Fachbeiträge & Kommentare zu Geschenk

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.4 Pauschalierung auch bei teuren Sachgeschenken

In die Berechnung des 110-EUR-Freibetrags einzubeziehen sind auch unübliche Zuwendungen, die den für Aufmerksamkeiten geltenden Wert von 60 EUR übersteigen.[1] Die Pauschalbesteuerung für den die steuerfreie Höchstgrenze von 110 EUR übersteigenden Teilbetrag ist möglich. Zu prüfen ist zunächst, ob das Geschenk anlässlich oder gelegentlich der Betriebsveranstaltung gewährt wi...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.4 Virtuelle Betriebsfeiern

Auch eine Durchführung einer "Online-Betriebsveranstaltung" ist möglich. Die Arbeitnehmer treffen sich dazu vor dem Bildschirm, um gemeinsame betriebliche Events abzuhalten. Beispiele sind gemeinsames Kochen oder Backen, Weinverkostungen oder Gesellschaftsspiele auf Online-Plattformen, bei denen man sich mit den Kollegen im Videoformat austauschen kann. Die Finanzämter gewähr...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.1 Berechnungsschema

Die Ermittlung des Höchstbetrags von 110 EUR wird zur Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich rechnerisch ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt.[1] Entscheidend für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage ist, dass die Aufwendungen des...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.1 Bemessungsgrundlage

Der Gesetzeswortlaut verlangt die Anrechnung aller Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer auf den Freibetrag, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen. In die Berechnung des Freibetrags sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten.[1] Zuwendungen anlässlich einer Betri...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3.2 Zweckgebundene Barzuwendungen

Vorsicht ist angeraten bei Barzuschüssen, die Arbeitnehmern anlässlich einer betrieblichen Veranstaltung gewährt werden. Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld darstellen, sind in jedem Fall ohne Pauschalierungsmöglichkeit lohnsteuerpflichtig, auch wenn ihr Wert gering ist. Etwas anderes gilt für das Zehrgeld, wenn die zweckentsprechende Verwendung im Rahmen der Be...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.3 Prüfung der 110-EUR-Freigrenze

Bei einer betrieblichen Veranstaltung ist im Wege einer Pro-Kopf-Aufteilung die 110-EUR-Freigrenze zu prüfen. Dabei sind auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 EUR in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen.[1] Betragen die sich danach ergebenden Gesamtaufwendungen einschließlich Mehrwertsteuer nicht mehr als 110 EUR pro teilnehmender Person, bleiben sämtliche Aufwendung...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.4 Firmenjubiläum als Betriebsveranstaltung

Ist ein Firmenjubiläum Anlass einer Betriebsfeier (Jubiläumsfeier), können Zuwendungen im Rahmen der für Betriebsveranstaltungen geltenden Regelungen steuerfrei bleiben.[1] Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist danach insbesondere, dass alle Betriebsangehörigen und nicht nur ein bevorzugter Kreis von Arbeitnehmern an der Feier teilnehmen dürfen. Plant der Arbeitgeber im g...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.2 Pauschalierung begünstigter Zuwendungen

Durch die geänderte Begriffsbestimmung umfasst die Pauschalierungsvorschrift seit 2015 auch betriebliche Veranstaltungen mit geselligem Charakter, die nicht allen Arbeitnehmern offenstehen.[1] Der Begriff "Betriebsveranstaltung" ist bereits dann erfüllt, wenn arbeitgeberseitig eine Veranstaltung durchgeführt wird, die geselligen Charakter hat und an der überwiegend die eigenen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.5.2 Ehrung mehrerer Jubilare

Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen von Feiern, die zur Ehrung von mehreren Jubilaren durchgeführt werden (Jubilarfeiern), werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nicht als Form der Entlohnung des Arbeitnehmers beurteilt, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die aus Anlass eines runden Arbeitnehmerjubiläums durchgeführt werden. Ein rundes Arbeitnehmerjubiläum...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.4.3 Non-verbale sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung wird häufig mit verbalen Übergriffen oder körperlicher Annäherung in Verbindung gebracht. Doch auch non-verbale Verhaltensweisen können eine Form von sexueller Belästigung darstellen, die ebenso belastend und unangemessen ist, wie direkte verbale oder physische Übergriffe. Non-verbale sexuelle Belästigung umfasst eine Vielzahl von Handlungen, die subtil,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.5 Geschenke

