Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.3 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 134 Die unentgeltliche Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft ins Privatvermögen eines Mitunternehmers stellt eine Entnahme gem. § 4 Abs. 1 EStG dar. Das Wirtschaftsgut ist im Zeitpunkt der Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Eine Entnahme, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.1 Grundsätzliches

Rz. 128 Erfolgt die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft in das Privatvermögen eines Mitunternehmers, so ist § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG nicht einschlägig. Für die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft in das Privatvermögen des Mitunternehmers gilt Folgendes:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 148 Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft übertragen, so ist § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG nicht einschlägig. Für die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft gilt Folgendes.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.8 Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Aus der Betriebsaufspaltung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen: die GmbH-Anteile sind notwendiges Betriebsvermögen, sofern das Besitzunternehmen ein Einzelunternehmen ist, bzw. Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft, soweit dieses Besitzunternehmen ist und die Anteile den einzelnen Gesellschaftern gehören[1] der Gewinnausschüttungsanspruch ist phasenver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 6.5 Behandlung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 222 Ein etwa vorhandenes Sonderbetriebsvermögen wird von der Realteilung des Gesamthandsvermögens nicht erfasst. Wegen der Aufgabe des Mitunternehmeranteils wird es i. d. R. zwingendes Privatvermögen. In diesen Fällen entsteht ein Aufgabegewinn in der Höhe der Differenz zwischen gemeinem Wert und Buchwert, der nach §§ 16 Abs. 4 i. V. m. 34 EStG begünstigt ist, da § 16 Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.1 Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils

Rz. 36b Der Mitunternehmeranteil eines Gesellschafters umfasst sowohl den Anteil am Gesamthandsvermögen als auch das dem einzelnen Mitunternehmer zuzurechnende Sonderbetriebsvermögen. Im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG kommt nur die funktionale Betrachtung zur Anwendung. Funktional wesentlich können nur solche Wirtschaftsgüter sein, die im Zeitpunkt des Übertragungsvorgangs für d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1 Wertaufholung und Gewinnverwendung: Bildung einer sogenannten Wertaufholungsrücklage

Rz. 54 Eine Kapitalgesellschaft, die eine Zuschreibung gem. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen hat, weist ein im Vergleich zur Nichtzuschreibung höheres Ergebnis in der Handelsbilanz aus und besitzt damit ein tendenziell größeres Ausschüttungsvolumen. Um zu vermeiden, dass derartige Zuschreibungserträge trotz ihrer Finanzunwirksamkeit Ausschüttungen an die Anteilseigner zur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.2 Bildung und Auflösung der Rücklage

Rz. 60 Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen in Höhe des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung ist freiwillig. Deshalb wird es auch als zulässig angesehen, lediglich Teilbeträge in die Rücklage einzustellen; es ist jedoch zu beachten, dass eine nachträgliche Erhöhung dieser Rücklage nicht möglich ist.[1] Rz. 61 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 58 Abs. 2a Satz 1 AktG ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Teilnahme des Sonderbetriebsverlustes an Verlustausgleichsbeschränkung – Verfassungsmäßigkeit des § 15b Abs. 1 EStG

Leitsatz 1. Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell nach § 15b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt nicht voraus, dass sich eine Investition als betriebswirtschaftlich nicht oder wenig sinnvoll darstellt (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Handelt es sich bei dem Steuerstundungsmodell um eine Personengese...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Stiller Gesellschafter: Was passiert bei dessen Ausscheiden mit dem negativen Einlagenkonto?

