Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 1.6 Sicherheit für den Chef

Was für die Firma gilt, muss auch für den Chef gelten. Ohne seine Arbeitskraft, ohne entsprechende Ideen stagniert der Geschäftsbetrieb meist. Deshalb muss er Vorsorge treffen, damit Familie und Lebenswerk nicht durch plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit oder gar Tod gefährdet sind. Selbstständigkeit heißt auch: Selbst für die Absicherung sorgen. Wenn Sie bisher als Arbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Teilbetrieb

Rz. 100 Die Einlage eines Teilbetriebs ist anders als die von einzelnen Wirtschaftsgütern und von unselbstständigen Betriebsteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG begünstigt. Rz. 101 Das UmwStG enthält keine Definition des Teilbetriebs. Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Voraussetzungen des nationalen oder des europäischen Teilbetriebsbegriffs erfüllt sein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Einlage: Auswirku... / 7 Schenkungsteuer

Eine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft führt grds. nicht zu einer freigebigen Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Gesellschaft, weil die Einlage auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erfolgt. Allerdings kann die disquotale Einlage in eine Kapitalgesellschaft eine steuerpflichtige Schenkung des einlegenden Gesellschafters an die Mitgesellschafter sei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.4 Änderung des Wahlrechts

Rz. 245 Nach wirksamer Wahlrechtsausübung ist eine Bilanzänderung, etwa durch die Wahl eines Zwischenwerts nach einem ursprünglichen Buchwertansatz ausgeschlossen.[1] Nach Auffassung des BFH liegt hierin keine Bilanzänderung, sondern eine rückwirkende Sachverhaltsgestaltung die steuerlich nicht anzuerkennen ist.[2] Anders dürfte der Sachverhalt zu beurteilen sein, wenn der A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Einlage: Auswirku... / 5.1 Grundsätzlicher Wertansatz

Die Bewertung verdeckter Einlagen[1] hat mit dem Teilwert zu erfolgen.[2] Die Sonderregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG findet keine Anwendung, weil die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG in eine Kapitalgesellschaft gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG beim Einlegenden einer Veräußerung gleichgestellt wird und es somi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2 Einbringungsvorgang

Rz. 143 Für den Vorgang des Einbringens knüpft § 20 UmwStG i. V. m. § 1 Abs. 3 UmwStG an bestimmte Tatbestände an. Das Einbringen kann sich im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge oder im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollziehen. Nach h. M. ist (auch weiterhin) die Übertragung nur des wirtschaftlichen Eigentums ausreichend (Rz. 77). Rz. 144 Die Frage, ob ein oder mehr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5.3 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 305 Bringt eine Personengesellschaft ihren Betrieb in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft ein und gehört zu dem eingebrachten Betrieb eine Pensionszusage zugunsten eines Mitunternehmers, so war die Pensionszusage vor der Einbringung in der Gesamthandsbilanz zu passivieren und der Pensionsanspruch in der Sonderbilanz des begünstigten Mitunternehmers korrespo...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Keine Saldierung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen mit korrespondierenden Verbindlichkeiten im Gesamthandsvermögen

Leitsatz Im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der gemeinen Werte der Finanzmittel für Zwecke der Erbschaftssteuer ist bei der Übertragung einer mitunternehmerischen Beteiligung mit Sonderbetriebsvermögen keine Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 Satz 2 ErbStG alte Fassung vorzunehmen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Zum 31.12.2018 wies das Gesellschafterdarlehenskonto in der Gesamthandsbilanz eine Verbindlichkeit zugunsten einer Kommanditistin in Höhe...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1 Gemeinnützige GmbH

Eine gGmbH ist eine bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaft und somit eine juristische Person in Form einer Non-Profit-Organisation. Sie unterliegt unter anderem den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie denen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und wird durch eine Geschäftsführung vertreten. Die gGmbH haftet gegenüber Dritten mit ihrem Vermögen (vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG). Das hei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Allgemeines

Rz. 74 Gegenstand einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 UmwStG kann ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Gegenstand der Einbringung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der neue UmwStE hat die Klarstellung aufgenommen, dass beim Formwechsel (§ 25 UmwStG) jeweils die Anteile der Mitunternehmer an der formwechselnd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Einlage: Auswirku... / 2 Gegenstand einer Einlage