Geschenke mit werbenden Hinweisen sind zulässig. Sie müssen hinsichtlich Form und Werbeinhalt sachlich gestaltet sein und sich wertmäßig in einem angemessenen Rahmen halten. Werbende Hinweise, z. B. auf Kugelschreibern, Kalendern und ähnlichen sog. Streuartikeln, sind nicht zu beanstanden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2 Stellenanzeigen/Verzeichnisse/Schilder/ Aushangtafeln/Geschäftspapiere/Geschenke

3.2.1 Stellenanzeigen Stellenanzeigen können (getarnte) Werbemaßnahmen sein, wenn sie Aussagen über den Umfang und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und die Kompetenz des Dienstleisters (sprich Lohnsteuerhilfevereins) treffen.[1] 3.2.2 Verzeichnisse Lohnsteuerhilfevereine dürfen sich in Verzeichnisse aller Art (z. B. Anschriftenverzeichnisse, Adress- und Fernsprechb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.4 Aushangtafeln

Sachliche Hinweise auf die Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins an der Aushangtafel eines Unternehmens ("Schwarzes Brett") sind zulässig. Dies gilt auch für ein "elektronisches Schwarzes Brett", bei dem Informationen für die Mitarbeiter in einer nur diesen zugänglichen Datei hinterlegt sind.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.1 Stellenanzeigen

Stellenanzeigen können (getarnte) Werbemaßnahmen sein, wenn sie Aussagen über den Umfang und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und die Kompetenz des Dienstleisters (sprich Lohnsteuerhilfevereins) treffen.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.3 Schilder

Beratungsstellen sollen nach außen hin kenntlich sein. Schilder dürfen in Größe und Gestaltung die durch die örtlichen Gegebenheiten bestimmten sachlichen Erfordernisse nicht überschreiten und müssen alle für Anzeigen zulässigen Angaben enthalten. Größe, Art und Farbe sind lediglich durch das Sachlichkeitsgebot des § 8 Abs. 1 StBerG beschränkt.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer, Sachprämie / 5 Pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen

Geschenke bzw. Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn macht, braucht dieser nicht als Arbeitslohn zu versteuern, wenn der Arbeitgeber die Steuer gem. § 37b EStG pauschal mit 30 % für ihn übernimmt. Die Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer bucht der Arbeitgeber auf das Konto "Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer" 415...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 2 Pfändbarkeit

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine als Beihilfe bezeichnete finanzielle Unterstützung aus besonderen Anlässen (z. B. Erziehungsbeihilfe, Heiratsbeihilfe, Erholungsbeihilfe, Krankheitsbeihilfe) gewährt, leistet er sie in der Regel aufgrund des Arbeitsverhältnisses. Die Beihilfe ist also kein Geschenk, sondern Arbeitslohn. Sie unterliegt deshalb den Vorschriften über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Abzugsverbot von Bestechungs- und Schmiergeldern

Rz. 1155 [Autor/Stand] Bis zum Veranlagungszeitraum 1995 waren Schmier- und Bestechungsgelder, obwohl sie verboten oder sittenwidrig sind, abzugsfähig, wenn es sich nicht um Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG handelte, der Empfänger benannt wurde oder auf eine Empfängerbenennung verzichtet werden konnte, weil sicher gestellt war, dass es zu keinen Steuerausfällen kommen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.2 Verzeichnisse

Lohnsteuerhilfevereine dürfen sich in Verzeichnisse aller Art (z. B. Anschriftenverzeichnisse, Adress- und Fernsprechbücher, Branchenverzeichnisse) aufnehmen lassen.[1] Zulässig ist die Teilnahme an einem Suchservice.[2] Die Eintragung in Verzeichnisse muss den Grundsätzen zur formalen und inhaltlichen Sachlichkeit entsprechen. Sie ist auf folgende Angaben beschränkt: Verein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Umgekehrter Irrtum: untauglicher Versuch oder Wahndelikt

