Fachbeiträge & Kommentare zu Geschenk

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Widerrufsvorbehalt

Rz. 139 Nach neuerer Rspr. führen auch Widerrufsvorbehalte zu einer Wertminderung des Übertragungsgegenstandes.[588] Dies trägt zutreffend dem Umstand Rechnung, dass in solchen Fällen tatsächlich die wirtschaftliche Verwertbarkeit des übertragenen Gegenstandes – etwa durch Verkauf – nur eingeschränkt möglich ist.[589] Allgemein gültige Aussagen zu den Auswirkungen auf die Be...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 157 Da der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch eigenständig ist, kann er auch prozessual isoliert geltend gemacht werden. Dies kann u.U. sogar zwingend erforderlich sein, nämlich dann, wenn sich der Anspruch gem. § 2329 BGB unmittelbar gegen den Beschenkten richtet. Soweit ein Durchgriff auf den Beschenkten nicht beabsichtigt is...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 4 Außer Ansatz bleiben nach § 2313 BGB solche Rechte und Verbindlichkeiten, die (am Stichtag noch) aufschiebend bedingt sind. Unter aufschiebender Bedingung sind insoweit zum einen rechtsgeschäftliche, zum anderen aber auch echte Rechtsbedingungen [18] zu verstehen. Letztere sind dadurch gekennzeichnet, dass bis zu ihrem Eintritt ein oder mehrere zur Entstehung des Rechts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Anrechnung der anrechnungspflichtigen Zuwendungen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 14 Ist ein Eigengeschenk gleichzeitig anrechnungspflichtig i.S.d. § 2315 BGB, so muss sich der Empfänger die Schenkung auf den Gesamtbetrag von Pflichtteil und Ergänzung anrechnen lassen, Abs. 1 S. 2. Zur Berechnung des Wertes des Eigengeschenks ist § 2315 Abs. 2 S. 2 BGB heranzuziehen,[33] so dass das Niederstwertprinzip nicht gilt.[34] Rz. 15 Umstritten ist, wie die Anr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Berücksichtigen des Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 129 Erfolgt eine Schenkung unter dem Vorbehalt von Nutzungsrechten,[540] z.B. eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts, bereitet die Feststellung des Wertes nach dem Niederstwertprinzip erhebliche Schwierigkeiten.[541] Über die Frage, ob und wie der Nießbrauch berücksichtigt werden soll, bestehen in Rspr. und Lit. unterschiedliche Auffassungen.[542] Der BGH favorisiert ins...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Bewertung vorbehaltener Pflegeleistungen

Rz. 138 Gerade im Rahmen von Vermögens-, insbesondere Immobilienübergaben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge verpflichtet sich der Übernehmer oftmals, den Übergeber bzw. dessen Ehegatten im Bedarfsfall (zu Hause) zu versorgen und zu pflegen. Derartige Pflegeverpflichtungen können den Wert der jeweiligen Zuwendung oft ganz erheblich mindern, da sie auch erbrechtlich zu ber...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Rechtsprechung des BGH

Rz. 141 Der BGH hat inzwischen mit Urteil v. 28.4.2010[595] unter Aufgabe seiner früheren Rspr. die Streitfrage zugunsten keiner der beiden maßgeblichen Fraktionen entschieden. Vielmehr soll es – bei einer widerruflichen Bezugsrechtseinräumung – auf den Wert ankommen, "den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung in der letzten – juristischen – Sekunde seines ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Unwiderrufliche Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 148 Das Urteil des BGH v. 28.4.2010 beschäftigt sich ausdrücklich nur mit der Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechts für eine kapitalbildende Lebensversicherung. Aus der Argumentation des BGH lassen sich aber auch Rückschlüsse ziehen, wie andere Konstellationen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen zu beurteilen sind: So wird man unterstellen können, dass auch b...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 20 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, erfolgt durch S. 3 ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstan...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Inhalt der Auskunftspflicht

Rz. 5 Die Bedeutung des § 2028 BGB liegt für den Erben vor allem in der Klärung der Frage, ob der Hausgenosse erbschaftliche Geschäfte geführt hat. Hat er solche geführt, ist seine Auskunftspflicht bereits durch §§ 259, 260, 666, 681 BGB begründet, hat er sich dabei auch noch ein Erbrecht angemaßt, greift daneben die Vorschrift des § 2027 BGB.[14] Erbschaftliche Geschäfte si...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. Indexierung

