Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Disagio (§ 268 Abs. 6)

Rn. 76 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Ein nach § 250 Abs. 3 in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommener Unterschiedsbetrag ist in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 268 Abs. 6). Es handelt sich also um eine sog. Wahlpflichtangabe. Rn. 77 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Rn. 87 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt größenunabhängig für alle KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs (§ 285 Nr. 33)

Rn. 861 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 33 sind im Anhang "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und finanziellen Auswirkung" anzugeben. Die Norm ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 20 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; vgl. wegen Einzelheiten zum Inhalt HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Solchenfalls ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ergänzende Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (§ 265 Abs. 4)

Rn. 41 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Sind mehrere Geschäftszweige vorhanden und bedingt dies die Gliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen Gliederungsvorschriften, so ist der Jahresabschluss nach der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung aufzustellen und nach der für die anderen Geschäftszweige vorgeschriebenen Gliederung zu ergänzen. Die Ergänzung ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Antizipative Aktiva und Passiva (§ 268 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3)

Rn. 69 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Werden unter dem Posten ‚sonstige Vermögensgegenstände’ Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen, so müssen Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden" (§ 268 Abs. 4 Satz 2). Bei diesen VG geht es um antizipative Aktiva, also um Erträge größeren Umfangs, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7)

Rn. 79 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 268 Abs. 7 sind für die „in § 251 bezeichneten Haftungsverhältnisse [...] die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen im Anhang zu machen, dabei die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben und dabei Verpflicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung" anzugeben. Die Vorschrift setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 882 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstle...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mezzanines Kapital / 11 Kontierungs-Praxis-Fazit

Die Eigenkapitalquote kleiner und mittlerer Unternehmen ist recht dünn. Deutschland liegt im Vergleich mit dem Ausland am unteren Ende. Mezzaninefinanzierungen sind für den kurzfristig dringenden Kapitalbedarf ungeeignet. Suchen Sie aber langfristig Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb, liegt hier eine Alternative zum Bankkredit. Es gibt verschiedene Arten von mezzanine...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mezzanines Kapital / 10 Steuerliche Behandlung

Der typisch stille Gesellschafter und der Geber des partiarischen Darlehens erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Diese unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 %. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer von bestimmten Schuldnern von Kapitalerträgen abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Der typisch stille Gesellschafter und der partiari...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Zahl und bei Nennbetragsaktien Nennbetrag der Aktien jeder Gattung sowie Bezugsaktien bei Kapitalerhöhung (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG)

Rn. 929 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über die "Zahl der Aktien jeder Gattung, wobei zu Nennbetragsaktien der Nennbetrag und zu Stückaktien der rechnerische Wert für jede von ihnen anzugeben ist, sofern sich diese Angaben nicht aus der Bilanz ergeben; davon sind Aktien, die bei einer bedingten Kapitalerhöhung ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 10 Mitunternehmerische Sondervergütungen bei Auslandsbeziehungen (§ 7 S. 6 GewStG)

Rz. 126 Nach § 7 S. 6 GewStG ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags § 50d Abs. 10 EStG entsprechend anzuwenden. Rz. 126a Die Regelung in § 7 S. 6 GewStG betrifft Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 und Nr. 3 Halbs. 2 EStG, die eine Mitunternehmerschaft an einen Gesellschafter zahlt. Die genannten Sondervergütungen sind nach deutschem Recht Teil des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch bei langjährigen Verlusten aus einer gewerblichen Tätigkeit die Absicht, Gewinne zu erzielen, sorgfältig geprüft werden muss. Dabei sind nicht nur laufende Gewinne und Verluste, sondern auch mögliche Gewinne aus der späteren Aufgabe oder dem Verkauf des Betriebs zu berücksichtigen. Entscheidend ist, ob insgesamt – also übe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / Entscheidung

Der BFH hat die Entscheidung des Finanzamts und der Vorinstanz überprüft und festgestellt, dass die bisherigen Prüfungen nicht ausreichen. Für die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einem Gewerbebetrieb ist entscheidend, ob eine sog. Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das bedeutet: Es muss über die gesamte Dauer des Betriebs – also von der Gründung bis zur Aufgabe oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 4 Steuerliche Folgen

Sind die an den Gesellschafter gezahlten Darlehenszinsen angemessen, stellen sie bei der GmbH Betriebsausgaben dar und mindern ihren steuerpflichtigen Gewinn. Zahlt die GmbH unangemessen hohe Zinsen, wird der überhöhte Teil von den Finanzbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Handelt es sich bei dem Darlehensgeber um einen beherrschenden Gesellschafter und ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / c) Leistungsort und Blockchain-Pseudoanonymität

FG: Pflicht zur Ermittlung des Leistungsempfängers: Hinsichtlich des Leistungsorts komme bei Umsätzen an Nichtunternehmer § 3a Abs. 5 UStG zur Anwendung, so dass der Wohnsitz des Leistungsempfängers maßgeblich sei. Auch die technischen Besonderheiten der Blockchain, wie ihre dezentrale Struktur und die weitgehende Anonymität der Teilnehmer, führten nach dem FG zu keinem ande...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / Hintergrund

