Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinschaftspraxis

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.4 Kriterien für die Veränderung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütungen (Abs. 3)

Rz. 70 Aus dem mit Wirkung zum 1.1.2013 neu gefassten Abs. 3 ergeben sich die Kriterien für die Veränderungen der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütungen ab 2013. Die Vorschrift führt einige der berücksichtigungsfähigen Aspekte an. Die Formulierung "unter Berücksichtigung" in Abs. 3 Satz 1 bedeutet, dass sich die Gesamtvertragspartner mit den Kriterien ernsthaft auseinander...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.2 Häuslicher Behandlungsraum oder häusliches Arbeitszimmer

Voraussetzung ist immer, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird. Das bedeutet, dass die Abgrenzung nicht immer ganz einfach ist. Obwohl der für Notfälle eingerichtete Behandlungsraum einer Ärztin nicht vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient, h...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Ist die (nachträgliche) Ausstellung von digitalen Corona-Impfzertifikaten durch Ärzte als gewerbliche Tätigkeit zu klassifizieren, die bei Gemeinschaftspraxen dann zu einer gewerblichen Infektion führt?

Nein. Das Ausstellen von Impfzertifikaten durch Ärzte stellt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 des Einkommensteuergesetzes dar. Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten ist lediglich eine (andere) Dokumentationsform (anstelle der/ergänzend zur bisherigen Dokumentation im "gelben" Impfpass) über durchgeführte Covid-19-Impfungen. Sie ist untrennbar mit der eig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Person des Kündigenden

Rz. 23 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung v...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.3.2 Ausschluss der Steuerfreiheit für Prothetikumsätze

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Zahntechnikern ist nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 2 UStG die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, soweit die bezeichneten Gegenstände im Unternehmen des Zahnarztes hergestellt oder wiederhergestellt werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungsleistungen und d... / 2.3 Lösung

R wird durch die Vermietung zum Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht (wirtschaftliche) Umsätze ausführt.[1] Selbst wenn R nicht schon vorher Unternehmereigenschaft aufgrund anderer wirtschaftlicher Aktivitäten inne hatte, wird er spätestens mit dem Erwerb des Mietobjekts zum Unternehmer. Bei dem Erwerb des Hauses ist davon auszugehen,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungsleistungen und d... / 2.1 Sachverhalt

Rentner R hat mit Wirkung zum 1.1.2023 ein gemischt genutztes Gebäude in Köln erworben (Baujahr 1920). Umsatzsteuer wurde R bei dem Verkauf des Gebäudes nicht berechnet. Er weiß aber, dass der Vorbesitzer dieses Haus ebenfalls als Anlageobjekt (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) genutzt hatte und in den letzten 10 Jahren vor dem Verkauf des Objekts keine wesentlichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.3 Inhalt der Hausarztzentrierten Versorgung

Rz. 26 Die 4 in Abs. 2 enthaltenen Anforderungsbeispiele normieren den besonders qualifizierten Hausarzt und zielen auf die Verbesserung der Pharmakotherapie, den Einsatz wissenschaftlich begründeter und zugleich praxiserprobter Behandlungsleitlinien für die hausärztliche Versorgung, die Konzentration der ärztlichen Fortbildung auf hausarzttypische Problemfelder sowie auf di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.3 Veräußerung eines Teilbetriebs

Rz. 119 Der Begriff des Teilbetriebs, der auch für andere steuerliche Vergünstigungen bedeutsam ist (z. B. § 6 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 3 S. 2 EStG), ist nur schwer zu definieren.[1] Die Rspr. unterscheidet 2 alternative Fallgruppen.[2] Der Freiberufler übt verschiedenartige Tätigkeiten aus: Eine Praxis besteht etwa organisatorisch aus mehreren selbstständigen Praxisteilen, in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 22 Der Betrieb eines Krankenhauses, eines Sanatoriums oder einer medizinischen Badeanstalt gehört zur freiberuflichen Tätigkeit, wenn diese Einrichtungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse lediglich ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellen.[1] Dies ist i. d. R. zu bejahen, wenn der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit verfolgte Heilzweck au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Heilberufe / 3 Gewinnermittlung

