Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.1 Zusammenrechnung

Bei der Prüfung der Versicherungsfreiheit kommt es nicht nur auf die aktuelle Beschäftigung an. Die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen (Anmeldungen sind jeweils mit dem Personengruppenschlüssel 110 erfolgt) sind zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Es ist jeweils bei Beginn e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.8 Erkennbarkeit der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch den Arbeitgeber

Stellt sich nachträglich heraus, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt die zulässige Arbeitsentgeltgrenze überschritten hat und der Arbeitgeber dies bei der Jahresvorausbetrachtung hätte erkennen müssen, ist rückwirkend von keiner geringfügig entlohnten Beschäftigung auszugehen. In diesen Fällen ist das Versicherungsverhältnis mit Wirkung für die Vergangenheit umzustellen. Die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 2 Feststellung von Versicherungspflicht durch eine Betriebsprüfung

Soweit ein vom Arbeitgeber zunächst als geringfügig entlohnt beurteiltes Beschäftigungsverhältnis im Zuge einer Betriebsprüfung nachträglich als sozialversicherungspflichtig eingestuft wird, ergeben sich hierdurch eine ganze Reihe von Konsequenzen. Der Rentenversicherungsträger wird im Regelfall per Bescheid Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung festst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.2.2 Entgeltgrenze wird überschritten

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt und wird dabei die monatliche Grenze (2025: 556 EUR) überschritten, werden alle Jobs versicherungspflichtig. Es liegen somit keine Minijobs mehr vor. Damit ist auch die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 2 Ein Minijob, gesetzlich krankenversichert

Sachverhalt Eine Aushilfskraft ist auf 556-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Sie ist verheiratet, familienversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse und übt keine weitere Beschäftigung aus. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflichtig zur Sozialversicherung und wie ist das Einkommen zu versteuern? Ergebnis Übt ein Arbeitnehmer ausschließlich einen Minijob mit einem Verdien...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4.1 Mehrere Beschäftigungen

Für Personen, die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben, sind die Arbeitsentgelte für die Prüfung der Mindestbemessungsgrundlage aus allen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Sofern das Entgelt aus mehreren Beschäftigungen insgesamt die Mindestbemessungsgrundlage von 175 EUR übersteigt, werden die Beiträge aus dem jeweiligen tatsächlichen Arbeitsentgelt berech...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 4 Vorbeschäftigungszeiten verschwiegen

Sachverhalt Vom 15.11. bis 31.12. wird eine Aushilfskraft als Urlaubsvertretung eingestellt. Insgesamt sind 30 Arbeitstage vereinbart. Das monatliche Entgelt beträgt 330 EUR. Die Aushilfskraft teilt dem Arbeitgeber auf einem Fragebogen mit, dass sie im laufenden Jahr keine Vorbeschäftigungen hatte. Der Arbeitgeber meldet die Aushilfe daraufhin als kurzfristig Beschäftigte mi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3.1 Verteilung der Beitragslast

In den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer geringfügig entlohnt rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung: Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % bzw. 5 % bei Privathaushalten als Beitrag zu tragen. Den Restbeitrag, also 3,6 % bzw. 13,6 %, hat der geringfügig Beschäftigte aufzubringen. Bei einem Arbeitsentgelt ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.2.1 Übergangsregelungen: Altfälle mit Beschäftigungsbeginn vor dem 1.1.2013

Geringfügig Beschäftigte in einem bereits am 31.12.2012 bestehenden Minijob sind aufgrund der Übergangsregelungen der Minijob-Reform weiterhin versicherungsfrei, solange das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt. Sie können den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit aber jederzeit erklären.[1] Die Verzichtserklärung gilt dann für die Dauer alle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.9 Geringfügige Beschäftigung

Geringfügig Beschäftigte[1] sind krankenversicherungsfrei, es sei denn, der Beschäftigte übt mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, die zusammen die Geringfügigkeitsgrenze für geringfügige Beschäftigungen überschreiten; der Beschäftigte übt mehr als eine geringfügige Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen "Haupt"-Beschäftigung aus. Krankenversicherungsfrei bleib...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 4.1 Minijob-Zentrale

