Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 4.1 Erhöhung der Zeitgrenzen vom 1.3.2020 bis zum 31.10.2020

Für die Übergangszeit vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen wie folgt angepasst: Arbeitete der Minijobber an mindestens 5 Tagen pro Woche, erhöhte sich die Zeitgrenze von 3 Monaten auf 5 Monate. Wurde die Beschäftigung regelmäßig an weniger als 5 Tagen pro Woche ausgeübt, betrug die zeitliche Begrenzung 115 anstelle von 70 Arbeitst...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 5.6 Hinzuverdienst neben Kurzarbeitergeldbezug

Das Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung blieb ab dem 1.4.2020 zunächst bis zum 31.12.2020, dann bis zum 31.12.2021, verlängert bis zum 31.3.2022 und schließlich bis zum 30.6.2022 anrechnungsfrei beim Kurzarbeitergeld. Entgelte aus einer Nebenbeschäftigung, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt worden war, wurden...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hatte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie stark belastet waren, zahlreiche Notfallregelungen eingeführt. Damit sollten Arbeitsplätze erhalten, Firmeninsolvenzen abgewendet sowie Einkommensverluste von Arbeitnehmern und Einnahmeausfälle von Betrieben abgefedert werden. Dieser Beitrag führt alle sozialversicherungsrechtl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 10 Geringfügig Beschäftigte

Der Geltungsbereich des TVöD und damit auch des § 3 Abs. 3 umfasst grundsätzlich auch die geringfügig Beschäftigten mit Ausnahme der kurzzeitig Beschäftigten gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (§ 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD). Eine Mehrfachbeschäftigung der geringfügig Beschäftigten ist grundsätzlich möglich, wie die Zusammenrechnungsregelung des § 8 Abs. 2 SGB IV zeigt. Danach sind meh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.3.3 Inhalt

Über den Inhalt der Anzeigepflicht sagt die Regelung ausdrücklich nichts aus. Sinn und Zweck der Anzeigepflicht ist es jedoch, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit die Arbeitskraft des Beschäftigten oder seine eigenen berechtigten Interessen beeinträchtigt werden können bzw. ob ein Ziel- und Interessenkonflikt der Nebentätigkeit mit der Tät...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1 Einleitung

Neben ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst haben immer mehr Arbeitnehmer weitere Beschäftigungen. Diese Beschäftigungen können beim selben Arbeitgeber oder für einen Dritten erfolgen, sie können selbstständige Tätigkeiten im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrags sein, ehrenamtlich oder auf Minijob-Basis (seit dem 1.1.2025: bis zu 556 Euro) erfolgen. 1.1 Begriff der Nebentä...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 2 Nach der jetzigen Fassung des § 38 Abs. 1 SGB III betrifft die dort niedergelegte Meldeobliegenheit nicht mehr nur alle Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sondern alle diejenigen, die aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis ausscheiden. Dies wird auch noch einmal in § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III betont, der vorsieht, dass die Meldepflichten nach §...mehr

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Einzugsstelle / 2.2.2 Meldungen an Minijob-Zentrale/Krankenkasse

In den beschriebenen Beispielsfällen hat der Arbeitgeber für ein und dieselbe Beschäftigung 2 Meldungen mit unterschiedlichen Beitragsgruppenschlüsseln sowohl an die "Minijob-Zentrale" als auch an die zuständige Einzugsstelle zu erstatten. In beiden Meldungen ist der gleiche Personengruppenschlüssel zu verwenden, wobei sich die Verschlüsselung an der Rentenversicherung orien...mehr

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Einzugsstelle / 2 Geringfügig Beschäftigte

Zuständige Einzugsstelle sowohl für geringfügig Beschäftigte als auch für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ("Minijob-Zentrale"). Sie erhält sowohl die vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnt Beschäftigte als auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnt Beschäf...mehr

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Einzugsstelle / 2.2 Versicherungspflicht/-freiheit in einer Beschäftigung

