Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 4 Außer den in § 1273 II genannten, in erster Linie anwendbaren Vorschriften der §§ 1274–1296 sind von §§ 1204–1259 entspr anwendbar: §§ 1204 (RGZ 136, 422, 424), § 1209, § 1210, § 1211 (BGH WM 56, 217), 1213 I, 1214, 1218–1221 (str), 1222, 1223 II (RGZ 121, 74, 77), 1224, 1225, 1228 II; 1229, 1232 (RGZ 87, 321, 325; 97, 34, 42), 1249 (RGZ 167, 298, 299), 1250, 2152 (RGZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Abtretbarkeit.

Rn 20 Die Sicherungsabtretung ist nur bei Abtretbarkeit des Rechts (§§ 399, 400) wirksam (BGH WM WM 09, 1475 Rz 9). Zum Abtretungsausschluss u -verbot näher § 399 Rn 9 ff, § 400 Rn 1 ff, BGH WM 14, 1141, Rz 18. 11, 756 Rz 42. Bei einem Abtretungsverbot ist bei Kaufleuten (BGH NJW 11, 443 Rz 16 f; 06, 3486, Rz 10 ff) § 354a HGB zu beachten. Der Sicherungsnehmer kann ermächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 34 Die Grundsätze des unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfts finden insb in folgenden Fällen Anwendung: Anmietung eines Wohnmobils (BGH NJW 12, 3368 Rz 9 ff), Reparaturauftrag für ein Kfz (BGH NJW 08, 1214 Rz 11; Köln VRS 89, 322, 323f), Anmietung von Geschäftsräumen (Brandbg NJW-RR 99, 1606, 1607), Architektenauftrag für ein Bauunternehmen, das Eigentümer des zu beplanend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 1287 regelt in Ergänzung der §§ 1281, 1282 u 1284 (Ludwig DNotZ 92, 339, 348) die Wirkung der Leistung auf die wirksam verpfändete Forderung. Da diese erlischt (§ 362 I), fällt das Verpfändungsobjekt weg. An seine Stelle tritt grds der geleistete Gegenstand, an dem sich das Pfandrecht im Wege dinglicher Surrogation fortsetzt (1) bzw an dem der Pfandgläubiger eine Hypo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Erfassung des zutreffenden Inlandsgewinns

Rz. 17.7 [Autor/Stand] Auslegung des § 1 nach dem Gesetzeszweck. § 1 soll im Kern verhindern, dass international verbundene Unternehmen unangemessene Verrechnungspreise miteinander vereinbaren und dadurch Gewinne ins Ausland verlagert werden (s. Rz. 12). In diesem Zusammenhang wird bereits in der Gesetzesbegründung zur Einführung des § 1 die Aussage getroffen, dass die Vorsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unternehmen(sbeteiligungen).

Rn 16 Bei Handelsunternehmen ist ihr wirklicher Wert als wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der stillen Reserven und des Firmenwerts, nicht der bloße Buchwert anzusetzen (BGH NJW 73, 509; 77, 949; 82, 575). Im Einzelfall hat der Tatrichter die betriebswirtschaftlich angemessene Methode zu wählen (BGH FamRZ 91, 43, 44; 99, 361; 05, 99). Die Bewertung kann sich bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Die Auslegungsregel.

Rn 33 Für unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte hat die Rspr die Auslegungsregel (›im Zweifel‹; zur Beweislast s Rn 85) entwickelt, dass der Inhaber des Unternehmens als natürliche oder als juristische Person, in dessen Tätigkeitsbereich das rechtsgeschäftliche Handeln fällt, und nicht der für das Unternehmen Handelnde Vertragspartei werden soll (BGH NJW-RR 21, 1223 Rz 14; NJ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeines

Rz. 65 [Autor/Stand] Anwendungsbereich. Sind Anteile an Kapitalgesellschaften einem steuerlichen (Sonder-)Betriebsvermögen zuzurechnen, die nicht als einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 qualifizieren,[2] kann bspw. ein Wegzug des Einzel- oder Mitunternehmers eine Entstrickungsbesteuerung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG auslösen, wenn das deutsche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz (Abs. 1)

(1) 1 Ein Explorationsrecht, das für die Ausübung von Personalfunktionen in einer Förderbetriebsstätte eines Bergbauunternehmens oder eines Erdöl- oder Erdgasunternehmens genutzt wird, ist dieser Förderbetriebsstätte nur dann zuzuordnen, wenn dort zusätzlich auch 1. die Personalfunktionen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Explorationsrechts ausgeüb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 707a BGB – Inhalt und Wirkungen der Eintragung im Gesellschaftsregister.