Rz. 150 Wie bereits erwähnt, ist im Rahmen des Niederstwertprinzips eine Vergleichsrechnung anzustellen, in deren Rahmen der Wert des Zuwendungsgegenstandes im Zeitpunkt der Schenkung und im Zeitpunkt des Erbfalles miteinander zu vergleichen sind. Beide Zeitpunkte können mitunter erheblich auseinanderfallen, so dass – aus der Sicht des Todeszeitpunkts – seit dem Vollzug der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Fristbeginn bei Widerrufsvorbehalt und Rückfallklausel

Rz. 101 Obwohl höchstrichterlich noch nicht entschieden,[424] stellt sich angesichts der vom BGH für den Fristbeginn geforderten "wirtschaftlichen" Vermögensausgliederung bzw. des Genussverzichts die Frage, ob ein Widerrufsvorbehalt in einem Übergabevertrag (bedingter Rückübertragungsanspruch) der Ingangsetzung der Frist des Abs. 3 entgegensteht. In der Lit. wird der Fristbe...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Verbrauchbare Sachen

Rz. 122 Für die Bewertung der Leistung, die dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt, kommt es bei verbrauchbaren Sachen i.S.d. § 92 BGB [489] grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zuwendung an.[490] Verbrauchbare Sache i.S.v. Abs. 2 sind z.B. Lebensmittel, Heizmaterialien, Tiere, daneben aber auch solche Gegenstände, die grundsätzlich zur Veräußerung bestimmt sind und die...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Bewertung des Nießbrauchs

Rz. 132 Der Nießbrauch ist nach derzeit überwiegender Auffassung mit seinem kapitalisierten Jahreswert in Ansatz zu bringen.[558] Dabei ist als Jahreswert der nachhaltig erzielbare Nettoertrag – also nach Berücksichtigung der anfallenden Bewirtschaftungs- und Erhaltungsaufwendungen – anzusetzen.[559] Teilweise wird im Hinblick auf die mit einem lebenslangen Nutzungsrecht für...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Widerrufliche Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 143 Als zutreffenden Bewertungsmaßstab (unabhängig vom Bewertungszeitpunkt) sieht der BGH den Rückkaufswert an, und zwar ohne irgendwelche Abschläge im Hinblick auf den noch nicht eingetretenen Versicherungsfall.[602] Soweit im Einzelfall die Möglichkeit bestanden hätte, den Versicherungsvertrag am Zweitmarkt zu verkaufen (etwa an gewerbliche Aufkäufer oder entsprechende...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Schenkung

Rz. 3 In Betracht kommen nur Schenkungen, die nach dem Abschluss des Erbvertrages gemacht werden, denn nur solche können den Vertragserben beeinträchtigen. Der Begriff der Schenkung richtet sich nach den §§ 516 ff. BGB. Er umfasst daher die gesetzlich normierte Pflicht- und Anstandsschenkung (§ 534 BGB), aber auch die gemischten und verschleierten Schenkungen[5] sowie die Au...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Risikolebensversicherungen

Rz. 149 Soweit es sich bei dem Versicherungsverhältnis um eine reine Risikolebensversicherung handelt, existiert kein Rückkaufswert. Leistungsansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft bestehen erst bei Eintritt des Versicherungsfalls, also beim Tod der versicherten Person. Dies führt – auf den ersten Blick – zu dem Dilemma, dass im Zeitpunkt der Bezugsrechtseinräumun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Erbrecht des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 35 § 10 LPartG Erbrecht (1) 1Der überlebende Lebenspartner des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft gesetzlicher Erbe. 2Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Lebenspartner auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach ...mehr

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Gutscheine / 1.1 Warengutschein aus persönlichem Anlass

In der betrieblichen Praxis wird für Geschenke, die der Arbeitnehmer aus besonderem persönlichem Anlass (Geburtstage, Ehrungen) von seinem Arbeitgeber erhält, häufig die Form von Waren- bzw. Einkaufsgutscheinen gewählt. Solche Warengutscheine bleiben als bloße Aufmerksamkeiten steuerfrei, wenn sie dem Arbeitnehmer aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses gewährt...mehr

