Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / VII. Die Ausgestaltung des Schadensersatzanspruchs

Bei bestehender Mitverantwortung des Geschädigten sind mehrere Abrechnungsvarianten denkbar. 1. Anspruch auf den anteiligen Wiederbeschaffungswert Verwertet der Geschädigte seinen Unfallwagen selbst, bemisst sich sein Anspruch nach der Formel[53] SE = (WBW – RW) x m(S).[54] Würde der Geschädigte den Unfallwagen zur Verfügung stellen und seinen Schaden nach der Formel SE = WBW ...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / I. Meinungsbild

Mit Urteil vom 29.6.1965 entschied der VI. Zivilsenat des BGH, dass ein Autohändler das auf der Überführungsfahrt beschädigte Neufahrzeug dem Schädiger zur Verfügung stellen und Aufwendungsersatz für eine Ersatzbeschaffung verlangen kann.[5] Am 4.3.1976 urteilte der Senat, dass der Geschädigte ein nahezu neues Fahrzeug nicht in Kauf geben müsse, sondern dem Schädiger zur Ver...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / D. Ergebnis

Im Fall zulässiger Ersatzbeschaffung kann der Geschädigte von dem Schädiger den Wiederbeschaffungswert Zug um Zug gegen Herausgabe des beschädigten Unfallwagens verlangen. Trifft ihn eine Mitverantwortung für den Schadensfall, kann er den Wiederbeschaffungswert sowie Zustimmung zu einer von ihm beabsichtigten, wirtschaftlichen Verwertung verlangen, Zug um Zug gegen Einräumun...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 1. Pflicht zur Eigenverwertung

Zu entscheiden bleibt danach, ob der Geschädigte nach § 254 Abs. 2 S. 1 BGB zur Eigenverwertung verpflichtet ist oder von dem Schädiger durch Vorlage eines zumutbaren Angebots auf eine Eigenverwertung verwiesen werden kann. Wenn der Geschädigte den Wiederbeschaffungsaufwand beansprucht, kann er gehalten sein, von einer grundsätzlich zulässigen Verwertung Abstand zu nehmen und...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 2. Anspruch auf den anteiligen Wiederbeschaffungswert ohne Andienung

Der Geschädigte könnte erwägen, den anteiligen Wiederbeschaffungswert – also SE = WBW x m(S) – zu verlangen, ohne seinen Unfallwagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu könnte er argumentieren, soweit er den Schaden selbst zu tragen habe, dürfe er im Rahmen seiner Dispositionsbefugnis von einer Verwertung absehen; da die Verwertung aber unteilbar sei, müsse ihm das Fahrzeug dan...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / B. Schadensabrechnung bei Verwertung durch den Geschädigten

Im Totalschadensfall kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands, d.h. des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts verlangen.[2] Bei dieser Abrechnung verwertet der Geschädigte den Unfallwagen selbst. Regelmäßig darf er das Fahrzeug zu dem Preis veräußern, den das Schadensgutachten auf der Grundlage einer konkreten Wertermitt...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 1

Üblicherweise rechnet der Geschädigte seinen Totalschaden heute nach dem Wiederbeschaffungsaufwand ab, beansprucht also (meist auf Gutachtenbasis) den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. In der Praxis stellt ihn dabei die Eigenverwertung des Unfallwagens nicht selten vor Probleme. Den im Gutachten ausgewiesenen Restwert wird der Geschädigte kaum einmal durch Inz...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / III. Recht zur Andienung im Fall des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB

Macht der Geschädigte – wie G mit Schreiben vom 5.5.2014 – von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Gebrauch, kann im Grundsatz nichts anderes gelten. Dass der Schädiger anstelle einer Ersatzbeschaffung den dazu erforderlichen Geldbetrag schuldet, ändert nichts daran, dass es sich um eine Form der Herstellung handelt, bei der der Geschädigte hinsichtlich des besc...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 1. Ausschluss der Andienung nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB

Nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB würde der Schädiger lediglich auf das Wert- oder Summeninteresse haften,[37] wenn ihm die Übernahme der Verwertung unverhältnismäßige Aufwendungen abverlangen würde. Dabei beurteilt sich die Unverhältnismäßigkeit anhand eines Vergleichs zwischen den Kosten der Naturalrestitution und dem nach § 251 BGB geschuldeten Wertersatz.[38] Hier wäre danach d...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 2. Pflicht zur Vermeidung von Verzögerungen

Allerdings kann der Geschädigte gegen § 254 Abs. 2 BGB verstoßen, wenn er die Andienung des Unfallfahrzeugs schuldhaft verzögert. Dem Geschädigten obliegt es, die Schadensabwicklung ohne schuldhaftes Zögern zu betreiben.[33] Kommt es infolge seiner Verzögerung zu einem Wertverlust, muss der Geschädigte hierfür einstehen.[34] Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 254 BGB ist nic...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 3. Ausschluss der Andienung nach § 242 BGB

Zu erwägen bleibt schließlich, ob eine Andienung des Unfallwagens durch den Geschädigten bei eigenem Mitverschulden zu Ergebnissen führen würde, die mit Treu und Glauben unvereinbar wären. Dass in diesen Fällen ggf. mehrere Geschädigte einander wechselseitig ihre Unfallfahrzeuge zur Verfügung stellen könnten, stellt für sich allein keinen Systembruch dar.[51] Schließlich sch...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 1. Anspruch auf den anteiligen Wiederbeschaffungswert

Verwertet der Geschädigte seinen Unfallwagen selbst, bemisst sich sein Anspruch nach der Formel[53] SE = (WBW – RW) x m(S).[54] Würde der Geschädigte den Unfallwagen zur Verfügung stellen und seinen Schaden nach der Formel SE = WBW x m(S) abrechnen, würde er sich selbst übervorteilen. Denn der Schädiger erhielte den Unfallwagen gegenleistungsfrei auch insoweit, als der Gesch...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 3. Anspruch auf anteiligen Wiederbeschaffungswert und anteiligen Verwertungserlös

Günstig wäre es für den Geschädigten, wenn er gegen Überlassung des Unfallwagens den anteiligen Wiederbeschaffungswert und den auf seinen eigenen Verantwortungsanteil entfallenden Anteil am Verwertungserlös ersetzt verlangen könnte, also SE = WBW x m(S) + RW x (1-m(S)). Wenn sich der Verwertungserlös mit dem Restwert deckt, ist der Geschädigte bei dieser Abrechnung summenmäß...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / IV. Der Wechsel der Abrechnungsweise

Im Ausgangsfall stellt sich weiter die Frage, ob G seine zunächst gewählte Abrechnungsweise ändern konnte. Die mit einem Wechsel der Anspruchsgrundlage verbundenen Probleme[27] stellen sich hier nicht, weil sich der Wechsel innerhalb des einheitlichen Anspruchs aus § 249 Abs. 2 S. 1 BGB vollzieht. Jedenfalls innerhalb ein und desselben Anspruchs ist der Geschädigte an eine e...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 4. Anspruch auf gemeinschaftliche Verwertung

Bleibt damit von dem Andienungsrecht im Fall der Mitverantwortung des Geschädigten praktisch nichts mehr übrig?[57] Dem Abwägungsgedanken des § 254 BGB würde es am ehesten gerecht, wenn Schädiger und Geschädigter im Fall der Mitverantwortung den Unfallwagen gemeinschaftlich verwerten müssten. Die bisherige Diskussion hält das wegen der Unteilbarkeit des Verwertungsvorgangs f...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / II. Recht zur Andienung im Fall des § 249 Abs. 1 BGB

Gesetzlicher Regelfall ist nach § 249 Abs. 1 BGB die Naturalrestitution durch den Schädiger. Diese kann bei Zerstörung einer Sache auch in der Beschaffung einer anderen gleichartigen und gleichwertigen Sache bestehen.[18] Seine Grenze findet der Anspruch auf Naturalrestitution dort, wo die Wiederherstellung des zerstörten Rechtsguts nicht möglich und durch die Beschaffung un...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 2. Ausschluss der Andienung nach § 254 BGB

