Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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AGS 03/2025, Berechnung der... / aa) Neuregelung

Durch das am 17.7.2024 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 16.7.2024[28] hat sich hinsichtlich der Form der Rechnung eine Änderung ergeben. Während nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG a.F. der Rechtsanwalt seine Vergütung "nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung" fordern konnte, heißt es nun: "Der Rechtsa...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / II. Möglichkeiten der Beschränkung

Für einen Erben bieten sich verschiedene Optionen. Er kann zunächst einmal eine rückwirkende Trennung der verschmolzenen Vermögensmassen durch eine Ausschlagung herbeiführen. Die im Wege der Universalsukzession verschmolzenen Massen werden ex tunc wieder getrennt. So bietet das Gesetz dem Erben, die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen und den Anfall damit rück...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 GrStG geht zurück auf eine entsprechende Regelung im Grundsteuergesetz vom 1.12.1936 (GrStG 1936).[2] In § 4 GrStG 1936 war ursprünglich die Befreiung von der Grundsteuer in der Weise geregelt, dass die jeweiligen Tatbestände zum einen auf bestimmte Rechtsträger (Nr. 1 bis 6 und Nr. 10 der Vorschrift) und zum anderen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Weitergabe der Begünstigung (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 13d Abs. 2 ErbStG stellt sicher, dass die Begünstigung im Fall der Weitergabe dem nachfolgenden Erwerber zugutekommt, also demjenigen, der frei über den Gegenstand verfügen kann.[2] Derselbe Rechtsgedanke wie in § 13d Abs. 2 ErbStG ist auch in den Vorschriften über die Übertragung eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Sätze 2 bis 4 und § 13 Abs. 1 Nr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anpassung des Hebesatzes

Rz. 265 [Autor/Stand] Die Höhe des Grundsteueraufkommens hängt neben den Steuermesszahlen auch vom Hebesatz ab. Um die zugesagte Aufkommensneutralität sicherzustellen, ist der Hebesatz in der Stadt Bremen für die Grundsteuer B von 695 % auf 755 % angehoben worden. Für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz ab 2025 nur noch 0 %[2]. Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 106 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit sind ausschließlich die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–6 GrStG genannten Rechtsträger. Aufgrund des Ausnahmecharakters des § 3 GrStG handelt es sich dabei um einen durch zusätzliche gesetzliche Anforderungen begrenzten Kreis an begünstigten Rechtsträgern (subjektive Voraussetzung). Vor diesem Hintergrund eröffnet das Gesetz den A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erstmalige Anwendung und Inkrafttreten

Rz. 304 [Autor/Stand] Das Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz soll gem § 2 RPGrStHsG-E für die in Rheinland-Pfalz belegenen Grundstücke erstmals auf den 1.1.2025 anzuwenden sein. Der Anwendungszeitpunkt wäre also zeitgleich mit dem ersten Wirksamwerden des Grundsteuergesetzes nach dem Bundesmodell. Rz. 305 [Autor/Stand] Das Gesetz soll am Tage nach der Verkündung in Kra...mehr

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AGS 03/2025, Elsing, Notargebühren von A bis Z

Von André Elsing. 5. Aufl., 2024. Deutscher NotarVerlag, Bonn. 358 S., 54,00 EUR Das die Gebühren und Auslagen der Notare regelnde GNotKG ist kein einfaches und besonders übersichtliches Gesetz. In der Praxis stellt sich für den Notar und/oder dessen Mitarbeiter die Frage, welche Gebühren und Auslagen für eine notarielle Tätigkeit abzurechnen sind. Bei einem einzigen Notarges...mehr

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FF 03/2025, Elektronische A... / Einführung

Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Mit dem vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf sollen Betroffene besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Erstens sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") anordnen können, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerliche Behandlung von Altverträgen