Ein Ehepaar wurde gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann erzielte neben anderen Einkünften auch Einnahmen aus Beteiligungen an Windparks und plante, eine Burg gewerblich zu vermieten. Die Ehefrau hatte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass bei der geplanten Vermietung der Burg von Anfa...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen: ABC / Angeschaffte Rückstellungen

Soweit Verpflichtungen im Wege eines Veräußerungsgeschäfts (asset deal) auf einen anderen übertragen werden, sind bei diesem die angeschafften Rückstellungen zu passivieren. Dies gilt für Verbindlichkeitsrückstellungen gleichermaßen wie für Drohverlustrückstellungen. Angeschaffte Drohverlustrückstellungen sind – entgegen § 5 Abs. 4a EStG – auch in der Steuerbilanz anzusetzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 3 Das Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches bilanziert. Wird ein Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags an den Gesellschafter zurückgezahlt, unterliegt dies der sogenannten Insolvenzanfechtung, was bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Beträge zur Masse zurückfordern kann. Im Insolvenzverfahren kann der G...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen: ABC / Strafe

Eine Rückstellung für strafrechtliche Anordnung des Verfalls von Gewinnen nach §§ 73, 73a StGB ist zulässig.[1]mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen: ABC / Besserungsschein

Soweit Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen bei besserem Geschäftsgang in späteren Jahren einen Teil seines Gewinns den Gläubigern zur Verfügung stellt, ist bei Eintritt des besseren Geschäftsgangs (der im Regelfall im Besserungsschein spezifiziert ist, z. B. Ausweis eines Bilanzgewinns ohne Berücksichtigung des Besserungssc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / g) Strukturelles Vollzugsdefizit

Schließlich geht das FG auch auf die Frage eines möglichen strukturellen Vollzugsdefizits ein. Es nimmt an, dass beim Handel mit NFT-Collectibles im Jahr 2021 kein solches Defizit bestanden habe und sieht damit den wirksamen Vollzug der Umsatzbesteuerung in diesem Bereich als gegeben an. Der BFH[15] hat bei der Erhebung der Einkommensteuer auf Gewinne aus der Veräußerung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung privater Investit... / Veräußerung von Anteilen an KapGes durch PersGes

Die Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Personengesellschaften ist grundlegend in § 6b Abs. 10 EStG geregelt. Der Gesetzesentwurf des Standordfördergesetzes sieht vor: Mit dem Ziel, z.B. Investitionen in Venture Capital zu erleichtern, erfolgt eine Vervierfachung des Höchstbetrags (von 500.000 Euro auf 2.000...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen: ABC / Zuwendungen (bedingt rückzahlbar)

Soweit Zuwendungen aus künftigen Gewinnen zurückzuzahlen sind (z. B. Sanierungsgewinne, Besserungsscheine), ist im Jahr der Gewinnerzielung eine Verbindlichkeit anzusetzen.[1] Ist die Rückzahlung an einen Erlös bzw. Erfolg aus dem geförderten Vorhaben geknüpft, ist die Rückzahlungsverpflichtung erst zu passivieren, wenn der maßgebliche Erfolg eingetreten ist.[2]mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen: ABC / Mietvertrag

Für den Vermieter kommt die Bildung einer Drohverlustrückstellung erst dann in Betracht, wenn er den erwarteten Verlust aus dem Mietverhältnis nicht vollständig durch Abschreibungen auf das Mietobjekt berücksichtigen kann. Bei Untermietverhältnissen tritt – da keine aktivierten Vermögensgegenstände vorliegen – die Notwendigkeit der Bildung einer Drohverlustrückstellung entsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.9 Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG → Zeile 95

Ein Korrekturbetrag, der in der Anlage SZ errechnet wird, ist hier einzutragen. Er erhöht den Gewinn.mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8.1 Ermittlung des maßgeblichen Gewinns/Verlusts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG (Zeilen 5–11)

In Zeile 5 sind die Betriebseinnahmen aus Zeile 23 der Anlage EÜR einzutragen, in Zeile 6 die Betriebsausgaben aus Zeile 75 der Anlage EÜR. Hinzukommen steuerfreie Gewinne, die nicht in der Anlage EÜR enthalten sind (Zeile 7). Die nicht abziehbaren Betriebsausgaben aus den Zeilen 62 bis 67, 72 (abzüglich Zeile 73) und ggf. Zeile 74 der Anlage EÜR sind in Zeile 8 einzutragen. S...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewinn/Verlust Einzelunternehmer → Zeilen 4-9 In den Zeilen 4 und 5 sind die Eintragungen für den ersten Gewerbebetrieb vorzunehmen. Insbesondere ist in der rechten Spalte von Zeile 5 der Gewinn bzw. der Verlust einzutragen. Wirtschafts-Identifikationsnummer Seit November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst n...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20 Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelung...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 3 Gewinnermittlung

