Fachbeiträge & Kommentare zu Geschenk

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Aufmerksamkeiten für Untern... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Geschenk an einen Unternehmer anlässlich dessen Geburtstags

Der Geschäftspartner eines Unternehmers feiert seinen Geburtstag. Der Unternehmer schenkt ihm anlässlich des Geburtstags ein Buch für 53,50 EUR (brutto). Der Unternehmer kann seine Aufwendungen als Betriebsausgaben (Aufmerksamkeiten) abziehen, ohne dass der Empfänger die Zuwendung versteuern muss. mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Aufmerksamkeiten für Untern... / 3.2 Bei Aufmerksamkeiten gilt eine 60-EUR-Grenze

Das o. a. BMF-Schreiben führt unter Rz. 19 aus, dass Zuwendungen des Steuerpflichtigen an seine Arbeitnehmer als bloße Aufmerksamkeiten[1] anzusehen sind, wenn deren jeweiliger Wert 60 Euro nicht übersteigt. Aufmerksamkeiten gehören nicht zum Arbeitslohn und sind daher nicht in die Pauschalierung nach § 37 b EStG einzubeziehen. Bei Überschreitung des Betrags von 60 Euro ist ... mehr

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Aufmerksamkeiten für Untern... / 5 Zu 100 % als Betriebsausgaben abziehbare Sachzuwendungen

Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 50 EUR pro Empfänger und Jahr auch nur um einen Cent, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt und nicht nur der Betrag, der über 50 EUR hinausgeht. Aber! Die 50 EUR-Grenze gilt nicht für Geschenke, die nur betrieblich verwendet werden können. Maßgebend ist aber nicht die tatsächliche Nutzung, sondern v... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Aufmerksamkeiten für Untern... / 3.1 Wann und für welche Zuwendungen die Steuer pauschal berechnet werden kann

Die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer kann gem. § 37 b EStG mit einem Steuersatz von 30 % pauschal übernommen und abgeführt werden. Bemessungsgrundlage der pauschalen Steuer sind die Aufwendungen, einschließlich Umsatzsteuer. Die Pauschalierung der Einkommensteuer setzt voraus, dass die Sachzuwendungen steuerpflichtig sind. Das BMF[1]... mehr

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Aufmerksamkeiten für Untern... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei Sachzuwendungen an andere Unternehmer und Arbeitnehmer ist danach zu unterscheiden, ob es sich um Aufmerksamke... mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 5.1 Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Beziehungen

Eine Pflichtverletzung liegt insbesondere vor, wenn Annäherungen gegen den erkennbaren oder ausdrücklich geäußerten Willen der anderen Person erfolgen und damit den Tatbestand der sexuellen Belästigung i. S. d. § 3 Abs. 4 AGG erfüllen. Kündigungsrechtlich ist hierfür grundsätzlich ein vorsätzliches, vom Betroffenen erkennbar abgelehntes Verhalten erforderlich.[1] Auch Stalki... mehr

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Aufmerksamkeiten für Untern... / 4.1 50 EUR pro Person und Jahr

Die 50-EUR-Grenze ist eine Freigrenze. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 50 EUR pro Empfänger und Jahr auch nur um einen Cent, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt und nicht nur der Betrag, der über 50 EUR hinausgeht. Die 50-EUR-Grenze gilt pro Person und Jahr. Empfänger können natürliche und juristische Personen (z. B. eine GmbH) s... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Sozialleistungen / 2 Vertragliche und freiwillige soziale Aufwendungen

Diese können steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Sämtliche Regelungen zur Steuerfreiheit von Einnahmen finden sich in § 3 und § 3b EStG. Dies sind: Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Förderung der Vermögensbildung (Vermögenswirksame Leistungen). Rehabilitation und Gesundheitsp... mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a... mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 2 Buchung der Aufwendungen und Auszahlungsbeträge

