Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Gemeinschaftspraxen

Rz. 179 Üben Ärzte oder Angehörige der übrigen Heilberufe i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ihre Tätigkeit im Rahmen einer BGB-Gesellschaft aus, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten, kann die Steuerbefreiung auch auf die Umsätze der Gesellschaft angewendet werden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 10.11.1999[1] kann z. B. auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrie...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.1 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 49 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UmwStG fallen unstreitig die folgenden Übertragungen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG in den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG: die Verschmelzung i. S. d. § 2 UmwG sowie die Aufspaltung und Abspaltung i. S. d. § 123 Abs. 1, 2 UmwG von Personen- oder Partnerschaftsgesellschaften auf eine Personengesellschaft oder ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Schwangeren bzw. Mutter während der Schutzzeiten ist unwirksam. Der Kündigungsschutz ist unabhängig von der Betriebsgröße oder der Betriebszugehörigkeit. Das Kündigungsverbot gemäß § 17 MuSchG gilt auch für eine nach Vertragsabschluss, aber vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme erklärte Kündigung des Arbeitgebers.[1] Die Frau kan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.3 Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft

Rz. 11 Die Pflicht zur Anhörung besteht bei allen Kündigungen von Arbeitnehmern, soweit sie zur Belegschaft i.S.d. Gesetzes gehören, somit auch bei Betriebsangehörigen, auf deren Arbeitsvertrag ausländisches Recht anzuwenden ist.[1] Rz. 12 Nicht zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft gehören die leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Eine Kündigung dieser ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 15 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. b des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin neu gestaltet und § 4 Nr. 14 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Hintergrund dieser Neufassung ist eine stärkere Anpassung an die zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften: Nach Art. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Als formwechselnde Personengesellschaften kommen nur Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV) als besondere Form der OHG) sowie die eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts)[1] und Partnerschaftsgesellschaften in Betracht. Die nicht eing...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F.)

Rz. 253 Bis zum 31.12.2019 werden sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bezeichneten Berufe und/oder Einrichtungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind steuerbefreit, soweit diese Leistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a oder b UStG verwendet werden und die Gemein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 4. Gründung des Familienpools in der Rechtsform der GmbH

Rz. 92 Rz. 93 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der GmbH gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Weg ist die Gründung einer GmbH im Wege der Bargründung und der anschließende Verkauf der Immobilien an die Gesellschaft gegen Übernahme der noch valutierenden Verbindlichkeiten und darlehensweisen Zurverfügungstellung des verbleibenden Restkaufpreises an die G...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Rz. 24 Damit der rein vermögensverwaltende Familienpool in der Rechtsform der GmbH & Co. KG steuerlich wie eine rein vermögensverwaltende KG behandelt wird, muss eine sog. gewerbliche Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) vermieden werden. Hierzu muss neben der Komplementär-GmbH entweder eine natürliche Person als weiterer persönlich haftender Gesellschafter an der GmbH & Co. KG ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 26 Zivilrechtlich sind eigentlich keine Besonderheiten gegenüber der normalen KG oder der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG zu berücksichtigen. Teilweise müssen jedoch aufgrund von steuerrechtlichen Implikationen Anpassungen vorgenommen werden. So ist z.B. darauf zu achten, dass auch die nachfolgenden Generationen einkommensteuerlich zu Mitunternehmern werden. Die Rech...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 34 Ein großer Vorteil der GmbH ist die Haftungsbeschränkung für alle Gesellschafter, was gerade bei einem größeren Gesellschafterkreis wichtig ist. Zudem können bei der GmbH auch externe Geschäftsführer das Tagesgeschäft übernehmen. Die Familie übt dann nur noch die Kontrollrechte als Gesellschafterin aus. Auch dies ist gerade bei größeren Familien stark konfliktvermeide...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 37 Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unte...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Familienpool in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Rz. 22 Auch eine rein vermögensverwaltende GmbH & Co. KG ist als Rechtsform für einen Familienpool möglich. a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG Rz. 23 Neben den Vorteilen der zuvor dargestellten rein vermögensverwaltenden KG hat die rein vermögensverwaltende GmbH & Co. KG den Vorteil, dass keines der Familienmitglieder als...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 5. Familienpool in der Rechtsform der GmbH

