht entgegen.[16] Ist der Nachlass nämlich faktisch nicht verteilt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 9 Als Rechtsfolge bestimmt § 2094 BGB, dass sich der Erbteil der nach dem Wegfall verbleibenden Erben nach dem Verhältnis ihrer Anteile – und nicht etwa nach dem Kopf-Prinzip – erhöht. Beispiel Ist A zu ½ und B und C zu je ¼ zu Erben eingesetzt, so beträgt das Verhältnis 2:1:1. Fällt C weg, so wächst sein Anteil zu ⅔ dem A und zu ⅓ dem B an. A erhält also ⅔ von ¼ = 1/6 un...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2220 BGB dient dem Schutz der Erben. Hierdurch soll erreicht werden, dass den Erben ein Mindestmaß an Rechten gegenüber dem Testamentsvollstrecker verbleibt. Demzufolge kann der Erblasser folgende Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben nicht zu dessen Ungunsten abändern:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolge

Rz. 4 Nach der Teilung haftet jeder Miterbe, in dessen Person die Voraussetzungen des § 2061 BGB vorliegen, also nicht nur der auffordernde, nur noch für den seinem Erbteil entsprechenden Teil einer Forderung. Maßgebend ist wie bei § 2060 BGB die Erbquote und nicht die Verteilungsquote (vgl. § 2060 Rdn 11). Die rechtzeitige Anmeldung einer Nachlassforderung i.R.d. Aufforderu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie viel Dokumentationsaufw... / 1.1 Rechtssicherheit

"Wer schreibt, der bleibt" – diese Aussage gibt sprichwörtlich wieder, woran viele Betroffene zuerst denken, wenn es um mögliche Rechtsfolgen in Arbeitsschutzzusammenhängen geht. Diese gesetzlich verankerte Dokumentationspflicht dient im Schadensfall wesentlich als Beleg für rechtskonformes Handeln. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine vorschriftsmäßige Dokumentation zwar ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.1 Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 520 Die Kündigung eines unter den Geltungsbereich des KSchG fallenden Arbeitsverhältnisses ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn diese unter anderem durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Liegen solche Gründe vor, ist die Kündigung dennoch sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.3 Gesetzliche Vertretung bei Gesellschaften des Privatrechts

Rz. 149 Im Privatrecht gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen. Die wichtigsten Vertretungsregeln zeigt nachstehende Tabelle:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.6 Haftungsfragen

Bisher existieren keine speziellen Gesetze zur Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von KI-Systemen entstanden sind. Es gelten die allgemeinen Gesetze, also insbesondere die §§ 823 ff. BGB und die Haftung aus Vertrag. Allgemein gesagt dürfte gelten: Weil KI-Systeme komplex und undurchsichtig sind, wird es oft schwierig sein, die im Rechtssinn Verantwortlichen auszumache...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 2.2 Begründung der Offenlegungspflichten bei Personengesellschaften nach dem Publizitätsgesetz

Deutlich schwieriger ist die Begründung der Offenlegungspflichten bei Personengesellschaften, da hier keine Haftungsbeschränkungen vorliegen. Die Haftung umfasst das Betriebs- und Privatvermögen einer oder mehrerer natürlicher Personen. Gleichwohl wird allein durch die Größe ein Informationsinteresse gesehen. Der Gesetzgeber hat zur Begründung des Publizitätsgesetzes, welches...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 5.2 Jahresabschlussersetzende Veröffentlichung eines Konzernabschlusses

Nach § 264 Abs. 3 HGB besteht für Kapitalgesellschaften und nach § 264 b HGB für Personenhandelsgesellschaften ohne natürlichen Vollhafter die Möglichkeit, statt eines Jahresabschlusses einen befreienden Konzernabschluss zu veröffentlichen, wenn sie selbst Tochterunternehmen sind.[1] Der Reiz dieser Variante liegt darin, dass die Informationen des Jahresabschlusses für die E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4.1 Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften

Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter keinen Lagebericht ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / Zusammenfassung