Der DATEV-Kontenrahmen hat für die Buchung der steuerfreien Sozialleistungen folgende Konten vorgesehen: Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei (SKR 03 4140; SKR 04 6130): Dieses Konto ist in der GuV der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung" zugeordnet. Freiwillige Sozialleistungen (SKR 03 4946; SKR 04 6822): Dieses Konto zähl... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Zahlungen einer Betreiberin von Windkraftanlagen an Anwohner

Streitig ist, ob freiwillige Zahlungen des Betreibers eines Windparks an Anwohner nicht abziehbare BA in Form von Geschenken darstellen. Das FG entschied: Freiwillige Zahlungen einer Betreiberin von Windkraftanlagen an Anwohner zur größeren Akzeptanz der Anlage sind Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG. FG Münster v. 1.12.2025 – 1 K 1502/25 F mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Die nach § 9 Abs 5 EStG abziehbaren Aufwendungen

Rn. 543 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Um die Einkünfte nach § 19 EStG (Überschussermittlung) mit den Gewinneinkünften (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) insoweit gleich zu behandeln, ordnete § 9 Abs 5 EStG eine Verweisung auf bestimmte Vorschriften an. Dort sind BA aufgeführt, die jedoch nicht abzugsfähig sind. Anwendbar iR des WK-Ersatzes nach § 3 Nr 13 EStG aF waren per Verweisung: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlich mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 57. Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BStBl I 85, 735

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Bezeichnung "Steuerbereinigungsgesetz" ist mE irreführend, besser wäre die Bezeichnung "Steuerreparaturgesetz". Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende bedeutsame Änderungen des EStG: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 20.04.1949, WiGBl 49, 69

Rn. 4 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Einen weiteren bedeutsamen Schritt in Richtung auf eine Konsolidierung und Normalisierung des EStRechts im Rahmen des Möglichen bedeutete das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern für die amerikanische und britische Besatzungszone (Zweites Landesges zur Vorläufigen Neuordnung der ESt und KSt vom 20.09.1949 für Baden, Landesgeset... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfa) Begriff und Höhe der Aufwandsentschädigung

Rn. 450 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Es muss sich um BA oder WK handeln Bei dem Begriff "Aufwand" muss (verfassungskonforme Auslegung des § 3 Nr 12 S 2 EStG, s BFH BStBl II 1993, 50; 2007, 308) es sich um (steuerlich abziehbare, s Rn 450a) BA oder WK handeln (BFH BStBl II 1973, 401; 1976, 419; 1983, 75; 1993, 50; 1995, 17; 2007, 308; BFH vom 15.11.2007, VI R 91/04, BFH/NV 2... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichen mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3 Einbeziehung von Geschenken

4.2.3.1 Sachgeschenke Sachgeschenke unabhängig von ihrem Wert sind in die Berechnung des 110-EUR-Freibetrags einzubeziehen. Unerheblich ist, ob es sich bei den Geschenken um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt.[1] Pauschalbesteuerung mit 25 % Geschenke, die aus Anlass einer Betriebsveranstaltung überreicht werden, können insoweit mit 25 % pauschal besteuert ... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3.1 Sachgeschenke

Sachgeschenke unabhängig von ihrem Wert sind in die Berechnung des 110-EUR-Freibetrags einzubeziehen. Unerheblich ist, ob es sich bei den Geschenken um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt.[1] Pauschalbesteuerung mit 25 % Geschenke, die aus Anlass einer Betriebsveranstaltung überreicht werden, können insoweit mit 25 % pauschal besteuert werden, als der 110-E... mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.3 Sachgeschenke des Arbeitgebers

Anzusetzen sind auch Geschenke, unabhängig von ihrem Wert, die der Arbeitnehmer anlässlich der Betriebsveranstaltung erhält. In die Berechnung einzubeziehen sind also auch Geschenke, die über der für Aufmerksamkeiten geltenden Freigrenze liegen, deren Wert also mehr als 60 EUR beträgt. Unerheblich ist, ob es sich um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt. Vor... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.4 Pauschalierung auch bei teuren Sachgeschenken