Rz. 80 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Durch das JStG 2008 hat der Gesetzgeber den Abzug von Versorgungsrenten als > Sonderausgaben im Wesentlichen insoweit eingeschränkt, als nur noch bestimmte Vermögensarten übertragen werden können (> Rz 35 ff). Darüber hinaus wurde gesetzlich festgesetzt, dass es sich um lebenslange Versorgungsleistungen handeln muss (> Rz 65). Außerdem wurde...mehr

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zfs 03/2025, Neuerteilung e... / 2 Anmerkung

Hinweis zu Änderungen der FeV durch das Cannabisgesetz (CanG): NdsOVG, Beschl. v. 23.9.2024 – 12 PA 27/24, zfs 2024, 715; BayVGH, Beschl. v. 31.10.2024 – 11 ZB 24.1246, zfs 2025, 59, Ls 1: bei vor dem 1.4.2024 behördlich abgeschlossenem FE-Entziehungsverfahren (wegen fehlender Eignung zum Führen eines Kfz nach Fahren unter Einfluss von Cannabis) gilt: In Verfahren über Anfec...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / I. Formelles Recht: Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Seit dem Inkrafttreten des FamFG[4] am 1.9.2009 regelt dessen § 266 das Verfahrensrecht des sog. materiellen Nebengüterrechts. Dieser Begriff ist nicht legal definiert.[5] Nebengüterrecht im engeren Sinn umfasst die Anspruchsgrundlagen der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft und des familienrechtlichen Vertrages sui generis (Vertrag über eine ehebezogene Zuwendung und fa...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1.2 Wesentliche Erwägungen des Senats:

§ 1767 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 1757 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung in § 1757 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar. Die bei Volljährigenadoptionen durch diese Regelungen unmittelbar bewirkte Namensänderung greift zwar in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlich...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war geschieden. Die Eltern sind vorverstorben. Der Beteiligte zu 1) ist der einzige Sohn des Erblassers. Der Beteiligte zu 1) hat neben seinen am XX.XX.2013 ehelich geborenen Sohn einen weiteren Sohn, Vorname1 A, aus einer vorhergehenden Beziehung. Mit Erklärung vom 20.12.2023 gegenüber dem Nachlassgericht hat der Beteiligte zu 1) zugleich mit seiner Ehefrau f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum

Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, ErbStB 2011, 317; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Nutzungsüberlassung in der Land- und F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der ... / III. Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten

1. Aufhebung gem. § 4c InsO Durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001 (BGBl I, 2710) wurde mit den §§ 4a bis 4d InsO ein Modell zur Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren eingeführt, um völlig mittellosen Personen (natürlichen Personen) den Zugang zum Insolvenzverfahren zu eröffnen und über eine Restschuldbefreiung eine...mehr

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zfs 03/2025, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie keinen Erfolg. 1. Die Klägerin hat keine weiteren Ansprüche gegen die Beklagten gem. § 844 Abs. 3 BGB, § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG als Gesamtschuldner gem. § 421 BGB, § 115 Abs. 1 S. 4 VVG. a) Ein Fall höherer Gewalt lieg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnimmobilien

Rz. 36 [Autor/Stand] Nach § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG besteht die Stundungsmöglichkeit für sämtliche Wohnimmobilien i.S.d. § 13d Abs. 3 ErbStG (zu Einzelheiten s. § 13d ErbStG Rz. 10 ff.). Dazu gehören alle in § 181 Abs. 1 BewG aufgezählten Grundstücksarten, also Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohneigentum.[2] Ob ein bebautes Grundstück i.S. des § 13d Abs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensionskassen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen für einen bestimmten Personenkreis, idR die > Arbeitnehmer eines oder mehrerer Unternehmen (vgl § 232 Abs 1 VAG). Sie übernimmt anstelle eines oder mehrerer > Arbeitgeber die späteren Versorgungsleistungen und unterliegt der Versicherungsaufsicht (§ 1 Abs 1 VAG)...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Übertragbares Vermögen