Gegenstand einer verdeckten Einlage kann nur ein aus Sicht der Gesellschaft bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil sein (einlagefähiger Vermögensvorteil). Dies bedeutet, dass diese in der steuerlichen Gewinnermittlung der Gesellschaft entweder zum Ansatz bzw. Erhöhung eines Aktivpostens oder zum Wegfall bzw. zur Minderung eines Passivpostens führen muss.[1] Es muss sich dabei nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.6 Dread-Disease Versicherung

Eine solche Versicherung leistet sobald eine vorher vertraglich definierte Krankheit diagnostiziert wurde. Sie realisiert im Leistungsfall keine monatliche Rente wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern die Einmalzahlung einer Versicherungssumme. Dadurch erhält man trotz der ggf. schweren gesundheitlichen Einschränkungen ausreichende finanzielle Freiheit, um sich zum ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.1 Allgemeines

Rz. 394 Der Zeitpunkt der Einbringung ist von vielfältiger steuerrechtlicher Bedeutung.[1] Sobald die Sacheinlage vollzogen ist, d. h. das zivilrechtliche Eigentum an dem eingebrachten Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen ist, unterliegt der eingebrachte Betrieb der Besteuerung bei der übernehmenden Gesellschaft.[2] Rz. 395 Von diesem Zeitpunkt an i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.2 Arten der Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 14 Methoden der Steueranrechnung sind die direkte, die indirekte sowie die fiktive Steueranrechnung. Dabei können die indirekte und die fiktive Anrechnung kombiniert werden, sodass es zu einer indirekten fiktiven Anrechnung kommt. Rz. 15 Wie die direkte Steueranrechnung dem Namen nach bereits vermuten lässt, kommt es hierbei zur Anrechnung einer vom Stpfl. in einem ausl. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

Rz. 18 Unter die Steuerbefreiung fallen bis 31.12.2019 in subjektiver Hinsicht nur "Einrichtungen". Mit diesem Begriff ist der Kreis der begünstigten Unternehmer dennoch sehr weit gehend gefasst. Darunter können fallen: natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personengesellschaften) oder juristische Personen. Die Verwendung des Begriffs Einrichtungen anstelle des im UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 12 UmwStG zählt zum Dritten Teil des UmwStG und regelt die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung und der Vermögensübertragung bei der übernehmenden Körperschaft. Die Vorschrift korrespondiert mit §§ 11 und 13 UmwStG, die die ertragsteuerlichen Folgen für die übertragende Körperschaft (§ 11 UmwStG) bzw. ihre Gesellschafter (§ 13 UmwStG) behandeln.[1] Rz. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Steuerbilanz: keine Maßgeblichkeit, Folgebilanzierung

Rz. 15 Wegen der zwingenden Wertverknüpfung (Rz. 6) gilt in Bezug auf das übernommene Vermögen der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz nicht.[1] Rz. 16 Die Wertansätze der übernommenen Wirtschaftsgüter dürfen auch in den auf den steuerlichen Übertragungsstichtag folgenden jährlichen Steuerbilanzen nicht an die (ggf. höheren, Rz. 14) Handelsbilanzans...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 1. ... in Personengesellschaftsstrukturen

Transparente Besteuerung: Personengesellschaften sind als solche grundsätzlich weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig. Die Ertragsbesteuerung findet – mit Ausnahme der Gewerbesteuer, § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG – erst auf Ebene der Gesellschafter statt, wenn und soweit diese im Inland steuerpflichtig sind. Insofern wird das von der Personengesellschaft erwirtschaftete ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 2. ... in mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen

Mehrstufiges Feststellungsverfahren: In mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen ist ein mehrstufiges Feststellungsverfahren durchzuführen, weil (entgegen dem den Personengesellschaften immanenten steuerlichen Transparenzgedanken) die Gesellschafter der Obergesellschaft nicht Gesellschafter der Untergesellschaft sind (BFH v. 25.2.1991 – GrS 7/89, BStBl. II 1991, 691). D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 3. ... bei Zebragesellschaften

Begriff: Als Zebragesellschaft qualifiziert (für steuerliche Zwecke) jede Personengesellschaft, die ausschließlich Überschusseinkünfte erzielt (d.h. vermögensverwaltend tätig ist und deren Tätigkeit auch nicht nach § 15 Abs. 3 EStG oder aufgrund einer Betriebsaufspaltung als gewerblich gilt) und an der mindestens ein Gesellschafter betrieblich beteiligt ist, das heißt der au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 5. Reichweite des § 153 Abs. 4 AO in (mehrstöckigen) Personengesellschaftsstrukturen?