Zusammenfassung Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters ist in der Bilanz des Geschäftsinhabers als Fremdkapital als "sonstige Verbindlichkeit" auszuweisen. Negative Einlagenkonten der stillen Beteiligten gehören beim Geschäftsinhaber nicht zu den auszuweisenden Vermögensgegenständen. Sie gehen auch bei Beendigung der stillen Gesellschaft nicht auf den Geschäftsinhab...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Stiller Gesellschafter: Was... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) lehnte diese Argumentation ab und stellte fest, dass die bilanzierten negativen Einlagenkonten der stillen Beteiligungen nicht gewinnwirksam auszubuchen sind. Die Einlage des stillen Gesellschafters stelle wirtschaftlich einen "qualifizierten Kredit" dar, der als "sonstige Verbindlichkeit" zu passivieren ist. Für die Einkommensermittlung gelte, dass bei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Stiller Gesellschafter: Was... / Zusammenfassung

Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters ist in der Bilanz des Geschäftsinhabers als Fremdkapital als "sonstige Verbindlichkeit" auszuweisen. Negative Einlagenkonten der stillen Beteiligten gehören beim Geschäftsinhaber nicht zu den auszuweisenden Vermögensgegenständen. Sie gehen auch bei Beendigung der stillen Gesellschaft nicht auf den Geschäftsinhaber über. Die Au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Ist der Forderungsver... / Zusammenfassung

Wenn die Gesellschafter einer GmbH vereinbart haben, dass bestimmte Einzahlungen in die Kapitalrücklage individuell einem Gesellschafter zugeordnet werden, und dann bei einer Kapitalerhöhung die gesamte Kapitalrücklage auf alle Gesellschafter entsprechend ihren Anteilen verteilt wird, kann dies zu einer Schenkung führen. Dies passiert, wenn der Gesellschafter, der die Einzah...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Stiller Gesellschafter: Was... / Hintergrund

Die Klägerin ist eine GmbH, an der u. a. 2 typisch stille Beteiligungen bestanden, die mit insgesamt 25 % am Gewinn/Verlust der Klägerin beteiligt waren. Eine Nachschusspflicht bestand nicht. Im Jahr 2013 wurde ein Vergleich über die Aufhebung der typisch stillen Beteiligungen geschlossen. Mit einem Änderungsantrag machte die GmbH einen Steuerbilanzverlust geltend, der im Wes...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Ist der Forderungsver... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der BFH entschied, dass der Forderungsverzicht von V im Rahmen der Kapitalerhöhung der GmbH eine freigebige Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) darstellt. Das FG hatte fälschlicherweise angenommen, dass der Verzicht von V auf einen vol...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Ist der Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern eine steuerpflichtige Schenkung?

Zusammenfassung Wenn die Gesellschafter einer GmbH vereinbart haben, dass bestimmte Einzahlungen in die Kapitalrücklage individuell einem Gesellschafter zugeordnet werden, und dann bei einer Kapitalerhöhung die gesamte Kapitalrücklage auf alle Gesellschafter entsprechend ihren Anteilen verteilt wird, kann dies zu einer Schenkung führen. Dies passiert, wenn der Gesellschafter,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Ist der Forderungsver... / Hintergrund

Der Kläger, sein Vater V und sein Bruder B gründeten am 27. Juni 2006 eine GmbH mit einem Stammkapital von 27.000 EUR, das sie zu gleichen Teilen aufbrachten. Am 15. November 2012 beschlossen sie, das Stammkapital auf 554.500 EUR zu erhöhen. Nur der Kläger und B durften die neuen Anteile übernehmen, indem sie Beteiligungen an anderen Gesellschaften einbrachten, die ihnen V zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 2. Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung

Gemäß § 10 AO ist Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Dieser ist wiederum dort, wo sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, abhängig von Struktur und Eigenart des Unternehmens, in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht die wichtigste Stelle befindet, an der dauernd die für die laufende Geschäftsführung nötigen Maßnahmen v...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder; Aufnahme des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz 1. Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt (Fortsetzung von Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 10.04.2024 ‐ II R 34/21, BFH/NV 2024, 1252). 2. Der Insolvenzverwalter kann den durch die Insolven...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wohnungsbau im Inland durch... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet, dass die Revision des Finanzamts und die Anschlussrevision der Klägerin begründet sind. Das angefochtene Urteil ist aufzuheben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen. Die GmbH & Co. KG hat mehrere inländische Betriebsstätten unterhalten. Sog. Bauausführungs-Betriebsstätten liegen vor, soweit sie inl...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Leitsatz Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes. Normenkette § 14 Abs. 1, 2 BewG, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG Sachverhalt Der Kläger erhielt von seinem Vater (V) im Wege der Schenkung einen GmbH-Anteil. Dabei behielt sich V den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch an de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung beim Gesellschafter

