Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 und 2 waren zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 10, Art. 17) geändert worden. Diese Änderungen wurden j...mehr

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Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt. Regelungen zur Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit galten bis zum 31.12.2008 nach § 16 Abs. 4 und 5. Sie wurden in § 16g zu einer Vorschrift zusammengefasst. Durch die Neuorganisation der Grundsic...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt worden. Damit wurde im Wesentlichen die bis 31.12.2008 geltende Regelung des § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 übernommen. Der bis 31.12.2008 geltende § 16a über die Leistungen zur Beschäftigungsförderung wurde ...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 3 Literatur

Rz. 25 Ansen/Krahmer, Gegenwärtige Befunde zur Wirksamkeit der Sozialen Schuldnerberatung: Impulse für ihre Weiterentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der sozialempirischen Forschung sowie insbesondere der gesetzgeberischen Implementation eines sozialhilferechtlichen Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung, ZfF 2015 S. 86. Bertsch/Just, Chancen der Schuldnerberatung i...mehr

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Jansen, SGB VI § 147 Versic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat – ähnlich wie für den Bereich der Krankenversicherung – im SGB VI die für die Rentenversicherung speziellen und wesentlichen Datenschutzvorschriften im Gesetz verankert. Es ist im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung und angesichts des heutigen Stellenwerts der automatischen Datenverarbeitung richtig, einen effektiven Schutz zu gewähren. Dabei best...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.9.2 Gründungsverträge zu gemeinsamen Einrichtungen

Rz. 61 Präambeln in Gründungsverträgen zu gemeinsamen Einrichtungen heben Ziele und Aufgaben des SGB II, insbesondere die Bestreitung des Lebensunterhaltes ohne Grundsicherung, hervor und betonen die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit der Träger bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Zielerreichung. Leitgedanken zur gemeinsamen Einrichtung befassen sich mit...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 147 Versic... / 2.5 Versicherungsnummernachweis

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2023 eine zuvor bereits praktizierte Handhabung kodifiziert. Da die bisherige und zum 1.1.2023 aufgehobene Regelung in § 18h SGB IV zur Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises faktisch gegenstandslos geworden war, sondern den Versicherten seit geraumer Zeit lediglich ein Nachweis über die Versicherungsnummer übermittelt wurde, ist nun...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie ist im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 nicht verändert worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 37 Deutscher Bundestag, Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a.), BT-Drs. 19/24030. ders., Förderung durch das Einstiegsgeld im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a.), BT-Drs. 19/24029. D...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt worden. Durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 ist die Vorschrift nicht verändert worden. In diesem Zusammenhang sind jedoch die beiden Abs. 1 und 2 durch das Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.1 Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Die Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit hat sich den übergeordneten Begriff der Internen Revision gegeben. Sie ist verantwortlich für die Innenrevision in den Rechtskreisen des SGB III (§ 386 SGB III) wie auch des SGB II. Es obliegt der Organisationsverantwortung der Bundesagentur für Arbeit, ihrer Internen Revision weitere Aufgaben zu übertragen, auch soweit di...mehr

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Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 2.2 Eingliederungsleistungen nach Wegfall der Hilfebedürftigkeit aufgrund von Einkommen (Abs. 2)

Rz. 23 Abs. 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass Förderregelungen darauf ausgerichtet sein können, dem Arbeitgeber oder dem Träger einen Teil des Arbeitsentgelts oder der Vergütung zuzuschießen, die diese an Arbeitnehmer bzw. Teilnehmer an einer Eingliederungsmaßnahme erbringen, z. B. im Rahmen von Beschäftigungen mit Förderung durch einen Eingliederungszuschuss. Die Regelung ...mehr

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Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 2.1 Weiterförderung einer Eingliederungsmaßnahme (Abs. 1)

Rz. 4 Grundidee des Abs. 1 ist die erfolgreiche Beendigung der Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit trotz Beendigung der Hilfebedürftigkeit, ohne weitere Haushaltsmittel einsetzen zu müssen. Da dies im Regelfall nicht erwartet werden kann, weil das für den Wegfall der Hilfebedürftigkeit verantwortliche Vermögen und Einkommen nicht sogleich wieder zur Finanzierung einer noch ...mehr

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Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 2.1 Einrichtungen und Dienste

