Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.3 Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses

Rz. 457 Eine Mitunternehmerschaft zwischen Landwirtsehegatten besteht auch dann, wenn zwischen ihnen ein Gemeinschaftsverhältnis besteht, dass mit einem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich vergleichbar ist. Gemeinschaftsverhältnisse dieser Art sind z. B. Güter-, Bruchteils- oder Erbengemeinschaften. Erwerben z. B. Eheleute gemeinsam einen land- und forstwirtschaftlichen B... mehr

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ZErb 07/2026, Gesellschaftsrecht

Generalvollmacht und Handels-/Gesellschafts(register)recht – OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.1.2025 – 1 W 14/24 (Wx) Im Fall des OLG Karlsruhe ging es um die Versicherung von GbR-Gesellschaftern gem. § 707 Abs. 2 Nr. 4 BGB zur Erstanmeldung einer GbR zum Gesellschaftsregister. Die Versicherung wurde teilweise durch einen Bevollmächtigten abgegeben. Bei der genutzten Vollmachtsur... mehr

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ZErb 07/2026, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens

Ansgar Beckervordersandfort (Hrsg.) 3. Aufl. 2026 542 Seiten, 79 EUR zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-163-6 Mittlerweile in der dritten Auflage hat das Autorenteam um Ansgar Beckervordersandfort eine Neubearbeitung des seit zehn Jahren etablierten Werks "Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens" vorgelegt. Der Umfang ist im Vergleich zur Vorauflage erneut gewachsen, sodass die... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebszerschlagung

Rn. 216 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Eine gewinnrealisierende Betriebszerschlagung liegt aber vor, wenn der LuF seinen luf Betrieb dergestalt zeitgleich auf seine Kinder aufteilt, dass jedes seinem (gerechten) Anteil nach entsprechende Grundstücksflächen erhält (BFH v 16.12.2009, BStBl II 2010, 431; BFH v 17.05.2018, BFH/NV 2018, 1249 Rz 33); dies gilt unabhängig davon, ob der... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Einschränkung der Anwendung (Abs. 3)

Rz. 20 Mit Abs. 3 wird der Anwendungskreis für die Erleichterungen für bestimmte Unt eingeschränkt. Konkret fallen folgende Unt ab dem nach dem 31.12.2015 beginnenden Gj nicht mehr unter die KleinstKapG:[1] Investmentgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 11 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften i. S. d. § 1a Abs. 1 des Gesetzes über Unternehmensbeteil... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.2 Beherrschungskriterien

Rz. 421 Gem. § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn dem Stpfl. allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 AStG n. F.) unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch, Liquidationserlös zustehen. Rz. 422 Die Kriterien (Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch und Li... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.3 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG anderer Gewinnverteilungsmaßstab

Rz. 376 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG entspricht mit Ausnahme von marginalen redaktionellen Änderungen der Vorschrift des § 7 Abs. 5 AStG a. F. vor ATAD-UmsG. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift – systematisch zutreffend – in § 7 Abs. 1 AStG umgegliedert. Die Vorschrift modifiziert die Rechtsfolge (Hinzurechnungsquote) des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG, in dem anstelle der Beteiligung am Nennk... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.1.2 Folgen bei vereinbarter Auflösung laut Gesellschaftsvertrag

Wird die OHG beim Tod eines Gesellschafters kraft ausdrücklicher Regelung im Gesellschaftsvertrag aufgelöst (§ 138 Abs. 3 HGB), sind die Erben (in Erbengemeinschaft) Gesellschafter der Liquidationsgesellschaft. Mehrere Erben eines Gesellschafters müssen gemäß § 144 Abs. 3 HGB einen gemeinsamen Vertreter bestellen. Die Liquidation erfolgt nach den § 143 Abs. 4 und § 144 ff. H... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.1.3 Gesellschaftsvertrag enthält Nachfolgeklauseln

