Fachbeiträge & Kommentare zu Gutschrift

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.3 Kapitalerträge

Rz. 112 Kapitalerträge (Zinseinkommen ohne Freibeträge nach Abzug der Kapitalertragsteuer und notwendiger Ausgaben, auch aus Bausparverträgen, vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.4.2012, L 1 AS 5113/11) sind als Einkommen zu berücksichtigen, sofern über sie verfügt werden kann. Die Freistellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V ist zu beachten. Rz. 113 Zinsgutschriften a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.4 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 117 Einnahmen in Geldeswert sind solche, die nicht unmittelbar in Bar- oder Buchgeld bestehen, aber einen in Geld zu bemessenden wirtschaftlichen Wert haben. Hierzu gehören u. a. Sacheinnahmen einschließlich Gutscheine, Sammelmünzen, Dienst- oder Naturalleistungen, insbesondere freie Wohnung oder Verpflegung, Deputate und Mitarbeiterrabatte. Einkünfte, die nicht in Geld b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden

Leitsatz Der Begriff "Beteiligung" bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sogenannte Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen. Normenkette § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG, § 39 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Intrastat-Meldungen: Was be... / 6.3 Berichtigung von fehlerhaften Intrastat-Meldungen

Stellt sich heraus, dass die übermittelten Intrastat-Meldungen fehlerhaft sind, müssen sie grundsätzlich korrigiert werden, wenn sie das laufende oder das vorangegangene Kalenderjahr betreffen. Es sind allerdings nur die Anmeldepositionen zu korrigieren, die im Zeitpunkt der Anmeldung objektiv unzutreffend waren (z. B. Anmeldung einer anderen als der gelieferten Ware). Nacht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 5.1.1 Buchungstechnik mit gesonderter Provisionsabrechnung

Rz. 55 Folgende Geschäftsvorfälle fallen an (alle Werte sind netto, ggf. zuzüglich angenommenen 10 % Umsatzsteuer): Der Kommittent kauft Waren für 30.000 EUR (netto) ein. Der Kommittent schließt mit dem Kommissionär einen Kommissionsvertrag und übergibt diesem Ware im Einkaufswert von 10.000 EUR, die der Kommissionär für 18.000 EUR verkaufen soll. Nach gesonderter Abrechnung s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 5.1.2 Buchungen ohne gesonderte Provisionsabrechnung

Rz. 57 Bei der Buchungstechnik ohne gesonderte Provisionsabrechnung werden sämtliche Bewegungen zwischen Kommittent und Kommissionär mit einem Wert nach Abzug der Provision angesetzt, d. h., dass hinsichtlich des Erfolges eine Nettodarstellung erfolgt. Diese Buchungstechnik kann zwar einfacher sein, jedoch wird dagegen die Übersicht über die einzelnen Aufwendungen und Erträg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gutschrift beim Zahlungsempfänger.

Rn 3 Die Verpflichtung zur ungekürzten Übermittlung in Form der Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers gilt im Grundsatz auch für das Verhältnis zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister (II). Mit der Öffnungsklausel besteht aber Raum für eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und seinem Dienstleister. Entgelte für den Eingang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gutschriften, Abs 3.

Rn 11 Während Abs 1 und 2 das Verbot von Aufrechnung und Verrechnung konstituieren und modifizieren, treffen diese Regelungen noch keine Aussage über die Behandlung von Gutschriften. Diese erfolgt erst durch Abs 3. Als Grundsatz sind nach § 901 III 1 Gutschriften auf dem Zahlungskonto, die nach Abs 1 oder 2 dem Verbot der Aufrechnung und Verrechnung unterliegen, als Guthaben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 39 Die Regelung in Abs 4 aF modifizierte die nach § 835 III 2 Hs 2 bestehende antragsabhängige einmonatige Auszahlungssperre für künftige Kontoguthaben. Als spezielle und damit vorrangige Regelung für Pfändungsschutzkonten begründete die Bestimmung aus Abs 4 S 1 aF eine besondere gesetzliche, also antragsunabhängige Leistungssperre bei gepfändeten künftigen Guthaben. Der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Wirkungen.