Gesetzestext (1) Die Eintragung im Gesellschaftsregister hat die in § 707 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Angaben zu enthalten. Eine Gesellschaft soll als Gesellschafter nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. (2) Mit der Eintragung ist die Gesellschaft verpflichtet, als Namenszusatz die Bezeichnungen ›eingetragene Gesellschaft bürgerlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer mit Zustimmung des Gläubigers.

Rn 3 Gem § 415 kann die Schuldübernahme auch zwischen Schuldner u Übernehmer vereinbart werden. Ihre Wirksamkeit hängt dann von der Genehmigung des Gläubigers ab. Nach der herrschenden Verfügungstheorie liegt in dem Vertrag neben einer Verpflichtungserklärung des Übernehmers zugleich eine Verfügung von Nichtberechtigten iSd § 185. Rn 4 Die Genehmigung setzt nach § 415 I 2 die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Adressat.

Rn 10 Adressat der Quittung ist der Schuldner. Welche Bedeutung eine Erklärung ggü Dritten hat, hängt von den Umständen ab. Die Versicherung des GmbH-Geschäftsführers ggü dem Notar bzw dem Registergericht als Letztempfänger, dass die Stammeinlagen vollständig erbracht seien, ist aber kein Leistungsnachweis, sondern eine bloße Angabe und hat deshalb nicht die Wirkung einer Qu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Begründung der Förderbetriebsstätte vor dem 1.1.2013 (Abs. 1)

(1) Das Bergbauunternehmen oder das Erdöl- oder Erdgasunternehmen kann die Einkünfte einer bereits vor dem 1.1.2013 begründeten Förderbetriebsstätte bis zur Beendigung der Förderbetriebsstätte nach den bisher von der Finanzbehörde anerkannten steuerlichen Grundsätzen ermitteln. Rz. 3725 [Autor/Stand] Übergangsregelung. Nach § 38 Abs. 1 BsGaV können die Einkünfte einer Förde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur

..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der unangemessenen Bedingungen der Geschäf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Vermächtnis

Rz. 420 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen (Deutsches Erbrecht). Das Rechtsinstitut des Vermächtnisses (§ 1939 BGB) dient dem Erblasser v.a. dazu, testamentarisch einer Person, die nicht Erbe wird (Ausnahme: Vorausvermächtnis, § 2150 BGB), einen Vermögensvorteil zuwenden. Das Vermächtnis ist eine Zuwendung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Begünstigten nur e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ergänzende Beispiele.

Rn 41 Werden Agenturen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, liegt regelmäßig eine Geschäftsbesorgung vor. Die Anlageberatung ist nur iRd fremden Vermögensbetreuung als Geschäftsbesorgung anzusehen (BGH NJW 02, 1868 [BGH 04.04.2002 - III ZR 237/01]). Wer sie betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach dem KWG. Es handelt sich um eine eigenständige Wertpapierdienstleistung (§ 2 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bedingungsfeindliche Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Da die Beifügung von Bedingungen zu einem Rechtsgeschäft eine wesentliche Komponente der vertraglichen Gestaltungsfreiheit ist, sind Rechtsgeschäfte grds bedingungsfreundlich. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtserwerb ins Grundbuch einzutragen ist (Zweibr NJW-RR 08, 1395 [OLG Zweibrücken 01.02.2008 - 3 W 3/08] für bedingtes Sondernutzungsrecht). Gesetzlich von der Bed...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Direkte Methode (Abs. 1)

(1) Der Betriebsstätte eines Unternehmens, das nach inländischem oder ausländischem Recht buchführungspflichtig ist oder tatsächlich Bücher führt, sind nach der Zuordnung der in der Hilfs- und Nebenrechnung auszuweisenden Risiken und des Dotationskapitals die übrigen Passivposten des Unternehmens zuzuordnen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den der Betriebsstätte zugeo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 20 Arbeitnehmer: Assessor in Anwaltskanzlei (BAG DB 76, 539), Chefarzt (BAG NJW 61, 2085), Croupier einer Spielbank, der seine Vergütung aus dem Tronc erhält (BAG NZA 09, 1112), Fleischbeschau-Tierarzt, selbst bei Vergütung aus Anteilen an Gebühren (BAG AP Nr 17 zu § 611 – ›Fleischbeschauer-Dienstverhältnis‹), Fußballlizenzspieler (BAG NJW 96, 2388 [BAG 06.12.1995 - 5 AZR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ende des Amts.