Überblick Wer von einem Arzt eine Bescheinigung über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, muss nicht in jedem Fall dem Arbeitsplatz ganz fernbleiben. Wenn die krankheitsbedingten Einschränkungen nur bestimmte Tätigkeiten betreffen und andere anfallende Arbeiten problemlos erledigt werden können, ist das grundsätzlich möglich. Das ist oft nicht nur für den Arbeitg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3.1 Unfallmeldung intern

Ein schwerer Unfall muss immer unverzüglich intern der Unternehmensleitung direkt (bzw. auf den von für solche Fälle vorgesehenen Wegen) gemeldet werden. Der Unternehmer hat in einem solchen Fall unverzüglich nicht nur die hier beschriebenen rechtlichen Pflichten wahrzunehmen, sondern muss auch die Möglichkeit haben, Haftungs- und Versicherungsfragen unverzüglich zu regeln s...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 6. Muster: Individualvertragliche Vereinbarung mit Beschränkung der Haftung auf einzelne Sozietätsmitglieder

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.3: Individualvertragliche Vereinbarung mit Beschränkung der Haftung auf einzelne Sozietätsmitglieder In Sachen _________________________ erfolgt die Bearbeitung des Mandats _________________________ durch die Sozietätsmitglieder _________________________ und _________________________. Die Haftung wird auf dies...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Haftung gegenüber der Gesellschaft

a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG Rz. 126 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[490] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB)

Rz. 124 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.16: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer haftet bei Unmöglichkeit der _________________________ (Lieferung/Leistung) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Ve...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB)

Rz. 122 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.15: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körp...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 3. Klausel zur Begrenzung der Haftung des Auftragnehmers

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 119 Grundsätzlich finden auf den Ausschluss der Haftung die für Verbraucher geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Zwar wird § 309 Nr. 7 BGB über § 310 Abs. 1 BGB für Verträge zwischen Unternehmern ausgeschlossen; jedoch entfalten die Wertentscheidungen des § 309 Nr. 7 BGB auch insoweit eine Indizwirkung im Rahmen der Anwendung des § 307 B...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Haftung gegenüber Gesellschaftern und in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogenen Dritten

Rz. 129 Haftung gegenüber Gesellschaftern nach GmbHG nur im Sonderfall des § 31 Abs. 6 GmbHG bei Ausschüttung von Stammkapital; sonst nur nach dem BGB.[568] Dritte können in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogen sein, was Grundlage für eine Haftung sein kann (vgl. Rdn 112, 126).[569]mehr

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§ 42 Transportrecht / b) Haftung nach ADSp

Rz. 61 Soweit das Haftungsrecht im HGB – wie oben in Rdn 32 dargestellt – AGB-fest ausgestaltet ist, sind für die ADSp wie für andere Geschäftsbedingungen im Transportsektor einheitliche Haftungsstrukturen vorgegeben. Dies betrifft insbesondere das Haftungsprinzip, die Haftung für Dritte, Haftungshöchstbetrag bei Verspätungsschäden, Schadenreklamation und Verjährung. Die ADS...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Haftung nach BGB

Rz. 286 Es sind, soweit das Straßenverkehrsrecht betroffen ist, folgende Paragrafen zu nennen: a) Haftung von Kindern gem. § 828 Abs. 2 BGB Rz. 287 Durch die gesetzliche Neur...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / IV. Vertragliche Haftung

Rz. 21 § 280 Abs. 1 BGB hat als Kernvorschrift für die anwaltliche Haftung folgende Voraussetzungen: 1. Pflichtverletzung Rz. 22 Die fünf häufigsten Anwaltshaftungsfälle sind Fristversäumnis, Verstoß gegen materiell-rechtliche Ausschlussfristen, Verglei...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Haftung nach § 7 StVG

Rz. 282 Voraussetzung für die Haftung des Halters nach § 7 Abs. 2 StVG ist, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs der Schaden eintritt. Die Haftung gem. § 7 Abs. 2 StVG beinhaltet Gefährdungshaftung. Ebenso ist Anspruchsverpflichteter der Halter des Kfz-Anhängers. Die Halter-Gefährdungshaftung entfällt bei technisch besonders langsamen Fahrzeugen, die in § 8 Abs. 1 S. 1 StV...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung

Rz. 131 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte den Deliktstatbestand verwirklicht[573] und die Gesellschaft gem. § 31 BGB haftet. Er haftet gem. § 823 Abs. 1 BGB, wenn er persönlich einen Schaden durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat (z.B. bei Verletzung von Vorbehaltseigentum von Lieferanten d...mehr

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§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) CMR-Haftung

Rz. 37 Auch die CMR geht von einer verschuldensunabhängigen Haftung bei Güter- und Verspätungsschäden aus. Da die CMR "Pate" für das deutsche Frachtrecht gestanden hat, gelten hier nahezu die gleichen Haftungsstrukturen. Abweichend vom deutschen Frachtrecht kennt die CMR u.a. eine Garantiehaftung des Frachtführers für Fahrzeugmängel, Art. 17 CMR.[47] Auch nach der CMR ist nur...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Haftung bei Unterkapitalisierung?

Rz. 326 Nach einer Mindermeinung haften die Gesellschafter bei Unterkapitalisierung[1294] persönlich für Schulden der GmbH, soweit sie diese eindeutig und klar erkennbar völlig unzureichend mit Eigenkapital ausstatten.[1295] Dem folgt die Rspr. zwar überwiegend nicht;[1296] der BGH hat kurz vor Inkrafttreten des MoMiG offengelassen, ob Gesellschafterhaftung nach § 826 BGB be...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen

Rz. 132 Der Geschäftsführer haftet nach § 179 BGB neben oder anstelle der Gesellschaft, wenn er selbst den Anschein erweckt, ein unbeschränkt persönlich haftender Unternehmensinhaber zu sein oder ein solches Unternehmen zu vertreten. Gleiches gilt z.B., wenn er im Rechtsverkehr (über Jahre hinweg) neben der existenten GmbH für eine nicht existente AG auftritt, um den Eindruc...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB)

Rz. 118 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.13: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, die ein Kunde des Auftraggebers ("Kunde") aufgrund von Werbeaussagen des Auftragnehmers, des Herstellers im Sinne des § 4 Abs. 1 oder 2 ProdHaftG oder eines Gehilfen eines dieser Genan...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Steuerrechtliche Haftung

Rz. 135 Steuerrechtlich haftet der Geschäftsführer persönlich gem. §§ 34 Abs. 1, 69 AO.[620] Allein ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit ihn nicht von der Haftung z.B. wegen Nichtabführung einbehaltener Lohnsteuer; dafür haftet er auch nach Insolvenzantrag so lange, wie liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden sind und ihm das Gericht nicht dur...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 12. Haftung für Stimmrechtsausübung

Rz. 342 Sofern Gesellschafter die GmbH bzw. andere Gesellschafter durch schuldhaft pflichtwidrige Stimmrechtsausübung schädigen, sollen sie wegen Verletzung von Mitgliedschaftsverhältnis bzw. Treuepflicht ersatzpflichtig sein können.[1357] Einen Verstoß gegen die Treuepflicht begründet es nicht, wenn Gesellschafter einvernehmlich außerhalb der Grenze des § 30 GmbHG Vermögen ...mehr

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§ 13 Erbrecht / 8. Muster: Antrag auf Beschränkung der Haftung gem. § 780 ZPO

Rz. 93 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.12: Antrag auf Beschränkung der Haftung gem. § 780 ZPO Wir beantragen, die Klage abzuweisen, hilfsweise dem Beklagten im Urteil gem. § 780 ZPO vorzubehalten, sich auf die Beschränkungen seiner Haftung sowohl für die Hauptforderung als auch für die Nebenforderungen und die Kosten auf den Bestand des Nachlasses ...mehr

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§ 42 Transportrecht / c) Versicherung der Haftung

Rz. 38 In der Regel hat der Spediteur wie jeder Auftraggeber eines Frachtführers ein Interesse daran, dass der Frachtführer seine Haftung ausreichend versichert. Im nationalen Güterkraftverkehr ist eine Pflichtversicherung vorgesehen, § 7a GüKG. Es empfiehlt sich aber generell, hierüber eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, weil auch nicht dem GüKG unterliegende Transpo...mehr