Sofern für ein und dieselbe Beschäftigung in einem Versicherungszweig Versicherungsfreiheit vorliegt und damit Pauschalbeiträge zu zahlen sind, während in (einem) anderen Versicherungszweig Versicherungspflicht (allerdings keine Rentenversicherungspflicht als geringfügig Beschäftigter) besteht und individuelle Beiträge anfallen, dürfen nur die Pauschalbeiträge an die Deutsche R...mehr

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Einzugsstelle / Zusammenfassung

Begriff Die Einzugsstelle ist im deutschen Sozialversicherungssystem diejenige Stelle, die die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei den Arbeitgebern einzieht und an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 2.2 Geringfügige Beschäftigung

Rz. 7a Nr. 1a ist auf Vorschlag des Ausschusses im Gesetzgebungsverfahren zum Barrierefreiheitsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2022 in die Vorschrift eingefügt worden. Es wird geregelt, dass Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einem Arbeitsuchenden über die Zahlung einer Vergütung von Anfang an unwirksam sind, wenn eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV vermitte...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 5.1 Haushaltsnahe Leistungen – Pflege und Betreuung

§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Die Regelung ermäßigt auf Antrag die festzusetzende Einkommensteuer. Sie umfasst folgende Fälle: geringfügiges haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Abs. 1), anderes haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Konsequenzen aus Vereinbarungen zusammen, die entgegen §§ 290 ff. und dem Willen des Gesetzgebers geschlossen werden. Da es sich dabei stets um bürgerlich-rechtliche Verträge handelt, erklärt § 297 die Vereinbarungen für unwirksam. Daraus folgt insbesondere, dass diese nach § 134 BGB nichtig sind, insbesondere keine finanziellen Ansprüche aus d...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für die vorläufige Zahlungseinstellung

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Praktikabilität des Leistungsrechts und einer Beschleunigung des Leistungsverfahrens. Sie stellt eine schon früher ständig geübte Praxis auf eine rechtliche Grundlage. Seit jeher haben die Agenturen für Arbeit bei begründeten Zweifeln daran, dass die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, die Leistungszahlungen vorläufig eingestellt und den Leistun...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.2 Berufsausbildung

Das Kind muss sich in Berufsausbildung befinden.[1] Der Begriff der Berufsausbildung wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt. Er umfasst jede Ausbildung zu einem künftigen Beruf, solange das Berufsziel noch nicht erreicht ist und die Vorbereitung darauf ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten un...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Lohnersatzleistungen

Hierunter fallen im Wesentlichen das Arbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Schlechtwettergeld, das Konkursausfallgeld und das Mutterschaftsgeld. Der Gesetzgeber hat die Lohnersatzleistungen von der Besteuerung freigestellt.[1] Eine indirekte Besteuerung ergibt sich durch die Anwendung des Progressionsvorbehalts. Betragen diese Leistungen mehr als 410 EUR, ist der Arbei...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Geringfügige Beschäftigungen

Sog. Minijobs sind in jedem Fall lohnsteuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, unter Verzicht auf die Besteuerung nach den ELStAM eine einheitliche Pauschsteuer von 2 % zu erheben. Die Regelungen finden sich in der Vorschrift des § 40a EStG zur Lohnsteuer-Pauschalierung bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten.[1]mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

2.1 Verdienstgrenze: 556 EUR Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 556 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine ...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 556 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 556 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 4 Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind ab dem ersten Euro in das allgemeine Meldeverfahren – einschließlich der Beschäftigung in privaten Haushalten – integriert.[1] In der DEÜV-Meldung ist als Personengruppenschlüssel der Wert 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigung) bzw. 110 (kurzfristige Beschäftigung) anzugeben. Als Beitragsgruppenschlüssel gilt bei geringfügig entl...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 1 Arten geringfügiger Beschäftigungen

Die Sozialversicherung kennt 2 Fallgruppen der geringfügigen Beschäftigung. Das Gesetz unterscheidet in geringfügig entlohnte Beschäftigungen[1] und geringfügig kurzfristige Beschäftigungen.[2] Die Übereinstimmungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht betreffen geringfügig entlohnte Arbeitnehmer. Für kurzfristige Beschäftigungen[3] gelten sowohl bei der Sozialversicherung...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.2 Pauschale Arbeitgeberbeiträge und Beitragsanteile zur Rentenversicherung