Rn. 580 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Sacheinlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten sind steuerlich als tauschähnliche Vorgänge zu behandeln. Der Gesellschafter realisiert einen Veräußerungstatbestand, den er – spiegelbildlich zur Gesellschaft – mit dem gemeinen Wert zu bewerten hat (vgl. § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). In dieser Höhe ist der Beteiligungsbuchwert aufzustocken u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ergebnisverwendung von den Gesellschaftern nicht zur Disposition stehender Eigenkapitalanteile

Rn. 14 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Gesellschafter sehen in dem Ergebnis der KapG, an der sie beteiligt sind, die Verzinsung ihrer Kap.-Einlage; ihnen steht daher grds. das Recht zur Ergebnisverwendung zu. Dennoch gibt es verschiedene Maßnahmen, die einen Bezug zum Jahresergebnis haben, die aber den Gesellschaftern nicht zugänglich sind. Möglicherweise sind diese Tatbeständ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein

Leitsatz 1. Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 24.10.2017 ‐ VIII R 19/16, BFHE 262, 1, BStBl II 2019, 34). 2. Die Anschaffungskosten der Darlehensforder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wahlverfahren bei einer GmbH

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei der GmbH wählt gemäß der gesetzlichen Grundregel des § 318 Abs. 1 Satz 1 die Gesellschafterversammlung den AP. Indes kann der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung vorsehen (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 2). Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes regelt, ist für die Wahl des AP in der Gesellschafterversammlung eine einfache...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die GmbH zeichnet sich gegenüber einer AG, KGaA bzw. SE dadurch aus, dass das Recht der GmbH in einigen Teilen dispositiv ist. So kann die Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden (vgl. § 45 Abs. 1 GmbHG). Diese sog. Satzungsautonomie einer GmbH erlaub...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Antragsberechtigte Personen

Rn. 87 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 3 Satz 1 legt fest, welche Personen berechtigt sind, einen Antrag auf gerichtliche Ersetzung des AP zu stellen: Dies sind die gesetzlichen Vertreter, der AR/Verwaltungsrat sowie die Gesellschafter. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist damit eine bestimmte Stellung im UN. Die in § 318 Abs. 3 Satz 1 geregelte Antragsberechti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gesellschafterebene

Rn. 390 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern im Zusammenhang mit PersG können auf Ebene des Gesellschafters nur insoweit zu berücksichtigen sein, wie sich Steuereffekte aus der Beteiligung bei ihm niederschlagen. Dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft keine latenten GewSt beim Gesellschafter zu bilanzieren sind, da die PersG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Antragsberechtigte Personen

Rn. 123 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Den Antrag auf gerichtliche Bestellung eines JA-Prüfers können die gesetzlichen Vertreter, der AR/Verwaltungsrat sowie die Gesellschafter stellen. Beim Antrag auf Bestellung eines KA-Prüfers sind die gesetzlichen Vertreter, der AR/Verwaltungsrat sowie die Gesellschafter des MU antragsberechtigt. Die Gesellschaftsorgane können dabei – ebenso ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Konzernabschluss

Rn. 34 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die dargelegten Möglichkeiten, die Wahl des AP bei einer GmbH sowie PersG i. S. d. § 264a gesellschaftsvertraglich zu regeln, gelten grds. auch für die Wahl des KA-Prüfers. Dies bedeutet auch, dass im Gesellschaftsvertrag unterschiedliche Wahlverfahren bezüglich der Wahl von JA- und KA-Prüfer vereinbart werden können. So kann die Wahlkompeten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umschreibung der Ergebnisverwendung