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§ 13 Erbrecht / III. Rechtslage bei mehreren Geschenken an denselben Beschenkten

Rz. 210 Insoweit wird § 2329 Abs. 3 BGB entsprechend angewendet. Wie der Beschenkte, der das Geschenk früher erhalten hat als andere, darauf vertrauen darf, zur Pflichtteilsergänzung nur dann herangezogen zu werden, wenn die später Beschenkten nicht verpflichtet sind, kann der mehrfach Beschenkte darauf vertrauen, dass Geschenke, die er früher erhalten hat, unangetastet blei...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Präsente Beweismittel (§ 245 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 341 Die Vorschrift des § 245 Abs. 1 und 2 StPO stellt eine Ergänzung des § 244 StPO dar und verlangt die Sonderbehandlung von solchen Beweismitteln, auf die das Gericht ohne Weiteres zugreifen kann, sog. präsente Beweismittel.[169] Dazu zählen ordnungsgemäß geladene und erschienene, d.h. erkennbar anwesende und vernehmungsfähige Zeugen und Sachve...mehr

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§ 13 Erbrecht / V. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegen den Beschenkten

Rz. 216 Gegenüber dem nach § 2329 BGB haftenden Beschenkten gibt es nur dann einen Auskunftsanspruch, wenn der Erbe seinerseits zur Auskunftserteilung nicht in der Lage ist.[113] Der Beschenkte muss in diesem Fall Auskunft über die ihm in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall zugewandten Geschenke erteilen.[114] Wenn allerdings der Allein- oder Miterbe selbst pflichtteilsbe...mehr

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§ 13 Erbrecht / IV. Klage auf Ergänzung des Pflichtteils zugleich gegen den Erben und den Beschenkten

Rz. 311 Das LG Lüneburg hatte in einem Verfahren, in dem der Kläger gleichzeitig den Erben wie auch den Beschenkten auf Pflichtteilsergänzung in Anspruch nahm, die Verfahren getrennt. Diese Entscheidung wurde vom OLG Celle für ermessensfehlerhaft gehalten.[185] Die Tatsache, dass das Bestehen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch das Nichtbestehen desjenigen gegen den Er...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Haftungsverteilung bei mehreren Beschenkten

Rz. 209 Wenn ein Erblasser mehreren Personen Schenkungen hat zukommen lassen, haftet nach § 2329 Abs. 3 BGB der frühere Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist. Hat also der Erblasser mehreren gleichzeitig Geschenke zukommen lassen (Beispiel: Der Vater schenkt seinen Kindern gleichzeitig jeweils 20.000 EUR), liegt auf der Ebene der Beschenkt...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Sachenrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Wirkung

Rz. 22 Dies können sein Ansprüche bei Nießbrauch an einer Erbschaft gegen den Erben auf Erstellung eines Verzeichnisses über den Umfang des Nachlasses oder Auskunftsansprüche des Pfändungsgläubigers gegen den Erbschaftsbesitzer. Rz. 23 Darüber hinaus hat die Rechtsprechung folgende weitere erbrechtliche Auskunftsansprüche entwickelt:mehr

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§ 27 Kaufrecht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 171 Frau Grün bot in einem Online-Auktionshaus ein Teeservice zum Verkauf an. Die Annonce wurde in der Rubrik "Kunst und Antiquitäten" eingestellt und mit den Worten "Echt Silbernes Teeservice!! Neu!! TOP QUALITÄT" beworben. Herr Schwarz ersteigerte das Service zu einem Preis von 89,90 EUR. Frau Grün übersendete Herrn Schwarz nach Überweisung des Kaufpreises und der Vers...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Rechtsstellung des erbvertraglich verbindlich eingesetzten Schlusserben zu Lebzeiten des Erblassers

Rz. 8 Wie bereits erwähnt, ist die Erbeinsetzung zu Lebzeiten des Erblassers grundsätzlich lediglich als Erwerbschance anzusehen. Anders könnte es allerdings bei einem erbvertraglich verbindlich eingesetzten Schlusserben dann sein, wenn die Bindungswirkung tatsächlich eingetreten ist, also bspw. einer jener Testierenden verstorben ist, der die verbindliche Schlusserbeneinset...mehr