Rn 42 Der Drittschuldner durfte danach erst mit Beginn des auf die Gutschrift folgenden übernächsten Monats an den Gläubiger leisten. Die Sperrwirkung trat für jede Gutschrift erneut ein. Zahlte der Drittschuldner dennoch vor Ablauf der Frist an den Vollstreckungsgläubiger, befreite ihn die Leistung nicht im Verhältnis zum Schuldner. Ob und in welchem Umfang der Drittschuldn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfügbarkeit.

Rn 2 In I wird zunächst eine Pflicht für den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers begründet, den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen. Der Zahlungsdienstleister muss den Betrag in dem rechtlichen Umfang für Verfügungen zur Verfügung stellen, in dem er ihn selbst erhalten hat. Bezugspunkt ist der Eingang des Zahlungsbetrags auf dem Konto des Zahlungsdienstl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auszahlungssperre, Abs 1 S 1.

Rn 2 Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen, § 900 I 1 Hs 1. Diese Bestimmung entspricht der bisherigen Regelung aus § 835 IV 1, die wegen der Regelung in § 900 aufgeh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Lastschrift und Überlassung eines unterzeichneten Überweisungsträgers.

Rn 13 Bei Zahlung per Lastschrift wird dem Gläubiger die Befugnis eingeräumt, über die Buchposition des Kontoinhabers zu verfügen. Er muss versuchen, aus dieser Berechtigung heraus Befriedigung zu erlangen. Insofern weist die Einräumung einer Einzugsermächtigung oder Abbuchungsbefugnis Züge einer Leistung erfüllungshalber auf. Als ›rückläufige Überweisung‹ zielt sie aber unm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1 Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 850c Abs. 2a verfügen; insoweit wird es nicht von der Pfändung erfasst. 2 Zum Guthaben im Sinne des Satzes 1 gehört au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 52 Das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto wird grds für die Dauer eines Monats in Höhe des Sockelbetrags nicht von der Pfändung erfasst, Abs 1 S 1. Geschützt ist jeder Zahlungseingang unabhängig davon, ob das Guthaben aus pfändbaren oder unpfändbaren Gutschriften resultiert (BGH NZI 19, 975 [BGH 26.09.2019 - IX ZB 21/19] Rz 18), ob die Leistung einmalig (LG Bonn VuR 14...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gleichartigkeit.

Rn 15 Forderungen sind gleichartig, wenn Sie auf Leistungen gerichtet sind, die derselben Gattung angehören. Anspruchsgrund und Rechtsnatur des Anspruchs sind gleichgültig, ebenso grds die Leistungsmodalitäten. Auch auf die Gleichwertigkeit kommt es nicht an; eine Insolvenzforderung und eine Masseforderung können gleichartig sein (BGHZ 100, 222; 201, 121). Danach sind gleich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wertstellung.

Rn 3 Die Wertstellung eines Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers ist spätestens am Geschäftstag vorzunehmen, an welchem dem Zahlungsdienstleister des Empfängers der Betrag gutgeschrieben wurde. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur taggleichen Wertstellung. Mit Wertstellung der Gutschrift beim Zahlungsempfänger wird der Betrag bei der Zinsberechnun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überweisung.

Rn 4 Die Überweisung ist als klassischer Zahlungsdienst Gegenstand eines Zahlungsdienstvertrags. Die Überweisung ist ein tatsächlicher, buchungstechnischer Vorgang, der dazu führt, dass ein bestimmter Geldbetrag einem Konto bei einem Kreditinstitut (Zahlungsdienstleister) gutgeschrieben wird. Nach der Definition in § 1 XXII ZAG ist die Überweisung ein auf Veranlassung des Za...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Inhalt und Vornahme der Leistung.