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Seit dem VZ 2008 ist der Anwendungsbereich von § 10 Abs 1a Nr 2 EStG auf einen Kernbereich zurückgeführt worden; zu den Ursachen > Rz 7. Dahinter steht die Absicht des Gesetzgebers, die steuerliche Begünstigung der Unternehmensübergabe neben der traditionellen Hofübergabe an die nachfolgende Generation zielgenauer zu regeln. Diese Bestimmung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ende der Stundung

Rz. 29 [Autor/Stand] Verstößt der Erwerber gegen die Lohnsummen- oder Behaltensregelung (zu Einzelheiten s. § 13a Rz. 161 ff.) für die Begünstigung des Betriebsvermögens, endet auch die Stundung nach § 28 Abs. 1 Satz 5 ErbStG und die verbleibende Steuer wird sofort fällig.[2] Allerdings hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, für verbleibendes begünstigtes Vermögen erneut ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 331 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist im Rahmen des Gebots der weltanschaulich-religiösen Neutralität dazu angehalten, eine dadurch ebenfalls gebotene Belastungsgleichheit zwischen den Religionsgesellschaften herzustellen.[2] Diese Anforderung wird für Zwecke der Grundsteuer in § 3 GrStG umgesetzt. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 GrStG hat der Gesetzgeber alle Religionsgesellschafte...mehr

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FoVo 03/2025, Kostenrechtsä... / II. Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsrecht

Checkliste: Gebühren nach dem Gesetzesbeschluss im RVG Lineare Erhöhung der Gebühren Der Gesetzesbeschluss sieht lineare Erhöhungen der streitwertabhängigen Gebühren von durchschnittlich 6 % und der Festgebühren von 9 % vor, wobei die Mindestgebühr nach § 13 Abs. 3 RVG bei 15 EUR verharrt und nicht – wie es bei den linearen Erhöhungen konsequent gewesen wäre – auf 16 EUR angep...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb ledig und ohne Abkömmlinge am … 10.2021. Sie stand seit April 2020 unter Betreuung; ihre Eltern sind vorverstorben. Mit eigenhändigem Testament vom 29.1.2020 setzte die Erblasserin die Beschwerdeführerin, die Tochter eines Cousins, als Alleinerbin ein. Den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin wies das Nachlassg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Schleswig-Holsteins Grundsteuerhebesatzgesetz

Rz. 240 [Autor/Stand] Das Land Schleswig-Holstein macht ebenfalls von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) Gebrauch und nutzt – wie Nordrhein-Westfalen – abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG die Möglichkeit, landesrechtliche Regelungen für die Grundsteuer erlassen zu dürfen, durch die Schaffung einer Option zu differenzierenden Hebesätzen im Grundvermögen (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflege-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Stpfl durch die Pflege einer pflegebedürftigen Person entstehen, kann er – statt die tatsächlichen Aufwendungen geltend zu machen – einen Pflege-Pauschbetrag beantragen, der vom GdE (> Einkünfte Rz 3; > Einkommen Rz 1) abgezogen wird (§ 33b Abs 6 EStG). Dieser Pflege-Pauschbetrag wurde durch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG ist von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Geistliche und Kirchendiener

Rz. 421 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 GrStG legt fest, welche konfessionellen Dienstwohnungen der Grundsteuerbefreiung des § 3 GrStG in personeller Hinsicht unterliegen. Als maßgeblich dafür sieht das Gesetz die Zugehörigkeit zum Personenkreis der Geistlichen und Kirchendiener an. Zusätzlich muss dieser Personenkreis zu den Angehörigen von Religionsgesellschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begünstigtes Vermögen zum 1.1.1987

Rz. 481 [Autor/Stand] Für Grundstücke greift die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 GrStG nur, wenn diese zum Stichtag 1.1.1987 Teil eines in der Befreiungsvorschrift bezeichneten begünstigten Vermögens waren. Die Festlegung des Stich tags auf den 1.1.1987 in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 GrStG geht auf die Rechtsprechung des BFH zurück.[2] Aus Gründen der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.3 Werkstätten für behinderte Menschen. Einrichtungen zur Eingliederung von behinderten Menschen und Inklusionsbetriebe iSd § 215 Abs 1 SGB IX (§ 68 Nr 3 AO)