Rz. 682 [Autor/Stand] Ein strafbarer Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) liegt auch vor, wenn die Handlung des Täters – entgegen seiner Vorstellung (vgl. § 22 StGB) – aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen niemals zur Vollendung führen kann (sog. untauglicher Versuch), was aus § 23 Abs. 3 StGB folgt. Der Täter stellt sich in diesen Fällen einen Sachverhalt v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) § 42 AO und die analoge Anwendung von Steuergesetzen im Steuerstrafrecht

Rz. 26 [Autor/Stand] Von der Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG gehen BVerfG und BGH auch für die Fälle aus, in denen sich der Steuerverkürzungserfolg aus einer Anwendung des § 42 AO bzw. seiner im Kern identischen ähnlichen Vorgängerregelungen ergibt, nach denen durch eine missbräuchliche Gestaltung eine Umgehung des Steuergesetzes nicht möglich ist und steuerrechtlich ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Geschenke

Aufwendungen für Geschenke an betriebsfremde Personen [1] sind bei betrieblicher Veranlassung – etwa zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen – bis zu einer Freigrenze von 50 EUR Werbungskosten.[2] Aufwendungen für Geschenke anlässlich persönlicher Feiern sowie Geschenke an Arbeitskollegen gehören zu den nicht abziehbaren Kosten der Repräsentation.[3] Von maßgeblicher Bedeutung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Geschenke

sind nach Rechtsprechung des BFH steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Sog. Aufmerksamkeiten (Sachgeschenke) zu persönlichen Anlässen bis zu einem Wert von 60 EUR werden jedoch von der Finanzverwaltung steuerfrei belassen.[2] Andere Sachzuwendungen können aufgrund der Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR/Monat steuerlich außer Ansatz bleiben.[3] Geldgeschenke sind unabhängig von...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 5 Wiederaufleben des Unfallversicherungsschutzes

Wenn eine private Verrichtung unternommen und in eine Dienstreise eingeschoben wird, kann hinterher der Versicherungsschutz bei Dienstreisen wiederaufleben. Praxis-Beispiel Kurzer Stopp und Wiederaufnahme der Rückfahrt Auf einer versicherten Dienstreise mit dem Auto macht ein Beschäftigter einen kurzen – nicht versicherten – Stopp von 10 Minuten vor einem Spielwarengeschäft, u...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 19 Schmiergeldannahme

Die Entgegennahme von Schmiergeldern stellt in der Regel eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit dar, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann.[1] Die Annahme von geringfügigen Geschenken, die branchenüblich sind (z. B. Kugelschreiber, Kalender), stellt dagegen keine Pflicht...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 19 Schmiergeldannahme

Die Entgegennahme von Schmiergeldern stellt in der Regel eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit dar, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann.[1] Die Annahme von geringfügigen Geschenken, die branchenüblich sind (z. B. Kugelschreiber, Kalender), stellt dagegen keine Pflicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers

Rz. 69 Einer der häufigsten Einwände des Bedachten gegen den Anspruch aus § 2287 BGB ist, dass die Verfügung des Erblassers, der gegen die Bindungswirkung einer letztwilligen Verfügung verstoßen hat, gerechtfertigt sei, da der Erblasser erwartet habe, der Beschenkte werde sich angesichts der Schenkung um die Versorgung des Erblassers kümmern und ihn gegebenenfalls bei Alter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / c) Weitere Lücken im Schutz durch § 2287 BGB

Rz. 80 Wenn es dem bindend bedachten Erben gelingt, sowohl das Vorliegen einer Schenkung als auch das Vorliegen eines Missbrauchs der Verfügungsmacht darzulegen und zu beweisen, ergibt sich für ihn eine weitere Lücke im vermeintlichen Schutz des § 2287 BGB. Der Anspruch aus § 2287 BGB stellt nämlich nur einen Bereicherungsanspruch auf Herausgabe des Geschenkes gemäß den §§ 8...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / cc) Anordnung von Testamentsvollstreckung