Rn 11 Geldschulden sind grds durch Barzahlung zu erfüllen. Auch die Auszahlung am Geldautomaten ist Barzahlung (Ddorf ZIP 09, 2239). Eine Verkehrssitte, nach der eine Überweisung auf ein dem Schuldner bekanntes Girokonto stets Erfüllungswirkung entfaltet, besteht zwar nicht. Die Parteien können aber vereinbaren, dass die Geldschuld (auch) durch Überweisung und die daraufhin ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erweiterte Leistungssperre (Abs 4 S 1 aF).

Rn 37 Mit der durch Art 3 des Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (vom 12.4.11, BGBl I, 615; BTDrs 17/4776) in Abs 4 geschaffenen Regelung hat der Gesetzgeber die Leistungssperre für künftige Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto erweitert. Soweit der Schuldner in einem Kalendermonat nicht über das Guthaben iHd Sockelfreibetrags verfügt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen; eine Verlängerung des in § 899 Absatz 2 bezeichneten Zeitraums erfolgt dadurch nicht. 2Auf Antrag des Gläubigers kann das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzögerungsgefahr.

Rn 7 Nach bisher hA hat der Schuldner die Leistung rechtzeitig erbracht, wenn die kontoführende Bank den Überweisungsauftrag am Fälligkeitstag angenommen hatte (vgl Grüneberg/Grüneberg § 270 Rz 6; v Westphalen BB 00, 160; aA Karlsr NJW-RR 98, 1484 [OLG Düsseldorf 28.10.1997 - 4 U 95/96]; Köln NJW-RR 92, 1529; Ddorf DB 84, 2686; Erman/Artz § 270 Rz 7, die bei gedecktem Schuld...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sozialleistungen und Kindergeld.

Rn 129 Wird dem Pfändungsschutzkonto eine Sozialleistung oder Kindergeld gutgeschrieben, darf das Kreditinstitut die Guthabenforderung für die Dauer von vierzehn Tagen nur mit solchen Forderungen verrechnen oder hiergegen aufrechnen, die ihm als Entgelt für die Kontoführung oder aufgrund von Verfügungen des Berechtigten innerhalb dieses Zeitraums zustehen, Abs 6 S 1. Selbst ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1294 BGB – Einziehung und Kündigung.

Gesetzestext Ist ein Wechsel, ein anderes Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, oder ein Inhaberpapier Gegenstand des Pfandrechts, so ist, auch wenn die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 noch nicht eingetreten sind, der Pfandgläubiger zur Einziehung und, falls Kündigung erforderlich ist, zur Kündigung berechtigt und kann der Schuldner nur an ihn leisten. Rn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwendungen.

Rn 5 Als Einwendungen kommen die allg Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe in Betracht. Liegt ein Rechenfehler vor, wird ein nicht existierender Posten in die Abrechnung einbezogen oder ein bestehender Posten nicht einbezogen, kann im Einzelfall eine Anfechtung aufgrund von Täuschung erfolgen. Eine Irrtumsanfechtung kommt nicht in Betracht, da ein bloßer (unbeachtlicher) Moti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1279 BGB – Pfandrecht an einer Forderung.

Gesetzestext 1Für das Pfandrecht an einer Forderung gelten die besonderen Vorschriften der §§ 1280 bis 1290. 2Soweit eine Forderung einen Börsen- oder Marktpreis hat, findet § 1259 entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschriften der §§ 1280–1290 ergänzen u modifizieren die §§ 1273 ff für Pfandrechte an Forderungen aller Art, auch durch Hypotheken gesicherte, nicht aber für so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelkonto.

Rn 43 Als Folge der Gestaltungserklärung des Kunden wird das bestehende Konto umgewandelt. Pfändungsschutzkonten sollen, wie angenommen wird, als Einzelkonten geführt werden. Dritten kann aber eine Verfügungsbefugnis eingeräumt werden. Wird das Konto nach der Pfändung umgewandelt, erstreckt sich das Pfändungspfandrecht unabhängig von der konkreten Kontobezeichnung auf das Pf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Verlangt eine natürliche Person von dem Kreditinstitut, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto, das einen negativen Saldo aufweist, als Pfändungsschutzkonto geführt wird, darf das Kreditinstitut ab dem Verlangen nicht mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistung vor Pfandreife (S 1).