Gesellschaftsvertraglich bestehen Gestaltungsmöglichkeiten wie einfache und qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklauseln und Eintrittsklausel (siehe auch Tz. 6.4.). Bei der einfachen Nachfolgeklausel wird die Gesellschaft mit allen Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt. Die Nachfolge erfolgt hier auf der Basis des Gesellschaftsvertrags nach erbrechtlichen Grunds... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.1 Gesetzliche Folgen bei Tod des freiberuflichen Gesellschafters

Seit dem 1.1.2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts v. 10.8.2021.[1] Die rechtsfähige BGB-Gesellschaft (Legaldefinition in § 705 Abs. 2 BGB) wurde an das Recht der Personenhandelsgesellschaft angepasst. Freiberufler können so auch eine Personenhandelsgesellschaft in der Form als OHG gründen gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 HGB, wenn das jeweilige Ber... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.1.1 Gesetzliche Folgen beim Tod des Gesellschafters

Gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist der Tod eines OHG-Gesellschafters kein Auflösungsgrund, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht. Die Gesellschaft wird dann bei Tod eines Gesellschafters fortgeführt. Der Gesellschafter scheidet laut Gesetz mit dem Tod aus der Gesellschaft aus.[1] Die Erben treten nicht in die Gesellschaft... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.2.1 Kommanditist als Erblasser

§ 177 HGB regelt für die Kommanditgesellschaft, dass diese beim Tod eines Kommanditisten mit den Erben fortgesetzt wird, soweit keine anderslautende Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen worden ist. Der Erbe tritt also kraft Erbfolge in die Kommanditisten-Stellung des Erblassers ein. Nach überwiegender Ansicht wird bei einer Erbengemeinschaft der Kommanditanteil unmitte... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.5 Abtretung zu Lebzeiten

Der künftige Erblasser kann seinen Anteil zu Lebzeiten auf einen geeigneten Erben (Berufsträger) durch Abtretungsvertrag übertragen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist[1] oder die übrigen Gesellschafter zustimmen.[2] Gegebenenfalls kommt so auch eine Teilabtretung an einen Erben in Betracht oder eine Teilung des Anteils zur Übertragung an mehrere Erben. Der Übe... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.2 Folgen bei Fortsetzungsklausel

Haben der Erblasser und die Gesellschafter im Rahmen einer Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag festgelegt, dass die Gesellschaft beim Tode eines Gesellschafters fortgesetzt wird und die Erben des Verstorbenen nicht automatisch Gesellschafter werden, bedeutet dies die Ausschließung der Erben von der Gesellschaft, weil der Anteil des Verstorbenen dem/den anderen Gesell... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.1.4 Abtretung zu Lebzeiten

Der künftige Erblasser kann seinen Anteil zu Lebzeiten auf einen Erben durch Abtretungsvertrag übertragen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist oder im Einzelfall mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter erfolgt. Praxis-Beispiel Vertragliche Vereinbarung – Formulierung Der Schenker A überträgt hiermit im Wege der Abtretung mit dinglicher Wirkung ab dem Stichtag se... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.3.2 Übergang im Todesfall

Stirbt ein Gesellschafter einer GmbH, geht sein Gesellschaftsanteil auf seinen gesetzlichen oder durch letztwillige Verfügung bestimmten Erben durch Gesamtrechtsnachfolge über. Gibt es mehrere Erben, steht diesen der Gesellschaftsanteil ungeteilt zu, die Rechte können sie nur gemeinschaftlich ausüben.[1] Die Vererblichkeit von GmbH-Gesellschaftsanteilen kann in der Satzung n... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.3 Qualifizierte Nachfolgeregel

Die qualifizierte Nachfolgeregel greift nur, wenn der vorgesehene Nachfolger auch Berufsträger ist oder beim Tod des Erblassers sein wird. Ist im Gesellschaftsvertrag die qualifizierte Nachfolge vorgesehen, soll die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten Erben fortgesetzt werden. Hier geht der Gesellschaftsanteil im Fall des Todes des Gesellschafters zivilrechtli... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.4 Eintrittsklausel