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte und Beschäftigte im Haushaltsscheckverfahren hat der Arbeitgeber bzw. der Privathaushalt den Beitragsnachweis bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen einzureichen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 4 Rechtsfolgen für den Arbeitnehmer bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht

Auch Arbeitnehmer können ein rechtliches Interesse daran haben, dass eine zunächst als Minijob mit Verdienstgrenze berechnete Beschäftigung nicht nachträglich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wird. Ursächlich hierfür sind weniger die dann anfallenden Arbeitnehmeranteile am Sozialversicherungsbeitrag. Diese darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 2 Geltungsbereich des TVöD

Für den Geltungsbereich des TVöD gibt es hinsichtlich der geringfügig Beschäftigten eine wichtige Ausnahme: Auf geringfügige Beschäftigungen in der Form der kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV findet der TVöD nach § 1 Abs. 2m TVöD keine Anwendung[1] – für die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die sogenannten Minijobs, findet der TV...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.5 Weitere Beschäftigungsverhältnisse

Schließt der Beamte mit anderen Arbeitgebern weitere Dienstverhältnisse ab, z. B. als Minijob bei einem privaten Arbeitgeber, so gelten ebenso die allgemeinen Grundsätze des Lohnsteuerrechts. Folglich kann der Arbeitgeber für den Arbeitslohn die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder mit 20 % wählen.[1] Soll der Arbeitslohn eines weiteren (z. B. zweiten) Beschäftigungsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.1 Übergangsregelungen (vor 2013 begründetes Beschäftigungsverhältnis)

Tz. 32 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Arbeitnehmer, die am 31.12.2012 in der "alten" Gleitzone mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 EUR bis 450 EUR versicherungspflichtig beschäftigt waren, galt die "alte" Gleitzonenformel bis Ende 2014 fort, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 450 EUR nicht überschreitet. Die Gleitzonenformel in Übergangsfällen für 2013 ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 1 Minijob und Hauptbeschäftigung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber stellt eine Aushilfskraft auf Minijob-Basis ein mit einem monatlichen Verdienst von 556 EUR. Die Aushilfskraft möchte die Tätigkeit neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausüben. Der Arbeitgeber möchte die pauschalen Arbeitgeberleistungen auf die Aushilfskraft abwälzen. Ist die Abwälzung zulässig? Wie gestaltet sich die Abrechnung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.2.2 Übergangsregelungen: Einführung des Flexirentengesetzes

Altersvollrentner waren nach dem bis zum 31.12.2016 geltenden Recht in einer daneben ausgeübten Beschäftigung generell rentenversicherungsfrei. Ab dem 1.1.2017 besteht Rentenversicherungsfreiheit erst mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbezieher die Regelaltersgrenze erreicht. Dies gilt auch für Minijobs. Achtung Übergangsregelung für Minijobs mit Beschäftigungsbeginn vor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.1.1 Schätzung

Arbeitgeber haben das Recht, bei der prognostischen Beurteilung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung allein auf die Einhaltung der Jahresentgeltgrenze von 6.672 EUR abzustellen. Dies gilt, wenn bereits zum Beurteilungszeitpunkt feststeht, dass die Entgelte im Jahreszeitraum in unvorhersehbarer Höhe oder saisonal bedingt schwanken werden. In diesen Fällen legt der Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.5 Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze und (rückwirkender) Eintritt von Versicherungspflicht

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 556 EUR im Monat, liegt vom Tage des Überschreitens an keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Wenn Arbeitgeber dies nicht beachten, kann es zu folgenden Konsequenzen führen: Die Prüfer der Rentenversicherung greifen diese Fälle auf und stellen im Nachhinein Sozialversicherungspflicht und damit einhergehend auch zwangsläufig die...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der Arbeitgeber trägt von dem für 2015 geltenden Rentenversicherungsbeitrag von derzeit (seit 2018) 18,6 % pauschal 15 % und der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag i. H. v. derz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung und Minijobs