Rz. 163 Schließlich wird für den Erbteil und das Vorvermächtnis des behinderten Sohnes noch Testamentsvollstreckung angeordnet. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Person des Testamentsvollstreckers und des Betreuers nicht identisch sind, da sonst eine Interessenkollision vorliegt und die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers erforderlich wird. Rz. 164 Muster in Ihr Textve...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / II. Abschmelzungsfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 15 Auch unentgeltliche oder teilentgeltliche Zuwendungen sind nicht ergänzungspflichtig, wenn zur Zeit des Erbfalls bereits zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes vergangen sind (§ 2325 Abs. 3 S. 2 BGB). Die Ausschlussfrist dient der Rechtssicherheit und wird damit gerechtfertigt, dass sich der Pflichtteilsberechtigte nach dieser Zeit auf die dadurch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vermögenserhalt durch l... / E. Anrechnung auf den Pflichtteil, Pflichtteilsverzicht, Ausgleichung oder Abfindung

Rz. 71 Eine Anrechnungsbestimmung auf den Pflichtteil gem. § 2315 BGB sollte vorsorglich bei jeder größeren Schenkung vorgenommen werden. Wichtig ist, dass die Anrechnung vor oder bei der Zuwendung erfolgt. Unterblieb die Anrechnungsbestimmung bei der Zuwendung, kann der Erblasser sie nicht mehr nachholen, selbst wenn er die Rechtslage nicht erkannt oder sich bei der Zuwendu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Entwicklung der Rechtsprechung zu § 2287 BGB

Rz. 65 Durch die alte Rechtsprechung des BGH[99] waren bindend bedachte Erben durch § 2287 BGB bestens geschützt. Unter dem Schlagwort "Testamentsaushöhlung" wurden Verfügungen des gebundenen Erblassers fast vollständig unmöglich gemacht. Widersprach die Verfügung dem wirtschaftlichen Ziel des Erbvertrages oder gemeinschaftlichen Testamentes, wurde diese entweder wegen Umgeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögenserhalt durch V... / F. Vergessene Anrechnungsbestimmung

Rz. 82 Ein großes Problem in der Praxis ist darin zu sehen, dass bei den Zuwendungen die an sich gewollte Anrechnungsbestimmung nicht erfolgt. Oft wird eine Nachholung einer solchen Anrechnungsbestimmung in handschriftlicher Form praktiziert. Dies ist ein untauglicher Versuch, führt er doch nicht zu der gewünschten Anrechnung. Zwar war ursprünglich im Rahmen der Erbrechtsref...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vermögenserhalt durch l... / D. Absicherung des Schenkers durch Widerrufs- und Rückforderungsmöglichkeiten

Rz. 69 Durch den geschickten Einsatz von Widerrufs- und Rückforderungsrechten kann der Schenker auch nach der Übertragung von Vermögenswerten sicherstellen, dass das Familienvermögen auch langfristig in der Familie verbleibt. Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.7: Widerrufs- und Rückforderungsrecht § _________________________ Widerrufs- und Rückfo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.4 ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 32 Die Angabepflicht ESRS G1-3 umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Vorwürfe und Vorfälle [1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Compliance-Gefährdungsanaly... / 3.1.3 Prüflisten für einzelne Compliance-Themen

Die themenbezogene generelle Risikoeinschätzung im Fragebogen 2 sollte durch gesonderte Prüflisten vor- bzw. nachbereitet werden, um gezielt nach möglichen Anhaltspunkten für erhöhte Compliance-Risiken in der betrieblichen Praxis zu fragen. Das bewirkt zum einen, dass die generelle Risikoeinschätzung der Führungskräfte aus ‹Top down›-Sicht durch die Befassung mit operativen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Compliance-Gefährdungsanaly... / 2.4 Was folgt daraus für Risikomanagement, Prävention und Wirksamkeitskontrolle?