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 KapG sind rechtlich selbständige juristische Personen, bei denen die Kap.-Geber losgelöst vom eigentlichen unternehmerischen Geschehen ihre Mitwirkungsrechte grds. nur über die Gesellschafterversammlungen wahrnehmen (können). Die geschäftlichen Aktivitäten werden von Organen wahrgenommen, die nicht mit den Kap.-Gebern identisch sein müssen (Fr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wahlverfahren bei einer KGaA

Rn. 11 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der AP einer KGaA wird wie der Prüfer einer AG auf der HV im Regelfall auf Vorschlag des AR gewählt. Das Wahlverfahren und die Vergabe des Prüfungsauftrags richten sich nach den Vorschriften für eine AG. An die Stelle des Vorstands treten bei der KGaA die geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter (vgl. zum Bestellungsvorgang die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Weitere Gliederungsvorschriften

Rn. 7 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Neben § 266 beinhalten sowohl die allg. RL-Vorschriften als auch die von bestimmten Rechtsformen zu beachtenden Spezialvorschriften noch weitere Regelungen hinsichtlich des formalen Ausweises einzelner Bilanzposition (vgl. auch die Kommentierungen der einzelnen Vorschriften):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anwachsung

Rn. 561 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer PersG wächst dem verbleibenden Gesellschafter der Anteil des austretenden Gesellschafters am Gesamthandsvermögen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge an (vgl. § 712a Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 bzw. § 1 Abs. 4 PartGG). Rn. 562 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Sofern der a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Tantiemen

Rn. 31 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Tantiemen sind gewinnabhängige Vergütungen an bestimmte Personenkreise. Durch die Gewährung dieser Vergütungsart soll ein besonderer Leistungsanreiz erzielt werden (vgl. z. B. § 113 AktG). Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass Tantiemen immer nur solchen Personen gewährt werden, die eine bestimmte Leistung für das UN erbringen, was sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Verbot von Vereinbarungen zur Beeinflussung der Prüferwahl (Abs. 1a)

Rn. 75q Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach § 318 Abs. 1a ist eine Vereinbarung, die die Wahlmöglichkeiten nach Abs. 1 auf bestimmte Kategorien oder Listen von Prüfern oder Prüfungsgesellschaften beschränkt, nicht erlaubt. Mit dem Verbot von Vereinbarungen zur Beeinflussung der Prüferwahl wurde Art. 37 Abs. 3 der AP-R umgesetzt. Rn. 75r Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei § 318 Abs. 1a ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuerliche Betrachtung

Rn. 410 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für WJ, welche nach dem 31.12.2021 begonnen haben, offeriert § 1a KStG für PersG, PartG und eGbR die Möglichkeit, für Zwecke der Steuern vom Einkommen wie eine KapG behandelt zu werden (vgl. zu weiteren Anwendungshinweisen BMF, Schreiben vom 10.11.2021, IV C 2 – S 2707/21/10001 :004, BStBl. I 2021, S. 2212ff.). Hierzu hat die Gesellschaft bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wahl des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss (Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz))

Rn. 24 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der KA-Prüfer wird gemäß § 318 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) von den Gesellschaftern des MU gewählt. Das Wahlverfahren entspricht demjenigen für den Prüfer des JA (vgl. Bonner HGB-Komm. (2022), § 318, Rn. 94). Ist das MU eines Konzerns eine AG, KGaA oder SE, wählt deren HV den KA-Prüfer. Bei einer GmbH als MU wählen deren Gesellschafter den KA-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Gesellschaftsebene

Rn. 370 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Handelsrechtlich sind die der PersG wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva nach den allg. Vorschriften des HGB zu bilanzieren. Steuerlich setzt sich die relevante Betrachtungsebene aus der Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz(en) sowie Sonderbilanz(en) zusammen (vgl. Schmidt: EStG (2024), § 15, Rn. 401): Die Gesamthandsbilanz weis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Stille Beteiligung und Genussrechtskapital

