Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.2 Beauftragter für den Haushalt (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 9 BHO ist bei jeder Dienststelle, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ein Beauftragter für den Haushalt (BfdH) zu bestellen, soweit der Leiter der Dienststelle diese Aufgabe nicht selbst wahrnimmt. Der Beauftragte ist im Regelfall dem Leiter der Dienststelle unmittelbar zu unterstellen ("Soll"-Vorschrift mit der Möglichkeit, in außergewöhnlichen Fällen ...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.3 Übergangsszenarien der zugelassenen kommunalen Träger

Rz. 19 Für die seit 1.1.2005 zugelassenen kommunalen Träger stand die Entfristung der Zulassung im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Diese Entfristung wird durch eine an Bedingungen geknüpfte unbegrenzte Verlängerung durch Rechtsverordnung aufgrund der Ermächtigung in § 6a Abs. 1 gelöst. Die zugelassenen kommunalen Träger waren gehalten, sich bis zum 30.9.2010 dazu zu ...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie ermöglicht eine Bewirtschaftung durch die gemeinsamen Einrichtungen und trägt damit zu dem Ziel bei, die Kompetenzen der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtungen zu erweitern. Vorgaben zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des kommunalen Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Eskalationsvorschrift für Zuständigkeitsprobleme sowie Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bundesagentur für Arbeit, namentlich einer Agentur für Arbeit, und dem kommunalen Träger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 sowie der Trägerversammlung nach § 44c dar. Nach der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 sind die Zuständig...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 2.3 Bindungswirkung (Abs. 3)

Rz. 22 Abs. 3 regelt die Bindungen durch den Beschluss des Kooperationsausschusses. Abs. 3 Satz 1 bindet die Träger an den Beschluss. Maßgebend ist die Unterrichtung durch den Vorsitzenden des Kooperationsausschusses. Durch die Bindung werden die Träger auch in der Trägerversammlung gebunden, dadurch tritt mit Bindung der Träger automatisch auch Bindungswirkung für die Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.4 Betreuungsschlüssel (Abs. 4)

Rz. 48 Abs. 4 berücksichtigt den Umstand, dass einerseits der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung die laufenden Geschäfte führt und damit auch organisatorische Kompetenzen haben muss, mit denen er die Zielerreichung verfolgen kann. Tendenziell kann die Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eine Erwerbstätigkeit um so besser und um so schneller gel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sozialhilfe

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zur Steuerfreiheit vgl § 3 Nr 11 EStG. Zu Leistungen nach dem SGB II wie bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich "Hartz IV") respektive seit dem 01.01.2023 Bürgergeld sowie Sozialgeld > Grundsicherung Rz 4. Zu Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII > Grundsicherung Rz 1. Zur Erstattung von Unterhalt an das...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 wurde geändert, Abs. 2 und 3 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 4, Art. 17). Details zur Re...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.1 Datenerhebung durch die zuständigen Träger der Grundsicherung (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 und 2 werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass auch weiterhin von den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende die für verschiedene in Abs. 3 genannte Zwecke erforderlichen Daten erhoben und von den kommunalen und den zugelassenen kommunalen Trägern an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Die zuständigen Träger der Grundsiche...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816 S. 11, 12 und Begrü...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.5 Bescheid des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 10 Die Entscheidung des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende über die Gewährung oder Versagung einer Leistung nach dem SGB II erfolgt durch Verwaltungsakt. Entscheidet der Träger nicht, kann ggf. über eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO eine Entscheidung herbeigeführt werden. Auch wenn der Verwaltungsakt in der Praxis i. d. R. schriftlich ergeht, ist er grundsä...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 wurde geändert, Abs. 2 und 3 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 4, Art. 17). Details zur Rechtsentwicklung ent...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger ver...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.5 Sonderregelung für Berlin, Bremen und Hamburg

Rz. 12 Abs. 3 berücksichtigt den besonderen Verwaltungsaufbau der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg als eigenständige Bundesländer. Rz. 13 Der Senat von Berlin hatte sich frühzeitig beim organisatorischen Aufbau und der Umsetzung des SGB II ab 2005 auf Arbeitsgemeinschaften in landeseinheitlicher Lösung festgelegt. Dabei wurden insbesondere die Belange der Bezirke als "...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 3 Literatur

Rz. 17 Brosius-Gersdorf/Gersdorf, Prüfungsbefugnisse des Bundesrechnungshofes gegenüber landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern, SGb 2018 S. 585, 682. Hammel, Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung von Observationen durch Sozialversicherungsträger in der Schweiz – ein Vorbild auch für das deutsche System der sozialen Sicherung?, ZFSH 2019 S. 321.mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.3 Einrichtung von Außendiensten

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 HS 2 formuliert die Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als eigenständige Aufgabe der Leistungsträger. Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Kreise und kreisfreien Städte entweder als zugelassene kommunale Träger oder als Mitglied einer gemeinsamen Einr...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.2 Beauftragung Dritter