Die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung führt nur für den Fall der kurzfristigen Beschäftigung[1] zu einer Befreiung von Sozialabgaben. Für den Bereich der geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigungen sind dagegen Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten. Bei Arbeitnehmern, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht der geringfügig entl...mehr

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Minijobs und andere geringf... / Zusammenfassung

Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pauschalen Arbeitg...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4 Lohnsteuer-Pauschalierung

Um für Minijobs eine einheitliche Behandlung bei der Steuer und der Sozialversicherung zu erreichen, hat der Gesetzgeber die Pauschalierungsvorschriften an die sozialversicherungsrechtliche Begriffsbestimmung der geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV geknüpft. Die weitere Unterscheidung nach der Höhe des anfallenden Pauschalsteuersatzes ist ebenfalls a...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.4 Sonderfall: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Besonderheiten sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) zu beachten.[1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt[2] regelmäßig eine bestimmte Grenze nicht übersteigt (dauerhaft geringfügige Beschäftigung[3]). Die Anhebung des Mindestlohns zum 1.1.2025 auf 12,82 EUR pro Stunde wirkt sich auch auf die geringfügig entloh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 556,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 556,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 3 Kurzfristige Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind in allen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei. Im Unterschied zur geringfügig entlohnten Beschäftigung zahlen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge. Die Definition der Jahresgrenze für die Berechnung der Höchstarbeitsdauer bezieht sich auf das Kalenderjahr. 3.1 Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen 3.1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 3.1.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, wenn die Grenzen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschritten sind (Arbeitsentgelt mehr als 556 EUR monatlich) und sie berufsmäßig ausgeübt wird. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt nicht über 556 EUR, entfällt die Prüfung der Berufsmäßigkeit. Berufsmäßigkeit liegt dann vor, wenn die Beschäftigung für die betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 3.2 Zusammenrechnung

Mehrere aufeinander folgende kurzfristige Beschäftigungen sind auch dann zusammenzurechnen, wenn die einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung von kurzfristigen und nicht geringfügigen Beschäftigungen ist nicht möglich. Es ist jeweils bei Beginn einer kurzfristigen Beschäftigung zu prüfen, ob diese zusammen mit anderen im ...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 5 Schaubild

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.2 Pauschalierungsgrenzen

Für die Frage, welche Anforderungen bei Teilzeitbeschäftigten hinsichtlich einer Pauschalbesteuerung vorliegen müssen, ist nach dem Gesetz eine getrennte Betrachtung für kurzfristige bzw. geringfügige Beschäftigungen durchzuführen. Die Lohngrenze, die für die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % bei kurzfristig beschäftigten Aushilfen zu beachten ist, wird an den Mindestlohn an...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 3.1 Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen

3.1.1 Kalenderjahrprinzip Eine kurzfristige Beschäftigung in der Sozialversicherung liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb des laufenden Kalenderjahrs aufgrund ihrer Eigenart oder vertraglicher Regelung von vornherein auf längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig Befristung im Voraus maßgebend Wichtig ist, dass die Befristung im Voraus vertraglich vereinbart...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Zusammenfassung Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 3.3 Keine Sozialversicherungspflicht und keine Beitragspflicht

In allen Zweigen der Sozialversicherung herrscht für kurzfristige Beschäftigungen unabhängig von der Höhe des Verdiensts Versicherungsfreiheit. Sowohl für Arbeitgeber als auch für den kurzfristig Beschäftigten besteht Beitragsfreiheit.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 3.1.2 Maximale Beschäftigungsdauer

Eine zeitliche Begrenzung muss für die Beschäftigung entweder aus ihrer Eigenart oder aus der vertraglichen Vereinbarung folgen. Eine zeitliche Beschränkung nach der Eigenart der Beschäftigung liegt vor, wenn aus Art, Wesen oder Umfang der zu verrichtenden Arbeiten keine längere Arbeitszeit denkbar ist, wie z. B. Saisonarbeiten. Die Zeitgrenze von 3 Monaten einerseits und die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 3.4 Kurzfristige Beschäftigung im Lohnsteuerrecht