Durch eine Eintrittsklausel im Gesellschaftsvertrag wird festgelegt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt werden soll und den Erben lediglich ein Recht zum Eintritt in die Gesellschaft eingeräumt wird. In diesem Fall erfolgt der Eintritt jedes einzelnen Erben durch einen Aufnahmevertrag. Hier soll beim Tod des Gesel... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Kapitalrücklage

Rz. 10 Die Kapitalrücklage definiert sich im Unterschied zu den Gewinnrücklagen dadurch, dass dem Unt von außen Vermögen zugeführt wird. Die Erfassung der Zuführungen erfolgt dabei ergebnisneutral in dem Bilanzposten "Kapitalrücklage". Welche Beträge bilanzverlängernd i. S. e. Kapitalrücklage wirken, regelt § 272 Abs. 2 HGB (§ 272 Rz. 118 ff.). Praxis-Beispiel Eine AG führt e... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 270 HGB regelt die Abbildung von Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB) und Gewinnrücklage sowie deren Veränderungen. Von der Regelung der Norm sind Rücklagenbewegungen betroffen, die innerhalb der Ergebnisverwendungsrechnung (Überleitung Jahresüberschuss zu Bilanzgewinn) auszuweisen sind. Davon nicht erfasst sind dagegen solche Rücklagendotierungen, die durch Transaktio... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Gewinnrücklagen

Rz. 17 Gewinnrücklagen (zu den einzelnen Arten der Gewinnrücklagen s. § 272 HGB [1]) bilden sich aus dem Ergebnis. Sie enthalten nur Beträge aus dem laufenden oder vorangegangenen Gj. Die Regelung des § 270 Abs. 2 HGB steht in einem engen Zusammenhang mit der des § 268 Abs. 1 HGB. Sie greift nur dann, wenn das Wahlrecht des § 268 Abs. 1 HGB nicht besteht (s. dazu etwa § 150 A... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Grundsachverhalte

Rz. 57 Zur Bestimmung der dem MU zustehenden Rechte bei der Prüfung der Tatbestände, bei denen stets gem. Abs. 2 von einer Beherrschungsmöglichkeit auszugehen ist, regelt § 290 Abs. 3 HGB Hinzurechnungen und Abzüge. Somit entstehen durch die Zurechnung auch tw. erst die Mutter-Tochter-Beziehungen. Eine Zurechnung kommt nach DRS 19.63 auch in Betracht, wenn die Risiken und Ch... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 8.1 Inhalte des Notfallordners

In den Notfallordner eines jeden Unternehmers gehören u. a. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde Vollmachten für alle Konten, Geldanlagen bestehende Darlehensverträge bestehende Leasingverträge Unternehmertestament, Ehe- und/oder Erbvertrag Vorsorgevollmachten (Tz. 8.2.1; § 1820 BGB) Vollmachten für das Unternehmen Liste der wichtigsten Lieferanten und Kunden, Dienstleister Anweisungen für... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 4.1 Erbfall

Der Einzelunternehmer als Erblasser wird ganz normal beerbt, also vom Alleinerben oder den Miterben. Die Erben können die Firma[1] des Erblassers fortführen, und zwar mit oder ohne einen Zusatz, der die Nachfolge zum Ausdruck bringt.[2] Das Unternehmen kann zwar von den Erben ohne zeitliche Begrenzung in ungeteilter Erbengemeinschaft fortgeführt werden. Da aber häufig ein Mi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 42 Zudem ergibt sich eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung, wenn dem MU das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik aufgrund eines mit diesem Unt geschlossenen Beherrschungsvertrags oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unt zu bestimmen (§ 290 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Auch hier reicht das Bestehen der Möglichkeit aus, d. h., eine praktische Ausübung mus... mehr