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§ 13 Erbrecht / c) Kostentragung beim Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 267 Nach der BGH-Rechtsprechung[159] muss der pflichtteilsberechtigte Erbe, der von dem Miterben wegen eines Geschenks des Erblassers an diesen Auskunft über die Schenkung verlangt, gem. § 242 BGB die Kosten der Wertermittlung tragen.[160] Der pflichtteilsberechtigte Erbe kann aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unter bestimmten Voraussetzungen von dem beschenkten ...mehr

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§ 34 Presserecht / 4. Checkliste: Verfügungsverfahren

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§ 15 Familienrecht / jj) Behandlung von (unbenannten) Zuwendungen von Verwandten an beide Ehegatten und Zurechnung zum Anfangsvermögen als privilegierter Erwerb

Rz. 96 Machen Verwandte eines Ehegatten Zuwendungen an beide Ehegatten, indem sie z.B. ein unbebautes Grundstück zum Zwecke der Bebauung auf beide Ehegatten übertragen oder Beiträge zum Bau oder zur Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie leisten, ging die Rechtsprechung bisher davon aus, dass die Zuwendungen nur im Verhältnis zu dem leiblichen Verwandten zu einer von dem B...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / V. Muster: Klage gegen Hausratversicherung

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 52.4: Klage gegen Hausratversicherung An das Landgericht Halle Klage des Angestellten Wilhelm Weber, Universitätsring 6, 06108 Halle – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Domus-Versicherung AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Heinrich Dan...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Übertragung der elterlichen Sorge auf den antragstellenden Ehegatten

Rz. 30 Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrechtzuerhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien[51] sind dabei zu prüfen, ohne dass eine Rangfolge besteht:[52]mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Einkommen des Schuldners

Rz. 171 Sollte das Einkommen nicht bekannt sein, muss Auskunft vom Schuldner verlangt (siehe Rdn 202) oder ein Auskunftsantrag gestellt werden (siehe Rdn 204 ff.). Maßgeblich ist nicht nur das Einkommen eines Monats, sondern beim abhängig Tätigen das Durchschnittseinkommen eines Jahres einschließlich aller Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme, Gratifik...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 341 Die Vorschrift des § 245 Abs. 1 und 2 StPO stellt eine Ergänzung des § 244 StPO dar und verlangt die Sonderbehandlung von solchen Beweismitteln, auf die das Gericht ohne Weiteres zugreifen kann, sog. präsente Beweismittel.[169] Dazu zählen ordnungsgemäß geladene und erschienene, d.h. erkennbar anwesende und vernehmungsfähige Zeugen und Sachverständige sowie die dem G...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Beweisantrag auf Vernehmung eines präsenten Zeugen in der Hauptverhandlung

Rz. 344 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.50: Beweisantrag auf Vernehmung eines präsenten Zeugen in der Hauptverhandlung An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich namens meines Mandanten gem. § 245 Abs. 2 StPO folgenden Beweisan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.12 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil I der Jahressteuererklärung [1] sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Weihnachtsgeschenke an Mita... / Geschenke an Geschäftspartner

Geschenke an Geschäftsfreunde sind bis zu 50 EUR pro Jahr und Person als Betriebsausgaben abziehbar. Werden mehrere Geschenke an dieselbe Person gemacht, zählt der Gesamtwert. Wichtig: Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag nicht mehr abziehbar. Grundsätzlich müsste der Empfänger das Geschenk als Betriebseinnahme versteuern. Unternehmen können dies aber überneh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Weihnachtsgeschenke an Mita... / Geschenke an Mitarbeitende

Erhalten Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber ein Weihnachtsgeschenk, so sind die Betriebsausgaben dafür abziehbar. Sachzuwendungen bis 50 EUR im Monat bleiben sogar steuerfrei. Wird der Betrag überstiegen, fällt Steuer an. Übersteigt der Wert die Grenze, kann der Arbeitgeber auch hier die Steuer pauschal übernehmen (§ 37b EStG). Übrigens: Eine Aufmerksamkeit an Mitarbeitende ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Weihnachtsgeschenke an Mita... / Hintergrund

Steuerlich wird unterschieden, ob es sich um Geschenke an Geschäftspartner oder Mitarbeitende handelt. Wichtig: Ein Geschenk ist an keine Gegenleistung gebunden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Weihnachtsfeier: Das Finanz... / Ermittlung der Kosten für die Weihnachtsfeier