Rz. 3 Die Vorschrift verknüpft Erkenntnisse aus der Praxis der Sozialhilfe nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz (§ 93 BSHG, Vorgänger des SGB XII) mit solchen aus den Agenturen für Arbeit. Den Rahmen gibt § 88 SGB X vor. Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 entlastet die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende davon, Einrichtungen und Dienste zur Erbringung von Leistungen zur Eingli...mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung bestimmt einen Rahmen für die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu erbringen. Dafür galten bei Inkraftreten des Bildungs- und Teilhabepaketes vorrangig das Sachleistungsprinzip und die politische Vorgabe, zu gewährleisten, dass die einzelnen Leistungen auch tatsächlich in vollem Umfang gegenüber den Berechtigten erbra...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 3 Literatur

Rz. 30 Baldschun, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Unterhalt, SoSich 2012 S. 189. Binschus, Unterhaltsansprüche geschiedener oder getrennt lebender Ehegatten sowie Unterhaltsansprüche eines Elternteils nach § 1615I BGB wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes – Hinweise auf Rechtsprechung und Schrifttum, ZfF 2014 S. 208. ders., Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder; ...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.6 Vorrangige Ansprüche

Rz. 28 Abs. 5 räumt Ansprüchen gegen Arbeitgeber und Schadenersatzpflichtigen nach den §§ 115, 116 SGB X Vorrang ein. Diese sind vorrangig zu verfolgen, schließen aber letztlich einen Anspruchsübergang nach § 33 im Nachrangwege nicht aus (vgl. LSG Hessen, Urteil v. 14.3.2014, L 9 AS 90/11). Es besteht ein Anwendungsvorrang, aber kein Ausschließungsvorrang. In der Grundsicher...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 2.3 Rechtsverordnung zu Abs. 2

Rz. 11 Der Bundesrat hat den Rechtsverordnungen zu § 51b Abs. 1 Satz 2 und § 48a Abs. 2 ohne Änderungsbegehren zugestimmt. Die Rechtsverordnung zu § 48a (Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.8.2010, BGBl. I S. 1152, i. d. F. der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des ...mehr

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Sauer, SGB II § 34b Ersatza... / 2.1 Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs

Rz. 3 § 34b betrifft den Fall eines Leistungsanspruches des Leistungsberechtigten gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger für einen Zeitraum, für den der Leistungsberechtigte auch Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bezogen hat. Grundsätzlich hat das Jobcenter gegenüber diesem Leistungsträger nach Maßgabe des § 40a SGB II i. V. m. § 104 SGB X einen Er...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 2.2 Ermächtigung zur Rechtsverordnung

Rz. 7 Abs. 2 ermächtigt zunächst dazu, die für die anzustellenden Vergleiche heranzuziehenden Kennzahlen festzulegen. Im Gesetzgebungsverfahren ist die Ermächtigung auf die Festlegung des Verfahrens zur Weiterentwicklung der Kennzahlen und die Form der Veröffentlichung der Ergebnisse erweitert worden. Nach den Ausführungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Begründu...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Leistungen zur Beschaffung von Sachgütern zur Aufnahme und zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (seit 1.4.2012 Abs. 1 und 3). Sie ergänzt § 16b über das Einstiegsgeld für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Dazu führt die Regelung das Element einer Erfolgsprognose als Tatbestandsmerkmal ein (LSG Sachsen-A...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.1 Bestellung von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Jobcentern (Abs. 1)

Rz. 11 Abs. 1 trifft insgesamt 4 Regelungen. Die Grundregel lautet, dass in den gemeinsamen Einrichtungen wie nach Abs. 6 auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 6a, also in allen Jobcentern nach § 6d, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu bestellen sind. Anders als nach § 385 SGB III sind die Beauftragten nicht hauptamtlich zu bestellen. Damit ers...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.2 Leistungen zur Betreuung und Pflege (Nr. 1)

Rz. 11 Nr. 1 greift unmittelbar die Betreuung von Kindern und die häusliche Pflege von Angehörigen, ohne dass Pflegebedürftigkeit vorliegen müsste, auf, die eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen können. Die Regelung berücksichtigt persönliche Verpflichtungen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die seiner beruflichen Eingliederung entgegenstehen. Das ist immer dann der...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

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Sauer, SGB II § 34c Ersatza... / 2.2 Ausweitung des Ersatzanspruchs

