Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / 2. Unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten nach § 6 Abs. 3 EStG

Insbesondere i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge kommt es häufig vor, dass Steuerpflichtige ihre Mitunternehmeranteile unentgeltlich übertragen möchten. Mögliche Buchwertübertragung bei Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils: § 6 Abs. 3 S. 1 EStG ermöglicht dies zu Buchwerten, wenn der gesamte Mitunternehmeranteil inklusive wesentlichem Sonder-BV übertragen wird. Wirtsch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.1 Bedeutung und Geltungsbereich

Rz. 9 § 10 Nr. 1 KStG dient der Abgrenzung der Einkommensverwendung von der Einkommenserzielung. Die Erzielung von Einkünften ist regelmäßig nicht Satzungszweck einer Körperschaft, sondern Mittel zum Zweck. Satzungszweck ist derjenige Zweck der Körperschaft, zu dem sie gegründet worden ist. Rz. 9a Der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen zur Erfüllung satz...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3 Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag, mit dem die GbR gegründet wird, kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Zwingend notwendig sind nur die Vereinbarung des gemeinsamen Zwecks und der Beiträge der Gesellschafter, durch die der gemeinsame Zweck gefördert werden soll. Werden keine weiteren Vereinbarungen getroffen, gelten die gesetzlichen Regelunge...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.2 Dispositive Vereinbarungen

Neben den zwingend notwendigen Vereinbarungen kann der Gesellschaftsvertrag vielfältige weitere Regelungen enthalten. Abhängig vom jeweiligen Zweck und der konkreten Betätigung der GbR sollte der Vertrag auch weitere Regelungen enthalten, insbesondere wenn die GbR am Wirtschaftsleben teilnehmen soll. Wichtig Sinnvolle Regelungen in Gesellschaftsvertrag aufnehmen Im Gesellschaf...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.7 Die fehlerhafte Gesellschaft

Ist der Gesellschaftsvertrag nach allgemeinem Zivilrecht nichtig, z. B. mangels Geschäftsfähigkeit, wegen eines Gesetzesverstoßes oder einer Anfechtung, besteht eine sog. fehlerhafte Gesellschaft, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1] Es muss zumindest eine natürliche Willenseinigung der beteiligten Gesellschafter vorliegen, der Gesellschaftsvertrag muss insge...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.1 Anwendbare Rechtsnormen

Die GbR ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Grundform der Personengesellschaften. Für die GbR gelten die §§ 705 – 740c BGB. Für die anderen Personengesellschaften, zu denen die OHG, die KG, die Partnerschaft, die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und weitere sehr spezielle Gesellschaftsformen gehören, existieren weitgehende Spezialregelu...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.3 Grenzen der Vertragsfreiheit

Aber auch hinsichtlich des Gesellschaftsvertrags einer GbR gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit nicht unbeschränkt, nicht jede abweichende Regelung ist rechtlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die gegen zwingende Vorschriften des Zivilrechts oder des Wirtschaftsrechts, wie z. B. gegen Kartellverbote, verstoßen. Gleiches gilt für Vereinbarungen, die ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Vertragsschluss

Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages zwischen 2 oder mehreren Personen, also mit dem Vorliegen der übereinstimmenden, wirksamen Willenserklärungen, entsteht die GbR.[1] Der Gesellschaftsvertrag kann schriftlich, mündlich und auch durch konkludentes Verhalten geschlossen werden. Aus Beweiszwecken ist in der Praxis aber immer der Abschluss eines schriftlichen Vertrages...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Zwingend notwendige Vereinbarungen

Zu den zwingend erforderlichen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag der GbR gehören nach § 705 BGB nur die Namen der Gesellschafter und der gemeinsame Zweck. Die von den Gesellschaftern zu leistenden Beiträge ergeben sich aus dem gemeinsamen Zweck, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Praxis-Beispiel GbR für Teilnahme an einem Lottospiel Die Arbeitskolle...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch BGB-Gesellschaft genannt wird, ist im Wirtschaftsleben und auch im privaten Bereich eine weitverbreitete Gesellschaftsform, auch wenn sie im Gegensatz zur GmbH und zur AG eher unbekannt ist. Da sie schnell und kostengünstig zu gründen ist und sie mit wenigen Ausnahmen für fast alle denkbaren Zwecke in Frage kommen kann, is...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.5 Ehe und eheähnliche Lebensgemeinschaften