Rz. 33 Ein Familienpool in der Rechtsform der GmbH unterliegt sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich anderen Regeln, bietet aber unter Umständen ebenfalls immense Gestaltungsmöglichkeiten. a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH Rz. 34 Ein großer Vorteil der GmbH ist die Haftungsbeschränkung für alle Gesellschafter, was gerade bei einem größeren Gesellsc...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 2. Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bzw. Aktien

Rz. 50 Auch bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf Minderjährige ist zu klären, ob die Bestellung eines Ergänzungspflegers und eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sind. a) Ergänzungspfleger erforderlich? Rz. 51 Die schenkweise Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftu...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Rz. 23 Neben den Vorteilen der zuvor dargestellten rein vermögensverwaltenden KG hat die rein vermögensverwaltende GmbH & Co. KG den Vorteil, dass keines der Familienmitglieder als Gesellschafter die persönliche Haftung übernehmen muss. Zudem kann hier z.B. bei der Komplementär-GmbH ein familienfremder Geschäftsführer angestellt werden. Diese Rechtsform ist daher insbesonder...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / (2) Stiftung als Inhaberin von Kapitalgesellschaftsanteilen, insbesondere von GmbH-Anteilen

Rz. 113 Die Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen stellt sich in der Regel etwas einfacher dar. Im Gegensatz zu Personengesellschaftsanteilen fallen Kapitalgesellschaftsanteile im Erbfall zunächst stets in den Nachlass, ohne dass dies durch gesellschaftsvertragliche Regelungen abbedungen werden könnte.[213] Im Ergebnis entfällt damit aber lediglich die Problematik einer...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 27 Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. gewerbliche Prägung, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[23] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 4. Übertragung von GmbH-Anteilen

a) Zivilrechtliche Aspekte aa) Besteht Beurkundungspflicht? Rz. 188 In zivilrechtlicher Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen stets der notariellen Beurkundung bedarf (§ 15 Abs. 3 GmbHG). bb) Ergänzungspfleger erforderlich? Rz. 189 Die schenkweise Übertragung von GmbH-Anteile ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftung bzw. Haftung bei Ka...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 4. Familienpool in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 25 Bis zur Erbschaftsteuerreform im Jahre 2009 wurden Familienpools in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG verwendet, um die erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen zu erhalten. Seit dem Jahr 2009 erhalten Familienpools in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG zwar regelmäßig nicht mehr die erbschaftsteuerrechtlichen V...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 2. Gründung des Familienpools in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG oder GmbH & Co. KG

Rz. 54 a) Überblick zur Errichtung der Struktur Rz. 55 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG ist zu beachten, dass eine Errichtung durch mindestens zwei natürliche Personen erfolgen muss, von der eine die Rolle des Komplementärs und die andere die Rolle des Kommanditisten einzunehmen hat. Rz. 56 Im Fallbeispiel (Rdn 3) könnte z...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Gründung des Familienpools in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 72 a) Überblick zur Errichtung der Struktur Rz. 73 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG erfolgen die Gesellschaftsgründung und die Einbringung der Immobilien oder der sonstigen Vermögenswerte ähnlich wie im bereits beschriebenen Fall der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG, mit nur einem wesentlichen Unterschied: Um e...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / III. Testamentsvollstreckung an GmbH-Anteilen

Rz. 85 Der GmbH-Anteil ist zwingend vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Der Gesellschaftsanteil fällt den Miterben in Erbengemeinschaft an. Rz. 86 Die Dauertestamentsvollstreckung an einem GmbH-Anteil ist grundsätzlich zulässig, sofern die Satzung die Ausübung von Verwaltungsrechten durch Dritte nicht beschränkt oder ausschließt.[82] Sieht die Satzung die höchstpersönliche Ausübu...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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§ 11 Der Minderjährige in d... / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / dd) Sicherung der Einflussnahme der Übergeber

Rz. 167 Durch eine entsprechende Ausgestaltung von Widerrufs- und Rücktrittsrechten in den Schenkungsverträgen, kann für in dem Übertragungsvertrag definierte Rückforderungstatbestände eine zielgenaue "Störfallvorsorge" erreicht werden.[170] Abgesichert wird die Rückübertragung dadurch, dass Übergeber und Übernehmer bereits in dem Abtretungsvertrag aufschiebend bedingt auf d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Treuhandschaft und Sozialversicherungspflicht