Rz. 8 Die grundsätzlich erforderliche Personenidentität für die Leistungsberechtigung auf die vorrangige und die nachrangige Leistung wird durch eine Fiktion umgangen. Weitere Leistungen an die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gelten als Aufwendungen. Dadurch braucht der Rechtsprechung des BSG nicht entgegengetreten zu werden. Die Personenidentität ist weiterhin Voraussetz...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Einstiegsgeld ist ein junges Instrument, das seit Inkrafttreten des SGB II am 1.1.2005 den Anreizsystemen zur Aufnahme und Fortführung einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zuzurechnen ist. Es gehört zu Instrumenten einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Es kann im Grundsatz nur zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit erbracht werden. Zur Beurteilung dies...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.4 Ausgangsentscheidungen der Träger über die gemeinsame Einrichtung

Rz. 35 Abs. 2 Satz 1 enthält im Kern die Konstitution der gemeinsamen Einrichtung durch die Träger. Die Trägerversammlung i. S. v. § 44c ist nach dem gesetzgeberischen Konzept zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingerichtet, denn dazu bedarf es einer gemeinsamen Einrichtung. Es blieb den Trägern unbenommen, schon 2010 Beschlüsse zur damaligen Arbeitsgemeinschaft nach § 44b a. F....mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.6 Befassung des Kooperationsausschusses

Rz. 50 Abs. 3 Satz 4 verpflichtet die Träger, vor Ausübung ihres Weisungsrechts in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung den Kooperationsausschuss nach § 18b zu befassen. Dies deutet zunächst darauf hin, dass es sich um örtliche oder regionale Weisungen handeln muss, also des kommunalen Trägers, der Agentur für Arbeit oder der Regionaldirektion. Dagegen macht es weni...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.3 Verordnungsermächtigung des Abs. 3

Rz. 21 Die im Gesetz enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Bemessung des Einstiegsgelds ist der Kategorie "Selbstmisstrauen" zuzurechnen. In den Gesetzesmaterialien zum früheren § 29 wird ausführlich auf die Notwendigkeit individueller, auf den Einzelfall zugeschnittener Ermessensentscheidungen hingewiesen. Auch auf die Risiken von Mitnahmeeffekt...mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 13 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Wege vom Gesetzgeber zur Leistungserbringung eröffnet werden. Der kommunale Träger ist in seiner Entscheidung frei. Er darf das Gutscheinverfahren wie die Direktzahlung wählen oder eine dritte Form favorisieren, zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Abs. 2 darf er die Leistungsform der Geldleistung bestimmen. Damit ist die Geldl...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.4 Vorheriger Anspruch auf Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt oder andere Bezüge (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 In Abs. 1 Nr. 2 kommt die Entgeltersatzfunktion des Verletztengeldes zum Ausdruck. Unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürg...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 4

Zitat "weil eine grundlegende Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende als notwendig angesehen wurde und um mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen." [3]mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / b. Der Leistungsbezieher im SGB XII (Sozialhilfe)

Der Entwurf eines Bürgergeldgesetzes[25] verhielt sich zu Erbschaften im Sozialhilferecht (SGB XII) zunächst überhaupt nicht. § 82 Abs. 7 SGB XII, der die einmaligen Zuflüsse in Geld oder Geldeswert regelte, sollte anders als die entsprechende Regelung in § 11 Abs. 3 SGB II nicht angegriffen werden.[26] Neben einer kleineren Änderung in § 26 SGB XII, die hier nicht weiter er...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. In der Kritik: die unterschiedliche Konkretisierung des Nachranggrundsatzes durch immer neue Differenzierung von Lebenssachverhalten

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass Erbschaften in nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsgesetzen nicht gleichbehandelt bzw. berücksichtigt werden. Die Unterschiede sind selbst für eine juristisch ausgebildete Person schwerlich bis gar nicht nachzuvollziehen bzw. nicht mehr zu verstehen. Mit überzeugenden Gründen für eine solche Differenzierung hält sich der Gesetz...mehr

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Sauer, SGB III § 428 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Möglichkeit, Arbeitslosengeld (Alg) unter erleichterten Voraussetzungen zu beziehen (§ 105c AFG), bestand nach Fortschreibung des Abs. 1 Satz 3 durch das Zweite Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit v. 27.6.2000 (BGBl. I S. 910) und das 5. SGB III-ÄndG v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) bis Ende des Jahres 2007 weiter. Nach Ausschöpfen des Alg kommt der weiter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Zuständigkeiten und Modalitäten für die Erteilung der Bescheinigung