Rn 8 Wenn das Gericht das Amt nicht von vornherein befristet, endet es mit der Erfüllung der Aufgabe, für die der Notvorstand bestellt ist (BayObLG MittBayNot 05, 56), oder durch Abberufung seitens des Registergerichts (nicht seitens des Vereins), wenn ein wichtiger Grund besteht (Ddorf ZIP 02, 281 – für GmbH). Der Notvorstand kann sein Amt auch niederlegen. Dann hat das Ger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unternehmer.

Rn 4 S Legaldefinition in § 14 I. Kaufrechtsspezifisch ist zu ergänzen: Unternehmer- und Verbraucherhandeln sind nach dem objektiven Zweck des Rechtsgeschäfts abzugrenzen (BGHZ 162, 253, 256 f; BGH ZIP 17, 1523 Rz 41 mwN; aA Intention des Vertragsschließenden ist maßgeblich: HP/Faust Rz 20). Der Verkauf muss zur unternehmerischen Tätigkeit gehören; dies umfasst auch Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dispositionsbefugnis über das Rechtsverhältnis.

Rn 5 Das Rechtsverhältnis muss der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegen. Sie fehlt, wenn Rechte Dritter (s Rn 14) oder zwingendes Recht betroffen sind. Bsp: Rn 6 Gesellschaftsrecht: (1.) Im Aktienrecht wird (a) die Befugnis zum Abschluss eines Vergleichs zunächst eingeschränkt durch § 50 AktG (Ersatzansprüche gg Gründer), § 53 AktG (Ersatzansprüche bei Nachgründung),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 16 Verbraucher (Legaldefinition in Art 3 lit a VerbrKrRL u § 13) ist jede natürliche Person (BGHZ 149, 80, 83; NJW 02, 133, 134), die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 128, 156, 162; Hamm WM 01, 2339), genauer bei Abgabe ihrer Vertragserklärung (Celle ZIP 11, 70, 71; LG Ddorf WM 11, 1990, 1991), überwiegend (Neufas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Entsprechende Anwendung des § 31 Abs. 1 bis 3 BsGaV (Abs. 4)

(4) 1 In den Fällen des Absatzes 2 gilt für die Zuordnung von Vermögenswerten zu einer Förderbetriebsstätte § 31 Absatz 1 bis 3 sinngemäß. 2 In den Fällen des Absatzes 3 gelten für die Zuordnung von Vermögenswerten zu einer Förderbetriebsstätte die §§ 5 bis 8. Rz. 3714 [Autor/Stand] Zuordnung von sonstigen Vermögenswerten. Die Zuordnung von sonstigen Vermögenswerten wir...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Finanzierungsfunktion als Dienstleistung (Abs. 2)

(2) 1 Die Ausübung einer Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens ist eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die im Regelfall als Dienstleistung anzusehen ist und nicht als Zurverfügungstellung eigener finanzieller Mittel der Finanzierungsbetriebsstätte. 2 Für eine solche Dienstleistung ist der nach § 16 Absatz 2 Satz 1 anzusetzende Verrechnungspreis na...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Änderung der Zuordnung des Explorationsrechts als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung (Abs. 2)

(2) 1 Führt die Anwendung des § 36 Absatz 3 zu einer Änderung der Zuordnung des Explorationsrechts, so liegt eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung im Sinne des § 16 Absatz 1 Nummer 1 zwischen dem übrigen Unternehmen und der Förderbetriebsstätte vor, die einer Veräußerung entspricht. 2 Dafür ist ein Betrag anzusetzen, der § 16 Absatz 2 Satz 1 entspricht. Rz. 3719...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung von Vermögenswerten aus Liquiditätsüberhängen und Erträge aus diesen Vermögenswerten (Abs. 4)

(4) 1 Vermögenswerte, die Grundlage für eine externe Anlage von Liquiditätsüberhängen sind oder die auf Grund der externen Anlage von Liquiditätsüberhängen entstehen, und Erträge aus diesen Vermögenswerten sind nicht der Finanzierungsbetriebsstätte, sondern jeweils den anderen Betriebsstätten zuzuordnen. 2 Ist eine direkte Zuordnung der Vermögenswerte und Erträge, die a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Übergeordnete Überlegungen