Der Gesellschafter einer GmbH unterliegt bei Ausübung einer Tätigkeit für die Gesellschaft nur dann nicht der Sozialversicherungspflicht (Rentenversicherung), sofern er aufgrund seines Kapitalanteils von mehr als 50 % maßgeblichen Einfluss auf die GmbH nehmen kann oder beherrschend im Unternehmen tätig ist.[1] Das gilt nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung auch, wenn...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Überblick zur Errichtung der Struktur

Rz. 73 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG erfolgen die Gesellschaftsgründung und die Einbringung der Immobilien oder der sonstigen Vermögenswerte ähnlich wie im bereits beschriebenen Fall der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG, mit nur einem wesentlichen Unterschied: Um eine gewerbliche Prägung der Gesellschaft i.S.d....mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.1 Unmittelbare Sachwaltung

Eigenes Halten von Gesellschaftsanteilen Aufgrund der dargelegten Gründe kommt ein Treuhandvertrag aus Sicht des Steuerberaters für ihn nur in Betracht, wenn er einen Kommanditanteil übernehmen oder einen GmbH-Anteil halten soll, ohne gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH zu sein. GmbH-Anteil Dem Steuerberater kann von Berufs wegen unterstellt werden, dass er weiß, welchen Risi...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / cc) Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Rz. 190 Der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft fiel bis zum 31.12.2022 nicht unter § 1822 Nr. 3 BGB a.F., da es sich bei dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder Aktien nicht um den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages handelte. Seit dem 1.1.2023 besteht jedoch auch bei der Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen gemäß § 1852 BGB n.F. eine Genehmigungspflicht, wenn...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / III. Ertrag und Risiko

Rz. 6 Für den langfristigen Kapitalerhalt ist eine ungefähre Einschätzung des zukünftigen Ertrages und des damit verbundenen Risikos entscheidend. Zur Verdeutlichung sollen folgende Beispiele dienen: Ein Vermögen, das in US-Staatsanleihen angelegt war, stagnierte real, d.h. nach Inflation, 46 Jahre lang und verlor (von 1940 bis 1985) zwischenzeitlich ca. 57 % des Wertes. Ein ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Überblick zur Errichtung der Struktur

Rz. 55 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG ist zu beachten, dass eine Errichtung durch mindestens zwei natürliche Personen erfolgen muss, von der eine die Rolle des Komplementärs und die andere die Rolle des Kommanditisten einzunehmen hat. Rz. 56 Im Fallbeispiel (Rdn 3) könnte z.B. M zunächst die Rolle eines nicht am Vermöge...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte

Rz. 176 Zivilrechtlich sind gegenüber der Übertragung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft keine Besonderheiten zu berücksichtigen. Es sollte aber möglichst darauf geachtet werden, dass der Gegenstand der Gesellschaft vorsieht, dass nur eigenes Vermögen verwaltet werden darf, denn sollte die Gesellschaft nicht nur eigenes Vermögen verwalten, sonde...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Laufzeitregelungen

Rz. 115 Die Vertragsfreiheit ist durch das MoPeG bei Regelungen zur Kündigung der Gesellschaft gestärkt worden, da § 725 Abs. 6 BGB und § 132 Abs. 6 HGB nunmehr nur Einschränkungen der Kündigung aus wichtigem Grund für unwirksam erklärt. Gesellschaftsvertragliche Einschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts können daher zukünftige nur noch einer Sittenwidrigkeitsprüfung...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / dd) Löst die Übertragung der Immobilien Grunderwerbsteuer aus?