Rn 2 Vor Pfandreife kann der Schuldner mit befreiender Wirkung nur an den Pfandgläubiger u den Gläubiger gemeinschaftlich leisten. Wird die Übereignung einer beweglichen Sache geschuldet, so hat der Schuldner dem Gläubiger das Eigentum zu übertragen u dem Pfandgläubiger unmittelbaren oder mittelbaren einfachen (L/B/S/Haertlein 28. Kap. Rz 5), nicht gesamthänderischen (so abe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 59 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Veräußerung muss gegen Entgelt erfolgen. Dass nur die entgeltliche Veräußerung den Tatbestand des § 16 Abs 1 EStG erfüllt, ist aus § 16 Abs 2 EStG zu schließen (BFH v 23.04.1971, BStBl II 1971, 686). Eine entgeltliche Veräußerung liegt dann vor, wenn der Veräußernde eine Gegenleistung (= Entgelt) für die Übertragung der Sachgesamtheit o ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Abgrenzung.

Rn 5 Keine Überweisung liegt vor, wenn die Veranlassung vom Begünstigten ausgeht (zB Lastschrift) oder der Begünstigte in anderer Form bei der Gutschrift auf sein Konto mitwirkt (zB Einsatz von Karten). Die Überweisung ist ferner abzugrenzen vom Auftrag an ein Kreditinstitut, Geld in bar an den Begünstigten auszuzahlen (zu den Sorgfaltsanforderungen: BGHZ 130, 87).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird ein Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst, kann dieser von seinem Zahlungsdienstleister im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags verlangen. 2Wurde der Betrag einem Zahlungskonto des Zahlers belastet, ist dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldanerkenntnis.

Rn 78 In der vorbehaltlosen Zahlung einer sich aus einer Abrechnung ergebenden Nachforderung oder in der vorbehaltlosen Auszahlung oder Gutschrift eines aus einer Abrechnung folgenden Guthabens ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu sehen, das der Korrektur/Berichtigung entgegenstünde (BGH NJW 11, 843 [BGH 12.01.2011 - VIII ZR 296/09] Rz 18; LG Lübeck NJOZ 17, 911, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem der Betrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist, wenn diesermehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Zahlungskarten und elektronische Bezahlsysteme.

Rn 17 Die Zahlung mit Kreditkarten ist grds als Leistung erfüllungshalber zu qualifizieren. Der Zahlungsvorgang verschafft dem Gläubiger (›Akzeptanzstelle‹) gegen den Kartenherausgeber, also die Bank oder das Kreditkartenunternehmen, einen eigenständigen, vom Rechtsverhältnis zum Schuldner unabhängigen Zahlungsanspruch, dessen Grundlage ein bedingtes abstraktes Schuldverspre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tatbestandsmerkmale: Schuldbefreiende Leistung an den Nichtberechtigten.

Rn 18 Normzweck und Wirkungsweise des § 816 II lassen sich exemplarisch anhand der von §§ 407 ff umfassten Fallkonstellationen darstellen. Zahlt der Schuldner in Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Abtretung der Forderung an den Zedenten, so liegt darin eine schuldbefreiende Leistung, die der Zessionar als wahrer Gläubiger gegen sich gelten lassen muss. Dann ist der Ze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Versorgungsanrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis (Abs 1).

Rn 1a § 16 Abs 1 regelt den Ausgleich von Anrechten, die der ausgleichspflichtige Ehegatte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis bei einem Versorgungsträger erworben hat, der keine interne Teilung vorsieht. In einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden sich alle Beamten, Richter und Soldaten, die in einem Dienstverhältnis zu einer Körpersch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 16 Die Pflichten des Schuldners aus § 836 III erleichtern dem Gläubiger, den überwiesenen Anspruch ggü dem Drittschuldner durchzusetzen (Rn 18). Die Auskunfts- und Herausgabepflicht dient dem Interesse des Vollstreckungsgläubigers, die zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten. Er soll in die Lage versetzt werden, die Aussichten einer Drittschul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verbotsgrundsatz, Abs 1.