Ärzte und sonstige "Heilberufler" erzielen aus freiberuflicher Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[1] Sie sind grundsätzlich weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet.[2] Umsatz- oder Gewinngrenzen sind hierfür nicht zu beachten.[3] Ärzte und sonstige "Heilberufler"können daher den Gewinn nach der sog. "Einnahmen-Überschussrechnung"...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze, Gesellschaftszusätze, "& Partner"

Rz. 104 Nach § 19 Abs. 1 HGB sowie § 4 GmbHG, § 4 AktG, § 3 GenG und § 2 PartGG muss jeder Unternehmensträger zwingend einen seine Rechtsform charakterisierenden Rechtsformzusatz in der Firma beinhalten. Diesbezüglich duldet das Gesetz auch nach dem HRefG 1998 keine Täuschungen.[309] Der Gesetzgeber hat die Wichtigkeit dieser Information für die Verkehrskreise durch die Neur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage S 2023 – Tipps und G... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1049 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1050 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Regelung der Erwerbstätigkeit

Rz. 291 Nach dem Grundverständnis der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB und der Freiheit der Eheleute, Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit nach § 1356 BGB frei zu regeln, ist es Sache der Ehepartner, die Frage der Lebensgestaltung und Rollenverteilung einverständlich zu regeln. Ob solche Vereinbarungen, jedenfalls im Bereich eheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.9 Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1a)

Rz. 54 Mit Wirkung zum 1.1.2004 können MVZ gleichberechtigt mit Vertragsärzten (Vertragspsychotherapeuten) als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (vgl. Abs. 1 Satz 1). In Abs. 1 Satz 2 ist vorgegeben, dass die in einem zugelassenen MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte tätigen Ärzte/Psychotherapeuten nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.2 Rechtsgrundlagen des § 95 Abs. 1 Satz 1

Rz. 14 Der Arzt/Psychotherapeut, das MVZ oder die medizinische Einrichtung entscheiden selbst, ob sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen. Dies wird u. a. daran deutlich, dass die Zulassung oder Ermächtigung nur auf den freiwilligen Antrag des Bewerbers hin erfolgt, er also grundsätzlich nicht verpflichtet werden kann, den Antrag zu stellen. Mit dem Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern" und dort zum Zweiten Abschnitt "Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten". Sie ist Teil des Siebten Titels, der mit "Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung" überschrieben ist. Obwohl sich die Überschrift ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.5 Vertragsarztsitz (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 27 Die Zulassung erfolgt nach Abs. 1 Satz 5 für den Ort der Niederlassung als Arzt oder den Ort der Niederlassung als MVZ, der zusammenfassend als Vertragsarztsitz bezeichnet wird, § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV (Vertragsarztsitzprinzip; zur Doppelzulassung vgl. BSG, Beschluss v. 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B). Der Vertragsarztsitz ist rechtlich gesehen keine Voraussetzung für die Zula...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / bb) Persönliche Abhängigkeit

Rz. 882 Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung bleiben im Ergebnis die von der Rspr. der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Kriterien. Arbeitnehmer i.S.d. Sozialversicherungsrechtes (= Beschäftigter) ist danach, wer von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG v. 19.10.2021 – B 12 R 10/20 R, juris Rn 21; BSG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Abgrenzung Leistungsaustausch vom Schadensersatz

Rz. 207 Zwischen einer Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.3 Gemeinschaftspraxen

Von einer Gemeinschaftspraxis spricht man, wenn sich Ärzte in Form einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft zum gemeinsamen Betrieb einer Arztpraxis zusammenschließen. Die GbR oder Partnerschaftsgesellschaft tritt nach außen in Erscheinung und wird daher auch als Außengesellschaft bezeichnet. Bei der Gemeinschaftspraxis tritt der Patient im Allgemeinen nicht mit einem besti...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / Zusammenfassung