Nach dem Wortlaut des § 254 Abs. 1 BGB hängt nicht bloß der Umfang des zu leistenden Ersatzes, sondern schon die Verpflichtung zum Schadensersatz (überhaupt) von den jeweiligen Verantwortungsanteilen ab.[40] Danach könnte erwogen werden, im Rahmen tatrichterlicher Schätzung nach § 287 ZPO [41] eine Mitverantwortlichkeitsquote zu schätzen, ab der der Geschädigte den Unfallwage...mehr

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zfs 3/2015, Darlegungs- und Beweislast für die Wissentlichkeit einer Pflichtverletzung

AVB Berufshaftpflichtversicherung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Insolvenzverfahren § 4 Nr. 5 Leitsatz 1. Für den Ausschlussgrund der Wissentlichkeit der Pflichtverletzung ist der VR darlegungs- und beweispflichtig. 2. Hierfür hat er – wenn es sich nicht um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem ...mehr

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zfs 2/2015, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. ist gem. § 1 VVG verpflichtet, dem Kl. vertragsgemäß Deckungsschutz aus Anlass des Schadensereignisses vom 10.1.2013 beim Absenken der Hebebühne zu gewähren. Für den streitgegenständlichen Schadensfall besteht Versicherungsschutz in der bei der Bekl. unterhaltenen Privathaftpflichtversicherung. Es besteht keine Haftungsbeschränkung gem. § 2 Nr. 2c (Benzinklause...mehr

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zfs 2/2015, Datenschutzrech... / Sachverhalt

Nach der Einholung eines Gutachtens durch den Geschädigten eines Verkehrsunfalls leitete dieser das Gutachten an die Bekl. zu 2), die Haftpflichtversicherung des Schädigers, weiter. Diese übersandte das Gutachten zur Prüfung an die Fa. C E, von der aus es an die D A GmbH gelangte. Die D A GmbH nahm bei ihrer Berechnung des Schadens Abzüge von den Reparaturkosten vor und ging...mehr

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zfs 2/2015, Übergang von Er... / Sachverhalt

Die klagende gesetzliche Krankenversicherung nimmt die Bekl. zu 1), die Trägerin einer Klinik und den Bekl. zu 2), einen dort tätigen Arzt, wegen einer Gesundheitsverletzung, die der Geschädigte bei seiner Geburt erlitten hat, aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch. Die Bekl. erheben die Einrede der Verjährung. Der Geschädigte war nach seiner Geburt im Jahre...mehr

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zfs 2/2015, Schätzung der e... / Sachverhalt

Der klagende Kfz-Sachverständige nimmt die beklagte Haftpflichtversicherung aus abgetretenem Recht der bei einem Verkehrsunfall geschädigten Eigentümerin des beschädigten Fahrzeugs in Anspruch. Der Pkw der Kl. wurde durch ein von der Bekl. geführtes Fahrzeug beschädigt. Die volle Einstandspflicht der Bekl. steht zwischen den Parteien außer Streit. Die Eigentümerin des beschä...mehr

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zfs 2/2015, Notwendigkeit e... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Haftpflichtversicherung. In diese Versicherung ist als mit versicherte Person einbezogen der am 27.12.1998 geborene C T, der im Haushalt des Kl. lebt. Der Kl. verlangt im Rechtstreit von der Bekl. Versicherungsschutz im Hinblick auf Schadensersatzansprüche, die von Dritten gegenüber C T geltend gemacht werden. Am 4.3.2011 hielt sich der d...mehr

