Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10.1 Allgemeines

Rz. 326 § 50d Abs. 14 EStG ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts angefügt worden.[1] In § 52 EStG ist für die Einfügung des § 50d Abs. 14 EStG keine Regelung über das Inkrafttreten der Vorschrift enthalten. Die Neuregelung tritt daher nach Art. 12 Abs. 1 KöMoG am 1.1.2022 und damit zeitgleich mit der Optionsmöglichkeit nach § 1a KStG in Kraft.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.1 Allgemeines

Rz. 266 § 50d Abs. 11a EStG ist anwendbar, wenn eine inländische Körperschaft Gewinne an den ausl. Gesellschafter ausschüttet. Ist in diesem Fall ein DBA anwendbar, kann sich ein Anspruch auf Reduzierung oder Erstattung der KapESt oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG nach den Verfahren nach § 50c EStG ergeben. Probleme entstehen aber dann, wenn die Kapitalerträge nach ausl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.1 Rechtsfolgen für Sondervergütungen, Abs. 10 S. 1

Rz. 211 Als Rechtsfolge bestimmt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG, dass die Sondervergütungen für Zwecke der Anwendung des Abkommens ausschließlich als Teil des Unternehmensgewinns nach Art. 7 OECD-MA zu qualifizieren sind. Durch die Qualifizierung als "Teil" des Unternehmensgewinns wird zum Ausdruck gebracht, dass der Unternehmensgewinn eine einheitliche Größe ist, also nicht mehrer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3 Zuordnung zu einer Betriebsstätte, Abs. 10 S. 3

Rz. 224 Die Einordnung der Sondervergütungen als Teil des Unternehmensgewinns nach Abs. 10 S. 1 genügt jedoch nicht, um das deutsche Besteuerungsrecht zu sichern. Das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für die Sondervergütungen nach den DBA ist von zwei Voraussetzungen abhängig, nämlich der Qualifikation als Unternehmensgewinne und zusätzlich die Zugehörigkeit der Sonderve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.1 Sondervergütungen

Rz. 205 In sachlicher Hinsicht setzt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG voraus, dass Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG bzw. nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG vorliegen. Erfasst werden daher Dienstleistungsvergütungen, Darlehenszinsen, Miet- und Pachtzinsen für die Überlassung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter und Lizenzgebühren für die Überlassung vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2.1 Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 215 § 50d Abs. 10 S. 2 EStG bestimmt, dass die Qualifikation als Teil des Unternehmensgewinns auch für die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gelten soll, die selbst keine Sondervergütungen sind. Diese Regelung geht als selbstverständlich von dem nationalen Regime des Sonderbetriebsvermögens aus. Siehe hierzu § 15 EStG Rz. 415ff. Auffä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.3 Besondere Anwendungsfälle

Rz. 162 Der praktisch wohl häufigste Fall der Anwendung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG (und wohl auch der Fall, der den Gesetzgeber zur Schaffung der Vorschrift veranlasst hat) ist der Fall der Beteiligung eines unbeschränkt Stpfl. an einer ausl. Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), wenn in DBA-Fällen Sondervergütungen (insbes. Darlehenszinsen) von der Personengese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 197 Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des § 50d Abs. 10 EStG können sich daraus ergeben, dass es sich um ein Treaty Override handelt. Diese Frage ist umstritten. Gegen den Charakter als Treaty Override spricht, dass der Vorschrift die charakteristische Bestimmung fehlt, die Vorschrift solle "ungeachtet der Vorschriften eines DBA" gelten. Auch die Begründung des Gesetze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.1 Allgemeines

Rz. 252 § 50d Abs. 11 EStG enthält eine besondere Regelung für den Fall, dass ein DBA die Steuerfreistellung einer Gewinnausschüttung vorsieht, diese aber nach nationalem Recht einem anderen als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird, der nach seiner Rechtsform diese Steuerfreistellung nicht in Anspruch nehmen kann. Die Vorschrift gilt nur für im Inland ansässige Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.3 Anwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs bei dem Zurechnungssubjekt, Abs. 11 S. 2