1 Vorbemerkung Die Begriffe der geringfügigen Beschäftigung bzw. des sogenannten "Minijobs" sind sozialversicherungsrechtliche Begriffe aus § 8 Abs. 1 SGB IV, aus denen sich unmittelbar keine arbeitsrechtlichen Folgen ableiten lassen. Vielmehr sind diese besonderen sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse "normale" (Teilzeit-)Arbeitsverhältnisse, auf die die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge

Zusammenfassung Überblick Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei gewerblichen Arbeitgebern und in Privathaushalten hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Berechnung ist unkompliziert, soweit es sich um "normale" Minijobs handelt. Besondere Regelungen gelten aber beispielsweise für vorgesch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.2 Beamte

Für Beamte, die neben ihrer Beamtenbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, ist der Pauschalbeitrag ebenfalls zu zahlen. Eine Ausnahme von der Pauschalbeitragspflicht besteht für Beamte, bei denen der Dienstherr die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung erstreckt hat.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 4.2 Beiträge in der Freistellungsphase

In der Freistellungsphase sind je nach Versicherungsstatus in der (für sich gesehen) geringfügig entlohnten Beschäftigung aus dem Wertguthaben entweder bei vorliegender Versicherungsfreiheit Pauschalbeiträge oder bei vorliegender Versicherungspflicht, die sich aufgrund der Zusammenrechnung mit einer weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bzw. einer versicherungspflich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.2 Überschreiten der Zeitgrenzen

Überschreitet eine kurzfristige Beschäftigung entgegen der ursprünglichen Erwartung die ursprünglich vereinbarte Zeitdauer, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, es sei denn, dass die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorliegen. Stellt sich bereits im Laufe der Beschäftigung die längere Dauer heraus, liegt eine kurzfristige Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1.1 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Der Arbeitgeber ist Beitragsschuldner für den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % bzw. 5 %[1] des Arbeitsentgelts für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die in einer vor dem 1.1.2013 aufgenommenen Beschäftigung auch über den 31.12.2012 hinaus versicherungsfrei sind oder bei einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.5 Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

Üben Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Kammerberuf aus, sind sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Für sie bestehen jedoch 2 Möglichkeiten, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen: Als geringfügig Beschäftigte können sie sich per Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Als Mitglied der berufs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.2 Wirkung des Pauschalbeitrags in der Rentenversicherung

Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und erwerben dadurch volle Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Aufgrund von Übergangsregelungen gibt es Personenkreise, die in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach wie vor versicherungsfrei sind. 3.2.1 Übergangsregelungen: Altfälle mit Besch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Studenten... / 4 Beschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.3. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1000 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17 Stunden. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Da die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht in der Beschäftigung im Rahmen des W...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen

Tz. 56 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle nach § 28a Abs. 1 SGB IV jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden. Die Meldung ist durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Der Arbeitgeber hat nach § 28e SGB IV d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.1 Student ist bis zu 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Wird neben dem Studium eine bzw. mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ist der Arbeitnehmer als Werkstudent kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und rentenversicherungspflichtig. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.[1] Praxis-Beispiel Anrechnung von Arbeitszeiten aus Nebenbeschäftigungen Ein Student arbeitet un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Übergangsregelungen für vor 2013 aufgenommene Beschäftigungen

Tz. 27 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Arbeitnehmer, die in einer bereits am 31.12.2012 bestehenden Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig waren und ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 400,01 EUR und 450 EUR erzielten, blieben in dieser Beschäftigung längstens bis 31.12.2014 versicherungspflichtig. In der Krankenversicherung galt dies nur, wenn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 3 Ein Minijob, privat krankenversichert