Tz. 232 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die in § 68 Nr 3 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 3 zu § 66, Nr 1 zu § 68). Die Fin-Verw hat im AEAO Nr 6–9 zu § 68 Nr 3 ausführlich zu folgenden Punkten Stellung genommen: Nachw der Eigenschaft als Inklusionsbetriebe (Beschäftigungsquote von mind 40 vH der im Gesetz genannten...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsverhältnis zum Arbeitnehmer

Rz. 5 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Nach hM handelt der private ArbG auch hinsichtlich des LSt-Abzugs im Innenverhältnis zum ArbN privatrechtlich (so das BAG seit dem Urteil in AP Nr 1 zu § 670 BGB, vgl BAG vom 19.01.1979, DB 1979, 1281 = BB 1979, 1040; Riepen, Die Rechtsstellung des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugsverfahren, Diss Köln 1967; Walz, BB 1991, 880 [883]). Beamte, R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Nichtanwendbarkeit der §§ 5, 6 GrStG

Rz. 516 [Autor/Stand] Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 GrStG sind die Vorschriften der §§ 5, 6 GrStG in Fällen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 bzw. Satz 2 GrStG nicht anzuwenden. Diese Vorschrift ist vergleichbar mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 GrStG. Beide Regelungen enthalten im Falle der Nutzung des Grundbesitzes zu Wohnzwecken bzw. für land- und forstwirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Gebäude auf fremdem Grund und Boden u.a. (Abs. 2)

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Regelung des § 180 Abs. 2 BewG entspricht wörtlich der bis zum 31.12.2024 geltenden Regelung zur Einheitsbewertung im § 70 Abs. 3 BewG. Danach gelten zum einen auch Gebäude auf fremdem Grund und Boden als Grundstück i.S.d. § 180 Abs. 1 BewG. Ferner gelten als bebaute Grundstücke auch Gebäude, die in sonstigen Fällen einem anderen als dem Eigentümer d...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1.3 Abweichende Meinung der Richterin Ott, des Richters Eifert und der Richterin Meßling:

Wir können der Mehrheit des Senats weder in der Begründung noch im Ergebnis zustimmen. Es ist nach unserer Auffassung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) einer angenommenen Person, die ihren Geburtsnamen als Familiennamen, nicht aber als Ehenamen führt, nicht vereinbar, dass sie bei einer sogenannten schwachen Volljähri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt

Rz. 270 [Autor/Stand] Das Land Sachsen-Anhalt hat ebenfalls eine eigene Anpassung bei der Grundsteuer vorgenommen und – wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – die Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) genutzt, um abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG eine zusätzliche landesrechtliche Option für differenzierende Hebesätze im Grundvermögen (Grundsteuer B)...mehr

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AGS 03/2025, Keine Festsetz... / II. Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens

Zulässiger Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens nach §§ 103, 104 ZPO können nach den einleitenden Ausführungen des OLG Brandenburg entweder nur Kosten des Rechtsstreits i.S.v. § 91 ZPO oder Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 788 ZPO sein. Dies beruhe auf dem Umstand, dass das Kostenfestsetzungsverfahren ausschließlich der Prüfung der Höhe und Notwendigkeit von du...mehr

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zfs 03/2025, Neuerteilung e... / 1 Aus den Gründen:

„[1] Der Kl. begehrt die Neuerteilung der ihm entzogenen Fahrerlaubnis. [2] Die Fahrerlaubnisentziehung geht auf einen Auffahrunfall zurück, bei dem der Kl. angegeben hat, auf Rezept Cannabis als Medikament zu konsumieren. Eine Blutprobe ergab ca. 55 ng/ml Tetrahydrocannabinol und 195 ng/ml THC-Carbonsäure im Blutserum. Der Anordnung, ein Gutachten eines Arztes in einer Begut...mehr