Rz. 263 § 50d Abs. 11 S. 2 EStG enthält eine Ausnahme von der Nichtanwendbarkeit des Schachtelprivilegs. Würde dem Zurechnungssubjekt das internationale Schachtelprivileg nach dem DBA zustehen, wenn er Zahlungsempfänger gewesen wäre, steht ihm die Freistellung zu. Diese Ausnahme von der Regel des S. 1 ist gerechtfertigt, da Abs. 11 verhindern soll, dass Personen in den Genus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.2 Konkretisierung des Begriffs der Wirtschaftstätigkeit

Rz. 73 § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG enthält zwei Konkretisierungen zu dem Begriff der Wirtschaftstätigkeit der eingeschalteten Körperschaft. Nach der ersten Alternative bilden das Erzielen von Einkünften und ihre Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen keine Wirtschaftstätigkeit. Gleiches gilt nach der zweiten Alternative, wenn kein angemessen eingeric...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Ausdehnung des Tatbestandes auf mehrstöckige Personengesellschaften und nachträgliche Einkünfte, Abs. 10 S. 4

Rz. 229 In der ursprünglichen Fassung der Vorschrift war die Frage nicht eindeutig geregelt, ob auch Sondervergütungen, die im Rahmen einer doppelstöckigen oder mehrstöckigen Personengesellschaft gezahlt werden, unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen sollten. Ein mittelbar im Rahmen einer solchen mehrstöckigen Konstruktion beteiligter Gesellschafter gilt nach § 15...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.1 Problemstellung

Rz. 254 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem unbeschränkt stpfl. Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.3 Inkrafttreten der Neuregelung

Rz. 21 § 50d Abs. 3 EStG ist nach § 52 Abs. 47b EStG in allen noch offenen Fällen anzuwenden, entfaltet also echte Rückwirkung. Zur Vermeidung einer Verfassungswidrigkeit bestimmt diese Vorschrift weiter, dass die alte Fassung, die in dem Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte galt, weiter anzuwenden ist, wenn nach dieser Fassung der Entlastungsanspruch bestand. Die bisherige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.3 Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 274 Sachlich erfasst die Regelung die Erstattungsberechtigung für die KapESt und den Steuerabzug nach § 50a EStG. Die Regelung gilt jedoch nur für die Entlastung von Abzugsteuern nach einem DBA. Sie gilt daher unmittelbar nicht für unilaterale Entlastungen von der KapESt wie § 44a Abs. 9 EStG. § 44a Abs. 9 S. 2 EStG i. d. F. des G. v. 2.6.2021[1] enthält keinen entsprech...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Bigge, Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern zur Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach dem SGB IV – Anmerkung zu: BSG 12. Senat, Urteil vom 28.06.2022, B 12 KR 5/20 R, jurisPR-SozR 3/2023 Anm. 4. Bigge/Merten, Beitrags- und Haftungsschuldner in der gesetzlichen Unfallversicherung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung, BG 2006, 173. Bigge/Peters-Lange, Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.6.2 Anwendung auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 246 Nach § 18 Abs. 4 EStG gelten die Vorschriften des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (Regelungen über Sondervergütungen) entsprechend für Gesellschafter, die Einkünfte aus einer Personengesellschaft als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Hieran anschließend bestimmt § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 2 EStG, dass die S. 1–6 für diese Sondervergütungen nach § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 13 § 50d Abs. 3 EStG soll sicherstellen, dass "funktionslosen" oder "funktionsschwachen" Gesellschaften die Entlastung von den Abzugsteuern, die ihnen nach dem Wortlaut eines DBA zusteht, nicht gewährt werden muss. Aufgrund von Verweisungen ist die Regelung auch auf die Entlastung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie, der Zins- und Lizenzrichtlinie sowie nach § 44a Abs. 9 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.2.1 Rechtsentwicklung bis zur Neufassung durch G. v. 13.12.2006