Grundsätzlich können Anzeige- und Berichtigungspflichten nach § 153 Abs. 4 AO ausgelöst werden, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde liegenden Sachverhalte auch in anderen, nicht von der Außenprüfung erfassten, vom Steuerpflichtigen ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 2. Wer ist richtiger Adressat des Teilabschlussbescheids?

Die Außenprüfung bei einer Personengesellschaft umfasst u.a. die gesonderte und einheitliche Feststellung. Werden diesbezüglich abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer Außenprüfung ermittelt, können sie in einem Teilabschlussbescheid gesondert festgestellt werden. Der Teilabschlussbescheid (zugleich Feststellungsbescheid) bindet insoweit den Feststellungsbescheid ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zur Grunderwerbsteuer bei V... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hielt die Revision für begründet. Bei Personengesellschaften gilt das Transparenzprinzip. Wird eine an der grundbesitzenden Personengesellschaft indirekt beteiligte Personengesellschaft in die Gesellschafterstruktur eingefügt, ohne dass sich die Rechtsträger, an denen keine gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen bestehen können, geändert haben, ist k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 4. Inwieweit bindet der Teilabschlussbescheid?

Die in dem Teilabschlussbescheid festgestellten Besteuerungsgrundlagen haben für diejenigen Steuer- oder Feststellungsbescheide (Folgebescheide) unmittelbare Bindungswirkung, in denen sie ohne Erlass des Teilabschlussbescheids von der zuständigen Finanzbehörde zu ermitteln und steuerlich verbindlich zu bewerten gewesen wären (§ 182 Abs. 1 S. 1 AO; AEAO zu § 180 Nr. 7.1). In m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 3. Bis wann kann ein Teilabschlussbescheid erlassen werden (Feststellungsverjährung)?

Grundsätzlich kann der Teilabschlussbescheid nur innerhalb der vierjährigen Feststellungsfrist erlassen werden, §§ 181 Abs. 1 S. 1, 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO. Maßgeblich für den Beginn der Feststellungsfrist ist die Steuer- bzw. Feststellungserklärung, "für deren Besteuerungszeitraum der Teilabschlussbescheid unmittelbar Bindungswirkung entfaltet", § 181 Abs. 1 S. 4 Halbs. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / I. Problemaufriss: Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei (mehrstöckigen) Personengesellschaftsstrukturen und Zebragesellschaften

In (mehrstöckigen) Personengesellschaftsstrukturen vollzieht sich das Besteuerungsverfahren regelmäßig in (mindestens) zwei Stufen: Auf der ersten Stufe steht das Feststellungsverfahren (§§ 179 ff. AO). Auf der zweiten Stufe fließen die festgestellten Besteuerungsgrundlagen bindend und ohne materiell-rechtliche Prüfung in das Steuerfestsetzungsverfahren oder in ein nachfolge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zur Grunderwerbsteuer bei V... / Zusammenfassung

Bei Umstrukturierungen können hohe Risiken in Bezug auf die Grunderwerbsteuer auftreten. Wenn eine Personengesellschaft, die Grundbesitz hat, eine andere Personengesellschaft in ihre Gesellschafterstruktur aufnimmt, wird kein neuer Gesellschafter hinzugefügt, solange sich die Gesellschafterstruktur nicht ändert.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zur Grunderwerbsteuer bei V... / Hintergrund