Rz. 197 [Autor/Stand] Gestaltungsansatz. Den als "Flucht ins Betriebsvermögen" überschriebenen Ansätzen ist gemein, dass sie eine Anwendung des § 6 vermeiden wollen, indem sie das Tatbestandsmerkmal der "Anteile i.S.v. § 17 EStG" ausschließen und die im steuerrechtlichen Privatvermögen gehaltenen Anteile in eine Betriebsvermögensstruktur überführen. Der Formwechsel der Betei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Erwerb durch Erbengemeinschaft

Rz. 409 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (§ 2032 Abs. 1 BGB). Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge geht das Vermögen, einschließlich etwaiger Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz EStG, ungeteilt als Ganzes auf eine aus den Miterben bestehende, gesetzliche begründet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Anwendung der Mindestkapitalausstattungsmethode (Abs. 1)

(1) Einer ausländischen Betriebsstätte eines nach inländischem Recht buchführungspflichtigen oder tatsächlich Bücher führenden, inländischen Unternehmens ist zum Beginn eines Wirtschaftsjahres Dotationskapital nur zuzuordnen, soweit das Unternehmen glaubhaft macht, dass ein Dotationskapital in dieser Höhe aus betriebswirtschaftlichen Gründen erforderlich ist (Mindestkapital...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vereinsregister und Registerverfahren.

Rn 1 Erst die Eintragung in das Vereinsregister stellt die Publizität des Vereins her und macht ihn zur juristischen Person. Die einschlägigen Regelungen finden sich in §§ 55–79, in §§ 78 ff FamFG und in der Vereinsregisterverordnung (VRV, zum Verfahren Reichert/Schörnig Kap 6 Rz 576 ff). Die einzutragenden Tatsachen ergeben sich aus §§ 59, 64, 67, 68, 70, 71, 74, 75, 76. Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 19 Bei der Vorschrift in § 181 handelt es sich nicht um ein gesetzliches Verbot, sondern um eine gesetzliche Begrenzung der Vertretungsmacht (Bork Rz 1600). Ein unter Verstoß gg § 181 abgeschlossener Vertrag ist daher gem den §§ 177 ff schwebend unwirksam, während für einseitige Rechtsgeschäfte § 180 gilt (Staud/Schilken Rz 45). Ein Vertrag wird gem § 177 I voll wirksam, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Publizität.

Rn 6 Der Testamentsvollstrecker erhält auf Antrag vom Nachlassgericht gem § 2368 ein Testamentsvollstreckerzeugnis, das nach § 2368 2 die entspr Publizitätswirkungen hat wie der Erbschein nach §§ 2366, 2367 (vgl die Erläuterungen dazu einschl EU-Nachlasszeugnis). Auf einem Erbschein ist die Testamentsvollstreckung zu vermerken wegen der Verfügungsbeschränkung des Erben nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fehlerhafte Verträge.

Rn 61 Weist der Vertragsschluss einen Fehler auf, so hängt es von der Art des Fehlers ab, ob der Vertrag nichtig (Bsp §§ 134, 138), (schwebend) unwirksam (§§ 108 I, 177 I, 1366 I, 1369 I, 1819 ff) oder anfechtbar (§§ 119, 120, 123) ist. Rn 62 Bei fehlerhaften Dienst- (BGH NJW 00, 2983 [BGH 03.07.2000 - II ZR 282/98], Anstellung eines GmbH-Geschäftsführers), Arbeits- (ErfK/Pre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auslegungsvertrag.

Rn 3 Um zeitintensive Streitigkeiten über die Auslegung zu verhindern und die oft erheblichen Verfahrenskosten zu sparen, können die Bedachten einen Auslegungsvertrag schließen, der eine bestimmte Auslegung – allerdings ohne Bindungswirkung für die staatliche Gerichtsbarkeit (Horn ZEV 16, 565) – festschreibt (Fischer ZfPW 23, 62). Er hat zur Folge, dass sich die Parteien sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Arten.

Rn 3 Juristische Personen des Privatrechts mit körperschaftlicher Struktur sind eV, konzessionierter wirtschaftlicher Verein des BGB, AG, eG, GmbH, KGaA und VVaG. Für die Vereinigungen der Spezialgesetze gelten die §§ 21 ff lückenfüllend subsidiär, weil der Verein die Grundform der Vereinigungen mit Rechtspersönlichkeit darstellt. Die Stiftung des Privatrechts ist keine Pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Das gegenwärtige Vermögen, III.