Rz. 17 Die Vorgängervorschrift des jetzigen § 50d Abs. 3 EStG wurde durch G. v. 21.12.1993[1] als Abs. 1a in § 50d EStG eingefügt. Die Vorschrift enthielt im Grundsatz bereits die bis heute geltende Regelung. Danach stand die Steuerentlastung der ausl. Gesellschaft als Gesellschafter der auskehrenden inländischen Gesellschaft nicht zu, soweit Personen an ihr beteiligt sind, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.2 Rechtsform des Entlastungsberechtigten

Rz. 36 Hinsichtlich des persönlichen Regelungsbereichs setzt § 50d Abs. 3 EStG voraus, dass die Gesellschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Die Vorschrift nimmt also die Formulierung des § 1 Abs. 1 KStG auf und setzt daher eine Rechtsform voraus, die nach deutscher Auffassung zu einer KSt-Pflicht fü...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.7 Anstellung in einem MVZ (§ 103 Abs. 4a)

Rz. 83 Der Abs. 4a regelt die Bedingungen, wenn ein Vertragsarzt in einem gesperrten Planungsbereich auf seine Zulassung verzichtet, weil er in einem zugelassenen medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig sein möchte. Zunächst gilt, dass der Zulassungsausschuss der Übertragung der Zulassung zuzustimmen und die Anstellung dieses Arztes zu genehmigen hat, mit Wirkung zum 1....mehr

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Pensionszusage des GmbH- Gesellschafter-Geschäftsführers: Risiken für die Handels- und Steuerbilanz

Zusammenfassung Überblick Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mittels einer Direktzusage kann aus der Sicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von besonderem Reiz sein. Das liegt vor allem daran, dass er eine solide Altersvorsorge letztlich steuerfinanziert aufbauen kann. Wo viel Licht ist, gibt es aber auch Schatten. So belastet die Direktzusage als eine ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1 Regeln für die Zusageerteilung

Nur wenn im Vorfeld der Zusageerteilung einige Regeln beachtet werden, ist sichergestellt, dass es in der späteren Anspar- und Auszahlungsphase nicht zu unliebsamen Überraschungen sowohl für die GmbH als auch den Gesellschafter-Geschäftsführer kommt. 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.2 Riskofeld Berufsunfähigkeit

Beim Vergleich der verschiedenen Varianten ist offensichtlich, dass die Zusage von Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit die bilanzielle Belastung des Unternehmens über die Last aus der eigentlichen Altersversorgung hinaus deutlich erhöht. Die Schlussfolgerung ist, dass auch das Risiko der Berufsunfähigkeit durch eine Rückdeckung abgesichert werden muss. Das arbeitgebende ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / Zusammenfassung

Überblick Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mittels einer Direktzusage kann aus der Sicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von besonderem Reiz sein. Das liegt vor allem daran, dass er eine solide Altersvorsorge letztlich steuerfinanziert aufbauen kann. Wo viel Licht ist, gibt es aber auch Schatten. So belastet die Direktzusage als eine der möglichen D...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 2 Reaktion auf Fehlentwicklung bei bestehenden Versorgungszusagen

2.1 Laufende Kontrolle Um Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit einer erteilten Versorgungszusage zu erkennen, müssen diese unter dem Gesichtspunkt sich wandelnder gesetzlicher Vorschriften, neuer Rechtsprechung und geänderter Verwaltungsregelungen ständig auf Aktualität hin überprüft werden. Erfolgt die Absicherung der Versorgungszusage über eine sog. Rückdeckungsversicherung...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2 Finanzielle Vorsorge des Trägerunternehmens

Bereits in der Ansparphase zeigt sich bei vielen Unternehmen, die eine (rückgedeckte) Direktzusage erteilt haben, dass sie nur schwer in der Lage sind, die künftigen Verpflichtungen aus der Zusage zu erfüllen. Das liegt vor allem daran, dass die Renditen der Rückdeckungsversicherungen ständig sinken oder auf niedrigem Niveau stagnieren. Daher liegen die zu erwartenden Ablauf...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.4 Risikofeld Rentenanpassung

Nach dem BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.[1] Diese Verpflichtung entfällt, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens 1 % anzupassen[2] Wegen der gesetzlichen Anpassungspflic...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 2.1 Laufende Kontrolle