Die Planung einer Weihnachtsfeier muss deshalb gut durchdacht sein. Bleiben die Gesamtkosten der Feier unter 110 EUR brutto pro Teilnehmer, ist der geldwerte Vorteil für die Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei. Überschreiten die Kosten diesen Betrag, muss der übersteigende Teil als Arbeitslohn versteuert werden. Die Kosten der Begleitperson werden dabei dem jew...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Weihnachtsgeschenke an Mita... / Zusammenfassung

Zum Jahresende nutzen viele Unternehmen die Gelegenheit, Geschäftspartnern oder Mitarbeitenden mit einem Weihnachtsgeschenk eine Freude zu machen. Betriebe müssen dabei jedoch auch an das Finanzamt denken: Nicht jedes Präsent bleibt steuerfrei.mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 2 Das Potenzial von Beschwerden

Die Vereinsarbeit hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Wo früher das gemeinsame Miteinander im Mittelpunkt stand, findet sich heute häufig eine Leistungsbeziehung: Beitrag gegen Teilnahme am Vereinsangebot. Dabei ist es aus Sicht des Mitglieds erst einmal unerheblich, ob dabei bezahlte oder unbezahlte Mitarbeit zugrunde liegt. Mit den heute allgegenwärtigen Begriff...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 3.5 Reaktion auf die Beschwerde

Das Mitglied erwartet eine Reaktion, mit der die ausgedrückte Unzufriedenheit beseitigt wird bzw. sich eine nachvollziehbare Erklärung für die beschriebene Situation ergibt. Die Reaktion des Vereins sollte … von Verständnis für die Beschwerde und das Mitglied geprägt sein. nachvollziehbar auf die Beschwerde eingehen. eine Konsequenz aus der Beschwerde beschreiben und ggf. den Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / Zusammenfassung

Beschwerden können auf viele Arten formuliert und übermittelt werden, z. B. in einer Randbemerkung bei einem zufälligen Treffen mit einem Vereinsmitglied: "Ach ja, das wollte ich dir sowieso noch erzählen. Was ich da letztens beim Vereinsabend erleben musste …". Der Extremfall ist ein formeller Brief an den Vereinsvorstand mit dem Betreff "Beschwerde". Natürlich können Besch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung > Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Abgrenzung "Auslagenersatz" vom "Aufwendungs- und Werbungskostenersatz"

Rz. 4 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Steuerrechtlich bedarf es einer Abgrenzung insoweit, als Steuerfreiheit nur gegeben ist, soweit beim > Arbeitnehmer keine besteuerbare Einnahme vorliegt. Im Rahmen eines Dienstverhältnisses muss der beauftragte ArbN die Ausgaben so gut wie ausschließlich für Rechnung des ArbG machen, wobei es unerheblich ist, ob das im Namen des ArbG (offene ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.4.3 Non-verbale sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung wird häufig mit verbalen Übergriffen oder körperlicher Annäherung in Verbindung gebracht. Doch auch non-verbale Verhaltensweisen können eine Form von sexueller Belästigung darstellen, die ebenso belastend und unangemessen ist, wie direkte verbale oder physische Übergriffe. Non-verbale sexuelle Belästigung umfasst eine Vielzahl von Handlungen, die subtil,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.5 Geschenke

Geschenke mit werbenden Hinweisen sind zulässig. Sie müssen hinsichtlich Form und Werbeinhalt sachlich gestaltet sein und sich wertmäßig in einem angemessenen Rahmen halten. Werbende Hinweise, z. B. auf Kugelschreibern, Kalendern und ähnlichen sog. Streuartikeln, sind nicht zu beanstanden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2 Stellenanzeigen/Verzeichnisse/Schilder/ Aushangtafeln/Geschäftspapiere/Geschenke

3.2.1 Stellenanzeigen Stellenanzeigen können (getarnte) Werbemaßnahmen sein, wenn sie Aussagen über den Umfang und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und die Kompetenz des Dienstleisters (sprich Lohnsteuerhilfevereins) treffen.[1] 3.2.2 Verzeichnisse Lohnsteuerhilfevereine dürfen sich in Verzeichnisse aller Art (z. B. Anschriftenverzeichnisse, Adress- und Fernsprechb...mehr