Begriff Die Motive für die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät sind vielfältig. Eine Freiberufler-Sozietät oder Gemeinschaftspraxis ermöglicht eine Spezialisierung der Partner, den kollegialen Meinungs- und Erfahrungsaustausch, eine bessere Kapitalausstattung, eine bessere Ausstattung mit Personal und technischen Hilfsmitteln sowie eine bessere Versorgungsmöglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 3.2 Abfärbewirkung bei teilweiser gewerblicher Tätigkeit

Bei einzelberuflich tätigen Freiberuflern werden nebeneinander erbrachte Leistungen i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 EStG und gewerbliche Tätigkeiten i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (notfalls durch Schätzung) getrennt, wenn sie nicht ausnahmsweise völlig untrennbar verflochten sind und deshalb insgesamt entweder Einkünfte i. S. d. § 18 EStG (wenn die gewerblichen Lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.4 Büro- und Praxisgemeinschaft

Büro- oder Praxisgemeinschaften dienen als bloße Organisationsgesellschaften nur der gemeinsamen Inanspruchnahme eines Büros oder einer Praxiseinrichtung.[1] Eine gemeinsame Beteiligung an Praxiswert, Praxisumsatz oder Praxisergebnis liegt nicht vor. Jeder Freiberufler tritt nach außen im eigenen Namen auf und übt seinen Beruf vollständig selbstständig und auf eigene Rechnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.1 Überblick

Der Zusammenschluss von Angehörigen der freien Berufe reicht von losen, gelegentlich sogar zeitlich befristeten, bis zu vornherein auf Dauer angelegten Vereinigungen. Man unterscheidet im Bereich der freiberuflichen Zusammenschlüsse zwischen Berufsausübungsgesellschaften, also mitunternehmerischen Funktionseinheiten, z. B. Sozietät und Gemeinschaftspraxis, und bloßen Koopera...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 3.1 Keine Buchführungspflicht

Eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft ist kraft ihrer Rechtsform nicht zur Buchführung verpflichtet. Anders als bei Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) besteht für eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform keine Buchführungspflicht. Eine Buchführungspflicht ergibt sich für eine Sozietät zwischen Angehörigen der freien Berufe auch nicht aus der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.1 Betriebsausgabenabzug

Zu den Betriebsausgaben gehören wie erwähnt auch die Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistung durch Dritte

Rn. 476 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei Leistungen eines Dritten kommt es nicht darauf an, ob sie auf oder ohne Veranlassung des Erwerbers erfolgen (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 271 (38. Aufl); aA (nur soweit Erwerber dies nicht veranlasst hat): BFH v 17.09.2014, IV R 33/11, BStBl II 2015, 717), entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang (s Rn 505). Gestattet der Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.18 Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens in Sonderfällen

Rz. 32 Die Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens erfolgt in Sonderfällen nach anderen Kriterien. Solche Sonderfälle liegen nach § 43 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie vor, wenn die Kürze der bisherigen Tätigkeit des Vertragsarztes einen Vergleich über einen längeren Zeitraum nicht zulässt, eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt wegen der Betreuung und Erziehung vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.15 Beschäftigung von anzustellenden bzw. angestellten Ärzten bei Zulassungsbeschränkungen

Rz. 31 § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sieht Regelungen für die Anstellung von Ärzten (JobSharing) vor. Die vielfältigen in § 95 Abs. 9, § 32b Ärzte-ZV und § 14a ff. Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geregelten Möglichkeiten, Ärztinnen und Ärzte bei Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Eigeneinrichtungen der KV nach § 105 oder kommunale...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die gesetzlichen Vorgaben für die Bedarfsplanungs-Richtlinien, welche der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 sowohl für die vertragsärztliche (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung beschließen soll. Es handelt sich für den Gemeinsamen Bundesausschuss um eine "M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.3.3 Feststellung des Standes der zahnärztlichen Versorgung