In die Berechnung des 110-EUR-Freibetrags einzubeziehen sind auch unübliche Zuwendungen, die den für Aufmerksamkeiten geltenden Wert von 60 EUR übersteigen.[1] Die Pauschalbesteuerung für den die steuerfreie Höchstgrenze von 110 EUR übersteigenden Teilbetrag ist möglich. Zu prüfen ist zunächst, ob das Geschenk anlässlich oder gelegentlich der Betriebsveranstaltung gewährt wi... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.4 Virtuelle Betriebsfeiern

Auch eine Durchführung einer "Online-Betriebsveranstaltung" ist möglich. Die Arbeitnehmer treffen sich dazu vor dem Bildschirm, um gemeinsame betriebliche Events abzuhalten. Beispiele sind gemeinsames Kochen oder Backen, Weinverkostungen oder Gesellschaftsspiele auf Online-Plattformen, bei denen man sich mit den Kollegen im Videoformat austauschen kann. Die Finanzämter gewähr... mehr

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Betriebsveranstaltung / 3 Berechnung der steuerpflichtigen Zuwendung

Ermittlung der als Bemessungsgrundlage Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt. In die Berechnung sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbs... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.1 Berechnungsschema

Die Ermittlung des Höchstbetrags von 110 EUR wird zur Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich rechnerisch ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt.[1] Entscheidend für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage ist, dass die Aufwendungen des... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.1 Bemessungsgrundlage

Der Gesetzeswortlaut verlangt die Anrechnung aller Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer auf den Freibetrag, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen. In die Berechnung des Freibetrags sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten.[1] Zuwendungen anlässlich einer Betri... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3.2 Zweckgebundene Barzuwendungen

Vorsicht ist angeraten bei Barzuschüssen, die Arbeitnehmern anlässlich einer betrieblichen Veranstaltung gewährt werden. Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld darstellen, sind in jedem Fall ohne Pauschalierungsmöglichkeit lohnsteuerpflichtig, auch wenn ihr Wert gering ist. Etwas anderes gilt für das Zehrgeld, wenn die zweckentsprechende Verwendung im Rahmen der Be... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.4 Firmenjubiläum als Betriebsveranstaltung

Ist ein Firmenjubiläum Anlass einer Betriebsfeier (Jubiläumsfeier), können Zuwendungen im Rahmen der für Betriebsveranstaltungen geltenden Regelungen steuerfrei bleiben.[1] Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist danach insbesondere, dass alle Betriebsangehörigen und nicht nur ein bevorzugter Kreis von Arbeitnehmern an der Feier teilnehmen dürfen. Plant der Arbeitgeber im g... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.3 Prüfung der 110-EUR-Freigrenze

Bei einer betrieblichen Veranstaltung ist im Wege einer Pro-Kopf-Aufteilung die 110-EUR-Freigrenze zu prüfen. Dabei sind auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 EUR in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen.[1] Betragen die sich danach ergebenden Gesamtaufwendungen einschließlich Mehrwertsteuer nicht mehr als 110 EUR pro teilnehmender Person, bleiben sämtliche Aufwendung... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.5.2 Ehrung mehrerer Jubilare

Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen von Feiern, die zur Ehrung von mehreren Jubilaren durchgeführt werden (Jubilarfeiern), werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nicht als Form der Entlohnung des Arbeitnehmers beurteilt, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die aus Anlass eines runden Arbeitnehmerjubiläums durchgeführt werden. Ein rundes Arbeitnehmerjubiläum... mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.6.2 Veranstaltung ohne Übernachtung

Für die Besteuerung der Gesamtkosten einer Betriebsveranstaltung ohne Übernachtung sind bei Beteiligung von externen Personen 2 Schritte notwendig: Zunächst sind die Aufwendungen für die Mitarbeiter und die externen Teilnehmer getrennt zu ermitteln. Anschließend ist bei den externen Personen zwischen den Kosten für die geschäftliche Bewirtung und den übrigen Kosten für das (Un... mehr