Um Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit einer erteilten Versorgungszusage zu erkennen, müssen diese unter dem Gesichtspunkt sich wandelnder gesetzlicher Vorschriften, neuer Rechtsprechung und geänderter Verwaltungsregelungen ständig auf Aktualität hin überprüft werden. Erfolgt die Absicherung der Versorgungszusage über eine sog. Rückdeckungsversicherung, ist zu beachten, das...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.6 Risikofeld Handelsbilanzausweis

Die Bewertung der nicht wertpapiergebundenen Altersvorsorgeverpflichtungen richtet sich nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB. Es sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.[1] Künftige Preis- und Kostensteigerungen (Gehalts- und Rententrends) sind damit zwingender Bestandteil der handelsrechtlichen Bewertung d...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.1 Beispielsfälle

In den nachstehenden Fällen wird jedem Arbeitnehmer eine monatliche Festbetragszusage i. H. v. 4.800 EUR eingeräumt. Für die Bildung der Rückstellung im Jahr 2024 wird alternativ für eine Fallvariante unterstellt, dass der Versorgungsberechtigte verstorben ist und die Witwenrente monatlich i. H. v. 2.400 EUR sofort einsetzt.mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.3 Risikofeld Dienstzeit

Aus den hier betrachteten Varianten ergibt sich ein für die Bilanz beachtlicher Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt des Diensteintritts und erstmaliger Zusage. Je später die Zusage nach dem Diensteintritt erteilt wird, desto höher die bilanzielle Belastung im Jahr der Zusage. Das liegt daran, dass in die Berechnung des Rückstellungswerts auch die Jahre der Dienstzeit vor Ert...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.5 Risikofeld Bilanzsprung

Beim Eintritt des Versorgungsfalls ist der Barwert am höchsten. Das liegt daran, dass die Pensionsrückstellung dann auf den vollen versicherungsmathematischen Barwert anzuheben ist. Daher gilt: Je früher der Versorgungsfall eintritt, umso größer ist der Unterschied zwischen dem rückgestellten Teilwert und dem dann zu passivierenden Barwert. Daraus kann im Einzelfall sogar di...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 2.2 Maßnahmen zur Neuordnung

In der täglichen Praxis gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Neuausrichtung von teils belastenden Versorgungszusagen diskutiert werden. Hierzu gehören neben dem Verzicht auf die Zusage oder deren Abfindung auch die sog. Auslagerungsszenarien. Einzelheiten dazu in den Beiträgen Betriebliche Altersversorgung: Praxisprobleme bei der Auslagerung von P...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2 Abfindung

In der Praxis wird die Möglichkeit der Abfindung einer Versorgungsanwartschaft bzw. Versorgungsverpflichtung z. B. gegen Übertragung der Rückdeckungsversicherung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Gesellschafter-Geschäftsführer aus einer Kapitalgesellschaft immer wieder kontrovers diskutiert. Es stellt sich hier die Frage, ob die Abfindung ein alltagstaugliches Mittel...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.1 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung

Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung des Verzichts auf einen Pensionsanspruch liegt vor, wenn ein Nicht-Gesellschafter der Kapitalgesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte. Insoweit ist ein Fremdvergleich vorzunehmen.[1] Im Fall des gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzichts auf eine unverfallbare ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.2 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Im Zusammenhang mit einem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht auf eine Versorgungszusage ergeben sich Besonderheiten, wenn die zusageerteilende Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und unmittelbar nach der Umwandlung oder erst während der folgenden Mitunternehmerschaft des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Zusage verzichtet w...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.1 Gründe für den Verzicht oder die Abfindung

Gerade der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer besitzt aufgrund seiner besonderen Stellung im Unternehmen die Möglichkeit, seine betriebliche Altersversorgung für sich und das Unternehmen in steueroptimaler Weise zu gestalten. In den betroffenen Unternehmen sind aufgrund dessen aus den gegebenen Zusagen heraus erhebliche Versorgungsanwartschaften angewachsen. Es wir...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.1 Ausgangssituation