Rz. 89 Im Fall der Übertragung der Immobilien auf eine im steuerlichen Sinne gewerbliche GmbH & Co. KG gelten die oben zur vermögensverwaltenden KG bzw. GmbH & Co. KG beschriebenen Grundsätze entsprechend. Grunderwerbsteuerlich ergeben sich insoweit keine Unterschiede. Grunderwerbsteuer fällt im Fallbeispiel (Rdn 3) nicht an.mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 6. Ergebnis zur Wahl der richtigen Rechtsform

Rz. 42 Die Frage der richtigen Rechtsform kann nur mit Blick auf die individuellen Umstände des Einzelfalls und die konkreten Gestaltungsziele beantwortet werden. Hierbei sind sowohl die mit der jeweiligen Rechtsform verbundenen steuerlichen Aspekte als auch die zivilrechtlichen Aspekte, insbesondere mit Blick auf die Haftungs- und Publizitätsfragen, gegeneinander abzuwägen....mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / b) Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Rz. 52 Der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft fiel früher nicht unter § 1822 Nr. 3 BGB a.F., da es sich bei dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder Aktien nicht um den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages handelt.[73] Der entgeltliche Erwerb (nahezu) sämtlicher Geschäftsanteile oder Aktien wurde jedoch unter Umständen als wirtschaftlicher Übergang des Erwerbsge...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / II. Strategische Asset Allokation

Rz. 2 Die Beantwortung dieser Frage erfordert die Betrachtung von zwei zentralen Themenfeldern. Der erste Themenkomplex befasst sich mit den Kenntnissen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Kapitalmarktes. Hierfür müssen die Charakteristika der Anlageklassen bekannt sein: Was zeichnet eine Anlageklasse aus? Wo liegen ihre spezifischen Risiken? Wie verhält sich die ...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / IV. Bewertungsmodelle für Anlageklassen

Rz. 11 Es existieren diverse Bewertungsmodelle für die unterschiedlichen Anlageklassen und Anlagen. Dass die Bewertung eine Aussage über die zukünftig zu erwartenden Erträge zulässt, wird am Beispiel des so genannten "realen Shiller-Kurs-Gewinn-Verhältnisses" (Shiller-KGV) für US-Aktien deutlich. Diese Kennzahl wurde von Professor Robert Shiller entwickelt und gibt Auskunft d...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Besteht Beurkundungspflicht?

Rz. 188 In zivilrechtlicher Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen stets der notariellen Beurkundung bedarf (§ 15 Abs. 3 GmbHG).mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Treuhand und Steuerrecht

Treuhandverhältnisse sind im Steuerrecht zulässig, aber auch da nicht weiter definiert. Der Steuerberater muss seine Mandanten, soweit diese Treuhandgeschäfte abwickeln, über folgende steuerliche Besonderheiten aufklären, die ihn auch persönlich betreffen, soweit er als Treuhänder fungiert. Ein Treuhandverhältnis ist laut BFH nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn nicht...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / II. Wahl der richtigen Rechtsform für Familienpool

Rz. 8 Wenn die Familie sich für die Gründung eines Familienpools entschieden hat, muss zunächst die richtige Rechtsform gewählt werden. Ein Familienpool ist grundsätzlich in allen Rechtsformen denkbar. Meist kommt er in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. KG oder der GmbH vor.[5] 1. Familienpool in der Rech...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / b) Steuerliche Fallstricke bei Betriebsvermögen

Rz. 11 Besteht der Nachlass auch aus Sonderbetriebsvermögen, ist darauf zu achten, dass die Mitunternehmeranteile (z.B. die Gesellschaftsanteile einer GmbH oder einer gewerblichen oder gewerblich geprägten GmbH & Co. KG) gemeinsam mit dem Sonderbetriebsvermögen an den Unternehmenserben zugewendet werden. Es darf also auf keinen Fall dem einen Kind der Mitunternehmeranteil un...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / III. Die Gründung des Familienpools

Rz. 45 Die Art und Weise der Gründung eines Familienpools hängt von der gewählten Rechtsform, der steuerlichen Situation der Einbringungsgegenstände und der Struktur der Gesellschafter ab. Nachfolgend werden – bezugnehmend auf den einleitend dargestellten Beispielsfall – die Gründungsvorgänge für die am häufigsten vorkommenden Rechtsformen, nämlich die rein vermögensverwalte...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Schenkungsteuerliche Aspekte

Rz. 178 Bei einer gewerblichen Personengesellschaft (z.B. einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG) ist Erwerbs- und Bewertungsgegenstand aus Sicht des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts im Grundsatz der Gesellschaftsanteil selbst. Hier ist der Gesamtwert des Betriebsvermögens grundsätzlich nach den Regeln des Bewertungsgesetzes zu ermitteln (unter Berücksichtigung der Ert...mehr