Personen oder Personenvereinigungen, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG erzielen, sind regelmäßig nicht buchführungspflichtig. Sie können damit als Gewinnermittlungsart die Einnahmenüberschussrechnung wählen. Allerdings besteht dieses Wahlrecht nicht mehr, wenn tatsächlich Bücher geführt und Abschlüsse gemacht werden. Eine Personengesellschaft mit frei...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 3 Begünstigung nach § 34a EStG → Zeilen 48-49

Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG durch Buchführung ermitteln, können beantragen, dass der im Betrieb belassene Gewinn (thesaurierter Gewinn) mit einem geminderten Steuersatz besteuert wird. Nach der Neufassung des § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG beträgt der Thesaurierungssteuersatz künftig:mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 58-98

Grundlagen Der Gewinn oder Verlust, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils eine ei...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.17 Schuldzinsen → Zeilen 55 und 56

Überblick Die Schuldzinsen können u. U. nur eingeschränkt abzugsfähig sein. Tragen Sie in Zeile 55 zunächst die Schuldzinsen für gesondert aufgenommene Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein (z. B. Betriebsgebäude, Pkw, Maschinen etc.). Diese sind in jedem Fall und in vollem Umfang abzugsfähig. Schuldzi...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss eine Anlage EÜR abgeben, und zwar immer auf elektronischem Weg. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)" ist zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Zur Verpflichtung, Bücher zu führen bzw. zu...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einze...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeilen 82-96

Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Anteile), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt war (§ 17 EStG; frü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Sonstige→ Zeilen 99-112

Außerordentliche Einkünfte → Zeile 99 Sind in Ihrem Gewinn sog. außerordentliche Einkünfte enthalten wie z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder Ausgleichszahlungen, die Sie als Handelsvertreter erhalten haben, dann tragen Sie diese in Zeile 96 ein. Das können auch Steuererstattungen aufgrund einer vorangega...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 13.1 Grundstücke → Zeilen 34-44

Kauf und Verkauf von Grundstücken Die Zeilen 34 bis 44 betreffen Grundstücke, die innerhalb von 10 Jahren (Datum der Kaufverträge maßgebend!) angeschafft und veräußert wurden. Dies kann auch für geerbte oder geschenkte Grundstücke infrage kommen. Dabei ist entscheidend, wann der Erblasser oder Schenker das Grundstück erworben hat. Wurde das gesamte Grundstück bis zum Verkauf b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 13 Anlage KAP-INV

Allgemeines In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Die Anlage muss auch abgegeben werden, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen, da insoweit eine Erklärungspflicht beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 14 Bestandsgeschützte Alt-Anteile → Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27

Soweit in der jeweiligen Vorzeile Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG enthalten sind, sind diese hier zu vermerken, damit der personenbezogene Freibetrag von 100.000 EUR abgezogen und fortgeschrieben werden kann. Fiktive Veräußerungsgewinne zum 31.12.2017 → Anlage KAP-INV Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28 Steuerlich gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 14 Gemeinschaften → Zeilen 60-65

Waren Sie an einer Gemeinschaft, z. B. Erbengemeinschaft, beteiligt, die Veräußerungsgeschäfte getätigt hat, muss die Gemeinschaft eine eigene Steuererklärung abgeben, aufgrund derer das Finanzamt die Gewinne ermittelt und auf alle Beteiligten aufteilt. Ihren Anteil am Gewinn erfassen Sie, soweit er Ihnen bekannt ist, in den Zeilen 62 und 65.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 13.3 Andere Wirtschaftsgüter → Zeilen 52-57

Wertpapiere Veräußerungsgewinne von Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, fallen unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die vor diesem Stichtag erworbenen Wertpapiere können steuerfrei veräußert werden, es sei denn, es wird mindestens 1 % aller Anteile einer Kapitalgesellschaft gehalten. In diesem Fall sieht das EStG die Beteiligung als "wesentlich" an. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8.5 Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG

Als Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG gilt der niedrigere Betrag aus den Zeilen 25 bzw. 29. Dieser ist in Zeile 96 der Anlage EÜR zu übertragen und wirkt sich ggf. auf den steuerpflichtigen Gewinn/Verlust aus. Checkliste Anlage EÜRmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8.2 Ermittlung der Über-/Unterentnahmen (Zeilen 12–17)

Im 2. Schritt sind die Über- bzw. Unterentnahmen des Wirtschaftsjahres zu berechnen. Dazu werden die Entnahmen lt. Zeile 106 des Vordrucks EÜR in Zeile 12, der maßgebliche Gewinn (aus Zeile 11) in Zeile 13 und die Einlagen aus Zeile 107 in Zeile 14 eingetragen. In Zeile 15 errechnen Sie dann die Über-/Unterentnahmen des Wirtschaftsjahres. Überentnahmen liegen vor, wenn der Betr...mehr