Die Klägerin ist eine Personengesellschaft mit Grundbesitz in mehreren Finanzamtsbezirken. An ihr war die X KG mittelbar zu 100 % beteiligt, deren Gesellschafter fünf natürliche Personen waren (AB, CB und EG i.H.v. jeweils 20 %, MG i.H.v. 30 % und TG i.H.v. 10 %). EG schenkte ihren Anteil an der X KG ihren Söhnen MG und TG, so dass MG nunmehr mit 40 %, TG nunmehr mit 20 % an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / IV. Fazit

In (mehrstöckigen) Personengesellschaftsstrukturen sowie bei Zebragesellschaften sind die komplexen Feststellungs-, Verjährungs- und Bindungsregelungen sowie die Auswirkungen auf die Steuerbescheide der Gesellschafter von entscheidender Bedeutung. Steuerliche Berater müssen eine genaue Prüfung vornehmen, u.a. auf welcher Ebene der Feststellungsbescheid oder Teilabschlussbesc...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt

Leitsatz Eine Mitteilung an den Steuerpflichtigen, dass die durchgeführte Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat (§ 202 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung – AO –), stellt – obwohl sie eine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO bewirkt – keinen Verwaltungsakt dar (Bestätigung der Rechtsprechung). Normenkette § 202 Abs. 1 Satz 3, § 118, § 171 Abs. 3, § 173, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, § 126 Abs. 5 FGO Sachverhalt Der Kläger ist Gesellschafter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.7 Nicht verhältniswahrende Verschmelzung (Wertverschiebung in Anteilen)

Rz. 10 Nach bisher einhelliger Meinung war § 13 UmwStG ebenfalls nicht anzuwenden, soweit die Verschmelzung zu einer Wertverschiebung zwischen verschiedenen Anteilseignern führt, ein Anteilseigner der übertragenden Körperschaft also nicht wertadäquat/-verhältniswahrend an der übernehmenden Körperschaft beteiligt wird.[1] Dem ist der BFH entgegengetreten. Er sieht den Anwendu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 5 Spenden: Spendenbescheinigungen gehören zu den Jahresabschlussunterlagen

Spenden sind i. d. R. nur bei den Kapitalgesellschaften unmittelbar als Betriebsausgabe abzugsfähig. Einzelunternehmer und (Personen-)Gesellschafter können sie wie private Spenden als Sonderausgaben abziehen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Antrag

Rz. 36 Das Wahlrecht ist durch Antrag auszuüben. Richtiger Antragsadressat ist grds. das für die ESt- bzw. KSt-Besteuerung des jeweiligen Anteilseigners zuständige FA.[1] Gehören untergehende Anteile zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft, muss der Anteilseigner den Antrag beim für die Mitunternehmerschaft zuständigen FA stellen.[2] Dort ist der Antrag auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 18 Die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen.[1] Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049, 2062; BStBl I 1996, 1523) einge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.2 Kaufpreis

Rz. 2f Grunderwerbsteuerrechtlich ist unter Kaufpreis in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht das für den Kaufgegenstand (z. B. Grundstück) vereinbarte Entgelt zu verstehen; er muss grundsätzlich in Geld bestehen bzw. auf einen Geldbetrag lauten.[1] Der Kaufpreis stellt damit eine Rechnungsgröße für die zu erbringende Leistung dar. Nicht erforderlich ist, dass die Tilg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.3 Erwerbsvorgänge im gesellschaftsrechtlichen Bereich

Rz. 16 Zur Bemessungsgrundlage beim Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen, Einbringungen und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage siehe § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG sowie die Kommentierung unter § 8 GrEStG Rz. 18 bis 22 und den bundeseinheitlich abgestimmten Erlass aus 1997/2000, z. B. FinMin Baden-Württemberg v. 19.12.1997, S 4520/2, in der d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.7 Nutzungsüberlassungen

Rz. 43 Außerdem spielen hier auch Nutzungsüberlassungen (Nießbrauch/Leasing) eine Rolle. Zwar lösen Nutzungsüberlassungen wie z. B. Immobilienleasing zunächst keine Grunderwerbsteuer aus, da das Grundstück den Rechtsträger nicht wechselt. Dabei spielt auch die Frage keine Rolle, wer wirtschaftlicher Eigentümer im ertragsteuerlichen Sinne geworden ist oder wer das Grundstück bi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.6 Vollständige oder wesentliche Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 8 GrEStG)