Wenn Ehepartner durch beiderseitige Leistungen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgeht, kann darin eine GbR zu erblicken sein.[1] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Ehepartner über die familienrechtliche Pflicht hinaus im Erwerbsgeschäft des anderen mitarbeitet oder in das Erwerbsgeschäft des anderen, ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Das Gesellschaftsvermögen

Die rechtsfähige GbR ist nach § 713 nF BGB Trägerin des Gesellschaftsvermögens. Zum Gesellschaftsvermögen gehören die geleisteten Beiträge der Gesellschafter, das, was die Gesellschaft im Rechtsverkehr mit Dritten erlangt hat, und die gegen die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten. Die GbR ist Eigentümerin der Sachen, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, Inhaberin vo...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.1 Erforderlichkeit der Eintragung

Nach dem MoPeG ist die Eintragung rechtsfähiger GbR in das GbR-Register grundsätzlich freiwillig (§ 707 BGB). Zwingend wird die Eintragung überall dort, wo die GbR selbst in einem anderen öffentlichen Register (insbesondere Grundbuch oder Handelsregister) als Berechtigte oder Gesellschafterin eingetragen werden soll; ohne vorherige Eintragung als eGbR wird die Eintragung in ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.3 Verfahren zur Eintragung

Die Anmeldung erfolgt bei dem Gericht, in dessen Bezirk die GbR ihren Sitz hat, und muss durch sämtliche Gesellschafter bewirkt werden (§ 707 Abs. 1 und 4 BGB). Die Anmeldung muss Namen, Sitz und Anschrift der GbR enthalten sowie die im Gesetz genannten Angaben zu den Gesellschaftern; hinzu kommen Angaben zur Vertretungsbefugnis der Gesellschafter und die Versicherung, dass ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Der gemeinsame Zweck

Als gemeinsamer Zweck ist jeder erlaubte Zweck möglich. Daraus folgen die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der GbR. Der Zweck kann ein wirtschaftlicher, aber auch ein privater oder ein gemeinnütziger sein. Der gemeinsame Zweck kann jedoch nicht der gemeinsame Betrieb eines Handelsgewerbes sein, da dann als Personengesellschaft nur eine OHG oder eine KG gegründet werden kann...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.4 Vorgründungsgesellschaften

Vereinbaren mehrere Personen verbindlich eine GmbH, eine AG oder eine andere Kapitalgesellschaft zu gründen, entsteht mit dem Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages die sog. Vor-GmbH oder Vor-AG. Für diese Vor-Gesellschaften gelten schon im Wesentlichen die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) oder des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere ist die Haftung ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Die Gründung der GbR durch Vertrag

Die Gründung der GbR erfolgt durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages ist die GbR entstanden. Die Eintragung in das GbR-Register ist für die Entstehung der Gesellschaft nicht erforderlich, auch wenn die Registereintragung nach dem Willen der Gesellschafter erfolgen soll. Die Rechtsfähigkeit erlangt die GbR jedoch erst, wenn sie ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.6 Haftung in der GbR

Die Haftung in der GbR ist durch das MoPeG seit dem 1.1.2024 neu geregelt worden. Zur bisherigen, durch die Rechtsprechung des BGH geprägten Rechtslage, ergeben sich aber kaum Änderungen. Die rechtsfähige Außengesellschaft kann nach § 705 Abs. 2 BGB selbst Verbindlichkeiten eingehen und haftet deshalb dafür mit ihrem Vermögen (§ 713 BGB).[1] Neben der Gesellschaft haften die ...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 8 Die neuen Cluster

An den oben genannten Beispielen lässt sich bereits absehen, dass die klassischen Sektoren-Cluster nicht mehr funktionieren. Händler sind zugleich Finanzierer. Handwerker sind Energie- und Fördermittelberater. Versicherungsunternehmen sind Berater für die Altersvorsorge. Lebensmittel-Lieferanten sind Gesundheitsberater. Der Steuerberater wird zum Finanz-, Unternehmens- und V...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 5 Prüfung des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große GmbHs sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Ohne diese Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Zweck der Prüfung ist es, Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden bzw. – gewollte und ungewollte – Fehler aufzudecken und zu korrigieren. Dadu...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.5 Prüfung und Publizität der Konzernrechnungslegung

Rz. 90 Gem. § 316 Abs. 2 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer, der gem. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens bestellt werden muss, zu prüfen. Diese Pflicht gilt gem. § 14 PublG auch für Unternehmen, die über das Publizitätsgesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Wenn kein geson...mehr