Die Pensionszusage wird insbesondere dann zum Problem, wenn die betriebliche Tätigkeit eingestellt werden soll und im Anschluss daran der Betrieb liquidiert wird. Diesen Fall trifft man insbesondere dann an, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dieses verlangt oder sich kein geeigneter Unternehmensnachfolger finden lässt. Praxis-Beispiel Liquidation einer GmbH D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.3 Verzicht aufgrund betrieblicher Veranlassung

Eine betriebliche Veranlassung liegt aus der Sicht der Finanzverwaltung in allen Fällen vor, in denen der Verzicht im Zusammenhang mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft verbunden ist und der Teilwert der Anwartschaft deshalb mit 0 EUR oder einem Betrag unterhalb des Buchwerts bewertet werden muss.[1] In einem solchen Fall kommt es auf der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.4 Steuerrechtliche Auswirkungen

Steuerrechtlich führen die Zahlungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Übertragung der Zusage auf eine Versicherung grundsätzlich zu einem lohnsteuerlichen Problem. Das liegt vor allem daran, dass die betroffenen Arbeitnehmer nach der Übertragung an die Versicherung selbst eigene Ansprüche gegenüber der Versicherung haben. Insoweit würden die Arbeitgeberzahlungen im Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2 Steuerlichen Folgen des Verzichts

Zivilrechtlich betrachtet ist der Verzicht ein Erlassvertrag[1] zwischen dem Gesellschafter und der Kapitalgesellschaft. Wegen der steuerlichen Folgen sowohl auf der Seite des Gesellschafters als auch aufseiten der Kapitalgesellschaft ist nach der Rechtsprechung des BFH[2] zu unterscheiden, ob der Verzicht auf die Pensionszusage auf gesellschaftsrechtlicher Veranlassung beru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 4.1 Einnahmen

Zu den Kapitalerträgen gehörten bis 2008 insbesondere Gewinnausschüttungen (Halbeinkünfteverfahren)[1], Erträge als stiller Gesellschafter bzw. aus partiarischen Darlehen, Erträge aus Kapitallebensversicherungen (Erlebensfallleistungen), Zinsen sowie gesondert ausgewiesene Stückzinsen, der Verkauf/die Einlösung sog. Finanzinnovationen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.1 Laufende Einnahmen

Zu den laufenden Kapitalerträgen gehören insbesondere: Gewinnausschüttungen aus Körperschaften, z. B. Dividenden; ab 2018: Investmenterträge i. S. d. InvStG, d. h. Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Veräußerungsgewinne (bis 2017 wurden die laufenden Erträge – ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge – sowie der Zwischengewinn nach der bis dahin geltenden Fassung des InvStG an...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 3.2 Abgrenzungsfälle: Beispiele – wann bei Anteilen notwendiges Betriebsvermögen anerkannt wurde und wann nicht

Abgrenzungsfälle bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen: Der Anteil eines Steuerberaters an einer GmbH, die dem Betrieb einer Steuerberatungspraxis wesensfremd ist, gehört nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, auch wenn der Anteil in der Absicht erworben wurde, das steuerliche Mandat der GmbH zu erlangen oder wenn die anderen Gesellschafter der GmbH Mandanten d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.2 Keine Anwendung des Vorwegabschlags

In den folgenden Fällen findet der Vorwegabschlag keine Anwendung:[1] bei einem Einzelunternehmen bei Anteilen an einer Aktiengesellschaft. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass das Aktiengesetz keine entsprechenden Einschränkungen in der Satzung zulässt.[2] In den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ErbStG . Hiernach gilt Folgendes: Wird aufgrund einer Regelung im Gesellsch...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.3 Ausnahmen

Die Lohnsummenregelung findet in den folgenden Fällen keine Anwendung: Der Betrieb hat eine Ausgangslohnsumme von 0 EUR oder Der Betrieb hat nicht mehr als 5 Beschäftigte.[1] Hierbei sind die in § 13a Abs. 3 Sätze 11 bis 13 ErbStG genannten Beteiligungen und Gesellschaften einzubeziehen. Dabei wird berücksichtigt, dass bei bis zu fünf Beschäftigten das Bedürfnis einer Freistel...mehr