Rn. 120 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Der Ausweis der Einlage eines stillen Gesellschafters bei einem UN, an dem sich jemand als stiller Gesellschafter beteiligt hat, ist umstritten (vgl. Hense (1990), S. 142ff.; NWB HGB-Komm. (2021), § 246, Rn. 127; Beck-HdR, B 231 (2011), Rn. 15; Westerfelhaus, DB 1988, S. 1173ff.). So wird – auch in Abhängigkeit der jeweiligen Ausgestaltung –...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ergebnisabführungsverträge

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Häufig kommt es vor, dass sich zwei UN vertragsmäßig derart binden, dass sich ein UN verpflichtet, seinen ganzen Gewinn an das andere UN abzuführen. Dieser Vertrag korrespondiert i. d. R. mit einer Verlustübernahmeverpflichtung – für die AG, KGaA bzw. SE gemäß § 302 AktG, während sich das bei anderen KapG i. d. R. daraus ergeben dürfte, dass ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auswirkung der Optionsausübung auf latente Steuern

Rn. 420 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Option zur Besteuerung wie eine KapG nach § 1a KStG ist ein rein steuerlicher Vorgang. Handelsrechtlich ergeben sich aus der Option zunächst keine Änderungen (weiterhin liegt hier unverändert eine PersG vor). Aus diesem Grund sind die Auswirkungen der Optionsausübung auf latente Steuern als laufender Geschäftsvorfall zu erfassen. Dies be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Weitere Sonderposten der Passivseite

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kostenentscheidung

Rn. 118 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Über die Frage, wer die Kosten des Verfahrens tragen muss, entscheidet das Gericht gemäß § 81 Abs. 1 FamFG nach Billigkeit. Die Kosten werden dabei grds. den unterlegenen Beteiligten aufzuerlegen sein, also bei stattgegebener Entscheidung der prüfungspflichtigen Gesellschaft, bei Zurückweisung des Antrags der widersprechenden Partei (vgl. Me...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Auswahlverfahren (Art. 16 der AP-VO (EU) Nr. 537/2014)

Rn. 75b Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Bestellung des AP von PIE ist in Art. 16 der AP-VO geregelt (vgl. auch HdR-E, HGB § 316a, Rn. 31). Konkret enthält Art. 16 der AP-VO Vorgaben zum Wahlvorschlag sowie zum Ausschreibungsverfahren. Dabei soll mit den Regelungen die Bedeutung des Prüfungsausschusses für die Wahl des AP gestärkt werden. Indem der Prüfungsausschuss nach einem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung bei der Gesellschaft

Rn. 570 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höhe nach grds. im Gleichlauf angesetzt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Auswirkung der Rückoption

Rn. 440 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Eine PersG, welche in der Vergangenheit die Option zur Besteuerung als KapG nach § 1a Abs. 1 KStG ausgeübt hat, kann gemäß § 1a Abs. 4 Satz 1 KStG beantragen, dass sie wieder zum "normalen" Besteuerungsregime von Mitunternehmerschaften nach dem Transparenzprinzip zurückkehren will (Rückoption). Für den Antrag zur Rückoption gelten die Voraus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Tatbestandsmäßige Erfüllung durch Wirtschafts- oder Buchprüfungsgesellschaften (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 4)

Rn. 29 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit dieser Regelung wird die Erfüllung der genannten Ausschlussgründe von einem Netzwerkmitglied in Form einer natürlichen Person losgelöst und auf eine Gesellschaft, die als juristische Person Teil des Netzwerks ist, übertragen. Demnach ist eine Prüfungsgesellschaft von einer Prüfung ausgeschlossen, wenn die zum Netzwerk gehörende Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Wahlverfahren bei Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1

Rn. 19 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Auch für PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 gilt gemäß § 318 Abs. 1 Satz 1, dass das Wahlrecht bei den Gesellschaftern liegt. Bei einer KG sind alle Gesellschafter, also auch die Kommanditisten wahlberechtigt, da die Wahl des AP ein Grundlagengeschäft ist (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.1980, II ZR 88/79, BGHZ 76, S. 338; Bonner HGB-Komm. (2022), § 318...mehr