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zfs 2/2015, Verletzung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … 1. Dem Kl. steht ein Anspruch auf die begehrte Versicherungsleistung nicht zu." Zwar ist sowohl das Bestehen eines Kaskoversicherungsvertrages als auch der Eintritt des Versicherungsfalles zwischen den Parteien unstreitig. Die Bekl. ist indes – wie das LG im Ergebnis zutreffend gesehen hat – nach E.6.1 AKB 2008, § 31 VVG i.V.m. E.1.3 AKB 2008, § 28 Abs. 2 VVG leistungsfre...mehr

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zfs 2/2015, Notwendigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Der Kl. ist als VN berechtigt, Versicherungsschutz für den mitversicherten C T geltend zu machen. Unstreitig besteht ein Versicherungsvertrag, in welchem sich die Bekl. verpflichtet hat, Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche Dritter gegen C T zu gewähren. Die Bekl. ist zu Leistungen verpflichtet, da nach der fahrlässigen Inbrandsetzung von zwei Gartenhütten ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Verbilligte Wohnraumüberlassung: Wie das Finanzamt die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt

Kommentar Wird eine Wohnung zu einer Miete von weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete überlassen, schreibt das Einkommensteuergesetz eine anteilige Werbungskostenkürzung vor. Die OFD Frankfurt erklärt ihren Ämtern mit Verfügung vom 22.1.2015, mit welchen Methoden sie die ortsübliche Marktmiete ermitteln sollen. Auch für Vermieter ist die Weisung interessant. Vermieter e...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterbestellung: Alternative Angebote einholen

Leitsatz Die Bestellung einer Person zum Verwalter der Wohnungseigentumsanlage entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer von anderen Personen keine alternativen Angebote eingeholt haben. Normenkette §§ 21 Abs. 4, 26 Abs. 1 Satz 1 WEG Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es keinen Verwalter und auch keinen Verwaltungsbeirat. Zu einer ...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / III. Subsidiarität

Allen Fahrerschutzversicherungsverträgen ist gemein, dass diese nur subsidiär leisten wollen. So heißt es z.B. bei der HUK-Coburg Versicherung in den Versicherungsbedingungen wie folgt[5] : "Wir leisten nicht, soweit ihnen wegen des Unfalls aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen ein deckungsgleicher Anspruch gegen einen Dritten (z.B. Unfallgegner, Haftpflichtvers...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / III. Haftung des Versicherers

Kommt es nicht zum Einschluss einer Fahrerschutzversicherung, so sind Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer denkbar aus § 6 Abs. 4 und Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 VVG, §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer umfangreich nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen. Berücksichtigt man, dass das Risiko der Fahrerschutzversicherung mit eine...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / I. Prüfungsumfang

Mandant und Rechtsanwalt sind durch den Anwaltsvertrag miteinander verbunden. Dieser kann auch stillschweigend zustande kommen.[7] Nach § 43 BRAO hat der Rechtsanwalt seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Hieraus hat der BGH schon früh abgeleitet, dass der Rechtsanwalt zu einer allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung seines Mandanten verpflichtet ist.[8]...mehr

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zfs 1/2015, Leistungsfreihe... / Sachverhalt

Die Kl. macht Ansprüche aus einer bei der Bekl. seit dem 26.4.2007 bestehenden, auch Ansprüche gegen Mitversicherte deckenden Haftpflichtversicherung geltend. Die Police sagte rückwirkenden Versicherungsschutz ab 1.5.2005 "frei von bekannten Verstößen" zu. Hintergrund sind Planungsaufträge der Kl. an ihre Streithelferin. Ein auf der Grundlage der Planung gestellter Antrag au...mehr

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AGS 12/2014, Materiell-rech... / Leitsatz

Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten können wie bereits angefallene Sachverständigenkosten oder geschätzte Reparaturkosten im Schadensersatzprozess geltend gemacht werden. Der Geschädigte muss sich nicht mit der Argumentation, der Schadensersatzgläubiger habe mangels entsprechender Rechnungsstellung die Anwaltsgebühren nicht zu entrichten und es fehle deshalb an einem ers...mehr

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zfs 1/2015, Zeitpunkt des Ü... / 3 Anmerkung:

Grds. gehen Ansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung auf Renten-, Unfall- und Krankenversicherer mit ihrer Entstehung auf diese über (§ 116 Abs. 1 SGB X). Damit wird verhindert, dass der Geschädigte über die Ansprüche, etwa regressverhindernd, verfügen kann, insb. keine Abfindungsvergleiche abschließen kann. Ausnahmen von diesem Grunds...mehr

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AGS 12/2014, Materiell-rech... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. I. Das LG hat zu Unrecht einen Anspruch des Klägers auf vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 337,33 EUR nebst Zinsen verneint. 1. Die Rechtsanwaltskosten können wie bereits angefallene Sachverständigenkosten oder geschätzte Reparaturkosten im ...mehr

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zfs 1/2015, Verneinte Zustä... / 2 Aus den Gründen:

" … Die streitgegenständliche Verkehrsunfallsache fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Eine Zuständigkeit des ArbG ergibt sich – entgegen der Ansicht des AG – nicht aus § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG." Nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus gemeins...mehr

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zfs 1/2015, Voraussetzungen... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat keinen Anspruch auf Zahlung der Versicherungsprämie aus einem zwischen den Parteien geschlossenen vorläufigen Versicherungsvertrag. Die Kl. hat nicht substantiiert dargetan, dass ein Versicherungsverhältnis mit der Bekl. zu Stande gekommen ist." Die Bekl. bestreitet, bei der Kl. um vorläufigen Deckungsschutz nachgesucht zu haben oder eine eVB-Nummer der Kl. be...mehr

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zfs 1/2015, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2014, 640 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1303-6

Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt. Die Autor...mehr

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FoVo 12/2014, Pfandfreistel... / 1 I. Der Fall

Diverse Renten und freiwillige Tätigkeit Der im Jahr 1941 geborene Schuldner war bis Januar 2010 als Anwalt und Notar tätig. Er bezieht nach Aufgabe dieser Tätigkeit sowohl eine gesetzliche Rente wie auch Versorgungsbezüge aus der Anwaltsversorgung und eine Rente aus einem privaten Versicherungsvertrag, insgesamt monatlich 1.147,12 EUR. Auf Eigenantrag wurde das Insolvenzverf...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH löst bei angestellten Anwälten keinen geldwerten Vorteil aus

Leitsatz Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH keinen geldwerten Vorteil bei ihren angestellten Anwälten auslöst, da die Versicherungsbeiträge im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Gesellschaft geleistet wurden. Sachverhalt Eine Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer GmbH schloss eine eigene...mehr

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zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / Sachverhalt

Die klagende Sozialleistungsträgerin verfolgt die Verurteilung der beklagten Haftpflichtversicherung nach einem von dem VN der Bekl. verursachten und verschuldeten Unfall auf Ersatz von Rentenversicherungsbeiträgen auf der Grundlage der Differenz zwischen dem vorherigen Verdienst und dem nach dem Unfall erzielten Verdienst des Geschädigten. Die Leistungsabteilung der Kl. hat...mehr

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AGS 11/2014, Kein Abzug des... / Leitsatz

Die Bestimmung des Gegenstandswertes für die Berechnung der anwaltlichen Vergütung im Rahmen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall erfolgt nach der Höhe des Schadens, wie er dem Geschädigten zum Unfallzeitpunkt entstanden ist. Dabei ist bei Zugrundelegung eines Wiederbeschaffungswertes als Gegenstandswert ein Abzug eines zu realisierenden Restwerte...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Selbständige

Rn 12 Schon bei der Bestimmung des Haftungsumfangs bei Einsatz von Gehilfen wird teilweise die Verantwortlichkeit auf ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung beschränkt.[39] Dies muss in verstärktem Maße bei Einsatz selbständiger oder freiberuflicher Mitarbeiter gelten. Überträgt der Verwalter die Erledigung von Buchhaltungsarbeiten einem selbständigen Buchhalter oder Steuerb...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Der originäre Anwendungsbereich des § 159