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Betriebsveranstaltung / Zusammenfassung

Begriff Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben. Als übliche Betriebsveranstaltungen gelten z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern und Jubiläumsfeiern. Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gehören regelmäßig nicht zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wen... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.2 Pauschalierung begünstigter Zuwendungen

Durch die geänderte Begriffsbestimmung umfasst die Pauschalierungsvorschrift seit 2015 auch betriebliche Veranstaltungen mit geselligem Charakter, die nicht allen Arbeitnehmern offenstehen.[1] Der Begriff "Betriebsveranstaltung" ist bereits dann erfüllt, wenn arbeitgeberseitig eine Veranstaltung durchgeführt wird, die geselligen Charakter hat und an der überwiegend die eigenen... mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.6.3 Veranstaltung mit Übernachtung: Incentive-Veranstaltung

Die Steuerfreiheit der Geschäftsfreundebewirtung kommt nur bei eintägigen Betriebsveranstaltungen zur Anwendung. Ist die betriebliche Feier mit einer Übernachtung verbunden, liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung in Bezug auf die teilnehmenden Geschäftsfreunde insgesamt eine Incentive-Veranstaltung vor, aus der ein geschäftlicher Bewirtungsanteil nicht herausgerechnet we... mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.18 Geschenke

Geschenke an Arbeitnehmer sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (evtl. lohnsteuerpflichtig). Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen lediglich bis zum Gesamtwert von 50 EUR pro Person im Wirtschaftsjahr als Betriebsausgaben angesetzt werden. Voraussetzung sind fortlaufende und zeitnah getrennte Aufzeichnungen.[1] Auch Werbeartikel (z. B. Kalender) fallen unter diese Regelung. D... mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.12 Geschenke

Geschenke gehören grundsätzlich zu den Betriebseinnahmen. Ausgenommen sind Zuwendungen, die ausschließlich dem Betrieb des Empfängers dienen und daher bei ihm Betriebsausgaben darstellen, z. B. Fachbuch, und Geschenke, bei denen der Schenker den Empfänger darüber informiert, dass er die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG angewandt hat.[1] mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.21 Incentives

Sie werden gewährt, um Geschäftspartner oder Arbeitnehmer zu belohnen und zu motivieren. Bei eigenen Arbeitnehmern sind die Kosten voll als Betriebsausgaben abzugsfähig, es liegt jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Bei Geschäftspartnern handelt es sich um Geschenke. Die anteiligen Aufwendungen für die Bewirtung sind nur zu 70 % abzugsfähig. Wird die Reise in sachlichem... mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.29 Reisenebenkosten

Gepäckbeförderung und -aufbewahrung, Reisegepäckversicherung, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis am Reiseort, berufliche Telefonate, Parkplatzgebühren, Trinkgelder und kleinere Geschenke. Sofern kein Beleg vorliegt, können die Aufwendungen im Einzelfall durch Eigenbelege glaubhaft gemacht werden. mehr

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Onboarding: Neue Mitarbeite... / 3.6 Welcome Box fördert Zugehörigkeitsgefühl

Eine schöne Mitarbeiterbindungsgeste ist die Welcome Box am ersten Arbeitstag. Hier hat HR den Hut auf, ein Geschenk zu gestalten, welches jeder neue Mitarbeiter enthält. Ideen für den Inhalt sind z. B.: Willkommensgruß der Geschäftsleitung, Kleidungsstück mit Firmenlogo, z. B. Pulli, T-Shirt, Cap o. ä., Ein Onboarding Journal plus Stift zum Festhalten der vielen Infos, Eindrüc... mehr

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Onboarding: Neue Mitarbeite... / 3.7 Welcome Day bietet Vernetzungsmöglichkeiten