Der Arbeitslohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist lohnsteuerpflichtig. Gleichwohl ist die Begriffsbestimmung auch für das Steuerrecht von Bedeutung, weil das Gesetz für kurzfristig Beschäftigte die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit dem festen Steuersatz von 25 % zulässt. Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer lohnsteuerlich pauschalierungsfähigen kur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 3.1.1 Kalenderjahrprinzip

Eine kurzfristige Beschäftigung in der Sozialversicherung liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb des laufenden Kalenderjahrs aufgrund ihrer Eigenart oder vertraglicher Regelung von vornherein auf längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig Befristung im Voraus maßgebend Wichtig ist, dass die Befristung im Voraus vertraglich vereinbart ist oder sich diese bere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 8.2 Voraussetzungen des bAV-Förderbetrags

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags im Einzelnen ist, dass der Arbeitslohn des Arbeitnehmers im Lohnzahlungszeitraum, für den der Förderbetrag geltend gemacht wird, im Inland dem Lohnsteuerabzug unterliegt; der bAV-Förderbetrag setzt ein erstes Dienstverhältnis voraus (Steuerklassen I bis V oder die Bestimmung durch den Arbeitnehmer bei pauschal besteuerte...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7 Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte

Geringfügige Beschäftigungen sind in jedem Fall lohnsteuerpflichtig. Anstelle der Steuerbefreiung hat der Arbeitgeber bei Minijobs die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen pauschale Steuerabzugsbeträge zu erheben. Die Regelungen hierzu finden sich in der Vorschrift des § 40a EStG zur Lohnsteuer-Pauschalierung bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Lohnsteuerbes... / Zusammenfassung

Überblick Lohnsteuerbescheinigungen müssen von Arbeitgebern ohne maschinelle Lohnabrechnung elektronisch erstellt werden. Für das Jahr 2025 kommt die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung auf Papier nur noch für solche Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung in Betracht, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihren Privathaushalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 2.2.4 Behandlung des steuerfreien Arbeitgeberbeitrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, die bereits einen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag zu ihrer Altersversorgung erhalten haben, wird dieser von dem Betrag, der sich nach Anwendung des jeweils gültigen Prozentsatzes ergibt, wieder abgezogen.[1] Der Arbeitgeberanteil wird damit zunächst im Rahmen der zu berücksichtigenden Beiträge hinzugerechnet[2], anschließend mindert er aber zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.6 Zukunftssicherungsleistungen

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungseinrichtungen sind getrennt in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu bescheinigen (Zeilen 22 und 23). Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht pauschal erhebt, gehören hierzu auch die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung und ohne Optio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Verlangt ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nach § 1572, muss er sowohl zur gesundheitsbedingten Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit als auch zu den maßgeblichen Einsatzzeitpunkten schlüssig und substantiiert vortragen, im Bestreitensfall Beweis führen (BGH FamRZ 05, 1817; 01, 1291). Ein (geschiedener) Ehegatte muss, um die Voraussetzungen des § 1572 darzutun, iE di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 28 Der Unterhalt begehrende Ehegatte muss darlegen und beweisen, dass er trotz hinreichender Bemühungen keine angemessene Arbeit finden kann (BGH NJW 87, 898). Die Darlegungs- und Beweislast besteht nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern auch dafür, dass er keine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), oder eine Tätigkeit iR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Folgen der Obliegenheitsverletzung.

Rn 7 Der Berechtigte trägt die Beweislast für hinreichende Bemühungen. Die Beweiserleichterung des § 287 II ZPO kommt ihm nicht zugute (BGH FamRZ 12, 517; 08, 2104). Ist die Obliegenheit nicht ordnungsgemäß erfüllt, wird die Ursächlichkeit für die Nichtaufnahme einer zumutbaren Arbeit vermutet (BGH FamRZ 08, 872). Der Berechtigte muss sich sodann das erzielbare Einkommen anr...mehr