Rn 2 § 901 bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Aufrechnungs- und Verrechnungsverbots. Bei einem negativen Saldo des Zahlungskontos darf das Kreditinstitut ab dem Umwandlungsverlangen nicht mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten des Kreditinsti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundfreibetrag, Abs 1.

Rn 5 Durch den Kontopfändungsschutz bleibt die Verfügungsbefugnis des Schuldners im Umfang des pfändungsfrei gestellten Guthabens auf dem Konto bestehen. Guthaben ist die aus dem Kontokorrentsaldo resultierende Forderung des Kontoinhabers gegen das Kreditinstitut. Der Tagessaldo bei Pfändung ist nach § 833a zu bestimmen. Wird Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto des Schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zulässigkeit.

Rn 94 Auf Antrag kann das Vollstreckungsgericht den pfändungsfreien Betrag gem Abs 4 abw von Abs 1, Abs 2 Nr 1, Abs 3 wie bei einer Pfändung von Arbeitseinkommen oder anderen Forderungspfändungen festsetzen. Soweit rechtliche Wertungen zu treffen sind, müssen diese der Justiz vorbehalten bleiben. Möglich bleibt eine Einzelfallbetrachtung (Kreft FS Schlick, 247, 251), aber nu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Die Regelung enthält zunächst Pflichten für den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers im Hinblick auf den Zahlungsbetrag, der dem Zahlungsempfänger unverzüglich verfügbar zu machen ist, nachdem der Eingang beim Zahlungsdienstleister erfolgt ist (I). Die Verpflichtung, den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, besteht allerdings nur unter der Voraussetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Haftung für verspätet ausgeführte Zahlungsaufträge bei Push-Zahlungen.

Rn 11 Die verspätete Ausführung eines Zahlungsauftrags betrifft den Fall, dass der Zahlungsbetrag verspätet auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers eingeht. Einerseits kann der Zahlungsbetrag zwar rechtzeitig beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen, diesem jedoch erst verspätet verfügbar gemacht worden sein. Andererseits kann der Zahlungsdienstleis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unterrichtung.

Rn 4 Kann der vom Zahlungsdienstnutzer für den Zahlungsvorgang angegebenen Kundenkennung erkennbar weder ein Zahlungsempfänger noch ein Zahlungskonto zugeordnet werden, ist der Zahlungsdienstleister des Zahlers verpflichtet, den Zahler unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) darüber zu unterrichten. Erkennbar ist die Unmöglichkeit der Zuordnung für den Zahlungsdienstlei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Scheckinkasso.

Rn 34 Beim Scheckinkasso hat die beauftragte Bank den eingereichten Scheck auf schnellste und sicherste Weise bei der bezogenen Bank zur Einlösung vorzulegen (BGHZ 22, 304; 96, 9). Die Vereinbarung ist als Dienstvertrag zu qualifizieren, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGHZ 118, 171; 150, 269). Die Gutschrift auf dem Konto des den Scheck einreichenden Kunden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eigentumsübergang.

Rn 4 Die Ablieferung führt zum Eigentumsübergang auf den Gläubiger durch Hoheitsakt (BGH NJW 09, 1085, 1086; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2; Zö/Herget Rz 1; aA MüKoZPO/Gruber Rz 5: öffentlich-rechtlicher Vertrag). Das gilt auch, wenn schuldnerfremdes Geld gepfändet wurde. §§ 929 ff BGB sind weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden (BGH NJW 09, 1085, 1086 [BGH 29.01.200...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Geschütztes Guthaben, Abs 2.

Rn 7 Nach § 900 II stellt das der Auszahlungssperre nach Abs 1 unterliegende Guthaben im auf die Gutschrift folgenden Kalendermonat pfändungsgeschütztes Guthaben nach § 899 I 1 dar. Die Regelung bestimmt damit das Verhältnis zwischen dem Drittschuldner und Schuldner. Sie entspricht der bisherigen Vorschrift des § 850k I 2 (dazu § 850k Rn 58). Das Guthaben, welches infolge de...mehr