Rz. 7 Die Beauftragung Dritter (Abs. 1 Satz 2 HS 1) ist sowohl gegenüber Sozialleistungsträgern (vgl. § 88 SGB X) als auch gegenüber anderen Dritten (vgl. § 97 SGB X), aber auch nach § 17 Abs. 2 möglich, auch gegenüber privaten Stellen oder Einrichtungen. Durch eine Beauftragung Dritter wird der originär zuständige Leistungsträger von seiner Verantwortung nicht entbunden, de...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.4 Heranziehen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 ermächtigt die Länder dazu, zu bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II heranziehen können. Damit kann insbesondere die in Gemeinden vorhandene fachliche Kompetenz für die Leistungsgewährung genutzt werden. Auch sind im Regelfall die sächliche Ressourcen verfügbar, die f...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.1 Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Die Vorschrift entspricht in ihren Tatbestandsmerkmalen § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI , ohne dass der grundsicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsfähigkeit mit dem nach dem Rentenrecht deckungsgleich wäre. Es kommt auf die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit wie auch auf damit in Verbindung stehende rechtliche Einschränkungen aus dem Ausländerrecht an. Abs. 1 n...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verfolgt das Ziel, eine nahtlose Leistungszahlung in Fällen zu gewährleisten, in denen ein Bezieher von Bürgergeld Ansprüche auf Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Sozusagen als Rechtsfolge erbringt das Jobcenter in diesem Fall die bisherigen Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.3 Beratung und Hilfe durch andere Träger

Rz. 9 Aktivitäten der Jobcenter (§ 44b) bzw. zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a) nach Abs. 2 sind auf das Ausschöpfen von Ansprüchen gegenüber jeglichen anderen Trägern von Leistungen ausgerichtet, auch außerhalb des Sozialgesetzbuchs. Die Träger der Kranken- und Rentenversicherung werden ausdrücklich genannt, weil ihnen gegenüber besonders häufig Ansprüche bestehen können...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 2.1 Zuweisung von Beamten und Arbeitnehmern

Rz. 11 Abs. 1 enthält als zentrale Elemente die dauerhafte individuelle Zuweisung von Tätigkeiten an einen Beschäftigten zu einer gemeinsamen Einrichtung, die grundsätzliche Geltung von tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen sowie eine Ausnahmeregelung für Fälle eines dringenden dienstlichen Interesses. Rz. 12 In der Begründung zur Neufassung der Abs. 1 und 2 verdeutlichte ...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.1 Dienst- und Geldleistungen

Rz. 3 § 4 konkretisiert § 1 Abs. 3. Mit der Vorschrift verfolgt der Gesetzgeber vorrangig 2 Ziele. Zum einen nutzt er die Möglichkeit, die Leistungen über die Reihenfolge ihrer Auflistung zu gewichten, auch wenn dies im Bezug auf Gutscheine seit 2011 nicht im Verhältnis von Gutscheinen zu Sachleistungen gilt, weil die Gutscheine letztlich doch nur eine Untergruppe der Sachle...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.6 Rechtsschutz (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Gegen einen belastenden Bescheid des Trägers der Grundsicherung ist der Widerspruch bzw. die Anfechtungsklage zulässig. Die Anfechtungsklage kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Rückforderung bereits erbrachter Leistungen in Rede steht. Dagegen ist die Verpflichtungsklage zu erheben, wenn eine Leistung begehrt wird, die vom Träger der Grundsicherung abgelehnt...mehr

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Sauer, SGB II § 53a Arbeits... / 2.1 Begriff der Arbeitslosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 definiert, wer arbeitslos i. S. d. SGB II ist. Die Definition gilt für das gesamte SGB II, hat aber vorrangig Bedeutung für die Arbeitslosenstatistik. Von Arbeitslosigkeit ist insbesondere der Status Arbeitsuchender zu unterscheiden. Dies kann in mehrfacher Hinsicht verstanden werden. Einmal ist die Grundsicherung nach dem SGB II für Arbeitsuchende bestimmt, die...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Angesichts des Ziels einer effizienten Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt der Aufbau eines Informationssystems, das alle für die Steuerung des Prozesses benötigten Daten über die Leistungsbezieher und die Leistungen nach SGB II zusammenfasst, im Interesse sowohl der kommunalen Träger als auch der Agenturen für Arbeit. Dies bedingt auch, alle benötigt...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit bzw. des kommunalen Trägers. Die örtliche Zuständigkeit einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44b richtet sich ebenfalls nach § 36 (Böttiger, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 36 Rz. 1). Für den Hilfebedürftigen ist die örtliche Zuständigkeit verbindlich und kann nicht abbedungen werden. Danach gilt...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Leistungsformen nach dem SGB II, die in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen sowie Gutscheinen erbracht werden. Die Gutscheine sind allerdings auch 2011 entgegen dem Vorhaben im Entwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht als eigene Leistungsform in § 4 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816 S. 11, 12 und Begründung S. 34 bis 36 ...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert Erwerbsfähigkeit, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 Tatbestandsmerkmal bei der Bestimmung des für Leistungen nach dem SGB II berechtigten Personenkreises ist. Erwerbsfähigkeit ist entscheidendes Abgrenzungskriterium zugunsten eines eigenständigen Anspruches auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1) gegenü...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.4 Inhalt der Bescheinigungspflicht (Nachweispflicht)