Rn 34 Seinem Wortlaut nach erfasst § 159 nur die Zeit nach dem Berichtstermin und bestimmt, dass die Verwertung nunmehr unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), zu erfolgen hat. Dabei ist unverzüglich aber keinesfalls mit sofort gleichzusetzen. Rn 35 So kann – auch wenn keine Sanierung oder übertragende Sanierung erfolgversprechend erscheint – für das wirtscha...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3.3 Besonderheiten bei der Haftung des Verwalters

Rn 68 Die Maßstäbe für unternehmerische Entscheidungen des Verwalters sind grundsätzlich die Gleichen wie für den Schuldner und seine Organe. Ganz generell hat der Verwalter die "Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns" (vgl. § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 117 Abs. 2 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG) einzuhalten. Die detaillierten Anforderungen lassen sich im Übrige...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Die Bestellung des Treuhänders (§ 312 Abs. 1 a. F.)

Rn 10 Bereits in dem Beschluss, in dem das vereinfachte Verfahren eröffnet wird, wird anstelle des in § 27 Abs. 1 Satz 1 genannten Insolvenzverwalters gemäß § 313 Abs. 1 Satz 2 ein Treuhänder bestimmt. § 27 Abs. 1 Satz 2 stellt deshalb auch fest, dass u. a. § 313 unberührt bleibt. Es wird auch klargestellt, dass die Bestellung zum Treuhänder nicht wie im Regelinsolvenzverfah...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obliegenheit des Geschädigten zum Abwarten von Restwertangeboten der Haftpflichtversicherung des Schädigers

BGB § 254 Abs. 2 Leitsatz 1. Der Geschädigte tut dem im Rahmen der Schadensbehebung geltenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge, wenn er ein Unfallfahrzeug auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens und des darin ausgewiesenen Restwertes verkauft oder in Zahlung gibt. 2. Aufgrund der Maßgeblichkeit des Sachverständigengutachtens ...mehr

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zfs 10/2014, Fortbestehende Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs bei Unfallereignis in unmittelbarem räumlichen bzw. zeitlichen Zusammenhang mit dem Abkoppeln des unfallbeteiligten Anhängers; Verneinung des Gesamtschuldnerausgleichs zwischen den Haftpflichtversicherungen des Zugfahrzeugs und des Anhängers

AKB A.1.1.5; BGB § 426; StVG § 7 § 17; VVG § 78 Leitsatz 1. Wird ein Anhänger abgekoppelt und durch ihn ein Schaden verursacht, ist bei unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Abkoppeln die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug eintrittspflichtig, da die durch den Betrieb des ziehenden Fahrzeugs fortwirkenden Gefahren für den eingetretenen Schade...mehr

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zfs 10/2014, Fortbestehende... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall. Der bei Haftpflichtversicherung X versicherte Anhänger war mit dem bei der Bekl. haftpflichtversicherten Zugfahrzeug verbunden. Das Gespann wurde auf ebener Fläche abgestellt. Der Zeuge S koppelte den Anhänger von dem Zugfahrzeug ab und wollte ihn zur Entladung ca. 10 Meter von Hand rangieren. Dabei entglitt ihm ...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obli... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des AG Kaiserslautern geht mit Recht davon aus, dass der Geschädigte bei der Regulierung seines Kfz-Schadens nicht verpflichtet ist, mit der Veräußerung des Schrottfahrzeugs solange zuzuwarten, bis die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Chance hatte, ein gegenüber dem eingeholten Sachverständigengutachten höheres Restwertangebot zu unterbreiten. 1. Fü...mehr

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zfs 10/2014, Fortbestehende... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist unbegründet." Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von 692,22 EUR aus § 7 StVG i.V.m. § 115 VVG oder aus einer anderen deliktischen Anspruchsgrundlage. Entgegen der Ansicht der Beklagtenseite ist der eingetretene Schaden am Drittfahrzeug durchaus noch der Betriebsgefahr des Zugfahrzeugs zuzurechnen, so dass sich eine Haftung der a...mehr