Rz. 45 Jede KZV hat jeweils bis zum 30.6. eines Jahres umfassende und vergleichbare Übersichten über den Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung am 31.12. des Vorjahres zu erstellen (vgl. § 4 Bedarfsplanungs-Richtlinie-Zahnärzte). Diese Fortschreibung des Bedarfsplans steht nicht zur Disposition der KZV. Inhalt und Form der Übersichten bestimmen sich für die zahnärztlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.1 Rechtliche Einordnung der Bedarfsplanung (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 10 Die Vorschrift ist Teil des Vierten Kapitels SGB V, Achter Titel Zweiter Abschnitt, der mit Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung überschrieben ist. Zum Achten Titel gehören insgesamt folgende Vorschriften: § 99 (Bedarfsplanung), § 100 (Unterversorgung), § 101 (Überversorgung), der inzwischen aufgehobene § 102 (Bedarfszulassung), § 103 (Zulassungsbeschränkungen),...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.8 Formen der Praxisausübung

Rz. 12 Abs. 2 Nr. 13 stellt für das BMG als Verordnungsgeber die Ermächtigungsgrundlage dafür dar, die personelle Organisation der Leistungserbringung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung zu regeln. Diese Ermächtigungsgrundlage ist ab dem 1.1.2007 erweitert worden, indem die Voraussetzungen dafür geregelt werden sollen, dass die vertrags(zahn)ärztliche Tätigkeit jetzt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.17 Fachidentität bei gemeinsamer Berufsausübung

Rz. 31b Nach § 41 Satz 1 der Richtlinie ist bei der gemeinsamen Berufsausübung eine Fachidentität i. S. d. Abs. 1 Nr. 4 der Vorschrift erforderlich. Fachidentität liegt nach Satz 2 vor, wenn die Facharztkompetenz und, sofern eine entsprechende Bezeichnung geführt wird, die Schwerpunktkompetenz übereinstimmen. Einer Übereinstimmung steht nicht entgegen, wenn nur einer der Ärz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.1 Definition der Zulassungsangelegenheiten

Rz. 2 Die Vorschriften des § 96 und § 97 schaffen mit den Zulassungsausschüssen und Berufungsausschüssen Behörden (BSG, Urteil v. 25.11.2010, B 3 KR 1/10 R; Pawlita, in: jurisPK-SGB V,§ 96 Rz. 11) zur gemeinsamen Selbstverwaltung für die Zulassung der Leistungserbringer zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Regelung des § 96 definiert keine allgemeine Aufgabenzuweisung, die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät

Zusammenfassung Überblick Wenn ein Freiberufler gewillt ist, mit anderen Freiberuflern seine Berufstätigkeit auszuüben, stellt sich die Frage der "richtigen" Rechtsform. Häufige Rechtsformen sind die GbR und die Partnerschaftsgesellschaft. Die Motive für die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät z. B. in Form einer GbR sind vielfältig. Sie können darin bestehen, ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / Zusammenfassung

Überblick Wenn ein Freiberufler gewillt ist, mit anderen Freiberuflern seine Berufstätigkeit auszuüben, stellt sich die Frage der "richtigen" Rechtsform. Häufige Rechtsformen sind die GbR und die Partnerschaftsgesellschaft. Die Motive für die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät z. B. in Form einer GbR sind vielfältig. Sie können darin bestehen, einen Junior-Sozi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 1 Bargründung einer Sozietät

Eine Gemeinschaftspraxis oder Sozietät in der Rechtsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft kann auf verschiedene Weise gegründet werden. Zum einen können die Beteiligten bürgerlich-rechtlich so vorgehen, dass sie Geld in die Gesellschaft einbringen. Die GbR oder Partnerschaftsgesellschaft erwirbt dann das Vermögen, das sie zur Erzielung der freiberuflichen Einkünfte ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 3.2 Ansatz des Buchwerts

3.2.1 Erfolgsneutrale Gestaltung des Einbringungsvorgangs Wird die Praxis zu Buchwerten in die Sozietät eingebracht, ist dies erfolgsneutral. Dem Freiberufler, der seine bisherige Einzelpraxis einbringt, entsteht kein Veräußerungsgewinn, weil der Veräußerungspreis den Wert des eingebrachten Betriebsvermögens nicht übersteigt. Allerdings bedarf es zur erfolgsneutralen Gestaltu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 4 Einbringungs- und Eröffnungsbilanz