Rn 25 Für Verpflichtungen zur Übertragung des gegenwärtigen Vermögens oder zur Bestellung eines Nießbrauchs hieran gilt mit Ausn der Rechtsfolge Entsprechendes wie für das künftige Vermögen, vgl daher Rn 21 bis 23. Rechtsfolge ist bei III das Erfordernis der notariellen Beurkundung und bei deren Fehlen die Nichtigkeit nach § 125. Formbedürftig ist der ganze Vertrag. Bei eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anlageverstoß des Vermieters.

Rn 16 Der Mieter hat einen einklagbaren Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Kaution (Herrlein ZMR 07, 249; AG Neumünster WuM 96, 632; LG Düsseldorf WuM 93, 400; zum treuwidrigen Verlangen LG Berlin ZMR 14, 540). Zur mündlichen Absprache der Anlage in Fondanteilen vgl KG NZM 07, 402. Der Vermieter (bzw der Zwangsverwalter selbst wenn der Vermieter die Kauti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Impressum

20. Auflage 2025 Zitiervorschlag: PWW/Bearbeiter § … Rn … Sofern keine anderslautende Benennung beziehen sich die im Werk verwiesenen Angaben auf die Paragrafen des BGB. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Intern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verkehrsgeschäft.

Rn 5 Das dem gutgläubigen Erwerb zu Grunde liegende Rechtsgeschäft muss ein sog Verkehrsgeschäft sein. Es darf also nicht auf Veräußerer- und Erwerberseite rechtlich oder wirtschaftlich dasselbe Rechtssubjekt stehen. Eine solche Personenidentität liegt nicht vor, wenn einer Personen- oder Kapitalgesellschaft Gegenstände von einem Mitgesellschafter übertragen werden oder umge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 93 Nr 11a ist als Ausprägung des § 305b (Stoffels Rz 715), Nr 11b wegen § 307 II 1 auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr übertragbar (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 105). Die formularmäßige Pflicht zur Mithaftung des Geschäftsführers bei Vertretung der GmbH fällt unmittelbar unter Nr 11 (vgl BGH NJW 88, 2465 [BGH 27.04.1988 - VIII ZR 84/87]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Entbehrlichkeit der Mahnung.

Rn 17 Eine Mahnung ist unter den in Abs 2 genannten Voraussetzungen entbehrlich. Bei der verspäteten Bereitstellung digitaler Produkte ggü Verbrauchern ist eine Mahnung zudem in den § 327c III 1 genannten Fällen entbehrlich (§ 327c III 2). Nach § 286 II Nr 1 ist eine Mahnung entbehrlich, wenn für die Leistung ein kalendermäßig festgesetztes Datum bestimmt ist (›dies interpel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Auslegung durch die Rechtsprechung

Rz. 1117 [Autor/Stand] Stand der Rechtsprechung. Eine umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung zum Thema der Funktionsverlagerung liegt bislang nicht vor. Gleichwohl sind zwischenzeitlich einzelne Entscheidungen ergangen.[2] Rz. 1118 [Autor/Stand] FG Niedersachsen vom 16.3.2023, 10 K 310/19 . Der Entscheidung des FG Niedersachsen vom 16.3.2023 liegt folgender Sachverhalt zug...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerbsgeschäft.

Rn 3 Erwerbsgeschäft ist jede erlaubte, selbstständige, berufsmäßig ausgeübte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit (Scheerer BB 71, 981). § 112 erfasst auch die selbstständige Ausübung eines künstlerischen Berufes, die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter iSd § 84 I HGB (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]; ArbG Berlin VersR 69, 97) sowie eine ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsübergang

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bei einem Betriebsübergang an einen anderen Inhaber durch Rechtsgeschäft tritt der neue > Arbeitgeber arbeitsrechtlich grundsätzlich in die Rechtsstellung des weichenden ArbG ein (vgl § 613a BGB). Das Dienstverhältnis wird also durch die Betriebsübernahme nicht aufgelöst. Auch steuerlich hat der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbare Benachteiligung.

Rn 28 Kopftuchverbot, (EuGH NZA 17, 373 [EuGH 14.03.2017 - C-157/15]); Kundenwunsch kein sachlicher Grund (EuGH NZA 17, 375 [EuGH 14.03.2017 - C-188/15]), wohl aber Unternehmenspolitik politischer, weltanschaulicher und religiöser Neutralität (EuGH C-804/18 – IX/WABE eV und MH Müller Handels GmbH/MJ [C-341/19], NZA 21, 1085 = ECLI:EU:C:2021:594); auch Pflicht zum Tragen best...mehr