Welcome Days sind v. a. in größeren Unternehmen etabliert, was wohl auch daran liegt, dass der Organisationsaufwand nicht ganz unerheblich ist. Bei diesen Onboarding-Events geht es darum, dass neue Mitarbeiter das Unternehmen kennenlernen. Vorrangig um Kontakte zu knüpfen, aber auch, um sich mit Prozessen, anderen Bereichen, der Unternehmenskultur und mit den Arbeitsweisen v... mehr

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Onboarding: Neue Mitarbeite... / 4.5.3 Regelmäßige Probezeitgespräche und Feedback

In den regelmäßigen Mitarbeitergesprächen während der Probezeit (Probezeitgespräch) stellt die Führungskraft die Weichen für die künftige Performance des Onboardees. Hier vereinbart der Vorgesetzte mit dem Mitarbeiter Aufgaben und Ziele und bespricht die bisherigen Arbeitsergebnisse. Auch weitere Entwicklungsmaßnahmen und eventuelle Konflikte lassen sich dabei klären. Dank ... mehr

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Compliance für den Vertrieb... / 3.3 Geschenke und Einladungen an Kunden

Geschenke und Einladungen können innerhalb der vom Unternehmen festgelegten Grundsätze ein legitimes Mittel für den Aufbau und die Pflege von Kundenbeziehungen sein (siehe oben Beziehungspflege), wenn folgende Kriterien beachtet werden: Wert und Anlass angemessen, keine Nähe zu Vertragsentscheidungen, keine Geldgeschenke, nicht an die Privatadresse, keine Anforderung oder Ei... mehr

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Compliance für den Vertrieb... / 3.7 Korruptionsprävention

Rechtliche Vorgaben: Wer einem Angestellten, Beauftragten oder dem Angehörigen eines medizinischen Heilberufs einen Vorteil anbietet oder gewährt, um einen unlauteren Vorteil im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, macht sich wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr strafbar (eingeschlossen die Bevorzugung beim Bezug von Waren oder Dienstleistung unter Verletzung von Dienst... mehr

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Compliance für den Vertrieb... / 3.1 Beziehungspflege

Ein wesentlicher Teil jeder Vertriebsanstrengung ist der Aufbau und die Pflege von Beziehungen. Diese können abhängig von Geschäftsfeld, Produkt oder Dienstleistung, Region und der Stellung der Ansprechpartner beim Kunden mehr oder weniger persönlich geprägt sein. Unternehmen sollten sich bei Ausgestaltung ihrer Compliance-Regeln grundsätzlich darüber verständigen, welchen S... mehr

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Compliance für den Vertrieb... / 3.7.1 Indikatoren für erhöhtes Korruptionsrisiko

Die nachfolgenden Stichworte erläutern Anzeichen, die auf ein erhöhtes Korruptionsrisiko hinweisen können. Wer sich damit beschäftigt, sollte aber immer vor Augen haben, dass hierfür in allen Fällen gute Gründe und eine positive Vertriebsleistung Ursache sein können und glücklicherweise auch sind. Es geht also nicht um Misstrauen, sondern um Verständnis und Nachvollziehbarke... mehr

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Compliance für den Vertrieb... / 3 Compliance-Themen des Vertriebs

Die nachstehende Übersicht führt ohne Anspruch auf Vollständigkeit Fragen und Risiken auf, die im Vertrieb übergreifend oder für einzelne Vertriebstypen von besonderer Bedeutung sind. Sie beschreibt kurz rechtliche Vorgaben und Schwierigkeiten und gibt so Hinweise auf mögliche Problemfelder. Soweit möglich, erfolgen auch Vorschläge für Maßnahmen zur Risikoreduzierung. Die Gl... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.3 Vorsteuer auf Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 37 Nicht abziehbar sind ferner Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, die nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 7 oder Abs. 7 EStG nicht abziehbare Betriebsausgaben sind. Im Einzelnen geht es dabei um Aufwendungen für Geschenke[1], für Bewirtung[2], für Gästehäuser[3], für Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjachten und damit zusammenhängende Bewirtungen[4] und für unangeme... mehr