Rz. 13 Nach § 1 Abs. 2a GrEStG gilt die innerhalb von 5 Jahren unmittelbare oder mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Mit der Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 14 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Steueränderungsgesetz 2015 herbeigeführten Rechtsänderungen (§ 23 Abs. 13 und 14 GrEStG)

Rz. 15 Die Bundesregierung hat am 19.12.2014 im Bundesrat zu dem inzwischen verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 9 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bewirkten Neuregelungen (§ 23 Abs. 8 GrEStG)

Rz. 9 Gem. § 23 Abs. 8 GrEStG ist die in § 6a GrEStG geregelte Steuervergünstigung bei Umwandlungen erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 verwirklicht werden. Nicht anzuwenden ist § 6a GrEStG nach § 23 Abs. 8 S. 2 GrEStG demnach, wenn ein im Zeitraum vom 1.1.2008 bis 31.12.2009 verwirklichter Rechtsvorgang nach dem 9.11.2009 (vgl. BT-Drs. 17/15 v. 9...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 15 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 herbeigeführten Rechtsänderungen

Rz. 16 Eine erhebliche Ausweitung hat die Norm durch die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1.7.2021 erfahren. Sie wurde um 7 Absätze erweitert. Kernbestandteil der Neuregelung und auch der Änderungen in § 23 GrEStG ist hier eine Verschärfung der Gesetzeslage zu den sog. Share Deals. Verlängert wurde die Behaltefrist von 5 auf 10 Jahre. Die maßgebende Änderung des Ges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerung des Mietgrundst... / 1 Veräußerung nach der Überlassung

Im Fall der Veräußerung des Grundstücks nach der Überlassung an den Mieter tritt der Erwerber an die Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis während seines Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten gemäß dem Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Als Veräußerungsgeschäft im Sinne der Bestimmung kommen in Betracht: Kauf, Tausch, Schenkung, Vermächtnis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.5 Besteuerung nach Maßgabe des künftigen Grundstückszustands (§ 8 Abs. 2 S. 2 GrEStG)

Rz. 25 Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde dem Abs. 2 des § 8 GrEStG ein Satz 2 angefügt. Durch ihn wird die Möglichkeit eröffnet, im Besteuerungszeitpunkt, abweichend von den tatsächlichen Verhältnissen, den Wert des bebauten Grundstücks als Bedarfswert festzustellen (vgl. BT-Drs. 14/443). Die Regelung kann als Ausfluss der ständigen Rechtsprechung des BF...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9.2 Folgewirkungen

Rz. 51a Liegen die Voraussetzungen des einheitlichen Vertragswerks vor, hat dies gravierende Auswirkungen. Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage erhöht sich ("große Grunderwerbsteuer"). Dies kann zu steuerlichen Belastungen führen, welche die grundstücksbezogenen Kosten um ein Mehrfaches übersteigen. Gerade bei geschlossenen Immobilienfonds sind Gestaltungen anzutreff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 6 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften und für Einkreisungen

Rz. 20 Mit Art. 26 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] wurde durch eine Neufassung des § 4 Nr. 4 GrEStG eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften und für die Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden in das GrEStG aufgenommen. Danach sind von der Besteuerung a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 7 Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (§ 23 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 7 Neben der Neufassung des § 4 Nr. 1 GrEStG, dessen zeitlicher Anwendungsbereich in § 23 Abs. 5 GrEStG geregelt ist, sah Art. 15 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 – StEntlG – vom 24.3.1999 (BStBl I, 304) eine Reihe weiterer Rechtsänderungen vor, deren zeitlicher Geltungsbereich in § 23 Abs. 6 GrEStG festgelegt ist. Die Vorschrift unterscheidet dabei zwischen N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.3 Fälle des § 1 Abs. 2a bis Abs. 3 GrEStG (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 23 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG ist die Steuer auch in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG nach den Grundbesitzwerten i. S. d. §§ 151, 157 BewG zu bemessen. Ein Verweis auf § 1 Abs. 2b und 2b GrEStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 (BGBl I 2021, 986) aufgenommen, die Vorschrift erfasst Absatz 2a "bis...mehr