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Planung und Sicherung der U... / Zusammenfassung

Überblick Eine erfolgreiche Übergabe eines Unternehmens oder Gesellschaftsanteils an einen oder mehrere Nachfolger ist eine unternehmerische Herausforderung. Schon lange vor der Umsetzung sollten sich Unternehmer mit dem Thema beschäftigen, sich beraten lassen und mit den möglichen Nachfolgern, z. B. gesetzliche Erben, sprechen. Tod oder Krankheit dürfen kein Tabu-Thema sein... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr... mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.6 Ausweichende Gestaltungen

Für die Praxis gilt es, die meist negativen Folgen der Abfärbe- oder Infektionsregelung zu vermeiden. Dazu gibt es durchaus geeignete Gestaltungen, die jedoch ein Erkennen des Problems im Vorfeld erfordern. Denn der Eintritt der Rechtsfolgen lässt sich rückwirkend nicht mehr beseitigen. Als Möglichkeiten kommen in Betracht: Es wird eine zweite Gesellschaft gegründet, welche d... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.2 Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Verpflichtungen

Rz. 28 Unter Außenverpflichtungen sind sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu verstehen. Privatrechtliche Verpflichtungen entstehen regelmäßig aufgrund vertraglicher Grundlagen (z. B. Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag). Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen entstehen auch aus vertraglichen Regelungen (z. B. i. R. e. öffentlich-rechtlichen ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Begriff

Rz. 121 Schwebende Geschäfte stellen zweiseitig verpflichtende Verträge dar, die auf Leistungsaustausch i. S. v. § 320 BGB gerichtet sind und aus Sicht jedes Vertragspartners einen Anspruch und eine Gegenleistung begründen.[1] Rz. 122 Demnach stellen mangels Gegenleistung keine schwebenden Verträge dar: gesetzliche Haftung, Schenkung, Verlustübernahmeverpflichtung aufgrund eine... mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften

Werden Land- bzw. Forstwirte gemeinschaftlich tätig und erfolgt dies im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses oder eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses[1], gelten hierfür die mitunternehmerschaftlichen Regelungen analog. Daraus folgt aber nicht, dass die Einkünfte damit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb werden; es liegen weiterhin Einkünfte nach § 1... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht

Rz. 25 Das Temporary-Konzept und die daraus abgeleitete Verbindlichkeitsmethode liegen den Regelungen von § 274 HGB zugrunde. Im Gegensatz zu den international verbreiteten Regelungen (IAS 12) sieht § 274 HGB jedoch für einen Aktivüberhang an latenten Steuern lediglich ein Aktivierungswahlrecht vor. Für einen Passivüberhang latenter Steuern besteht eine Passivierungspflicht.... mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.5 Gemischte Gesellschaften

Hierunter fallen insbesondere freiberufliche Mitunternehmerschaften, bei denen ein Partner bzw. Gesellschafter persönlich nicht die Voraussetzungen für freiberufliche Einkünfte erfüllt, also ein sog. Berufsfremder ist. In der Praxis droht dies immer, wenn bei Gesellschaftsgründung oder bei Neuaufnahme eines Gesellschafters die persönliche Berufsqualifikation nicht auch in ste... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 63 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser Personengesellschaften gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der Person... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Mindestgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 132 § 247 HGB regelt den Inhalt der Bilanz für Kaufleute. Eine Regelung zum Inhalt der GuV, die gem. § 242 Abs. 3 HGB Teil des Jahresabschlusses ist, enthält lediglich § 246 Abs. 1 HGB, wonach der Jahresabschluss sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten hat. Eine Anlage zur Bilanz, wie dies § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG für Offenlegungszwecke ermöglicht, würde damit den... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 247 HGB gehört zum Bereich der Ansatzvorschriften. Die Vorschrift ergänzt das in § 246 Abs. 1 HGB enthaltene Vollständigkeitsgebot hinsichtlich des Ausweises der Aktiva und Passiva.[1] § 248 HGB begrenzt das grundsätzliche Ansatzgebot des § 246 Abs. 1 HGB, indem für selbst geschaffene immaterielle VG des AV ein Aktivierungswahlrecht, für bestimmte selbst geschaffene ... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv. Das bedeutet: Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich von den gesetzlichen Regelungen abweichen und frei vereinbaren, wie die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschaf... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.1 Begriff

Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft kann vorsehen, dass die Gesellschaft beim Tod eines ihrer Gesellschafter allein von den verbliebenen Gesellschaftern unter Ausschluss der Erben fortgesetzt werden soll (Fortsetzungs- oder Ausschließungsklausel).[1] Bei der Fortsetzungsklausel bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, während der Ante... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Wird die als Nachfolger vorgesehene Person im Gesellschaftsvertrag namentlich benannt, führt eine solche Bestimmung im Gesellschaftsvertrag aber nur zum Erfolg, wenn der im Gesellschaftsvertrag namentl... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben (z. B. nur einzelne Abkömmlinge, nur Angehörige eines Stamm... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.2.1 Gesetzliche Regelung nach MoPeG

Auch nach dem MoPeG gilt: Stirbt ein OHG-Gesellschafter oder der Komplementär einer KG, scheidet er automatisch aus der Gesellschaft aus. Die Gesellschaft wird mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, sofern mindesten 2 Gesellschafter verbleiben. Die Erben treten nicht in die Gesellschaft ein, sondern erhalten nur einen Abfindungsanspruch. Diese Rechtsfolgen ergeben sich... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2.2 Zweigliedrige Personengesellschaft: Gesellschaft erlischt – Gesamtrechtsnachfolge des überlebenden Gesellschafters

Wird bei einer zweigliedrigen Gesellschaft das Unternehmen vom überlebenden Gesellschafter allein fortgeführt, verbleibt also nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Es kommt zur Auflösung der Gesellschaft. Für die zweigliedrige GbR stellt § 712a BGB n. F. – für die Personenhandelsgesellschaften i. V. m. § 105 Abs. 3 HGB, § 161 Abs. 2 HGB ... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.3 Neue Rechtslage für GbR ab 1.1.2024

Nach bisheriger Rechtslage kam es – wie erwähnt – nach § 727 Abs. 1 BGB a. F. bei Tod eines BGB-Gesellschafters sowie des Geschäftsinhabers einer atypisch stillen Gesellschaft zur Auflösung der Gesellschaft und deren Abwicklung,[1] sofern nicht die Erben des verstorbenen Gesellschafters und die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen haben. MoPeG: ... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 6 Eintrittsklausel zugunsten der Erben

Haben der oder die Erben aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Eintrittsklausel das Wahlrecht, entweder in die Gesellschaft nach Maßgabe der Mitgliedschaft des Erblassers einzutreten oder sich von der Gesellschaft abfinden zu lassen, hängen die steuerlichen Folgen davon ab, wie sich die Erben entscheiden. Die Eintrittsklausel bewirkt nicht den unmittelbaren Übergang der Mi... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.3 Tod eines Kommanditisten

Für Kommanditisten bleibt es weiterhin bei der dispositiven Regelung des § 177 HGB, wonach beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird.[1] Die Fortsetzung mit den Erben ist der gesetzliche Regelfall. Der Gesellschaftsvertrag kann aber abweichende Regelungen treffen. Sind mehrere gesetzliche oder g... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzlichen Regelungen zur Nachfolge in Personengesellschaften beim Tod eines Gesellschafters entsprechen häufig nicht den tatsächlichen Interessen der Beteiligten. Daher werden die dispositiven gesetzlichen Nachfolgeregelungen in der Praxis oft durch individuell ausgestaltete Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag ersetzt. Die konkrete Ausgestaltung einer ... mehr