Sachverhalt Zur Unterstützung der Mitarbeiter wird eine weitere Aushilfskraft auf 556-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin ist verheiratet, privat krankenversichert und übt keine weitere Beschäftigung aus. Muss der Arbeitgeber auch den Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung leisten? Ergebnis Ist die Arbeitnehmerin privat krankenversichert, entfällt die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 6.1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen sind keine Pauschalbeiträge fällig. Das gilt auch, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Davon unberührt ist die Beitragspflicht geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigungen zur Unfallversicherung sowie die Umlagepflicht zur U1 und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3 Beitragsberechnung bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit/-pflicht

Sofern ein Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet oder in einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist und sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind für ihn im Jahr 2025 Rentenversicherungsbeiträge aus einem Beitragssatz von 18,6 % zu zahlen. Als Mindestbeitragsbemessun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alleinhandwerker / 1.1 Ausschlusstatbestände für das Alleinhandwerk

Sind Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt[1], steht das der Alleinhandwerkereigenschaft nicht entgegen. Die Rentenversicherungspflicht eines im Handwerksbetrieb Beschäftigten (mit Ausnahme der Lehrlinge und des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades) steht der Alleinhandwerkereigenschaft nur dann entgegen, wenn die Versicherungspflicht des Beschäftigten auf einer mehr ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 2 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 556 EUR monatlich

Sachverhalt Ein Student (30 Jahre alt) übt – befristet auf 5 Monate – ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 300 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das vorgeschriebene Zwisch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 5 Abführung

Die Pauschalbeiträge sind elektronisch mit dem Beitragsnachweis zu übermitteln und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Bei Minijobs in Privathaushalten werden die Beiträge von der Minijob-Zentrale berechnet und im Haushaltsscheckverfahren vom Konto des Arbeitgebers eingezogen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 5 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 556 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR monatlich. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zwischenpraktikum sozialver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 4 Hauptbeschäftigung, geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Arbeitgeber A: Eine alleinerziehende Mutter arbeitet Teilzeit für 900 EUR im Monat. Sie erhält kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber B: Daneben erstellt sie in Heimarbeit Schreibarbeiten und erhält dafür ein festes monatliches Entgelt von 300 EUR, ebenfalls kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber C: Im Sommer arbeitet sie befristet vom 1....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 1 Mehrere Minijobs

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitet im Juli als Haushaltshilfe in 3 verschiedenen Haushalten. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V mit 9 % Kirchensteuer und kinderlos) und gesetzlich krankenversichert. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 1,7 %. In jedem Haushalt ist sie mit 556 EUR pro Monat geringfügig beschäftigt. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 53 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Überschreitet eine Beschäftigung, die als kurzfristige Beschäftigung angesehen wird, entgegen der ursprünglichen Erwartung die angegebene Zeitdauer, tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, es sei denn, dass die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorliegen (s. Abschn. B.3.2 Richtlinien für die versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 2.3 Pensionäre in Minijobs

2.3.1 Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristig beschäftigte Pensionäre sind rentenversicherungsfrei.[1] 2.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung vor Erreichen einer Altersgrenze Geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die z. B. eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit (keine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze) beziehen, sind – abgesehen von Übergangsfällen[1] – re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1 Minijob bis 556 EUR

1.1 Lohnsteuerpauschalierung Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt mit dem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.1 Vor- und Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber den Praktikanten ein Arbeitsentgelt, sind sie als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Auch wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt oder das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet und damit dem Gr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 5 Geringfügige Beschäftigung während des Rentenbezugs

Übt ein Rentner eine Beschäftigung aus, vollzieht sich die versicherungsrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen. Beschäftigte Rentner sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. Sofern nicht von dem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht wird, besteht Versicherungspf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.2 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Entgelte aus mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen sind auch zu addieren, um festzustellen, ob der Versicherte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist. Übersteigt das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung – auch mit dem Arbeitsentgelt aus einem zweiten und weite...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze

Zusammenfassung Überblick Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 556 EUR im Monat nicht überschreitet. Der Begriff "regelmäßig" deutet bereits an, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auch dann noch vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer in einzelnen Monaten mehr als 556 EUR verdient. Unter welchen Bedingungen ist aber ...mehr