Rz. 39 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. Über die Zuständigkeit ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden. Das bedeutet, dass i. d. R. die Behörde zuständig ist, welche ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 4. Mehraufwand für Körper- und Gesundheitsschäden

Rz. 20 Ebenfalls im Gesetz geregelt ist die Unpfändbarkeit von Geldleistungen, die den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen sollen (§ 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I). Rz. 21 Hiermit sind nicht die Ansprüche gemeint, die bereits nach § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unpfändbar bzw. bedingt pfändbar sind. Hierunter fallen die Renten nach dem Sozialversich...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 2. Zeitlicher Rahmen

Rz. 84 Der Basispfändungsschutz (Grundfreibeträge) wird für jeweils einen Kalendermonat gewährt. Anders als nach altem Recht kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Einkünfte nicht mehr an. Wird der pfändungsfreie Anteil eines Guthabens in einem Monat nicht ausgeschöpft, wird er in den drei nachfolgenden Monaten zusätzlich nicht von der Pfändung erfasst, § 899 Abs. 2 ZPO...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / d) Höhe des Einkommens bei voller oder teilweiser Nichtberücksichtigung

Rz. 136 Anhaltspunkt für eine gänzliche Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten ist entweder der unpfändbare Grundbetrag nach der amtlichen Lohnpfändungstabelle oder der Sozialhilfebedarf. Rz. 137 Eine Orientierung am Grundfreibetrag nach § 850c ZPO kommt z.B. nicht in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige mit dem Schuldner in einem Haushalt lebt, weil im Grundfr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Selbstständige Lehrer

Rz. 79 Selbstständige Lehrer können nach geltender Verwaltungsauffassung als Träger einer privaten Schule bzw. von allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG oder als Honorarkraft an einer solchen Einrichtung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG steuerfreie Leistungen erbringen. Betreibt ein selbstständiger Lehrer nicht selbst eine Bildungseinrich...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.1 Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Überleitung von Ansprüchen

Rz. 3 § 95 Abs. 1 regelt das Verfahren bei der Überleitung von Ansprüchen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Leistungen gewährt hat. Er bestimmt zunächst den Kreis derjenigen, gegenüber denen eine Überleitung von Ansprüchen überhaupt möglich ist. Es darf sich nach Satz 2 nicht handeln um einen Leistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, d. h. die für die Leistungen i...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Zum 1.1.2011 wurde Abs. 1 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.1 Rechts- und Fachaufsicht des BMAS über die BA

Rz. 9 Die Aufsichtsregelungen über die Versicherungsträger der Sozialversicherung nach den §§ 87ff. SGB IV gelten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht, weil die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB II nicht als Versicherungsträger tätig wird. Aus demselben Grund gelten die Regelungen des § 393 SGB III zur Aufsicht im Rechtskreis der Arbeitsförderung nicht....mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Trägerversammlung der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers. Sie ist von Weisungen der Träger frei. Sie war schon in der vor 2011 maßgebenden Organisation mit Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. durchweg eingerichtet. Im Zuge der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die Trägerversammlung erstmals auf eine ges...mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ordnet die Einrichtung eines Ausschusses an, in dem Bund und Länder gemeinsam die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beobachten und beraten. Der Ausschuss ist um ein Vielfaches mächtiger, als es nach der vergleichsweise einfachen Formulierung im Gesetzestext erscheint. In dem Ausschuss werden vielfältige, wenn auch nicht alle relevanten Stre...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 47 und 48 regeln die Aufsicht im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierfür hat der Gesetzgeber 2 Vorschriften vorgesehen, um die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger deutlich von der übrigen Aufsicht nach dem SGB II, Bundesagentur für Arbeit, kommunale Träger, gemeinsame Einrichtungen, abzugrenzen. Die Aufsicht über die zugelassenen kommu...mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 2.1 Bund-Länder-Ausschuss

Rz. 11 Der Bund-Länder-Ausschuss nach Abs. 1 Satz 1 wird beim BMAS gebildet. Das deutet auf die Federführung des Bundes für den Ausschuss, jedenfalls ist der Ausschuss dem BMAS organisatorisch zuzuordnen. Der Ausschuss wird auch nur in der Überschrift der Vorschrift als Bund-Länder-Ausschuss bezeichnet, in Abs. 1 Satz 1 jedoch als neutraler als Ausschuss für die Grundsicheru...mehr