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AGS 03/2025, Kein Verbot de... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des – Einzelrichters des VIII. ZS des – BGH gibt Anlass für einige Anmerkungen. 1. Zuständigkeit für den Gerichtskostenansatz Immer wieder und so auch hier ist in Entscheidungen des BGH die Rede davon, dass im Verfahren über den Gerichtskostenansatz der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin tätig gewesen sei. Dies mag auf dem Umstand beruhen, dass in vielen Gerich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grund und Boden

Rz. 90 [Autor/Stand] Der Grund und Boden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst vor allem die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker, Wiesen, Weiden, Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen). Die tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist aber nicht unbedingte Voraussetzung für ihre Zugehörigkeit zum land- und forstwirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 80 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Einheitswert muss auch eine Feststellung darüber treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist (vgl. § 19 Abs. 3 Nr. 2 BewG). Änderungen in der Zurechnung der Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraums werden durch eine Zurechnungsfortschreibung berücksichtigt. Rz. 81 [Autor/Stand] Die sachlichen Vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 5 GrStG: Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz

Rz. 36 [Autor/Stand] Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 GrStG wird durch § 5 Abs. 1 GrStG für Grundbesitz, der zugleich Wohnzwecken dient, grundsätzlich eingeschränkt, vgl. Ausnahmetatbestände § 5 Abs. 1 Nr. 1–4 GrStG. Unabhängig von einer im Einzelfall gemischten Zweckbestimmung sind Wohnungen für Zwecke der Grundsteuerkraft ausdrücklicher Regelung in § 5 Abs. 2 GrStG stets ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wohngebäude des Betriebsinhabers

Rz. 125 [Autor/Stand] Das Wohngebäude des Betriebsinhabers und der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen oder der der Wohnung dienende Gebäudeteil gehört ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil den Zwecken der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt ist (§ 160 Abs. 9 BewG). Das ist der Fall, wenn ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettoprinzip

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art 3 Abs 1 GG; > Gleichheitssatz). Deshalb muss der Gesetzgeber sie gleichmäßig und nicht über ihre individuelle Leistungsfähigkeit hinaus besteuern (im Einzelnen vgl BVerfG 107, 27 = BStBl 2003 II, 534). Nur das Nettoeinkommen – die Erwerbseinnahmen abzüglich der Erwerbsaufwendungen – wird besteuert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 193 BewG regelt die Bewertung von Erbbaurechten für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022[2] ist die Vorschrift umfassend überarbeitet worden, um das Bewertungsgesetz an die Regelungen der ImmoWertV 2021 [3] anzupassen. Rz. 2 [Autor/Stand] Im Idealfall führt die Neuregelung zu einer umfassenden Vereinfachun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Religionsgesellschaften

Rz. 346 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 GrStG der Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände (subjektive Voraussetzung) für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterric...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 401 [Autor/Stand] Die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GrStG bezüglich der Grundsteuerbefreiung bestimmter konfessioneller Zwecke dienender Dienstwohnungen stellt eine Ergänzung zur allgemeinen Steuerbefreiung von konfessionellem Grundbesitz gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrStG dar. Die Vorschrift beinhaltet unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von dem allgem...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Petition

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden" (Wortlaut Art 17 GG; vgl ebenso entsprechende Vorschriften der Länderverfassungen). Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Es steht auch Personen offen, die nicht Deuts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zurechnung des Grundbesitzes (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 531 [Autor/Stand] Bei sämtlichen in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–6 GrStG aufgeführten Katalogtatbeständen stellt sich zur Erfüllung des begünstigenden gesetzlichen Tatbestandes die Frage, in welcher Rechtsstellung der Steuerpflichtige im Verhältnis zu dem von der Grundsteuer befreiten Grundbesitz stehen müssen. Theoretisch stehen insoweit die Möglichkeiten des zivilrechtliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz

Rz. 290 [Autor/Stand] Auch das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, eine Anpassung bei der Grundsteuer vorzunehmen und – wie die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt – die Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) zu nutzen, um abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG eine zusätzliche landesrechtliche Option für differenzierende Hebesätze im G...mehr