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GmbH: Musterprotokoll

Begriff Zur Gründung einer GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) muss dem Handelsregister ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Seit 2008 ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren zugelassen: Statt eines Gesellschaftsvertrages kann das sog. Musterprotokoll verwendet werden. Das Eintragungsverfahren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisches Handels- und Unternehmensregister

Begriff Das elektronische Handelsregister (https://www.handelsregister.de) beinhaltet Angaben über die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und Kaufleuten. Dieses offizielle Verzeichnis wird von den Amtsgerichten als Registergerichte geführt. Die Eintragungen haben rechtliche Konsequenzen und dienen der Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs. D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei ein...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 5 GbR

Wer ist bei einer GbR zu laden, die angemeldet/gegründet wurde? Zur Vertretung der GbR sind gemäß § 720 Abs. 1 BGB alle Gesellschafter gemeinsam befugt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes. Es ist wie bei § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG eine Gesamtvertretung.mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.5 Freiwillige Publizität

Rz. 71 § 328 Abs. 2 HGB regelt die Fälle der sog. freiwilligen Publizität, bei der Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen vorgenommen werden, die nicht durch Gesetz oder Statuten (Gesellschaftsvertrag oder Satzung) vorgeschrieben sind. Solche freiwilligen Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen können auch in einer Form wiedergegeben werden, die nicht den Anforderunge...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.1 Ausscheiden aus dem Anwendungsbereich des § 264a HGB

Rz. 92 Da § 264a HGB nur für Personenhandelsgesellschaften gilt, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, kann die Anwendung des § 264a HGB dadurch vermieden werden, dass ein Rechtsformwechsel in eine klassische Personengesellschaft mit mindestens einer voll haftenden natürlichen Person vorgenommen wird oder in eine GmbH ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.1 Lage und Umfang des Geschäftsjahres

Rz. 4 Dem Begriff des Geschäftsjahres fehlt es an einer gesetzlichen Definition. Obwohl der Begriff des Geschäftsjahres bzw. die Dauer des Geschäftsjahres regelmäßig als der Zeitraum zwischen zwei Bilanzstichtagen definiert wird, ist dies nicht zielführend, weil sich der Bilanzstichtag wiederum nach dem Schluss des Geschäftsjahres richtet; vielmehr stellt sich das Geschäftsj...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.2 Umstellung des Geschäftsjahres

Rz. 13 Ein einmal festgelegtes Geschäftsjahr kann nicht beliebig oder willkürlich geändert werden, da dies den Grundsätzen der Klarheit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zuwiderlaufen würde. Zudem ist die Änderung des Geschäftsjahres mit einem Eingriff in das Gewinnbezugsrecht des Gesellschafters verbunden, da es durch die Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres einerseits ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.1 Im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 46 Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, umfasst das Wirtschaftsjahr den Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Damit kommt es z. B. nicht auf die Eröffnungsbilanz, die Schlussbilanz bei Beendigung des Unternehmens sowie Insolvenz-, Liquidations- und Auseinandersetzungsbilanzen an, da es diesen...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 3.1 Konzernabschlussstichtag nach Maßgabe der Mutterunternehmung

Rz. 25 Anders als beim Jahresabschluss wird der Stichtag für den Konzernabschluss nicht gesondert durch Gesetz oder gar durch Festlegung in der Satzung respektive dem Gesellschaftsvertrag festgelegt; auch § 299 Abs. 1 HGB bestimmt nicht das Konzerngeschäftsjahr.[1] Vielmehr ergibt sich aus § 299 Abs. 1 HGB, der den Gleichlauf des Stichtags des Mutterunternehmens für den Jahr...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Ka...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 1. Geltung einer Fortsetzungsklausel

Mangels abweichender Vereinbarung scheidet der BGB-Gesellschafter, der OHG-Gesellschafter und der Komplementär mit dem Tod aus, vgl. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB bzw. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB, ggf. i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB. Seine Mitgliedschaft erlischt[18] und kann somit nicht der Testamentsvollstreckung unterliegen. Die gleiche Folge tritt ein bei Geltung einer Fortsetzungsklausel,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die stlichen Folgen eines Umw-Vorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umw-Arten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umw-Vorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umw-fähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umw-Vorgang beteiligten (ausl) Rechtsträger einzuordn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 39 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Verschmelzung gem §§ 2, 5 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an der Übernehmerin (bzw des neuen Rechtsträgers bei Verschmelzung durch Neugründung). Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Dies ist jedoch gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. In den Fällen der Verschmelzung einer ge...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / I. Das MoPeG und der Paradigmenwechsel im Recht der GbR: Ausscheiden statt Auflösen