4.1 Übergangsgewinn bei Überschussrechnern § 24 UmwStG findet auch Anwendung, wenn der die Praxis einbringende Freiberufler und die Sozietät den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Allerdings handelt es sich beim Einbringen einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Einräumung einer mitunternehmerschaftlichen Beteiligung – ungeachtet der Möglichkeit ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 2 Einbringung von Einzelpraxen in eine Sozietät

2.1 UmwStG hat Vorrang bei Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Die Einbringung einer freiberuflichen Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt an sich eine gewinnrealisierende Praxisveräußerung[1] dar, weil die Einbringung ein "tauschähnlicher Vorgang" ist. Der Einbringende gibt Vermögenswerte hin und erhält als...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 3 Gestaltungsvarianten im Einzelnen

3.1 Ansatz des gemeinen Werts 3.1.1 Aufdeckung der stillen Reserven Wird eine Praxis in eine Personengesellschaft eingebracht und setzt diese das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert an, gilt der angesetzte Wert für den Einbringenden zwingend als Veräußer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 5 Zuzahlungen in das Privatvermögen

5.1 Zuzahlung bei Ansatz des gemeinen Werts Zuzahlungen aufgenommener Mitunternehmer an Einbringende zwingen zur Gewinnrealisierung, wenn die Zuzahlungen nicht in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft geleistet werden und dort verbleiben. Der Besteuerungsaufschub durch negative Ergänzungsbilanzen ist nur bei Zuzahlungen in das Gesellschaftsvermögen zulässig. Die Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 3.1 Ansatz des gemeinen Werts

3.1.1 Aufdeckung der stillen Reserven Wird eine Praxis in eine Personengesellschaft eingebracht und setzt diese das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert an, gilt der angesetzte Wert für den Einbringenden zwingend als Veräußerungspreis.[1] Wichtig Ansatz d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 4.2 Keine Übergangsbesteuerung bei Buchwertfortführung

Nach Auffassung des BFH[1] bedarf es keines Übergangs zum Bestandsvergleich und damit keiner Übergangsbesteuerung, wenn die Einbringung zum Buchwert erfolgen und die Einnahmenüberschussrechnung fortgeführt werden soll. Für diesen Fall könne auf die Erstellung einer Einbringungs- und einer Übergangsbilanz verzichtet werden. Die Finanzverwaltung war anderer Auffassung, die sie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 3.1.1 Aufdeckung der stillen Reserven

Wird eine Praxis in eine Personengesellschaft eingebracht und setzt diese das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert an, gilt der angesetzte Wert für den Einbringenden zwingend als Veräußerungspreis.[1] Wichtig Ansatz des Praxiswerts Bei einer Einbringung z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 3.2.1 Erfolgsneutrale Gestaltung des Einbringungsvorgangs

Wird die Praxis zu Buchwerten in die Sozietät eingebracht, ist dies erfolgsneutral. Dem Freiberufler, der seine bisherige Einzelpraxis einbringt, entsteht kein Veräußerungsgewinn, weil der Veräußerungspreis den Wert des eingebrachten Betriebsvermögens nicht übersteigt. Allerdings bedarf es zur erfolgsneutralen Gestaltung des Einbringungsvorgangs i. d. R. der Aufstellung eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 3.3 Ansatz eines Zwischenwerts

Wird eine Praxis zu Zwischenwerten, d. h. zwischen Buch- und gemeinem Wert liegenden Werten, in eine Personengesellschaft eingebracht, entfällt die Tarifvergünstigung vollends. Der vom Einbringenden erzielte Gewinn ist in vollem Umfang als laufender Gewinn zu versteuern.[1] Diese Gestaltung hat daher in der Praxis keine allzu große Bedeutung. Bei einem Zwischenwertansatz sind...mehr