Rz. 18 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist der Antragsteller oder Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Der Arbeitslose muss der Agentur für Arbeit spätestens am 3. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigke...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 3 Literatur

Rz. 69 Armborst, Die leistungsrechtlichen Regelungen der Coronagesetze im SGB II und ihre Auswirkungen – ein Überblick, info also 2021 S. 195. Conradis/Klerks, Probleme der vorläufigen Entscheidungen bei existenzsichernden Leistungen, info also 2018 S. 147. Formann, Die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem 9. SGB II-ÄndG, SGb 2016 S. 615. Geiger, Der vorläufige Verwal...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 wurde zum 1.7.2006 und Abs. 4 zum 1.4.2006 geändert durch das Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze v. 24.3.2006 (BGBl. I S. 558). Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1....mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die für die Auszubildenden, die nach § 7 Abs. 5 keinen Anspruch auf Bürgergeld haben und bei denen die Rückausnahmen des § 7 Abs. 6 nicht angewendet werden können, möglichen Leistungen systematisch zusammengefasst. Insoweit stellt die Vorschrift auch eine Ergänzung zu § 7 Abs. 6 dar. Damit wird die Ausbildungsförderung auch durch Leistungen de...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, so dass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010,...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 3 Literatur

Rz. 27 Bienert, Zur Stellung von Anträgen auf Alg I und Alg II, infoalso 2014 S. 167. Blüggel, Grundsicherung nach dem SGB II: Ohne Antrag keine Leistungen, SozSich 2009 S. 193. Conradis, Änderungen im Verfahrensrecht des SGB II, info also 2011 S. 115. Hammel, Das Antragserfordernis nach § 37 SGB II – ein schwieriges Problemfeld, SRa 2013 S. 229. Heinz, Fehlerhafte Handhabung de...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 3 Literatur

Rz. 34 Feldhoff, "nicht jede Arbeit ist zumutbar" – Lohnwucher als Zumutbarkeitsgrenze, SGb 2006 S. 701. Hammel, Die (Un-) Zumutbarkeit der Ausübung von Arbeit durch EmpfängerInnen von Alg II, ZfF 2014 S. 155. Kreßel, Der verfassungsrechtliche Rahmen für Mitwirkungspflichten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGb 2020 S. 150. Rixen, "Hartz IV": Ist jede Arbeit zumutbar?,...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem 8. SGB II-ÄndG (Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen) hat der Gesetzgeber die bislang befristete Regelung zur Zuweisung von Tätigkeiten bei den gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b mit Wirkung zum 1.1.2015 durch eine dauerhafte Rechtsgrundlage für Zuweisungen ersetzt. Zuweisungen waren zuvor auf 5 Jahre bis Ende 2015 befristet. Mit den gesetzlichen Neureg...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfebedürftige vom 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) ist Abs. 1 Nr. 1a zum 1.10.2005 eingefügt worden, wonach d...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.4 Abschließende Leistungsfestsetzung (Abs. 4 und 5)

Rz. 44 Abs. 4 ist zum 1.4.2021 neu gefasst worden und bestimmt seitdem, dass die abschließende Entscheidung nach Abs. 3 nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen soll. Hintergrund dieser Neuregelung war, dass § 67 Abs. 4 Satz 2, nach der eine abschließende Berechnung der Leistungsansprüche nur auf Antrag des Leistungsberechtigten erfolgte, nur für Bewilligungszeiträume,...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.5 Entschädigung für Mehraufwendungen

Rz. 33 Die "Förderung" mit einer Mehraufwandsentschädigung ist u. a. an die frühere Arbeitnehmerhilfe neben der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III angelehnt. Sie könnte etwa 2,00 EUR je Arbeitsstunde betragen, aber auch darunter angesiedelt werden ("Mehraufwandsvariante", "Ein-Euro-Job"). Darauf hat der Erwerbstätige neben dem Bürgergeld einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ri...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.2 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 6 Das Förderinstrument nach § 16i zielt auf eine Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Arbeitnehmer. Damit ist die Förderung in erster Linie politisches Motiv und keine Marktunterstützung. § 16i wendet sich an Arbeitgeber und an Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann einen Lohnkostenzuschuss erhalten, der Arbeitnehmer – abgesehen von dem mit dem Arbeitsverhältnis einh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 53a Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche nach dem SGB II berechtigten Personen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Kreis der arbeitslosen Menschen gehören und damit in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitslosigkeit in Deutschland eingehen. Vorrangig dient die Vorschrift der Definition von Arbeitslosigkeit im statistischen Sinne. Die Bu...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.1 Zumutbarkeit

Rz. 3 Das Merkmal der Zumutbarkeit enthält eine Obliegenheit. Dieser muss der erwerbsfähige Leistungsberechtigte genügen, um Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 zu entgehen. Zumutbarkeit einer Arbeit grenzt die Möglichkeiten ab, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Es beschreibt Be...mehr