Das MoPeG wurde, nicht ohne stolzen Pathos,[4] im Bundestag als "Jahrhundertwerk" apostrophiert.[5] Eher im Schlepptau und im Windschatten der großen Umwälzungen im Recht der Personengesellschaften durch das MoPeG, namentlich der Umstellung des gesetzlichen Leitbilds der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf einen auf Dauer angelegten rechtsfähigen Träger und der Einfüh...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / IV. Dauervollstreckung und Nachfolgeklausel: der vom MoPeG unbearbeitet zurückgegebene Zankapfel

Enthält der Gesellschaftsvertrag eine Nachfolgeklausel, folgt der Erbe dem Gesellschafter-Erblasser in die Gesellschaft nach, und ist Dauervollstreckung angeordnet, wird die Streitfrage nach der Reichweite der Testamentsvollstreckung virulent. 1. Ältere Rechtsprechung (RG und früher BGH) Die Rspr. des RG und die ältere Rspr. des II. Senats des BGH hatte eine Testamentsvollstre...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / c) Sonderfall: Dauervollstreckung, wenn der Erbe bereits zuvor Mitgesellschafter war

Mit Beschluss v. 12.3.2024[67] hat der BGH entschieden, dass ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil auch dann der vom Erblasser angeordneten Dauertestamentsvollstreckung unterliegt, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. Diese Aussage ist m.E. auf GbR-Anteile übertragbar.[68] Vorausgesetzt ist hier wie dort selbstverständlich, dass der Gesell...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / a) Zustimmungspflicht zur Vorsorgevollmacht

Im Personengesellschaftsrecht kann das Handeln durch einen Vorsorgebevollmächtigten auch durch Mitgesellschafter verhindert werden. Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Die gewillkürte Stellvertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten bedarf im Falle der Geschäftsunfähigkeit eines Personengesellschafters nach h.M. stets der Zustimmung der Mitgesellschafter – und zwar...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / III. Die unproblematischen Fälle: Testamentsvollstreckung über den Abfindungsanspruch, in der Liquidationsgesellschaft, Abwicklungsvollstreckung

Bei der Antwort auf die Frage, wie weit eine vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung über eine Beteiligung an einer Personengesellschaft reicht, sollte abgeschichtet werden. Denn der Einflussbereich des Testamentsvollstreckers hängt in erster Linie davon ab, welche Rechtsposition in den Nachlass fällt und in zweiter Linie davon, wieviel Befugnisse ihm der Erblasser...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Nochmals: BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [23] Auf diese Entscheidung und zum Stand der – insgesamt wenigen, aber wohl überwiegend zustimmenden – Literaturmeinungen wurde vom Verfasser bereits ausführlich vorgetragen.[24] Streitpunkt ist und bleibt die Auffassung des Bundesgerichtshofs, dass eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft kategorisch ausscheidet, wenn sie der haft...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / b) Widerruf der erteilten Zustimmung

Umstritten ist, ob eine erteilte Zustimmung zur Vertretung durch Vorsorgebevollmächtigte widerrufen werden kann. Teilweise wird der Widerruf der Zustimmung zur Vollmachtserteilung seitens der Mitgesellschafter für unzulässig erachtet, da eine Widerrufsmöglichkeit ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit mit sich bringen würde.[28] Schäfer [29] vertritt die Auffassung, dass die...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / a) Dauertestamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil in der werbenden KG

Was Kommanditanteile (in der werbenden KG) betrifft, so gilt die (dispositive) Regelung des § 177 HGB, dass beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird. Dann beschränkt sich der Machtbereich des Dauertestamentsvollstreckers nicht nur auf die "Außenseite"[39] (dazu näher IV.2.b)aa) des Anteils, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Aufspaltung gem §§ 2, 126 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an den Übernehmerinnen (bzw den neuen Rechtsträgern bei Aufspaltung zur Neugründung). Dies ist aber – ebenso wie im Verschmelzungsfall (s Tz 39–45) – gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. Im Einzelnen: Haben die AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschl der Gen und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV Rn 2 ff) und die nic...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Grundlagen

Rn 4 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ist jedes Mitglied des Vertretungsorgans, bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder Abwickler zur Antragstellung berechtigt. Das Antragsrecht wird von den berechtigten Mitgliedern nicht im eigenen Namen wahrgenommen.[9] Vielmehr agieren sie al...mehr