Konkrete Compliance-Maßnahmen zur Eindämmung eines Compliance-Risikos sollten bei dessen Erfassung nicht – wie sonst bei Risiko-Inventuren üblich – im Sinne einer Anregung oder ersten Idee dokumentiert werden, sondern erst nach einer Vorabprüfung ihrer Umsetzbarkeit und unter Beachtung der rechtlichen Erfordernisse als gezielter Vorschlag unterbreitet werden. Generell sollten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) angewendet werden. Die Pauschalierungsmöglichkeit betrifft Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen, etwa Kunden, Geschäftsfreunde bzw. deren Arbeitnehmer bei Sachzuwendungen, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3 Pauschalierte Einkommensteuer für Sachzuwendungen

Für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer besteht für den zuwendenden Steuerpflichtigen die gesetzliche Möglichkeit, die Lohn- bzw. Einkommensteuer mit 30 % pauschal zu übernehmen und an das Finanzamt abzuführen. Die Übernahme der Steuer mit dem Pauschsteuersatz von 30 % durch das zuwendende Unternehmen bewirkt die abschließende Besteuerung beim Zuwendungsemp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.6 Form und Verfahren der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Die Übernahme der Einkommensteuer für betrieblich veranlasste Zuwendungen und Sachgeschenke mit dem Pauschsteuersatz von 30 % ist eine Kann-Vorschrift. Entscheidet sich das zuwendende Unternehmen für die Übernahme der pauschalen Steuer, verlangt das Gesetz, dass dieses Wahlrecht für sämtliche Sachleistungen, die dem Grunde nach unter den Anwendungsbereich der Pauschalierungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.3 Steuerpflichtige Sachzuwendungen bei Arbeitnehmern

Im Arbeitnehmerbereich sind die lohnsteuerlichen Vorschriften weiterhin vorrangig anzuwenden. Erreicht wird dieses Ergebnis im Einführungsschreiben dadurch, dass Zuwendungen, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen, weil sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Aufmerksamkeiten oder Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse gewährt werden[1], ausdrücklich v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Herausgabe des Geschenks.

Rn 10 Die Herausgabe des Geschenks erfolgt aufgrund der Rechtsfolgenverweisung (RGZ 139, 22) nach Bereicherungsrecht (§§ 818–822; vgl BGH 20.11.13 – IV ZR 54/13 Rz 16f). Der Herausgabeanspruch ist ein eigener Anspruch des Vertragserben bzw Schlusserben. Er entsteht mit dem Anfall der Erbschaft (Rn 3) und kann nicht in die Auseinandersetzung einbezogen werden (BGH FamRZ 92, 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1301 BGB – Rückgabe der Geschenke.

Gesetzestext 1Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den To...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst ein Geschenk von dem Erblasser erhalten, so ist das Geschenk in gleicher Weise wie das dem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und zugleich dem Pflichtteilsberechtigten auf die Ergänzung anzurechnen. 2Ein nach § 2315 anzurechnendes Geschenk ist auf den Gesamtbetrag des Pflichtteils und der Ergänzung anzurechnen. (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt des Anspruchs.

Rn 8 Der Beschenkte wird durch Verweisung auf das Bereicherungsrecht so behandelt, als sei der Rechtsgrund der Schenkung entfallen. Über Rechtsfolgenverweisung in I 1 (BGH NJW 01, 1207 [BGH 19.12.2000 - X ZR 146/99]) findet auf den Rückgewähranspruch das Bereicherungsrecht (§§ 818 ff) Anwendung. Das bedeutet: Rn 9 Anstelle der Herausgabe des geschenkten Grundstücks wird Werte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berechnung.

Rn 4 Im Fall des I 1 sind alle Eigengeschenke und sonstige ergänzungspflichtigen Geschenke nach den Wertansätzen des § 2325 II zum Nachlass zu addieren, diese Summe (S) durch die halbe gesetzliche Erbquote des Pflichtteilsberechtigten (1/2Q) zu dividieren und davon das Eigengeschenk des Ergänzungsberechtigten (G) zu subtrahieren. Das Ergebnis ist der Ergänzungspflichtteil (E...mehr